Wasserlos in Detroit

taz
28.02.2015

ENTZUG
Wasserlos in Detroit
von Dorothea Hahn (Detroit)

Die US-Stadt erholt sich langsam von ihrem Bankrott, Start-ups sprießen. Den Ärmsten allerdings drehen die Wasserwerke massenweise die Leitungen ab

Wassersperrung

blau markiertes Wasserventil

Seit Tagen stapelt sich das Geschirr im Spülbecken. Aus dem Bad weht säuerlicher Geruch in den Flur. Und im Vorgarten hat jemand einen Farbklecks in Neonblau auf das Wasserrohr gesprüht. Jeder, der am Haus vorbeiläuft, kann ihn sehen. In Detroit bedeutet dieses Neonblau: Hier wohnen Menschen, die ihr Wasser nicht bezahlt haben.

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Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) fordern: Investitionsschutz verhindern!

Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
14.01.2015

Erklärung zum Arbeitsgespräch von Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)

Unser Workshop hat gezeigt: Bei allen Unterschieden in der Bewertung eint uns als christliche Arbeitnehmerorganisationen das Anliegen, unsere sozialen Standards (Arbeitnehmerrechte, Schutzstandards bei Arbeitsschutz, Datenschutz etc.) zu sichern und für faire Handelsbedingungen weltweit einzutreten. Das Abkommen darf nicht zulasten der Beschäftigten gehen.

Wir wollen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Er hat eine unveräußerliche, von Gott verliehene Würde. Er verdient würdige Arbeit und gute Arbeitsbedingungen in einer Wirtschaftsordnung, die auf einem fairen Miteinander zum allseitigen Vorteil gründet und allen soziale Sicherheit, Mitbestimmung und demokratische Teilhabe sichert. In diesem Zusammenhang sehen wir auch unsere Verantwortung für die „Eine Welt“. Diese überzeugungen speisen sich aus unserem christlichen Menschenbild.

Mit Blick auf TTIP ergeben sich daraus für uns folgende Forderungen:

    1. Transparenz herstellen:
    Wir fordern völlige Transparenz bei Verhandlungen, Verabschiedung und Ratifizierung. Politik, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft müssen über Verhandlungsstand und Vertragsentwürfe debattieren können. Wir begrüßen die Ankündigung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, offen über die Verhandlungen zu informieren, sowie die jüngste Veröffentlichung von Originaldokumenten durch die EU-Kommission.

    2. Demokratische Einbindung sichern:
    Wir fordern, dass die demokratische Einbindung von Parlamenten (Europaparlament, nationale Parlamente) und gesellschaftlichen Akteuren (Gewerkschaften, Verbände) während des gesamten Prozesses gewährleistet sein muss.

    3. Arbeitnehmerrechte sowie Schutz- und Sozialstandards erhalten:
    Wir fordern, dass TTIP Arbeitnehmerrechte und Datenschutz-, Produkt-, Umweltschutz- und Sozialstandards nicht gefährden bzw. im Zuge einer Angleichung auf unterster Stufe nivellieren darf. Es darf zum Beispiel keine Abstriche bei Möglichkeiten der Mitbestimmung und bei Arbeitsschutzregelungen geben. Anzustreben ist, dass jeweils der höchste Standard als verbindlich für beide Seiten festgelegt wird.

    4. ILO-Kernarbeitsnormen durchsetzen:
    Wir fordern, dass die USA alle acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifizieren und etablieren – also beispielsweise auch die Norm zum „Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen“.

    5. Investitionsschutz verhindern:
    Wir lehnen die angedachten Regelungen zum Investitionsschutz (samt Investor-Staats-Schiedsgerichtsverfahren) ab. Sie beschädigen rechtsstaatliche Prinzipien und schränken die demokratische Entscheidungsgewalt ein.

    6. Gestaltungsspielraum in der öffentlichen Daseinsvorsorge garantieren:
    Wir fordern, dass insbesondere der Gestaltungsspielraum der Kommunen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge garantiert bleibt. Die Gebietskörperschaften müssen bei Ausgestaltung und Organisation ihrer öffentlichen Daseinsvorsorge die Gestaltungshoheit behalten.
    Regina Dolores Stieler-Hinz (Bundesvorsitzende) Dr. Christian Bäumler (Erster stellvertretender CDA-Bundesvorsitzender)

Hintergrund:
Derzeit verhandeln EU und USA über das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantische Handels- und Investitions-Partnerschaft). CDA und KAB bewerten das Vorhaben insgesamt und die bisherigen Verhandlungsergebnisse sehr unterschiedlich. Die CDA will TTIP gestalten und sieht in einem Freihandelsabkommen große Chancen, beispielsweise auf fairen Wettbewerb, einfacheren Warenaustausch und neue Arbeitsplätze (siehe Vorstandsbeschluss „Wir wollen fairen Handel“, 15. November 2014). Die KAB plädiert dafür, die Verhandlungen abzubrechen und kein Freihandelsabkommen anzustreben: Sie befürchtet die Absenkung von Schutzstandards sowie die Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen und Kulturgüter (siehe Beschlüsse des Bundesausschusses vom 06. April und 26. Oktober 2014).

