Zivilgesellschaftlicher Druck wirkt – Europaparlament verschiebt TTIP-Resolution!

 Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar

Pressemitteilung vom Bündnis „TTIP unfairhandelbar“

Zivilgesellschaftlicher Druck wirkt – Europaparlament verschiebt TTIP-Resolution!

Strasbourg/Berlin, 10.06.2015: TTIP-KritikerInnen zeigen sich erleichtert über das vorläufige Scheitern einer TTIP-freundlichen Resolution im Europäischen Parlament. Sie kündigen weitere Proteste an und fordern die Europaabgeordneten zu einem Kurswechsel beim transatlantischen Freihandelsabkommen auf.

Monatelang vorbereitet, wurde die für heute angekündigte Abstimmung des Europäischen Parlaments über die TTIP-Resolution in letzter Minute vertagt. Zankapfel waren die umstrittenen Konzernklagerechte (ISDS). So konnten sich Sozialdemokraten und Konservative auf keinen Kompromiss einigen, der Konzernklagerechte in TTIP zumindest einschränkt. Zuletzt konnten die Sozialdemokraten sich keiner Mehrheit für den weichgeklopften Kompromissvorschlag mehr sicher sein, da in den eigenen Reihen immer mehr Abgeordnete für eine grundsätzlichere Ablehnung von ISDS plädieren.

Alessa Hartmann, Handelsexpertin von PowerShift sagt dazu: „Die TTIP-Resolution ist vorläufig gescheitert, weil Sozialdemokraten und Konservative sich angesichts unseres starken öffentlichen Drucks nicht auf eine Wischiwaschi-Formulierung zu den Investor-Staat-Schiedsgerichten einigen konnten. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Das Europaparlament muss das gefährliche Projekt TTIP und die darin vorgesehene Paralleljustiz für Konzerne klar ablehnen. Die Konservativen im Parlament beharren jedoch stur auf den Sonderklagerechten für Investoren und unterlaufen so Rechtstaat und Demokratie. Falls sich Sozialdemokraten hier in den nächsten Wochen auf einen Deal einlassen, verlieren sie jeden Rest an politischer Glaubwürdigkeit.“

Nelly Grotefendt, Koordinatorin des deutschen zivilgesellschaftlichen Bündnisses TTIPunfairHandelbar meint weiter: „Leider fehlten in der TTIP-Resolution jegliche Ansätze einer fairen und demokratischen Handelspolitik, Transparenzauflagen oder Konzernpflichten. Wir fordern die Sozialdemokraten auf, auch in Zukunft nicht nachzugeben und ein starkes Signal im Sinne der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu senden. Vertagen ist gut, aber nun muss TTIP endgültig gekippt werden!“
Kontakt und weitere Informationen:
Alessa Hartmann, PowerShift
Email: alessa.hartmann@power-shift.de
Mobil: +49 (0) 177 3013 153

Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung / TTIPunfairHandelbar
Email: grotefendt@forumue.de
Mobil:+49 (0) 176 800 35462

Peter Fuchs, PowerShift
Email: peter.fuchs@power-shift.de
Mobil: +49 (0) 177 6339 400

Zur Pressemitteilung
 

weitere Details zu den Vorgängen im EU-Parlament:
Sven Giegold: Demokratischer Skandal: Martin Schulz unterdrückt Debatte zu TTIP
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“weitere Details zu den Vorgängen im Europa-Parlament“]Überraschend hat das Europaparlament die Abstimmung und Debatte über TTIP verschoben. Die angereiste Handelskommissarin Malmström musst nach einer aufgeregten Debatte über die Tagesordnung wieder abreisen. Das Plenum des Europaparlaments stellt zur „key debate“ die Arbeit ein. Auf Vorschlag von Parlamentspräsident Martin Schulz stimmte das Parlament mit den Stimmen von Konservativen, Liberalen und Rechtskonservativen mit 183:181 Stimmen für die Verschiebung der Debatte. Damit nimmt die Mehrheit des Europaparlaments erneut allen Abgeordneten die Chance, ein Kernthema der EU auch nur im Plenum zu diskutieren. Vor einigen Wochen war eine Debatte zur aktuellen Griechenlandkrise an Konservativen und Linken gescheitert.

Dies kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:
Der Tumult um TTIP im EU-Parlament ist ein Etappensieg für die Bürger.
Sie haben in den letzten Monaten die größte Europäische Bürgerbewegung des Jahrzehnts auf die Straße gebracht. Das Verhalten von Martin Schulz ist höchst fragwürdig: Es war allein seine Entscheidung, die Abstimmung abzusagen. Ebenso war es allein seine Entscheidung, selbst über das Stattfinden der Debatte zu TTIP abzustimmen zu lassen.

