Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?

Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.

Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.

Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.

Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.

Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.

Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.

Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/

 

Knöcheltief im Privatisierungssumpf

Junge Welt
05.07.2014

Knöcheltief im Privatisierungssumpf

Berliner Wasserbetriebe: Verfassungsgerichtshof weist Organklage gegen Gewinngarantie zurück
von Ben Mendelson

Erfolglos haben Piraten und Grüne versucht, auf juristischer Ebene gegen das konzernfreundliche Vertragswerk um die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) vorzugehen. Sie hatten gegen eine Gewinngarantie für Private und gegen die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals Klageverfahren angestrengt, nun wies der Verfassungsgerichtshof beide zurück.

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Verfassungsgericht weist Organklage wegen Verfristung zurück – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.07.2014

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat mit seinem Beschluss vom 20. Juni 2014 die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Gewinngarantie im § 23.7 des Wasser-Konsortialvertrages richtete, wegen des Ablaufs von Antragsfristen als unzulässig zurückgewiesen. Damit wurde die Chance vertan, die immer noch in Kraft befindlichen Privatisierungsverträge von 1999 einer höchstrichterlichen Überprüfung zuzuführen.

(Berlin, 3. Juli 2014) Die Organklage, die vom Berliner Wassertisch vorbereitet worden war, hatten die Piraten als einzige Oppositionspartei eingereicht, weil sie das Budgetrecht der Abgeordneten durch die Gewinngarantie als verletzt ansahen. Ob der Konsortialvertrag in dieser Hinsicht nun verfassungskonform ist oder nicht – damit hat sich das Verfassungsgericht gar nicht befasst. „Das Verfassungsgericht hat die Klage allein aus formaljuristischen Gründen zurückgewiesen,“ sagt Wassertisch-Pressesprecher Wolfgang Rebel: „Deshalb gehen wir weiterhin davon aus, dass die demokratischen Rechte des Parlaments durch die Gewinngarantie beschnitten wurden und der Senat dafür verantwortlich ist.“
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid von 2011, mit dem die damals noch geheimen Wasserverträge veröffentlicht wurden, hätte man innerhalb einer Frist von einem halben Jahr gegen die Verträge juristisch vorgehen müssen, um bei der Antragsfrist auf der sicheren Seite zu sein. Im Sonderausschuss Wasserverträge, der aufgrund des Volksentscheid-Gesetzes tagte, verhinderte die Mehrheit von SPD und CDU die eingehende Prüfung der Verträge. Finanzielle Mittel für die Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger wurden verweigert.
Um eine Aufarbeitung und damit eine öffentliche Debatte über Umstände und Verantwortlichkeiten bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu verhindern, begann der Senat Rückkaufsverhandlungen mit RWE und später mit Veolia. Diese mündeten zwar in eine formale Rekommunalisierung, die aber mit der vom Volksentscheid geforderten kostengünstigen und bürgernahen Rekommunalisierung nichts zu tun hat: Nicht nur die von RWE und Veolia eingesetzten Vorstände sind mit neuen Verträgen weiter im Amt, auch die komplizierte gesellschaftsrechtliche Holding-Konstruktion einschließlich des Konsortialvertrags ist noch in Kraft. Der vom Kartellamt für das Frischwasser festgestellte Preismissbrauch bleibt für das Abwasser weiter bestehen. Mit der „Sondersteuer: Hohe Wasserpreise“ müssen die Rückkauf-Darlehen 30 Jahre lang von den Bürgerinnen und Bürgern abbezahlt werden.
Der Wassertisch wird trotz dieser Niederlage weiterkämpfen, denn die Gefahr einer erneuten Wasserprivatisierung ist nicht gebannt. Dazu Rainer Heinrich, zweiter Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die internationalen Wasserkonzerne stehen auf dem Sprung, über die Abkommen TTIP und TISA mit der Privatisierung von Wasser wieder hohe Monopolgewinne zu machen. Das muss unbedingt verhindert werden.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

 

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE? – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 03.06.2014

Gemeinsame Pressemitteilung

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE ?

Der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) sowie der Berliner Wassertisch haben die Berliner Staatsanwaltschaft erneut aufgefordert, Ermittlungen gegen Finanzsenator Nußbaum wegen Untreue einzuleiten.

