Das unsägliche Elend der Public-Private Partnerships (PPP)

Telepolis
19.12.2015

Das unsägliche Elend der Public-Private Partnerships (PPP)
von Wolfgang J. Koschnick

Die meisten PPP-Projekte für die öffentliche Hand wesentlich teurer als eine Eigeninvestition

In vielen Städten und Gemeinden haben die Lokalpolitiker in ihrem grenzenlosen Mangel an wirtschaftlichem Sachverstand überdimensionierte Protzbauten hingestellt, die sich nicht rechnen. Selbst in kleinsten Gemeinden haben sie im ruhmsüchtigen Streben, sich selbst ein weithin sichtbares Denkmal zu setzen, geradezu großstädtische Schwimmbäder und Wellness-Oasen in die Landschaft geklotzt.
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Kommentar Berliner Wassertisch:
Wer diesen Artikel gelesen hat, weiß, warum sich der Berliner Wassertisch gegen PPP ausspricht und sich für StopTTIP, StopCETA und StopTiSA engagiert!
Vgl. dazu: PPP bleibt für die EU wünschenswert. Daher: Teil-Erfolg für das Menschenrecht Wasser, doch “im Kern eine herbe Niederlage” (9.9.2015)

Weiter Sulfatprobleme beim Berliner Trinkwasser

Tagesspiegel
15.10.2015

Braunkohleförderung in Sachsen
Schmutz und Kohle: Trinkwasser könnte teurer werden
von Stefan Jacobs

Durch den Braunkohleabbau in der Lausitz ist die Spree immer stärker mit Sulfat belastet. Deshalb drohen nun bis zu 30 Prozent höhere Trinkwasserkosten.

Die Tagebaue in der Lausitz verunreinigen die Spree – und zunehmend auch Berlins Trinkwasser. Im größten Wasserwerk der Stadt in Friedrichshagen stammen zwei Drittel aus sogenanntem Uferfiltrat, das über Brunnen rings um den Großen Müggelsee gewonnen wird. Dort ist, wie berichtet, der Sulfatgehalt des Wassers in den vergangenen Jahren so stark angestiegen, dass bald der laut Trinkwasserverordnung geltende Grenzwert von 250 Milligramm pro Liter erreicht sein kann. Zu viel Sulfat kann Durchfall und Erbrechen verursachen. Außerdem befördert es die Korrosion von Leitungen und Beton.

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Die Sulfatprobleme bestehen aber nicht nur in Berlin. Aus dem Wasserwerk Briesen versorgt die Frankfurter Wasser und Abwasser GmbH in der Stadt Frankfurt (Oder) und der Umgebung etwa 65.000 Personen mit Trinkwasser. Nur durch Verdünnung mit Grundwasser kann der Trinkwassergrenzwert im Wasserwerk Briesen derzeit eingehalten werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Sulfatkonzentrationen im Spreewasser weiter steigen werden. Dies wird eine höhere Beimischungsquote an Grundwasser oder weitere technische Maßnahmen zur Eliminierung des Sulfats notwendig machen. (Quelle: www.braunespreewatch.de/index.php/dlds-bergbaufolgen/44-trinkwassergewinnung-im-landkreis-oder-spree)

 

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht. PRESSEMITTEILUNG VOM 1.10.2015

Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern

Berliner Wassertisch

(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil

Grundlage der Forderung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist ein Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2014. In dem Verfahren wies das Gericht eine Beschwerde der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartell­amts zurück, das gefordert hatte, die Trinkwasserpreise um ca. 18 Prozent zu senken (Az: VI-2 Kart 4/12). Das OLG Düsseldorf bestätigte jedoch, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 Prozent über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB haben auf das Urteil hin die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012–2015 um ca. 15 Prozent gesenkt. Ein Ausgleich für die Jahre 2009–2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt

Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen.

