TTIP und GenFood. Die Aushöhlung demokratischer Errungenschaften

SPIEGEL ONLINE
13.04.2015

Genfood und TTIP: Bundesregierung verschleppt Kennzeichnungspläne
Von Nicolai Kwasniewski

Sorgt das Freihandelsabkommen TTIP dafür, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel unbemerkt in deutschen Supermärkten landen? Die Bundesregierung verneint das – drückt sich aber vor einer klaren Stellungnahme.

„Aufschlussreich sind vor allem die Antworten auf die Fragen der Grünen-Abgeordneten* nach der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel – ein Thema, dass in der Öffentlichkeit für viel Aufregung sorgt, schließlich lehnt eine deutliche Mehrheit in Deutschland und Europa Gentechnik bei Lebensmitteln ab.“

„Verschiedene Gutachten hatten in den vergangenen Monaten bereits davor gewarnt, dass TTIP und Ceta dieses Vorhaben gefährdeten. So erwartet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sogar Klagen der USA, sollte die EU eine entsprechende Kennzeichnungspflicht einführen.“

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* Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Katharina  Dröge,  weiterer Abgeordneter  und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4242 – (Drucksache 18/4560)

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Handelsblatt-LeserInnen lehnen TTIP mehrheitlich ab

Handelsblatt
13.04.2015

Umstrittenes Freihandelsabkommen. „TTIP ist ein direkter Angriff der Konzerne auf die Demokratie“
Von tha

Vier Buchstaben, eine große Debatte: Nachdem Gabor Steingart die Leser nach ihrer Meinung zu TTIP gefragt hat, sind Hunderte Mails in der Redaktion eingegangen. Die meisten Leser lehnen das Freihandelsabkommen ab.

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Letzte Hoffnung Verfassungsklage?

Telepolis
09.04.2015

„Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“
Von Rolf-Henning Hintze

Prof. Axel Flessner über die Freihandelsabkommen, die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts und das Versagen der Politik.
Strittigster Punkt der beiden Handelsabkommen CETA und TTIP ist die darin vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ISDS-Mechanismus. Trotz des an der SPD-Basis partiell spürbaren starken Widerstands rechnet Axel Flessner, emeritierter Rechtsprofessor der Berliner Humboldt Universität, damit, dass die SPD im Bundestag mehrheitlich für CETA stimmen wird. Er sieht in diesem Fall aber Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten hindern könnte, das Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen. Über 17.000 Bundesbürger unterstützen bislang eine Verfassungsklage*.

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* Zur Verfassungsklage: Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA; Christian Rath: Beschwerde in Karlsruhe. Massenklage gegen Ceta geplant. In: taz, 23.3.2015.
Bereits Januar 2015 wurde ein Gutachten veröffentlicht, das zum Ergebnis kommt, dass private Schiedsgerichte gegen die Verfassung verstoßen:

Anfang des Jahres wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
Boeckler-Report_Artikel-BROSS

  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:
19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.
19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

 

TTIP. Private Schiedsverfahren nutzen nur den großen Konzernen

Süddeutsche Zeitung
08.04.2015

TTIP. Private Schiedsverfahren nutzen nur den großen Konzernen
Von Sivlia Liebrich


Im Rahmen des Freihandelsabkommens TTIP sollen Investoren einen besonderen Rechtsschutz erhalten: Sie können Regierungen verklagen.
Kritiker privater Schiedsverfahren bemängeln aber unter anderem, dass die Sonderklagerechte für die Wirtschaft allein den Interessen großer Konzerne dienten.

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TTIP: Grüne gegen Schiedsverfahren

Deutscher Bundestag
02.07.2014

Wirtschaft und Energie/Antrag – 02.07.2014

Berlin: (hib/HLE) Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und das Freihandelsabkommen mit Kanada sollen keinen privaten, außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus enthalten. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/1964). Ein solcher Mechanismus sei weder notwendig noch zielführend.

Wie die Fraktion schreibt, stellen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen eine außergerichtliche Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Staaten und Investoren aus einem anderen Staat dar, ohne dass der Kläger zunächst den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten haben muss. Die EU-Kommission wolle diesen Weg auch für das TTIP einzuführen. Grundidee der Schiedsverfahren sei die Entwicklung eines Schutzmechanismus für Investoren, um zum Beispiel Schutz vor Enteignungen in einem Land ohne ausreichend entwickeltes Rechtssystem zu gewährleisten.

Investitionsschutzverträge seien in den letzten Jahren jedoch zunehmend als Instrument eingesetzt worden, um staatliche Regelungen zum Umwelt- und Verbraucherschutz „anzugreifen“ beziehungsweise um Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe stellen. „Damit hat sich die Praxis der Verfahren weit vom Ursprungsgedanken entfernt“, kritisiert die Fraktion, die außerdem die Frage stellt, warum solche privaten Schiedsverfahren dem nationalen staatlichen Rechtsweg vorgezogen werden sollten: „Sowohl die EU-Mitgliedsstaaten als auch die USA und Kanada verfügen über hochentwickelte stabile Rechtssysteme.“

Als weitere Probleme nennt die Fraktion, dass die bestimmten internationalen Schiedsrichter für jedes eingeleitete Verfahren bezahlt würden und damit Interesse an Klagen hätten. Außerdem würden die Tribunale oft nicht öffentlich tagen. „Damit wird nicht nur der Eindruck einer ,Schattenjustiz‘ erweckt, sondern die kritische Begleitung und Bewertung derartiger Verfahren auch erheblich erschwert“, kritisiert die Fraktion.

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