Klage gegen Wasserverträge fristgerecht beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht! – PRESSEMITTEILUNG VOM 25.04.2013

(Berlin, 25. April 2013) Pünktlich vor Fristablauf hat heute der renommierte Jurist Prof. Dr. Christian Kirchberg für die Piratenfraktion eine Organklage gegen die Gewinngarantie beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Bereits am 9. April hatte die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus beschlossen, ein Organstreitverfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe in die Wege zu leiten. Heute wurde die Klageschrift fristgerecht beim Verfassungsgericht eingereicht.

Die Klage richtet sich gegen die Aushebelung des Budgetrechts der Abgeordneten, die durch eine Gewinngarantie für private Anteilseigner zustande kommt. Diese ist seit 1999 in den Wasser-Privatisierungsverträgen festgeschrieben und wurde anlässlich des Rückkaufs der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben mit dem Rückkaufvertrag erneut bestätigt. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Mit der Organklage wird nicht nur das Budgetrecht als wichtigstes Recht des Parlaments verteidigt, sondern auch die von vielen Juristen als verfassungswidrig eingestufte Gewinngarantie endlich einer gerichtlichen Prüfung unterzogen. Nach einem positiven Urteil muss der Senat tätig werden und kann sich nicht mehr hinter seiner bisher hochgehaltenen Vertragstreue verstecken. Die Berlinerinnen und Berliner werden nicht zulassen, dass dieser Vertrag trotz gerichtlich festgestellter Verfassungswidrigkeit weiter fortgesetzt wird.“

2011 hatte ein Volksentscheid zur Offenlegung der damaligen Geheimverträge geführt. Per Volksgesetz sollte das Vertragswerk dann von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Dies wurde jedoch durch die Abgeordneten von SPD und CDU verhindert, indem sie dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ die nötigen finanziellen Mittel verweigerten. Der Berliner Wassertisch be-auftragte daraufhin auf eigene Kosten einen hochkarätigen Juristen mit der Überprüfung. Als Ergeb-nis stellte der Wassertisch gemeinsam mit der Grünen Liga Berlin, dem VDGN und dem Bund der Steuerzahler am 4. April eine von Prof. Dr. Kirchberg entwickelte Klagemöglichkeit vor. Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art. 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin, da die skandalöse Gewinngarantie eine Sicherheitsübernahme ist, für die ein Gesetz nötig gewesen wäre.

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Die Klage greift nicht nur die Budgetrechtsverletzung an, wie auch von Seiten der Grünen behauptet wird. Die gerichtliche Feststellung der Budgetrechtsverletzung setzt vielmehr die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie voraus. Ist jedoch die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt, sind die Wasserverträge in ihrem Kern getroffen, denn für den verbliebenen Konzern Veolia geht es nur um die per einkalkuliertem Preismissbrauch garantierten Profite.“

Als nächstes wird der Gerichtshof das Aktenzeichen bekanntgeben und sowohl den Senat als auch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu einer Stellungnahme auffordern.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Piraten setzen Forderung des Volksentscheids um!
PRESSEMITTEILUNG VOM 16.04.2013

(Berlin, 16. April 2013) Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hat am 9. April beschlossen, die Wasserverträge mit einer Organklage juristisch anzugreifen. Gestern wurde der renommierte Jurist Prof. Dr. Christian Kirchberg mit der Klagevertretung beauftragt.

Bereits letzten Dienstag hat die Fraktion der Piraten beschlossen, ein Organstreitverfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe in die Wege zu leiten. Jetzt wurde der Verwaltungs- und Verfassungsjurist Prof. Dr. Christian Kirchberg, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, beauftragt, die Klageschrift zu erstellen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die Organklage ist ein Meilenstein in der Geschichte des Volksbegehrens. Es ist kein Zufall, dass dieser Schritt von den Piraten kommt. Sie haben das Volksbegehren UNSER WASSER als einzige Partei im Abgeordnetenhaus von Beginn an entschlossen unterstützt. Nach dem Volksentscheid hat der Piraten-Abgeordnete Gerwald Claus-Brunner im Sonderausschuss Wasserverträge hervorragende Arbeit geleistet, und mit der Organklage setzen die Piraten ihre Politik für die Interessen der Berliner Bürger konsequent fort.“