(Berlin, den 3. Juni 2014) Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, aufgrund der ursprünglichen Anzeige vom 17. Januar 2014 Ermittlungen gegen Senator Nußbaum aufzunehmen, trifft bei den drei Organisationen auf Unverständnis. Die Staatsanwaltschaft führt zur Begründung an, dass „die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen erheblichen Ermessens- und Beurteilungsspielraum zulassen“ und in diesem Zusammenhang die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zu den Anteilsrückkäufen „eine Pflichtwidrigkeit der vermögensbezogenen Handlung grundsätzlich ausschließt.“

Aus Sicht der drei Organisationen besteht jedoch der Verdacht, dass der Senator das Parlament falsch oder unzureichend informiert hat, indem er Wertgutachten verwendete, in denen die Risiken noch ausstehender Gerichtsverfahren gar nicht oder nicht ausreichend abgebildet waren. Sie dringen nun darauf, dass die Staatsanwaltschaft die Wertgutachten unter diesem Gesichtspunkt überprüft. Die Weigerung der Senatsverwaltung für Finanzen, dem Berliner Wassertisch im Rahmen einer IFG-Anfrage Akteneinsicht in diese Wertgutachten zu ermöglichen werten sie als Indiz dafür, dass Risiken für den Unternehmenswert der Wasserbetriebe in pflichtwidriger Weise unterschlagen worden sein könnten.

Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
www.steuerzahler-berlin.de

Alexander Kraus
info@steuerzahler-berlin.de
Kontakt: 030-7901070

Verband Deutscher Grundstücksnutzer
www.vdgn.de

Holger Becker
info@vdgn.de
Kontakt: 030-5148880

Berliner Wassertisch
www.berliner-wassertisch.info
Wolfgang Rebel
webmaster@berliner-wassertisch.info
Kontakt: 0152-57233484

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OLG zur Gewinngarantie

Was das Oberlandesgericht Düsseldorf über die berüchtigte Gewinngarantie für die Konzerne RWE und Veolia sagt:

„Das Land Berlin nimmt nämlich nicht nur die Rolle einer objektiven Tarifgenehmigungsbehörde, die unter Berücksichtigung öffentlichrechtlicher Kalkulationsgrundsätze ein angemessenes Entgelt festsetzt, und der Rechtsaufsicht wahr, sondern es hat aufgrund der durch den Konsortialvertrag vom 18.06.1999 geschaffenen besonderen gesellschaftsrechtlichen Struktur zwischen dem Land, der Berlin Wasser Holding AG, der Berlin Wasser Beteiligungs GmbH und den privaten Investoren R… GmbH und V… GmbH als Gewährträger, (Mehrheits-) Anteilseigner und finanzieller Nutznießer der Tätigkeit der Betroffenen zugleich eine enge Verflechtung mit der Betroffenen und ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran, dieser möglichst hohe Trinkwasserentgelte zu genehmigen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass den beiden Privatinvestoren die Erreichung von bestimmten Gewinnzielen vertraglich garantiert wurde, und dass das Land bei Nichterreichen der Ziele verpflichtet gewesen wäre, den Privatinvestoren entsprechende Ausgleichszahlungen in ganz erheblicher Höhe aus dem öffentlichen Haushalt zu leisten (siehe dazu: § 21.2 in Verbindung mit § 23 des Konsortialvertrags vom 18.06.1999 in Verbindung mit der Fünften Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003; siehe dazu auch: Ochmann, Rechtsformwahrende Privatisierung von öffentlichrechtlichen Anstalten, 2005, S. 39 m.w.N.). In diesem Zusammenhang ist durchaus zweifelhaft, ob die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war, sondern vielmehr allein den finanziellen Interessen der Privatinvestoren dienten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2014 – Az. VI-2 Kart 4:12 (V)

 

OLG Düsseldorf bestätigt Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.04.2014

Am 24. Februar 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die Überprüfung der Frischwasserpreise bekräftigt und den Preismissbrauch durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt.

