Spandauer Rieselfelder werden verkauft

Tagesspiegel
02.08.2012

Gastronom Laggner als Käufer?
Spandauer Rieselfelder werden verkauft
von Rainer W. During

Der Gastronom Josef Laggner ist als Käufer der Spandauer Rieselfelder im Gespräch. Was er mit dem riesigen Landschaftsschutzgebiet anfangen will, auf dem keine Bebauung möglich ist, bleibt unklar.

Die Berliner Wasserbetriebe wollen die nicht mehr genutzten Gatower Rieselfelder für einen Millionenbetrag an einen privaten Investor verkaufen. Wie dem Tagesspiegel aus informierten Kreisen bestätigt wurde, soll es sich dabei um den Berliner Großgastronomen Josef Laggner handeln. Im Spandauer Rathaus haben die Pläne Aufregung provoziert, die in dem Landschaftsschutzgebiet tätigen Landwirte fürchten um ihre Zukunft.

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Wasserbetriebe – Landverkauf könnte Preise stabil halten

Berliner Morgenpost
02.08.2012

RIESELFELDER
Wasserbetriebe – Landverkauf könnte Preise stabil halten
von Sabine Flatau

Die Berliner Wasserbetriebe verkaufen die Rieselfelder Karolinenhöhe in Spandau. Man sei in erfolgversprechenden Gesprächen mit einem Interessenten, sagte Unternehmenssprecher Stephan Natz am Dienstag. In den kommenden Tagen werde ein Vertragsentwurf ausgearbeitet. Den Namen des Kaufinteressenten wollte Natz nicht nennen.

Nach Informationen von Morgenpost Online ist es der bekannte Berliner Großgastronom Josef Laggner, der die Rieselfelder übernehmen will. Er betreibt unter anderem das Restaurant „Lutter & Wegner“ am Gendarmenmarkt und die „Fischerhütte“ am Schlachtensee. Eine Bestätigung von Laggners Sprecherin war noch nicht zu erhalten.

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Markus C. Kerber: Wasserverträge waren „finanzieller Selbstmord“ – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.08.2012

(Berlin, 03.08.2012) Der Berliner Wassertisch befragte den Berliner Rechtsprofessor Dr. Markus C. Kerber zur Auflösung seines Mandats im Kartellamtsverfahren, zu Möglichkeiten der Rückabwicklung, der Rekommunalisierung und zum geplanten Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Kerber war vom ehemaligen Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) beauftragt worden, das Bundeskartellamt in die Überprüfung der überhöhten Wasserpreise einzuschalten. Trotz des erfolgreichen Verfahrens, das den jahrelangen Preismissbrauch durch die von Veolia und RWE geführten Wasserbetriebe aufdeckte, wurde er vom jetzigen SPD-CDU-Senat kaltgestellt.

In dem Interview äußert sich Prof. Kerber, der die Teilprivatisierung von Anbeginn begleitet hat, klar und deutlich zur Qualität der Wasserverträge von 1999. Zu ihrem Abschluss durch den damaligen CDU-SPD-Senat sagt der Professor für Öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik: „Wer das unterschrieben hat, wollte das Land zum finanziellen Selbstmord treiben.“

„Parallelen zum Mappus-Fall liegen auf der Hand“
Besonders heikel: In der Steuerungskommission für die Wasserprivatisierung saß 1999 als haushaltspolitischer Sprecher der SPD der jetzige Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit. Sein gegenwärtiges Kabinett verantwortet nun außerdem den überteuerten Rückkauf des RWE-Anteils an den Wasserbetrieben, über den bald im Abgeordnetenhaus abgestimmt werden wird. Auch der Rückkaufvertrag ist vom Geist von 1999 beseelt. Die von der IHK Berlin zum Senat gewechselte Wirtschaftssenatorin von Obernitz vertrete nicht die Interessen ihrer Wähler, sondern versuche sich vorrangig „mit den Privatgesellschaftern ins Benehmen zu setzen.“ Für den TU-Professor liegt wegen dem „überpreisigen Erwerb“ der Anteile ein Fall von Untreue vor: Die „Parallelen zum Mappus-Fall liegen auf der Hand.“

