Green Lecture:
Maude Barlow über den Kampf gegen TTIP und CETA

Böll Stiftung
Green Lectures
28.04.2015
Von Lene Goldt

Die Kanadierin Maude Barlow ist Trägerin des Alternativen Nobelpreises und eine der bekanntesten Streiterinnen gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA. In der Heinrich-Böll-Stiftung sprach sie über folgenschwere Vertragsklauseln und Möglichkeiten des gemeinsamem Widerstandes.
barlow

[…] Auch in den USA und Canada wehren sich Aktivist/innen gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Die wohl bekannteste von ihnen ist die Kanadierin Maude Barlow, Vorsitzende der größten Bürgerrechtsorganisation Kanadas – „The Council of Canadians“. Am 22. April 2015 war Barlow für die Veranstaltung „Gegen TTIP und CETA: Möglichkeiten und Grenzen der Einmischung auf beiden Seiten des Atlantik“ zu Gast in der Heinrich-Böll-Stiftung, um über den Kampf gegen TTIP und CETA zu sprechen – und über den Zugang zu Wasser. „Wer glaubt, der mangelnde Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein Problem des globalen Südens, liegt falsch“, sagt Barlow, die sich als Mitbegründerin des Blue Planet Projekts für die Verteidigung des Wassers als öffentliches Gut einsetzt, in ihrer Keynote. […]

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TiSA – Privatisierung der Wasserversorgung

Badische Zeitung
25.04.2015

Poker um Wasser und Kontodaten
Von Gastautor Wolfgang Kessler

Wolfgang Kessler hält das geplante TiSA*-Abkommen zur Privatisierung von Dienstleistungen für hochbrisant.

„Auf den meisten Märkten wie Gesundheit, Wasser, Verkehr, Energie, Gesundheit, Finanzen oder Telekommunikation wollen die Regierungen privaten Anbietern die gleichen Rechte einräumen wie öffentlichen Anbietern. […] Um die Privatisierung von Dienstleistungen zu sichern, sind im Tisa-Abkommen besondere Klauseln geplant. Die „Future-Proofing-Klausel“ sieht vor, dass alle Dienstleistungen, die bei Abschluss von Tisa nicht auf einer Negativliste stehen, künftig privaten Anbietern offen stehen müssen. […] Die Ratchet-Klausel (Sperrklausel) soll verhindern, dass einmal privatisierte Dienstleistungen wieder rekommunalisiert werden können, wie dies viele deutsche Kommunen mit der Wasserversorgung getan haben. Dann wären Privatisierungen unumkehrbar.“

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Vgl. auch: TiSA contra öffentliche Dienste. 28. April 2014.

*TiSA = Trade in Services Agreement, Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

TTIP-CETA-TiSA bedrohen die kommunale Daseinsvorsorge

Berliner Wassertisch
18.04.2015

Rede Wolfgang Rebel
Auf Youtube hier

Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar
Statement von Wolfgang Rebel, Pressesprecher vom Berliner Wassertisch, auf der Kundgebung des Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!”

Ein herzliches Willkommen vom Berliner Wassertisch zum Globalen Aktionstag gegen die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. Wir freuen uns, dass wir hier ein paar Worte sprechen dürfen.

TTIP, CETA und TiSA stellen eine Gefahr für die demokratische Selbstbestimmung über unsere kommunale Daseinsvorsorge dar. Wir müssen alles dafür tun, diese Abkommen zu stoppen.

Alle öffentlichen Dienstleistungen wie Wasser, Müllabfuhr, öffentlicher Nahverkehr, Stromnetze und Gesundheitsversorgung sind Teil der sogenannten Daseinsvorsorge. Es ist daher wichtig, dass für sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit und nicht die der Gewinnmaximierung gelten. Gewinnmaximierung führt erfahrungsgemäß zu Preissteigerungen und zu Lohn- und Qualitätssenkungen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise Krankenhauskonzerne eine Rendite von 15 % anstreben und die mangelnde Hygiene in den Krankenhäusern dann zu vielen Todesfällen führt.