Ziel des Volksbegehrens war es, die Offenlegung der Geheimverträge zu erzwingen, um skandalöse Vertragsbestandteile wie die Gewinngarantie für die Wasserkonzerne an die Öffentlichkeit zu bringen. Per Volksgesetz sollte das Vertragswerk von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Dies wurde jedoch durch die Abgeordneten von SPD und CDU verhindert, indem sie dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ die nötigen finanziellen Mittel versagten. Der Berliner Wassertisch beauftragte daraufhin auf eigene Kosten einen hochkarätigen Juristen mit der Überprüfung. Als Ergebnis stellte der Wassertisch gemeinsam mit der Grünen Liga Berlin, dem VDGN und dem Bund der Steuerzahler am 4. April eine von Prof. Dr. Kirchberg entwickelte Klagemöglichkeit vor. Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art. 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin (VvB), da die skandalöse Gewinngarantie eine Sicherheitsübernahme ist, für die ein Gesetz nötig gewesen wäre. Mit dem Rückkauf der RWE-Anteile hat sich nach Ansicht des Juristen eine neue Klagefrist eröffnet, um die Teilprivatisierungsverträge mit der Gewinngarantie (§ 23.7 KV) für die Wasserkonzerne anzufechten.

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Der Wassertisch erhofft sich im Sinne aller Berliner, dass über die Feststellung der Budgetverletzung mittelbar die Gewinngarantie in den Wasserverträgen (§23.7 KV) angefochten werden kann. Wenn die Verfassungswidrigkeit festgestellt ist, müssen auch die Verträge beseitigt werden. Bisher setzte die Regierung die konzernfreundliche Politik von 1999 fort. Von ihr ist keine bürgernahe Rekommunalisierung zu erwarten. Umso wichtiger ist eine juristische Anfechtung der Verträge.“

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Wasserklage: Finanzierung steht – PRESSEMITTEILUNG VOM 13.04.2013

(Berlin, 13. April 2013) Bislang scheiterte die von Prof. Dr. Kirchberg vorgeschlagene Organstreitklage gegen die Wasserverträge an den Honorarkosten. Die Piratenfraktion hat am Dienstag zwar beschlossen, eine Klage auch allein durchzuführen. Allerdings waren ihnen die Kosten zu hoch. Bei den Linken stand bislang ebenfalls das Finanzierungsargument im Vordergrund. Deshalb wollten sie nur mit allen Oppositionsparteien gemeinsam klagen.

Eine Anfrage des Berliner Wassertischs beim Berliner Parlamentspräsidenten ergab jetzt: Die Bürger dürfen den Fraktionen spenden. Damit steht einer Klage nichts mehr im Wege. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Das ist eine gute Nachricht für unser Wasser. Der Wassertisch kann zusagen, mindestens die Höhe des Anteils der Grünen zu übernehmen. Wir werden uns gleich am Montag mit den Fraktionen der Piraten und Linken in Verbindung setzen.“

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Grüne lehnen Wasserklage gegen Gewinngarantie aus nichtigen Gründen ab – PRESSEMITTEILUNG VOM 12.04.2013

(Berlin, 12. April 2013) Die berühmt-berüchtigte Gewinngarantie der Wasserverträge, die für die missbräuchlich überhöhten Preise verantwortlich ist, gilt schon lange als verfassungswidrig. Erstmals hat mit Prof. Dr. Christian Kirchberg ein renommierter Verfassungsjurist einen reellen Klageweg gegen den Paragrafen vorgestellt. Die Grünen lassen die Klagemöglichkeit jedoch mit der Begründung verstreichen, dass sie nicht zielführend sei. Diese Behauptung ist jedoch unzutreffend. Wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass die Gewinngarantie verfassungswidrig ist, weil sie das verfassungsrechtlich geschützte Budgetrecht des Parlaments verletzt, sind die Verträge in ihrem Kern getroffen. Diese Feststellung ist daher ein Herzensanliegen der Berliner Bevölkerung. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Gerade bei den Wasserverträgen, deren Offenlegung die Berliner per Volksentscheid erreicht haben, erwarten die Bürger von ihren Abgeordneten, dass sie jede seriöse Möglichkeit wahrnehmen, die Verfassungswidrigkeit der Verträge gerichtlich feststellen zu lassen. Die Verweigerung ist eine Missachtung des Bürgerwillens, die nicht mehr nachvollziehbar ist.“