Aus Sicht eines neutralen Parlamentspräsidenten ist für mich nachvollziehbar, dass er die Abstimmung selbst verschoben hat. So hat der Handelsauschuss die Chance, eine Mehrheit für TTIP zu finden, obwohl ich das politisch ablehne. Es ist aber ein demokratischer Skandal, die gesellschaftlich wichtige Parlamentsdebatte über TTIP zu unterdrücken. Diese Debatte interessiert die Bürger in Europa. Der einzige Grund für die Absage der Debatte ist, dass die Große Koalition ihre Zerrissenheit nicht vor laufenden Kameras zur Schau stellen wollte.
Weder mit noch ohne private Schiedsgerichte gibt es eine stabile Mehrheit für TTIP, mal sind die Sozialdemokraten dagegen, mal die Konservativen. Die Sozialdemokraten müssen sich jetzt zwischen dem Bruch mit den Konservativen oder dem Bruch mit den Bürgern bei TTIP entscheiden. Der faule Kompromiss für private Schiedsgerichte aus der Abstimmung im Handelsausschuss bleibt unakzeptabel.

So ging die Abstimmung über die Verschiebung der Debatte aus: Viele waren um 8 Uhr morgens abwesend. Grüne, Linke, EFDD gegen die Verschiebung. Konservative, Liberale und Rechtskonservative dagegen.
Sozialdemokraten gegen die Verschiebung bei vielen Enthaltungen. Hätten alle anwesenden SPD-Abgeordneten gegen die Absage gestimmt, statt sich zu enthalten, wäre sie nicht abgesagt worden.

Wer wie abgestimmt hat, finden Sie hier:
http://www.sven-giegold.de/wp-content/uploads/2015/06/P8_PV201506-10RCV_XC.pdf

[http://www.votewatch.eu/en/term8-postponement-of-the-debate-on-ttip-proposal-for-a-decision-vote-decision.html]

Hintergründe zur Abstimmung im Handelsausschuss:
http://www.sven-giegold.de/2015/bernd-lange-spd-stimmen-fuer-private-schiedsgerichte-in-ttip/

Link, um diese Information auf twitter/facebook zu verbreiten:
http://www.sven-giegold.de/2015/demokratischer-skandal-martin-schulz-unterdrueckt-debatte-zu-ttip/
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Sven Giegold MdEP
Ich freue mich über Unterstützung auf facebook & twitter:
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Homepage: http://www.sven-giegold.de

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Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Facebookeintrag des EU-Abgeordneten Michel Reimon:
„Heute morgen hat das Europaparlament darüber abgestimmt, ob es heute überhaupt eine TTIP-Debatte gibt. Mit 183:181 Stimmen wurde die Debatte verschoben. Ich habe die Abstimmung verweigert. Das möchte ich hier transparent machen.“
Mehr unter: https://www.facebook.com/michel.reimon/posts/10206712257915709?pnref=story

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Das Bündnis TTIP Unfairhandelbar hat ein paar Hintergrundinfos zusammengestellt:

  • Schulz hat sich auf Regelung 175 berufen und die Resolution an den INTA (Handelsausschuss) zurückgegeben. Die Resolution soll dort aber nicht wieder komplett aufgemacht werden. Es geht wohl nur darum die Anzahl der Amendments zu bestätigen. Lange (INTA-Ausschussvorsitzender) hat gestern nachmittag wohl auch gesagt, dass dies nicht im INTA nächsten Montag besprochen werden soll. Wahrscheinlich will er damit Zeit schinden, denn es nimmt eigentlich nicht viel Zeit/Aufwand in Anspruch die Zahl der Amendments zu bestätigen.
  • Offizieller Grund der Verschiebung der Abstimmung ist die angeblich hohe Anzahl der Amendments. Das ist aber Quatsch, es gibt 116 Amendments und das ist wohl absolut machbar, technisch war dafür alles bereit und in den vergangenen Tagen hatte sich auch keine der Gruppen über die Anzahl beschwert oder dies als Problem gesehen.
  • Der eigentliche Grund für die Verschiebung ist Zeit zu schinden. Die TTIP-Befürworter (Malmström, EPP, ECR, ALDE und Teile der S&D) hatten befürchtet, dass tatsächlich einige der roten Linien (z.B. kein ISDS) durchgesetzt worden wären. Eventuell hätten dann mehrere Fraktionen gegen die Annahme der Resolution als Ganzes gestimmt. Das wollte die S&D wiederum unbedingt verhindern, da dies eine herbe Niederlage (auch persönlich für Lange) bedeutet hätte, wenn es am Ende gar keine Resolution gegeben hätte.
  • In der nun verbliebenen Zeit wollen die Akteure neue Kompromisse schmieden und auch eine Spaltung ihrer Gruppe verhindern. Dies betrifft die S&D, die in der Frage ISDS extrem gespalten ist. Viele S&Dler hätten das Amendment 27 unterstützt, das ISDS komplett ablehnt und nicht die von Lange et al vorgegebene Kompromiss/Reformlinie 115 (115 war den Konservativen übrigens wohl nicht ISDS-freundlich genug, deshalb war nicht mal dieser Kompromiss klar)
  • Einen neuen Termin für eine Abstimmung gibt es noch nicht, diese könnte im Juli oder im September stattfinden.

