Informationsfreiheit: Nach ACTA ist vor TTIP

digitale gesellschaft

24.06.2015

Am Donnerstag kommender Woche [10 Uhr] wird vor dem Verwaltungsgericht Berlin [Kirchstr. 7, 10557 Berlin, Openstreetmap] eine Verhandlung stattfinden, die den vorläufigen Höhepunkt einer seit Anfang 2012 schwelenden rechtlichen Auseinandersetzung rund um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Freihandelsabkommen ACTA markiert.

[…]

Die Bedeutung der Klage liegt vor allem in der Klärung der Frage, inwieweit und wie lange sich die Bundesregierung bei der Beantwortung von IFG-Anfragen zu Verhandlungen über internationale Verträge auf Geheimhaltungsinteressen berufen kann. Insbesondere wird es darum gehen, ob sie ein solches Interesse einseitig dadurch herleiten kann, dass sie gegenüber den Verhandlungspartnern Vertraulichkeitszusagen macht. Dies würde nämlich bedeuten, dass sie das Informationsinteresse der Bevölkerung bei Verhandlungen über internationale Verträge stets durch derartige Zusagen unterlaufen könnte. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird daher auch für künftige IFG-Anfragen im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Freihandelsabkommen wie TTIP, TiSA und CETA bedeutsam sein.

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Mehr Einzelheiten zur Klage bei netzpolitik.org: Nächste Woche Donnerstag: Wir verklagen die Bundesregierung beim Verwaltungsgericht auf ACTA-Transparenz
Drei Jahre nach dem Ende von ACTA findet am 2. Juli vor dem Verwaltungsgericht in Berlin ein Nachspiel statt. Es geht darum, Licht in die Verhandlungen zu bringen.
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Die EU-Kommission will CETA bis Ende Juli unterschriftsreif haben

Heise online
24.06.2015

Freihandelsabkommen CETA fast fertig, TTIP nicht so bald
Das besonders umstrittene Freihandelsabkommen TTIP wird wohl nicht so schnell geschlossen werden können, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und hofft auf nächstes Jahr. CETA könnte schneller gehen.

Die EU-Kommission will ihr Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) bis Ende Juli unterschriftsreif haben.

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Schlecht für uns. Obama erringt einen #FastTrack-Sieg durch Verfahrenstrick

taz
24.06.2015

 

Obama und das Freihandelsabkommen

Großer Tag für das große Geld

Der US-Senat macht den Weg frei für eine baldige Abstimmung über das „Fast Track“-Gesetz – nach anfänglichem Widerstand.

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Damit droht ein schnellerer Abschluss von TTIP. Er ist noch in Obamas Regierungszeit denkbar.

Human Right to Water and Sanitation must be in the SDGs!

Right2Water

WaterRight_bg Thanks SMALL

24.06.2015

This week negotiations on the final text for the Sustainable Development Goals (SDGs) are taking place in the UN. The outcome should be the final agreement that world leaders will sign for in the Summit in September https://sustainabledevelopment.un.org/post2015/summit . We want to see an explicit mention of the Human Right to Water and Sanitation in the final text.

The ‘zero-draft’ can be read here: https://sustainabledevelopment.un.org/content/documents/7261Post-2015%20Summit%20-%202%20June%202015.pdf

Paragraph 15 of the Zero Draft calls for “affordable drinking water” rather than the enjoyment of the human right to water and sanitation that encompasses other important principles (including availability, accessibility, acceptability, safety, and sufficiency). As seen with the MDGs, emphasis on one aspect of the normative content of this right leads to inappropriate solutions that neglect the needs of the most vulnerable segments of the population.  We recommend to change this into “full enjoyment of Human Right to water and sanitation”.

Paragraph 26 calls for “efficient” use of water and energy. We recommend to change this into “ equitable and sustainable”.

These details make sense as they make a difference. They are important to keep world leaders to their promises and commitments after September 2015.

As the world water crisis deepens and proliferates, a hierarchy of water use that prioritizes human rights is essential to ensuring equitable and environmentally sustainable use of limited supplies. If the  Post-2015 Development Agenda is to succeed, the text must reflect these essential concerns.

Read the full explanation and amendments from the NGO Mining Working Group here (attached)

We hope to see these seemingly small, but significant changes in the final text and we ask you to lobby your governments to adopt them!

EUROPEAN FEDERATION OF PUBLIC SERVICE UNIONS
40 Rue Joseph II, Box 5
1000 Brussels
http://www.epsu.org

Privatisierung ist und bleibt teuer

Telepolis
24.06.2015
Bundeswehr-Kleiderkammer in Nöten
Von Christoph Jehle

Verteidigungsministerium muss privatisierte Kleiderkammer zurückkaufen

Mit der Privatisierung der Bekleidungswirtschaft wollte der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping die Kosten für die Beschaffung der Dienstbekleidung der Soldaten reduzieren. Inzwischen ist das Projekt, an welchem neben dem Bundesministerium für Verteidigung zwei private Unternehmen beteiligt sind, krachend gescheitert. Um eine Insolvenz zu vermeiden, kauft man die Unternehmensgruppe mit Tochter- und Enkelgesellschaften für einen Euro zuzüglich der bestehenden Verbindlichkeiten zurück und versucht dann die von der Bundeswehr nicht benötigten Teile der Unternehmensgruppe zu verkaufen oder auf eine andere Weise abzustoßen.

Die Lernkurve der Politik scheint im Bereich von Public-Private-Partnership-Projekten außerordentlich flach zu sein.

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Hubertus Zdebel: Mit oder ohne 3.000-Meter-Grenze – Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz!

Linksfraktion

DIE LINKE fordert sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs der CDU-SPD-Bundesregierung und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne der beiden SPD-Minister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich sei und daher zu erlauben. „Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss, zur jetzigen Streichung der 3.000-Meter-Grenze durch Union und SPD. „Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes allerdings nicht verständigen können. Auch die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission ist weiter im Gesetzentwurf vorgesehen.“

Zdebel weiter: „Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten Tight Gas ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Durch das Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.“

„Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Die Bundesregierung sollte ihr Fracking-Erlaubnisgesetz besser ganz zurückziehen und stattdessen die Forderung der LINKEN nach einem ausnahmslosen gesetzlichen Fracking-Verbot aufgreifen.“

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