Die Linke haben dem Organstreitverfahren zugestimmt, rätselhafterweise aber nur mit der gesamten Opposition. Ob sie mit den Piraten allein klagen, ist nicht zu erfahren; der Wassertisch erreicht keinen der Verantwortlichen. Die Piraten haben als einzige eine Klage befürwortet, bemängeln allerdings die Höhe des Anwaltshonorars. Dazu ist zu sagen: Der Klageweg, den Prof. Dr. Christian Kirchberg vorgestellt hat, wird zwar von zwei der erfahrensten Verfassungsjuristen als absolut vertretbar eingestuft, ist jedoch nicht risikofrei, da er juristisches Neuland betritt. Aufgrund der Schwierigkeit des Verfahrens ist es notwendig, dass der bestmögliche Jurist dazu ausgewählt wird. Der Berliner Wassertisch ist bereit, sich selbst am Honorar zu beteiligen. Eine Beauftragung darf nicht an den Kosten scheitern. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids: „Die Parteien wurden schon im Februar von uns informiert, dass wir einen Klageweg gegen die Verträge gefunden haben. Gerade erhielten wir auf Nachfrage beim Parlamentspräsidenten die Mitteilung, die in Kopie ebenfalls an die Oppositionsparteien gesandt wurde, dass Fraktionen grundsätzlich Zuwendungen von Dritten entgegennehmen können, dies jedoch nach den Vorgaben des Fraktionsgesetzes vollumfänglich zu veröffentlichen ist. Der Mangel an finanziellen Mitteln steht somit einer Klage nicht mehr entgegen. Bürgerinnen und Bürger haben ebenfalls finanzielle Unterstützung zugesagt.“

Der Berliner Wassertisch fordert alle Oppositionsparteien eindringlich auf, das Organstreitverfahren mit der bestmöglichen Vertretung anzustrengen – egal, ob allein oder gemeinsam. Die Berliner Bürger haben bislang ungebetenerweise rund 1,5 Mrd. € an die Konzerne überwiesen und haben ein Recht darauf, dass alles unternommen wird, um diesen Zustand gerichtlich zu klären und zu beenden.

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Top-Juristen finden Klageweg gegen Berliner Wasserverträge – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.04.2013

(Berlin, 4. April 2013) Heute wurde auf einer Pressekonferenz ein neuer Klageweg gegen die Teilprivatisierungs­verträge der Berliner Wasserbetriebe vorgestellt.

Der Berliner Wassertisch hat auf Empfehlung des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. hc. Siegfried Broß den renommierten Verwaltungs- und Verfassungsjuristen Prof. Dr. Christian Kirchberg (er ist u. a. Vorsitzender des Verfassungsrechts­ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer) für eine Prüfung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe gewinnen können. Als Ergebnis hat der Berliner Wassertisch heute in einer Pressekonferenz eine Klageskizze von Prof. Kirchberg vorgestellt, die einen Weg aufzeigt, die Teilprivatisierungsverträge mit der verfassungswidrigen Gewinngarantie (§ 23.7 KV) für die Wasserkonzerne anzufechten.

Prof. Kirchberg schreibt, dass „das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 21.10.1999 die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Teilprivatisierungsgesetzes, deren Absicherung Ziff. 23.7 des Konsortialvertrages dienen solle, klar erwiesen [habe]“.

Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin (VvB). Die Gewinngarantie stellt eine Sicherheits-Übernahmegarantie des Landes dar, die mit dem Rückkaufvertrag unverändert fortgeführt wurde. Art 87 Abs.1 VvB schreibt für einen solchen Akt jedoch ein Gesetz vor, das bis heute nicht vorliegt.

So schreibt Prof. Kirchberg, dass man „(spätestens) bei Gelegenheit des Rückkaufvertrags die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der ‚Sicherheitsübernahme‘ der Ziff. 23.7 des Konsortialvertrages [habe] erkennen und darauf mit einer Aufkündigung dieser Vertragsklausel (oder ggf. des Konsortialvertrages insgesamt) reagieren müssen.“ Es „habe die Teil-Rekommunalisierung der Berliner Wasserversorgung im Sinne einer Änderung der Geschäftsgrundlage nicht nur die Möglichkeit eröffnet, sondern sogar die Notwendigkeit begründet, erneut über das Ob und Wie einer gesetzlichen Regelung der ,Sicherheitsübernahme‘ des § 23.7 des Konsortialvertrages im Abgeordnetenhaus zu beraten und Beschluss zu fassen.“