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Breiter Widerstand in SPD gegen Fracking-Gesetz

T-Online | dpa
09.06.2015

Bundestag
Breiter Widerstand in SPD gegen Fracking-Gesetz

Fracking-Bohrstelle

Foto: Joshua Doubek | CC BY-SA 3.0

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deutliche Korrekturen am geplanten Gesetz zum umstrittenen Gas-Fracking in Deutschland.

„Der Deutsche Bundestag soll über den Einsatz der Fracking-Technologie entscheiden. Vor diesem Hintergrund ist der Sinn der Expertenkommission, die nur auf Wunsch unseres Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommenen wurde, zu kritisieren“, erklärten die Sprecher der sogenannten Netzwerker, Eva Högl und Martin Rabanus.
[…]
Nach bisherigen Plänen soll statt des Bundestags die Kommission bewerten, ob nach einer Erprobungsphase ab 2019 Unternehmen auch großflächig zu kommerziellen Zwecken Gas mit Hilfe der Fracking-Technologie aus tiefen Gesteinsschichten fördern dürfen. Ein Rechtsgutachten sieht das Konstrukt als verfassungswidrig an.

zum vollständigen Artikel

aktuelle Infos zur Fracking-Debatte in der SZ hier

 

Hat Martin Schulz (SPD) Angst vor dem Votum StopTTIP?

Spiegel-online
09.06.2015

EU-Parlament: Martin Schulz sagt TTIP-Abstimmung ab
Von Nicolai Kwasniewski

Der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz, hat die für Mittwoch vorgesehe Abstimmung über eine TTIP-Resolution gestoppt. Gegner werfen ihm „politische Manipulation“ vor und ein Einknicken vor Wirtschaftslobbyisten.

Es sollte die große Stellungnahme des EU-Parlaments werden: Am Mittwoch wollten die Abgeordneten darüber abstimmen, wie die EU-Kommission die Verhandlungen über das TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA führen soll. Ein mühsam ausgehandelter Kompromiss drohte aber zu platzen – sodass der Präsident des Europaparlaments die Abstimmung kurzerhand absagte.

Zum Artikel

weitere Hintergrundinformationen zu diesem Vorgang: hier und hier

Warnung vor PPP: Privatfinanzierung der Infrastruktur wird teuer

Tagesspiegel
08.06.2015

Zwei Verkehrsminister warnen
Privatfinanzierung der Infrastruktur wird teuer
Von Michael Groschek, Winfried Hermann

Für Sanierung und Erhaltung der Infrastruktur fehlen Milliarden. Die sollen nun private Geldgeber aufbringen. Doch es gibt keinen Grund, der Privatwirtschaft vorbehaltlos zu vertrauen – ein Debattenbeitrag zweier deutscher Verkehrsminister.

