Bürgernahe EU. Wie Europa unsere Heimat werden kann

Süddeutsche Zeitung
17.04.2014

Bürgernahe EU. Wie Europa unsere Heimat werden kann.
Von Heribert Prantl

„Die meisten Menschen wollen Europa. Aber sie wollen es anders. Europa darf nicht nur Wirtschaftsgemeinschaft sein, nicht nur Nutzgemeinschaft für die Industrie, sondern muss Schutzgemeinschaft werden für die Bürger. Das geht nicht mit Geschwurbel, das geht nur mit handfester sozialer Politik.“

„Richtig zufrieden kann man mit dieser Europäischen Bürgerinitiative aber noch nicht sein – ihre Reichweite ist begrenzt auf die Fragen, für die die EU-Kommission zuständig ist. Und diese Kommission, die einen demokratischen Legitimationstest kaum bestehen würde, entscheidet auch über die Zulässigkeit einer Bürger-Gesetzesinitiative. Da können zwei Millionen Bürger – wie es bei der Initiative „Wasser ist Menschenrecht“ war – gegen die Privatisierung der Wasserversorgung unterschreiben; und dann kann die Kommission diese Initiative trotzdem einfach wegwischen. Das ist nicht gut, das ist nicht recht, das ist ein schwerer Fehler.

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Campaign of the Year

European Democratic Citizenship Awards

Sehr erfreulich: Unsere europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ (Right2water) wurde vom Europe Civic Forum als „Campaign of the year“ nomminiert. HIER kann abgestimmt werden! Wir würden uns über viele UnterstützerInnen freuen! 🙂

The European Civic Forum launches its „European democratic citizenship awards“

„RIGHT2WATER ECI

The Right2Water is the first European Citizens’ Initiative successful in engaging a hearing in the European Parliament, with a total of 1,884,790 signatures. This campaign is a tool to commit the EU and Member States to implement the human right to water and sanitation. It is a tool to change the mind-set in the European Commission from a market-based approach with the focus on competition to a rights-based approach with the focus on public service.


It aims to achieve universal (global) access to water and sanitation and to safeguard the limited public water resources for future generations.
The European Union should set binding targets for all Member States to achieve 100% coverage of water and sanitation services in Europe. We believe that the European Union should also make a bigger effort towards achieving universal access to water and sanitation outside the European Union. Millions of people are still deprived of these services.“

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Campaign >right2water< is over, Lobby continues

Right2water
15.04.2014

Campaign >right2water< is over, Lobby continues.

On 19 March, the European Commission published its Communication in reply to our successful European Citizens’ Initiative (ECI). The Communication recalls the importance of the human right to water and sanitation and states the importance of water as a public good and fundamental value and that “water is not a commercial product”. While, this is not a policy change, it is a change in language about water.

Furthermore, the Commission refers to the Concessions directive from which, thanks to our ECI, water services were excluded. It also recognizes that the provision of water services is the responsibility of local authorities which are closest to citizens. This confirms the trend towards re-municipalisation across Europe. The Commission will encourage Member States to fulfil their obligations to realize the human right to water and sanitation for all inhabitants. We had hoped for something stronger than this recognition and encouragement. And, unfortunately, the Commission’s Communication makes no commitment to explicitly exclude water services from trade negotiations such as the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP).

We do, however, welcome the Commission’s commitment to promote universal access to water and sanitation in its development policies and to promote public-public partnerships. This also reflects a change in language and a fundamental shift away from pro-privatization policies. These outcomes would not have been possible without the support of YOU and the nearly two million people that raised their voice to say: Water is a human right and a public good, NOT a commodity! Attached is the full response of the Commission.

We will keep track of the actions that the Commission plans to take and we know that our lobbying must continue, in the same way as we know that multinational enterprises will continue their lobbying to commercialise water. One of our recent initiatives was to ask candidates for presidency of the next Commission to make a commitment to the human right to water.