[Der Berliner Wassertisch schließt sich hier der Einschätzung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) an.]

14012015_Erklärung_CDA_KAB_TTIP

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozial-Ausschusses der EU

Brüssel, den 15.10.2014

EWSAMitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“

1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1 In ihrer Antwort auf die erste alle Anforderungen erfüllende europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware“ („Right2Water“) bekräftigt die Europäische Kommission die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Bedeutung von Wasser als öffentliches Gut von grundlegendem Wert und betont, dass „Wasser keine (…) Handelsware [ist]“.

1.2 Zunächst einmal ist die Unterstützung der Bürger für diese europäische Bürgerinitiative ebenso begrüßenswert wie die Anerkennung der Besonderheit und der Bedeutung von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung „für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse der Bevölkerung“ seitens der Europäischen Kommission. Sie haben dazu geführt, dass Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vom Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über die Konzessionsvergabe ausgenommen wurden.

1.3 Ganz allgemein begrüßt der EWSA die Zusage der Europäischen Kommission, auf die Einhaltung der Vertragsbestimmungen zu achten, nach denen die EU zu Neutralität gegenüber den einzelstaatlichen Entscheidungen über die Eigentumsordnung für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet ist. Diesbezüglich vertritt der Ausschuss die Überzeugung, dass keine Entscheidung oder Maßnahme der EU die Freiheit der Mitgliedstaaten einschränken sollte, selbst über die Art und Weise der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen zu bestimmen.

1.4 Der EWSA fordert die Europäische Kommission daher auf, konkrete Initiativen zu ergreifen, damit diese Zusage nachhaltig in allen Politikbereichen der EU, sowohl in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die Unterstützung im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus erhalten, als auch auf laufende Handelsverhandlungen (wie den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und/oder das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)), eingehalten wird, wobei Wasserdienstleistungen ausdrücklich von derartigen Handelsverhandlungen ausgeschlossen werden müssen.

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Finger weg von meinem Wasser!

ARTE | Vox Pop — Sendung vom 06.10.2014 01.15 Uhr

Vox Pop – Das europäische Investitionsmagazin

Fallender Tropfen

Foto: Dominik Junger (CC BY 2.0)

Diese Woche geht Vox Pop dem Geschäft mit dem Wasser auf den Grund – und insbesondere dem Konflikt zwischen Befürwortern und Gegnern einer Privatisierung der Wasserversorgung, die zumeist mit deutlichen Tariferhöhungen einhergeht.
Diese Woche interessiert sich Vox Pop für Marseille, wo die Wasserpreise zu den höchsten in Frankreich zählen. Die Gruppe Veolia kontrolliert diesen Sektor ganz für sich.

Diese Sendung kann hier nachträglich angesehen werden
Die gesamte VoxPop-Sendung mit weiteren Themen finden Sie hier

 

Blaue Zukunft – die vier Grundsätze

Maude Barlow stellte gestern ihr neues Buch „Blaue Zukunft“ in der Berliner Urania vor

Urania Veranstaltung mit Maude Barlow(Berlin, 25.09.2014) In einer spannenden Veranstaltung zeigte die Autorin und weltweit bekannte Aktivistin auf, dass sich das Verhältnis der Menschen zum Wasser als Grundlage alles Lebens auf diesem Planeten grundlegend ändern muss. Dabei geht es nach Maude Barlow nicht nur um einen Abwehrkampf gegen die Begehrlichkeiten derjenigen, die Wasser als Profitquelle missbrauchen wollen. Dazu gehört z. B. der Kampf gegen die Freihandelsabkommen CETA , TTIP und TISA. Es geht auch um die Chance, dass der Zwang, das Wasser als Gemeingut gerecht zu verwalten, die Menschen dazu bringen kann, ihre Zwistigkeiten zurückzustellen und zu einem besseren Zusammenleben zu kommen.

Maude BarlowIn Ihrem Buch „Blaue Zukunft“ benennt die Autorin vier Grundsätze:

  • Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht
  • Wasser ist ein Menschheitserbe
  • Auch Wasser hat Rechte
  • Wasser lehrt uns das Zusammenleben

Die lebhafte Diskussion, etwa um die Frage, ob Wasser nicht einen (hohen?) Preis haben müsse, damit sorgsam damit umgegangen wird, zeigte, dass noch viel Aufklärung beim Wasser notwendig ist – nicht nur unter dem Gesichtspunkt der immer dramatischer schwindenden weltweiten Wasser-Ressourcen.

