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Vgl. dazu auch das Interview mit Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch) für das Bündnis NOlympia zum Thema „Olympia“ im Radio Radio F-hain (Ab Minute 24:48)
Das am 25.11.2014 veröffentlichte
macht deutlich:
Das Diskussionspapier als PDF (Quelle: Campact)
Spiegel online
11.12.2014
Wut über neue Gebühren
Wasser marsch gegen die irische Regierung
von Frank Patalong
Zehntausende Iren demonstrierten vor dem Parlament, die Opposition drängt gar auf Neuwahlen: Bislang war das Trinkwasser kostenlos. Doch jetzt will Regierungschef Kenny Zähler einführen – ein Kulturbruch.
Dublin/Hamburg – Das Bündnis Right2Water rief, und Zehntausende kamen: Je nach Schätzung zwischen 30.000 und 100.000 Iren blockierten das Parlament und brachten den Verkehr in Dublin zum Stillstand. Sie wollten in letzter Minute verhindern, dass sie ab 2015 für ihr Trink- und Abwasser bezahlen müssen. Denn bisher war das kostenlos.
Im Frühjahr 2013 wurden der EU-Lobby-Expertin Pia Eberhardt von einer unbekannten Quelle geheime Dokumente eines EU-Verhandlungsmandats zugespielt. Es ging um geheime Details des geplanten Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen den USA und der EU.
Diese Sendung kann hier nachträglich nachgehört werden
junge Welt
08.12.2014
Rückzahlung möglich
Weihnachtsgrüße vom Kartellamt
von Ben Mendelson
Überteuerte Wasserpreise: Berliner Kunden sollen bis Jahresende Geld zurückfordern
Als Folge der Privatisierung hatten die überteuerten Wasserpreise im Land Berlin dem Senat und multinationalen Konzernen seit 1999 saftige Gewinne beschert. Das Bundeskartellamt schritt dagegen im vorletzten Jahr mit einer Preissenkungsverfügung ein, die Jahre 2009 bis 2011 blieben davon aber unberührt. Für diesen Zeitraum können die Berliner nun bis Ende des Jahres Rückforderungen stellen.
Seit Ende vergangener Woche rufen der Berliner Wassertisch.info und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer die Berliner Wasserkunden dazu auf, für den Preismissbrauch bis 2011 Rückzahlungen zu fordern. Das Schreiben an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) findet sich im Internet: kurzlink.de/musterschreiben.

Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab!
Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt.
(Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) hatten unter der Geschäftsleitung der privaten Konzerne Veolia und RWE seit langem missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise erhoben, die den Durchschnittspreis von Vergleichsunternehmen um mindestens 30 % überschritten. (OLG Düsseldorf, PDF S.35) Dieser vom Senat gedeckte Preismissbrauch wurde erst vom Bundeskartellamt beendet, das am 5. Juni 2012 eine Preissenkungsverfügung gegen die BWB erließ. Gegen diese Verfügung klagten die BWB auf Kosten der Wasserkunden vergeblich durch mehrere Instanzen. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Kartellamtsverfügung vollumfänglich. Darin war für die Zeit ab 2012 eine Preissenkung um ca. 18 % angeordnet worden, der die BWB inzwischen – nur unzureichend – nachgekommen sind, indem sie den Wasserkunden eine Gutschrift in Höhe von 13 % zukommen ließen. Außerdem hatte sich das Amt vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 die Rückzahlung der Überhöhungsbeträge an die Kunden anzuordnen.
Auf diese Anordnung hat das Kartellamt im Rahmen eines mit den BWB im Mai 2014 vereinbarten „Deals“ verzichtet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Preisforderungen der BWB wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Preismissbrauchsverbot auch für die Jahre 2009 –2011 unwirksam waren. Die überhöhten Kundenzahlungen sind entsprechend ohne Rechtsgrund erfolgt und können wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Zahlungsempfängers nach § 812 BGB zurückgefordert werden.
Allen Berliner Wasserkunden empfehlen daher der Berliner Wassertisch und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), ihre Rückzahlungsansprüche vor Ende des Jahres 2014 gegenüber den BWB geltend zu machen. Für das Jahr 2009 könnten diese Ansprüche bereits verjährt sein, und für das Jahr 2010 droht mit Ablauf des Jahres die dreijährige Verjährung, wenn der Eintritt der Verjährung nicht zuvor durch Klageerhebung oder einen gerichtlichen Mahnbescheid gehemmt wird. Ein Musterschreiben an die BWB zur Rückforderung der zu viel gezahlten Entgelte folgt auf der nächsten Seite.
Kontakt
Berliner Wassertisch: Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.
Wolfgang Rebel Tel.: 0152-5723 3484 Holger Becker Tel.: 030-514 888 15
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info E-Mail: info@vdgn.de
Web: www.berliner-wassertisch.info Web: www.vdgn.de
Diese Pressemitteilung als PDF (Originalversion vom 4.2.2014)
MUSTERSCHREIBEN (Update)
Name ………………………………
Adresse ………………………………
Vertragskonto ………………………………
Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin Berlin, den ………………
Rückzahlungsforderung für das Jahr 2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24. Februar 2014 hat der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Verfahren der BWB gegen das Bundeskartellamt (VI-2 Kart 4/12 (V)) für den Zeitraum ab 2009 rechtskräftig festgestellt, dass die Berliner Wasserbetriebe die Trinkwasserpreise missbräuchlich überhöht haben. Damit hat die BWB gegen das Preismissbrauchsverbot des § 19 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 GWB 1999 verstoßen. Als betroffener Wasserkunde der BWB fordere ich Sie daher auf, bis zum [……………………….] meine auf die Preisüberhöhung in dem vom Gericht bestätigten Umfang entfallenden Zahlungsbeträge für das Jahr 2011 zurückzuerstatten.
Zahlungen erbitte ich auf mein Konto:
Kontoinhaber:………………………………………………
Kontonummer: ………………………………………………………… BLZ:…………………………
Mit freundlichen Grüßen
…………………………………………
Musterschreiben als Word-Dokument zum DOWNLOAD (aktualis. Version)

Hinweis (Update):
Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, die den BWB einzuräumen ist, müsste bei fehlender oder ablehnender Reaktion der Wasserbetriebe ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, um die Forderung durchzusetzen. Wegen Verjährung ist dies inzwischen nur noch für das Jahr 2011 möglich, es sei denn, ein Rückforderungs-Schreiben für 2010 und 2011 wurde bereits bis Mitte Dez. 2014 an die BWB geschickt. Die Beantragung eines Mahnbescheides kann z. B. erfolgen über: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag
Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Mahnantrags findet sich hier (PDF)