Stop-TTIP-Zentrale in Berlin: „Der Erfolg hat uns überrollt.“

WOZ
30.10.2014
Stop TTIP
«Der Erfolg hat uns überrollt»
Von Pit Wuhrer

Wie löst man am besten eine breite Bewegung aus? Mit Geheimnistuerei und Beschwichtigungen zum TTIP-Abkommen zeigen das derzeit die Regierungen der EU-Staaten und die EU-Kommission auf geradezu vorbildliche Weise.

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Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?

Kommentar Wassertisch
13.09.2014

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats an die Berliner*innen?
von Wolfgang Rebel

Foto: Martin (xor81) CC-BY_SA 2.0

Faultürme – Foto: Martin (xor81) CC-BY-SA 2.0

Senat und Berliner Presse berichteten am 11. September, dass die Abwasserpreise in Berlin von 2015 an um 6,1 % sinken sollen. Es heißt, Finanzsenator Nußbaum werte dies als Beleg dafür, dass die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe den Berlinern Vorteile bringe. Tatsache ist aber: Diese Preissenkung hat nichts mit der Rekommunalisierung zu tun. Der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf war schon länger geplant. Die dadurch geringeren Kosten mussten auf der Grundlage der auch nach der Rekommunalisierung unveränderten Kalkulationsgrund­lagen zur Senkung der Abwassergebühren führen. Das Sale-and-lease-back-Geschäft von 1997, das mit dem Rückkauf des Klärwerks 2013 beendet wurde, war für die Wasserbetriebe so ungünstig, dass jetzt nach der Auflösung dieses Geschäfts neben den 6,1 %-Almosen für die Berliner Wasserkunden auch noch 46 Mio € Gewinn für das Land Berlin bis 2019 herausspringen. Dies ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Drs. S17-13932) und einer darauf basierenden Analyse des Grundeigentum-Verlags (dessen Einschätzung der Wasser-Teilprivatisierung wir allerdings nicht teilen).[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]

Auch die vorübergehend sinkenden Frischwasserpreise sind kein Geschenk des Senats
Allein die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 ist der Grund dafür, dass die Frischwasserpreise bis zum Jahr 2018 vorübergehend sinken. Danach wird der Senat nicht weiter auf Gewinne aus den Wasserbetrieben verzichten wollen. Nach 2018 werden wieder nur die bisherigen Kalkulationsgrundlagen die Frischwasserpreise bestimmen, es sei denn, die Politik würde an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen rund um die Wasserbetriebe zugunsten der Wasserkunden etwas ändern. Bisher ist das trotz der formalen Rekommunalisierung nicht zu erkennen.
Das Bundeskartellamt wird nach 2018 keine direkte Möglichkeit mehr haben, die Frischwasserpreise erneut auf Preismissbrauch zu untersuchen. Es war ein Sonderfall, dass der damalige Wirtschaftssenator Wolf (Linke) das Bundeskartellamt einschaltete. Normalerweise ist die Landeskartellbehörde zuständig. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Weg von einem Senatsmitglied noch einmal beschritten wird.

Privatrechtliche Rückzahlungsansprüche für missbräuchlich erhöhte Wasserpreise bestehen für die Jahre 2010 und 2011
Das Bundeskartellamt hatte sich in seiner Preissenkungsverfügung ausdrücklich vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 Erstattungen an die Wasserkunden zu verlangen. In einem Vergleich mit den Wasserbetrieben wurde aber stattdessen vereinbart, anstelle der Rückzahlungen für 2009 bis 2011 den Zeitraum für die Preissenkungen über das Jahr 2015 hinaus bis zum Jahr 2018 auszudehnen. Wie uns Prof. Dr. Markert, Direktor beim Bundeskartellamt a. D., mitteilte, können trotzdem privatrechtliche Rückzahlungsansprüche (wegen Verjährung nicht mehr für 2009) für die Jahre 2010 und 2011 geltend gemacht werden. Durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 wurde unanfechtbar festgestellt, dass die Trinkwasserpreise der BWB ab 2009 im Umfang ihrer Überhöhung auch gegen das Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB verstoßen und damit insoweit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam waren. Die Zahlungen der Kunden sind damit insoweit ohne Rechtsgrund erfolgt und können aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Kalkulationsgrundlagen müssen für Frischwasser und für Abwasser geändert werden
Die hohen Frischwasserpreise und die hohen Abwassergebühren in Berlin ergeben sich – wie das Bundeskartellamt festgestellt und das OLG Düsseldorf bestätigt hat – aus den hohen kalkulatorischen Kosten, die zwar in gewinnorientierten Unternehmen üblich sind, aber in kommunalen Betrieben der Daseinsvorsorge nichts zu suchen haben. Kalkulatorische Kosten sind reine Rechengrößen. Sie treten in der Realität nicht als wirkliche Kosten in Erscheinung. Diese preistreibenden kalkulatorischen Kosten führen zu einer Sonderabgabe der Berliner Bürgerinnen und Bürger über die Wasser und Abwasserpreise. Dies ist unsozial, da Bezieher geringer Einkommen damit überproportional belastet werden. Diese kalkulatorischen Kosten müssen deshalb sowohl aus den Kalkulationsvorschriften für Frischwasser als auch für Abwasser verbannt werden.
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NOlympia–Bündnis trifft DOSB an der Spree