RWE-Rückkaufvertrag: Klagemöglichkeit wegen Untreue?
Der Wirtschaftsjurist, der nicht die Position des Wassertischs, sondern eher eine liberalisierungs- und privatisierungsfreundliche Linie vertritt, lehnt es zwar ab, „die vom Berliner Wassertisch erwogenen und vorgeschlagenen juristischen Verfahren“ zur Rekommunalisierung durch eine Rückabwicklungsklage zu beurteilen, er weist jedoch darauf hin, dass die damaligen Wasserverträge des CDU-SPD-Senats – wie auch der jetzige Rückkaufvertrag des SPD-CDU-Senats – eine weitere Klagemöglichkeit wegen Untreue (§ 266 StGB u. Art. 91 VvB) eröffnen. Für eine Klage spricht die miserable Qualität der Wasserverträge; es scheint, dass es „keine professionellen Berater gegeben hat.“

Wassertisch unterstützt Piraten-Antrag für Wasser-Untersuchungsausschuss
Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Berliner rund 20% zuviel für ihr Trinkwasser zahlen müssen. Die Vertragskonstruktion ermöglicht einen von vornherein einkalkulierten Preismissbrauch zugunsten der Wasserkonzerne Veolia und RWE. Für Rainer Heinrich, stellv. Sprecher des Wassertischs, bestätigen die Feststellungen Prof. Kerbers die Notwendigkeit einer umfassenden Untersuchung. Mittel und Mandat des Sonderausschusses Wasserverträge reichen dafür keineswegs aus. Heinrich fordert daher „Die ganze Teilprivatisierung der Wasserbetriebe muss auf den Tisch. Von den dubiosen Umständen bei der Vergabe, dem einkalkulierten Preismissbrauch bis zum überteuerten Rückkauf der Anteile, nachdem das Bundeskartellamt das Geschäft der Konzerne Veolia und RWE vermasselt hat. Wir unterstützen nachdrücklich die Bemühungen der Piratenpartei um einen Untersuchungsausschuss und hoffen darauf, dass sich dem auch CDU und SPD anschließen werden – um jeden Verdacht der Untreue auszuräumen.“

Wortlaut des Interviews unter: http://localhost/wassertisch/?p=1799

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: https://twitter.com/bwassertisch
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Interview des Berliner Wassertischs mit Prof. Markus C. Kerber

Der Berliner Wassertisch befragte den Berliner Rechtsprofessor Dr. Markus C. Kerber zur Auflösung seines Mandats im Kartellamtsverfahren, zu Möglichkeiten der Rückabwicklung, der Rekommunalisierung und zum geplanten Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe.

Interview des Berliner Wassertischs mit Prof. Markus C. Kerber
Fragen: Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher des Berliner Wassertischs

Berliner Wassertisch:
Konsortialverträge sind bekanntlich von unterschiedlicher Qualität. Die Berliner Teilprivatisierung wird allgemein als misslungen bezeichnet. Das Berliner Modell ist sonst nirgendwo nachgeahmt worden. Der Berliner Wassertisch hat auf einem Tableau unterschiedliche Klagewege skizziert. Wie beurteilen Sie die Aussichten auf eine juristische Anfechtung dieser Verträge – unabhängig von den zu erwartenden Folgen? Sehen Sie noch weitere Möglichkeiten?

Prof. Kerber:
Es besteht für mich kein Anlass, über die vom Berliner Wassertisch erwogenen und vorgeschlagenen juristischen Verfahren zu urteilen, die eine Revision der Konsortialverträge ermöglichen. Das Land Berlin praktiziert zusammen mit den privaten Gesellschaftern diese Konsortialverträge und weiß selbst um ihre Unvorteilhaftigkeit. Es nützt aber nichts, den Versuch zu machen, die Verträge ex tunc für nichtig zu erklären, sondern es ist unter den Geboten der Realpolitik sinnvoller, das Kartellverfahren, das bislang sehr erfolgreich war zu nutzen, um sich unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage von den Konsortialverträgen zu befreien.

Berliner Wassertisch:
Sie haben die Wasserverträge kürzlich in Übereinstimmung mit der allgemeinen Kritik als „außerordentlich unvorteilhaft“ für das Land Berlin bezeichnet. Worin bestehen die Nachteile für das Land Berlin?

Prof. Kerber:
Die wesentlichen Nachteile des Landes Berlin liegen im Verlust der preisregulatorischen Hoheit. Trink- und Abwasserpreise sind nicht umsonst Gegenstand einer landespreisrechtlichen Regulierung. Werden diese durch das Land geändert, muss das Land die finanziellen Folgen gegenüber den privaten Gesellschaftern tragen. Wer das unterschrieben hat, wollte das Land zum finanziellen Selbstmord treiben. Ein Verfahren gem. § 266 StGB und Art. 91 VvB bietet sich an.

