OLG Düsseldorf bestätigt Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.04.2014

Am 24. Februar 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die Überprüfung der Frischwasserpreise bekräftigt und den Preismissbrauch durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt.

(Berlin, 23. April 2014) Über fünf Mio. Euro haben die Berliner Wasserbetriebe bereits bis Oktober 2013 für juristische und kaufmännische Beratung sowie an Personalkosten für einen Rechtsstreit ausgegeben, dessen Kosten allein von den Berliner Wasserkunden aufgebracht werden müssen. Die BWB haben dieses Verfahren gemeinsam mit dem Senat über drei Instanzen geführt, obwohl sie kaum Chancen hatten, mit ihren Argumenten gegen die herrschende Rechtsprechung durchzukommen. Das Kartellamt sei gar nicht zuständig, hatten sie argumentiert, die BWB hätten wegen der gesetzlichen Vorgaben keinen Spielraum bei der Gestaltung der Tarife und außerdem seien die strukturellen Besonderheiten Berlins verantwortlich für die hohen Frischwasserpreise.

Das OLG kommt in dem jetzt veröffentlichten Urteil dagegen zu folgenden Schlüssen:

  • Im Vergleich mit drei großstädtischen Wasserversorgern hat das Kartellamt zu Recht festgestellt, dass die BWB den Durchschnittspreis der anderen Unternehmen um mindestens 30% überschreiten.
  • Die Vorgaben durch das Berliner Betriebegesetz und durch entsprechende Rechtsverordnungen lassen den BWB einen erheblichen Spielraum bei der Bestimmung der Höhe der Trinkwasserentgelte.
  • Das Berliner Betriebegesetz enthält nach Auffassung des OLG in den für die Tarifkalkulation wichtigen Passagen viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Dies nutzen die Berliner Wasserbetriebe aus, um miss­bräuchliche Preise zu erheben. Eine echte Kontrolle der Preiskalkulation durch Dritte findet nicht statt.
  • Besonders in den nach der Wassertarifverordnung (WTVO) ansetzbaren „kalkulatorischen Kosten“ sieht das OLG große Spielräume für die Gestaltung der Tarife und den Hauptgrund für den Preismissbrauch.
  • Der Vergleich mit den drei Wasserbetrieben von Köln, Hamburg und München zeigt, dass die kalkulatorischen Kosten in Berlin bei sonst ähnlicher Kostenstruktur fast doppelt so hoch sind.

Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs, analysiert weiter: „Auch in Detailfragen deckt das Urteil die fehlende Seriosität der Preiskalkulation auf. Demnach setzen die BWB hier für das gesamte betriebsnotwendige Kapital weitaus höhere Zinsen an, als sie in Form von Fremdkapitalzinsen tatsächlich zahlen müssen, nämlich in etwa das Doppelte. Das ist schon fast Betrug am Kunden.“

Bei den kalkulatorischen Abschreibungen die gleiche unseriöse Vorgehensweise: Die Abschreibungen werden künstlich erhöht, indem die Nutzungsdauer der Anlagen viel zu gering angesetzt wird. Auch das treibt die kalkulatorischen Abschreibungskosten in die Höhe. Zehnmal attestiert das OLG den BWB „intransparentes“ und „nicht nachvollziehbares“ Handeln. Dazu passt, dass trotz Rekommunalisierung die von RWE und Veolia eingesetzten Vorstände Jörg Simon und Frank Bruckmann noch immer im Amt sind. Auch im Aufsichtsrat sitzt mit Axel Ensinger immer noch ein Vertreter des Konzerns Veolia.

Hinter dem Schleier der Intransparenz hat der Berliner Senat den Privaten durch Preismissbrauch und überteuerte Rückkäufe ungefähr den doppelten Kaufpreis in die Konzernkassen gespült, wie das Gericht feststellt. Der Berliner Wassertisch hat angesichts der überteuerten Rückkäufe Strafanzeige gegen Senator Nußbaum wegen Untreue gestellt.

