Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
05.01.2015
AöW e.V.
Hintergrundinformationen zum Themenkomplex: Gewässergüte – Düngeverordnung – Klärschlammverwertung

Gegen Deutschland ist seit 10. Juli 2014 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen der zunehmenden Nitratbelastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers von der EU-Kommission eingeleitet worden. Damit gerät Deutschland zunehmend unter Zeitdruck, die Düngeverordnung zu novellieren. Der Gesetzentwurf liegt seit 18.12.2014 vor und geht nun in die Verbändeanhörung. Voraussetzung für den Erlass der Düngeverordnung sind jedoch Änderungen im Düngegesetz, die jedoch noch nicht bekannt sind. Zum Beitrag (pdf)

Am 5. Januar hat das Aktionsbündnis »aktion agrar – Landwende jetzt!« gegen den Entwurf protestiert.
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Haidy Damm: Gülle ohne Ende. Entwurf zur Düngemittelverordnung ermöglicht weitere Massentierställe. In: Neues Deutschland. 06.01.2015.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nennt den Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung einen »guten Kompromiss«. Von Verbänden hagelt es Kritik. Zum Artikel

WDR 5: TTIP – Transatlantischer Traum oder Ausverkauf der Demokratie (04.01.2015)

WDR 5
04.01.2015
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TTIP – Transatlantischer Traum oder Ausverkauf der Demokratie (04.01.2015)
Von Peter Kreysler und Daniel Berger

Es geht um mehr als um Chlorhähnchen für Europa oder den Absatz deutscher Automobilzulieferer in den USA. Das geplante Abkommen über transatlantischen Handel und Investitionen könnte nach Einschätzung von Kritikern Rechtsstaat und Demokratie bedrohen.

Zum Audiobeitrag:
WDR 5 Dok 5 – Das Feature: TTIP – Transatlantischer Traum oder Ausverkauf der Demokratie (04.01.2015)
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Rückzahlung für zu teures Trinkwasser. Wasser wird flüssig gemacht

Tagesspiegel
Tagesspiegel
29.12.2014

Rückzahlung für zu teures Trinkwasser. Wasser wird flüssig gemacht
Von Christoph Stollowsky

Für zu teure Trinkwasserrechnungen im Jahr 2011 kann man noch Geld zurückfordern. Dazu ruft die Initiative „Berliner Wassertisch“ Haus- und Wohnungsbesitzer auf. Anlass sind die überhöhten Trinkwasserpreise, die in Berlin in den vergangenen Jahren kassiert wurden.

Zum Artikel

VDGN WT

Mehr:

Musterschreiben BWB (doc)

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen eines Mahnantrags.


Zeitleiste
Bundeskartellamtsverfahren

Pressemitteilung Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. und Berliner Wassertisch: Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern. 4.12.2014

Kommentar Berliner Wassertisch: Preismissbrauch BWB: Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011. Warum es richtig ist, Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011 auf privatrechtlichem Wege einzufordern.

 

Presseecho:

Christoph Stollowsky: Rückzahlung für zu teures Trinkwasser. Wasser wird flüssig gemacht. In: Tagesspiegel, 29.12.2014.

Martin Kröger: Wasserbetriebe auf Investitionskurs. In Klärwerke und Kanalnetz sollen künftig pro Jahr 300 Millionen Euro fließen. In: Neues Deutschland, 27.12.2014.

Berliner Abendblatt: Wassergeld einfordern. 20.12.2014.

Ben Mendelson: Weihnachtsgrüße vom Kartellamt. Überteuerte Wasserpreise: Berliner Kunden sollen bis Jahresende Geld zurückfordern. In: jungewelt, 8.12.2014.