Der Schadensersatz-Prozess vor dem Amtsgericht Mitte

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Die Berliner Wasserbetriebe bestreiten zwar die Berechtigung der Schadensersatzforderungen, doch ist ihre Verteidigungsstrategie mehr als zweifelhaft. Hatten die Wasserbetriebe vor dem Amtsgericht entgegen dem eindeutigen Urteil des OLG Düsseldorf zunächst behauptet, die Wasserpreise seien angemessen gewesen, beriefen sie sich danach zusätzlich darauf, die überhöhten Wasserpreise nicht verschuldet zu haben. Vor „dem Hintergrund eines in sich ge­schlossenen, landesrechtlichen Kalkulationssystems“, so die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, sei angeblich nicht vorhersehbar gewesen, dass die kartellrechtlichen Missbrauchs­vorschriften auch für die BWB gelten würden. Das Amtsgericht folgte dem Antrag auf Klageabweisung jedoch nicht. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Klage zu stoppen.

Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG* unterstützt

Die BWB ignorieren in ihrer Klageerwiderung, dass der Preismissbrauch nur durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht wurde, die der CDU-/SPD-geführte Senat in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten selbst entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinn­garantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Gleichzeitig wurde über die Wassereinnahmen des Senats eine verdeckte „Sondersteuer“ eingeführt, welche die Einkom­men von sozial Schwachen überproportional belastet. Auch nach der Rekommunalisierung hat der Senat die für den Missbrauch verantwortlichen Preisfindungs-Systeme nicht geändert. Sie wirken einschließlich der berüchtigten Gewinngarantie weiter fort und verteuern nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren, die ca. 60 Prozent des Gesamt­wasserpreises ausmachen. Der kürzlich erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann daher nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011, sondern er zementiert die derzeit überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs:

„Die Verteidigung der BWB ist hanebüchen. Der Senat aus SPD und CDU hat den Preis-missbrauch der BWB durch entsprechende Gesetzesänderungen erst ermöglicht und von sich aus nichts unternommen, um ihn abzustellen. Die Weigerung, nun ein ,Verschulden‘ für die missbräuchlich überhöhten Preise der Jahre 2009-2011 anzuerkennen, um die Wasserkunden um ihre Schadensersatzansprüche zu prellen, zeigt, dass auch nach der Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat. Wir warten weiterhin darauf, dass sich der Senat endlich offiziell für den Preismissbrauch entschuldigt und wirkliche Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zieht. Bezogen auf den Prozess wäre es das Mindeste, dass die BWB bis zum Ausgang des Verfahrens eine Verjährungsverzichtserklärung an die Wasserkunden abgeben.“

Der Musterbrief für die Verjährungs-Verzichtserklärung

Sollten die BWB auf die Verjährung der Schadensersatzansprüche für die Jahre 2009–2011 nicht freiwillig verzichten, fordern wir die Berliner Wasserkunden auf, sich mit dem anhängenden Musterbrief persönlich an die Wasserbetriebe zu wenden.

Weitere Forderungen des Berliner Wassertischs

Darüber hinaus fordern wir den Senat auf:

1. sich bei den Berliner Bürgern für den gerichtlich festgestellten Preismissbrauch zu entschuldigen, die Verantwortlichkeiten festzustellen und eine unbelastete Unternehmensleitung zu berufen;

2. die immer noch bestehende Holding-Konstruktion abzuschaffen und die Berliner Wasserbetriebe als nachhaltige, kundenfreundliche, transparente und demokratisch kontrollierte Eigenbetriebe zu führen; [vgl. Berliner Wassercharta, Punkt: 2b]

3. die für die Überteuerung verantwortlichen Preisfindungs-Systeme und Kalkulationsschemata, einschließlich der Gewinngarantie, abzuschaffen und die Trinkwasserpreise zumindest auf das Niveau der Vergleichsunternehmen zu senken;

4. die Höhe der Abwassergebühren, bei denen der Preismissbrauch vermutlich in ähnlicher Höhe wie beim Trinkwasser fortgeführt wird, von unabhängiger Stelle nach dem Verfahren des Bundeskartellamts überprüfen zu lassen.

