Gekaufte Wissenschaft: Keine Transparenz an Hochschulen. Die Forschung bleibt anonym

TAZ
17.07.2015

Transparenz an Hochschulen. Die Forschung bleibt anonym
Ralf Pauli

Die Verwaltung der Bundesländer wird immer transparenter. Nicht aber die der Universitäten – zum Schutz mächtiger Sponsoren.

Mit einem Statement von:

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Der Präsident der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Georg Krausch will Forschung und Lehre vor einer öffentlichen Kontrolle schützen, und auch die Uni Köln hält einen Kooperationsvertrag mit Pharmakonzern Bayer unter Verschluss. Gekaufte Wissenschaft. Hier handelt es sich auch um eine Form der Privatisierung.

 

 

IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind

IVKK

 

 

 

Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes

(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.

Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.

Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen.  Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.

Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Materialien:

EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch

 
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.

TiSA-Leak zeigt Liberalisierungswut der EU-Kommission

Ska Keller
01.07.2015

Wikileaks hat an diesem Mittwochnachmittag erneut bisher geheime Verhandlungstexte zum Dienstleistungsabkommens TiSA veröffentlicht. Dazu gehört der Haupttext des Abkommens sowie der Anhang zur öffentlichen Beschaffung und aktualisierte Texte zu Transparenz und nationaler Gesetzgebung. Für morgen sind weitere Leaks angekündigt. Ska Keller, stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Mitglied des Handelsausschusses, kommentiert die Dokumente:

„Die Leaks bringen Licht in die Dunkelheit der TiSA-Verhandlungen und die Liberalisierungsagenda der EU-Kommission. Schon bei den letzten Leaks wurde deutlich, dass staatliche Regulierungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt werden sollen. Nun zeigt sich, dass TiSA die Liberalisierung auf die Spitze treibt. Im geleakten Kapitel zur öffentlichen Beschaffung wird vorgeschlagen, dass alle öffentlichen Aufträge in allen TiSA-Ländern ausgeschrieben werden sollen. Selbst kleinste Beschaffungen wie Bleistifte für das Büro des Kindergartens könnten davon betroffen sein.

Der Hauptteil der Abkommens beinhaltet unter anderem die generellen Ausnahmebestimmungen für öffentliche Dienstleistungen, Umweltbestimmungen und Datenschutz. Diese Ausnahmen sind löchrig wie ein Schweizer Käse und schaden mehr, als dass sie schützen. So werden zum Beispiel bei den öffentlichen Dienstleistungen nur Dienstleistungen geschützt, die durch ein staatliches Monopol angeboten werden. Damit sind Krankenhäuser, die vom Roten Kreuz betrieben werden oder Volkshochschulen nicht geschützt.“

Die geleakten Dokumente und inhaltliche Analysen auf Englisch finden Sie unter: https://wikileaks.org/tisa/ 

Zur Pressemitteilung

Aktion von Campact:

 

Den Geheimplan der Konzerne stoppen

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Streng geheim verhandeln die EU und 23 weitere Staaten das Dienstleistungsabkommen TISA. Mit ihm wollen Konzerne eine neue Deregulierungs- und Privatisierungswelle durchsetzen und den Datenschutz aushöhlen. Bereits am Montag startet eine neue Verhandlungsrunde.

Fordern Sie jetzt von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström den Stopp der Geheimverhandlungen.

Das geplante Dienstleistungssabkommen TISA dient vor allem den Interessen von Konzernen – zum Nachteil für uns Bürger/innen:

TISA untergräbt unsere Demokratie: Das Abkommen wird geheim verhandelt. Weder Öffentlichkeit noch Parlamente sind beteiligt. Einmal abgeschlossen, ist das Abkommen nicht mehr veränderbar.