Klageberechtig ist (mindestens) eine Fraktion des Abgeordnetenhauses. Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens fordert die Oppositionsfraktionen auf, diesen Klageweg zu beschreiten: „Die skandalöse Gewinngarantie beschert uns Berlinern jährlich 20–30% missbräuchlich überhöhte Wasserpreise. Nun bietet sich eine echte Chance, diesen Zustand zu beenden. Wir setzen unsere Hoffnung in die Oppositionsfraktionen, dass sie den Klageweg beschreiten und dafür sorgen, dass bei den BWB wieder ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird.“

Die Klagefrist, um die Verletzung des Budgetrechts anzuzeigen, läuft am 25. April 2013 ab.
(Nur) hilfsweise könnte auch das Ende des Wasser-Sonderausschusses (17. Januar 2013) als Beginn der halbjährigen Klagefrist angenommen werden.

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Shareholders‘ Agreement: Leistet der Senat aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung? – PRESSEMITTEILUNG VOM 26.02.2013

(Berlin, 26. Februar 2013) Aus dem geheimen Shareholders‘ Agreement der Berliner Wasserverträge geht hervor, dass die privaten Anteilseigner seit 2008 eine „atypische“ stille Beteiligung am Abwassergeschäft der Berliner Wasserbetriebe (BWB) besitzen. Anders als bei einer „typischen“ stillen Beteiligung hätten die Gewinne aus dieser Beteiligung seitdem aber versteuert werden müssen.

Bisher war in allen Veröffentlichungen zur 1999 erfolgten Teilpriva¬tisierung der BWB zu lesen, dass die privaten Anteilseigner aus Gründen der Steuerersparnis beim Betriebsteil Abwasser der BWB den Status einer sogenannten „typischen“ stillen Beteiligung besäßen. Bei einer „typischen“ stillen Beteiligung hat der stille Teilhaber keinen unternehmerischen Einfluss. Die Sichtung des geleakten Shareholders‘ Agreement durch den Berliner Wassertisch zeigt jedoch eindeutig, dass auch die stille Gesellschaft für den Betriebsteil Abwasser eine „atypische“ ist: „Under a silent participation agreement with Berliner Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts (hereinafter referred to as „BWB AöR“) Holding AG is granted two 49.9 % atypical silent participations in BWB AöR, i.e. one for the fresh water activity and one for the waste water activity (hereinafter referred to as „StG-Agreement II“)“

Diese Festlegung konnte nicht allein mit einer Vereinbarung zwischen den privaten Wasserkonzernen getroffen werden – um eine solche handelt es sich beim Shareholders‘ Agreement. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit existiert dazu eine geheime schriftliche Vereinbarung zwischen Senat und Investoren. Sollte sich dies bewahrheiten, hätte der Berliner Senat durch Geheimhaltung der Beteiligungsform mindestens seit 2008 aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Millionenhöhe geleistet.

Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Das Vorgehen des Senats ist ein Skandal. Zusätzlich zum fortgesetzten Preismissbrauch werden die Bürger durch den Ausfall von Steuereinnahmen in Millionenhöhe eine zweites Mal geschädigt.“

Hinzu kommt, dass von RWE kassierte illegale Steuerhinterziehungs-Gewinne möglicherweise nicht mehr zurückgefordert werden können. RWE wurde nämlich im Rückkaufvertrag von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten in Zusammenhang mit dem Shareholders‘ Agreement freigestellt. Der Berliner Wassertisch hat anlässlich des RWE-Anteilsrückkaufs darauf hingewiesen, dass es sich um ein Millionengeschenk an den Wasserkonzern handelt.

Wir fordern: dieser Skandal muss durch einen Untersuchungsausschusses vollständig aufgeklärt werden! Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden!

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Angebot oder Finte – Was will Veolia? – PRESSEMITTEILUNG VOM 22.02.2013

(Berlin, 22. Februar 2013) Wie im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses bekannt wurde, will sich Veolia von 15 % seiner Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) trennen oder Berlin sogar ganz den Rücken kehren.

Angeblich hat Veolia dem Land Berlin angeboten, seine Beteiligung an den Berliner Wasserbetrieben von 25 % auf 10 % zu reduzieren. Gleichzeitig möchte der Konzern über neu auszuhandelnde Dienstleistungsverträge weiterhin im Management der Anstalt bleiben. Sollte das Land dieses Angebot ablehnen, werde man ganz aus der Berliner Wasserversorgung aussteigen.

