OLG Düsseldorf bestätigt Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.04.2014

Am 24. Februar 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die Überprüfung der Frischwasserpreise bekräftigt und den Preismissbrauch durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt.

(Berlin, 23. April 2014) Über fünf Mio. Euro haben die Berliner Wasserbetriebe bereits bis Oktober 2013 für juristische und kaufmännische Beratung sowie an Personalkosten für einen Rechtsstreit ausgegeben, dessen Kosten allein von den Berliner Wasserkunden aufgebracht werden müssen. Die BWB haben dieses Verfahren gemeinsam mit dem Senat über drei Instanzen geführt, obwohl sie kaum Chancen hatten, mit ihren Argumenten gegen die herrschende Rechtsprechung durchzukommen. Das Kartellamt sei gar nicht zuständig, hatten sie argumentiert, die BWB hätten wegen der gesetzlichen Vorgaben keinen Spielraum bei der Gestaltung der Tarife und außerdem seien die strukturellen Besonderheiten Berlins verantwortlich für die hohen Frischwasserpreise.

Das OLG kommt in dem jetzt veröffentlichten Urteil dagegen zu folgenden Schlüssen:

  • Im Vergleich mit drei großstädtischen Wasserversorgern hat das Kartellamt zu Recht festgestellt, dass die BWB den Durchschnittspreis der anderen Unternehmen um mindestens 30% überschreiten.
  • Die Vorgaben durch das Berliner Betriebegesetz und durch entsprechende Rechtsverordnungen lassen den BWB einen erheblichen Spielraum bei der Bestimmung der Höhe der Trinkwasserentgelte.
  • Das Berliner Betriebegesetz enthält nach Auffassung des OLG in den für die Tarifkalkulation wichtigen Passagen viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Dies nutzen die Berliner Wasserbetriebe aus, um miss­bräuchliche Preise zu erheben. Eine echte Kontrolle der Preiskalkulation durch Dritte findet nicht statt.
  • Besonders in den nach der Wassertarifverordnung (WTVO) ansetzbaren „kalkulatorischen Kosten“ sieht das OLG große Spielräume für die Gestaltung der Tarife und den Hauptgrund für den Preismissbrauch.
  • Der Vergleich mit den drei Wasserbetrieben von Köln, Hamburg und München zeigt, dass die kalkulatorischen Kosten in Berlin bei sonst ähnlicher Kostenstruktur fast doppelt so hoch sind.

Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs, analysiert weiter: „Auch in Detailfragen deckt das Urteil die fehlende Seriosität der Preiskalkulation auf. Demnach setzen die BWB hier für das gesamte betriebsnotwendige Kapital weitaus höhere Zinsen an, als sie in Form von Fremdkapitalzinsen tatsächlich zahlen müssen, nämlich in etwa das Doppelte. Das ist schon fast Betrug am Kunden.“

Bei den kalkulatorischen Abschreibungen die gleiche unseriöse Vorgehensweise: Die Abschreibungen werden künstlich erhöht, indem die Nutzungsdauer der Anlagen viel zu gering angesetzt wird. Auch das treibt die kalkulatorischen Abschreibungskosten in die Höhe. Zehnmal attestiert das OLG den BWB „intransparentes“ und „nicht nachvollziehbares“ Handeln. Dazu passt, dass trotz Rekommunalisierung die von RWE und Veolia eingesetzten Vorstände Jörg Simon und Frank Bruckmann noch immer im Amt sind. Auch im Aufsichtsrat sitzt mit Axel Ensinger immer noch ein Vertreter des Konzerns Veolia.

Hinter dem Schleier der Intransparenz hat der Berliner Senat den Privaten durch Preismissbrauch und überteuerte Rückkäufe ungefähr den doppelten Kaufpreis in die Konzernkassen gespült, wie das Gericht feststellt. Der Berliner Wassertisch hat angesichts der überteuerten Rückkäufe Strafanzeige gegen Senator Nußbaum wegen Untreue gestellt.

Hierzu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens: „Das Urteil des Oberlandesgerichts legt nahe, dass auch die Rückkauf-Kalkulationen ,intransparent‘ und ,nicht nachvollziehbar‘ sind und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.“ Eine Anfrage des Wassertischs beim Finanzsenator, die Wertgutachten offenzulegen, die als Entscheidungsgrundlage für die Rückkäufe dienten, wurde zurückgewiesen. Der Widerspruch dagegen wird vorbereitet.

Zur Historie siehe auch: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/kartellamtsverfahren/

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Bewegung bei den Abwassergebühren – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.03.2014

Obwohl der Senat bisher auf unveränderten Abwassergebühren bestand, werden nun doch niedrigere Gebühren in Aussicht gestellt. Der Berliner Wassertisch kritisiert dies als ein PR Manöver, mit dem die Bevölkerung über den unveränderten Einsatz der bisherigen gewinnorientierten Kalkulationsgrundlagen hinweggetäuscht werden soll.

(Berlin, den 19. März 2014) Missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise waren die Ursache für die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Diese beruhten auf einem Kalkulationsschema, das auch für die Abwassergebühren gilt. Deshalb forderten Opposition und Berliner Wassertisch, nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren entsprechend zu senken. Noch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus-Brunner (Piraten) vom 7. Jan. 2014 heißt es aber, dass die für Wasserversorgung und Entwässerung identischen Kalkulationsgrundlagen unverändert bleiben sollen.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: „Anders als in den Medien dargestellt, war die Abwicklung des Leasing Fonds, wodurch jetzt die Gebührensenkung ermöglicht werden soll, lange geplant. Hier spielen Senat und Wasserbetriebe mit gezinkten Karten. Der Senat will die Berliner*innen mit Almosen bei den Abwassergebühren besänftigen, damit die vom Kartellamt kritisierten missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen zum Schaden der Bürger bestehen bleiben. Dazu wurde jetzt eine Begründung gesucht und mit dem Ende des Leasing-Vertrages auch gefunden.“ Die unveränderten Kalkulationsgrundlagen werden jedoch nach einer vorübergehenden kleinen Erleichterung bald wieder zu einem Ansteigen der Wassertarife führen. Die Rückzahlung des 1,3 Mrd.-Kredits für den Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile sollen nach dem Willen des Senats nämlich die Wasserkunden für 30 Jahre übernehmen.

Mit der erwarteten Abwassertarifsenkung wird der Unternehmenswert der Wasserbetriebe weiter sinken. Der Berliner Wassertisch sieht sich bezüglich der gemeinsam mit dem Berliner Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer eingereichten Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen Wirtschaftssenator Nußbaum erneut bestätigt.

Nach Recherchen des Berliner Wassertischs diente übrigens die jetzt abgewickelte Leasing Konstruktion nie dazu, den Wasserbetrieben günstige Kredite zu beschaffen. Sie sollte vielmehr privaten „Investoren“ zusätzliche Gewinnmöglichkeiten auf Kosten der BWB eröffnen. Auch die ehemaligen privaten Anteilseigner RWE und Veolia haben diese zusätzlichen Gewinnmöglichkeiten genutzt. Inzwischen sind solche Finanzierungspraktiken nicht umsonst verboten. Eine Berechnung, „ob sich das Geschäft […] als vorteilhaft für die Wasserbetriebe und damit den Landeshaushalt erwiesen habe, lasse sich heute nicht mehr seriös feststellen, sagte ein BWB-Sprecher.“ (Berliner Morgenpost) Anscheinend muss erst der Landesrechnungshof eingeschaltet werden.