Martin Kröger: Wasserbetriebe auf Investitionskurs

Neues Deutschland
27.12.2014

Wasserbetriebe auf Investitionskurs
Von Martin Kröger

[…]
Der Berliner Wassertisch (info) und der Verband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN) empfehlen den Berliner Wasserkunden darüber hinaus, noch in diesem Jahr Rückzahlungsansprüche für die Jahre 2009 bis 2011 geltend zu machen, in denen ebenfalls zu hohe Trinkwasserpreise erhoben worden sein sollen. Ein entsprechendes Musterschreiben (doc) hat der Berliner Wassertisch (info) auf seiner Homepage veröffentlicht. […]

VDGN WT
Zum Artikel

Preismissbrauch BWB: Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011

Warum es richtig ist, Rückzahlungen für überhöhte Wasserpreise zwischen 2009 und 2011 auf privatrechtlichem Wege einzufordern

Berliner Wassertisch

Am 7. Mai 2014 hat das Bundeskartellamt in einer Presseerklärung über einen Vergleich mit den Berliner Wasserbetrieben berichtet. Danach verzichtet die Behörde darauf „eine Rückerstattung von überhöhten Preisen aus den Jahren 2009 bis 2011 anzuordnen“. Im Gegenzug verpflichten sich die BWB dazu, die für die Jahre 2012 bis 2015 vom Bundeskartellamt verfügte Senkung der Wasserpreise um weitere drei Jahre bis 2018 zu verlängern.

Es ist deutlich festzuhalten: Der Deal, den das Bundeskartellamt mit den BWB vereinbart hat, macht den Preismissbrauch in den Jahren 2009 – 2011 nicht ungeschehen. Die Wasserkunden werden für den von 2009 – 2011 festgestellten Preismissbrauch nicht entschädigt. Deshalb hätte dieser Deal nicht abgeschlossen werden dürfen.

Kartellamt und Wasserbetriebe behaupten zwar, dass die Vereinbarung vorteilhaft für die Wasserkunden sei. Das ist aber nicht der Fall. Von Vorteil wäre es gewesen, sie hätten für 2009 – 2011 Rückzahlungen bekommen und die Wasserpreise wären auch ohne diese Vereinbarung ab 2016 stabil geblieben. Es sind nach Aussage des BKartA schließlich mehr als 170 Mio. Euro, die nicht zurückgezahlt wurden.

Wenn Kartellamt und Wasserbetriebe so etwas vereinbaren und als vorteilhaft für die Wasserkunden propagieren, gehen sie im Grunde davon aus, dass ohne diesen Deal schon 2016 ein erneuter Preismissbrauch wie ein unvermeidbares Naturereignis stattgefunden hätte.

Unerträglich ist auch die Art und Weise, wie dieser Deal der Öffentlichkeit nach Gutsherrenart präsentiert wird. Dass die Preismissbrauchs-Summe von 170 Mio. für 2009-2011 entschädigungslos kassiert wird, ist keiner Erwähnung wert. Dass aber ab 2016 zunächst auf einen neuen Preismissbrauch verzichtet wird – eigentlich eine Selbstverständlichkeit – wird als besonderes Geschenk an die BerlinerInnen hervorgehoben.

Nicht nur der Preismissbrauch beim Trinkwasser ist ein Skandal, gegen den die BerlinerInnen spätestens ab 2019 wieder werden aufstehen müssen. Die Kalkulation der Wasserpreise insgesamt – also auch der Abwasserpreise – muss auf den Prüfstand. So stellt das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 24.02.2014 (Rn 186) fest: „Letztlich beruhen die von der Betroffenen [damit sind die BWB gemeint] erzielten Gewinne fast ausschließlich auf den hohen kalkulatorischen Kosten.“ Die damals für die privaten Anteilseigner geschaffenen Kalkulationsmöglichkeiten, bei denen fiktive sogenannte kalkulatorische Kosten die Preise in die Höhe treiben, gelten immer noch und zwar – wie von Senatsseite bestätigt – für Trinkwasser und für Abwasser: „Eine Beschlusslage im Senat, die Kalkulationsgrundlagen, die für die Wasserversorgung und Entwässerung identisch sind, zu verändern, besteht derzeit nicht.“ (Quelle: Drucksache 17/14491)

Wenn jetzt Bürger versuchen, privatrechtlich gegen die Wasserpreisüberhöhung von 2010-2011* vorzugehen, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Zu tun bleibt allerdings wesentlich mehr.

Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch

*) wegen eintretender Verjährung kann jetzt Wassergeld nur noch für das Jahr 2011 zurückgefordert werden

Mehr unter:

Pressemitteilung: VDGN und Berliner Wassertisch: Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern. (04.12.2014)

Musterschreiben (doc) aktualis. Version

Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen eines Mahnantrags — sollten die BWB ablehnend reagieren — findet sich hier (PDF)

Zeitleiste Bundeskartellamtsverfahren

 

VDGN und Berliner Wassertisch: Wasserkunden sollten Wassergeld einfordern

Berliner Abendblatt
20.12.2014

Wassergeld einfordern
Von Online-Redaktion in Prenzlauer Berg

Bislang haben die Wasserbetriebe (BWB) nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt. Allen Berliner Wasserkunden empfiehlt daher der Berliner Wassertisch ihre Rückzahlungsansprüche vor Ende des Jahres 2014 gegenüber den BWB geltend zu machen.

VDGN WT
Zum Beitrag

Das Musterschreiben (doc) aktualis. Version

 

ver.di schließt sich der Europäischen Bürgerinitiative gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA an

Verdi
12.12.2014
Ver.di

Von wegen Segen
von Maria Kniesburges

Die Befürworter des Freihandelsabkommens TTIP behaupten, der Menschheit damit einen Gefallen zu tun. Die Gegner sehen das ganz anders.
ver.di schließt sich der Europäischen Bürgerinitiative gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA an.
Stop TTIP

Das hat der Gewerkschaftsrat, höchstes ver.di-Gremium zwischen den Bundeskongressen, Ende November einstimmig beschlossen. Überdies will ver.di, so der Beschluss, die Aufklärung über die beabsichtigten Abkommen in Betrieben und Dienststellen sowie auf Veranstaltungen und an Infoständen abermals verstärken. Denn es geht um viel.

Zum Artikel

Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen

Michael Bender (GRÜNE LIGA e.V. / Bundeskontaktstelle Wasser)
10.12.2014

PM


SAG „NEIN“ ZU HORMONELL WIRKSAMEN CHEMIKALIEN

Liebe Wasserfreunde,

hormonell wirksame Substanzen wirken sich nicht nur in Flüssen und Seen negativ auf die Fischfauna aus. Sie sind auch für Menschen schädlich.
Gewässereinträge müssen an der Quelle effektiv unterbunden werden. Eine nachträgliche Entfernung solcher Schadstoffe in Kläranlagen oder Trinkwasseraufbereitungsanlagen ist oft nur mit aufwändiger Aufbereitungstechnik möglich. Die zusätzlichen Kosten tragen die Wasserkunden.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzverbände PAN, WECF, GRÜNE LIGA und BUND haben sich gemeinsam an die Bundesminister für Landwirtschaft, Gesundheit und Umwelt gewandt. Die bestehenden Verwendungsverbote von hormonell wirksamen Bioziden und Pestiziden sollen auch gegen den Druck der EU-Kommission verteidigt werden.

Die Kommission hat eine Konsultation gestartet, an der sich EU-Bürgerinnen und Bürger über die NGO-Plattform http://www.no2hormonedisruptingchemicals.org/de mit überschaubarem Aufwand beteiligen können.

Freundliche Grüße sendet,

Michael Bender
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

Links:
Offener Brief: „Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen“ (pdf)
Pressemitteilung „Europaweite NGO-Kampagne ruft EU-Kommission zum Handeln gegen hormonell wirksame Chemikalien auf“ (pdf) vom 2.12.2014
Hintergrundpapier zur Regulierung endokriner Disruptoren im EU-Stoffrecht (pdf)

Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.12.2014

VDGN WT

 

 

 

 

 

Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab!

Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt.

(Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) hatten unter der Geschäftsleitung der privaten Konzerne Veolia und RWE seit langem missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise erhoben, die den Durchschnittspreis von Vergleichsunternehmen um mindestens 30 % überschritten. (OLG Düsseldorf, PDF S.35) Dieser vom Senat gedeckte Preismissbrauch wurde erst vom Bundeskartellamt beendet, das am 5. Juni 2012 eine Preissenkungsverfügung gegen die BWB erließ. Gegen diese Verfügung klagten die BWB auf Kosten der Wasserkunden vergeblich durch mehrere Instanzen. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Kartellamtsverfügung vollumfänglich. Darin war für die Zeit ab 2012 eine Preissenkung um ca. 18 % angeordnet worden, der die BWB inzwischen – nur unzureichend – nachgekommen sind, indem sie den Wasserkunden eine Gutschrift in Höhe von 13 % zukommen ließen. Außerdem hatte sich das Amt vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 die Rückzahlung der Überhöhungsbeträge an die Kunden anzuordnen.

Auf diese Anordnung hat das Kartellamt im Rahmen eines mit den BWB im Mai 2014 vereinbar­ten „Deals“ verzichtet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Preisforderungen der BWB wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Preismissbrauchsverbot auch für die Jahre 2009 –2011 unwirksam waren. Die überhöhten Kundenzahlungen sind entsprechend ohne Rechtsgrund erfolgt und können wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Zahlungsempfängers nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Allen Berliner Wasserkunden empfehlen daher der Berliner Wassertisch und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), ihre Rückzahlungsansprüche vor Ende des Jahres 2014 gegenüber den BWB geltend zu machen. Für das Jahr 2009 könnten diese Ansprüche bereits verjährt sein, und für das Jahr 2010 droht mit Ablauf des Jahres die dreijährige Verjährung, wenn der Eintritt der Verjährung nicht zuvor durch Klageerhebung oder einen gerichtlichen Mahn­bescheid gehemmt wird. Ein Musterschreiben an die BWB zur Rückforderung der zu viel gezahlten Entgelte folgt auf der nächsten Seite.

 

Kontakt

Berliner Wassertisch:                                                Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.

Wolfgang Rebel     Tel.: 0152-5723 3484                     Holger Becker   Tel.: 030-514 888 15
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info            E-Mail: info@vdgn.de
Web:      www.berliner-wassertisch.info                       Web: www.vdgn.de

Diese Pressemitteilung als PDF (Originalversion vom 4.2.2014)


MUSTERSCHREIBEN (Update)


Name ………………………………
Adresse ………………………………

Vertragskonto ………………………………

 

Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin                                                                                                         Berlin, den ………………

 

Rückzahlungsforderung für das Jahr 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24. Februar 2014 hat der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Verfahren der BWB gegen das Bundeskartellamt (VI-2 Kart 4/12 (V)) für den Zeitraum ab 2009 rechtskräftig festgestellt, dass die Berliner Wasserbetriebe die Trinkwasserpreise missbräuchlich überhöht haben. Damit hat die BWB gegen das Preismissbrauchsverbot des § 19 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 GWB 1999 verstoßen. Als betroffener Wasserkunde der BWB fordere ich Sie daher auf, bis zum [……………………….] meine auf die Preisüberhöhung in dem vom Gericht bestätigten Umfang entfallenden Zahlungsbeträge für das Jahr 2011 zurückzuerstatten.

Zahlungen erbitte ich auf mein Konto:

Kontoinhaber:………………………………………………

Kontonummer: …………………………………………………………                                                   BLZ:…………………………

 

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………………

 

Musterschreiben als Word-Dokument zum DOWNLOAD (aktualis. Version)

muster
Hinweis (Update):
Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, die den BWB einzuräumen ist, müsste bei fehlender oder ablehnender Reaktion der Wasserbetriebe ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, um die Forderung durchzusetzen. Wegen Verjährung ist dies inzwischen nur noch für das Jahr 2011 möglich, es sei denn, ein Rückforderungs-Schreiben für 2010 und 2011 wurde bereits bis Mitte Dez. 2014 an die BWB geschickt. Die Beantragung eines Mahnbescheides kann z. B. erfolgen über: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag
Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Mahnantrags findet sich hier (PDF)


Pressemitteilung der Initiativen gegen Fracking in Deutschland und Freunde: Fracking ist gefährlich, überflüssig und nicht verantwortbar

Initiativen gegen Fracking in Deutschland und Freunde
resolution-korbach.org/
fracking