Der Berliner Wassertisch sieht in Veolias Angebot keinen Fortschritt für die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Ganz im Gegenteil: Unter dem Druck der Öffentlichkeit sieht sich der Konzern zwar gezwungen, nachzugeben. In der Sache aber bewegt er sich keinen Zentimeter: Offensichtlich plant der Konzern die betriebliche Führung der Wasserbetriebe per Dienstleistungsvertrag zu behalten! Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir erwarten, dass der Senat endlich den Wählerwillen respektiert und die Wasserbetriebe vollständig rekommunalisiert.“

Weiter warnt der Berliner Wassertisch davor, dem Konzern, der vor allem durch seine Preismissbrauchspolitik Schlagzeilen machte, wie RWE einen überteuerten Abschiedspreis zu zahlen. Stattdessen muss der Senat endlich die erpresserischen Privatisierungsverträge, in denen sich der Konzern rechtswidriger Weise eine Gewinngarantie hat zusichern lassen, einseitig aufkündigen.

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Geleaktes Dokument wirft Frage auf: Kuscht der Senat vor dem Wasserkonzern Veolia? – PRESSEMITTEILUNG VOM 20.02.2013

UPDATE – (Berlin, 20. Februar 2013) Das bisher geheime Shareholders‘ Agreement liegt dem Berliner Wassertisch/Muskauer Straße nun als anonyme Zusendung vor. Es belegt, dass Veolia dem Land Berlin nicht den Zutritt zur Geschäftsführung verweigern darf. Warum also wehrt sich der Senat nicht?

Das geleakte Shareholders‘ Agreement ist wichtiger Bestandteil des vom  Abgeordnetenhaus am 25.10.2012 bestätigten Vertrags zum Rückkauf der RWE-Anteile. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde uns mitgeteilt, dass Miteigentümer Veolia dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement verweigert. Im Widerspruch dazu steht im Schlussprotokoll des sogenannten „Rückkaufvertrages“, dass Veolia bereits unwiderruflich seine Zustimmung erteilt hat.

Eine erste Durchsicht des in englischer Juristensprache verfassten Shareholders‘ Agreement zeigt, dass nach dessen § 16 ein zusätzlicher Anteilseigner der RWE-Veolia-Beteiligungs­gesellschaft (RVB) – in diesem Fall also das Land Berlin – dem Shareholders‘ Agreement nicht nur beitreten muss, sondern ihm dieser Beitritt auch nicht verweigert werden darf.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir verstehen nicht, warum der Senat nichts gegen Veolias Veto unternimmt. Wird hier schon das geheime Heilmannsche Moratorium umgesetzt, das Veolia weiterhin die Geschäftsführung zusichert?

Der Berliner Wassertisch stellt erneut fest: Der Rückkaufvertrag ist durch die Verweigerung von Veolia nicht erfüllt! Es wurde über eine halbe Milliarde Euro an RWE verschenkt. Veolia hat weiterhin bei den Berliner Wasserbetrieben zu 100 % das Sagen, und nichts deutet darauf hin, dass der Senat dies zu ändern gedenkt.

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Eine halbe Milliarde für nichts? – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.02.2013

(Berlin, 4. Februar 2013) Der Rückkauf der RWE-Anteile hat den Einfluss des Landes Berlin auf die Geschäfts-politik und betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) nicht erhöht, wie eine Anfrage des Berliner Wassertischs ergeben hat.

Der Miteigentümer Veolia hat dem Land Berlin den Beitritt zum sogenannten Shareholders‘ Agreement verweigert. Das Shareholders‘ Agreement regelt, in welcher Weise die betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe von RWE und Veolia ausgeübt wird. Laut Rückkaufvertrag sollte das Land Berlin den Platz von RWE am Lenkrad des Konzerns übernehmen. Dies wird von Veolia jedoch abgelehnt – Berlin bleibt weiterhin nur der Platz auf der Rückbank. Der Konzern sichert sich mithilfe der Aussperrung des Landes aus dem Shareholders‘ Agreement weiterhin die alleinige betriebliche Führung der BWB. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Mehr als eine halbe Milliarde Euro wurde RWE in den Rachen geworfen. Nun erweist sich der Rückkauf als völlig wertlos.“

