Bündnis Unfairhandelbar: Merci, Wallonien – CETA ist nicht mehr zu retten

Merci, Wallonien – CETA ist nicht mehr zu retten

Bündnis TTIP Unfairhandelbar

Zur Absage des EU-Kanada-Gipfels erklärt das Bündnis TTIPUnfairHandelbar:

Berlin, 27.10.2016

CETA ist nicht mehr zu retten. Wallonien und andere belgische Regionalregierungen bleiben trotz des enormen Drucks der EU-Kommission standhaft und verweigern die Unterschrift unter dieses Vertragswerk. Die große Mehrheit der Menschen in Europa teilt die Einwände Walloniens: Sie wollen keine privilegierte Paralleljustiz für multinationale Konzerne, sondern gleiches Recht für alle. Sie wollen keine weitere Weltmarktorientierung der Landwirtschaft, sondern eine Landwirtschaft in der Region für die Region. Sie wollen keine weitere Kommerzialisierung der öffentlichen Dienstleistungen, sondern eine öffentliche Daseinsvorsorge außerhalb der Marktlogik. Sie wollen keine erleichterte Zulassung für Gentechnik, sondern ihr Verbot. Millionen Menschen in Europa haben dafür demonstriert, unterschrieben, protestiert – und lehnen deshalb CETA und TTIP ab.

Es wird Zeit, dass die EU-Kommission, die Bundesregierung und die anderen EU-Regierungen endlich akzeptieren, dass CETA zumindest in der bisher geplanten Form gescheitert ist. »Wer jetzt fordert, die Entscheidungen in der EU zu zentralisieren, damit Wallonien oder einzelne Mitgliedstaaten ausgebremst werden, hat nichts begriffen. Die Inhalte der EU-Handelspolitik müssen geändert werden, nicht die Mitspracherechte der Länder.«, so Roman Huber, Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie e.V.

Aber CETA steht nicht allein. Genau dieselben Ziele verfolgt die EU-Kommission mit vielen anderen Handelsabkommen, über die sie derzeit verhandelt. TTIP, das Dienstleistungsabkommen TiSA, geplante »Freihandelsabkommen« mit vielen anderen Ländern verfolgen alle dieselben Ziele. »Das wallonische Nein hat gezeigt, was passieren wird, wenn die Menschen diese geplanten Vertragswerke verstehen. Auch diese Verträge werden scheitern.«, so Maritta Strasser von Campact.

Absurd sind die Behauptungen, mit dem Scheitern von CETA habe sich die EU blamiert. Vielmehr hat die EU gezeigt, dass in Demokratien auf Dauer eine diskreditierte Politik nicht gegen die Mehrheit der Menschen durchgesetzt werden kann. »Das Scheitern von CETA ist auch eine Ermutigung für alle, die sich in Kanada und weltweit für eine andere Gestaltung der Globalisierung einsetzen. Handelspolitik braucht eine breite demokratische Legitimation, oder sie wird scheitern.«, so Jürgen Maier vom Forum Umwelt & Entwicklung.

Pressekontakte:
Roman Huber, Mehr Demokratie e.V., +49 179 9162 056
Maritta Strasser, Campact, +49 170 7310 897
Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung, +49 171 3836 135
Nelly Grotefendt, Forum Umwelt und Entwicklung, grotefendt@forumue.de

Der Berliner Wassertisch ist seit 2013 Mitglied im Bündnis TTIP unfairhandelbar
Der Berliner Wassertisch ist seit 2013 im Bündnis TTIPunfairhandelbar aktiv

Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

Europarechtler Prof. Axel Flessner: „CETA, TTIP und dann?“

musikrat

„Der Deutsche Musikrat veranstaltet den öffentlichen Teil seiner diesjährigen Mitgliederversammlung am Freitag, 21. Oktober 2016 im Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin.

