Verdi fordert: Keine Privatisierung der griechischen Wasserversorgung

Slowenien verankert das Menschenrecht Wasser in seiner Verfassung

(Berlin, 18.11.2016) Dank des jahrelangen Kampfes von Wasseraktivisten hat SWaterRight_bg Thanks SMALLlowenien am 17. November 2016 das Menschenrecht Wasser in seiner Verfassung verankert. Zentrale Punkte sind hier: Wasser ist keine Ware – d.h. die Wasserversorgung darf nicht privatisiert werden. Das schließt auch PPP-Projekte ein.

In Artikel 70 a der slowenischen Verfassung wurde aufgenommen: Recht auf sauberes Trinkwasser / pravica do pitne vode

Jeder hat das Recht auf Trinkwasser.

Wasser ist eine öffentliche Ressource, die vom Staat verwaltet wird.
Die Wasserressourcen dienen in erster Linie der nachhaltigen Versorgung mit Trinkwasser und Wasser für die Haushalte. Wasser darf nicht als Ware behandelt werden.
Die Wasserversorgung wird direkt durch Gemeinden vor Ort gemeinnützig gewährleistet.(Übersetzung: Berliner Wassertisch; vgl. Orginaltext)

Der Berliner Wassertisch gratuliert den slownischen Aktivisten zu ihrem großen Erfolg. Dieser Sieg ist ein weiterer Beleg, dass sich der mühevolle Einsatz für #right2water lohnt. Es wäre wünschenswert, dass weitere Länder diesem Beispiel folgen und das Menschenrecht Wasser in ihre Verfassung aufnehmen, um es zu sichern. Denn der Kampf ums Wasser wird auf vielen Ebenen fortgesetzt. Zu denken ist an TTIP-CETA-TiSA. Auch die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie kommt irgendwann wieder auf die Tagesordnung. Die Konzerne geben nicht nach.

Zum Hintergrund:

Brane Golubović: Slovenia adds water to constitution as fundamental right for all. 17.11.2016. „The right to drinking water was written down into the Constitution today, after I have been trying to achieve this for three and a half years, from May 2013 and with Civil initiative For Slovenia and freedom one year, from November 2015. […]“

Artikel dazu:

European Public Service Union – Food & Water Europe – European Water Movement: Trade Unions and Civil Society Welcome the Introduction of the Human Right to Water into the Constitution of Slovenia. 18.11.2016.

Epoch Times: Slowenien: Trinkwasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. 18.11.2016

Guardian: Slovenia adds water to constitution as fundamental right for all. 18.11.2016.

Facebookseite der Wasseraktivisten: https://www.facebook.com/ZAsLOVEnijoinsVOboDO/

Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

Warum Wasser eine öffentliche Dienstleistung ist

Ein Bericht im Auftrag von EPSU für Public Services International Research (Studie von PSIRU)
April 2012

EPSUJetzt als deutsche Übersetzung (Dez. 2015)

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Öffentliches Eigentum ist die Regel
  3. Weit verbreitete Beendigung der Wasserprivatisierung
  4. Effizienz und Leistungsfähigkeit
  5. Investitionen
  6. Preise
  7. Wettbewerb und Kartelle
  8. Öffentlicher Widerstand
  9. Korruption und Betrug
  10. Verantwortungslos
  11. Illusionen über fiskalische Erfolge
  12. Schlussfolgerungen: Der öffentliche Sektor und das Recht auf Wasser
  13. Quellenangaben

zum vollständigen Bericht

 

Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion

pressenza.com
01.11.2015

Veranstaltungsbericht vom 29.10.2015
Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion
von Reto Thumiger

Podium mit Christa Hecht (AöW), Botschafter Jorge Jurado und MinR Thomas Stratenwerth

Christa Hecht (AöW), Botschafter Jorge Jurado und MinR Thomas Stratenwerth | Foto: Reto Thumiger

Eine von der UN-Vollversammlung im September im Rahmen des UN-Nachhaltigkeitsgipfels verabschiedete Vereinbarung legt unter anderem fest, dass alle Menschen bis spätestens 2030 Zugang zu sauberem Wasser und ausreichender sanitären Versorgung erhalten sollen.