Berliner Wassertisch:
Wie ist es Ihrer Meinung nach zu erklären, dass diese Nachteile den professionell beratenen Vertretern des Landes Berlin entgangen sind?

Prof. Kerber:
Ich kann nur annehmen, dass es keine professionellen Berater gegeben hat. Anderenfalls hätten sie das Land aufgeklärt oder das Land hätte mangels einer entsprechenden Aufklärung Schadensersatzklage gegen sie erhoben.

Berliner Wassertisch:
Der damalige Wirtschaftssenator Wolf hat Sie damit beauftragt, das Bundeskartellamt in die Überprüfung der Wasserpreise einzuschalten. Nun hat seine Nachfolgerin Wirtschaftssenatorin Frau von Obernitz Sie von Ihren Aufgaben freigestellt. In einem Interview hat sie dazu gesagt, dass sie als Wirtschaftssenatorin keinen Anwalt verpflichten könne, der juristisch eine Position aufbereitet, die sie als Aufsichtsratsvorsitzende der Berliner Wasserbetriebe nicht vertreten kann. Wie kommt sie zu diesem Schluss, und wie sind Sie und Herr Wolf damals mit diesem Interessenkonflikt umgegangen?

Prof. Kerber:
Die Äußerungen von Frau von Obernitz sind nicht nur in der Wasserangelegenheit sondern ganz allgemein von intellektueller Konfusion gekennzeichnet. Daher ersparen Sie mir bitte, darauf im Einzelnen einzugehen. Es gibt im Übrigen keinen Konflikt der Tätigkeit im Aufsichtsrat der BWB und der Führung eines Kartellverfahrens. Das kartellrechtliche Preismissbrauchsverfahren gegen die BWB hat eine vermeintliche Ordnungswidrigkeit zum Gegenstand. Es fällt in die Pflicht des BWB-Aufsichtsratsvorsitzenden dafür zu sorgen, dass unter seiner Präsidentschaft das Unternehmen keine Ordnungswidrigkeiten begeht. Insofern ist das Gerede vom angeblichen Spannungsverhältnis zwischen Kartellverfahren und Pflichten des Aufsichtsratsvorsitzes eben doch nur Gerede.

Berliner Wassertisch:
Wie schätzen Sie angesichts Ihrer erzwungenen Demission durch Wirtschaftssenatorin von Obernitz die Beteuerungen des Senats ein, dass er bemüht ist, die Wasserpreise zu senken?

Prof. Kerber:
Darf ich bitte richtigstellen: Ich habe das Mandatsverhältnis durch Schreiben an Frau von Obernitz aufgelöst, nachdem ich bereits im Dezember letzten Jahres den Eindruck gewonnen hatte, dass die Wirtschaftssenatorin an diesem Verfahren nicht nur kein Interesse hatte, sondern sie darum bemüht war, sich mit den Privatgesellschaftern ins Benehmen zu setzen.

Berliner Wassertisch:
Der Senat hat einen Rückkaufvertrag mit dem BWB-Anteilseigner RWE unterzeichnet. Die Rückkaufsumme liegt unterhalb des ehemaligen Kaufpreises. Warum halten Sie den Kaufpreis immer noch für zu hoch?

Prof. Kerber:
Angesichts des schwebenden Kartellverfahrens und damit der Preissenkungsverfügung ist davon auszugehen, dass der Unternehmenswert für den RWE-Anteil an BWB noch sinken wird. Warum Finanzsenator Dr. Nussbaum in dieser Situation hastig bemüht ist, RWE einen relativ hohen Kaufpreis zu zahlen, lässt sich überhaupt nicht nachvollziehen.

Berliner Wassertisch:
Wissen Sie, wie der Rückkaufpreis kalkuliert wurde?

Prof. Kerber:
Nein.

Berliner Wassertisch:
Senator Nussbaum bezahlt RWE offensichtlich mehr Geld als nötig. Bestehen hier möglicherweise Parallelen zum Rückkauf der EnBW durch den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Mappus, gegen den nun wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder ermittelt wird?

