„Wasser ist Menschenrecht“ – Pressemitteilung von MdB Beate Walter-Rosenheimer (19.10.2012)

Wasserversorgung und Abwasserreinigung gehören in öffentliche Hand.
Die europäische Union plant, das öffentliche Vergabewesen für die Wasserversorgung und Abwasserreinigung europaweit für private Unternehmen zu öffnen. Doch die Germeringer Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer kritisiert: „Eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft muss als öffentliche Dienstleistung für alle Menschen gewährleistet sein. Nur in öffentlicher Hand ist das auch dauerhaft möglich.“

Die Grünen Abgeordnete unterstützt deshalb bayerische Gemeinden und Städte dabei, Resolutionen gegen die geplanten EU-Änderungen zu verfassen. In dem Mustertext wird klargestellt, dass die Wasser- und Abwasserwirtschaft nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Binnenmarktregelung fallen darf. Die Zeit drängt: Noch in diesem Jahr soll darüber entschieden werden, ob Ausschreibungen europaweit für Privatunternehmen geöffnet werden müssen.

Beate Walter-Rosenheimer erklärt dazu: „Wir fordern die Europäische Union auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Wasserversorgung sowie die sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in Europa garantieren. Es darf nicht sein, dass der Geldbeutel über den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Leistungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft entscheidet. Das Recht auf Wasser geht vor Marktinteressen.“

zum Musterbrief…

ver.di startet erste europäische Bürgerinitiative (PM Nr. 84)

ver.di startet erste europäische Bürgerinitiative: Wasser ist ein Menschenrecht – Kundgebung in Berlin am 21. Juni 2012

ver.di – Pressemitteilung
Berlin, 18.06.2012

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) startet in dieser Woche gemeinsam mit anderen Organisationen die erste europäische Bürgerinitiative. Ziel ist, Druck auf die EU-Kommission auszuüben, um Wasser und sanitäre Grundversorgung als Menschenrecht zu realisieren und umzusetzen. Die Europäische Kommission wird durch die europaweite Bürgerinitiative aufgefordert, diese Menschenrechte durch die Förderung einer Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle sicherzustellen und in die Tat umzusetzen. Entsprechende Forderungen werden auch auf dem UNO-Umweltgipfel Rio+20 im Mittelpunkt stehen.

Den Auftakt der Bürgerinitiative bildet eine europaweite Brunnenaktion in etwa 50 Städten Europas, darunter am kommenden Donnerstag, dem 21. Juni 2012 um 10.00 Uhr am „Wasserklops“ vor dem Europacenter am Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg.

Die Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“ ist eine Initiative des Europäischen Gewerkschaftsverbandes für den öffentlichen Dienst (EGÖD), dessen Mitglied ver.di ist. „Die Europäische Kommission muss endlich das Menschenrecht auf Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung in aktive Politik umsetzen“, fordert ver.di-Landesbezirksleiterin Susanne Stumpenhusen, die bei der Kundgebung in Berlin am kommenden Donnerstag sprechen wird. Mehr als 1,5 Millionen Europäer hätten keinen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung. Das sei nicht akzeptabel, so Susanne Stumpenhusen.

Nach einer Verordnung der EU-Kommission sind EU-weite Bürgerinitiativen seit dem 1. April 2012 möglich. Für die Initiative müssen in Europa innerhalb eines Jahres 1 Million Unterschriften gesammelt werden. ver.di will in Deutschland mindestens 130.000 Zustimmungen erhalten. Über alle Branchen hinweg wird sich ver.di und mit ihr der DGB an der Aktion beteiligen. Bundesweite Organisationen wie beispielsweise der BUND, das Forum Umwelt und Entwicklung, attac, arche noVa, aber auch regionale wie die Wasserallianz München und der Berliner Wassertisch unterstützen ver.di. Der Deutsche Städtetag, der Verband kommunaler Unternehmen und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft werden die Initiative über ihre Medien bekannt machen.

Für Rückfragen:
Mathias Ladstätter – zuständiger Gewerkschaftssekretär beim ver.di-Bundesvorstand (Tel.-mobil: 0170-9156817)
Weitere Informationen im Internet:
http://tinyurl.com/crd8wuk und www.right2water.eu/de

Herausgeber:

Pressestelle des Landesbezirks Berlin-Brandenburg
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Andreas Splanemann – Pressesprecher
(Tel: 030/ 8866 – 4111)


PM Piratenfraktion Berlin – Konsortialvertrag Berliner Wasserbetriebe – Gerwald Claus-Brunner: „Rückkauf statt Rückabwicklung – Senat verschwendet dreistelligen Millionenbetrag“ – PM vom 04.07.2012

Die Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion (Drucksache 17/10 516) zu dem Konsortialvertrag lässt erkennen, dass der Senat die Arbeit des Sonderauschusses Wasserverträge des Abgeordnetenhauses für unnötig erachtet. „Die Unwirksamkeit von Regelungen des Konsortialvertrages ist bisher weder geltend gemacht worden noch besteht die Absicht, dies zu tun“, heißt es in der Antwort des Senats.

