FR: Freihandelsabkommen TTIP: Vereint gegen den Freihandel

Frankfurter Rundschau
17.07.2014

Freihandelsabkommen TTIP: Vereint gegen den Freihandel
Von Stefan Sauer

Eine europäische Bürgerinitiative will die Freihandelsabkommen TTIP und Ceta mit den USA und Kanada stoppen. Welche Ziele hat das Bündnis? Wie sind die Erfolgsaussichten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen. […]

Gabe es schon einmal einen EBI-Erfolg?

Genau einmal. Das europäische Bürgerbegehren gegen die Wasserprivatisierung bewegte den zuständigen EU-Kommissar Michel Barnier im Januar dazu, die Wasserversorgung aus der EU-Konzessionsrichtlinie herauszunehmen. Allerdings könnte die Privatisierung über das TTIP doch noch kommen.

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Welche Therapie Krankenhäuser empfehlen, hängt auch davon ab, wie viel Geld sie damit verdienen können

Rendite vor Patientenwohl! Die Würde des Patienten ist NICHT unantastbar.

Spiegel online
6.7.2014

Gutachten: Kliniken richten Behandlungsmethoden nach Profit aus

Welche Therapie Krankenhäuser empfehlen, hängt auch davon ab, wie viel Geld sie damit verdienen können. Zu diesem Schluss kommt nach SPIEGEL-Informationen ein unveröffentlichtes Gutachten. Die Autoren empfehlen eine Reform des Fallpauschalensystems.

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Geheimwaffe TTIP: Der Ausverkauf der öffentlichen Güter

Der Artikel von Thomas Fritz ist absolut lesenswert!

Blätter für deutsche und internationale Politik
Juni 2014

Geheimwaffe TTIP: Der Ausverkauf der öffentlichen Güter

[…]

Nebelbombe Hoheitsklausel und die kommende Wasserliberalisierung
[…] Zu Recht fürchten daher US-amerikanische Nichtregierungsorganisationen, dass die EU im TTIP entsprechende Liberalisierungsforderungen auch an die Adresse der USA richten wird, zumal die großen europäischen Wassermultis sich längst auf dem US-Markt tummeln. Die beiden französischen Konzerne Veolia Environnement und Suez Environnement sowie die britische Severn Trent gehören zu den fünf größten Wasserunternehmen der USA. Diese könnten, so die Warnung der Organisation Food & Water Watch, mit Entschädigungsklagen vor den in TTIP vorgesehenen internationalen Schiedstribunalen gegen staatliche Gebührendeckelungen, Umweltauflagen oder Rekommunalisierungen vorgehen.[…]

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AöW lehnt Sonderrechte für Konzerne über Investitionsschutz im TTIP und CETA ab

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
24.06.2014
AöW e.V.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) spricht sich gegen gesonderte Regeln zum Schutz von Investitionen [ISDS] im Rahmen der Freihandelsabkommen insbesondere zwischen der EU und USA – TTIP – und Kanada – CETA – aus. In entwickelten Rechtsstaaten haben Investoren ausreichend Möglichkeiten, ihre Rechte bei Ungleichbehandlungen einzuklagen. Für die Einräumung von Sonderrechten für Investoren aus den Vertragsländern besteht keine Veranlassung. Nationale Entscheidungen und Regelungen im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – wie in der Wasserwirtschaft – sollten generell nicht durch „Sonderrechte“ angegriffen werden können.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung

Ergänzung (02.07.2014): Hier können Sie die AöW-Position zu der  Online-Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) abrufen.

 

Verfassungsgericht weist Organklage wegen Verfristung zurück – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.07.2014

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat mit seinem Beschluss vom 20. Juni 2014 die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Gewinngarantie im § 23.7 des Wasser-Konsortialvertrages richtete, wegen des Ablaufs von Antragsfristen als unzulässig zurückgewiesen. Damit wurde die Chance vertan, die immer noch in Kraft befindlichen Privatisierungsverträge von 1999 einer höchstrichterlichen Überprüfung zuzuführen.