For the upcoming European elections we would like to encourage you to vote for a candidate that supports our ECI: Water is a human right and a public good!

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EU-Kommission reagiert auf Europäische Bürgerinitiative mit unverbindlichen Absichtserklärungen – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.03.2014

Die EU Kommission hat heute auf die Forderungen der erfolgreichen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht!“ mit dem Hinweis auf ihre bisherigen Verdienste und mit der Aufzählung einiger unverbindlicher Absichtserklärungen reagiert.

(Berlin, den 19. März 2014) Auch wenn die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung den Eindruck zu erwecken versucht, dass sie die Anliegen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Right2Water“ voll und ganz unterstützt, stehen die Forderungen der Initiative, die eine kommunale öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung ausbauen und sichern will, in einem deutlichen Missverhältnis zu den „konkrete[n] Schritten und neue[n] Maßnahmen“, in der heutigen Verlautbarung der Kommission.

Hierzu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die von der Bürgerinitiative geforderte Umsetzung ihrer Vorschläge in europäisches Recht wird vollständig ignoriert. Von einer Abkehr ihrer kapitalorientierten Einstellung im Bereich der Daseinsvorsorge kann bei der Kommission keine Rede sein.“

Anstatt auf konkrete Forderungen einzugehen – etwa die Forderung, dass Wasser für häusliche Zwecke vor anderen Wassernutzungen Vorrang haben muss – beglückwünscht die Kommission die Initiatoren der Bürgerinitiative zu ihrem Erfolg und betont in diesem Zusammenhang die Herausnahme des Wassersektors aus der Dienstleistungs-Konzessionsrichtlinie im letzten Jahr. Dieser Erfolg, der auf die Anstrengungen der EBI zurückgeht, ist aber nach einer Überprüfung im Jahr 2019 revidierbar und auch die Versicherung der Kommission, bei internationalen Handelsverhandlungen (z.B. TTIP) Wasserdienst­leistungen unangetastet zu lassen, ist eine reine Absichtserklärung.

Dazu erklärt der stellvertretende Pressesprecher des Berliner Wassertischs, Rainer Heinrich, der bei der Anhörung der EBI im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 17. Februar in Brüssel anwesend war: „Die Kritik von Abgeordneten, dass die Kommission nach wie vor die Neuaufnahme von Mitgliedern in die EU von der Privatisierung von Wasser- und Abwasserbetrieben abhängig macht und dass die Troika an ihren Privatisierungsforderungen für Wasser- und Abwasserbetriebe in Spanien, Portugal und Griechenland festhält, weist in die gleiche Richtung.“ In diesem Zusammenhang forderte Heinrich eine Verbesserung der demokratischen Prozesse in der EU, die dem Bürgerwillen zum Durchbruch verhelfen sollen: „Europäische Bürgerinitiativen sind nicht zum Dampfablassen da!“

Der Kampf für das Menschenrecht auf Wasser hat gerade erst begonnen, wie das Referendum gegen die Privatisierung der Wasserversorgung in Thessaloniki am 18. Mai 2014 zeigt, das vom Berliner Wassertisch ausdrücklich unterstützt wird.

Hinweis: 26.3., 18h Bali-Kino, Filmpremiere : „Widerstandstropfen“ (14min. dt./eng.) in Anwesenheit der Filmemacherin Andrea Behrendt. Danach Podiumsveranstaltung u.a. mit Christa Hecht (AöW) und Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Video-Aufzeichnung der Anhörung der Europäischen Bürgerinitiative right2water in Brüssel am 17.02.2014

Anhoerung right2water

Video

Am 17. Februar 2014 kam endlich einmal die direkte Demokratie in Brüssel zu Wort:

  • Ab 9:45 stellten die Initiatoren der EBI der Europäischen Kommission ihre Forderungen.
  • Ab 14 Uhr gabe es eine Pressekonferenz im Europäischen Parlament.
  • Um 15 Uhr begann die Anhörung im Europäischen Parlament. Eine Video-Aufzeichnung der gesamten Anhörung (827 MB im wmv-Format) kann hier heruntergeladen und dann z.B. mit dem VLC-Media-Player abgespielt werden.
  • 15:10 Menschenrecht auf Wasser und Sanitäre Grundversorgung
  • 16:10 Weltweiter universeller Zugang
  • 17:00 Keine Liberalisierung der Wasserversorgung

Bei der Anhörung ging es darum, den von der Bürgerinitiative aufgestellten Forderungen Gehör zu verschaffen.