TISA kann Gesundheit, Bildung, Nahverkehr und Wasser gefährden: Zentrale öffentliche Dienstleistungen geraten unter wachsenden Privatisierungsdruck. Das würde das Angebot für die Bürger/innen verschlechtern. Die Konzerne wollen sogar auf die Wasserversorgung zugreifen, um neue Profitmöglichkeiten zu erhalten.

TISA entmündigt Kommunen: Ob städtisches Krankenhaus oder Stadtwerke – sind sie erst einmal privatisiert, sollen sie es bleiben. Für eine Rekommunalisierung werden hohe Hürden errichtet.

TISA bedroht den Datenschutz: Sensible Daten wie Konto-, Nutzer- und Gesundheitsinformationen sollen unbeschränkt in Länder mit niedrigen Schutzstandards übermittelt und dort kommerziell genutzt werden können.

TISA begünstigt Finanzkrisen: Strengere Regeln für die Finanzmärkte könnten als Handelshemmnis gelten und unmöglich gemacht werden.

Daher fordere ich: Beenden Sie die Verhandlungen über das TISA-Abkommen!

(Name und Ort werden angehängt)

Privatisierung ist und bleibt teuer

Telepolis
24.06.2015
Bundeswehr-Kleiderkammer in Nöten
Von Christoph Jehle

Verteidigungsministerium muss privatisierte Kleiderkammer zurückkaufen

Mit der Privatisierung der Bekleidungswirtschaft wollte der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping die Kosten für die Beschaffung der Dienstbekleidung der Soldaten reduzieren. Inzwischen ist das Projekt, an welchem neben dem Bundesministerium für Verteidigung zwei private Unternehmen beteiligt sind, krachend gescheitert. Um eine Insolvenz zu vermeiden, kauft man die Unternehmensgruppe mit Tochter- und Enkelgesellschaften für einen Euro zuzüglich der bestehenden Verbindlichkeiten zurück und versucht dann die von der Bundeswehr nicht benötigten Teile der Unternehmensgruppe zu verkaufen oder auf eine andere Weise abzustoßen.

Die Lernkurve der Politik scheint im Bereich von Public-Private-Partnership-Projekten außerordentlich flach zu sein.

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Papst spricht sich für das Menschenrecht Wasser und gegen die Privatisierung der Wasserversorgung aus

The Council of Canadians

 

 

19.06.2015

Pope Francis underscores the human right to water, objects to water privatization in encyclical

Pope Francis underscored the importance of the human right to water and objected to privatization of water services in his highly anticipated Encyclical Letter “Laudato Si’” On Care for our Common Home released yesterday.

In a section entitled “The Issue of Water,” the leader of the Catholic Church wrote:

“Even as the quality of available water is constantly diminishing, in some places there is a growing tendency, despite its scarcity, to privatize this resource, turning it into a commodity subject to the laws of the market. Yet access to safe drinkable water is a basic and  universal human right, since it is essential to human survival and, as such, is a condition for the exercise of other human rights.”

This emphasis on the human right to water in the face of the impending global freshwater crisis is critical. A human rights-based approach calls for a hierarchy of water use that prioritizes resources for domestic consumption, sustainable food production, and  environmental needs. In addition, it requires States to ensure universal enjoyment of public water and sanitation services. The realization of the human right to water and sanitation would be a concrete way for the world to pay what Pope Francis calls “a grave social debt towards the poor who lack access to drinking water, because they are denied the right to a life consistent with their inalienable dignity.”

The NGO Mining Working Group and Blue Planet Project celebrate the Pope’s insistence that water is a human right that should be respected, protected, and fulfilled by States; not commodified or privatized.

The Pope’s statement reflects civil society’s ongoing advocacy around the human right to water and sanitation in the Post-2015 Development Agenda processes. It also echoes our call for the exclusion of water and sanitation services from private sector participation and public-private partnerships (PPPs) in the delivery of the development agenda.

The Pope’s message offers a welcome boost to the work of MWG and the global water justice movement, which includes many faith based groups who will continue to demand that the human right to water and sanitation be named and included in the Post-2015 Development Agenda.

