Human Right to Water and Sanitation must be in the SDGs!

Right2Water

WaterRight_bg Thanks SMALL

24.06.2015

This week negotiations on the final text for the Sustainable Development Goals (SDGs) are taking place in the UN. The outcome should be the final agreement that world leaders will sign for in the Summit in September https://sustainabledevelopment.un.org/post2015/summit . We want to see an explicit mention of the Human Right to Water and Sanitation in the final text.

The ‘zero-draft’ can be read here: https://sustainabledevelopment.un.org/content/documents/7261Post-2015%20Summit%20-%202%20June%202015.pdf

Paragraph 15 of the Zero Draft calls for “affordable drinking water” rather than the enjoyment of the human right to water and sanitation that encompasses other important principles (including availability, accessibility, acceptability, safety, and sufficiency). As seen with the MDGs, emphasis on one aspect of the normative content of this right leads to inappropriate solutions that neglect the needs of the most vulnerable segments of the population.  We recommend to change this into “full enjoyment of Human Right to water and sanitation”.

Paragraph 26 calls for “efficient” use of water and energy. We recommend to change this into “ equitable and sustainable”.

These details make sense as they make a difference. They are important to keep world leaders to their promises and commitments after September 2015.

As the world water crisis deepens and proliferates, a hierarchy of water use that prioritizes human rights is essential to ensuring equitable and environmentally sustainable use of limited supplies. If the  Post-2015 Development Agenda is to succeed, the text must reflect these essential concerns.

Read the full explanation and amendments from the NGO Mining Working Group here (attached)

We hope to see these seemingly small, but significant changes in the final text and we ask you to lobby your governments to adopt them!

EUROPEAN FEDERATION OF PUBLIC SERVICE UNIONS
40 Rue Joseph II, Box 5
1000 Brussels
http://www.epsu.org

Privatisierung ist und bleibt teuer

Telepolis
24.06.2015
Bundeswehr-Kleiderkammer in Nöten
Von Christoph Jehle

Verteidigungsministerium muss privatisierte Kleiderkammer zurückkaufen

Mit der Privatisierung der Bekleidungswirtschaft wollte der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping die Kosten für die Beschaffung der Dienstbekleidung der Soldaten reduzieren. Inzwischen ist das Projekt, an welchem neben dem Bundesministerium für Verteidigung zwei private Unternehmen beteiligt sind, krachend gescheitert. Um eine Insolvenz zu vermeiden, kauft man die Unternehmensgruppe mit Tochter- und Enkelgesellschaften für einen Euro zuzüglich der bestehenden Verbindlichkeiten zurück und versucht dann die von der Bundeswehr nicht benötigten Teile der Unternehmensgruppe zu verkaufen oder auf eine andere Weise abzustoßen.

Die Lernkurve der Politik scheint im Bereich von Public-Private-Partnership-Projekten außerordentlich flach zu sein.

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Hubertus Zdebel: Mit oder ohne 3.000-Meter-Grenze – Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz!

Linksfraktion

DIE LINKE fordert sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs der CDU-SPD-Bundesregierung und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne der beiden SPD-Minister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich sei und daher zu erlauben. „Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss, zur jetzigen Streichung der 3.000-Meter-Grenze durch Union und SPD. „Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes allerdings nicht verständigen können. Auch die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission ist weiter im Gesetzentwurf vorgesehen.“

Zdebel weiter: „Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten Tight Gas ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Durch das Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.“

„Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Die Bundesregierung sollte ihr Fracking-Erlaubnisgesetz besser ganz zurückziehen und stattdessen die Forderung der LINKEN nach einem ausnahmslosen gesetzlichen Fracking-Verbot aufgreifen.“

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Noch mehr Angst vorm Fracking – Alarmierende Krebsrate

TAZ
23.06.2015

Noch mehr Angst vorm Fracking. Alarmierende Krebsrate
Von Wolfgang Löhr

fracking

In Rotenburg erkranken überdurchschnittlich viele Männer an Blutkrebs. Der Ort ist ein Zentrum der Erdgasförderung.