Hierzu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens: „Das Urteil des Oberlandesgerichts legt nahe, dass auch die Rückkauf-Kalkulationen ,intransparent‘ und ,nicht nachvollziehbar‘ sind und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.“ Eine Anfrage des Wassertischs beim Finanzsenator, die Wertgutachten offenzulegen, die als Entscheidungsgrundlage für die Rückkäufe dienten, wurde zurückgewiesen. Der Widerspruch dagegen wird vorbereitet.

Zur Historie siehe auch: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/kartellamtsverfahren/

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OLG Düsseldorf bezweifelt Rechtsstaatlichkeit der „Gewinngarantie“ – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.04.2014

Am 24. Februar 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 4. Juni 2012 zurückgewiesen. Die Wasserbetriebe hatten mit Unterstützung des Senats sowohl die Zuständigkeit des Bundeskartellamts als auch die Begründetheit der Kartellamtsverfügung gerichtlich angefochten.

(Berlin, den 17. April 2014) In der kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung (Az. VI-2 Kart 4/12) weist das OLG Düsseldorf nicht nur die Klage der BWB zurück, sondern geht auch auf die Ge­winnausfallgarantie des § 23.7 im Teilprivatisierungsvertrag (Konsortialvertrag) von 1999 ein. Diese hat den privaten Wasserkonzernen hohe Millionengewinne auf Kosten der Bürger gesichert.

In seinem Urteil zieht das OLG Düsseldorf jetzt die Rechtsstaatlichkeit dieser Gewinngarantie in Zweifel. Das OLG ist nach dem Kammergericht (KG 23 U 112/12) bereits das zweite Gericht, das die Rechtmäßigkeit dieser Regelung in Frage stellt.

Nachdem in der Urteilsbegründung die enge Verflechtung des Landes Berlin mit den Berliner Wasserbetrieben hervorgehoben und ihr beider Interesse an hohen Wasserpreisen betont wird, heißt es in der Urteilsbegründung weiter: „Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass den beiden Privatinvestoren die Erreichung von bestimmten Gewinnzielen vertraglich garantiert wurde, und dass das Land bei Nichterreichen der Ziele verpflichtet gewesen wäre, den Privatinvestoren entsprechende Ausgleichszahlungen in ganz erheblicher Höhe aus dem öffentlichen Haushalt zu leisten (siehe dazu: § 21.2 in Verbindung mit § 23 des Konsortialvertrags vom 18.06.1999 in Verbindung mit der Fünften Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003; […] ). In diesem Zusammen­hang ist durchaus zweifelhaft, ob die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war, sondern vielmehr allein den finanziellen Interessen der Privatinvestoren dienten.“

Dies unterstützt die Einschätzung des Wassertischs, dass die Gewinngarantie immer verfas­sungswidrig war. Finanzsenator Nußbaum hätte deshalb vor dem überteuerten Rückkauf der Anteile der privaten Wasserkonzerne den Ausgang der Organklage der Piratenfraktion abwarten müssen. Diese wurde im April 2013 gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten aufgrund der höchstwahrscheinlichen Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie auf Initiative des Wassertischs eingereicht. Bei einem positiven Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes besteht immer noch die Möglichkeit einer kostengünstigen Rückabwicklung der Privatisierungsverträge. Zumindest der Rückkaufvertrag mit Veolia enthält eine diesbezügliche Klausel.

Zur Historie siehe auch: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/kartellamtsverfahren/

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Bewegung bei den Abwassergebühren – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.03.2014

Obwohl der Senat bisher auf unveränderten Abwassergebühren bestand, werden nun doch niedrigere Gebühren in Aussicht gestellt. Der Berliner Wassertisch kritisiert dies als ein PR Manöver, mit dem die Bevölkerung über den unveränderten Einsatz der bisherigen gewinnorientierten Kalkulationsgrundlagen hinweggetäuscht werden soll.