PRESSEMELDUNG
Gefährlich, überflüssig und nicht verantwortbar
Initiativen appellieren an Bundesregierung: Fracking-Gesetze nicht zulassen

Korbach/Hamburg, 2.12.2014 – Viel zu gefährlich und vollkommen überflüssig: So bezeichnen Deutschlands Fracking-Gegnerinnen und -Gegner die Förderung von unkonventionellen Öl- und Gasreserven aus dem Untergrund mittels Fracking. In einem heute an Bundestag, Bundeskabinett und die Umweltministerinnen und -minister gesendeten Appell fordern sie, die geplanten Gesetzesänderungen nicht in Kraft zu setzen, da diese dem Fracking Tür und Tor öffnen würden. Ihre Argumente reichen von nicht beherrschbaren Risiken für Gesundheit, Trinkwasser und Umwelt bis zum energie- und finanzpolitischen Widersinn einer Rohstoffgewinnung mittels Fracking. Unzählige wissenschaftlich belegte Fakten untermauern die Argumentation, die sich damit deutlich von den Marketingversprechen der Industrie und der vagen Sprache von pro-Fracking Politikern abhebt.

Appell

Die geplanten Fracking-Gesetze, die am 8. Dezember vom Bundeskabinett beschlossen werden und 2015 in Kraft treten sollen, würden Fracking in dichtem Sandstein weiterhin ohne Einschränkungen legitimieren. Das hochgradig umstrittene Fracking in Schiefer-Lagerstätten würde faktisch ebenfalls ohne Tiefenbeschränkung erlaubnisfähig bleiben, wenn auch zunächst nur zu Forschungszwecken. Doch schon in wenigen Jahren könnte es dann „Frack frei in Schiefer!“ heißen. Dies sieht der Gesetzentwurf ausdrücklich vor, ganz im Sinne der Industrie, deren Vorreiter ExxonMobil unlängst mit Großan-zeigen und Mailings Reklame für angeblich giftfreies Fracking machte.

Neben der Erlaubnis, letztendlich in jeder Tiefe und in jeder Gesteinsart zu fracken, bemängeln die Fracking-Gegner insbesondere, dass eine außerbehördliche, sogenannte Expertenkommission ein gewichtiges Wort bei der Zulassung von Förderbohrungen in Schiefer mitreden soll. Fest steht, dass diese Kommission auch mit „Sachverständigen“ besetzt werden soll, deren Einrichtungen sich in der „Hannover–Erklärung“ bereits als Befürworter des Fracking positioniert haben. Auch wenn das Bundesberggesetz nach wie vor regelt, dass Bohrungen von den Bergbehörden zugelassen werden müssen, dürfte klar sein, dass die Expertenmeinung einen gravierenden Einfluss nehmen würde und die vorgebliche Neutralität in Wirklichkeit ein von Interessenkonflikten geprägtes, pseudodemokratisches Feigenblatt sein soll.

„Unser Fazit: Wir halten Fracking für unverantwortbar, aufgrund mangelnder energiepolitischer Notwendigkeit für überflüssig und, weil es die intakte Umwelt gefährden und den Ressourcenreichtum Deutschlands unnötig verringern würde, für einen Raubbau am Erbe unserer Nachfahren“, bilanzieren die Unterzeichner.

Hintergrund:
Beim Fracking werden künstliche Risse im Gestein durch Einpressen einer Wasser-Sand-Chemikalien-Mischung unter sehr hohem Druck erzeugt, um Erdgas und Erdöl besser ge-winnen zu können. In Norddeutschland ist laut Auskunft der niedersächsischen Bergbehörde LBEG seit 1955 mindestens 354 Mal gefrackt worden. Unzählige Vorfälle wie die Ver-schmutzung von Böden und Erdbeben gehen mittlerweile auf das Konto der Gasindustrie. In einem Hotspot der niedersäch-sichen Gasförderung mit und ohne Fracking wurde kürzlich ein sehr stark erhöhtes Auftreten von Krebserkrankungen in der Bevölkerung nachgewiesen.

