Hat Martin Schulz (SPD) Angst vor dem Votum StopTTIP?

Spiegel-online
09.06.2015

EU-Parlament: Martin Schulz sagt TTIP-Abstimmung ab
Von Nicolai Kwasniewski

Der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz, hat die für Mittwoch vorgesehe Abstimmung über eine TTIP-Resolution gestoppt. Gegner werfen ihm „politische Manipulation“ vor und ein Einknicken vor Wirtschaftslobbyisten.

Es sollte die große Stellungnahme des EU-Parlaments werden: Am Mittwoch wollten die Abgeordneten darüber abstimmen, wie die EU-Kommission die Verhandlungen über das TTIP-Freihandelsabkommen mit den USA führen soll. Ein mühsam ausgehandelter Kompromiss drohte aber zu platzen – sodass der Präsident des Europaparlaments die Abstimmung kurzerhand absagte.

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weitere Hintergrundinformationen zu diesem Vorgang: hier und hier

Was TTIP mit Macht macht

Tagesspiegel
09.06.2015

Political Animal
Was TTIP mit Macht macht
von Stephan-Andreas Casdorff

Das Freihandelsabkommen ist auch ein Test auf künftige Bündnisse

Gabriel

Foto: Arne Müseler | pixelio.de

TTIP und kein Ende. Nicht nur, dass das geplante transatlantische Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA durch die Geheimdienstaffäre belastet ist – auch das Abkommen selbst ist eine Last, die nicht gestemmt ist. Nicht in Berlin, nicht in Brüssel. Und beides hat wechselseitige Aus­wir­kungen.
Es gibt in Brüssel nämlich eine große Koalition im Europaparlament aus Konservativen, Sozial­demo­kra­ten und Liberalen, die sich immer besser versteht. Und was leidet darunter? Das Per­spek­tiv­bündnis – um es mal so zu nennen -, das eigentlich in Brüssel traditionell eng ist, zwischen Rot und Grün.

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Kommentar Wassertisch:
Apropos „Geheimdienstaffäre“: Hier hatte Bernd Lange, Vorsitzender des EU-Handelsausschusses, am 30.08.2014 schon einmal rote Linien gezogen. Im IPG-Journal hatte er geschrieben: „Die Enthüllungen rund um den NSA-Skandal haben das Vertrauen zwischen Europäern und Amerikanern nachhaltig beeinträchtigt. Die Notwendigkeit eines Rahmenabkommens zwischen der EU und den USA zum Datenschutz in der Strafverfolgung und dem Umgang mit Daten allgemein ist offensichtlich. Ohne ein solches Abkommen, das parallel zum TTIP-Abkommen verhandelt werden und den rechtlichen Schutz europäischer Bürger vor Datenspionage garantieren muss, wird eine Zustimmung zum TTIP-Abkommen für Sozialdemokraten nicht möglich sein.“
Sozialdemokratische Politikerinnen und Politiker machten schon mehrfach den Abschluss eines “No-Spy-Abkommens” mit den USA zur absoluten Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens. Kann man jetzt der SPD im Allgemeinen und Gabriel im Besonderen noch glauben, wenn versichert wird, dass es ohne die Beteiligung der nationalen Parlamente kein TTIP geben wird?

 

Europäische Bürgerinitiative StopTTIP-StopCETA erreicht 2 Millionen Unterschriften

Europa-gegen-TTIP_DE

 
Pressemitteilung vom Kampagnenteam:

8. Juni 2015

Liebe Freundinnen und Freunde,

wir haben es geschafft: 2 Millionen Menschen haben sich unserer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP (das US-EU-Abkommen) und CETA (EU-Canada Abkommen) angeschlossen. Das ist ein neuer Rekord: Noch nie haben so viele Menschen eine EBI unterschrieben. Wir haben allen Grund uns zu freuen, doch es gilt weiterzumachen, denn die heiße Phase der Auseinandersetzung um die Abkommen steht uns noch bevor. Deshalb: Bitte sammeln Sie weiter. Bis zum 6. Oktober haben Sie Zeit. Sehen Sie sich unser brandneues Mobilisierungsvideo an und teilen Sie es. Wir freuen uns auch über eine Spende, um die Arbeit der nächsten Monate zu finanzieren.