Die Veranstaltung zum Thema „Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion“, organisiert von der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., Bund Freunde der Erde, Forum Umwelt und Entwicklung, Grüne Liga und Welfriedensdient soll der Frage nachgehen, ob die Annahme der UN-Resolution 64/292 der Beginn einer neuen Ära weltweiter Wasserpolitik oder ein zahnloser Tiger ist. Haben 1,7 Mio. Bürger und Bürgerinnen 2013 mit ihrer Unterschrift unter „right2water“ der europäischen Wasserpolitik eine neue Richtung gegeben? Ist die Vision in der Einleitung der UN-Nachhaltigkeitsziele von 2015 bis 2030, in der dieses Menschenrecht erwähnt wird, eine ernstzunehmende Verpflichtung?

zum Artikel

Nachlese Berliner Wassertisch:
Der Referatsleiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Thomas Stratenwerth, benannte die Bundesregierung als starken Akteur im Prozess für die Verabschiedung der SDGs (Sustainable Development Goals) durch die UN in diesem Jahr, speziell im Hinblick auf Gewässerschutz und Wasser-Ressourcen. Neben dem Entwicklungsziel 6 (Wasser) seien auch die wasserbezogenen Querbezüge in den Zielen 3 (Gesundheit), 11 (Stadtentwicklung), 12 (nachhaltiges Konsumverhalten, nachhaltige Produktion) und 15 (Ökosysteme, Wälder, Boden) wichtig. Er erläuterte außerdem, dass es nun nach der Verabschiedung der SDGs um die Festlegung der Indikatoren zur Kontrolle ihrer Umsetzung gehe, die bis Frühjahr 2016 unter der Federführung der statistischen Kommission der UNO bestimmt werden sollen. Zur eigentlichen Fragestellung, ob die Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser Vision oder Illusion sei, trug er nichts Substantielles bei.

Jorge Jurado, Botschafter der Republik Ecuador in Deutschland und ehemaliger Minister für Wasserwirtschaft Ecuadors, beleuchtete die Bedeutung der Wasserpolitik aus der Perspektive des Landes Ecuador. Seit 2008 ist Wasser in der Verfassung so verankert, dass nicht nur das Menschenrecht auf Wasser, sondern auch die Rechte der Natur berücksichtigt werden. Er betonte, dass Wasser keine Ware sei und nicht privatisiert werden dürfe.

Jurado warnte außerdem vor der Gefährlichkeit des in den aktuell verhandelten Freihandelsabkommen TTIP und CETA integrierten Investitionsschutzes durch Schiedsgerichte.

Herr Stratenwerth behauptete, dass die Abkommen die Souveränität Deutschlands, was seine Wasserwirtschaft angeht, nicht negativ verändern werde. Nach kritischen Nachfragen musste er allerdings einräumen, dass sein Ministerium das zurzeit nicht definitiv bestätigen könne.

Die Veranstaltung schloss mit Kurzstatements von AöW, Forum Umwelt u. Entwicklung, Grüne Liga sowie BUND und Weltfriedensdienst.

Nachtrag: Interview: Eine Wasser-Vision aus Ecuador. 8.12.2015

Filmemacher von WaterMakesMoney rufen zur Unterstützung von #right2water auf

Leslie Franke, Herdolor Lorenz (Filmemacher)
07.09.2015

Alarm! Christdemokraten, Liberale und Rechtskonservative wollen Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ zum Scheitern bringen

Helfen Sie, den Angriff in letzter Minute abzuwehren!

Die Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ war nicht zu Letzt durch die Aufklärung unseres Films „Water Makes Money“ die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative. Jetzt haben die Fraktionen der Konservativen und Christdemokration (EVP) sowie die Rechtkonservativen einen Resolutionsantrag eingebracwater meets moneyht, der die Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ zum Scheitern bringen würde. Damit soll ein zur Abstimmung vorliegender Antrag des Umweltausschusses komplett zu Fall gebracht werden, der die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative aufnimmt. Weitere konservative Abgeordnete haben zudem noch Änderungsanträge gestellt, um der Resolution des Umweltausschusses die Zähne zu ziehen, falls die Globalalternative der beiden Fraktionen keine Mehrheit findet. Die Globalalternative hat jedoch eine Chance auf eine Mehrheit, weil auch viele liberale Abgeordnete und rechte Europagegner gegen ein europäisch garantiertes Recht auf Wasser sind. Weiterlesen