Damit wurde umgesetzt, was Verbraucherschutzsenator Heilmann (CDU) schon mit Veolia-Lobbyisten in einem geheimen Moratorium vereinbart hatte: die alleinige Geschäftsführung für Veolia, den Konzern, der für die derzeitig missbräuchlich überhöhten Preise in Höhe von 20–30 Prozent verantwortlich ist. Vorsorglich wurde RWE als Verkäufer im Rückkaufvertrag genau für den nun eingetretenen Fall von jeder Haftung als Anteilsverkäufer befreit – ein weiteres großes Geschenk für den aus der Beteiligung ausgeschiedenen Konzern. Der Berliner Wassertisch hat diese Information nur zufällig erhalten. Der Senat begründet so die Ablehnung eines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), in dem der Berliner Wassertisch die Offenlegung dieses geheimen Bestandteils des Rückkaufvertrags gefordert hatte. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids: „Der Rückkauf war keine Rekommunalisierung. Der Senat setzt nahtlos seine Politik von 1999 fort: Geheimverträge, Gewinngarantie, Geschäftsführung für Konzerne und Geheimverhandlungen zu Lasten der Bürger.“

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Treffer: SPD und CDU versenken erstes Berliner Bürgergesetz – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.01.2013

(Berlin, 17. Januar 2013) Heute berät das Abgeordnetenhaus den Abschlussbericht des Sonderausschusses „Wasserverträge“. Im Wasser-Sonderausschuss sollten die Teilprivatisierungsverträge der Wasserbetriebe überprüft werden, die den Konzernen Veolia und RWE enorme Gewinnspannen durch missbräuchlich überhöhte Wasserpreise ermöglicht haben.

Mit dem Wasser-Volksentscheidsgesetz haben 98,2 Prozent der abstimmenden Berliner dem Parlament den Auftrag zur Prüfung der vermutlich verfassungswidrigen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gegeben. Angesichts der Tatsache, dass die desaströse Privatisierung 1999 mit der Mehrheit von SPD und CDU beschlossen wurde, war schon im Vorhinein kaum zu erwarten gewesen, dass sich die Koalitionsparteien bemühen würden, ihre alten Kungeleien aufzuklären. Deshalb war im Gesetz extra die Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen vorgesehen. Diese Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger haben SPD und CDU, trotz Protesten der Oppositionsparteien, des Berliner Wassertischs und der Vertrauensleute des Volksentscheids – rechtswidrigerweise – verhindert. Folglich hat der Wasser-Sonderausschuss mehr Fragen offen gelassen als geklärt. Deutlich ist lediglich geworden, dass die damals verantwortlichen Politiker von CDU und SPD in Zusammenarbeit mit den Lobbyisten der Konzerne RWE und Veolia (damals Vivendi) einen Vertrag entworfen haben, in dem ein Preismissbrauch von vorneherein einkalkuliert war. Mit der komplizierten Vertragskonstruktion und der Geheimhaltung sollten Parlament und Bevölkerung von Berlin bewusst hintergangen werden. Wolfgang Rebel, der Sprecher des Berliner Wassertischs erklärt dazu: „SPD und CDU verhalten sich demokratiegefährdend. Wer ein Volksentscheidsgesetz missachtet und demokratische Institutionen nur als Fassade benutzt, um alte und neue Kungeleien zugunsten der Konzernlobby zu verschleiern, erzeugt Politikverdrossenheit.“

Der Ankauf der RWE-Anteile ist unter Beibehaltung der verfassungswidrigen Gewinngarantie erfolgt. Die Vertragskonstruktion bleibt bestehen und es gibt nach wie vor Geheimdokumente! Zeitgleich mit den offiziellen Kaufverhandlungen haben Geheimverhandlungen des CDU-Senators Thomas Heilmann mit Veolia-Lobbyisten stattgefunden, nach denen dem Konzern – trotz des fortgesetzten Preismissbrauchs– die alleinige Geschäftsführung zugebilligt werden soll. Man sieht: Seit 1999 hat sich nichts geändert. Die Berliner Bevölkerung und auch die Demokratiewächter von der Presse müssen aufwachen und sich solchen Praktiken entgegenstellen. Die Verfassung wird nicht ohne Grund ausgehebelt.