NOlympia-Bündnis: Presseerklärung vom 11. September 2014

NOlympia – Bündnis trifft DOSB an der Spree
NOlympia – Bündnis trifft DOSB an der Spree
Das NOlympia Berlin Bündnis hat mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die nächste Präsidiumssitzung des DOSB am 11. September 2014 im Hotel „Ameron Abion Spreebogen“ in Berlin stattfindet.
Wir haben uns entschlossen, dies zu nutzen, um dem DOSB eine Stellungnahme zur Interessensbekundung des Landes Berlin und unsere Antworten auf den Fragenkatalog des DOSB zu übergeben.

Wie wir dem DOSB bereits schriftlich mitgeteilt haben, wird eine Delegation des NOlympia Berlin Bündnisses unmittelbar vor dem, vom DOSB Präsidium angesetzten Pressegespräch, um 13:45 Uhr die entsprechenden Unterlagen übergeben.
Begleitet wird die Übergabe von einer symbolischen Aktion an/auf der Spree, mit der wir einmal mehr zum Ausdruck bringen wollen, wir sind für den Sport und für Berlin und deshalb gegen die Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Spiele.

PM als pdf

 

Zu teuer zurückgekauft? Senat verweigert Einsicht in die Wasser-Wertgutachten zum Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile – PRESSEMITTEILUNG VOM 09.09.2014

Pressemitteilung vom 9. Sept. 2014

Die IFG Anfrage des Berliner Wassertischs zur Akteneinsicht in die Wertgutachten, die beim Rückkauf der privaten Anteile an den Berliner Wasserbetrieben die Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen waren, ist zurückgewiesen worden. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und einer Gefahr für das Wohl des Landes. Allerdings bestätigt die Senatsverwaltung für Finanzen in ihrem ablehnenden Bescheid indirekt, dass bei der Kaufpreisfindung – abgesehen vom Rechtsstreit zwischen Kartellamt und Wasserbetrieben – andere wertmindernde Gerichtsverfahren unberücksichtigt gelassen wurden.

(Berlin, 9. September 2014) Der Berliner Wassertisch wollte die Wertgutachten einsehen, weil der Verdacht bestand, dass die Anteile von RWE und Veolia an den Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Sollte in diesen Wertgutachten versäumt worden sein, anhängige Gerichtsverfahren als Risiken für zukünftige Gewinne des Unternehmens zu berücksichtigen, würde der Senat für das Land Berlin einen Schaden in Millionenhöhe in Kauf genommen haben. Risiken für Gewinnmöglichkeiten senken immer den Wert eines Unternehmens – und diese Risiken bestanden zumindest für den Veolia-Rückkauf tatsächlich: 1. wegen eines Normenkontrollverfahrens gegen das Berliner Betriebegesetz, 2. wegen der Organklage gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch den Konsortialvertrag und 3. wegen einer immer noch anhängigen Beihilfebeschwerde gegenüber der Europäischen Kommission.

Nun hat sich herausgestellt, dass der Verdacht des Wassertischs, der ja auch zur Anzeige gegen Senator Nußbaum führte, nicht aus der Luft gegriffen war. Im ablehnenden Bescheid, mit dem die Einsicht in die Wertgutachten auch nach eingereichtem Widerspruch weiter verweigert wird, heißt es nämlich: Aus den veröffentlichten Kaufverträgen mit RWE und mit Veolia sei zu ersehen, „dass bzw. welche Gerichts- und sonstigen Verfahren im Rahmen der Kaufverträge und damit der Preisfindung berücksichtigt wurden.“ In den Kaufverträgen ist unter dem Gesichtspunkt der Preisfindung jedoch lediglich der Rechtsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und den Wasserbetrieben erwähnt. Daraus ergibt sich, dass die anderen damals anhängigen Verfahren für die Preisfindung offenbar nicht berücksichtigt wurden und deshalb zu teuer zurückgekauft wurde.