Dazu sagt Gerwald Claus-Brunner, Abgeordneter der Piratenfraktion im Sonderausschuss Wasserverträge:

„Der Senat handelt, wie schon 1999, unter Mißachtung des Parlamentes und den durch die Volksgesetzgebung vom 13.02.2011 eingerichteten Sonderausschuß – offenbar will er die damals geschlossenen Wasserverträge in den wesentlichen Punkten unverändert beibehalten. Er zieht die Variante Rückauf der Berliner Wasserbetriebe allen anderen wirtschaftlich günstigeren Varianten vor und verschwendet unnötigerweise Steuergelder.

Deutlich günstiger wäre hiergegen die Variante der Rückabwicklung der Kaufverträge, bei der das Land Berlin maximal den Kaufpreis von 1999 in Höhe von 3,3 Milliarden DM ( 1,7 Milliarden € ) zurückerstatten müsste.
Diese Summe würde zusätzlich mit den seit 1999 durch die im Verkaufsvertrag verankerte Gewinngarantie für die Anteilseigner zuviel erzielten Einnahmen verrechnet werden. Hierzu ist die jüngst erlassene Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes zu beachten, die deutlich macht, dass die Wassertarife um mindestens 17% zu hoch sind. Insgesamt könnte die Rückzahlungssumme also um gut 500 Millionen € geringer ausfallen als der ursprüngliche Kaufpreis.

Derzeit möchte der Senat aber für den Rückkauf der Wasserbetriebe sowohl an RWE als auch an Veolia jeweils 700 Mio € bezahlen. Eine Entschädigung in Höhe von 350 Mio € zusätzlich zum Rückkaufpreis an den Anteilseigner Veolia wäre noch zu berücksichtigen, wenn der entsprechende Rechtsstreit zuungunsten des Landes Berlin ausgeht.

Der Konsortialvertrag soll offensichtlich bestehen bleiben, um die Gewinnkalkulation für das Land frei vom Einfluss des Parlaments und dessen Hauptausschuss gestalten zu können. Der hohe Rückkaufpreis soll durch die Gewinne der Wasserbetriebe gegenfinanziert werden – bezahlen müssen also die Berliner durch weiterhin überhöhte Wassertarife.“

Hier zur PM über die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes pdf

Bundeskartellamt erlässt Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe von insgesamt 254 Mio. € für die Jahre 2012 bis 2015 – PM des Bundeskartellamtes vom 05.06.2012

Bonn, 5. Juni 2012: Das Bundeskartellamt hat heute die abschließende Preissenkungsverfügung gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise erlassen. Mit dem Beschluss ordnet das Bundeskartellamt an, dass die abgabenbereinigten Erlöse aus der Versorgung mit Trinkwasser in Berlin für die Jahre 2012 um 18% und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17% jeweils im Vergleich zu 2011 gesenkt werden müssen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Für den Zeitraum von 2012 bis 2015 müssen die BWB ihre Erlöse um insgesamt ca. 254 Millionen Euro absenken. Diese Maßnahme soll den Berliner Wasserkunden, also allen Haushalts- und Industriekunden unmittelbar zugutekommen. Um dies möglichst schnell umzusetzen, wurde auch die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung angeordnet. Darüber hinaus haben wir uns die Anordnung der Rückerstattung missbräuchlich bezahlter Wasserpreise für die Jahre 2009 bis 2011 ausdrücklich vorbehalten. Das Ergebnis dieses Verfahrens macht deutlich, wie wichtig eine konsequente Kontrolle der Kartellbehörden in der Wasserversorgung ist. Soweit es der Wettbewerb, wie offenkundig in monopolisierten Wirtschaftsbereichen, nicht richten kann, ist eine effektive Missbrauchskontrolle durch die Kartellbehörden unverzichtbar.“

Die konkrete diskriminierungsfreie Aufteilung der Erlösabsenkung auf die Kundengruppen liegt im Ermessen der BWB. Die Absenkung der Preise soll jeweils mit der Jahresschlussrechnung für die Verbraucher bis zum 31. Dezember des Folgejahres umgesetzt werden, für das Jahr 2012 also spätestens bis zum 31.12.2013 erfolgen. Dies hat das Bundeskartellamt durch die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit seiner Verfügung sichergestellt. Die Preisabsenkung bezieht sich auf die Netto-Erlöse pro Absatz, d.h. auf die Durchschnittspreise pro Kubikmeter über alle Tarife hinweg und ohne Steuern und Abgaben. Die prozentuale Absenkung der Brutto-Preise wird daher etwas geringer ausfallen.