Nehmt bis zum 23. September teil an der öffentlichen Konsultation der EU zum Trinkwasser

Aufruf der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“

Als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water – Wasser ist ein Menschenrecht – hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Trinkwasserverordnung gestartet, unter dem Gesichtspunkt, den Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser in der EU zu verbessern. An dieser Konsultation kann man seit dem 12. August 2014 teilnehmen. Die EBI fordert alle Menschen, die die EBI unterschrieben haben auf, an der Konsultation teilzunehmen und den Fragebogen auszufüllen. Die Konsultation ist bereits online und kann bis zum 23. September genutzt werden.

WasserMenschenrechtEBI2Es gibt einen Fragebogen in allen Europäischen Sprachen, also auch auf Deutsch. http://ec.europa.eu/eusurvey/runner/DWSurvey?surveylanguage=DE

Der Schwerpunkt der Konsultation liegt bei der Wasser-Qualität und zielt darauf ab, die Transparenz im Wasser-Sektor zu erhöhen. Nur teilweise wird dort auf die Anforderungen eingegangen, die von der Europäischen Bürgerinitiative erhoben werden. Nichtsdestotrotz ist es ein Schritt in die richtige Richtung, die Qualität der Wasser-Dienstleistungen in der EU zu verbessern. Wir hoffen deshalb, dass besonders Menschen, die nicht mit ihrem Wasser-Versorger zufrieden sind, diese Gelegenheit nutzen und den Fragebogen ausfüllen. Wir rechnen damit, dass Ihre Antwort auf viele Fragen sein wird: „Ich weiß es nicht“. Es macht jedoch nichts, wenn Sie „Ich weiß es nicht“ antworten, weil dadurch klar wird, dass die Information der Öffentlichkeit verbessert werden muss. Am Ende des Fragebogens gibt es Platz für Anmerkungen. Wir schlagen vor, dass Sie diesen Platz für einen Kommentar nutzen, der darauf hinweist, dass Wasser ein öffentliches Gut und keine Ware ist.
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Die Herangehensweise der Kommission ist nämlich immer noch die Marktorientierung: Sie verwechselt die Bezahlbarkeit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Kommission sollte anerkennen, dass aus dem Menschenrecht auf Wasser folgen muss, dass die Sicherstellung der Wasserversorgung eine Pflicht von Regierungen ist und für die gesamte Bevölkerung eines Landes erfüllt werden muss. Diese Verpflichtung darf nicht dem Markt überlassen werden, weil es nur EINE (annehmbare) Qualität für das Trinkwasser gibt und nur EINEN Versorger für Trinkwasser innerhalb eines Wasser-Einzugsgebietes.

Privatisierung führt nicht zu einer besseren Qualität der Wasserversorgung, noch hilft sie dabei, die Erschwinglichkeit von oder den Zugang zu Wasser zu verbessern. Viele Beispiele zeigen den gegenteiligen Effekt der Wasser-Privatisierung. Die Kommission behauptet, sie sei neutral. Wir unterstützen eine neutrale Position voll und ganz. Jedoch muss diese auch tatsächlich neutral sein. Wir haben gesehen, wie die Kommission Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP bzw. PPP) unterstützt hat, die nichts anderes sind als verschleierte Privatisierungen. Wir haben gesehen, wie die Kommission Druck auf die griechische Regierung ausgeübt hat, das Wasser zu privatisieren. Deshalb würden wir gern sehen, dass die Kommission schriftlich und in ihrer Gesetzgebung die Liberalisierung von Wasser-Dienstleistungen ausschließt und zu der Erkenntnis gelangt, dass die Liberalisierung (also die Öffnung eines Marktes) der erste Schritt zur Privatisierung ist. Wir möchten außerdem erreichen, dass die Kommission die Wasser-Dienstleistungen aus den Verhandlungen für TTIP und TISA herausnimmt. Noch einmal: Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware. Es darf KEINEN Handel mit Wasser oder mit Wasser-Dienstleistungen geben!

Was die Europäische Kommission tun kann ist Folgendes: Sie kann eine Gesetzgebung auf den Weg bringen, mit der die Regierungen der Mitgliedsstaaten verpflichtet werden – und im Falle von Nichterfüllung mit Sanktionen bestraft werden – qualitativ gutes Wasser und erschwingliches Wasser für alle sicherzustellen! Es muss außerdem eine Verpflichtung der Regierungen geben, die Wasser-Ressourcen zu schützen, um heute und in der Zukunft eine hohe Trinkwasser-Qualität zu gewährleisten. Deshalb muss Wasser unter öffentlicher Kontrolle verbleiben.
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Hinweis:
Es gibt folgende Vorschläge bzw. Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens von:

  1. Der EBI „right2water“ – Wasser ist ein Menschenrecht: http://www.right2water.eu/sites/water/files/Model%20responses-%20DE_0.doc
  2. Der Gewerkschaft ver.di: http://bit.ly/1vU5CdY
  3. Der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW): http://www.aoew.de/media/startseite/AoeW-Antwort_Oeffentliche_Konsultation_Fragebogen_2014-09-01.pdf