Hinweis: 26.3., 18h Bali-Kino, Filmpremiere : „Widerstandstropfen“ (14min. dt./eng.) in Anwesenheit der Filmemacherin Andrea Behrendt. Danach Podiumsveranstaltung u.a. mit Christa Hecht (AöW) und Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch.

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Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe bestätigt – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.02.2014

UPDATE Mit dem heutigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Kartellamtsverfügung vom 04.06.2012 zurückgewiesen.

(Berlin, den 24. Feb. 2014) Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte den Wasserbetrieben mit der Verfügung vom Juni 2012 aufgegeben, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 um ca. 17 % gegenüber dem Stand von 2011 zu senken. Dagegen erhoben die BWB am 08.06.2012 Beschwerde (Az. VI – 2 Kart 4/12 (V)), die heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen wurde.

„Der Ausgang des Verfahrens war zu erwarten, der Preismissbrauch war zu offensichtlich“, sagt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs. Das Bundeskartellamt hatte einen Preismissbrauch von 20‑30 % beim Trinkwasser festgestellt, wobei der „preistreibende Faktor die kalkulatorischen Kosten [sind]“, so Dr. Engelsing (BKartA) in einer Anhörung am 11.05.2012 (Wortprotokoll, S. 28).

„Obwohl der Senat in einer Kleinen Anfrage zugeben musste, dass für das Abwasser, das vom Bundeskartellamt nicht geprüft wurde, dieselben missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen gelten, denkt er nicht daran, den Preismissbrauch beim Abwasser abzustellen. Das ist inakzeptabel“, so Rebel weiter.

Das Urteil hat einen deutlichen Einfluss auf den Wert der Wasserbetriebe, da sich dieser nach dem „Ertragswert“ des Unternehmens richtet. Er ist um einen Millionenbetrag gesunken. „Zu spät“, könnte jetzt der Finanzsenator triumphieren, „nun ist der überteuerte Rückkauf der bislang privaten Veolia-Anteile bereits unter Dach und Fach.“ Die Forderung nach einem Moratorium für den Rückkauf, um dieses und andere den Ertragswert mindernde Urteile erst einmal abzuwarten, wurde ignoriert. Der Berliner Wassertisch sieht sich in seinem Verdacht auf Untreue bestätigt, weswegen er am 20.01.2014 gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer und dem Bund der Steuerzahler eine Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum gestellt hat.

Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „Dass der Vorstand der BWB in gemeinsa­mer Sache mit dem Senat in diesem überflüssigen Rechtsstreit mit unserem Geld über 5,3 Mio € ausge­geben hat, um GEGEN die Interessen der Berliner vorzugehen, ist ein Skandal. Der noch größere Skandal ist, dass der Vorstand, der hierfür und für den jahrelangen einkalkulierten Preismissbrauch beim Trinkwasser und den fortgesetzten Preismissbrauch beim Abwasser verantwortlich ist, mit Billigung des Senats weiter an der Spitze der BWB verbleibt. Wir fordern aufgrund des Urteils, dass die komplette Vorstandsetage die Verantwortung übernimmt und zurücktritt.“

Mehr unter: „Hintergründe und Zeitleiste zum Kartellamtsverfahren

Wasserpreisrechner, mit dem die Preissteigerung individuell ermittelt werden kann

Neu: Andrea Behrendt: Widerstandstropfen (14min, dt/eng.) über Teatro Trono und den Berliner Wassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Schriftliche Anfragen mit Bezug auf die Berliner Wasserbetriebe

Die Bezeichnung hat sich geändert:
früher: „Kleine Anfrage“ | jetzt: „Schriftliche Anfrage“

