Pressemitteilung Berliner Wassertisch: 10 Jahre Wasservolksentscheid

(Berlin, 13. Februar 2021) Am 13. Februar 2011 stimmten 666.235 Berliner Bürger_innen für einen Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben und bahnten damit den Weg zu einer Rekommunalisierung. Nach dem Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile 2012 und 2013 durch das Land Berlin sind die BWB wieder in öffentlicher Hand. Mit der verheerenden Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) und dem damit verbundenen Preismissbrauch war endlich Schluss. Angesichts der sprudelnden Einnahmen durch die BWB verkündete der Berliner Finanzsenator Kollatz (SPD) Ende 2020, dass sich die Rekommunalisierung finanziell ausgezahlt habe.

Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs und seinerzeit Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens warnt: „Die Rekommunalisierung ist nicht in Stein gemeißelt. Eine erneute Privatisierung ist jederzeit möglich. Damit es nicht dazu kommt, fordern wir die Umwandlung der BWB von einer privatisierungsanfälligen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu einem sichereren Eigenbetrieb.

Sigrun Franzen, Sprecherin des Berliner Wassertischs: „Wir waren Unterstützer der 2012 gestarteten Europäischen Bürgerinitiative ,Wasser ist ein Menschenrecht – right2water‘. Nach jahrelangem Ringen wurden nun einige kleine Verbesserungen auf europäischer Ebene durchgesetzt, doch das Ziel – Privatisierungen der Wasserversorgung zu verbieten – wurde nicht erreicht.“

Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft siegt vor dem Kammergericht Berlin

Unter der Betriebsführung von RWE und Veolia stiegen die Wasserpreise zwischen 1999 und 2012 um ca. 30% über denen vergleichbarer Städte. Preistreiber waren vor allem sogenannte >kalkulatorische Kosten< , mit denen die jeweiligen Regierungsparteien (CDU, SPD, LINKE) den Konzernen eine satte Rendite zubilligten, die zusätzlich noch per >Gewinngarantie< abgesichert war. Erst durch Druck der Zivilgesellschaft und eine Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts konnte der Preismissbrauch beim Trinkwasser beendet werden. Allerdings betraf die Preissenkungsverfügung weder die Abwasserpreise, die nicht überprüft wurden, noch die Jahre zwischen 2009 und 2011, in denen rund 170 Millionen EUR zuviel abgerechnet wurden. Ein „Deal“ zwischen Kartellamt und BWB, bei dem der Verzicht auf Schadensersatz für diesen Zeitraum mit einem Einfrieren der – immer noch überteuerten – Preise bis 2020 „verrechnet“ wurde, war vom Berliner Wassertisch als rein fiktiv abgelehnt worden. Ein Prozess bestätigte diese Sichtweise. Eine Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft verklagte die BWB im Februar 2015 auf Rückzahlung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise für die Jahre 2010 und 2011. In der zweiten Instanz wurde mit einem Anerkennungsurteil des Berliner Kammergerichts vom 23.04.2020 – die BWB hatten zuvor die Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen deutlichen Hinweis des Gerichts hin anerkannt – letztlich die Position des Berliner Wassertischs bestätigt.

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Die Pressemitteilung als pdf

Weiterführendes:

Berliner Wassertisch: Zeitleiste Kartellamtsverfahren
Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaft mbB: Kartellschadenersatz für Berliner Wasserkunden, 18.05.2020

Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung, Dezember 2020

Sabine Beikler: Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse. In: Tagesspiegel, 27. Oktober 2020

„Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘…. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus“

Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

 

Ablauf
2009 hat der EGöD-Kongress auf Vorschlag auch von ver.di beschlossen, das erste partizipative Instrument in der EU zu nutzen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ wurde im Mai 2012 von der Europäischen Kommission registriert und sammelte bis zum 9. September 2013 fast 1,9 Millionen Unterschriften EU-weit und überschritt nicht nur in sieben, sondern sogar in 13 Mitgliedsländern die Mindestanzahl.