Dazu sagt Rainer Heinrich, zweiter Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die weisungsbefugte Senatsverwaltung für Justiz hat die Strafanzeige gegen Senator Nußbaum endgültig angehalten, nachdem schon die Staatsanwaltschaft Ermittlungen verweigert hatte. Dazu passt, dass uns die Senatsverwaltung für Finanzen mit äußerst schwachen Argumenten die Akteneinsicht verwehrt. Dadurch bleiben starke Zweifel, ob bei den Rückkäufen alles mit rechten Dingen zugegangen ist.“

>> Eine ausführliche Langfassung dieser Pressemitteilung finden Sie hier.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

 

Bündnis #Nolympia Berlin sagt: Mehr BROT statt SPIELE!

Pressemitteilung des Nolympia-Bündnisses, dem sich der Berliner Wassertisch angeschlossen hat.
Vom 29.8.2014

NOlympia_Uwe Hiksch

Nachhaltige Stadtentwicklung statt vier Wochen Megaevent
Unter diesem Motto hat heute das NOlympia Berlin Bündnis den Fragenkatalog des DOSB beantwortet.
Der Senat von Berlin hat ohne die vielbeschworene Beteiligung der Berliner_innen und ohne Debatte im Parlament den Fragenkatalog des DOSB beantwortet und damit nicht nur selbstherrlich die Absicht Berlins untermauert, sich für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2024 oder 2028 zu bewerben, sondern auch einmal mehr unter Beweis gestellt, dass ihm an einem Mitspracherecht der Berliner_innen nicht wirklich gelegen ist.
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Fortsetzung der Presseerklärung“]Wenn der DOSB nach Akzeptanz und Gewinn für die Stadtbevölkerung fragt, antworten wir: Wir Bürger_innen aus Verbänden und Vereinen, die sich im NOlympia – Bündnis zusammengeschlossen haben, sind der Meinung, dass die Berlinerinnen und Berliner nicht von den Olympischen Spielen profitieren, im Gegenteil. Die knappen Steuergelder Berlins sollten in die soziale, kulturelle, bildungspolitische und ökologische Infrastruktur der Stadt investiert werden, statt in Bewerbung und Durchführung Olympischer Spiele. „Olympische Spiele bedeuten unkalkulierbare finanzielle Risiken und eine enorme Einschränkung der Handlungsoptionen der Stadt, weil letztlich das IOC das Ruder in der Hand hält und die Vorgaben macht.“ So Hauke Benner vom NOlympia-Bündnis. Karen Thormeyer von der GRÜNEN LIGA Berlin weiter „Der Bau von olympischen Sportstätten führt zu einer weiteren Verdichtung Berlins zulasten von Natur- und Klimaschutz. Gebiete, die eigentlich für den Biotopverbund, das Stadtklima und als Naherholungsräume dringend erhalten bleiben müssen, fallen einem temporären Großereignis zum Opfer, das diese Stadt nicht braucht.“

Neben Bürgerbeteiligung gehören die Schlagworte Nachhaltigkeit und Bescheidenheit zur Strategie des Senates, um bei der Bevölkerung zu punkten, aber auch dies ist aus unserer Sicht absolut unglaubwürdig.

Johannes Verch sieht das als Sportwissenschaftler so: „Der olympische Spitzensport lässt sich nicht ökologisch oder nachhaltig bewerten, technisch hochgezüchtete Hallen, Geräte, Trainingsverfahren, Transporte, Reisen, Medienanlagen beinhalten trotz aller eventuellen prozentualen Energieeffizienzmaßnahmen einen ungeheuren Ressourcen-, CO2- und Energieaufwand.“ „Bescheidenheit und Berlin schließen sich gegenseitig aus. Das hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt. Das Nachhaltigste für die Berlinerinnen und Berliner wäre, auf die olympischen Anlagen zu Gunsten von Grün- und Breitensportanlagen zu verzichten und Hochschulen, Schulen und Kitas zu gut ausgestatteten und lebenswerten Orten des Lernens auszubauen“ ergänzt Judith Demba von den NaturFreunden Berlin.
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Nachfragen/Pressekontakt:
Judith Demba, NaturFreunde Berlin e.V., Tel. 030/8332013 oder 0177/7782987
Karen Thormeyer, GRÜNE LIGA Berlin, Tel. 030/443391-0 oder 0163/3333858
Johannes Verch, Sportwissenschaftler ASH, Tel. 030/29367644
Hauke Benner, Aktivist, Tel. 030/6117918

www.nolympia-berlin.de [Webseite nicht mehr online]
nolympia-berlin@gmx.de

TTIP: Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand

Süddeutsche Zeitung
17.08.2014

Freihandelsabkommen TTIP. Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand
Von Silvia Liebrich

Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. In den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP wird dieser Grundsatz missachtet.

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Bündnis TTIP-Unfairhandelbar, Unterschriftenübergabe 22. Mai 2014. Foto: Uwe Hiksch

Foto: Uwe Hiksch