EU freut sich über Besuch von Privatisierungsgegnern

Süddeutsche.de
17.02.2014

EU freut sich über Besuch von Privatisierungsgegnern
Von Javier Cáceres, Brüssel

Right2Water war die erste erfolgreiche EU-Bürgerinitiative. Nun durften die Antiprivatisierungs-Aktivisten in Brüssel ihre Argumente vortragen – und die Kommission jubelt.

Maros Sefkovic, slowakischer Vizepräsident der Europäischen Kommission, und als solcher zuständig für die Verwaltung, war am Montagvormittag nachgerade außer sich vor Freude. In der für Staats- und Ehrengäste reservierten „Vip-Ecke“ des Berlaymont-Gebäudes, dem Sitz der Kommission in Brüssel, empfing Sefkovic 25 Vertreter von Verbänden aus dreizehn Ländern, die ihm symbolisch 1 680 172 Unterschriften übergaben.

„Ein großer Tag für Europa“, freute sich Sefkovic, und fügte fast schon jubelnd hinzu, dass man einem „Musterbeispiel an Graswurzeldemokratie“ beiwohne. Graswurzeldemokratie? Oh ja. Zumindest insofern, als die fast 1,7 Millionen Signaturen waren für das erste geglückte, paneuropäische, basisdemokratische Projekt, nämlich die Europäische Bürgerinitiative Right2Water, zu Deutsch: Recht auf Wasser.

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Wasser ist für alle da

Sat3 nano – Sendung vom 17.02.2014

3sat nano

Diese Sendung
können Sie sich hier nachträglich ansehen

Anmoderation: „Ist Wasser ein öffentliches Gut oder Handelsware? Viele Bürgerinitiativen wollen die Privatisierung der Trinkwasserversorgung rückgängig machen, notfalls per Volksentscheid – und das sogar auf EU-Ebene. Die Bürgerinitiative right2water hat weit über 1 Million Unterschriften gesammelt und sich damit eine Anhörung im Europaparlament in Brüssel erkämpft.“

 

Bericht über die Anhörung der Europäischen Bürgerinitiative right2water in Brüssel am 17.02.2014

ZDF Heute in Europa – Sendung vom 17.02.2014 16:00 Uhr

Übergabe Unterschriften

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Am 17. Februar 2014 kam endlich einmal die direkte Demokratie in Brüssel zu Wort:

  • Ab 9:45 stellten die Initiatoren der EBI der Europäischen Kommission ihre Forderungen.
  • Ab 14 Uhr gabe es eine Pressekonferenz im Europäischen Parlament.
  • Um 15 Uhr begann die Anhörung im Europäischen Parlament. Eine Video-Aufzeichnung der gesamten Anhörung (827 MB im wmv-Format) kann hier heruntergeladen und dann z.B. mit dem Windows-Media-Player abgespielt werden.
  • 15:10 Menschenrecht auf Wasser und Sanitäre Grundversorgung
  • 16:10 Weltweiter universeller Zugang
  • 17:00 Keine Liberalisierung der Wasserversorgung

Bei der Anhörung ging es darum, den von der Bürgerinitiative aufgestellten Forderungen Gehör zu verschaffen.