Die EU-Kommission behauptet unermüdlich, TTIP habe nichts mit der Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen zu tun. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Das beste Beispiel hierfür ist die kommunale Wasserversorgung. Vor zwei Jahren haben viele aufgeatmet, als die EU-Kommission nach der ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative RIGHT2WATER – WASSER IST EIN MENSCHENRECHT – die Wasserversorgung aus der gefürchteten Dienstleistungskonzessions-Richtlinie herausgenommen hat. Nicht so im TTIP-Verhandlungsmandat der gleichen EU-Kommission. Hier wurde die Wasserversorgung nicht ausgeklammert. Pia Eberhardt, bekannte Expertin in Freihandelsfragen, antwortete kürzlich auf die Frage „Was spricht denn gegen TTIP?“ „Wenn ich mich als Bürger einer Stadt dafür einsetze, dass die Wasserwerke wieder in die öffentliche Hand gelangen, kann TTIP das verhindern. Was einmal in privater Hand ist, kann nicht mehr rekommunalisiert werden.“

Das heißt, wenn TTIP beschlossen wird, dann wäre ein Volksentscheid zur Wasser-Rekommunalisierung wie hier in Berlin überflüssig. Bei Freihandels- und Investitionsschutzabkommen wird die demokratische Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Dann heißt es: Einmal privat, immer privat. Oder es wird sehr teuer. Dafür gibt es bereits Beispiele:

Anfang der 90er Jahre war die Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires an den Wasserkonzern SUEZ verkauft worden. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich. SUEZ hielt vertragliche Vereinbarungen nicht ein, verlangte aber immer drastischere Wasserpreiserhöhungen. Daraufhin kündigte die Regierung dem Wasserkonzern. Doch SUEZ verklagte das Land Argentinien auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommens. Letzten Freitag hat das Schiedsgericht SUEZ 405 Millionen Euro Schadensersatz für entgangene Gewinne zugesprochen.

In der estnischen Hauptstadt Tallin sind die Wasserbetriebe privatisiert. 2011 lehnte die dortige Administration eine Wasserpreiserhöhung ab. Der Mitteilhaber der Wasserbetriebe, ein niederländischer Konzern, sah dadurch seine Gewinnerwartung geschmälert. Nun verklagen die privaten Wasserbetriebe und der niederländische Teilhaber die Republik Estland auf Schadensersatz vor einem geheimen Schiedsgericht. Dies ist möglich, weil es ein Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden gibt.

Wir in Berlin hatten noch Glück. NOCH gibt es diese Abkommen nicht. Nach unserem Volksentscheid: Wir wollen UNSER WASSER ZURÜCK, heißt es aber nun: WIR WOLLEN UNSER WASSER AUCH BEHALTEN! Daher sind wir heute mit dabei. Daher kämpfen wir weiter dafür, dass die Betriebe der Daseinsvorsorge wieder als kommunale Eigenbetriebe geführt werden. TTIP-CETA-TiSA und wie diese Vertragswerke alle heißen, müssen alle gestoppt werden. Sie dürfen kein Hebel zur Privatisierung sein.

Flyer Berliner Wassertisch (2015)

Flyer Wassertisch 2015

Die Rede als PDF

Berliner Wassertisch
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Weitere Links:
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Aktion Berliner Wassertisch auf Facebook
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Rede Berliner Wassertisch 18. April (pdf)

Trinkwasser für Berlin in Gefahr

Tagesspiegel
20.03.2015

Sulfate und Eisenocker
Trinkwasser für Berlin in Gefahr
von Stefan Jacobs

Die Lausitzer Tagebaue spülen braune Brühe in den Spreewald und immer mehr Sulfat in die Spree. Die Belastung steigt, auch im Trinkwasser. Für die Wasserwerke könnte das zum Problem werden – und für die Berliner teuer.

WasserglasWenn die Berliner Wasserbetriebe (BWB) an diesem Freitag ihre Bilanz für 2014 vorlegen, werden sie gute Nachrichten verkünden: Trink- und Abwasser sind billiger geworden, das wieder landeseigene Unternehmen investiert stärker, spart Energie und erzeugt immer mehr Ökostrom für den Eigenbedarf. Doch jetzt schwappt auf die Wasserbetriebe – und auf die Berliner – ein Problem in ganz neuer Dramatik zu.
Wegen der Tagebaue in der Lausitz ist die Spree inzwischen so stark mit Sulfaten belastet, dass sie schon in wenigen Jahren nicht mehr als Trinkwasserlieferant taugen könnte.

zum Artikel

Weiterer Artikel:
Thomas Loy: Spree: Schadstoffe im Trinkwasser. Senat will mit Brandenburg über Tagebau-Folgen reden. In: Tagesspiegel, 21.3.2105.

BUND-Brandenburg: Aktiver Vattenfall-Tagebau bedroht weiterhin Trinkwasserversorgung. 17.3.2015.

