Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) zur vorläufigen Anwendung von CETA: CETA ist kein Goldstandard für die Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft

AöW-Pressemitteilung vom 20.09.2017

AöW zur vorläufigen Anwendung von CETA:
CETA ist kein Goldstandard für die Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft

(Berlin, 20.9.2017) Am 21.09.2017 tritt das Handelsabkommen CETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) zwischen der EU und Kanada vorläufig in Teilen in Kraft. Nun müssen alle 28 EU-Mitgliedstaaten das Abkommen nach ihren nationalen Verfahren ratifizieren, bis es vollständig in Kraft treten kann. Aus Sicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ist in CETA die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend abgesichert. Die AöW fordert in der nächsten Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat die Ablehnung von CETA. Es sollen auf Grundlage eines neuen Verhandlungsmandates Anstrengungen zur Erreichung von CETA-Neuverhandlungen gemacht werden. Als Handelsabkommen der sog. „neuen Generationen“ ist CETA aus Sicht der AöW kein „Goldstandard“ für zukünftige Abkommen der EU mit anderen Staaten, wie es das EU-Parlament gefordert hatte. So auch nicht aktuell beim Abkommen mit Japan (JEFTA, EU-Japan-Freihandelsabkommen), das dieses Jahr noch abgeschlossen werden soll.

AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht erklärte hierzu: „Obwohl wir die aktuellen protektionistischen Tendenzen – Stichwort >America first< – sehr kritisch sehen, müssen wir doch auf inhaltliche Probleme in den Handelsabkommen der sog. >neuen Generationen< wie CETA hinweisen. Das haben wir bisher getan und werden wir auch in Zukunft tun.

Aus unserer Sicht schützt CETA die öffentliche Wasserwirtschaft nicht ausreichend. Selbst die dazu abgegeben Zusatzerklärungen und Protokolle sind nicht geeignet, die öffentliche Wasserwirtschaft vor negativen Auswirkungen abzusichern. Sie bestätigen vielmehr, wie lückenhaft das CETA-Abkommen ist. Auch die Verbindlichkeit solcher zusätzlichen Dokumente ist bis heute nicht geklärt.

Das Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) wurde sowohl von Vertretern der EU-Kommission als auch des Bundeswirtschaftsministeriums als >Goldstandard< für zukünftige Abkommen bezeichnet. Leider können wir aber nicht einmal die Vorgaben der Zusatzerklärungen zu CETA in den bisher veröffentlichten JEFTA-Textpassagen zu den Verhandlungen zwischen der EU und Japan wiederfinden. Daneben finden noch zahlreiche andere Verhandlungen der EU über Freihandelsabkommen statt, über deren Inhalt und Ausmaß wir nur skizzenhaft informiert werden.“

Die Kernforderungen der AöW für Freihandelsabkommen sind:

  • Klare Absicherung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand beim Marktzugang, bei der Inländerbehandlung und im Vergabekapitel
  • Kein Druck durch Handelsabkommen in Richtung weiterer Kommerzialisierung, Privatisierung und Liberalisierung im Bereich der Wasserwirtschaft
  • Anwendung einer Positivliste statt Negativliste
  • Kein CETA-Investitionsschutz im Bereich Wasser mit Klagemöglichkeiten für internationale Unternehmen gegen Staaten vor Sondergerichten
  • Keine Aufweichung des EU-Vorsorgeprinzips in Handelsabkommen
  • Keine Umgehung der bisher demokratisch legitimierten Entscheidungsprozesse durch sogenannte Regulatorische Kooperation in Handelsabkommen
  • Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten

Sämtliche bisherige Positionen, Bewertungen, Gutachten und Informationen bezogen auf Freihandelsabkommen und Wasser können Sie hier abrufen:

Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

Stern: Wasser-Privatisierung. 200 Dollar Entnahmegebühr – so saugt Nestlé eine Gegend trocken

Stern
02.06.2017

Wasser-Privatisierung. 200 Dollar Entnahmegebühr – so saugt Nestlé eine Gegend trocken
Wasser ist ein Mega-Geschäft. In Michigan zahlte Nestlé 200 Dollar für 500.000 Tonnen vom besten „Frühlingswasser“ und macht daraus Millionen. Die Anwohner sind über den Wasser-Raubzug empört.
Zum Artikel

Verdi fordert: Keine Privatisierung der griechischen Wasserversorgung

EBI right2water bittet um Mithilfe: Spanische Regierung will eine Rekommunalisierungsbremse beschließen. Teilt dem Finanzminister eure Ablehnung mit!