(Berlin, 23. April 2014) Über fünf Mio. Euro haben die Berliner Wasserbetriebe bereits bis Oktober 2013 für juristische und kaufmännische Beratung sowie an Personalkosten für einen Rechtsstreit ausgegeben, dessen Kosten allein von den Berliner Wasserkunden aufgebracht werden müssen. Die BWB haben dieses Verfahren gemeinsam mit dem Senat über drei Instanzen geführt, obwohl sie kaum Chancen hatten, mit ihren Argumenten gegen die herrschende Rechtsprechung durchzukommen. Das Kartellamt sei gar nicht zuständig, hatten sie argumentiert, die BWB hätten wegen der gesetzlichen Vorgaben keinen Spielraum bei der Gestaltung der Tarife und außerdem seien die strukturellen Besonderheiten Berlins verantwortlich für die hohen Frischwasserpreise.

Das OLG kommt in dem jetzt veröffentlichten Urteil dagegen zu folgenden Schlüssen:

  • Im Vergleich mit drei großstädtischen Wasserversorgern hat das Kartellamt zu Recht festgestellt, dass die BWB den Durchschnittspreis der anderen Unternehmen um mindestens 30% überschreiten.
  • Die Vorgaben durch das Berliner Betriebegesetz und durch entsprechende Rechtsverordnungen lassen den BWB einen erheblichen Spielraum bei der Bestimmung der Höhe der Trinkwasserentgelte.
  • Das Berliner Betriebegesetz enthält nach Auffassung des OLG in den für die Tarifkalkulation wichtigen Passagen viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Dies nutzen die Berliner Wasserbetriebe aus, um miss­bräuchliche Preise zu erheben. Eine echte Kontrolle der Preiskalkulation durch Dritte findet nicht statt.
  • Besonders in den nach der Wassertarifverordnung (WTVO) ansetzbaren „kalkulatorischen Kosten“ sieht das OLG große Spielräume für die Gestaltung der Tarife und den Hauptgrund für den Preismissbrauch.
  • Der Vergleich mit den drei Wasserbetrieben von Köln, Hamburg und München zeigt, dass die kalkulatorischen Kosten in Berlin bei sonst ähnlicher Kostenstruktur fast doppelt so hoch sind.

Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs, analysiert weiter: „Auch in Detailfragen deckt das Urteil die fehlende Seriosität der Preiskalkulation auf. Demnach setzen die BWB hier für das gesamte betriebsnotwendige Kapital weitaus höhere Zinsen an, als sie in Form von Fremdkapitalzinsen tatsächlich zahlen müssen, nämlich in etwa das Doppelte. Das ist schon fast Betrug am Kunden.“

Bei den kalkulatorischen Abschreibungen die gleiche unseriöse Vorgehensweise: Die Abschreibungen werden künstlich erhöht, indem die Nutzungsdauer der Anlagen viel zu gering angesetzt wird. Auch das treibt die kalkulatorischen Abschreibungskosten in die Höhe. Zehnmal attestiert das OLG den BWB „intransparentes“ und „nicht nachvollziehbares“ Handeln. Dazu passt, dass trotz Rekommunalisierung die von RWE und Veolia eingesetzten Vorstände Jörg Simon und Frank Bruckmann noch immer im Amt sind. Auch im Aufsichtsrat sitzt mit Axel Ensinger immer noch ein Vertreter des Konzerns Veolia.

Hinter dem Schleier der Intransparenz hat der Berliner Senat den Privaten durch Preismissbrauch und überteuerte Rückkäufe ungefähr den doppelten Kaufpreis in die Konzernkassen gespült, wie das Gericht feststellt. Der Berliner Wassertisch hat angesichts der überteuerten Rückkäufe Strafanzeige gegen Senator Nußbaum wegen Untreue gestellt.

Hierzu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens: „Das Urteil des Oberlandesgerichts legt nahe, dass auch die Rückkauf-Kalkulationen ,intransparent‘ und ,nicht nachvollziehbar‘ sind und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.“ Eine Anfrage des Wassertischs beim Finanzsenator, die Wertgutachten offenzulegen, die als Entscheidungsgrundlage für die Rückkäufe dienten, wurde zurückgewiesen. Der Widerspruch dagegen wird vorbereitet.

Zur Historie siehe auch: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/kartellamtsverfahren/

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)