Straßenbau

Foto: Rainer Sturm | pixelio.de

Die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten (vor allem in den alten Bundesländern) vernachlässigt worden. Es wurde zu wenig für Erhalt, Sanierung und Modernisierung getan. Dies gilt für alle Verkehrsträger und staatlichen Ebenen. Die Expertenkommission der Verkehrsminister der Länder (Daehre-Kommission) hat die Dimension des Defizits erstmals in eine weithin anerkannte Zahl gegossen: 7,2 Milliarden Euro fehlen pro Jahr für Erhalt und für den Abbau des Sanierungsstaus auf 15 Jahre! Diese Unterfinanzierung hat einen gewaltigen Vermögensverzehr zur Folge.
[…]
Es gibt keinen Grund, der Privatwirtschaft vorbehaltlos zu vertrauen und dem Staat vorurteilsvoll zu misstrauen. Wir halten die Finanzierung von Infrastruktur nach wie vor für eine öffentliche, das heißt staatlich zu lösende Aufgabe. Sie muss aus Steuermitteln und Nutzungsentgelten auskömmlich finanziert werden. Sie kann durch öffentlich aufgelegte Fonds ergänzt werden.
[…]
Eine gute öffentlich finanzierte und für jeden zugängliche Infrastruktur war lange Zeit Grundlage unseres Wohlstandes. Als Daseinsvorsorge für Stadt und Land und nicht nach privatem Renditekalkül hat die öffentliche Finanzierung auch für gleiche und gerechte Lebensverhältnisse in Deutschland gesorgt. Wenn wir nicht jetzt eine nachhaltige Finanzarchitektur schaffen, gefährden wir dies alles für die Zukunft. Deshalb plädieren wir für eine öffentlich und auskömmlich finanzierte Verkehrsinfrastruktur als Grundlage für eine Politik der nachhaltigen Mobilität für alle.

Zum vollständigen Artikel

 

NRW – „Experten“ fordern Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

SPON
08.06.2015

Polizisten

Foto: Karl-Heinz Laube
pixelio.de

Expertenbericht in NRW: Polizei soll Aufgaben abgeben
Von Jörg Diehl

Ruhestörungen, Schutz von Synagogen und Moscheen, Blechschäden: Eine Expertenkommission in NRW empfiehlt, die Aufgaben der Polizei deutlich zu reduzieren. Doch die Fachleute rechnen auch mit Unmut in der Bevölkerung.

Laute Musik dröhnt aus der Nachbarwohnung und raubt den Schlaf. Die letzte Rettung der Nachtruhe verspricht jetzt ein Anruf bei der Polizei zu sein. Doch der geplagte Nordrhein-Westfale könnte in einem solchen Fall dort demnächst zu hören bekommen: „Dafür sind wir nicht mehr zuständig.“

Zum Artikel

Der Berliner Wassertisch lehnt eine Privatisierung von hoheitlichen Aufgaben strikt ab. Hoheitliche Aufgaben müssen von verantwortungsvollen Institutionen durchgeführt werden. Es kann nicht sein, dass renditeorientierte Unternehmen diese Aufgabe übernehmen. Erstere sind dem Gemeinwohl verpflichtet, letztere per Aktiengesetz den Aktionären.

 

DGB: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit!

Deutscher GewerkschaftsbundDGB
08.06.2015
www.dgb.de

Pressemitteilung: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Schutz von Journalisten und Whistleblowern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju), der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), LobbyControl, die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche, das Whistleblower-Netzwerk und das gemeinnützige Recherchebüro CORRECT!V erklären:

Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Richtlinie „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ gefährdet in erheblichem Umfang die Meinungs- und Pressefreiheit. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Journalisten und den Schutz von Whistleblowern.

[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat unter Beteiligung der Akteure aus der Wirtschaft den Entwurf zur Richtlinie ausgearbeitet, ohne die Journalistenverbände und Interessenvertretungen auf Arbeitnehmerseite aktiv einzubinden. Die Folge ist ein Entwurf, der vor allem den geschäftlichen Schutzinteressen der Unternehmen Rechnung trägt und die etablierte Balance in einem demokratischen Gemeinwesen zu Lasten der anerkannten Medienpraktiken und dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit verzerrt.

Ziel der Richtlinie ist es, unfaire Praktiken im Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Ausspähung von Konkurrenten und Verwertung dieser Vorteile zum wirtschaftlichen Nutzen zu unterbinden. Wirtschaftliche Konkurrenten sind aber nicht die einzigen, die Interesse an Informationen haben, die Unternehmen geheim halten wollen. Über die Hälfte wirtschaftskrimineller Taten in Unternehmen wird durch Anzeigen von Beschäftigten aufgedeckt. In Zusammenhang mit zahlreichen Skandalen, u. a. in der Lebensmittelindustrie (in Deutschland der sog. Gammelfleisch-Skandal) ist deutlich geworden, dass Schaden von der Bevölkerung nur dann ferngehalten werden kann, wenn Beschäftigte bereit sind, die Verstöße öffentlich zu machen. Nicht die Schädigung des eigenen Arbeitgebers, sondern das Verantwortungsgefühl für das Wohl der Allgemeinheit sind die vordergründlichen Motive, die die Whistleblower zu ihrem Handeln bewegen. Ein solches Verhalten setzt in der Regel ein hohes Maß an Zivilcourage voraus und muss vor Sanktionen geschützt werden.

