Senkung der Wasser-Preise ist rechtmäßig

B.Z.
24.02.2014

GERICHTS-URTEIL
Senkung der Wasser-Preise ist rechtmäßig

Das OLG Düsseldorf wies eine Klage der Wasserbetriebe zurück. Die Verbraucher sollen nun Geld zurück erhalten.

Die Wasserpreise in Berlin dürfen gesenkt werden. Jetzt sogar mit dem Segen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: VI-2 Kart 4/12). Die Richter wiesen am Montag die Klage der Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung um 18 Prozent durch das Bundeskartellamtes zurück.

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Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe bestätigt – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.02.2014

UPDATE Mit dem heutigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Kartellamtsverfügung vom 04.06.2012 zurückgewiesen.

(Berlin, den 24. Feb. 2014) Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte den Wasserbetrieben mit der Verfügung vom Juni 2012 aufgegeben, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 um ca. 17 % gegenüber dem Stand von 2011 zu senken. Dagegen erhoben die BWB am 08.06.2012 Beschwerde (Az. VI – 2 Kart 4/12 (V)), die heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen wurde.

„Der Ausgang des Verfahrens war zu erwarten, der Preismissbrauch war zu offensichtlich“, sagt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs. Das Bundeskartellamt hatte einen Preismissbrauch von 20‑30 % beim Trinkwasser festgestellt, wobei der „preistreibende Faktor die kalkulatorischen Kosten [sind]“, so Dr. Engelsing (BKartA) in einer Anhörung am 11.05.2012 (Wortprotokoll, S. 28).

„Obwohl der Senat in einer Kleinen Anfrage zugeben musste, dass für das Abwasser, das vom Bundeskartellamt nicht geprüft wurde, dieselben missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen gelten, denkt er nicht daran, den Preismissbrauch beim Abwasser abzustellen. Das ist inakzeptabel“, so Rebel weiter.

Das Urteil hat einen deutlichen Einfluss auf den Wert der Wasserbetriebe, da sich dieser nach dem „Ertragswert“ des Unternehmens richtet. Er ist um einen Millionenbetrag gesunken. „Zu spät“, könnte jetzt der Finanzsenator triumphieren, „nun ist der überteuerte Rückkauf der bislang privaten Veolia-Anteile bereits unter Dach und Fach.“ Die Forderung nach einem Moratorium für den Rückkauf, um dieses und andere den Ertragswert mindernde Urteile erst einmal abzuwarten, wurde ignoriert. Der Berliner Wassertisch sieht sich in seinem Verdacht auf Untreue bestätigt, weswegen er am 20.01.2014 gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer und dem Bund der Steuerzahler eine Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum gestellt hat.

Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „Dass der Vorstand der BWB in gemeinsa­mer Sache mit dem Senat in diesem überflüssigen Rechtsstreit mit unserem Geld über 5,3 Mio € ausge­geben hat, um GEGEN die Interessen der Berliner vorzugehen, ist ein Skandal. Der noch größere Skandal ist, dass der Vorstand, der hierfür und für den jahrelangen einkalkulierten Preismissbrauch beim Trinkwasser und den fortgesetzten Preismissbrauch beim Abwasser verantwortlich ist, mit Billigung des Senats weiter an der Spitze der BWB verbleibt. Wir fordern aufgrund des Urteils, dass die komplette Vorstandsetage die Verantwortung übernimmt und zurücktritt.“

Mehr unter: „Hintergründe und Zeitleiste zum Kartellamtsverfahren

Wasserpreisrechner, mit dem die Preissteigerung individuell ermittelt werden kann

Neu: Andrea Behrendt: Widerstandstropfen (14min, dt/eng.) über Teatro Trono und den Berliner Wassertisch

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe bestätigt – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.02.2014

Mit dem heutigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Kartellamtsverfügung vom 04.06.2012 zurückgewiesen.

(Berlin, den 24. Feb. 2014) Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte den Wasserbetrieben mit der Verfügung vom Juni 2012 aufgegeben, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 um ca. 17 % gegenüber dem Stand von 2011 zu senken. Dagegen erhoben die BWB am 08.06.2012 Beschwerde (Az. VI – 2 Kart 4/12 (V)), die heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen wurde.

„Der Ausgang des Verfahrens war zu erwarten, der Preismissbrauch war zu offensichtlich“, sagt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs. Das Bundeskartellamt hatte einen Preismissbrauch von 20‑30 % beim Trinkwasser festgestellt, wobei der „preistreibende Faktor die kalkulatorischen Kosten [sind]“, so Dr. Engelsing (BKartA) in einer Anhörung am 11.05.2012 (Wortprotokoll, Seite 28)

„Obwohl der Senat in einer Kleinen Anfrage zugeben musste, dass für das Abwasser, das vom Bundeskartellamt nicht geprüft wurde, dieselben missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen gelten, denkt er nicht daran, den Preismissbrauch beim Abwasser abzustellen. Das ist inakzeptabel“, so Rebel weiter.

