Schleswig-Holstein: Volksinitiative zum Schutz des Wassers vor Fracking und Ölförderung teilweise zugelassen

(Kiel, 8.11.2018) Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte
Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking landesweit verboten werden soll, entschied soeben der Schleswig-Holsteinische Landtag. Zugelassen wurde die Volksinitiative, soweit die Kreise als Wasserbehörden zuständig werden, Bergbauunternehmen für Schäden haften sollen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende gesetzt werden soll. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

Die SPD stimmte gegen die nur teilweise Zulassung. Auch vom SSW kam scharfe Kritik daran.[1] Die Grünen verteidigten dagegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots.[2]

“Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen”, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative gegen CO2 Endlager). “Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.”

“Zum Schutz unseres Wassers sollte Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen”, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). “Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.”

Nach Teilzulassung der Volksinitiative hat der Landtag nun vier Monate Zeit, über die Annahme und Umsetzung der zugelassenen Teile zu entscheiden. Die Volksinitiative wiederum kann innerhalb eines Monats gegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht ziehen.

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum Schutz des Wassers (http://vi-wasser.de), die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende setzen. In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.

Flyer der Volksinitiative:
http://vi-wasser.de/files/Flyer_VI_Wasser.pdf

Die Volksinitiative im Wortlaut:
http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf

[1] Pressemitteilung des SSW:
http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-11-08-17-34-58-5ff0/

[2] Pressemitteilung der Grünen:
http://www.landtag.ltsh.de/presseticker/2018-11-08-17-44-00-60b5/

Die heute angenommene Beschlussempfehlung im Wortlaut:
<http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01000/drucksache-19-01016.pdf>

Meldung des Landtags:
http://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/18_11_fracking_volksinitiative/

Zur Pressemitteilung

 

14.900 gegen Flüssiggas aus Nordamerika: Umweltgruppen übergeben offenen Brief an Bundesregierung

Berlin, 06.11.2018 – Mehrere Umweltgruppen haben heute einen offenen Brief gegen die deutsche Unterstützung eines Flüssiggasterminals in Kanada an den SPD Bundestagsabgeordneten Timon Gremmels übergeben. In dem Brief fordern 34 Organisationen und 14.900 Unterzeichnende die Bundesregierung dazu auf, keine Garantie für einen Ungebundenen Finanzkredit (UFK-Garantie) über 4 Milliarden US-Dollar zum Bau des Terminals und zur Erschließung von Gasfeldern in Goldboro, Kanada, an das Unternehmen Pieridae Energy zu vergeben.

Die Umweltgruppen kritisieren, dass das Gas für das Terminal größtenteils mit der höchst umstrittenen Methode des Hydraulic Fracking gewonnen werden soll. Das besonders umwelt- und klimaschädliche Verfahren der Gasgewinnung gefährde Grundwasser und Flüsse durch Verunreinigung mit giftigen Chemikalien. Das Terminal soll unter anderem Erdgas für den deutschen Markt bereitstellen. Der Bau neuer Gasinfrastruktur führe so zur Verzögerung der Umstellung auf 100% erneuerbare Energien im In- und Ausland. Die Investition untergrabe die Deutschlands angestrebte Rolle in der Bewältigung der Klimakrise, so die Umweltgruppen.

Lea Dehning von den Gastivists Berlin stellt klar, dass Investitionen in fossile Energien keine Zukunft haben: „Wir fordern die Regierung auf kein Fracking durch die Hintertür zu unterstützen. Klimapolitisch verantwortliches Handel muss statt dessen zum Ziel haben, schnellstens und gerecht 100% erneuerbare Energien für alle zu ermöglichen.“

Andy Gheorghiu, Policy Advisor für Food & Water Europe, hob hervor, dass insbesondere Frackinggas nicht dem Klimaschutz dient und auf keinen Fall eine Brücke in eine post-fossile Zukunft sei. „Es kann nicht sein, dass wir Schiefergasfracking aus guten Gründen verbieten und nun Import-Infrastruktur auf beiden Seiten des Atlantiks mit öffentlichen Mitteln ermöglichen“.