Die Bürgerinitiative, die keine ist

Handelsblatt
18.02.2014

MEHR DEMOKRATIE IN DER EU
Die Bürgerinitiative, die keine ist
von Steffen Daniel Meyer

Im Jahr 2012 führte die Kommission die Europäische Bürgerinitiative ein, um mehr Demokratie in der EU zu wagen. Die erste Bilanz zeigt: Für den einfachen Bürger ist das Projekt nichts. Aber trotzdem hat es etwas bewirkt.

Brüssel. Es ist einer der größten Säle des Europäischen Parlaments – und trotzdem müssen Dutzende Leute stehen. Mehr als 200 Menschen aus allen Ländern der EU, einige im Anzug, viele im Pullover oder T-Shirt, drängen sich an diesem Montag in den Raum „4Q2”, setzen sich an die langen Tische mit den Mikrofonen und Kopfhörer, hinter Glasscheiben sitzen die Dolmetscher und übersetzen in die 24 Amtssprachen der EU. Der Grund für den Tumult: die Anhörung der Europäischen Bürgerinitiative „Right2Water”.

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Erfolgreiche europäische Bürgerinitiative fordert:
Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.02.2014

Wasser ist ein Menschenrecht

Nach dem erfolgreichen Abschluss der europaweiten Unterschriftensammlung „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (right2water) fand heute im Europaparlament die Anhörung der Bürgerinitiative statt. Die Initiative fordert, die Regeln des europäischen Binnenmarktes nicht auf die begrenzte Ressource Wasser anzuwenden.

(Berlin, den 17. Feb. 2014) Der 17. Februar 2014 wird in die Geschichte der direkten Demokratie in der Europäischen Union eingehen. Darüber herrschte heute im Europäischen Parlament Einigkeit. Ca. 300 Bürger*innen aus der Europäischen Union waren angereist, um die Anhörung der erfolgreichen Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (right2water) zu verfolgen. Der stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich war ebenfalls vor Ort: „Der Erfolg der Bürgerinitiative right2water zeigt, dass die Menschen in der EU eine Privatisierung der Wasserversorgung ablehnen. Gemeinsam haben wir es geschafft, dass sie aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie genommen wurde. Scharf kritisiert wurden heute die von der Troika erzwungenen Privatisierungen der Wasserversorgung in Griechenland und Portugal. Unser Bündnis fordert, »dass die EU ihre rein marktwirtschaftliche Einstellung und ihre Ausrichtung auf den Wettbewerb ändert und statt dessen einem Modell den Vorzug gibt, das auf Rechten basiert und auf öffentliche Dienste setzt.«“

Dies entspricht auch der alten Forderung des Berliner Wassertischs (vgl. Wasser-Charta), die Berliner Wasserbetriebe wieder von einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in einen Eigenbetrieb umzuwandeln. Pressesprecher Wolfgang Rebel: „Allein die Betriebsform Eigenbetrieb stellt einen starken Schutzwall gegen erneute Privatisierungsversuche dar. Auch wenn das Wasser – vorerst – aus der Konzessionsrichtlinie genommen wurde: Mit dem derzeit verhandelten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) drohen neue Gefahren für die kommunale Wasserversorgung. Das alles zeigt: Es muss ein grundsätzlicher und unumstößlicher Beschluss der EU-Kommission gegen die Privatisierung der Wasserversorgung her! Bis zum 20. März hat die Kommission Zeit, sich zur Bürgerinitiative »Wasser ist ein Menschenrecht« zu äußern. Am 22. März ist Weltwassertag – dann werden wir Bilanz ziehen.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Vorschläge der EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ vom 13.01.2014

EBI Wasser ist ein Menschenrecht

EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE „Wasser ist ein Menschenrecht“
Vorschläge zur Umsetzung des Menschenrechtes auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung in der europäischen Gesetzgebung

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Zusammenfassung
Die EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ hat 1,8 Millionen Unterschriften in 28 EU-Ländern gesammelt. In 13 Ländern wurde das Mindestquorum erreicht. Unsere Vorschläge für eine EU-Gesetzgebung sollten deshalb von der Europäischen Kommission berücksichtigt werden. Damit das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung für alle umgesetzt werden kann, fordern wir das Europäische Parlament auf, eine Gesetzgebung für drei Aspekte vorzuschlagen.