Die EBI hat das Legislativverfahren zur Konzessionsrichtlinie beeinflusst. Nach Erreichen von einer Million Unterschriften wurde erstmals über Sonderregelungen für die deutsche Wasserwirtschaft in der Richtlinie diskutiert, die schließlich im Trilog-Prozess zu einer kompletten Ausnahme für den Wassersektor führte.

ver.di konnte als deutsche Koordinatorin der EBI gemeinsam mit unterstützenden Organisationen 1,38 Millionen Unterschriften in Deutschland sammeln, die am 13.9.2013 feierlich mit einer großen öffentlichen Veranstaltung dem Bundesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben wurden.

Die EBI wurde am 20.12.2013 mit fast 1,7 Millionen bestätigten Unterschriften aus allen 28 Mitgliedsländern von der Kommission entgegengenommen. Sie ist die erste erfolgreiche EBI überhaupt. Eine Anhörung unseres Bürgerausschusses hat am 17. Februar 2014 zunächst vor dem stellv. Kommissionspräsidenten Sevkovic und später vor den Ausschüssen für Umwelt, Binnenmarkt, Entwicklung und Petitionen des Europäischen Parlaments (EP) statt. Dabei bezogen sich sehr viele MdEP positiv auf unserer Forderungen.

Die Kommission hat am 19.3.2014 ihre Antwort auf die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative überhaupt in Form einer Mitteilung – COM(2014) 177 final – veröffentlicht. Die Antwort der Kommission ist sehr mutlos. Das Menschenrecht auf Wasser sei zwar wichtig, aber Sache der Mitgliedstaaten. Eine Liberalisierung würde nicht mehr verfolgt, aber auch das wird nicht im EU-Recht verankert. Eine Konsultation zur Trinkwasserqualität wird durchgeführt. Das wäre auch ohne EBI möglich gewesen und trifft dennoch unsere Anliegen nicht.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 15.10.2014 eine Stellungnahme zur Antwort der Kommission abgegeben. Mit überwältigender Mehrheit wird die Kommission aufgefordert, die Forderungen der EBI umzusetzen.

Der Umweltausschuss des EP sowie der Entwicklungsausschuss haben einen Initiativbericht als Follow Up für die EBI Right2Water vorbereitet, der am 8. September 2015 mit großer Mehrheit im Parlament angenommen wurde. Der Bericht unterstützt die Forderungen unserer EBI weitgehend und fordert von der Kommission Legislativvorschläge, die das Menschenrecht auf Wasser und ein Liberalisierungsverbot im Europäischen Recht verankern. Wir freuen uns über den Initiativbericht des EP und hoffen auf dessen hartnäckige Durchsetzung gegenüber der Kommission im Interesse von fast 2 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern.

Die Kommission hat mit Bezugnahme auf die EBI eine Online-Konsultation zur Trinkwasserqualität in der EU durchgeführt. ver.di hat sich daran beteiligt und die Mitglieder aufgerufen, ebenfalls teilzunehmen. Etwa 5.000 Menschen und Organisationen haben sich daran beteiligt.
Unter Berufung auf die EBI hat die Kommission einen „Multi-Stakeholder Dialog“ zum Benchmarking durchgeführt. Hier konnten wir mithilfe gleichgesinnter Verbände unsere Position klarmachen. Die KOM hat deshalb umgesteuert und will ihre Bemühungen nun auf mehr Transparenz ausrichten. Alle Europäischen Institutionen sollten Wasserfragen künftig ausschließlich unter dem Menschenrechtsansatz betrachten. Der Marktansatz geht hier völlig fehl.