Der Berliner Wassertisch warnt: „Fracking zerstört Wasser. Auch darum fordern wir: Keine Unterstützung für die Erschließung kanadischer Gasfelder! No2LNG!“

 

Der offene Brief wurde von Gastivists Berlin auf Anregung von Environnement Vert Plus aus Kanada initiiert. Weitere Unterzeichner sind u.a. NaturFreunde Deutschlands, PowerShift, urgewald, BUNDjugend, Berliner Wassertisch, 350.org, Gastivists Network, sowie Food & Water Europe.

 

Links:

Offener Brief: https://weact.campact.de/petitions/offener-brief-klimaschutz-statt-flussiggas-aus-nordamerika-1

* Vgl. z.B.: Fracking zerstört das US-amerikanische Trinkwasser. Energiezukunft, 21.08.2018.

Rezeption:
NDR: Brunsbüttel, Trump und das geplante LNG-Terminal. 8.10.2018.
Malte Daniljuk: Weltpolitik in Norddeutschland. In: Telepolis, 29.10.2018

Insekten- und Gewässerschutz prioritär, ambitioniert und gemeinsam angehen

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Grüne Liga und WWF Deutschland und ihres Dachverbandes Deutscher Naturschutzring (DNR)

Umweltministerkonferenz

Insekten- und Gewässerschutz prioritär, ambitioniert und gemeinsam angehen

6. November 2018. Anlässlich der morgen beginnenden 91. Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern appellieren die Naturschutzverbände BUND, DUH, NABU, Grüne Liga, WWF und ihr Dachverband Deutscher Naturschutzring in einem gemeinsamen Schreiben an die Umweltminister und -senatoren, die enormen Herausforderungen zum Insekten- und Gewässerschutz gemeinsam anzugehen und auf eine stärkere Kohärenz und Integration der Ziele des Insekten- und Gewässerschutzes in über die Umweltpolitik hinausreichende Politikbereiche und Gesetzgebungsvorhaben hinzuwirken.

„Die Verschmutzung unseres Trinkwassers und das Massensterben unserer Insekten haben die gleiche Ursache: Eine verfehlte Landwirtschaftspolitik, die den massenhaften Eintrag von Pestiziden und Düngern fördert. Was wir brauchen, ist ein ressortübergreifendes Sofortprogramm für eine vielfältige und gesunde Natur! Wer die Gewässer rettet, rettet auch Insekten“, betont Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings.

„Die Problemlage ist klar, jetzt geht es um Lösungen. Wenn wir im Insekten- wie im Gewässerschutz etwas erreichen wollen, dann wird dies nur über eine naturverträglichere EU-Agrarpolitik funktionieren. Die Umwelt- und Agrarminister der Länder müssen gemeinsam von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner fordern, sich bei den derzeitigen GAP-Verhandlungen in Brüssel für ambitionierten Naturschutz und ausreichende Finanzmittel einzusetzen“ stellt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller klar.

„Gewässerrandstreifen sind für den Schutz der Wasserressourcen, aber auch als Rückzugsraum für Insekten von elementarer Bedeutung. Deshalb plädieren wir für bundesweit einheitliche Gewässerrandstreifen von mindestens zehn Metern Breite, innerhalb derer die Ausbringung von Düngern und Pestiziden verboten ist,“ führt Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, aus. Er fordert weiter: „Um alle Gewässer bis 2027 wieder in einen guten Zustand zu bringen, muss zudem der Umsetzungsstau bei den notwendigen Maßnahmen jetzt beendet werden. Auf Grundlage der Maßnahmenvorschläge, die die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für die UMK erarbeitet hat, müssen Bundesregierung und Bundesländer einen gemeinsamen Aktionsplan erstellen, der klar darlegt, mit welchen Maßnahmen, Mitteln und Zuständigkeiten die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden soll.“

Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner von der DUH: „Die Bundesregierung muss ihr Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen ausweiten. Das Düngerecht muss deutlich verschärft werden, damit sich betroffene Lebensräume und Arten langfristig erholen können. Ebenso nötig sind eine konsequente Anwendung des Bau- und Immissionschutzrechts durch die Länder sowie finanzielle Anreize, um Stoffeinträge zu verringern. Ansonsten drohen eine Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof und Strafzahlungen an die EU. Denn die Spatzen pfeifen es schon von den Dächern: Der EU-Kommission genügen die von der Bundesregierung bisher ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung nicht.“

„Pestizide zu reduzieren hilft Insekten und Gewässern gleichermaßen. Seit Jahren verschleppt die Bundesrepublik Deutschland, die Vorgaben der EU-Pestizidgesetzgebung umzusetzen. Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) muss endlich überarbeitet werden, um Wirkung zu entfalten. Auch werden viele der in der Landwirtschaft eingesetzten Pestizid-Wirkstoffe von der Gewässerüberwachung gar nicht oder nur unzureichend erfasst. Es ist höchste Zeit, im Rahmen der geplanten Ackerbaustrategie endlich eine Verpflichtung zu einer konsequent ressourcenschonenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftungspraxis auf den Weg zu bringen“, kommentiert Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser.

Jetzt kommt es darauf an: JEFTA im Europäischen Parlament stoppen! Wir besuchen Berliner Europaabgeordnete

Noch in diesem Jahr wollen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments abschließend über das Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA) abstimmen.

Dabei kommt den Mitgliedern der deutschen Delegationen in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament eine wichtige Rolle bei der Meinungsfindung zu. Die Berliner Europaabgeordnete der SPD, Sylvia-Yvonne Kaufmann und der CDU, Joachim Zeller, haben die Möglichkeit, mit ihrem Nein zu JEFTA dieses Freihandelsabkommen zu stoppen.

 

Wir werden am Mittwoch, 07.11.2018, Kundgebungen vor den Europabüros von Frau Kaufmann (SPD) und Herrn Zeller (CDU) abhalten, um sie zu bitten, mit Nein zu stimmen.

Wir treffen uns

Mittwoch, 07. November 2018

Kundgebung vor dem Europabüro von Frau Sylvia-Yvonne Kaufmann (SPD)

13.00 Uhr

Europabüro Sylvia-Yvonne Kaufmann, Kurt-Schumacher-Haus, Müllerstraße 163, 13353 Berlin (Openstreetmap)

Kundgebung vor dem Europabüro von Joachim Zeller (CDU)

15.00 Uhr

Europabüro Joachim Zeller, Berliner Straße 38, 13189 Berlin-Pankow (Openstreetmap)

Im Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA Berlin, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin

Schleswig-Holstein: Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

(Kiel, 24.10.2018) Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking verboten werden soll, befand heute die Mehrheit des Innen- und Rechtsausschusses. Zulässig sei sie, soweit Bergbauunternehmen für Schäden haftbar gemacht und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende gesetzt werden soll. Dies entschied der Innen- und Rechtsausschuss heute nachmittag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP. SPD und SSW stimmten vergeblich für eine Zulassung auch des Fracking-Verbots. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

„Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (BI gegen CO2 Endlager). „Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.“

„Zum Schutz unseres Wassers soll Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen“, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.“

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum
Schutz des Wassers, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen
CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative
will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für
Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz
von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende setzen.

Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode als auch der
Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung haben sich eindeutig
gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es
jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten
rechtssicher auszuschließen.

Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite
Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes
des Landtags nicht rechtssicher und deshalb nicht ausreichend (Umdruck 18/4945).
Deshalb sehen wir die Volksinitiative zum Schutz des Wassers
als derzeit einzige Option für ein landesweites Fracking-Verbot an.

Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz
3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein
bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als
verhaltensbezogene Regelung einzuordnen (Umdruck 19/1386).

Zu § 88a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von
Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die
Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Bürger und
Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse erhalten und veröffentlichen können.

Zur Pressemitteilung

Trinkwasser-Richtlinie. Trotz erfolgreicher EBI-Wasser. EU-Parlament stimmt gegen verankertes Menschenrecht Wasser!