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Zum Epidemiologisches Krebsregister Niedersachsen (EKN):

Nachbargemeinden der Samtgemeinde Bothel (Landkreise Rotenburg, Verden, Heidekreis). Diese Sonderauswertung wurde auf Basis einer Anfrage vom 12.03.2015, die vom Landkreis Rotenburg in Abstimmung mit den Landkreisen Verden und Heidekreis gestellt wurde, durchgeführt. Mehr hier

Kurzfassung Bericht zu den Nachbargemeinden der Samtgemeinde Bothel

Langfassung Bericht zu den Nachbargemeinden der Samtgemeinde Bothel

 

BUND: Neue Expertise: TTIP-Verhandlungen gefährden Schutz der Verbraucher vor risikobehafteten Chemikalien

BUND

Pressemitteilung vom 23. Juni 2015

Neue Expertise: TTIP-Verhandlungen gefährden Schutz der Verbraucher vor risikobehafteten Chemikalien

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht durch das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP die Schutzstandards vor gesundheitsschädlichen Chemikalien gefährdet. Eine von dem Umweltverband in Auftrag gegebene Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem die Aufgabe des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips den Schutz der Verbraucher vor krebserzeugenden, hormonell wirksamen und umweltschädlichen Chemikalien infrage stellen würde.

„Im Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz müssen die Standards verbessert werden anstatt sie aufzuweichen oder zu nivellieren. Die Gesundheit der Menschen muss Vorrang haben vor den Interessen der Chemieunternehmen. Keinesfalls darf das bei uns geltende Vorsorgeprinzip vor gefährlichen Schadstoffen zur Verhandlungsmasse werden. Angeblich notwendige Harmonisierungen oder sogenannte gegenseitige Anerkennungen im Rahmen von TTIP darf es nicht geben“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger in Berlin anlässlich der Veröffentlichung der Expertise „TTIP und die Chemikalienpolitik in der EU. Mögliche Auswirkungen auf bestehende und künftige Regulierungen“.

Weiger warf der US-Regierung vor, in der EU derzeit laufende Bemühungen zum besseren Schutz der Verbraucher vor hormonell wirksamen Chemikalien zu torpedieren: „Mehrfach hat die Obama-Administration unter dem Vorwand einer Vermeidung von Handelshemmnissen die EU-Kommission schriftlich aufgefordert, keine ihrer Ansicht nach diskriminierenden oder unbegründeten Schutzvorschriften vor risikobehafteten Chemikalien zu erlassen. Die Instrumentalisierung der TTIP-Verhandlungen zur Verhinderung besserer Umwelt- und Verbraucherschutzstandards ist nicht hinnehmbar. Auch deshalb fordern wir den sofortigen Stopp von TTIP“, sagte der BUND-Vorsitzende.

Aktuell seien in der Europäischen Union über 1300 chemische Kosmetikzusätze sowie mehr als 80 Pestizidwirkstoffe verboten, die in den USA zugelassen sind. Darin spiegele sich die unterschiedliche Gesetzeslage. In den USA seien vergleichsweise nur wenige Chemikalien verboten und die Industrieunternehmen nicht verpflichtet, die Sicherheit eines Stoffes nachzuweisen. In der EU hingegen gelte das Prinzip `Keine Daten, kein Markt` für die Hersteller von Chemikalien. Vorgeschrieben sei eine Nachweispflicht für deren Unbedenklichkeit als Voraussetzung zur Vermarktung. Verbote und Zulassungsbeschränkungen nach dem Vorsorgeprinzip seien auch dann möglich, wenn der endgültige Beweis für die von einer Chemikalie ausgehenden Risiken noch nicht erbracht sei.

„Die Bevölkerung der USA und der EU muss bestmöglich vor gesundheitsschädlichen Chemikalien geschützt werden. Mit TTIP wollen Chemiekonzerne diesseits und jenseits des Atlantiks genau das Gegenteil erreichen. Wir brauchen kein sogenanntes Freihandelsabkommen, dass den Verbraucherschutz schwächt“, so der BUND-Vorsitzende.