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen eines Erlösvergleichs mit den Vergleichsunternehmen HamburgWasser, Stadtwerke München und RheinEnergie Köln festgestellt, dass die Wasserpreise und Erlöse der Berliner Wasserbetriebe missbräuchlich überhöht sind. Dabei hat das Bundeskartellamt die durch die Wiedervereinigung bedingten Zusatzkosten der BWB (u. a. für die Sanierung des Ost-Berliner Wassernetzes) als berücksichtigungsfähige Mehrkosten im Vergleich zu den Unternehmen aus Hamburg, München und Köln anerkannt.

Gegenüber der vorangegangenen – zweiten – Abmahnung vom 30.03.2012 mit einem Gesamtabsenkungsvolumen von 292 Mio. € für 2012-2015 im Vergleich zum Jahr 2010 (siehe PM des BKartA vom 02.04.2012) fällt die Preisabsenkung in der abschließenden Entscheidung etwas geringer aus. Die BWB hatte in ihrer Stellungnahme auf die zweite Abmahnung des Amtes geltend gemacht, dass sie bei den im Laufe des Verfahrens erfolgten Abfragen zu Investitionen der BWB (einschließlich Ersatz- und Erhaltungsaufwand) ihre eigenen Personalkosten bisher erheblich zu gering angesetzt hätte. Das Bundeskartellamt hat daher jetzt eine Berechnung auf Basis der neu vorgelegten Daten durchgeführt.
Gegen die Verfügung können die Berliner Wasserbetriebe Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Hintergrund
Die Berliner Wasserbetriebe sind der größte Wasserversorger Deutschlands. Ihnen obliegt die Trink- und Abwasserversorgung im Großraum Berlin. Die BWB erhebt privatrechtliche Wasserpreise, so dass das Wettbewerbsrecht Anwendung findet. Die Wasserversorger haben in Deutschland ein Monopol, da die Wasserkunden nicht zu anderen Anbietern wechseln können. In Berlin ist dieses natürliche Monopol auch rechtlich durch einen Anschluss- und Benutzungszwang abgesichert.

Das Verfahren gegen die BWB wurde im März 2010 eingeleitet. In der Folge hat das Bundeskartellamt umfangreiche Ermittlungen zur großstädtischen Wasserversorgung durchgeführt und von allen Städten in Deutschland mit mehr als 200.000 Einwohnern (insgesamt 38) Daten zur Wasserversorgung abgefragt. Als Vergleichsmaßstab für die Wasserpreise in Berlin hat das Bundeskartellamt schließlich die Preise der Wasserversorger in Hamburg, München und Köln herangezogen, da die Versorgungsbedingungen in diesen Metropolen strukturell mit Berlin vergleichbar sind. Es hat dabei signifikant höhere Erlöse der BWB im Vergleich zu den Wasserversorgern der anderen drei Großstädte festgestellt.

Im Rahmen der Ermittlungen hat sich das Bundeskartellamt intensiv mit den Kosten und den Versorgungsbedingungen in den verschiedenen Städten befasst. Insbesondere wurden die Kosten für die in Deutschland sehr gute Trinkwasserqualität geprüft. Alle Wasserversorger unternehmen hier große Anstrengungen. Berlin hat nach der Auffassung der Behörde insofern keine höheren Aufwendungen als Hamburg, Köln oder München. Qualitativ hochwertiges Wasser ist in Berlin reichlich und gut zugänglich vorhanden. Die Bedingungen der Wasserverteilung sind in Berlin ebenfalls sehr günstig.

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5000 Berliner fordern den sofortigen Stopp der GEMA Tarifreform 2013 – PM von FAIRplay – Gemeinsam gegen GEMAinheiten vom 26.06.2012

Eine Initiative Berliner Club- und Kulturveranstalter

Pressemitteilung
Berlin, den 26.06.2012

Anlässlich der Jahreshauptversammlung 2012 der GEMA rief die Berliner Initiative „FAIRplay – Gemeinsam gegen GEMAinheiten“ zur Demonstration für den sofortigen Stopp der GEMA Tarifreform 2013 auf. Am Abend des 25. Juni 2012 fand eine Kundgebung mit knapp 5000 Teilnehmern in der Schönhauser Allee statt, bei der das Bündnis die Öffentlichkeit und die GEMA-Mitglieder über die Gefahren und Folgen der geplanten GEMA Tarifreform 2013 informierte. Parallel dazu fand im „Frannz Club“ in der Kulturbrauerei das jährliche Mitgliederfest der GEMA statt.