We reject the attack of the Spanish government to the autonomy of local power and remunicipalisations

(11 May 2017) The European Water Movement (EUWM) and the European Federation of Public Service Unions (EPSU) is campaigning for the Spanish government to stop putting barriers in the way of re-municipalising water companies. The government has presented a proposal in the budget to amend the law that should be rejected. Please act and send the below message in Spanish to the Minister of Finance.

As previously reported, the success in Slovenia, where the human right to water has been included in the constitution, is now followed by a movement in Spain, where several major cities are making the right to water a reality. They want to do this by bringing back the management and ownership of water companies into public hands. The European Federation of Public Service Unions (EPSU), the initiator of the European Citizens Initiative Right2water, and together with the European Water Movement, welcomes this move to bring water companies under public control. It is a step in the right direction. The company can operate under social and democratic supervision and on a non-for-profit basis.

The current Spanish government is taking steps to stop local authorities from exercising their democratic right to publicly run water services. The draft budget proposal includes an additional disposition (number 27) that will become a Trojan horse against remunicipalisation and local autonomy. It will stop the transfer of those workers previously in the private sector into the new public body. This would lead to a loss of expertise and create a lack of skilled workers. This is an attack on workers’ rights and citizens’ rights.

Therefore we call on you to write to the minister of finance Sr Cristóbal Montoro: cristobal.montoro@congreso.es

with the following message in Spanish,

Estimado Señor Ministro,

Por la presente le manifiesto mi rotundo rechazo a la Disposición Adicional 27 de la ley de Presupuestos de 2017 que, de aprobarse, supondrá una drástica restricción de la democracia local y la imposibilidad de avanzar en la implementación del derecho humano al agua en su país y por lo tanto en Europa ya que supondrá un freno a los procesos de remunicipalización.

Atentamente,

 

Zum Beitrag auf right2water

Privatklinikverband scheitert mit Klage gegen Landkreis Calw

BDPK scheitert mit Klage gegen Landkreis Calw

(02. April 2017)

IVKK begrüßt Ergebnis, kritisiert umständliche Entscheidung Ziegler: „Das hätten wir einfacher bekommen können!“

Berlin. „Das hätten wir gerne einfacher und schneller bekommen.“ Bernhard Ziegler, Vorsitzender des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser (IVKK) kann sich nur halb über das Urteil freuen, das welches der Privatklinikverband BDPK vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nach nun bald vierjährigem Klageweg kassiert hat: Der Verlustausgleich des Landkreises Calw für seine Kreiskliniken war kein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht und er war nicht nur zulässig, sondern auch notwendig, um die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet zu gewährleisten. (AZ 2U11/14) „Wir sind froh über die Erfolglosigkeit der Klage des BDPK. […]“ (Zum Beitrag)

OLG Stuttgart, 23.03.2017 – 2 U 11/14: „Zur – hier bejahten – Frage, ob beim Ausgleich von Jahresfehlbeträgen einer Kreisklinik durch den zuständigen Landkreis eine rein lokale Fördermaßnahme ohne Auswirkungen auf den Handel innerhalb der Union vorliegt.“ Zum Urteil

Hintergrund

Am 24. März 2016 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14) entschieden.

Pressemitteilung BGH: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. 24. März 2016.

Wer klagte gegen wen?

Kläger war der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er vertritt mehr als 1.000 private Krankenhäuser.

Beklagte war der Landkreis Calw. Er ist Gesellschafter der Kreiskliniken Calw gGmbH, die Krankenhäuser in Calw und Nagold betreibt.

Worum ging es bei der Klage?

Es sollte geklärt werden, ob der Landkreis Calw (Schwarzwald) seine Kreisklinken Calw und Nagold finanziell unterstützen durfte, um Verluste ausgleichen. Die Privaten Kliniken sahen darin eine verbotene Subvention von öffentlichen Krankenhäusern.

Verfahrensgang:

LG Tübingen – Urteil vom 23. Dezember 2013 – 5 O 72/13, MedR 2014, 401 (Link)
OLG Stuttgart – Urteil vom 20. November 2014 – 2 U 11/14, WuW/E DE-R 4817 (Link)
BGH Karlruhe – Urteil vom 24. März 2016 – I ZR 263/14 (Links)
OLG Stuttgart – Urteil vom 23. März 2017 – 2 U 11/14 (Link)
Was hat der BGH entschieden?

Der BGH entschied 2016, dass die Zuschüsse für Kliniken im Einzelfall zu prüfen sind. Die subventionierten kommunalen Krankenhäuser müssen belegen, dass die formalen Voraussetzungen für Ausnahmen nach EU-Recht gegeben sind.

Was ist der Hintergrund?