1. Garantie des Rechts auf Wasser- und eine sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in der Europäischen Union
Die Einrichtungen und Mitgliedstaaten der EU werden verpflichtet sicherzustellen, dass alle Menschen das Recht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung genießen können.
Wir sind der Überzeugung, dass die Europäische Union das Menschenrecht auf Wasser umsetzen muss, da für Dienstleistungen im Bereich Wasserversorgung und Abwasserreinigung (Daseinsvorsorge) europäisches Recht gilt. Die Europäische Union muss die Umsetzung dieses Menschenrechts in einzelstaatliches Recht durch die Festlegung von Zielen unterstützen, die von allen Mitgliedstaaten einzuhalten sind und die diesem Recht auf diese Weise zu universeller Geltung verhelfen.

Wir fordern, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreift, um:

  • Wasser für häusliche Zwecke zu priorisieren, mit Schwerpunkt auf dem Zugang für die am meisten benachteiligten Gruppen; 
  • die Mitgliedstaaten zu ermutigen und zu unterstützen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, um das Recht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen;
  • das Menschenrecht auf Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu einem zentralen Element aller Mitteilungen über Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu machen;
  • eine 100%ige Versorgung mit hochwertigem Wasser und einer hochwertigen sanitären Grundversorgung in allen Mitgliedstaaten der EU bis 2016 als Ziel festzusetzen;
  • Sanktionen gegen Mitgliedstaaten bei Nichteinhaltung festzulegen;
  • Optionen für Situationen zu definieren, in denen Menschen nicht mit dem Netz verbunden werden können (Bewohnerinnen und Bewohner abgelegener Gebiete), und wie man in diesen Fällen den menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann;
  • die regionale Strukturförderung von der Einhaltung demokratischer und menschenrechtlicher Grundsätze abhängig zu machen und es zu unterlassen, derartige Förderungen von Marktgrundsätzen abhängig zu machen;
  • einen kohärenten Prozess für alle gesetzgeberischen Maßnahmen in Bezug auf Wasser und Wasserressourcen einzuführen.

2. Menschenrechte haben Vorrang vor Marktinteressen
Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen

Wir möchten, dass die EU ihre rein marktwirtschaftliche Einstellung und ihre Ausrichtung auf den Wettbewerb ändert und statt dessen einem Modell den Vorzug gibt, das auf Rechten basiert und auf öffentliche Dienste setzt. Wasser ist eine begrenzte natürliche Ressource und ein öffentliches Gut mit größter Bedeutung für Leben und Gesundheit. Es ist ein „natürliches“ Monopol, auf das die Regeln des Binnenmarktes nicht angewendet werden dürfen.

Um diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen, schlagen wir vor, dass die Europäische Kommission Maßnahmen ergreift, um:

  • Wasser und Wasserresourcen zu einem öffentlichen Gut zu erklären;
  • die Forderung umzusetzen, dass „die Bewirtschaftung von Wasser und der Wasserressourcen nicht den Regeln des Binnenmarkts unterliegen darf“ (Entschließung des Europäischen Parlaments P5_TA(2004)0183);
  • sicherzustellen, dass die Wasserdienstleistungen nicht zu einem Teil jeglicher Handels- oder Investorenschutzvereinbarung gemacht werden;
  • das Benchmarking auf nationaler Ebene für Wasserdienstleister – analog zu langjährigen Praktiken in den Niederlanden und in Deutschland – mit den Hauptzielen Qualitätssteigerung und Verbesserung der Versorgungssicherheit zu fördern;
  • Richtlinien über die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Teilhabe festzulegen, um sicherzustellen, dass Informationen über Profite und Zahlungen an Anteilseignerinnen und
    Anteilseigner von Wasserversorgern öffentlich gemacht werden.