Die KOM hat Anfang 2018 einen Entwurf zur Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie vorgelegt. Damit sollte u.a. ausdrücklich die Forderung der EBI erfüllt werden. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 18 Änderungen beschlossen, die den Entwurf verbessern, aber nicht vollständig die Forderungen der EBI berücksichtigen. Nach der Wahl haben Kommission und Parlament das Thema wieder aufgegriffen. Im Dezember 2019 wurde der Trilog mit einer vorläufigen Einigung beendet. Diese enthält u.a. signifikante Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser. Der Europäische Rat hat die Änderungen am 23.10.2020 angenommen – nach Verzögerungen wegen der Corona-Pandemie. Die endgültige Verabschiedung der neuen Trinkwasserrichtlinie im Europäischen Parlament erfolgte am 15.12.2020.

Forderungen
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!

Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.

Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherzustellen.

Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.

2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.

3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Aktuelle Infos bei
Clivia Conrad,
Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft,
clivia.conrad@verdi.de

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AG Wasser „einFluss“: Gemeinsam aktiv für eine lebendige Oder

Gemeinsam aktiv für eine lebendige Oder from AG Wasser „einFluss“ on Vimeo.

„Wir befinden uns im unteren Odertal. Dort wird die Bedeutung natürlicher Feuchtgebiete kurz erläutert und auf den geplanten Oderausbau hingewiesen. Kamera & Schnitt: Max Feldmann“

AG Wasser: http://einfluss.eu/

Grüne Liga: Zukünftige Tagebauseen sollen so klein wie möglich werden


Beschluss: Zukünftige Tagebauseen sollen so klein wie möglich werden
Landtag Brandenburg folgt Empfehlungen der GRÜNEN LIGA

Cottbus/Potsdam, 29.01.2021

Am Donnerstag beschloss das Plenum des Landtages Brandenburg einstimmig einen Antrag zum Umgang mit den Folgen des Braunkohlebergbaus in der Lausitz. Zukünftig sollen demnach in Brandenburg keine riesigen Bergbaufolgeseen mehr entstehen. „In der Braunkohlenplanung und den berg- und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren [ist] darauf hinzuwirken, dass die neu entstehenden Tagebauseen hinsichtlich ihrer Größe, Lage und Form möglichst geringe Verdunstungsverluste aufweisen“, heißt es in dem Beschluss. Damit folgt die Landtagsmehrheit einer Empfehlung der GRÜNEN LIGA. Das Umweltnetzwerk vertritt diese Forderung bereits seit 2015, im August 2020 legte es ein Positionspapier zu den Anforderungen an die aktuellen Planungsprozesse im Lausitzer Braunkohlenrevier vor. […]

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Radio Lausitz
29. Januar 2021

Keine riesigen Tagebauseen mehr in der Lausitz

In der Lausitz soll es künftig keine großen Tagebauseen mehr geben. Einen entsprechenden Beschluss hat der Brandenburger Landtag gefasst. Hintergrund sind die hohen Verdunstungsverluste bei großen Wasserflächen. Die Grüne Liga begrüßte die Entscheidung.

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Deutsche Welle: Cyberkriminalität. Der Chaos Computer Club sieht auch in Deutschland eine Gefahr von Hackerangriffen auf Wasserwerke

Deutsche Welle
9. Februar 2021

Der Chaos Computer Club sieht auch in Deutschland eine Gefahr von Hackerangriffen auf Wasserwerke.
Eine Attacke wie auf die Aufbereitungsanlage in Florida sei auch hierzulande jederzeit denkbar. „Von außen auf Fernwartungssysteme zuzugreifen, ist relativ einfach“, sagte Manuel Atug, Cybersicherheitsexperte des CCC, dem Deutschlandfunk. „Wenn man weiß, wie das geht, ist sowas in fünf Minuten geschafft.“

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ZDF
9. Februar 2021

Hacker haben im US-Bundesstaat Florida kurzzeitig die Kontrolle über die Trinkwasseraufbereitung eines Wasserwerkes übernommen. Die Öffentlichkeit sei aber nicht in Gefahr gewesen.