Zu Beginn wird die Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, MdB, eine Rede über „Musik öffnet Welten“ halten. Es folgt ein Zwischenruf von Prof. Dr. Axel Flessner, emeritierter Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin, mit dem Titel „CETA, TTIP und dann?“, an den sich eine Plenumsdiskussion anschließt. Über die Instrumente moderner Public Affairs spricht im Anschluss Kajo Wasserhövel, Geschäftsführender Gesellschafter Elephantlogic – Agentur für Strategieberatung GmbH, ehemaliger Staatssekretär und Wahlkampfmanager.“

Eine Auswahl an Veröffentlichungen von Axel Flessner zum Thema CETA & TTIP:

Axel Flessner: Investitionsschutz gegen Insolvenzrecht – Justiz im Visier von TTIP und CETA. Deutsche Fassung des Vortrags „Insolvency Law and Investment Protection Treaties – A Conflict of Laws and Jurisdictions to Be Addressed“ beim Academic Forum von INSOL Europe, Berlin, 1. Oktober 2015. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Berlin, April 2016.

Axel Flessner: Investitionsschutz durch völkerrechtliche Verträge wie TTIP und CETA – ein Fall für das Verfassungsrecht! In: Recht und Politik, 51. Jg., 3/2015, S. 149–161.

Axel Flessner: Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht. In: Betrifft JUSTIZ, Nr. 122, Juni 2015.

Rolf-Henning Hintze: „Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“. Interview mit Axel Flessner. In: Telepolis, 09.04.2015.

Axel Flessner: Selbstermächtigung und Selbstentmachtung in einem – die Europäische Union und der Investorenschutz nach CETA. In: Verfassungsblog, 11. November 2014.

Axel Flessner: TTIP und das deutsche Grundgesetz. 28.05.2014.

Axel Flessner: TTIP und Verfassungsrecht. In: Verfassungsblog, 13.05. 2014.

Fritz Glunk: CETA. Unser Rechtssystem wird ausgehebelt. Interview mit Axel Flessner. In: Die Gazette, 2014.

*Axel Flessner, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mitbegründer der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP)

Über 100 Juraprofessoren fordern: CETA und TTIP dürfen weder Investitionsschutz noch Verfahren der Investor-Staat-Streitbeilegung enthalten

20161017

Juristische Stellungnahme über Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen im Rahmen von TTIP und CETA

Als Mitglieder des europäischen Rechtswesens fordern wir, Investitionsschutz und Verfahren der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) weder in die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union noch in das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der Europäischen Union und Kanada aufzunehmen. Dies begründen wir wie folgt: Weiterlesen

Berliner Netzwerk fordert: Berlin muss im Bundesrat gegen CETA stimmen!

Pressemitteilung des Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!                                               netzwerk

Berlin, 12.10.2016

Ablehnung von CETA im Bundesrat muss in den Berliner Koalitionsvertrag

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert von den Berliner Parteien, die zurzeit in Koalitionsverhandlungen stehen, dass der zukünftige Berliner Senat im Bundesrat gegen das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada stimmt und dies – jetzt – im Koalitionsvertrag verankert wird. Weiterlesen

Chevron fürchtet Fracking-Verbot und fordert Investitionsschutz mit TTIP & CETA

Zitat

Michel Reimon am 9. Oktober bei einer Diskussionsrunde LIVE ORF 2:

Fracking Freies Artland - STOP

„Hier habe ich den Lobbybrief von Chevron. Die wollen, dass Frackingvorkommen, die sie in Europa haben, mit Investitionsschutz gedeckt sind. Bei TTIP & CETA. Die haben EU-weit große Schiefergasvorkommen und haben Angst, dass wir im Europaparlament ein [Fracking-] Verbot beschliessen und hätten gerne diesen Investitionsschutz. Da finde ich dann im EU Parlament [für ein Fracking-Verbot] keine Mehrheit mehr, weil Ihre (ÖVP/SPÖ) Abgeordneten dann sagen: ,Da kömma nicht mitbeschließen, bei den Schadensersatzzahlungen. Das können wir uns nicht leisten.‘ Das ist das Problem. Wir kommen nie zum Gesetzesbeschluss. Ich krieg keine Mehrheiten [für ein Fracking-Verbot] mehr, wenn diese Schadensersatzzahlungen im Raum stehen.“ (Facebook)

Beispiel: Die kanadische Firma Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).