Wie beim letzten Mal berichtet, steht diesen Mittwoch eine wichtige Abstimmung in Straßburg an. Das Europäische Parlament (EP) entscheidet über eine Resolution (d.h. eine Art Meinungsäußerung) zum TTIP. Doch es besteht die Gefahr, dass diese nicht kritisch genug ausfällt, denn dem Entwurf zufolge wird TTIP grundsätzlich begrüßt. Was noch offen ist: Wird das Parlament fordern, dass die von allen Seiten kritisierten Investorenklagerechte aus TTIP rausgehalten werden müssen? Das wäre ein wichtiges Signal!

Noch ist es aber nicht zu spät, denn viele Abgeordnete haben sich noch nicht entschieden, wie sie abstimmen werden. Bitte nutzen Sie das Online-Tool des Umweltinstitut Münchens und/oder den TTIPcheck des BUNDs/Global 2000, um Ihre Europa-Abgeordneten aus Deutschland und Österreich direkt zu kontaktieren. Fordern Sie von ihnen ein, ISDS eine klare Absage zu erteilen oder die Resolution ganz abzulehnen, wenn darin kein eindeutiges Nein zu ISDS enthalten ist. Keine Resolution ist besser als eine schlechte Resolution!

Herzliche Grüße,

Ihr Stop TTIP-Kampagnenteam
(Michael Efler, Stephanie Roth und Cornelia Reetz)

TTIP und Schiedsgerichte: scheinheilige Kritik?

NDR | Panorama 4. Juni 2015 um 21:45

Panorama ARDTTIP und Schiedsgerichte: scheinheilige Kritik

Geheimgerichte, Hinterzimmerjustiz: private Schiedsgerichte haben hierzulande einen schlechten Ruf. Doch Deutschland profitierte bisher vor allem von der Klagemöglichkeit.

Kommentar Wassertisch:
Ist das ein Bericht, der uns über unsere Scheinheiligkeit aufklären will? Nein, der Bericht bringt zwar richtige Fakten, soll aber von der Frage ablenken, wem letztlich solche Schiedsgerichte nützen und wem sie schaden. In der Vergangenheit haben sie deutschen Konzernen geholfen, den Menschen im globalen Süden aber geschadet. Wir Bürgerinnen und Bürger Deutschlands wurden darüber bislang kaum informiert. Ausnahme:
hier.
Sollen wir uns jetzt schamhaft zurückhalten und diese die Demokratie zerstörenden Schiedsgerichte nur deshalb in neuen Freihandelsabkommen zulassen, weil deutsche Politiker in der Vergangenheit dieses Instrument erfunden und eingesetzt haben?

Die Sendung kann hier nachträglich angesehen werden

 

Keine privaten Schiedsgerichte oder gar keine Schiedsgerichte im TTIP?

taz.de
06.06.2015

Bernd Lange

Foto: Foto-AG Gymnasium Melle – CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons

DER LOBBYIST DER WOCHE
Der TTIP-Versteher

Die Betonung liegt auf: privat. Auf dieses Wörtchen starren die Sozialdemokraten im EU-Parlament gerade wie Männer auf Ziegen. Fällt privat weg, dann haben sie ihn, ihren Erfolg. Zumindest aus Sicht von Bernd Lange (Foto)
von Ingo Arzt

Lange, 59, sitzt für die SPD im Europaparlament und steht – zumindest in Brüssel – auf einmal im Mittelpunkt des Kampfs um TTIP: jenes transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU also, das frühestens Ende 2016 fertig verhandelt sein wird. Dessen Ausgestaltung entscheidet darüber, wie viel mächtiger künftig transnationale Konzerne werden, wenn sie schrankenlos zwischen den beiden größten Wirtschaftsblöcken der Welt in Konkurrenz treten.

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das hier passt auch noch zum Thema

 

Privatisierung der Wasserversorgung durch TTIP/CETA/TiSA. Christa Hecht (AöW) schreibt den Abgeordneten des EU-Parlaments

Brief vom 4. Juni 2014AöW e.V.

AöW zu den INTA-Empfehlungen über einen EP-Bericht zu den TTIP-Verhandlungen [A8-0175/2015 v. 01.06.2015] :

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

aus dem Verfahrensgang für das Europäische Parlament können wir ersehen, dass Sie sich mit den o.g. Empfehlungen über die laufenden TTIP-Verhandlungen befassen und am 10. Juni 2015 im Plenum über einen EP-Bericht (sogenannte „Resolution“) abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft wenden wir uns an Sie. Wir möchten Ihnen hierzu kurze Hinweise geben und bitten um Unterstützung der Belange der Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das gerade keine Handelsware ist.