Kritische und investigative Berichterstattung ist auf Whistleblower aus Unternehmen angewiesen und hat nichts mit Industrie- und Wirtschaftsspionage zu tun. Die Medien als Intermediäre und die demokratischen Kontrollorgane brauchen Hinweise von Insidern, um Missstände aus Unternehmen an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist notwendig in einer demokratischen, offenen Gesellschaft.

Eine Verankerung des Geschäftsgeheimnisschutzes auf europäischer Ebene ist ein bedeutender Baustein für handelspolitische Aktivitäten der Kommission wie den Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP). Mit der Verabschiedung der Richtlinie wird Geschäftsgeheimnisschutz Bestandteil des „acquis communautaire“. Erst dann darf die EU mit alleiniger Kompetenz mit den USA über internationale Handelsabkommen im Hinblick auf Geschäftsgeheimnisse verhandeln.

Für eine freie Berichterstattung und den Schutz der Arbeitnehmer_innen als Whistleblower sollten bereits im Rechtsausschuss folgende Notbremsen gezogen werden:

  1. Im vorliegenden Entwurf werden die Geheimnisse als Geschäftsgeheimnisse definiert, die „von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind“. Dies ist tautologisch. Nach der von der Kommission vorgeschlagenen Definition kann das Unternehmen willkürlich eine Angelegenheit zum Geschäftsgeheimnis erklären. Das ist inakzeptabel. Deswegen ist Änderungsantrag 102 zur Präzisierung des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ notwendig.
  2. Nach dem vorliegenden Entwurf kann Erwerb, Nutzung und Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses nicht geahndet werden, wenn dies „zum Zweck der rechtmäßigen Wahrnehmung des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ erfolgt. Das Wort „rechtmäßig“ ist zu streichen.
  3. Von den Whistleblowern wird erwartet, dass sie die rechtliche Relevanz des gemeldeten Verstoßes zum Zeitpunkt ihrer Meldung einschätzen können. Das kann keinem juristischen Laien zugemutet werden, der im öffentlichen Interesse handelt und unternehmensinterne Gefahren für die Öffentlichkeit aufdeckt. Hier dient Änderungsantrag 192 zur Klarstellung, dass ein Whistleblower nur gutgläubig handeln muss.
  4. Nur ordnungswidrige, strafbare und illegale Handlungen können nach dem derzeitigen Entwurf der EU-Kommission durch Whistleblower rechtmäßig offen gelegt werden. Hier ist eine breitere Definition notwendig, damit auch Informationen im Hinblick auf Risiken für Gesundheit, Umwelt, Demokratie und Frieden aufgedeckt werden dürfen.

Unsere Bedenken decken sich mit denen der OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit Dunja Mijatovic. In seltener Deutlichkeit warnte sie in einer Stellungnahme zu dem laufenden Gesetzgebungsvorhaben: „Einige der Bestimmungen verhindern nicht ausreichend die Einführung von überzogenen Beschränkungen der Freiheit der Äußerung und der Freiheit der Medien durch die europäischen Mitgliedstaaten. Insbesondere definiert der Text nicht die legitime Ausübung des Rechtes auf Äußerungsfreiheit und Information und enthält keine klare Erwähnung des öffentlichen Interesses um sachgemäß investigativen Journalismus zu schützen, der den Erwerb, Gebrauch und die Offenlegung von Geschäftsinformationen umfasst.“

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Verantwortlich: Maike Rademaker
Postfach 11 03 72, 10833 Berlin
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon 030-24060-211
Telefax 030-24060-324

[/expand]Außerdem:

DGB-Stellungnahme zur EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen – COM (2013) 813: Der Entwurf der Richtlinie über den Schutz der Geschäftsgeheimnissen benachteiligt Beschäftigte und ihre Interessenvertretung unangemessen. Die Richtlinie würde verhindern, dass Beschäftigte Unregelmäßigkeiten im Unternehmen an Behörden melden dürfen – eine Einschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit. Zudem droht eine Erweiterung der Geheimhaltungspflichten der betrieblichen Interessenvertretung, was deren Handlungsspielräume einschränken würde. Der DGB fordert das Europäische Parlament auf, in der geplanten Regelung die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.

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