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Bayerische Naturschutzverbände kritisieren gemeinsam Gesetze zur Förderung von Kleinwasserkraftanlagen

LBV (Landesbund für Vogelschutz), BN (BUND Naturschutz in Bayern), Landesfischereiverband Bayern, WWF Deutschland und BKV (Bayerischer Kanu-Verband)


29. Januar 2021

Biodiversität unserer Gewässer in höchster Gefahr!

Bayerische Naturschutzverbände kritisieren gemeinsam Gesetze zur Förderung von Kleinwasserkraftanlagen

München, 29. Januar – LBV (Landesbund für Vogelschutz), BN (BUND Naturschutz in Bayern), Landesfischereiverband Bayern, WWF Deutschland und BKV (Bayerischer Kanu-Verband) kritisieren gemeinsam auf das Schärfste die aktuellen Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Förderung der Energiegewinnung aus Wasserkraft. Statt einer weiteren Förderung und Beschleunigung des Wasserkraftausbaus fordern sie den Stopp des Neubaus von Wasserkraftanlagen, eine Renaturierungs-Offensive für Flüsse und Auen und bessere Vorgaben für Energieeinsparung und den umweltverträglichen Ausbau von Sonnen- und Windenergie.

Zwei Aspekte sorgen bei den bayerischen Naturschutzverbänden für besonderen Ärger:
Erstens gilt für den Neubau oder die Modernisierung von Wasserkraftanlagen in Zukunft ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren. Zweitens ist geplant, die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz für Strom aus kleinen, für den Klimaschutz unbedeutenden Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem halben Megawatt um 3 Cent/kWh zu erhöhen.

Die erste Neuerung hat zur Folge, dass Landratsämter in Zukunft über Genehmigungen für Wasserkraftwerke grundsätzlich innerhalb von einem Jahr entscheiden sollen. „Das ist wenig Zeit für eine umfassende Prüfung der vielfältigen ökologisch schädlichen Auswirkungen auf Flüsse und Auen“, kommentiert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN (BUND Naturschutz in Bayern). „Deshalb muss auch klar sein: Wenn nach einem Jahr die Zweifel an der Umweltverträglichkeit nicht eindeutig ausgeräumt sind, muss der Antrag eben abgelehnt werden. Statt eines ‚Genehmigungsverfahren light‘ für die Wasserkraft müssen endlich Restriktionen für den Ausbau umweltverträglicher Sonnen- und Windenergie abgebaut werden.“

„Die Bedeutung der Wasserkraft für die Energiewende ist minimal. Alle Experten sind sich einig, dass es speziell in Bayern kein bedeutendes Ausbaupotential mehr gibt. Wir lehnen daher den Neubau von Wasserkraftanlagen ab“, betont Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Bestehende Wasserkraftwerke geben oft weniger als die ökologisch notwendige Mindestwassermenge ins Flussbett ab. Ein großes Problem für Fische, Insekten und Muscheln. Einen wissenschaftlich begründeten Richtlinienentwurf des Landesamts für Umwelt, den sogenannten Mindestwasserleitfaden, hält das Umweltministerium auf Drängen der Wasserkraftlobby seit über zwei Jahren unter Verschluss – ein Skandal in Anbetracht der ökologischen Bedeutung.“

Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV (Landesbund für Vogelschutz), hält den neuen Gesetzen entgegen: „Die Faktenlage widerspricht den neuen Beschlüssen ganz klar: Wissenschaftliche Untersuchungen der TU München vom Juni 2020 im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums haben die Hoffnung auf innovative, fischfreundliche Wasserkraftanlagen weitgehend zerschlagen. Darüber hinaus rät das Bayerische Landesamt für Umwelt sogar ganz konkret vom Neubau von Wasserkraftanlagen an frei fließenden Flussabschnitten ab und empfiehlt stattdessen, bestehende Querbauwerke vorzugsweise rückzubauen, statt mit einer Wasserkraftnutzung nachzurüsten.“

Klimawandel macht Wasserkraft unrentabel

Wie der gerade veröffentlichte Niedrigwasserbericht Bayern zeigt, sorgt der Klimawandel immer öfter für Phasen mit sehr wenig Wasser in den Flüssen, was den wirtschaftlichen Betrieb bestehender wie neuer Anlagen zunehmend fraglich erscheinen lässt und auch die ökologischen Schäden erhöht. Aus Sicht der Naturschutzverbände ist es deshalb besorgniserregend, dass der Bundestag nun die EEG-Umlage für Strom aus Kleinwasserkraftanlagen mit weniger als 500 Kilowatt Leistung um 3 Cent pro Kilowattstunde erhöht.