Im Einzelnen zum konsolidierten INTA-Berichtsentwurf vom 01.06.2015 [Dok-Nr. A8-0175/2015] :
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“zur Fortsetzung des Briefs“]
Hybridlisten-Ansatz [Punkt 1.(b).(v)]
In den Empfehlungen zum Marktzugang für Dienstleistungen erachten wir den Hybridlisten-Ansatz nach wie vor für nicht ausreichend zur Absicherung des Gemeinwohls. Erforderlich ist nach unserer Ansicht eine ausdrückliche Ablehnung des Negativlisten-Ansatzes und die Forderung nach einem Positivlisten-Ansatz sowohl für den Marktzugang als auch für die Inländerbehandlung.
Wir befürchten mit einer Negativliste für die Inländerbehandlung als Auswirkung eine Verstärkung von Privatisierung und Liberalisierung im Wassersektor. Dies gilt selbst dann, wenn einige Mitgliedstaaten bestimmte Bereiche der Wasserwirtschaft aus den Verpflichtungen zur Inländerbehandlung ausdrücklich herausnehmen. Solange nicht alle Mitgliedstaaten diesen Vorbehalt haben, kann bei einer solchen Negativliste über die Regelungen im Freihandelsabkommen durch die Hintertür Liberalisierung- und Privatisierung erwirkt werden und eine solche Ausnahme in einzelnen Mitgliedstaaten ausgehebelt werden.

Stillstands- und Ratchet-Klauseln [Punkt 1.(b).(v)]
Zu den Stillstands- und Ratchet-Klauseln weisen wir darauf hin, dass diese nicht nur den Entscheidungsspielraum von Kommunen für Rekommunalisierungen einschränken, sondern solche Entscheidungen von vornherein möglicherweise ausschließen. Dies gilt selbst dann, wenn wie in dem Berichtsentwurf die Stillstands- und Ratchet-Klauseln auf die Nichtdiskriminierung beschränkt sind. Mit diesen Klauseln können insbesondere zukünftige restriktive Privatisierungsbedingungen verhindert werden. Auch die kommunale Entscheidung, eine Privatisierung rückgängig zu machen und zu rekommunalisieren, könnte als Diskriminierung ausgelegt werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch auf die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips hin.
Daneben schränken die Stillstands- und Ratchet-Klauseln die zukünftige Entwicklung kommunaler Daseinsvorsorge sowie die kommunale Organisations- und Gestaltungsfreiheit ein. Dem steht u.a. aber Artikel 345 AEUV, wonach die Eigentumsordnungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt gelassen werden, entgegen.

Gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer [Punkt 1.(b).(vii)]
Die gemeinsame Erklärung der Verhandlungsführer vom 20.03.2015 zu öffentlichen Dienstleistungen zerstreut unsere Bedenken gerade nicht, dass öffentliche Dienste von den Freihandelsabkommen betroffen sein könnten und damit eine Kommerzialisierung öffentlicher Aufgaben eintreten könnte bei der das Gemeinwohl in den Hintergrund rückt.
Insoweit sollte in dem Bericht des EP ausdrücklich und deutlich ein wirksamer Ausschluss der „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ und „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ aus dem TTIP gefordert werden. Auch sollte in der Empfehlung formuliert werden, dass dabei die Mitgliedstaaten und die Kommunen einen weiten Spielraum haben, der nicht lediglich in „Ausnahmeregelungen“ für öffentliche Dienstleistungen besteht, sondern durch primäre Absicherung öffentlicher Verantwortung für solche (kommunalen) Angelegenheiten im Interesse der Bürger.