Das Urteil hat einen deutlichen Einfluss auf den Wert der Wasserbetriebe, da sich dieser nach dem „Ertragswert“ des Unternehmens richtet. Er ist um einen Millionenbetrag gesunken. „Zu spät“, könnte jetzt der Finanzsenator triumphieren, „nun ist der überteuerte Rückkauf der bislang privaten Veolia-Anteile bereits unter Dach und Fach.“ Die Forderung nach einem Moratorium für den Rückkauf, um dieses und andere den Ertragswert mindernde Urteile erst einmal abzuwarten, wurde ignoriert. Der Berliner Wassertisch sieht sich in seinem Verdacht auf Untreue bestätigt, weswegen er am 20.01.2014 gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer und dem Bund der Steuerzahler eine Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum gestellt hat.

Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „Dass der Vorstand der BWB in gemeinsa­mer Sache mit dem Senat in diesem überflüssigen Rechtsstreit mit unserem Geld über 5,3 Mio € ausge­geben hat, um GEGEN die Interessen der Berliner vorzugehen, ist ein Skandal. Der noch größere Skandal ist, dass der Vorstand, der hierfür und für den jahrelangen einkalkulierten Preismissbrauch beim Trinkwasser und den fortgesetzten Preismissbrauch beim Abwasser verantwortlich ist, mit Billigung des Senats weiter an der Spitze der BWB verbleibt. Wir fordern aufgrund des Urteils, dass die komplette Vorstandsetage die Verantwortung übernimmt und zurücktritt.“

Mehr unter: „Hintergründe und Zeitleiste zum Kartellamtsverfahren

Wasserpreisrechner, mit dem die Preissteigerung individuell ermittelt werden kann

Neu: Andrea Behrendt: „Widerstandstropfen“ (14min, dt/eng.) über Teatro Trono und Berliner Wassertisch

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Umwelt-Wirtschaftsethik – Veranstaltung zu Thema »Wasser« GLS-Bank und Unternehmensgrün laden ein

Sonntag, 23. Februar 2014, 11.00 Uhr
GLS Bank Berlin, Schumannstr. 10, 10117 Berlin

Vorträge
Prof. Dr. Joachim Wiemeyer Lehrstuhl für katholische Theologie Ruhr-Universität Bochum
„Sauberes Trinkwasser für alle – Die Wasserversorgung aus sozialethischer Sicht“
Michel Cunnac Vorsitzender der Geschäftsführung Veolia Wasser GmbH
„Ethische Aspekte der Wasserversorgung – Die Perspektive eines privaten Unternehmens“
Heidi Kosche MdA für Bündnis 90/Die Grünen und Vertrauensperson des Berliner Wassertisches „Unser Wasser – Gemeinsam bezahlt, Nutzen für Alle“

Moderation
Dr. Katharina Reuter Geschäftsführerin UnternehmensGrün e.V.

anschließende Diskussion | Ende der Veranstaltung gegen 15.00 Uhr

Einladung

Video-Aufzeichnung der Anhörung der Europäischen Bürgerinitiative right2water in Brüssel am 17.02.2014

Anhoerung right2water

Video

Am 17. Februar 2014 kam endlich einmal die direkte Demokratie in Brüssel zu Wort:

  • Ab 9:45 stellten die Initiatoren der EBI der Europäischen Kommission ihre Forderungen.
  • Ab 14 Uhr gabe es eine Pressekonferenz im Europäischen Parlament.
  • Um 15 Uhr begann die Anhörung im Europäischen Parlament. Eine Video-Aufzeichnung der gesamten Anhörung (827 MB im wmv-Format) kann hier heruntergeladen und dann z.B. mit dem VLC-Media-Player abgespielt werden.
  • 15:10 Menschenrecht auf Wasser und Sanitäre Grundversorgung
  • 16:10 Weltweiter universeller Zugang
  • 17:00 Keine Liberalisierung der Wasserversorgung

Bei der Anhörung ging es darum, den von der Bürgerinitiative aufgestellten Forderungen Gehör zu verschaffen.

Gemeinsame Pressemitteilung — Widerstand gegen TTIP erreicht die EU-Kommission

TTIP Verhandlungsstopp fordern
Über 400.000 Unterzeichner/innen von Online-Appell fordern Stopp der Verhandlungen über Freihandelsabkommen / Unterschriften wurden heute an EU-Kommission übergeben

Brüssel, 21.2.2014. Der EU-Kommission wurden heute über 400.000 Unterschriften gegen das geplante Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (TTIP) übergeben. Maritta Strasser vom Kampagnennetzwerk Campact überreichte die Unterschriften in Brüssel dem Kabinettschef von EU-Handelskommissar Karel De Gucht, Marc Vanheukelen. … weiterlesen

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