Der Berliner Wassertisch verzichtet auf eine eigene ausführliche Stellungnahme zum Wasser-Sonderausschuss. Stattdessen lädt er Presse und Bürgerschaft zum gemeinsamen zivilgesellschaftlich-parlamentarischen Nachdenken über die Folgen der Privatisierungen für unsere Demokratie am 30. Januar um 19:30 Uhr in die Urania ein. Im Anschluss an Vorträge von zwei unabhängigen Sachverständigen zu den Gefahren von Privatisierungen für die Demokratie und zu privatisierten Monopolen werden die drei Vertreter der Oppositionsparteien mit dem Publikum und einem ehemaligen Verfassungsrichter diskutieren. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensmann des Volksentscheids UNSER WASSER: „Unser Wasser-Sonderausschuss in der Urania ist zwar kleiner als der im Abgeordnetenhaus. Dennoch gehe ich davon aus, dass er wesentlich konstruktiver und informativer sein wird!“

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Zum Ende des Sonderausschusses Wasserverträge: Prüfauftrag des Volksgesetzes wurde verfehlt! – PRESSEMITTEILUNG VOM 14.12.2012

(Berlin, 14. Dezember 2012) Oppositionsparteien lehnen den Abschlussbericht der Großen Koalition geschlossen ab. Wassertisch hält den Sonderausschuss für gescheitert.

Heute fand im Abgeordnetenhaus die letzte Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge statt. Thema war der von der großen Koalition verfasste Entwurf des Abschlussberichts. Während der Vorsitzende Jupe (CDU) behauptete, die Arbeit des Sonderausschusses sei erfolgreich gewesen, gingen die Oppositionsparteien mit der Regierungskoalition hart ins Gericht. So sei das vom Volksgesetz vorgegebene Ziel des Ausschusses, in einer öffentlichen Aussprache die Wasserverträge eingehend durch unabhängige Sachverständige auf Rechtsverstöße untersuchen zu lassen, nicht umgesetzt worden.

Heidi Kosche (GRÜNE) kritisierte, dass der Ausschuss der Forderung des Volksgesetzes nach öffentlicher Aussprache nicht angemessen nachgekommen sei. Es gab keine öffentliche Übertragung der Sitzungen. Die Regierungskoalition verweigerte der aktiven Bürgergesellschaft das Rede- und Fragerecht. Das für die Gültigkeit der Verträge zentrale Thema „Budgetrecht der Abgeordneten“ wurde im Ausschuss überhaupt nicht behandelt. Im Abschlussbericht fehlt jeder Hinweis darauf. Ironisch bemerkte Klaus Lederer (LINKE), den Verfassern des Berichtes sei es vorzüglich gelungen, den Eindruck zu erwecken, es hätte über die behandelten Sachfragen vertiefte Diskussionen gegeben. Dabei sei für die Hinzuziehung externen Sach-verstands kein Cent ausgegeben worden. Wissenschaftliche Fachliteratur sei nicht hinzugezogen worden. Die Regierungskoalition im Ausschuss habe ohne Plan agiert und sich mit ihrer Verhinderungsstrategie hinter der Geschäftsordnung verschanzt. Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) kritisierte, dass der Berichts-entwurf der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Auch wären ausgefallene Ausschusstermine nicht nachgeholt und damit bewusst die Zeit für inhaltliche Debatten verkürzt worden. Geschlossen lehnten die Oppositions-parteien den Abschlussbericht ab. Bis Ende des Jahres werden sie eigene Minderheitsberichte vorlegen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir schließen uns der Kritik der Oppositionsparteien voll und ganz an und begrüßen ihre gemeinsame Ablehnung des Abschlussberichtes. SPD und CDU haben ihr Mandat dazu missbraucht, den 666.000 Befürwortern des Volksentscheids vorzugaukeln, im Ausschuss fände tatsächlich eine Prüfung der Verträge statt. Es wurden zwar einige Experten angehört, aber die Regierungskoalition zog keinerlei Konsequenzen aus den Beiträgen. Eine tiefergehende Diskussion zu kontroversen juristischen und politischen Fragen machten SPD und CDU durch einseitige Festlegungen der Tagesordnung praktisch unmöglich. Der »Abschlussbericht« ignoriert aber diese Tatsache und erklärt die Mehrheitsmeinung der Regierungskoalition zur absoluten Wahrheit.“

Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Um die direkte Demokratie in der parlamentari-schen Arbeit zu verankern, fordern wir eine Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses. Es müssen zumindest die Vertrauenspersonen eines Volksbegehrens in Ausschüssen Rede- und Fragerecht bekommen. Der Sonderausschuss ist gescheitert. Nun müssen wir uns nach anderen Mitteln umsehen, die skandalösen Wasserverträge vor ein Gericht zu bringen. Erst wenn die Wasserbetriebe wieder 100%ig in öffentlicher Hand sind, werden wir Ruhe geben.“

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Wassertisch fordert: Kein Wassergeld unter Vorbehalt – Kartellamtsverfügung muss vollständig umgesetzt werden

(Berlin, den 7. Dezember 2012) Zum Nikolaus ein wenig Wassergeld zurück?
Kommentar des Berliner Wassertischs.