Pressemitteilungen zur Abstimmung im Europaparlament

Martin Häusling, MdEP (DIE GRÜNEN / EFA)

Trinkwasser-Richtlinie: Sauberes Wasser für alle!
Das Europäische Parlament hat heute den Vorschlägen der EU-Kommission für die Revision der 20 Jahre alten EU-Trinkwasserrichtlinie in großen Teilen zugestimmt. Das Hauptziel der überarbeiteten Trinkwasser-Richtlinie klingt zunächst zwar wenig ambitioniert, ist aber angesichts der Realität überaus wichtig: EU-weit sollen die Bürger bedenkenlos aus der Leitung trinken können. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Wasser ist Leben. Sauberes Wasser aus der Leitung mag den meisten Menschen selbstverständlich erscheinen, ist es aber nicht, worauf auch die Europäische Bürgerinitiative Right2Water hinwies: Eine Million Menschen in der EU haben danach eben keinen Zugang zu Trinkwasser, und acht Millionen Menschen fehlt der Zugang zu sanitären Anlagen. Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht – und dieses wollen wir Grüne auch in der neuen Trinkwasserrichtlinie verankert sehen. Leider hat die Mehrheit der anderen Fraktionen dieses Ansinnen nicht komplett unterstützt.

Ob kostenloses Wasser im Restaurant oder Zugang zu sauberem Wasser an öffentlichen Plätzen: Das bleibt weiter nicht garantiert.

In der EU ist die Qualität des Leitungswassers überwiegend sehr gut. Allein aus ökologischen Gründen ist es deshalb zu begrüßen, dass die neue Richtlinie das Bewusstsein für Leitungswasser schärft. Jedes Glas Wasser aus dem Hahn statt aus der Plastikflasche kommt der Umwelt zugute.

Das Europaparlament hat sich dafür ausgesprochen, auch Mikroplastik auf die Liste der zu überprüfenden Parameter zu setzen. So traurig es ist, ist dies eine erforderliche Konsequenz des Lebenstils unserer Wegwerfgesellschaft. Auch andere Schadstoffe wie Blei bekommen mit der neuen Richtlinie strengere Grenzwerte und das hormonverändernde BPA wird erstmals erfasst.

Wir Grüne bedauern es aber sehr, dass die Mehrheit der Parlamentarier die aus unserer Sicht sinnvolle Transparenz blockiert. Aus meiner Sicht hat jeder Verbraucher das Recht, über die Wasserrechnung oder einen Online-Zugang auf Informationen zur Reinheit des Wassers.
Auch in diesem Punkt zählen wir darauf, dass die Mitgliedsländer die Richtline nachbessern.“

Link zu weiterer PM zu Trinkwasser

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Food & Water Europe

October 23rd, 2018
The European Parliament Fails to Support the Human Right to Water

Brussels – In a vote in the Plenary in Strasbourg this afternoon, the European Parliament has failed to support the implementation of the Human Right to Water in the European Union. The vote on the Directive on the Quality of Water for Human Consumption watered down the measures proposed by the European Commission to ensure access to water for all in the EU.

David Sánchez from Food & Water Europe said in response: “Conservative parties at the European Parliament ignored, once again, the demands of the nearly two million citizens that supported the European Citizens’ Initiative for the Human Right to Water. The proposal from the European Commission was already weak, and today it has been watered down by the right-wing majority at the European Parliament.”

On the positive side, the European Parliament managed to pass some measures to tackle plastic pollution avoiding bottled water use by ensuring the provision of free tap water in public buildings and administrations, encouraging the installation of public fountains in streets and public spaces, and encouraging the provision of tap water in canteens and restaurants around Europe, although the right-wing majority introduced the possibility of charging a fee for it.

“We ask EU governments to improve this legislation in the Council. European citizens will watch closely the negotiations that will take place in the coming months to ensure that their voice is heard and that the human right to water is really implemented,” added Sánchez.

Contact:

David Sánchez, Food & Water Europe, +32 (0) 485 842 604, dsanchez(at)fweurope.org

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