Analysis of these concerns and others pertaining to the Post-2015 Development Agenda are accompanied by suggested changes to the Zero Draft negotiating text in the NGO Mining Working Group’s response to the Zero Draft of the Post-2015 outcome document.

The NGO Mining Working Group (MWG) is a coalition of non-governmental organizations (NGOs) that, in partnership with our members and affected local communities, advocates at and through the United Nations for human and environmental rights as related to extractive industries.

For more information, visit miningwg.com and blueplanetproject.net. Direct email inquiries to miningworkinggroup@gmail.com.

Press release prepared by the NGO Mining Working Group and the Blue Planet Project of the Council of Canadians

Schriften zur kommunalen Daseinsvorsorge: Siegfried Broß: Überlegungen zu TTIP und CETA

Berliner Wassertisch
15. Juni 2015

Neues Heft in der vom Berliner Wassertisch herausgegebenen

Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge

Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015.

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Vorwort

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, so beginnt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dann ist die Wasserwirtschaft auch nicht von Freihandelsabkommen erfasst, denken viele zunächst erleichtert. Doch weit gefehlt. Es geht bei den Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA und in dem Abkommen mit Kanada nicht nur um den Abbau von Zöllen und anderen Einfuhrbeschränkungen, sondern auch um den Abbau sogenannter nichttarifärer Regelungen.

Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.

Trotz Beteuerungen der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD), dass nicht daran gedacht sei, über die Freihandelsabkommen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu liberalisieren, findet sich aber keine wirkliche Ausnahme für die Daseinsvorsorge und die Wasserwirtschaft aus den Verhandlungen und den vorgesehenen Verträgen. Im Gegenteil, von europäischer Seite wird von den USA verlangt, die Regeln für die öffentliche Beschaffung zu ändern mit einer vollständigen Öffnung. Das geht nur bei gleicher Öffnung in Europa. An eine neue Privatisierungswelle und alle erdenklichen Konstellationen von Privat-Öffentlichen Partnerschaften (PPP) denken da nicht nur Pessimisten.

Sollte der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water mit der Ausnahme der Wasserversorgung aus der EU-Konzessionsrichtlinie schon bald durch die Hintertür durch die Freihandelsabkommen ausgehebelt werden? Werden damit restlos die Basis und der Zusammenhalt des Lebens der Bürger in den europäischen Staaten kommerzialisiert? Die Auseinandersetzungen über Freihandel, die dahinter liegenden Gesellschaftsvorstellungen, die Bedeutung von Gemeinwohl, Daseinsvorsorge und öffentlichen Aufgaben sind in vollem Gange. Der Beitrag von Professor Broß liefert hervorragende Argumente für diese Auseinandersetzungen und fordert insbesondere dazu auf, sich darüber Gedanken zu machen, was wirklich wertvoll ist.

Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V

 

Der Berliner Wassertisch setzt sich aktiv für die kommunale Daseinsvorsorge ein. Da mit TTIP, CETA und TiSA eine Privatisierung öffentlicher Güter droht und auch eine Re-Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) denkbar ist, ist er seit 2013 Mitglied im Bündnis von TTIP unfairhandelbar und Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative StopTTIP/CETA. Im Berliner Netzwerk gegen TTIP und CETA unterstützt er die Großdemo am 10. Oktober 2015 in Berlin. Ein weiterer Grund für sein Engagement ist Fracking. Fracking stellt eine reale Gefahr u.a. für Grund- und Trinkwasser dar. Darum ist der Berliner Wassertisch dem Bündnis Gegen Gasbohren beigetreten und setzt sich gemeinsam mit den anderen Bündnispartnern für ein generelles Verbot von Fracking ein. Mit den Investitionsschutzabkommen könnten „Fracking“-Konzerne gegen nationale Verbote klagen und ihre Fracking-Projekte gegen den Willen der einzelnen Staaten durchsetzen.

Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.