2015-07-03 Alexander J. Herrmann (CDU)
DRS 17/16 552
Sichere, bezahlbare Trinkwasserversorgung und trockene Keller in Berlin – Wasserversorgungskonzept 2040 und Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie im Einklang? Das Wasserversorgungskonzept (WVK) wird nur bei Bedarf angepasst, sagt der Senat. Das scheint aber gegenwärtig aus Sicht der Verantwortlichen noch nicht der Fall zu sein. Dabei muss der Senat zugeben, dass bei Havarien – also z.B. dem Ausfall eines Wasserwerks – Einschränkungen in der Versorgung entstehen würden, die nicht kompensierbar sind. Eine Antwort auf die Frage, wie sich die Wasser und Abwassertarife bis 2040 entwickeln werden, gibt der Senat nicht. Lediglich die durch den Vergleich der BWB mit dem Bundeskartellamt vereinbarte Nicht-Erhöhung der Frischwassertarife bis 2018 wird angegeben, dabei aber verschwiegen, dass sich das nur auf die Frischwasserpreise bezieht. (siehe auch DRS 17/15 749)
2015-04-29 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/16 159
Sinkende Wasserqualität im Land Berlin? Neben Angaben zu Calcium, Magnesium und anderen Härtebildnern im Berliner Trinkwasser (Tabelle für die Jahre 2010 bis 2014) enthält die Antwort des Senats zum Umgang mit den steigenden Sulfatwerten neben dem Hinweis auf die Anfrage 17/16020 nur eine pauschale Antwort: Es seien in Zusammenarbeit mit den Ländern Sachsen, Brandenburg und Berlin Vorsorgewerte für die Oberflächengewässer definiert worden, deren Einhaltung eine sichere Trinkwassergewinnung ermöglichen werde.
2015-04-28 Silke Gebel (GRÜNE)
DRS 17/16 096
Wann kommt die vierte Reinigungsstufe bei Berlins Kläranlagen? Die vierte Reinigungsstufe für Kläranlagen wird schon seit einiger Zeit gefordert. Klare Antworten auf klare Fragen scheinen aber von seiten des Senats nicht gewollt zu sein. Die Frage, bis wann vierte Reinigungsstufen in den Kläranlagen eingesetzt werden sollen, wird schlicht nicht beantwortet. Es wird lediglich mitgeteilt, dass die Großklärwerke bis 2027 mit einer Nährstoffelimination, hauptsächlich zur Rückgewinnung von Phosphor, ausgestattet werden sollen. Zur Rückhaltung von Spurenstoffen wie z.B. Medikamentenrückständen soll lediglich in der Kläranlage Schönerlinde etwas geschehen. Wann diesbezüglich mit konkreten Maßnahmen zu rechnen ist wird nicht gesagt. Dazu bedürfe es noch umfangreicher Untersuchungen hinsichtlich der Machbarkeit und der Umweltentlastungseffekte. In diesem Zusammenhang weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass es „keine rechtsverbindlichen Umweltqualitätsnormen für berlinrelevante Arzneimittelreste“ gibt. Wir Berlinerinnen und Berliner können also froh sein, wenn in dieser Richtung überhaupt etwas passiert? Dann ist es auch nur konsequent, dass es als Antwort auf die Frage nach Messwerten für Arzneimittelreste heißt: „Eine Auflistung aller Werte im Rahmen dieser Anfrage ist nicht möglich …“
2015-04-29 Alexander J. Herrmann (CDU)
DRS 17/16 020
Sulfatbelastungen von Spree und Dahme – Gefährdung der Trinkwasserversorgung in Berlin-Brandenburg In der Antwort auf die Anfrage verweist der Senat darauf, dass von einem Anstieg der Sulfatkonzentrationen „lediglich“ die Wasserwerke Friedrichshagen und Wuhlheide betroffen wären. (Anm.: Diese versorgen immerhin Treptow-Köpenick, Oberschöneweide, Karlshorst und Friedrichsfelde) Die Frage nach konkreten(!) Maßnahmen hinsichtlich der Steigerung der Sulfatwerte beantwortet der Senat mit dem Hinweis auf ein Strategiepapier von 2009 und auf eine „Arbeitsgruppe Flussgebiets­bewirt­schaf­tung“. Das Wasserversorgungskonzept 2040 für Berlin (Anm.: das aus dem Jahr 2008 stammt) muss angeblich nicht überarbeitet werden. Handlungsoptionen könne es erst in den nächsten Monaten geben, wenn zuvor Simulationsrechnungen zur Entwicklung der Sulfatkonzentrationen durchgeführt worden seien.
2015-03-04 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/15 749
Vergleich zwischen BWB und Bundeskartellamt zum Nachteil der Wasserkunden? Der Vergleich zwischen den BWB und dem Bundeskartellamt vom Mai 2014, um den es in dieser Anfrage geht, lautete vereinfacht gesprochen so: Wir, die Wasserbetriebe, werden den Wasserpreis nicht sofort wieder erhöhen, sobald die Kartellamtsverfügung Ende 2015 ausgelaufen ist, sondern werden das erst drei Jahre später tun und ihr, das Bundeskartellamt, lasst uns im Gegenzug für die drei Jahre Preismissbrauch von 2009 bis 2011 ungeschoren, obwohl dieser mindestens 30ig-prozentige Preismissbrauch auch vom OLG Düsseldorf (PDF S.35) bestätigt worden ist. Soweit der Hintergrund.
Dieser ganze Vergleich machte natürlich nur Sinn, weil die BWB ohne den Vergleich bereits 2016 zu den alten Preisen hatten zurückkehren wollen. Die vom Kartellamt als missbräuchlich überhöht eingestuften Trinkwasserpreise waren – das zeigt die Analyse des Kartellamts (z.B. S. 109 der Verfügung) – vor allem wegen der zu hohen fiktiven kalkulatorischen Kosten überhöht. Die Antwort des Senats auf diese Anfrage zeigt, dass die Wasserpreiskalkulation ohne den Vergleich tatsächlich nicht angepasst worden wäre, dass die BWB also ohne den Vergleich schon ab 2016 wieder zu den alten missbräuchlich überhöhten Preisen zurückgekehrt wären. Es sieht auch nicht so aus, als ob an den Kalkulationsgrundlagen 2019 etwas im Sinne niedrigerer Wasserpreise geändert werden wird. Spätestens dann wird es mit den Trinkwasserpreisen wieder nach oben gehen.
[Die „Belehrung“ des Fragestellers in der Senatsantwort, dass das Bundeskartellamt das Wasserpreis-Kalkulationsschema nicht überprüft habe, tut hier nichts zur Sache und soll offensichtlich nur die Uneinsichtigkeit hinsichtlich des Weiterverfolgens überhöhter Preise bemänteln.]
2015-03-04 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/15 671
Entwicklung des Grundstücksbestands der Berliner Wasserbetriebe Mit Grundstücksverkäufen erzielten die BWB von 1999 bis 2014 einen Gewinn von 49,9 Mio. EUR. Die Anzahl der Flurstücke im Besitz der BWB ging um 11 Flurstücke zurück. Die Gesamtfläche der Grundstücke reduzierte sich um 638.963 m².