(Berlin, 3. Juli 2014) Die Organklage, die vom Berliner Wassertisch vorbereitet worden war, hatten die Piraten als einzige Oppositionspartei eingereicht, weil sie das Budgetrecht der Abgeordneten durch die Gewinngarantie als verletzt ansahen. Ob der Konsortialvertrag in dieser Hinsicht nun verfassungskonform ist oder nicht – damit hat sich das Verfassungsgericht gar nicht befasst. „Das Verfassungsgericht hat die Klage allein aus formaljuristischen Gründen zurückgewiesen,“ sagt Wassertisch-Pressesprecher Wolfgang Rebel: „Deshalb gehen wir weiterhin davon aus, dass die demokratischen Rechte des Parlaments durch die Gewinngarantie beschnitten wurden und der Senat dafür verantwortlich ist.“
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid von 2011, mit dem die damals noch geheimen Wasserverträge veröffentlicht wurden, hätte man innerhalb einer Frist von einem halben Jahr gegen die Verträge juristisch vorgehen müssen, um bei der Antragsfrist auf der sicheren Seite zu sein. Im Sonderausschuss Wasserverträge, der aufgrund des Volksentscheid-Gesetzes tagte, verhinderte die Mehrheit von SPD und CDU die eingehende Prüfung der Verträge. Finanzielle Mittel für die Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger wurden verweigert.
Um eine Aufarbeitung und damit eine öffentliche Debatte über Umstände und Verantwortlichkeiten bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu verhindern, begann der Senat Rückkaufsverhandlungen mit RWE und später mit Veolia. Diese mündeten zwar in eine formale Rekommunalisierung, die aber mit der vom Volksentscheid geforderten kostengünstigen und bürgernahen Rekommunalisierung nichts zu tun hat: Nicht nur die von RWE und Veolia eingesetzten Vorstände sind mit neuen Verträgen weiter im Amt, auch die komplizierte gesellschaftsrechtliche Holding-Konstruktion einschließlich des Konsortialvertrags ist noch in Kraft. Der vom Kartellamt für das Frischwasser festgestellte Preismissbrauch bleibt für das Abwasser weiter bestehen. Mit der „Sondersteuer: Hohe Wasserpreise“ müssen die Rückkauf-Darlehen 30 Jahre lang von den Bürgerinnen und Bürgern abbezahlt werden.
Der Wassertisch wird trotz dieser Niederlage weiterkämpfen, denn die Gefahr einer erneuten Wasserprivatisierung ist nicht gebannt. Dazu Rainer Heinrich, zweiter Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die internationalen Wasserkonzerne stehen auf dem Sprung, über die Abkommen TTIP und TISA mit der Privatisierung von Wasser wieder hohe Monopolgewinne zu machen. Das muss unbedingt verhindert werden.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

 

The privatization of the Greek water companies in Athens and Thessaloniki has been frozen

Wunderbar! Die Privatisierungen der Wasserbetriebe in Athen und in Thessaloniki sind auf Eis gelegt!

European Federation of Public Service Unions (EPSU)
30.0EPSU6.2014

The privatization of the Greek water companies in Athens and Thessaloniki has been frozen

This was the news reported to the General Assembly of the Thessaloniki water company (EYATH) today. Workers representatives cheered the report that the ongoing privatisation of the public company is in direct conflict with a decision of the Council of State which had decreed that the privatization of the Athens water company sought by the Greek government and welcomed by Eurozone President and Dutch Finance minister Dijsselbloem was illegal. The workers, their union and a broad coalition of social movements had already successfully organized a referendum in which 98% of votes cast of nearly 220.000 people said No to the privatization, 18 May 2014. […]

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Ein weiterer Artikel zum Thema:
Privatisation of Athens Water Utility ruled unconstitutional