Weitere Hinweise in der Zeitleiste

*Aktenzeichen: 6 O 348/15 (Kart)

Musterbrief doc

Pressemitteilung als pdf


Folgt Musterbrief:

[Absender] [Datum]

Berliner Wasserbetriebe
10864 Berlin

Kundennummer: …
Verbrauchsstelle: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe u. a. in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von Ihnen Wasser bezogen. Wie Ihnen bekannt ist, hatte das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 4. Juni 2012, Az: B8-40/10, festgestellt, dass Ihre Wasserpreise in dieser Zeit kartellrechtswidrig überhöht waren. Das OLG Düsseldorf hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 24. Februar 2014,
Az: VI-2 Kart 4/12 (V), als rechtmäßig bestätigt.

Vor diesem Hintergrund steht mir als Wasserkunde ein Anspruch auf Rückzahlung der von mir für den Zeitraum 2009 bis 2011 geleisteten und kartellrechtswidrig überhöhten Wasserentgeltzahlungen zu. Dieser Anspruch kann u. a. auf § 33 GWB gestützt werden. Zu dieser Frage ist derzeit am Landgericht Berlin unter dem Az: 6 O 348/15 (Kart) bereits ein vergleichbares Klageverfahren einer Wasserkundin gegen Ihr Unternehmen anhängig.

Zur Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung biete ich Ihnen an, zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass Sie mir gegenüber eine Verjährungsverzichtserklärung für die von mir geltend gemachten Rückforderungsansprüche abgeben. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, müsste ich selbst rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Ich sehe Ihrer Antwort innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

—— Ende des Musterbriefs ——

Kontakt: Berliner Wassertisch

Wolfgang Rebel     Telefon: 0152 57 23 34 84                 c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Rainer Heinrich      Telefon: 030 / 915 092 41                  Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info                 Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter:   @BWassertisch                                             Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

 

Lausitzer Tagebaue belasten die Spree

Deutschlandradio Kultur – Länderreport
25.08.2015

Berliner Trinkwasser in Gefahr?

Die Braunkohle-Tagebaue in der Lausitz sorgen für Streit: Sie belasten die Spree mit Sulfat, weswegen die Hauptstädter um ihr sauberes Trinkwasser fürchten. Brandenburg dagegen verweist auf tausende Jobs, die an der Industrie hängen.

brauneSpree

  Foto: © www.ideengruen.de | markus pichlmaier

Die Kleinstadt Welzow liegt ganz im Süden Brandenburgs, fast schon in Sachsen – und unmittelbar am Rand des gleichnamigen Braunkohletagebaus Welzow Süd I. Wenn die gigantische Grube wie geplant ab 2027 erweitert wird , mit dem so genannten Tagebau Welzow Süd II, dann werden Teile der Ortschaft weg gebaggert.
Trotzdem sind beileibe nicht alle Welzower gegen die Kohle-Förderung, die in der Lausitz eine mehr als 100-jährige Tradition hat. Vattenfall offeriert im Tagebau und in seinen Kraftwerken in der ansonsten strukturschwachen Lausitz tausende Arbeitsplätze, und zwar hoch qualifizierte, gut bezahlte Arbeitsplätze.

zum Beitrag (gedruckte Fassung)

zum Nachhören hier

 

Athens Wasser soll unter den Hammer! AöW kritisiert Pläne der griechischen Regierung

AöW e.V.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)* kritisiert die Pläne der griechischen Regierung zum Verkauf der Athener Wasserbetriebe. Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sei in Gefahr. Die EU-Institutionen müssen den Verkauf stoppen, so AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

(Berlin, 11. August) In Athen könnten die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zum Luxusgut werden. Denn, wenn es nach den EU-Staats- und Regierungschefs geht, steht das für die Stadt zuständige Wasserunternehmen EYDAP bald zum Verkauf. Es soll der Regierung helfen, die unrealistischen Privatisierungserlöse von 50 Milliarden Euro zu erzielen. Dies ist erstaunlich, denn eigentlich hatte das griechische Verwaltungsgericht die EYDAP-Privatisierung schon im Juni 2014 für verfassungswidrig erklärt und untersagt.