Prof. Kerber:
Parallelen zum Mappus-Fall liegen auf der Hand. Auch für Senator Nussbaum gilt § 266 StGB, d. h. eine Vermögensbetreuungspflicht. Er ist dazu verpflichtet, Sorge zu tragen, dass Haushaltsmittel nicht für den überpreisigen Erwerb von Anteilen verwandt werden.

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ver.di startet erste europäische Bürgerinitiative (PM Nr. 84)

ver.di startet erste europäische Bürgerinitiative: Wasser ist ein Menschenrecht – Kundgebung in Berlin am 21. Juni 2012

ver.di – Pressemitteilung
Berlin, 18.06.2012

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) startet in dieser Woche gemeinsam mit anderen Organisationen die erste europäische Bürgerinitiative. Ziel ist, Druck auf die EU-Kommission auszuüben, um Wasser und sanitäre Grundversorgung als Menschenrecht zu realisieren und umzusetzen. Die Europäische Kommission wird durch die europaweite Bürgerinitiative aufgefordert, diese Menschenrechte durch die Förderung einer Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle sicherzustellen und in die Tat umzusetzen. Entsprechende Forderungen werden auch auf dem UNO-Umweltgipfel Rio+20 im Mittelpunkt stehen.

Den Auftakt der Bürgerinitiative bildet eine europaweite Brunnenaktion in etwa 50 Städten Europas, darunter am kommenden Donnerstag, dem 21. Juni 2012 um 10.00 Uhr am „Wasserklops“ vor dem Europacenter am Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg.

Die Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“ ist eine Initiative des Europäischen Gewerkschaftsverbandes für den öffentlichen Dienst (EGÖD), dessen Mitglied ver.di ist. „Die Europäische Kommission muss endlich das Menschenrecht auf Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung in aktive Politik umsetzen“, fordert ver.di-Landesbezirksleiterin Susanne Stumpenhusen, die bei der Kundgebung in Berlin am kommenden Donnerstag sprechen wird. Mehr als 1,5 Millionen Europäer hätten keinen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung. Das sei nicht akzeptabel, so Susanne Stumpenhusen.

Nach einer Verordnung der EU-Kommission sind EU-weite Bürgerinitiativen seit dem 1. April 2012 möglich. Für die Initiative müssen in Europa innerhalb eines Jahres 1 Million Unterschriften gesammelt werden. ver.di will in Deutschland mindestens 130.000 Zustimmungen erhalten. Über alle Branchen hinweg wird sich ver.di und mit ihr der DGB an der Aktion beteiligen. Bundesweite Organisationen wie beispielsweise der BUND, das Forum Umwelt und Entwicklung, attac, arche noVa, aber auch regionale wie die Wasserallianz München und der Berliner Wassertisch unterstützen ver.di. Der Deutsche Städtetag, der Verband kommunaler Unternehmen und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft werden die Initiative über ihre Medien bekannt machen.

Für Rückfragen:
Mathias Ladstätter – zuständiger Gewerkschaftssekretär beim ver.di-Bundesvorstand (Tel.-mobil: 0170-9156817)
Weitere Informationen im Internet:
http://tinyurl.com/crd8wuk und www.right2water.eu/de

Herausgeber:

Pressestelle des Landesbezirks Berlin-Brandenburg
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Andreas Splanemann – Pressesprecher
(Tel: 030/ 8866 – 4111)


Grundwasser bis zur Kellerkante

Berliner Morgenpost
21.07.2012

WASSERSCHÄDEN
Grundwasser bis zur Kellerkante
Von Isabell Jürgens

Im Ostteil der Stadt sind die Pegel zum Teil um mehrere Meter gestiegen. Der Schaden ist groß

Der Dauerregen in Berlin hat in den vergangenen Wochen so manchen Keller volllaufen lassen, weil die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr bewältigen konnte. Doch auch unabhängig von den aktuellen Regenfällen hat Berlin ein Wasserproblem. Und das kommt nicht von oben: Seit Anfang der 90er-Jahre steigen die unterirdischen Wasserpegel und verursachen an den Gebäuden Schäden in Millionenhöhe. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat deshalb eine „Grundwasserkonferenz“ einberufen, die Lösungsvorschläge erarbeiten soll. Auch ein Mediator wurde eingeschaltet, denn die Frage, wer für die Schadensbeseitigung aufkommen muss, beantworten Betroffenenverbände und Senatsverwaltung bislang sehr unterschiedlich.

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