(Berlin, den 19. März 2014) Missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise waren die Ursache für die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Diese beruhten auf einem Kalkulationsschema, das auch für die Abwassergebühren gilt. Deshalb forderten Opposition und Berliner Wassertisch, nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren entsprechend zu senken. Noch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus-Brunner (Piraten) vom 7. Jan. 2014 heißt es aber, dass die für Wasserversorgung und Entwässerung identischen Kalkulationsgrundlagen unverändert bleiben sollen.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: „Anders als in den Medien dargestellt, war die Abwicklung des Leasing Fonds, wodurch jetzt die Gebührensenkung ermöglicht werden soll, lange geplant. Hier spielen Senat und Wasserbetriebe mit gezinkten Karten. Der Senat will die Berliner*innen mit Almosen bei den Abwassergebühren besänftigen, damit die vom Kartellamt kritisierten missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen zum Schaden der Bürger bestehen bleiben. Dazu wurde jetzt eine Begründung gesucht und mit dem Ende des Leasing-Vertrages auch gefunden.“ Die unveränderten Kalkulationsgrundlagen werden jedoch nach einer vorübergehenden kleinen Erleichterung bald wieder zu einem Ansteigen der Wassertarife führen. Die Rückzahlung des 1,3 Mrd.-Kredits für den Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile sollen nach dem Willen des Senats nämlich die Wasserkunden für 30 Jahre übernehmen.

Mit der erwarteten Abwassertarifsenkung wird der Unternehmenswert der Wasserbetriebe weiter sinken. Der Berliner Wassertisch sieht sich bezüglich der gemeinsam mit dem Berliner Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer eingereichten Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen Wirtschaftssenator Nußbaum erneut bestätigt.

Nach Recherchen des Berliner Wassertischs diente übrigens die jetzt abgewickelte Leasing Konstruktion nie dazu, den Wasserbetrieben günstige Kredite zu beschaffen. Sie sollte vielmehr privaten „Investoren“ zusätzliche Gewinnmöglichkeiten auf Kosten der BWB eröffnen. Auch die ehemaligen privaten Anteilseigner RWE und Veolia haben diese zusätzlichen Gewinnmöglichkeiten genutzt. Inzwischen sind solche Finanzierungspraktiken nicht umsonst verboten. Eine Berechnung, „ob sich das Geschäft […] als vorteilhaft für die Wasserbetriebe und damit den Landeshaushalt erwiesen habe, lasse sich heute nicht mehr seriös feststellen, sagte ein BWB-Sprecher.“ (Berliner Morgenpost) Anscheinend muss erst der Landesrechnungshof eingeschaltet werden.

Hinweis: 26.3., 18h Bali-Kino, Filmpremiere : „Widerstandstropfen“ (14min. dt./eng.) in Anwesenheit der Filmemacherin Andrea Behrendt. Danach Podiumsveranstaltung u.a. mit Christa Hecht (AöW) und Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch.

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Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe bestätigt – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.02.2014

UPDATE Mit dem heutigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Kartellamtsverfügung vom 04.06.2012 zurückgewiesen.

(Berlin, den 24. Feb. 2014) Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte den Wasserbetrieben mit der Verfügung vom Juni 2012 aufgegeben, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 um ca. 17 % gegenüber dem Stand von 2011 zu senken. Dagegen erhoben die BWB am 08.06.2012 Beschwerde (Az. VI – 2 Kart 4/12 (V)), die heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen wurde.

„Der Ausgang des Verfahrens war zu erwarten, der Preismissbrauch war zu offensichtlich“, sagt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs. Das Bundeskartellamt hatte einen Preismissbrauch von 20‑30 % beim Trinkwasser festgestellt, wobei der „preistreibende Faktor die kalkulatorischen Kosten [sind]“, so Dr. Engelsing (BKartA) in einer Anhörung am 11.05.2012 (Wortprotokoll, S. 28).

„Obwohl der Senat in einer Kleinen Anfrage zugeben musste, dass für das Abwasser, das vom Bundeskartellamt nicht geprüft wurde, dieselben missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen gelten, denkt er nicht daran, den Preismissbrauch beim Abwasser abzustellen. Das ist inakzeptabel“, so Rebel weiter.