Lotar Küpper, Anmelder der Kundgebung und Vorstandsmitglied von electrocult_e.V., erklärt hierzu: „Unser Demonstrations- und Informationskonzept ist voll und ganz aufgegangen. Die Busse mit den GEMA-Mitgliedern auf dem Weg zum „Frannz Club“ wurden von den Teilnehmern der Kundgebung freundlich, aber mit der klaren Forderung begrüßt ‚Stoppt die GEMA Tarifreform‘.“

Als Redner der Kundgebung traten u. a. auf: Bruno Kramm – Piratenpartei, Katrin Schmidberger – B90 Die Grünen, Klaus Lederer – Die Linke, Frank Zimmermann – SPD, Dr. Motte – Erfinder der Loveparade, Hans Cousto – Stadtpolitischer Aktivist, Lotar Küpper – Kulturarbeiter & electrocult_e.V., Martin Reiter – Kunsthaus Tacheles e.V., René Fichtemüller – Berlin Sounds, Ralf – Club Mbia Berlin, Ananto – Veranstalter der Mystic Rose, Marcel Weber – SchwuZ, Amuna – Veranstalter Infame Royale, Alex Hatcher – DJ & Produzent, Florian Schnoll – Zur Möbelfabrik e.V., Klaus Bossert – Vorstand Clubs am Main e.V. Frankfurt, Leo Goldmann – Hedonistische Internationale, u.v.m.

Sämtliche Parteien des Berliner Abgeordnetenhauses haben der Initiative „FAIRplay – Gemeinsam gegen GEMAinheiten“ ihre Unterstützung zugesichert. Wir danken allen Teilnehmern der Kundgebung für den friedlichen Ablauf. Ebenfalls freuen wir uns über die mittlerweile über 173.000 Unterzeichner der Online-Petition auf Open Petition. http://www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-tarifreform-2013-gema-verliert-augenmass

Mit freundlichen Grüßen,
FAIRplay – Gemeinsam gegen GEMAinheiten

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Pressekontakt

FAIRplay – Gemeinsam gegen GEMAinheiten
Eine Initiative Berliner Club- und Kulturveranstalter

Koordination Sabine Hoffmann-Acheampong, Tel. 0176 / 48 666 228
Kundgebung Lotar Küpper, Tel. 0157 / 855 50 773
Pressesprecher Matthias Roeingh, Tel. 030 / 69 81 51 92
Ingo Damm, Tel. 0178 / 206 44 81

Offizielle Website: www.gemeinsam-gegen-gemainheiten.de
Facebook-Seite: www.facebook.com/GemeinsamgegenGEMAinheiten
electrocult_e.V.: www.electrocult.de, vorstand@electrocult.de

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electrocult_e.V.
Kastanienallee 102
D-10435 Berlin

Tel: +49. 30. 69 81 51 92
Fax: +49. 30. 96 51 55 49

Web: http://www.electrocult.de
Mail: vorstand@electrocult.de

Landgericht Berlin: Eilantrag der Veolia Wasser GmbH gegen die RWE Aqua GmbH erfolglos (PM 30/2012)

Pressestelle der Berliner Zivilgerichte

Pressemitteilung
Berlin, den 30.05.2012

Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

Ohne Erfolg war heute vor dem Landgericht Berlin der Versuch der Veolia Wasser GmbH, in einem Eilverfahren gegen die RWE Aqua GmbH die Übertragung von Geschäftsanteilen einer gemeinsamen GmbH an das Land Berlin zu verhindern. Das Landgericht wies einen entsprechenden Antrag zurück.

Der Vorsitzende der Zivilkammer 99 hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung Zweifel des Gerichts am Vorliegen eines materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruchs der Veolia (sog. Verfügungsanspruch) sowie an der Eilbedürftigkeit der Sache (sog. Verfügungsgrund) erkennen lassen.

Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Landgericht Berlin, Urteil vom 30. Mai 2012
– 99 O 50/12 –

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, – 2290)


Bundeskartellamt mahnt Berliner Wasserbetriebe erneut ab und beabsichtigt Preissenkung bei Trinkwasser von insgesamt 292 Mio. Euro für die Jahre 2012 bis 2015

Pressemitteilung des Bundeskartellamtes

Bonn, 2. April 2011: Das Bundeskartellamt hat heute in dem Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise eine zweite Abmahnung versandt. Aufgrund der Stellungnahme der BWB zu der ersten Abmahnung des Bundeskartellamtes (siehe PM vom 5. Dezember 2011) waren umfangreiche Nachermittlungen erfolgt.

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