NDR
8. Februar 2021
Energie aus Abwasser gewinnen und CO2 sparen
Zum Beitrag
(verfügbar bis 8.2.2022)
NDR
8. Februar 2021
Energie aus Abwasser gewinnen und CO2 sparen
Zum Beitrag
(verfügbar bis 8.2.2022)
analyse & kritik
19. Januar 2021
Verschwende nie eine gute Krise
Auch in der Corona-Pandemie machen Teile des Kapitals großen Profit – das ist kein Zufall
Von Guido Speckmann und Lene Kempe
„[…] Die Corona-Krise ist also nur das aktuellste Beispiel dafür, dass mächtige Fraktionen des Kapitals immer Wege finden, Profit aus der Krise anderer zu schlagen, und sich dabei nicht selten selbst als Krisentreiber – etwa der Klimakrise – betätigen. […]“
Zum Beitrag
NDR
3. Februar 2021
Lüneburg: Ärger um Pumpversuch von Coca-Cola
Probeweise durfte der Getränkehersteller erstmals Wasser aus dem Brunnen fördern – begleitet von Protesten.
Zum Bericht
Verfügbar bis 03.02.2022
Vgl. dazu Bürgerinitiative Lüneburg Unser Wasser: „Im Januar 2020 wurde Unser Wasser in Lüneburg – Bürgerinitiative zur Rettung des Trinkwassers von Dr. Bettina Schröder-Henning und Cornelia Hoellger gegründet. Anlass war der Antrag von Coca-Cola-Apollinaris-Brands, für die Marke Vio weitere 350.000 Kubikmeter Wasser aus dem Tiefengrundwasser, das besonders schützenswert und rein ist, zu entnehmen. Mit weiteren Wasserschützer*Innen wurden die Öffentlichkeit und die Politiker auf die zunehmende Dürre auch in unserer Region und die damit verbundene geringere Grundwasserneubildung etc. hingewiesen.
Die industrielle Nutzung des kostbaren Tiefengrundwassers über lange Zeiträume für nicht nachhaltige Zwecke und zu einem sehr geringen Preis ist angesichts der Endlichkeit dieser Ressource nicht hinnehmbar.
Wir, die Mitglieder der BI sind in jeder Hinsicht unabhängig. Wir arbeiten an den geologischen, klimatologischen, rechtlichen und politischen Fragen in Zusammenhang mit der Situation der Wasserwirtschaft, vor allem aber mit der künftigen Sicherstellung unseres Trinkwassers vor dem Hintergrund des Klimawandels.“
Zur Website

(Berlin, 13. Februar 2021) Am 13. Februar 2011 stimmten 666.235 Berliner Bürger_innen für einen Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben und bahnten damit den Weg zu einer Rekommunalisierung. Nach dem Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile 2012 und 2013 durch das Land Berlin sind die BWB wieder in öffentlicher Hand. Mit der verheerenden Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) und dem damit verbundenen Preismissbrauch war endlich Schluss. Angesichts der sprudelnden Einnahmen durch die BWB verkündete der Berliner Finanzsenator Kollatz (SPD) Ende 2020, dass sich die Rekommunalisierung finanziell ausgezahlt habe.
Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs und seinerzeit Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens warnt: „Die Rekommunalisierung ist nicht in Stein gemeißelt. Eine erneute Privatisierung ist jederzeit möglich. Damit es nicht dazu kommt, fordern wir die Umwandlung der BWB von einer privatisierungsanfälligen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu einem sichereren Eigenbetrieb.“

Sigrun Franzen, Sprecherin des Berliner Wassertischs: „Wir waren Unterstützer der 2012 gestarteten Europäischen Bürgerinitiative ,Wasser ist ein Menschenrecht – right2water‘. Nach jahrelangem Ringen wurden nun einige kleine Verbesserungen auf europäischer Ebene durchgesetzt, doch das Ziel – Privatisierungen der Wasserversorgung zu verbieten – wurde nicht erreicht.“
Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft siegt vor dem Kammergericht Berlin
Unter der Betriebsführung von RWE und Veolia stiegen die Wasserpreise zwischen 1999 und 2012 um ca. 30% über denen vergleichbarer Städte. Preistreiber waren vor allem sogenannte >kalkulatorische Kosten< , mit denen die jeweiligen Regierungsparteien (CDU, SPD, LINKE) den Konzernen eine satte Rendite zubilligten, die zusätzlich noch per >Gewinngarantie< abgesichert war. Erst durch Druck der Zivilgesellschaft und eine Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts konnte der Preismissbrauch beim Trinkwasser beendet werden. Allerdings betraf die Preissenkungsverfügung weder die Abwasserpreise, die nicht überprüft wurden, noch die Jahre zwischen 2009 und 2011, in denen rund 170 Millionen EUR zuviel abgerechnet wurden. Ein „Deal“ zwischen Kartellamt und BWB, bei dem der Verzicht auf Schadensersatz für diesen Zeitraum mit einem Einfrieren der – immer noch überteuerten – Preise bis 2020 „verrechnet“ wurde, war vom Berliner Wassertisch als rein fiktiv abgelehnt worden. Ein Prozess bestätigte diese Sichtweise. Eine Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft verklagte die BWB im Februar 2015 auf Rückzahlung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise für die Jahre 2010 und 2011. In der zweiten Instanz wurde mit einem Anerkennungsurteil des Berliner Kammergerichts vom 23.04.2020 – die BWB hatten zuvor die Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen deutlichen Hinweis des Gerichts hin anerkannt – letztlich die Position des Berliner Wassertischs bestätigt.
Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch
Die Pressemitteilung als pdf
Weiterführendes:
Berliner Wassertisch: Zeitleiste Kartellamtsverfahren
Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaft mbB: Kartellschadenersatz für Berliner Wasserkunden, 18.05.2020
Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung, Dezember 2020
Sabine Beikler: Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse. In: Tagesspiegel, 27. Oktober 2020
„Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘…. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus“
Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung
Ablauf
2009 hat der EGöD-Kongress auf Vorschlag auch von ver.di beschlossen, das erste partizipative Instrument in der EU zu nutzen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ wurde im Mai 2012 von der Europäischen Kommission registriert und sammelte bis zum 9. September 2013 fast 1,9 Millionen Unterschriften EU-weit und überschritt nicht nur in sieben, sondern sogar in 13 Mitgliedsländern die Mindestanzahl.
Die EBI hat das Legislativverfahren zur Konzessionsrichtlinie beeinflusst. Nach Erreichen von einer Million Unterschriften wurde erstmals über Sonderregelungen für die deutsche Wasserwirtschaft in der Richtlinie diskutiert, die schließlich im Trilog-Prozess zu einer kompletten Ausnahme für den Wassersektor führte.
ver.di konnte als deutsche Koordinatorin der EBI gemeinsam mit unterstützenden Organisationen 1,38 Millionen Unterschriften in Deutschland sammeln, die am 13.9.2013 feierlich mit einer großen öffentlichen Veranstaltung dem Bundesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben wurden.
Die EBI wurde am 20.12.2013 mit fast 1,7 Millionen bestätigten Unterschriften aus allen 28 Mitgliedsländern von der Kommission entgegengenommen. Sie ist die erste erfolgreiche EBI überhaupt. Eine Anhörung unseres Bürgerausschusses hat am 17. Februar 2014 zunächst vor dem stellv. Kommissionspräsidenten Sevkovic und später vor den Ausschüssen für Umwelt, Binnenmarkt, Entwicklung und Petitionen des Europäischen Parlaments (EP) statt. Dabei bezogen sich sehr viele MdEP positiv auf unserer Forderungen.
Die Kommission hat am 19.3.2014 ihre Antwort auf die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative überhaupt in Form einer Mitteilung – COM(2014) 177 final – veröffentlicht. Die Antwort der Kommission ist sehr mutlos. Das Menschenrecht auf Wasser sei zwar wichtig, aber Sache der Mitgliedstaaten. Eine Liberalisierung würde nicht mehr verfolgt, aber auch das wird nicht im EU-Recht verankert. Eine Konsultation zur Trinkwasserqualität wird durchgeführt. Das wäre auch ohne EBI möglich gewesen und trifft dennoch unsere Anliegen nicht.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 15.10.2014 eine Stellungnahme zur Antwort der Kommission abgegeben. Mit überwältigender Mehrheit wird die Kommission aufgefordert, die Forderungen der EBI umzusetzen.
Der Umweltausschuss des EP sowie der Entwicklungsausschuss haben einen Initiativbericht als Follow Up für die EBI Right2Water vorbereitet, der am 8. September 2015 mit großer Mehrheit im Parlament angenommen wurde. Der Bericht unterstützt die Forderungen unserer EBI weitgehend und fordert von der Kommission Legislativvorschläge, die das Menschenrecht auf Wasser und ein Liberalisierungsverbot im Europäischen Recht verankern. Wir freuen uns über den Initiativbericht des EP und hoffen auf dessen hartnäckige Durchsetzung gegenüber der Kommission im Interesse von fast 2 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern.
Die Kommission hat mit Bezugnahme auf die EBI eine Online-Konsultation zur Trinkwasserqualität in der EU durchgeführt. ver.di hat sich daran beteiligt und die Mitglieder aufgerufen, ebenfalls teilzunehmen. Etwa 5.000 Menschen und Organisationen haben sich daran beteiligt.
Unter Berufung auf die EBI hat die Kommission einen „Multi-Stakeholder Dialog“ zum Benchmarking durchgeführt. Hier konnten wir mithilfe gleichgesinnter Verbände unsere Position klarmachen. Die KOM hat deshalb umgesteuert und will ihre Bemühungen nun auf mehr Transparenz ausrichten. Alle Europäischen Institutionen sollten Wasserfragen künftig ausschließlich unter dem Menschenrechtsansatz betrachten. Der Marktansatz geht hier völlig fehl.
Die KOM hat Anfang 2018 einen Entwurf zur Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie vorgelegt. Damit sollte u.a. ausdrücklich die Forderung der EBI erfüllt werden. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 18 Änderungen beschlossen, die den Entwurf verbessern, aber nicht vollständig die Forderungen der EBI berücksichtigen. Nach der Wahl haben Kommission und Parlament das Thema wieder aufgegriffen. Im Dezember 2019 wurde der Trilog mit einer vorläufigen Einigung beendet. Diese enthält u.a. signifikante Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser. Der Europäische Rat hat die Änderungen am 23.10.2020 angenommen – nach Verzögerungen wegen der Corona-Pandemie. Die endgültige Verabschiedung der neuen Trinkwasserrichtlinie im Europäischen Parlament erfolgte am 15.12.2020.
Forderungen
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!
Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.
Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherzustellen.
Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:
1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.
Aktuelle Infos bei
Clivia Conrad,
Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft,
clivia.conrad@verdi.de
Als pdf
Greenpeace
1. Februar 2021
Revealed: The North Sea oil giants fueling climate change with millions of tonnes in preventable emissions
By Lawrence Carter
Labour calls for flaring ban as documents obtained by Unearthed reveal the companies responsible for the climate-warming emissions spewing from North Sea rigs
Zum Beitrag