 

Martin Kröger: Wasserbetriebe auf Investitionskurs

Neues Deutschland
27.12.2014

Wasserbetriebe auf Investitionskurs
Von Martin Kröger

[…]
Der Berliner Wassertisch (info) und der Verband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN) empfehlen den Berliner Wasserkunden darüber hinaus, noch in diesem Jahr Rückzahlungsansprüche für die Jahre 2009 bis 2011 geltend zu machen, in denen ebenfalls zu hohe Trinkwasserpreise erhoben worden sein sollen. Ein entsprechendes Musterschreiben (doc) hat der Berliner Wassertisch (info) auf seiner Homepage veröffentlicht. […]

VDGN WT
Zum Artikel

Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.12.2014

VDGN WT

 

 

 

 

 

Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab!

Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt.

(Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) hatten unter der Geschäftsleitung der privaten Konzerne Veolia und RWE seit langem missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise erhoben, die den Durchschnittspreis von Vergleichsunternehmen um mindestens 30 % überschritten. (OLG Düsseldorf, PDF S.35) Dieser vom Senat gedeckte Preismissbrauch wurde erst vom Bundeskartellamt beendet, das am 5. Juni 2012 eine Preissenkungsverfügung gegen die BWB erließ. Gegen diese Verfügung klagten die BWB auf Kosten der Wasserkunden vergeblich durch mehrere Instanzen. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Kartellamtsverfügung vollumfänglich. Darin war für die Zeit ab 2012 eine Preissenkung um ca. 18 % angeordnet worden, der die BWB inzwischen – nur unzureichend – nachgekommen sind, indem sie den Wasserkunden eine Gutschrift in Höhe von 13 % zukommen ließen. Außerdem hatte sich das Amt vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 die Rückzahlung der Überhöhungsbeträge an die Kunden anzuordnen.

Auf diese Anordnung hat das Kartellamt im Rahmen eines mit den BWB im Mai 2014 vereinbar­ten „Deals“ verzichtet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Preisforderungen der BWB wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Preismissbrauchsverbot auch für die Jahre 2009 –2011 unwirksam waren. Die überhöhten Kundenzahlungen sind entsprechend ohne Rechtsgrund erfolgt und können wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Zahlungsempfängers nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Allen Berliner Wasserkunden empfehlen daher der Berliner Wassertisch und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), ihre Rückzahlungsansprüche vor Ende des Jahres 2014 gegenüber den BWB geltend zu machen. Für das Jahr 2009 könnten diese Ansprüche bereits verjährt sein, und für das Jahr 2010 droht mit Ablauf des Jahres die dreijährige Verjährung, wenn der Eintritt der Verjährung nicht zuvor durch Klageerhebung oder einen gerichtlichen Mahn­bescheid gehemmt wird. Ein Musterschreiben an die BWB zur Rückforderung der zu viel gezahlten Entgelte folgt auf der nächsten Seite.

 

Kontakt

Berliner Wassertisch:                                                Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.

Wolfgang Rebel     Tel.: 0152-5723 3484                     Holger Becker   Tel.: 030-514 888 15
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info            E-Mail: info@vdgn.de
Web:      www.berliner-wassertisch.info                       Web: www.vdgn.de

Diese Pressemitteilung als PDF (Originalversion vom 4.2.2014)


MUSTERSCHREIBEN (Update)


Name ………………………………
Adresse ………………………………

Vertragskonto ………………………………

 

Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin                                                                                                         Berlin, den ………………

 

Rückzahlungsforderung für das Jahr 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24. Februar 2014 hat der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Verfahren der BWB gegen das Bundeskartellamt (VI-2 Kart 4/12 (V)) für den Zeitraum ab 2009 rechtskräftig festgestellt, dass die Berliner Wasserbetriebe die Trinkwasserpreise missbräuchlich überhöht haben. Damit hat die BWB gegen das Preismissbrauchsverbot des § 19 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 GWB 1999 verstoßen. Als betroffener Wasserkunde der BWB fordere ich Sie daher auf, bis zum [……………………….] meine auf die Preisüberhöhung in dem vom Gericht bestätigten Umfang entfallenden Zahlungsbeträge für das Jahr 2011 zurückzuerstatten.

Zahlungen erbitte ich auf mein Konto:

Kontoinhaber:………………………………………………

Kontonummer: …………………………………………………………                                                   BLZ:…………………………

 

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………………

 

Musterschreiben als Word-Dokument zum DOWNLOAD (aktualis. Version)

muster
Hinweis (Update):
Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, die den BWB einzuräumen ist, müsste bei fehlender oder ablehnender Reaktion der Wasserbetriebe ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, um die Forderung durchzusetzen. Wegen Verjährung ist dies inzwischen nur noch für das Jahr 2011 möglich, es sei denn, ein Rückforderungs-Schreiben für 2010 und 2011 wurde bereits bis Mitte Dez. 2014 an die BWB geschickt. Die Beantragung eines Mahnbescheides kann z. B. erfolgen über: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag
Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Mahnantrags findet sich hier (PDF)