Die Expertise „TTIP und die Chemikalienpolitik in der EU. Mögliche Auswirkungen auf bestehende und künftige Regulierungen“ finden Sie im Internet unter: www.bund.net/ttip-expertise

bund

Mehr zu TTIP und den Freihandelsabkommen unter: http://www.bund.net/themen_und_projekte/internationaler_umweltschutz/ttip_ceta/

Pressekontakt:
Manuel Fernandez, BUND-Chemieexperte, Tel. 030-27586-463,
Mail: manuel.fernandez@bund.net
bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489,
E-Mail: presse@bund.net
www.bund.net

NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 79/15 | 22. JUNI 2015NABU

Umwelt /Flüsse/EU

NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

Tschimpke: Jetzt die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser stellen 

Berlin – Am heutigen Montag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Wasserrahmenrichtlinie. Mit den Programmen wird der Grundstein für die Gewässerbewirtschaftung für die nächsten sechs Jahre gelegt. Das ursprüngliche Ziel eines guten Gewässer- und Grundwasserzustands bis 2015 wurde weit verfehlt. NABU-Präsident Olaf Tschimpke appellierte an Politik und Verwaltung, eine ambitioniertere Bewirtschaftungsplanung vorzunehmen: „In vielen Flussgebieten erreichen nicht mal zehn Prozent der Gewässer die EU-Umweltziele. Die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser müssen jetzt dringend gestellt werden.“

Die EU-Kommission stellte bereits in einer Analyse fest, dass der bisherige Ansatz, sich ausgehend von einem ungenügenden Status Quo lediglich in die richtige Richtung zu bewegen, eindeutig nicht ausreicht, um die Umweltziele zu erreichen. So ist es nicht überraschend, dass das schon für das Jahr 2015 anvisierte Ziel eines guten Zustandes der Gewässer und des Grundwassers in der Bundesrepublik nahezu flächendeckend verfehlt wird. Aus NABU-Sicht müssen die vorgelegten Maßnahmenprogramme zügig nachbearbeitet werden, um grundlegende Verbesserungen beim Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Der NABU behält sich vor, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen, wenn die Programme nicht deutlich verbessert würden. Dies könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führen. Die Probleme seien bekannt, nun gehe es darum, diese auch wirklich anzugehen.

„Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft, Altlasten und Gewässerverbau erfordern konsequentes Handeln und eine Verbindlichkeit in der Maßnahmenumsetzung. Beispielsweise müssen die zuständigen Behörden personell in die Lage versetzt werden, bereits bestehende Auflagen zum Gewässerschutz zu kontrollieren. Außerdem dürfen die vielfach guten Planungen nicht in den Schubladen verstauben, sondern müssen auch in die Tat umgesetzt werden. Auch hier fehlt es an finanziellen Mitteln und ausreichend Personal“, sagte NABU-Gewässerexpertin Julia Mußbach.

Generell ist es notwendig, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stärker als bisher in andere Politikfelder zu integrieren. So müssten hohe Standards zum Gewässerschutz bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung verankert sowie verstärkt Synergien mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und dem naturnahen Hochwasserschutz, beispielsweise bei der Renaturierung von Auen, genutzt werden.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG haben sich die Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament im Herbst 2000 dazu verpflichtet, alle Binnengewässer wie Flüsse und Seen, aber auch Übergangs- und Küstengewässer bis 2015 in einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ zu versetzen. Gut 80 Prozent der deutschen Flüsse und Bäche verfehlten dieses Ziel laut einer Studie des Umweltbundesamtes. Der Gradmesser für intakte Gewässer sind die im Wasser lebenden Fische und wirbellosen Kleinlebewesen, Algen und Wasserpflanzen.

Stellungnahme des NABU zum Download:
www.NABU.de/natur-und-landschaft/fluesse/wrrl.html
 

Zwischenbilanz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/wasserrahmenrichtlinie_2012.pdf

Für Rückfragen:

Julia Mußbach, NABU-Gewässerreferentin, Telefon +49 (0)30-284984-1629, E-Mail: Julia.Mussbach@NABU.de

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