2015-02-06 Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/15 476
Investieren die BWB genug für den Substanzerhalt des Abwassernetzes? Da die komplizierte gesellschaftsrechtliche Struktur der Wasserbetriebe noch weiterbesteht – es wurde ja nur die Berlinwasser-Holding rekommunalisiert und die alten Privatisierungsverträge sind ja immer noch in Kraft – wird hier die Frage nach einer Auflösung des Konsortialvertragskonstruktes gestellt. Aus der Antwort geht hervor, dass dies wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen soll.
Die Antwort enthält außerdem Angaben zum Sanierungsvolumen des Abwassernetzes in den Jahren 2012 bis 2014. Hier fällt auf, dass die Investitionen für das Abwassernetz ab 2013, also nach dem Ausscheiden von RWE als Privatinvestor, stark erhöht wurden. (von 45,5 Mio. auf 60,8 Mio. €) Ende 2014 war noch die Beseitigung von etwa 11.500 Schäden im Kanalnetz notwendig. Davon sollen 2015 2.700 Schäden beseitigt werden.
2014-12-03 Dr. Klaus Lederer (LINKE)
DRS 17/15 106
Welche Investitionen planen die Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren? Tabelle Neben der Angabe der Investitionssummen in einer Tabelle für die Jahre 2015 bis 2020 werden in der Antwort auf die Anfrage Aussagen zu den Investitionsschwerpunkten gemacht. So soll es erst 2017 zu einer Beseitigung der dringend sanierungsbedürftigen Schäden im Abwassernetz kommen.
2014-10-14 Philipp Magalski u. Fabio Reinhardt (PIRATEN)
DRS 17/14 784
Struktur der Berliner Wasserbetriebe (BWB) nach der Rekommunalisierung Zwei Jahre soll es ca. dauern bis die alte durch die Teil-Privatisierung von 1999 geschaffene komplizierte gesellschaftsrechtliche Struktur verschwindet. Der Rückbau der Struktur sei äußerst kompliziert, da einzigartig. Bisher hat sich ja wenig geändert. Wo vorher die Privaten kassierten sitzt jetzt lediglich die BWB Rekom Berlin GmbH Co. KG und stottert mit dem erhaltenen Geld den Kredit für den Rückkauf ab.
Im Hinblick auf die Gewinnabführung – früher an die RVB, jetzt an die BBG – ist die Antwort des Senats jedoch äußerst aufschlussreich. Die BBG ist die lediglich umbenannte bisherige Beteiligungsgesellschaft der privaten Anteilseigner RWE und Veolia („RVB“). Diese Beteiligungsgesellschaft muss, da sie nach wie vor privatrechtliche Gewinne erwirtschaftet, jährlich etwa 12 Mio. EUR an Steuern zahlen (von unseren Wassergebühren). Die Gewinnabführung an die Beteiligungsgesellschaft BBG und damit an die BWB Rekom, setzt sich dabei interessanterweise aus zwei Bestandteilen zusammen: zum einen aus dem Gewinn-Anteil, den die Berliner Wasserbetriebe AöR beisteuern, und zum anderen aus Zinsen, die sich aus dem von der BBG bzw. BWB Rekom gestellten Gesellschafterdarlehen ableiten.
Ein besonders interessantes Detail ist, dass es zur Zeit der Teilprivatisierung eine Praxis der Vorab-Gewinnausschüttungen gab, die jetzt aufgegeben wurde.
2014-09-03 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/14 493
Wie geht es weiter mit der Wasser-Rekommunalisierung? Die gesellschaftsrechtliche Konstruktion einschließlich des Konsortialvertrags und der Verträge über die Stillen Gesellschaften bestehen also tatsächlich zunächst unbeschränkt weiter. Es wird darauf ankommen, dass die Bürger*innen Berlins genau darauf achten, dass es tatsächlich einen dritten Rekommunalisierungsschritt geben wird und die bestehende Struktur nicht etwa für eine in Zukunft beabsichtigte erneute Privatisierung vorgehalten wird.
2014-09-03 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/14 492
Verkauf von Wettbewerbsgesellschaften der Berlinwasser-Holding Die Antwort des Senats ist nicht vollständig. Die Frage 1b) nämlich für welches Tochterunternehmen von privater Seite ein Kaufinteresse besteht, wird nicht beantwortet. Der Hinweis — entfällt — ist falsch, denn die Frage 1a) wurde ja mit „nein“ beantwortet.
2014-09-03 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/14 491
Spielräume für die Kalkulation der Wasserpreise Der Antragsteller bezieht sich auf das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Dieses Urteil bestätigte voll und ganz die Position des Bundeskartellamtes, dass die Frischwasserpreise in Berlin missbräuchlich überhöht sind. Das Urteil bestätigte aber auch die Analyse des Bundeskartellamtes, dass nämlich die sogenannten kalkulatorischen Kosten (das sind Kosten, die nicht wirklich entstehen, die aber bei der Preiskalkulation einbezogen werden) die Hauptursache für die hohen Wasserpreise sind.
Auch wenn das Bundeskartellamt nur die Frischwasserpreise prüfen durfte, sind die Kalkulationsvorschriften für den Abwasserbereich identisch, einschließlich der Berechnung kalkulatorischer, also fiktiver Kosten. Die Senatsverwaltung übergeht in ihrer Antwort diese Hinweise vollständig und konstatiert lapidar: „Eine Beschlusslage im Senat, die Kalkulations­grund­lagen, die für die Wasserversorgung und Entwässerung identisch sind, zu verändern, besteht derzeit nicht.
2014-07-09 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/14 200
Unternehmenswert beim Rückkauf der BWB Der Antragsteller fragt noch einmal nach den dem Rückkauf der privaten Anteile zugrundeliegenden Wertgutachten. (auch „indikative Bewertungen“ genannt) Er möchte wissen, ob in diesen Wertgutachten die Tatsache berücksichtigt wurde, dass zu diesem Zeitpunkt noch drei Verfahren bei Gerichten anhängig waren. Diese Frage ist deshalb so wichtig, weil es in diesen Verfahren um Fragestellungen ging, die den Wert des Unternehmens „Wasserbetriebe“ stark negativ hätten beeinflussen können. Der Wert eines Unternehmens orientiert sich an den Gewinnerwartungen. Im Fall von solchen Risiken tritt auch schon vor dem Beschluss oder Urteil eines Gerichts eine „Vorwirkung“ auf den Unternehmenswert ein. Sollte diese Vorwirkung in den Wertgutachten – die ja den Rückkaufsverhandlungen von seiten des Senats zugrundeliegen müssen – nicht berücksichtigt worden sein, dann wäre der Rückkaufspreis schuldhaft zu hoch ausgehandelt worden.