Das Urteil hat einen deutlichen Einfluss auf den Wert der Wasserbetriebe, da sich dieser nach dem „Ertragswert“ des Unternehmens richtet. Er ist um einen Millionenbetrag gesunken. „Zu spät“, könnte jetzt der Finanzsenator triumphieren, „nun ist der überteuerte Rückkauf der bislang privaten Veolia-Anteile bereits unter Dach und Fach.“ Die Forderung nach einem Moratorium für den Rückkauf, um dieses und andere den Ertragswert mindernde Urteile erst einmal abzuwarten, wurde ignoriert. Der Berliner Wassertisch sieht sich in seinem Verdacht auf Untreue bestätigt, weswegen er am 20.01.2014 gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer und dem Bund der Steuerzahler eine Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum gestellt hat.

Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „Dass der Vorstand der BWB in gemeinsa­mer Sache mit dem Senat in diesem überflüssigen Rechtsstreit mit unserem Geld über 5,3 Mio € ausge­geben hat, um GEGEN die Interessen der Berliner vorzugehen, ist ein Skandal. Der noch größere Skandal ist, dass der Vorstand, der hierfür und für den jahrelangen einkalkulierten Preismissbrauch beim Trinkwasser und den fortgesetzten Preismissbrauch beim Abwasser verantwortlich ist, mit Billigung des Senats weiter an der Spitze der BWB verbleibt. Wir fordern aufgrund des Urteils, dass die komplette Vorstandsetage die Verantwortung übernimmt und zurücktritt.“

Mehr unter: „Hintergründe und Zeitleiste zum Kartellamtsverfahren

Wasserpreisrechner, mit dem die Preissteigerung individuell ermittelt werden kann

Neu: Andrea Behrendt: Widerstandstropfen (14min, dt/eng.) über Teatro Trono und den Berliner Wassertisch

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Widerstand gegen TTIP erreicht die EU-Kommission – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG VOM 21.02.2014

Über 400.000 Unterzeichner/innen von Online-Appell fordern Stopp der Verhandlungen über Freihandelsabkommen / Unterschriften wurden heute an EU-Kommission übergeben

Brüssel, 21.2.2014. Der EU-Kommission wurden heute über 400.000 Unterschriften gegen das geplante Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (TTIP) übergeben. Maritta Strasser vom Kampagnennetzwerk Campact überreichte die Unterschriften in Brüssel dem Kabinettschef von EU-Handelskommissar Karel De Gucht, Marc Vanheukelen.

Die Unterzeichner/innen des Online-Appells „TTIP stoppen“ (https://www.campact.de/ttip/appell/teilnehmen/) fordern von De Gucht und EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD), die Verhandlungen über das umstrittene Abkommen abzubrechen, weil es die Demokratie und Verbraucher, Umwelt und Gesundheit gefährde. Den Online-Appell hat Campact gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Mehr Demokratie e.V., dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) und dem Berliner Wassertisch gestartet.

Strasser forderte die EU-Kommisson auf, die Bedenken der Bürger ernst zu nehmen. „Es ist unglaubwürdig, wenn Karel De Gucht so tut, als wolle er offen die Bürger Europas an der Entscheidung über Sonderklagerechte für Investoren beteiligen. Denn gleichzeitig treibt er genau dieselben Sonderrechte für Konzerne bei dem Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) weiter voran“, kritisierte Strasser. Wohin solche Investitionsschutz-Klauseln führten, sehe man an der Klage von Vattenfall auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz für den vom Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossenen Atomausstieg.

Michael Efler, Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie: „Die TTIP-Verhandlungen zeigen, wie weit die EU-Handelspolitik von wirklicher demokratischer Legitimation entfernt ist. Wesentliche Verhandlungstexte sind geheim, Lobbyisten haben privilegierten Zugang und den Parlamenten bleibt am Ende nur eine Vogel-friss-oder-stirb-Entscheidung.“

Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch: „Die Wasserprivatisierung durch die Hintertür konnten die BürgerInnen Europas zunächst verhindern. Das Wasser musste aus der europäischen Dienstleistungs-Konzessionsrichtlinie gestrichen werden. Dieser Sieg der europäischen Bürgerinitiative könnte jedoch bald durch das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zunichte gemacht werden. Weil Wasser aber Leben bedeutet, dürfen Wasserdienstleistungen niemals Teil von Handels- oder Investorenschutz-Vereinbarungen werden.“