Die anti-Fracking-Bewegung in Deutschland ist vor etwa drei Jahren entstanden und wächst stetig. Sie tritt ein für den Schutz des Trinkwassers und den Erhalt einer lebenswerten Umwelt durch ein ausnahmsloses Verbot zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen. Ihre Forderungen sind in der „Korbacher Resolution“ (resolution-korbach.org) festgeschrieben. Sie ist stark vernetzt mit anderen Umweltinitiativen und -verbänden, bspw. gegen Atomkraft, gegen Kohleförderung und -kraftwerke, gegen grüne Gentechnik, gegen undemokratische Freihandelsabkommen und für die konsequente Umsetzung der beschlossenen Energiewende.

Wassertisch mit dabei

Ansprechpartner für diese Pressemeldung für den Berliner Wassertisch:
Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch
Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher Berliner Wassertisch

Anlage: Appell (pdf)

CETA: Verkaufte Demokratie

Neue Studie (Nov. 2014):
Wie die CETA-Regeln zum Schutz von Investoren das Allgemeinwohl in Kanada und in der EU bedrohen

Einige der wichtigsten Ergebnisse:
 
Deckblatt der Studie

  1. Die Erfahrungen, die Kanada bereits innerhalb der Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA gesammelt hat, zeigen deutlich die Gefahren der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.
  2. Die CETA-Regeln zum Schutz von Investoren räumen diesen noch größere Privilegien ein als NAFTA und erhöhen damit das Risiko, dass diese Klagerechte gegen zukünftige politische Maßnahmen benutzt werden
  3. Das Risiko für die kanadische Regierung, von Banken und Versicherungen verklagt zu werden, steigt enorm an.
  4. Durch CETA erhöht sich das Risiko für die EU und ihre Mitgliedstaaten, von kanadischen Investoren aus dem Bergbausektor, der Öl- und Gasindustrie verklagt zu werden.
  5. Kanadische Tochterfirmen von in den USA ansässigen Multis können durch CETA europäische Regierungen verklagen.

zur Studie (PDF)

 

Dirty Legacy — Schmutziges Erbe

onEarth.org
11.11.2014

Dirty Legacy
Exposing the lax regulation and health risks of Alberta’s tar sands industry

Laxe staatliche Aufsicht und Gesundheitsgefahren beim Teersand-Abbau in Alberta aufgedeckt

Von Ted Genoways

TeersandabbauIn der letzten Woche stoppten in Nord-Alberta (Kanada) mehr als 100 Zugvögel im dichten Nebel ihren Flug und gingen lieber auf dem nächsten besten See nieder. Das jedoch besiegelte das endgültige Ende ihrer Reise.

Früher, als Ihre Vorfahren diese Region überflogen hatten, war dort noch unberührter Wald, perfekter Lebensraum und Brutgebiet für Hunderte von Vogelarten. Jetzt ist es ein extrem unwirtlicher Ort, überzogen von giftigen Absetzbecken, gigantischen Teichen voll chemischer Abfallstoffe, die beim Extraktions- und Raffinations-Prozess entstehen, wenn das schmutzigste Öl der Welt aus riesigen Tagebauen gewonnen wird.

weiter mit der deutschen Fassung des Artikels … (Übersetzung: Wassertisch)

Zum Original-Artikel in englischer Sprache

Noch „passend“ zum Thema: EU mindert Risikoeinstufung für Teersandabbau Artikel in der Zeit

 

Europoly – Wasserprivatisierung in der EU. Wie die Troika in den Krisenländern Wasser zu Geld macht

Tagesspiegel
11.11.2014

Europoly – Wasserprivatisierung in der EU. Wie die Troika in den Krisenländern Wasser zu Geld macht
Von Elisa Simantke

In den Krisenstaaten Europas wird ein gigantisches Monopoly um Staatsbesitz gespielt. Dabei treiben die Kreditgeber auch die Privatisierung von Wasserwerken voran – obwohl die EU dazu offiziell eine neutrale Haltung einnimmt. Ein Lagebericht aus Griechenland und Portugal.

Zum Artikel

Mehr unter: Europoly – PRIVATISIERUNG UNTER DER TROIKA