Die gesetzliche Neuregelung fördert damit ausgerechnet Kleinanlagen, welche in besonderem Maße für die massiven Umweltschäden der Wasserkraftnutzung verantwortlich sind. Die Verbände befürchten, dass ein Neubau selbst an Standorten attraktiv wird, die bisher aufgrund geringer Ertragsfähigkeit uninteressant waren. Gleichzeitig tragen diese Kleinstanlagen nur einen Bruchteil zur gesamtdeutschen Wasserkraft-Stromproduktion bei. Insgesamt gibt es ca. 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland, 6.900 davon haben eine installierte Leistung von weniger als 1 Megawatt und produzieren dabei gerade mal sechs Prozent des deutschen Wasserkraftstroms. 5.300 der Anlagen haben sogar nur eine Leistung von weniger als 100 Kilowatt. Zum Vergleich: Zehn Einfamilienhäuser mit Photovoltaikanlagen auf dem Dach produzieren etwa dieselbe Strommenge wie ein durchschnittliches Kleinwasserkraftwerk.

Dabei müsste nach Ansicht des WWF eher in den Rückbau der oft baufälligen und obsoleten Wehre an alten Wasserkraftanlagen investiert werden, als deren Fortbestand zu sichern. „Der Rückbau von Wehren stellt die effektivste Maßnahme dar, um durchgängige Flüsse zu schaffen und das Leben zurück zu bringen“, so Stephan Zirpel, Fachbereichsleiter Naturschutz Deutschland des WWF. „Wenn wir jetzt stattdessen mit Steuergeldern die Kleinwasserkraft subventionieren, zementieren wir die Zerstückelung der Gewässer über Jahrzehnte hinweg.“

Mehr Geld für mehr Umweltzerstörung?

„Mit einer Anhebung der Förderung werden ausgerechnet ineffiziente Kleinanlagen unterstützt“, erläutert Oliver Bungers, Präsident des Bayerischen Kanu-Verbands. „Diese tragen so gut wie nichts zur regenerativen Energieerzeugung und damit dem Klimaschutz bei, verursachen aber maximale Schäden durch Zerstörung von natürlichen Lebens- und Erholungsräumen sowie der Artenvielfalt. Die Kosten dafür tragen schlussendlich die Umwelt sowie alle Bürger – in Form höherer Strompreise und dem Verlust an Lebensqualität.“

Die Verbände verfügen über entsprechende Hinweise, dass der Freistaat Bayern die Entscheidung des Bundestags maßgeblich beeinflusst hat. Die bayerische Staatsregierung handelt damit entgegen der Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des NATURA-2000-Schutzgebietsnetzwerks, der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und entgegen des von ihr 2019 angenommenen Volksbegehrens Artenvielfalt. Die Naturschutzverbände sind sich einig: Hier wird weiter auf Kosten unserer Flüsse Wirtschaftspolitik für Partikularinteressen betrieben.

Gemeinsame Forderungen der fünf Naturschutzverbände für die Wasserkraft Bayern:

  • Kein Neubau von Wasserkraftanlagen
  • Bestehende Wasserkraftanlagen naturverträglich umgestalten
  • Rückbau insbesondere von Kleinwasserkraftanlagen fördern
  • Mindestwasserleitfaden an die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie anpassen
  • Renaturierungs-Offensive starten: Künstliche Barrieren in den Flüssen entfernen und freie Fließstrecken schaffen