Die Antwort auf diese Anfrage drückt sich um eine klare Beantwortung dieser Frage herum – beantwortet sie aber nicht. Es wird lediglich gesagt, dass das mögliche Obsiegen des Bundeskartellamts im Falle des RWE Rückkaufs berücksichtigt wurde. Um wieviel höher der Rückkaufpreis anderenfalls gewesen wäre, wird nicht gesagt. Zum Rückkauf der Veolia-Anteile wird in diesem Zusammenhang gar keine Aussage gemacht. Die Frage der Vorwirkung der beiden anderen anhängigen Verfahren auf die Höhe des in den Wertgutachten festgestellten Wertes der Wasserbetriebe wird nicht beantwortet.

2014-06-04 Heidi Kosche (Grüne)
DRS 17/13 932
BWB zu 100% ein Berliner – wie stehen unsere Wasserbetriebe finanziell da? Hintergrund für diese schriftliche Anfrage ist vor allem der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf. Da dieses nun nicht mehr einem Immobilien-Leasing-Fonds gehört und deshalb die teuren Leasing-Raten nicht mehr anfallen, sind die Kosten, die bei den BWB für den Betriebsteil Abwasser anfallen, gesunken. Diese Kostensenkung wird ab 2015 mit einer Senkung der Abwassergebühren um 6,1 % teilweise an die Wasserkunden weitergegeben.
Tabelle Interessant ist die im Zusammenhang mit dem Rückkauf des Klärwerks vom Senat gelieferte Tabelle für die Jahre 2014 bis 2019. Hier wird die Tatsache betrachtet, dass das Klärwerk nach dem Rückkauf wieder ein Teil des Betriebsnotwendigen Kapitals (BNK) ist. In der Tabelle werden die sogenannten kalkulatorischen Zinsen, die sich aus dem Wert des Klärwerks als Teil des Betriebsnotwendigen Kapitals (BNK) ergeben, ins Verhältnis zum Zinsaufwand gesetzt, der zur Finanzierung der Rückkaufkosten erforderlich ist.
Welche positiven Folgen der Rückkauf von Waßmannsdorf für die Gewinne der BWB hat, zeigt sich, wenn man für die Spalten „kalk. Zinsen“, „Zinsaufwand“ und „Differenz“ die Euro-Beträge aufsummiert. 66,8 Mio. € aus kalkulatorischen Zinsen stehen Zinsaufwendungen von 20,8 Mio. € gegenüber. Es bleiben also für die Jahre 2014 bis 2019 noch 46 Mio. Euro übrig, welche die Wasserbetriebe aufgrund dieses Rückkaufs als zusätzliche fiktive Kosten zum Nachteil der Wasserkunden in die Abwassergebühren-Kalkulation einfließen lassen können. Diese Beträge, rund 7,5 Mio. € pro Jahr, sind in der groß angekündigten Abwassergebührensenkung von 6,1 % eben nicht enthalten! Diese 7,5 Mio. € pro Jahr müssen die Bürger*innen Berlins zahlen, obwohl es sich dabei um rein fiktive Kosten handelt. Das Bundeskartellamt hatte diesen Mechanismus – nämlich kalkulatorische Zinsen auf das BNK als Kosten in die Preiskalkulation eingehen zu lassen – in seiner Preissenkungsverfügung für das Frischwasser bereits als Grund für missbräuchlich überhöhte Preise gebrandmarkt. Wie man hier sieht, gibt es diesen Mechanismus aber für das Abwasser ganz genauso. Die Methoden, mit denen zuvor die privaten Wasserkonzerne ihre exorbitanten Gewinne realisiert haben, sind weiterhin in Kraft.
Weitere Informationen hierzu in unserem Kommentar unter „Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?“
2014-05-14 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/13 811
Wertgutachten des Senats im Zusammenhang mit den Rückkäufen der privaten Unternehmensanteile bei den Berliner Wasserbetrieben Der Antragsteller fragt nach den dem Rückkauf der privaten Anteile zugrundeliegenden Wertgutachten. Die Antwort ist nichtssagend. [Nebenbemerkung: Ein Teil der Fragen wurden ohne Begründung nicht beantwortet. Fragt ein Bürger nach diesen Daten, erhält er für ein solches Verhalten der Regierung zumindest eine Begründung z.B. Berufung auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis oder sollte der Hinweis auf die Behandlung im Vermögensausschuss und die darauf folgende Zustimmung eine Begründung sein? Das reicht u.E. nicht aus, die anderen Fragen ohne Hinweis, warum sie nicht beantwortet werden, ins Leere laufen zulassen. Ein normaler Abgeordneter hat anscheinend noch geringere Rechte als ein Bürger: Er erhält bei Verweigerung der Auskunft dafür überhaupt keine Begründung. Das zeigt uns, welche „Wertschätzung“ der Senat Abgeordneten der Opposition entgegenbringt. U.E. sind die Rechte der Abgeordneten und zwar jedes Einzelnen als Kontrollorgan der Regierung umfassender als die der Bürger nach dem IFG. Wir empfehlen dem Abgeordneten Claus-Brunner, sein eigenes Einsichtsrecht in die Akten einzufordern und die schnöde, nicht achtende Behandlung seiner Person als Abgeordneter anzuprangern, denn er ist bekanntlich nicht im Vermögensausschuss, hat aber ein eigenes Kontroll- und Akteneinsichtsrechtrecht, das ihm auch der Vermögensausschuss nicht nehmen kann. (siehe die Klage von Heidi Kosche (GRÜNE) vor dem Landesverfassungsgerichtshof Berlin auf Einsichtsrecht in die Akten zu den BWB).]
2014-05-08 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/13 789
Gewinnabführung bei den BWB Der Antragsteller fragt nach Details zur Gewinnabführung bei den Berliner Wasserbetrieben.
2014-04-04 Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/13 573
Wer bezahlt die Kosten für die Klage der Berliner Wasserbetriebe vor dem OLG Düsseldorf II Die Antragstellerin möchte wissen, welche Kosten zusätzlich zu den Kosten der BWB AöR für die Klage der BWB gegen die Kartellamtsverfügung sonst noch entstanden sind. Die Antwort: Die Kosten des Landes sind nicht isoliert bezifferbar.
2014-03-18 Dr. Klaus Lederer (LINKE)
DRS 17/13 436
Wie weiter mit den Wasserpreisen? Werden nach dem Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile nun die Kalkulationsgrundlagen verändert? Für die bei Wasser- und Abwasser identischen Kalkulationsgrundlagen ist das erstmal nicht geplant. Preissenkungen gelten erstmal nur bis zum 31.12.2015. Das Optimierungsprogramm NEO, das gegen die Interessen der Wasserwerker aufgelegt wurde, soll moderate Wassertarife ermöglichen. So versucht man zu verhindern, dass Wasserkunden und Wasserwerker für ihre gemeinsamen Interessen kämpfen: für gute Arbeitsbedingungen UND für niedrige Wasserpreise bei guter Qualität!
2014-03-17 Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/13 430
Wer bezahlt die Kosten für die Klage der Berliner Wasserbetriebe vor dem OLG Düsseldorf? Die Antwort kann der Senat nicht in eigener Zuständigkeit beantworten, daher ergibt sich die Antwort aus einer Stellungnahme der BWB AöR. Die Aufwendungen für die Klage der BWB gegen die Kartellamtsverfügung gehen als Gerichtskosten, Anwaltskosten, Beratungskosten und Reisekosten gehen bis 28.2.2014 mit 3,67 Mio. Euro in die Tarifkalkulation ein. Außerdem werden Angaben zu den Teilkosten für die Anhörung beim OLG Düsseldorf im Herbst 2013 gemacht.
2014-01-15 Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/13 059
Privatisierung von Wasser ist falsch – Rekommunalisierung kein Selbstzweck II Fragen der Antragstellerin zur Senkung des Gesamtabwassertarifs können noch nicht beantwortet werden, da der Aufsichtsrat der BWB erst bei einer Sitzung voraussichtlich im März 2014 dazu Beschlüsse fassen wird.
2014-01-07 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/13 040
Folgen des Programms „Nachhaltige Effiziente Optimierung“ (NEO) bei den Berliner Wasserbetrieben Die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wurde auf der Basis von Auskünften der BWB erstellt. Der Senat selbst kann „… die o.g. Fragen […] nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten.“ Eine solche Einleitung der Beantwortung durch den Senat zeigt, dass die Wasserbetriebe eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ist, an die der Senat in weiten Teilen seine Verant­wor­tung abgetreten hat. Wären die Wasserbetriebe ein Eigenbetrieb, müsste der Senat selbst die volle Verantwortung, volle Zuständigkeit und volle Kenntnis über den Betrieb haben.Tabelle In der Antwort zur Anfrage werden Zahlen zur Investi­ti­ons­planung in einer Form ange­ge­ben, die wenig an­schau­lich ist. Die ne­benstehende Tabelle zeigt: Fragen bleiben.

Außerdem werden endlich einmal genauere Angaben über die Mitarbeiterzahlen der Wasserbetriebe veröffentlicht. Dabei wird unterschieden zwischen der Anzahl der Mitarbeiter und der Anzahl der Vollzeitstellen (PJ = Personen­jahre). Danach wurden seit 1999 bereits 35,5 % der Vollzeitstellen abgebaut. Jetzt soll der Personalabbau noch fortgesetzt werden.