3. Globaler/universeller Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung für alle.
Wir sind der Überzeugung, dass die EU sich stärker für einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung engagieren sollte. Die EU muss Ziele setzen und den universellen (globalen) Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu einem Teil ihrer Entwicklungspolitik machen. Auf diese Weise wird die EU das globale Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung aktiv fördern.

Wir schlagen vor, dass die Kommission konkrete Maßnahmen ergreift, um:

  • gezielt Ressourcen einzusetzen, damit Zugang für Gemeinschaften ohne wesentlichen Zugang priorisiert wird, mit dem Fokus auf der sanitären Grundversorgung;
  • in größerem Maß finanzielle und institutionelle Ressourcen bereitzustellen und die Planungsarbeit zu verbessern, um konstante Investitionen in den Betrieb und die Instandhaltung zu garantieren;
  • an die Europäische Investitionsbank zu appellieren, einen größeren Teil ihrer Investitionen für Wasser und die sanitäre Grundversorgung vorzusehen (Zweckbindung) und sich auf Menschen ohne Zugang zu konzentrieren;
  • eine sinnvolle Teilhabe sicherzustellen, um dafür zu sorgen, dass Lösungen für Wasser, eine sanitäre Grundversorgung und Hygiene sozial und kulturell annehmbar sind sowie nachhaltig genutzt und praktiziert werden;
  • einen Menschenrechtsansatz für die Entwicklungszusammenarbeit zu verfolgen, der alle
    Menschenrechte, ob zivil/politisch oder wirtschaftlich/sozial/kulturell gemäß den UN-Richtlinien umfasst;
  • ein Ziel bezüglich Wasser und sanitärer Grundversorgung in die UNO-Entwicklungsagenda nach 2015 aufzunehmen, das auf die Beseitigung von Ungleichheiten im Zugang und die Sicherstellung von Nachhaltigkeit abzielt;
  • eine internationale Zusammenarbeit zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Behörden zur Stärkung der Kapazitäten zu fördern, die auf gemeinnützigen Grundsätzen und Solidarität basiert, und die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern (Partnerschaften zwischen öffentlichen Stellen oder Partnerschaften der Wasserdienstleister);
  • die AKP-EU-Wasserfazilität (Afrika-Karibik-Pazifik Wasser-Fonds) oder eine ähnliche Körperschaft fortzuführen und ein neues und höheres Budget für Wasser und die sanitäre
    Grundversorgung bereitzustellen;
  • neue und innovative Wege zur Finanzierung der Wasserdienstleistungen zu fördern und zu unterstützen, wie beispielsweise den dezentralen Solidaritätsmechanismus.

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Wasser ist Menschenrecht
Europäische Bürgerinitiative Menschenrecht auf Wasser übergibt Unterschriften aus Deutschland (Update)

Wasser ist ein Menschenrecht - Wassertisch

Am 13. September 2013 fand in Köln die Übergabe von 1,36 Millionen in Deutschland geleisteten Unterschriften der europäische Bürgerinitiative (EBI) für ein Menschenrecht auf Wasser an das Bundesverwaltungsamt (BVA) statt, das nun die Aufgabe hat, die Unterschriften innerhalb von drei Monaten auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, sollen diese dann in Brüssel übergeben werden. Danach wird sich die EU-Kommission und das europäische Parlament mit dem Anliegen der EBI befassen müssen: dem Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung. Vor der Übergabe, die durch das ver.di Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott an den Präsidenten des BVA Christoph Verenkotte erfolgte, fand eine Kundgebung auf dem Alten Markt in Köln statt. Hier wurde deutlich, dass neben der organisatorischen Kraft der europäischen Dienstleistungsgewerkschaften ein breites Bündnis der verschiedensten Organisationen zu diesem großen Erfolg der europäischen Bürgerinitiative beigetragen hat. Neben Mathias Ladstädter, Clivia Conrad, Heidrun Abel und weiteren Vertretern von ver.di sprachen auch Christa Hecht von der Allianz der Öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V., Monika Schierenberg von EcoMujer e.V., Paul Kröfges, Koordinator Wassernetz der Naturschutzverbände, BUND, Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser GRÜNE LIGA e.V. und Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.
Die Ansprache von Paul Kröfges ist hier
und die Ansprache von Wolfgang Rebel ist hier einzusehen.
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Vorschläge der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ an die EU Kommission