„Die Freihandelsabkommen sowohl EU mit Kanada als EU mit den USA finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das kritisieren wir scharf“, sagt Bernd Voß, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), „denn dadurch erhalten Industrie und Wirtschaft mehr Macht gegenüber Bürgern, Bauern und Zivilgesellschaft. Dadurch stehen unsere bäuerlichen und gesellschaftlichen Werte auf dem Spiel. Durch das geplante Freihandelsabkommen wird es in Zukunft schwierig sein, neue Technologien in Europa oder den Mitgliedsstaaten ohne die Mitsprache der transatlantischen Vertragspartner zu regulieren. Neue Herausforderungen wie den Schutz der Umwelt vor gentechnisch veränderten Organismen können wir dann nicht mehr ungehindert angehen.Die Souveränität der Parlamente wird ausgehebelt.“

Pressekontakte:

Maritta Strasser, Campaignerin Campact e.V., mobil 0170 7310897, strasser@campact.de

Regine Laroche, Pressesprecherin Mehr Demokratie e.V., presse@mehr-demokratie.de, mobil: 0178 – 816 30 17, www.mehr-demokratie.de

Berit Thomsen, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., thomsen@abl-ev.de, Tel.: 02381 – 905 31 72, http://www.abl-ev.de/

Yves Venedey, Pressesprecher Campact e.V., mobil 0151 268 468 93, presse@campact.de, www.campact.de

Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch, mobil 0152 572 334 84, wolfgang.rebel@berliner-wassertisch.info, www.berliner-wassertisch.info

Kampagnenpartner:

 

Erfolgreiche europäische Bürgerinitiative fordert:
Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.02.2014

Wasser ist ein Menschenrecht

Nach dem erfolgreichen Abschluss der europaweiten Unterschriftensammlung „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (right2water) fand heute im Europaparlament die Anhörung der Bürgerinitiative statt. Die Initiative fordert, die Regeln des europäischen Binnenmarktes nicht auf die begrenzte Ressource Wasser anzuwenden.

(Berlin, den 17. Feb. 2014) Der 17. Februar 2014 wird in die Geschichte der direkten Demokratie in der Europäischen Union eingehen. Darüber herrschte heute im Europäischen Parlament Einigkeit. Ca. 300 Bürger*innen aus der Europäischen Union waren angereist, um die Anhörung der erfolgreichen Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (right2water) zu verfolgen. Der stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich war ebenfalls vor Ort: „Der Erfolg der Bürgerinitiative right2water zeigt, dass die Menschen in der EU eine Privatisierung der Wasserversorgung ablehnen. Gemeinsam haben wir es geschafft, dass sie aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie genommen wurde. Scharf kritisiert wurden heute die von der Troika erzwungenen Privatisierungen der Wasserversorgung in Griechenland und Portugal. Unser Bündnis fordert, »dass die EU ihre rein marktwirtschaftliche Einstellung und ihre Ausrichtung auf den Wettbewerb ändert und statt dessen einem Modell den Vorzug gibt, das auf Rechten basiert und auf öffentliche Dienste setzt.«“

Dies entspricht auch der alten Forderung des Berliner Wassertischs (vgl. Wasser-Charta), die Berliner Wasserbetriebe wieder von einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in einen Eigenbetrieb umzuwandeln. Pressesprecher Wolfgang Rebel: „Allein die Betriebsform Eigenbetrieb stellt einen starken Schutzwall gegen erneute Privatisierungsversuche dar. Auch wenn das Wasser – vorerst – aus der Konzessionsrichtlinie genommen wurde: Mit dem derzeit verhandelten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) drohen neue Gefahren für die kommunale Wasserversorgung. Das alles zeigt: Es muss ein grundsätzlicher und unumstößlicher Beschluss der EU-Kommission gegen die Privatisierung der Wasserversorgung her! Bis zum 20. März hat die Kommission Zeit, sich zur Bürgerinitiative »Wasser ist ein Menschenrecht« zu äußern. Am 22. März ist Weltwassertag – dann werden wir Bilanz ziehen.“

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