2014-01-07 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/13 039
Neue Kalkulationsgrundlage für die Berliner Wasserbetriebe (BWB) In der öffentlichen Darstellung ist für den Sachverhalt Senkung der Frischwasserpreise um 14 % bzw. 15 % unklar, inwieweit dies ein freiwilliges Zugeständnis des Senats ist oder eben nur ein Resultat der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Diese Unklarheit wird in der Antwort auf die kleine Anfrage nicht wirklich beseitigt, da eine dauerhafte Preissenkung erst auf der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates der BWB besprochen werden soll.
Die Frage, warum nicht auch die Abwassertarife um den gleichen Prozentsatz gesenkt werden, wird nicht beantwortet. Überhaupt macht die Antwort der Senatorin auf diese kleine Anfrage überaus deutlich, wie wenig die Exekutive gewillt ist, dem Parlament gegenüber ihr Handeln bzw. ihr Nichthandeln zu begründen.
2014-01-07 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/13 038
Stand des EU-Beschwerdeverfahrens Es geht um den Verdacht, dass bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 die Regelungen des europäischen Beihilfenrechts und Vergaberechts nicht eingehalten wurden. Dazu wurde am 15.06.2011 eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet. Der Senat antwortet, dass dem HA des Abgeordnetenhauses am 16.02.2012 ein geheimer Sachstand zum Verfahren mitgeteilt wurde, der nach wie vor aktuell ist, d.h. dass in dieser Angelegenheit nichts mehr passiert ist.
2013-11-20 Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/12 874
Privatisierung von Wasser ist falsch – Rekommunalisierung kein Selbstzweck Die Antragstellerin fragt nach den Plänen des Senats, die Trinkwasser- und die Abwasserpreise zu senken und ob es Pläne gibt, die von der Privatisierung herrührenden Wasserpreis-Kalkulationsvorschriften in Zukunft zu ändern. Außerdem wird nach Kostensenkungspotentialen durch das Programm NEO gefragt. Hierzu antwortet der Senat, dass Einsparungen bei den Investitionen geplant sind, die aber angeblich den geplanten Investitionsumfang nicht verringern sollen.
2013-11-19 Silke Gebel (GRÜNE)
DRS 17/12 873
Wann trinkt Berlin bleifrei? Hier geht es um die Transparenz hinsichtlich der gesundheitlichen Gefahren, die von immer noch vorhandenen Bleirohren ausgehen. Die Trinkwasserverordnung macht bei Grenzwert­überschreitungen keinen Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden. In der Trinkwasserverordnung ist festgelegt, dass ab dem 01.12.2013 der Inhaber einer Trinkwasser-Installation, also der Hausbesitzer, betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher informieren muss, wenn Leitungen aus dem Werkstoff Blei in der von ihm betriebenen Anlage vorhanden sind. Ob dies tatsächlich geschieht, wird nicht überprüft. Im Jahr 2013 wurden von KundInnen 1833 Wasserproben genommen und im Labor der Wasserbetriebe untersucht. Dabei wurde der Grenzwert von 25µg/l in 4,8 % der Fälle überschritten.
2013-11-07 Silke Gebel (GRÜNE)
DRS 17/12 812
Stand der Sanierungsarbeiten am Berliner Kanalsystem Die Aussagen des Senats auf diese kleine Anfrage werden in diesem Artikel behandelt:
Senat offenbart Sanierungsrückstand bei Abwasserkanälen in Berlin nach Abzug der privaten Wasserkonzerne
2013-10-29 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/12 774
Disproportionale Gewinnverteilung bei den BWB (Frage nach einer Äuße­rung der Senatorin Yzer: „Rückkauf soll BWB von vertraglichen Garantien unabhängig machen“) Die Frage nach den Gewinnabführungen wird mit einer Tabelle für den Zeitraum 2000 bis 2012 beant­wortet. Ausgleichszahlungen resultieren aus der Fünften Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003 zum Konsortialvertrag vom 18.06.1999, die auf der Grundlage von § 23.7 KV abgeschlossen wurde.Mit den von Fr. Yzer benannten Garantien sind die §§ 21.2 und 23.7 KV gemeint.
2013-09-09 Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/12 669
Verkleinerung des Vorstandes bei den Wasserbetrieben Der Fragesteller möchte wissen, warum die private Seite mit zwei Vorständen gegenüber nur einem Vorstand der Öffentlichen Seite gestärkt wurde und ob es Nebenabreden zur neuen Vorstandsregelung gegeben hat. Vorstandsvorsitzender Simon hat einen neuen Vertrag ab 1.7.2013 bekommen.Sonst Verweis auf DRS 17/12 119 (Lederer)
2013-08-12 Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/12 535
Voll-Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe und die geheimen Schiedsverfahren zur Kompensation der vom Verfassungsgericht für unzulässig erklärten Effizienzgewinne In dieser Kleinen Anfrage geht es um ein Schiedsverfahren zwischen Senat und den privaten Anteilseignern, das zum Zeitpunkt der Anfragestellung noch anhängig war und einen Streitwert von 340 Mio. EUR hatte. Der prognostizierte Ausgang dieses Schiedsverfahren ging übrigens später nach Angaben des Finanzsenators sowohl in den RWE- als auch in den VEOLIA-Rückkaufpreis ein.
2013-05-23
Klaus Lederer (LINKE)
DRS 17/12 119
Vorstandsbesetzung und „Optimierungsprogramm“ bei den Berliner Wasserbetrieben BWB Laut Senat geht es bei NEO um folgendes: die spezifischen Investitionskosten sind zu hoch, die Unternehmensorganisation muss gestrafft werden und der Altersdurchschnitt der Beschäftigten ist zu hoch. Durch die Zusammenführung derVorstandsbereiche Betrieb und Technik sollen hindernde Doppelzuständigkeiten beseitigt und spezifische Investitionskosten, insbesondere der Aufwand für Planung und Projektierung, gesenkt werden.Zeitliche Daten der Vorstandswiederbestellung werden angegeben.
2013-05-14
Anja Kofbinger (GRÜNE)
DRS 17/12 097
Neubesetzung Vorstand Wasserbetriebe und Berlinwasser Holding AG – wieder ohne LGG? (Frage auch nach Fristen für vorzeitige Neubestellung der Vorstände) Die Fragestellerin möchte wissen, welche Sachgründe zur Verkleinerung des Vorstandes der Wasserbetriebe bestanden. Der Senat antwortet, nur aufgrund des Konsortialvertrages habe es vier Vorstände gegeben. Nach Ausscheiden von RWE gehe man nur wieder auf den Stand vor der Teilprivatisierung zurück.
Die vorzeitige Wiederbestellung der beiden Vorstände Simon und Bruckmann war notwendig, damit das Rationalisierungsprogramm NEO unterbrechungsfrei durchgeführt werden kann.
2012-11-09
Alexander J. Herrmann
(CDU)
DRS 17/11 187
„Runder Tisch Grundwasser“ mit Ergebnissen? Der Senat verspricht einen Bericht über Maßnahmen zum Grundwassermanagement. Als Problem sieht er nicht den hohen Grundwasserstand, sondern nur die nicht ausreichend abgedichteten Gebäude.
Die Antwort enthält eine Grafik über die Entwicklung der Rohwasserförderung von 1960 bis 2012 und eine Karte mit den Problemgebieten.
2012-10-31
Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/11 154
Verhalten des Senats und der GroKo gegenüber dem SondAWV beim Rückkauf der RWE-Anteile (warum wurde Wasseraus­schuss-Überprüfung nicht abgewartet) Der Fragesteller bezweifelt, dass die parlamentarischen Prozesse im Zusammenhang mit dem Rückkauf der RWE-Anteile korrekt abliefen, da drei Dokumente als Bestandteil des Rückkauf­vertrags geheim blieben bzw. nur für Parlamentarier im Datenraum einsehbar waren.
Für den Senat zählt dagegen: Der sofortige Rückkauf war (angeblich) wirtschaftlicher.
2012-09-05
Klaus Lederer (LINKE)
DRS 17/10 923
Verfahren und Rechtsberatungs- bzw. -verfolgungskosten im Streit Bundeskartellamt vs. Berliner Wasserbetriebe (BWB) Aus der Antwort dieser Kleinen Anfrage wird deutlich, dass der Vorstand der BWB mit voller Unterstützung des Senats die treibende Kraft für die juristische Abwehr des Kartellamts-Einflusses auf die Wasserpreise ist. Der Vorstand agiert aber im Sinne der privaten Anteilseigner. Eine Niederlage beim Kartellamt hätte nämlich für diese die Konsequenz, dass die Gewinne deutlich zurückgehen würden. Der Senat unterstützt diese Strategie der Privaten, denn auch für den Landeshaushalt gäbe es dann geringere Einnahmen. Dass die erheblichen Kosten des Rechtsstreits für die Tarifkalkulation ansatzfähig sind bedeutet, dass diese Kosten von über 2 Mio. EUR auch noch von den Wasserkunden bezahlt werden müssen.
2012-06-28
Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/10 696
Schiedsverfahren bei den Wasserbetrieben beendet?(außerdem Frage nach Patenten der BWB) Die Antwort des Senats lautet „Nein“. Zu sonstigen Fragen, das Schiedsverfahren betreffend, wird auf die DRS 17/10 046 von Daniel Buchholz verwiesen. Als Anlage liefert der Senat eine umfangreiche Liste mit Patenten, von denen für einige Patente der Berlinwasser Holding (BWH) ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt wurde. Dies bedeutet höchstwahr­schein­lich ein Mitbenutzungsrecht der Privaten Anteilseigner.
2012-05-18
Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)
DRS 17/10 516
Konsortialvertrag Berliner Wasserbetriebe Der Abgeordnete fragt den Senat hier, wie er zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Konsortial­vertrages – speziell auch der Gewinngarantie des § 23.7 KV – steht und welche Konsequenzen er daraus zu ziehen gedenkt.
Die Antwort ist: „Das Land Berlin hält die sich aus dem Konsor-tialvertrag ergebenden Verpflich­tungen für wirksam und es verhält sich vertrags­treu. Die Unwirksamkeit von Regelungen des Konsortial­vertrages ist bisher weder geltend gemacht worden noch besteht die Absicht, dies zu tun.“
2012-03-22
Klaus Lederer (LINKE)
DRS 17/10 362
Beratungs- und Gutachtenleistungen im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der BWB und ihrer Begleitung Zu den Kanzleien und Unternehmen, die den Senat damals beraten haben gehören u.a.
die Kanzlei Hengeler Mueller Weitzel Wirtz
die Investmentbank Merrill Lynch International
die BDO Deutsche Warentreuhand AG
2012-02-27
Heidi Kosche (GRÜNE)
DRS 17/10 252
Erhöhen spezielle Rücklagen für die Berliner Wasserbetriebe die Wasserpreise in Berlin? Hier geht es um die Auswirkungen, die durch die Änderung der Abschreibungsmethode bei den BWB zustande kamen. Die Abschreibungen erhöhten sich durch diese Änderung um bis zu 60 Mio. € pro Jahr. Diese erhöhten Abschreibungen gingen in die Kalkulation der Wasserpreise ein.
Die Antwort enthält außerdem eine Tabelle über die voraussichtliche Höhe des sog. betriebsnot­wendigen Kapitals der BWB bis 2016
2011-12-13 Daniel Buchholz (SPD)
DRS 17/10 046
Streit ums Wasser: Immer wieder Schiedsverfahren bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben – und wer zahlt am Ende? Die Privaten erheben in einem Schiedsverfahren einen Anspruch von 340 Mio. EUR gegenüber dem Land Berlin. Dies geschieht auf der Grundlage des § 23.7 im Konsortialvertrag. Anstatt des dreiköpfigen Schiedsgerichts kann kein reguläres Gericht angerufen werden.