Unsere Vorschläge an die Europäische Kommission zur Verwirklichung des Rechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung:

  1. Hinweis auf das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in allen Mitteilungen über Wasser und Abwasserwirtschaft.
  2. Garantierte Wasserversorgung (sicher, sauber und bezahlbar) und sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in den EU-Mitgliedstaaten.
  3. Wasserdienstleistungen dürfen nicht zu kommerziellen Dienstleistungen werden. Aus diesem Grund sind sie vom Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften auszunehmen. Dies lässt sich erreichen, wenn die Europäische Kommission sich verpflichtet:
  4. Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zu liberalisieren.
  5. Wasser und sanitäre Dienstleistungen nicht zum Gegenstand von Handelsabkommen wie dem CETA zu machen.
  6. Öffentlich-öffentliche Partnerschaften zu fördern.
  7. Den Grundsatz „Wasser ist keine Handelsware” der Wasserrahmenrichtlinie zu einem festen Bestandteil der EU-Wasserpolitik und damit verwandter politischer Bereiche zu machen.
  8. Dem Schutz unserer aquatischen Umwelt Vorrang vor der Handelspolitik zu geben.
  9. Initiierung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die ihre Wasserrechnung nicht (mehr) bezahlen können, mit dem Ziel, ein Abstellen der Wasserversorgung für diese Personen zu vermeiden.
  10. Darauf zu achten, dass private Wasserversorger für vollständige Transparenz und Offenheit bei ihren Verträgen sorgen (keine Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bei dieser öffentlichen Dienstleistung).
  11. Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte der Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Wasserversorgung, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im Bereich der Wasserpolitik (2000/60/EG)
  12. Verbesserung des Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung weltweit, indem die Forderung des universellen Zugangs zu Wasser und Abwasserwirtschaft zu einem festen Bestandteil der EU-Entwicklungspolitik wird und einen größeren Anteil an der offiziellen Entwicklungshilfe erhält, die zur Verbesserung der Wasser- und Abwasserwirtschaft vorgesehen ist.
  13. Förderung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften (Wasserversorger-Partnerschaften – Water Operator Partnerships) auf der Grundlage von Gemeinworks Prinzipien und von Solidarität zwischen den Wasserversorgern und Beschäftigten in unterschiedlichen Ländern.
  14. Gesetzliche Verankerung der Forderung, dass die Kontrolle über das Wasser und die Wasserressourcen in der öffentlichen Hand bleiben muss.
  15. Unterstützung der Wasserversorgungsunternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie anderer Länder, die nicht genügend finanzielle Mittel haben, um auch für die ärmeren Bevölkerungsschichten den Zugang zu Wasser und eine sanitäre Grundversorgung zu gewährleisten
  16. Stärkung der Anreize für Wasserversorger, einen bestimmten Prozentsatz des Jahresumsatzes für Partnerschaften mit Wasserversorgern in Entwicklungsländern zu verwenden (wie dies in Frankreich und den Niederlanden bereits der Fall ist)
  17. Unterstützung des Aufbaus eines europäischen Benchmarking-Systems (d.h. eines Systems mit Vergleichsgrößen auf Grundlage von Kennziffern), um die Qualität der Wasserdienstleistungen zu verbessern.
  18. Erstellung eines Governance-Codes für Wasserversorger in der EU 27.

Quelle: http://www.right2water.eu/de/node/37