Seit langem ist es das Ziel von Privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäusern ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht.

Was für Folgen hätte eine Privatisierung der Krankenhäuser?

Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum  weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.

 

Clash of Leitbilder: Gemeinwohlorientierung versus Gewinnorientierung!

Der Berliner Wassertisch spricht sich gegen die Ökonomisierung der Daseinsvorsorge aus. Wettbewerb und Renditeerwartungen haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen! Im Zentrum der Krankenversorgung muss der Patient stehen!

IVKKVorlage_Hai_300

Zur Erinnerung:

Anlässlich der Klage Calw hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. im Januar 2014 gemeinsam mit dem Berliner Wassertisch eine Veranstaltung durchgeführt, auf der der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß über das Thema Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (pdf) aus verfassungsrechtlicher Perspektive referiert hat.

Weiterführende Hinweise:

Ärztezeitung: Krankenhäuser im Südwesten stehen vor schwerer Zukunft. (24.03.2016)

Prof. Stefan Sell: Eine fundamentale Frage: Ist ein Krankenhaus ein kommerzielles Unternehmen oder kann das Gemeinwohl Zuschüsse notwendig machen, die das EU-Wettbewerbsrecht nichts angehen? 25.03.2016.

IVKK: BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage. 24. März 2016

Stuttgarter Nachrichten: BGH-Urteil über Kliniken. Kommunale Zuschüsse unter Bedingungen zulässig. 24. März 2016.

SWR: BGH Karlsruhe zu Calwer Krankenhausfinanzierung Geld für Kliniken zulässig – aber so nicht. Landkreise dürfen ihre Kliniken finanziell unterstützen. Aber im Kreis Calw lief einiges falsch, sagt der Bundesgerichtshof. 24. März 2016.

SWR: BGH verhandelt im Fall des Landkreises Calw. Wie viel Hilfe dürfen Kreiskliniken bekommen? 24. März 2016.

Stefan Sell: Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht. (16.03.2016)

KMA online: Krankenhaus-Subventionen in Calw: OLG Stuttgart weist Klage der deutschen Privatkliniken ab (21.11.2014)

SWR: Krankenhausfinanzierung. Die Akte Calw (20.11.2014)

OLG: OLG Stuttgart entscheidet über Zulässigkeit der Krankenhausfinanzierung von Kreiskliniken im Landkreis Calw (20.11.2014)

KMA online: Privatkliniken-Klage: Der Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof (10.11.2014)

KMA online: Krankenhausreform: IVKK fordert Abkehr von Kapitalrendite in Klinikbetrieben (05.09.2014)

Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt. In: Deutsches Ärzteblatt, 31. Januar 2014 (pdf)

Roland Buckenmaier: Kreis Calw Klinik-Finanzierung: Entscheidung erst 2017. In: Schwarzwälder Bote (28.01.2014)

Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.

Ärztezeitung: Klinikfinanzierung. Kommunen dürfen Finanzlöcher stopfen. 24.12.2013.

Ärztezeitung: Kliniken. Signale pro öffentliche Förderung. 22.11.2013

Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.

Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.

Mehr zum Thema Calw auf der Wassertisch-Website

Ansprechpartner

IVKK e.V.
Telefon: 030 / 2025 3587
Mail: berlin@ivkk.de
Website: http://ivkk.de/

BGH-Urteil: Unternehmen, die überwiegend in öffentlicher Hand sind, müssen auf Anfragen Auskunft erteilen

FAZ
18.03.2017

Gelsenwasser und „Peerblog“. Wenn das öffentliche Interesse schwerer wiegt
von Reiner Burger

Ein BGH-Urteil stärkt den Investigativjournalismus: Unternehmen, die überwiegend in öffentlicher Hand sind, müssen auf Anfragen Auskunft erteilen – etwa, ob sie verdeckte Wahlkampfhilfe leisten.
Zum Beitrag

Kommentar Berliner Wassertisch: Der Berliner Wassertisch begrüßt die Entscheidung. Er weist nur noch einmal darauf hin, dass die prozentuale Verteilung nichts darüber aussagt, wer in den Unternehmen das Sagen hat. Bekanntlich lassen sich private „Partner“ ab einer Beteiligung von 25% oftmals (in Geheimverträgen) die Betriebsführung zusichern. Das war auch bei dem PPP-Projekt Berliner Wasserbetriebe der Fall. Trotz einer Minderheitsbeteiligung wurden die BWB von den privaten „Partnern“ Veolia (von Veolia eingesetzter Vorsitzender der BWB: Jörg Simon) und RWE (von RWE eingesetzter Vorsitzender: Frank Bruckmann) geführt.