 

Senator Nußbaum wird Untreue vorgeworfen

B.Z.
17.01.2014

WASSERTISCH KLAGT
Senator Nußbaum wird Untreue vorgeworfen
B.Z./dpa

Die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch hat Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum gestellt: Untreueverdacht.

Die Berliner Staatsanwaltschaft soll den Rückkauf der Wasserbetriebe durch das Land überprüfen. Das ist das Ziel einer Strafanzeige wegen Untreue, die die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) stellt.

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Wassertisch zeigt Berlins Finanzsenator wegen Untreue an

Berliner Morgenpost
17.01.2014

WASSERBETRIEBE
Wassertisch zeigt Berlins Finanzsenator wegen Untreue an
dpa/sei

„Ohne Not“ habe Berlins Finanzsenator Nußbaum die Anteile der Konzerne RWE und Veolia an den Wasserbetrieben zurückerworben. Und dabei möglicherweise zu viel Geld ausgegeben, so lautet der Vorwurf.

Die Staatsanwaltschaft Berlin soll den Rückkauf der Wasserbetriebe durch das Land überprüfen. Das ist das Ziel einer Strafanzeige der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD). Dem Senator wird darin Untreue vorgeworfen, weil er die Anteile der Konzerne RWE und Veolia voreilig „ohne Not“ zu einem zu hohen Preis zurückerworben habe, sagte Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich am Freitag in Berlin. Dafür müssten nun alle Berliner finanziell geradestehen.

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Wassertisch stellt Strafanzeige gegen Nußbaum

rbb-online
17.01.2014

Zu hoher Preis für Rückkauf der Wasserbetriebe?
Wassertisch stellt Strafanzeige gegen Nußbaum

Kaufen ja, aber gleich für 590 Millionen Euro? Das Bündnis Berliner Wassertisch wirft Finanzsenator Ulrich Nußbaum vor, beim Rückkauf der Wasserbetriebe im vergangenen Jahr zu hohe Kosten in Kauf genommen zu haben. Mit Geschick hätte sich am Preis noch etwas drehen lassen können, so die Kritik des Wassertisches. Klären muss das nun die Staatsanwaltschaft, denn die Bürgerinitiative stellte Strafanzeige.

Mit einer Strafanzeige wegen Untreue geht das Bündnis Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) vor. Dieser habe den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe durch das Land im vergangenen Herbst vorschnell abgeschlossen, kritisiert der Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen. Die Hintergründe und möglichen Nachteile des Rückkaufs soll nun die Staatsanwaltschaft Berlin klären – und damit die Frage, ob Nußbaum rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

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Rekommunalisierung bringt Preissenkung. Aber wer bezahlt für die niedrigeren Wasserpreise? – PRESSEMITTEILUNG VOM 20.11.2013

Koalitionsverhandlungen über den Doppelhaushalt 2014/15 haben nach Zeitungsberichten ergeben, dass die Frischwasserpreise schon 2014 dauerhaft um knapp 15 % gesenkt werden sollen. Diese Preissenkung kann aber angesichts der Finanzierungskosten für die Rekommunalisierung nur durch weiteren Druck auf die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und ihre Beschäftigten erwirtschaftet werden.

(Berlin, 20. November 2013) Unmittelbar nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses, die Anteile von Veolia an den Wasserbetrieben zurückzukaufen, verkündete Finanzsenator Nußbaum am 7. November in der Abendschau, man werde die Berliner*innen um 60 Mio. EUR im Jahr entlasten und die Wasserpreise um ca. 15 % senken. Nach der Einigung von SPD und CDU über den Doppelhaushalt sollen nun plötzlich 26 Mio. EUR Gewinnverzicht des Landes ausreichen, um den gleichen Effekt zu erzielen. „Abgesehen davon, dass nur die Frischwasser-preise sinken werden und dies aufgrund der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes nicht freiwillig geschieht, muss die Differenz von 34 Mio. EUR irgendwie erwirtschaftet werden. Wir haben den dringenden Verdacht, dass dies auf dem Rücken der Beschäftigten durch technische und organisatorische Rationalisierungen aus den Wasserbetrieben herausgeholt werden soll, denn die Finanzierung des Rückkaufs der Privatanteile von RWE und Veolia lässt nichts anderes zu“, sagt Rainer Heinrich, Betriebswirtschaftler des Wassertischs.