Staatliche Unternehmen [Punkt 1.(b).(xv)]
Wir erachten die Formulierung „to ensure that private companies can compete fairly with state-owned or state-controlled companies;“ zu staatlichen und staatlich kontrollierten Unternehmen in Punkt 1.(b).(xv) äußerst kritisch. Sie bedeutet, dass private Unternehmen uneingeschränkt mit staatlichen Unternehmen in Wettbewerb treten können sollen. Für Bereiche, in denen ein Wettbewerb aber der Aufgabenerbringung mehr schaden als nutzen kann. Für den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ finden sich in dieser Empfehlung keine Ausnahmen, obwohl gerade solche in Art. 106 Abs. 2 AEUV für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ festgelegt sind. Ohne den Bezug auf Art. 106 Abs. 2 AEUV bedeutet dies für solche Dienstleistungen die Liberalisierung und damit die Öffnung für den Wettbewerb. Davon wäre sogar die Wasserversorgung betroffen.
Mit dieser Formulierung wird der gesamteuropäische Konsens, wie er sich im Vertrag von Lissabon und in den AEUV findet, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge eine besondere vom Wettbewerb auszunehmende Bedeutung für das Gemeinwohl und für wirtschaftliche Stabilität haben, unterlaufen. Auch die Beteuerungen der EU-Verhandlungsführer, dass es in den Freihandelsabkommen gerade nicht um Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Aufgaben gehe, werden dadurch in Frage gestellt. Damit wird ein Einfallstor für den Privatsektor in den Bereich der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ erschaffen. Das bestätigt unsere Befürchtungen über die Auswirkungen der Freihandelsabkommen.

Bei Ihrer Resolution sollte aber berücksichtigt werden, dass in der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ rund 1,9 Mio. EU-Bürger und über 1,3 Mio. aus Deutschland den Appell „Wasser ist ein Öffentliches Gut und keine Handelsware“ unterstützt haben und unter anderem gefordert haben: „Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.“

Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten [Punkt 1.(b).(xxi)]
Die Verhandlungen zu den Beschaffungsmärkten sehen wir kritisch. Eine Übereinstimmung („compliance“) mit den neuen EU-Vergaberichtlinien, wie im Berichtsentwurf formuliert, erachten wir für nicht ausreichend. Wir befürchten vielmehr weitreichende Sonder-Vergaberegeln für Investoren aus den USA, die einerseits neue Konstruktionen im Bereich PPP (Public Private Partnerschaft) ermöglichen, zum anderen aber die Formen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit oder vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfte (bzw. Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit) erschweren. Wir bitten zu den Regeln zum Vergaberecht, einschließlich der über Konzessionen, ausdrücklich zu fordern, nicht über das bestehende EU-Vergaberechtsregime hinauszugehen und deren einzelstaatliche Umsetzung ausdrücklich anzuerkennen.

„Regulatorische Zusammenarbeit“ [Punkt 1.(c).]
Große Bedenken haben wir auch bezüglich des geplanten Verfahrens einer „Regulatorischen Zusammenarbeit“. Wir befürchten, dass damit kommerzielle Interessen und die Kosten von Regulierungen in den Vordergrund rücken, Gesichtspunkte wie Gemeinwohl, Gesundheits- und Umweltschutz jedoch dabei in den Hintergrund geraten. Dadurch können sich negative Auswirkungen für die Umwelt, den Gewässerschutz und letztlich auch für die Wasserversorgung ergeben.

Exploration und Nutzung von Energiequellen [Punkt 1.(d).(viii)]
Hinsichtlich der Exploration und Nutzung von Energiequellen begrüßen wir die Forderung, wonach jeder Partner die Exploration und Nutzung von Energiequellen selbst regeln kann. Wir weisen dabei ausdrücklich auch darauf hin, dass dies das Recht beinhalten sollte, für bestehende Erlaubnisse oder Genehmigungen zusätzliche Anforderungen zu regeln, wie z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder die Nachholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus [Punkt 1.(d).(xiii bis xv)]
Zum Investitionsschutz und ISDS-Mechanismus möchten wir zusätzlich darauf hinweisen, dass auch Entscheidungen von rein öffentlichen Unternehmen in kommunaler Hand Gegenstand von ISDS-Verfahren sein können. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme zur Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Insbesondere im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und das Subsidiaritätsprinzip lehnen wir Sonderrechte und ISDS-Verfahren in diesem Bereich entschieden ab.

Unsere Hinweise gelten entsprechend auch für CETA, TISA und alle weiteren Abkommen.
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Zusammenfassend möchten wir bemerken, dass das EU-Parlament mit dieser sogenannten Resolution hinter den bisherigen Diskussionen und Erwartungen weit zurück bleibt.

Christa Hecht, Geschäftsführerin Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstr. 18a, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 39 74 36 06
Fax: +49 30 39 74 36 83

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