Nachrichtenagenturen und die Berliner Abendschau haben gestern berichtet, dass die Wasserbetriebe unter Vorbehalt(!) den Berliner Wasserkunden eine Rückzahlung von durchschnittlich 13,50 Euro gewähren wollen. Das ist mit knapp 15 % deutlich weniger, als die Kartellamtsverfügung für das Jahr 2012 verlangt, nämlich 18 %.

Der Vorsitzende der 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, Dr. Engelsing, teilte in einer öffentlichen Veranstaltung in der TU-Berlin am 28. November mit, dass die Preissenkungsverfügung des Kartellamts im Januar 2013 in Kraft tritt und zwar unabhängig von der noch laufenden Klage der Berliner Wasserbetriebe. Die Berliner Wasserbetriebe hätten versäumt, wie sonst in ähnlichen Fällen üblich, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.

Der Berliner Senat muss also in jedem Fall die Trinkwasserpreise senken und zwar in der vom Kartellamt verfügten Höhe. Der Senat handelt also nicht freiwillig im Interesse der Berlinerinnen und Berliner, wie er sich den Anschein gibt.

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Sonderausschuss: SPD-CDU-Koalition missachtet Wasser-Volksgesetz – PRESSEMITTEILUNG VOM 16.11.2012

(Berlin, 16. November 2012) Opposition zieht verheerende Bilanz: SPD und CDU haben das Wasser-Volksgesetz systematisch missachtet und Rechte der Abgeordneten verletzt.

Am 14. Dezember soll die Sitzungsperiode des Sonderausschusses „Wasserverträge“ mit der Behandlung des Abschlussberichts voraussichtlich zu Ende gehen. Die Oppositionsparteien zogen schon heute Bilanz. Das Urteil fiel verheerend aus. Heidi Kosche (Grüne) und Klaus Lederer (Die Linke) beanstandeten, dass die Große Koalition die Prüfung der Teilprivatisierungsverträge aktiv behindert habe. Gerwald Claus-Brunner (Piratenpartei) kritisierte, dass die Koalitionsparteien die Rechte der Abgeordneten verletzt hätten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Auftrag der 98,2 Prozent der Berliner Bürgerschaft, die bei dem Volksentscheid für eine juristische Überprüfung der Verträge gestimmt haben, bleibt unerfüllt. Die juristische Durchleuchtung der Verträge muss wohl vor Gericht stattfinden.“

Die Beschwerden der Opposition sind nach Einschätzung des Berliner Wassertischs unbedingt berechtigt. SPD und CDU haben niemals versucht, die Verträge ernsthaft auf deren Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen. Ohne die durch das Volksentscheidsgesetz vorgeschriebene Prüfung abzuwarten, bekräftigte der Senat stattdessen mit dem überteuerten (Rück-)Kauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) die Vertragskonstruktion von 1999. Genau wie damals sind wieder wichtige Regelungen in Geheimverträgen festgelegt. Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) sicherte darüber hinaus dem zweiten Mitgesellschafter Veolia in Geheimverhandlungen die alleinige Geschäftsleitung der BWB zu. Dies ungeachtet der Tatsache, dass der Konzern bei Gewinnentnahmen in Milliardenhöhe und amtlich festgestelltem Preismissbrauch (Bundeskartellamt) verantwortlich ist für die Schließung von Wasserwerken und damit nassen Kellern in vielen Berliner Gebäuden und für einen Investitionsstau von mittlerweile rund einer Milliarde Euro. Dazu Rebel: „Wir haben beobachten müssen, dass der mit dem Volksgesetz erstrebte Demokratieschub wirkungslos im dicken Fell der Regierungskoalition verpufft ist. SPD und CDU agieren so intransparent und Lobby-fixiert wie zur Zeit der Teilprivatisierung. Was die Berlinerinnen und Berliner mit dem Volksentscheid erreichen wollten, war die Nichtigkeit der Verträge. Sie wollten damit gegen Filz und Korruption ein Zeichen setzen. Heute wurde deutlich: Diese Hoffnung hat die Große Koalition im Sonderausschuss nicht erfüllt, sondern frech verraten.“

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