Gestützt wird diese Annahme durch die Äußerungen von Wirtschaftssenatorin Yzer selbst. Um die Tarife abzusenken, habe man zu diesem Zweck das interne Kostensenkungsprogramm „Nachhaltig Effiziente Optimierung“, kurz NEO, aufgelegt, berichtete die Senatorin am 24. Oktober in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses. Auch die vorzeitige Vertrags­erneuerung des Vorstandsvorsitzenden Simon bis Juni 2016 sei zur Umsetzung des wichtigen Projekts NEO erforderlich gewesen, so Yzer in Beantwortung von Kleinen Anfragen der Abgeordneten Kofbinger und Lederer. NEO entspricht somit der NEO-liberalen Grundhaltung der BWB-Leitung. 300 Arbeitsplätze bei den Wasserbetrieben sollen gestrichen werden. Auslagerungen werden wahrscheinlich.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Es war niemals das Ziel des Volksentscheids, Wasserpreissenkungen auf Kosten der Beschäftigten der Wasserbetriebe zu erreichen. Wir werden es deshalb nicht zulassen, dass der Senat Wasserwerker und Bevölke­rung gegeneinander ausspielt. Das Programm NEO zeigt, wie sich der fehlende finanzielle Spielraum nach dem überteuerten Rückkauf negativ auswirkt. Der Wassertisch fordert daher nach wie vor, dass die Privatisierungsverträge von 1999 nach einem erfolgreichen Ausgang der Organklage der Piratenfraktion rückabgewickelt werden müssen. Nur so gibt es einen wirklichen Spielraum für Preissenkungen, ohne dass dies auf Kosten der Wasserwerker geht.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Rückkauf Veolia-Anteile BWB: Schein-Sieg der direkten Demokratie. Wassertisch wird wegen Untreue klagen – PRESSEMITTEILUNG VOM 07.11.2013

Heute wurde der Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Für einen Kaufpreis von 590 Mio. EUR und weiteren Abgeltungen von ca. 50 Mio. EUR übernimmt die landeseigene Beteiligungsgesellschaft BWB Rekom Berlin GmbH & Co. KG die Veolia-Anteile an den BWB. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit zu 100 Prozent in Landesbesitz.

(Berlin, 7. November 2013) Dieser Rückkaufpreis ist ein goldener Handschlag für Veolia auf Kosten der Bürger*innen. Zur Zeit sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig. Die Klage der BWB gegen die Preis­senkungsverfügung des Bundeskartellamts steht kurz bevor. Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf den Unternehmenswert und damit auf den Rückkaufpreis haben. An eine erfolgreiche Organklage der Piratenfraktion, die der Berliner Wassertisch initiiert hat, kann sich sogar eine Rückabwicklung der Teil­pri­vatisierung anschließen. Mit dem Vertragsabschluss vor Klärung der Rechtslage schenkt der Senat dem Konzern mindestens eine dreistellige Millionensumme, die die BWB durch hohe Wasserpreise erwirt­schaf­ten müssen. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des erfolgreichen Volksbegehrens UNSER WASSER: „Mit dem überhöhten Rückkauf sowohl der RWE- als auch der Veolia-Anteile handelt der Berliner Senat seinem Amtseid zuwider, »Schaden von den Berliner Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden«. Die überteuerten Rückkäufe erfüllen unserer Ansicht nach den Tatbestand der fortgesetzten Untreue. Darum werden wir Klage erheben.“

Eine Rekommunalisierung, bei der die Konzernvertreter am Ruder bleiben, ist eine Scheinrekommunalisierung
Dass Klaus Wowereit und Frank Henkel weiterhin die Interessen der Wasserlobby bedienen, ist auch daran zu erkennen, dass Jörg Simon Vorstandsvorsitzender der BWB bleibt. Simon vertritt seit 1999 die Interessen von Veolia. Ebenso bleibt der RWE-Vertreter Frank Bruckmann Mitglied des dreiköpfigen Vorstands. Damit stellen SPD und CDU zwei Konzernvertreter an die Spitze der Wasserbetriebe und des neuen Stadtwerks, die für jahrelangen einkalkulierten Preismissbrauch, die Reduzierung von Investitionen in die Infrastruktur, den Abbau von Arbeitsplätzen, die Schließung von Wasserwerken mit den bekannten negativen Folgen (Stichwort: nasse Keller) u. a. verantwortlich sind. Wer die Wasserkunden bis jetzt gewissenlos übers Ohr gehauen hat, wird sich nicht für eine neue Unternehmenskultur einsetzen, wie es die 666.000 Bürger*innen mit ihrem Volksentscheid gefordert haben. Einer Re-Privatisierung und neuen Public-Private-Partnership-Verträgen (PPP) sind Tür und Tor geöffnet. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Das Vorgehen des Senats ist eine skandalöse Missachtung der direkten Demokratie. In zwei Volksentscheiden gab es eindeutige Voten für eine nachhaltige kommunale Daseinsvorsorge. Die große Koalition betreibt nach wie vor Lobbyistenpolitik. Wir brauchen einen neuen Politikertypus, der den Bürgerwillen nicht nur scheinbar, sondern auch inhaltlich umsetzt!“

Der Berliner Wassertisch fordert eine Neugründung der BWB als Eigenbetrieb des Landes und die Festschreibung einer Wassercharta [http://localhost/wassertisch/?p=2620] mit verbindlichen Unternehmenszielen, die ausschließlich einer nachhaltigen Daseinsvorsorge der Bürgerschaft dienen!

Anlässlich des Rückkaufs:
Argumente gegen den Rückkauf: http://l.hh.de/WT_Argumente2013;
Forderungskatalog des Berliner Wassertischs: http://l.hh.de/WT_Forderungen2013

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Kartellamt verfügt Preissenkung um 17 Prozent. Berliner Senat ist blamiert – PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2012

(Berlin, 5. Juni 2012) Laut Presseberichten hat das Bundeskartellamt heute eine Verfügung zur Senkung der Trinkwasserpreise um 17 Prozent erlassen. Weitere Preissenkungsverfügungen der überhöhten Tarife sollen in den nächsten Jahren folgen.

Die Tätigkeit des Kartellamts zeigt die Unfähigkeit oder die Unwilligkeit der großen Koalition, die Interessen der Bürger zu vertreten. Es wäre die Aufgabe der Berliner Politik gewesen, überteuerte Preise zu verhindern. Stattdessen hat der Senat die Selbstbedienungsmentalität der Wasserkonzerne mit einer Gewinngarantie unterstützt und dankbar die Brosamen aufgepickt, die der verfassungswidrige Privatisierungsvertrag für das Land vorsah.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts ist das Ende des neoliberalen Märchens von Effizienzsteigerung und Kostensenkung durch private Konzerne. Der Wassertisch wünscht sich von der Berliner Politik eine Gewinngarantie für die Bürger.“

Der Wassertisch fordert, dass die SPD-CDU-Koalition die gescheiterte Privatisierungspolitik der vergangenen Jahre beendet und sich endlich wieder zur Verantwortung des Senats für die städtische Infrastruktur bekennt. Auch jetzt lässt der Senat nicht erkennen, dass er sich dazu entschlossen hat, sich für die Interessen seiner Bürger einzusetzen. Der Rückkauf der Wasseranteile von RWE belohnt den Konzern noch einmal mit über einer halben Milliarde für die Abzocke der vergangenen Jahre. Der Wassertisch fordert hingegen die Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge. Die dazu per Volksentscheidsgesetz beschlossene Überprüfung des Vertragswerks im Sonderausschuss Wasserverträge wird jedoch von den Regierungsparteien verschleppt und behindert.

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)