Foto: Bernhardt Link


Foto: Bernhardt Link

Christa Hecht befürchtet, dass die Regierung privaten Inverstoren ein Gewinnversprechen gibt, um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben. „Dies würde zwangsläufig zu unbezahlbaren Preisen für viele Verbraucher führen“, erklärt sie. Schlechte Erfahrungen haben Europäische Staaten mit solchen Verfahren schon und die EU-Kommission erachtet das für rechtens. Bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurden privaten Anteilseignern ebenfalls Gewinne versprochen. Der Preis für die Berliner Wasserversorgung stieg so stark an, dass der Berliner Senat die Anteile wieder zurückkaufte. Auch in Portugal wurden zur Rückzahlung von Staatsschulden Wasserversorgungsunternehmen privatisiert. Preiserhöhungen von bis zu 400% waren das Resultat.

Dieses Schicksal droht nun auch der krisengeschüttelten Athener Bevölkerung. „Immer weniger Athener werden sich die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung leisten können“, prognostiziert Hecht. „Schon jetzt können 23 Prozent des gelieferten Wassers von den Menschen nicht bezahlt werden.“ Sollte Europa das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ernst nehmen, dann müsse es auf solche Privatisierungspläne verzichten. Die AöW fordert deshalb, dass Wasser nicht zur reinen Ware verkommen darf und die Wasserwirtschaft in der öffentlichen Hand bleiben muss.

Kontakt:

Christa Hecht
Geschäftsführerin
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Zum Beitrag

Der Berliner Wassertisch teilt die Auffassung der AöW und schließt sich der Forderung an: Keine Privatisierung der Wasserversorgung!

*Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

 

Rezeption der PM:

EUWID: AöW kritisiert Pläne zum Verkauf der Athener Wasserversorgung. 12.08.2015.

UPDATE:

greece

Zum Leak vom Asset Development Plan

 

Märchenstunde – Oder was ist zu erwarten, wenn ein RWE-Angestellter „objektiv“ über Fracking berichten soll?

Berliner Wassertisch
19. Juli 2015

Im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe hat die Sommerkirche in der Gemeinde Welt (Husum) für den 20. Juli  als Referenten für einen Fracking-Vortrag den Forschungsleiter beim Öl- und Gasunternehmen RWE-Dea, Professor Christian Bücker, eingeladen. Er soll über die Frage „Fracking – Fluch oder Segen?“ informieren. In einem offenen Brief kritisiert die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager die Wahl des Referenten harsch. Der Veranstalter Henning Röhl weist die Kritik mit der Aussage zurück, dass Bücker ein alter Bekannter in dieser Veranstaltungsreihe sei und außerdem ein ausgewiesener Fachmann. Der Berliner Wassertisch schließt sich der Kritik der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager an: Selbstverständlich ist der Mitarbeiter eines Konzerns, der sich von Fracking ein Riesengeschäft verspricht, befangen. Es wird viel von >Segen< und wenig von >Fluch< die Rede sein – der Rest ist Glauben.“

Bildschirmfoto 2015-07-19 um 18.09.30Materialien:

Offener Brief der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (pdf), 29. Juni 2015.
Sommerkirche in Welt. Die weite Welt und Religion. In: Husumer Nachrichten, 6. Juli 2015

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.: (Druckvorlage) Flyer „F r a c k i n g –
Weder Fluch noch Segen“ (pdf)
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.: Facebook-Eintrag vom 18. Juli 2015.

Zu RWE, dem alten „Partner“ der Berliner Wasserbetriebe:

Klimaretter: RWE: Spitzenreiter im Lobbyismus. 11.09.2014.
Friends of the Earth Europe: Worst EU Lobbying Award. Bekanntgabe der Gewinner: RWE, Goldman Sachs and ISDA. 2010.
Lobbypedia: RWE.
Thomas Leif: Lobbyismus. Rohstoff „Information“. Die CDU-Politiker Arentz und Meyer sind über RWE-Geldtransfers gestürzt. Der Energiekonzern zeigt, wie politisches Lobbying funktionieren kann. In: ZEIT. 12.01.2005.
Diverses Pressemitteilungen vom Berliner Wassertisch hier.

 

Logo_gegen_gasbohrenDie Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (Website) ist Mitglied im Bündnis Gegen-Gasbohren

 

Mit Dank an die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt für die Materialien!