Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

CETA gefährdet die öffentliche Wasserwirtschaft!

AöW e.V.

(Berlin, 28.4.2016; update am 09.09.2016) Das geplante CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist in einer wichtigen Phase. Am 19. Sept. entscheidet ein Parteikonvent der SPD in Wolfsburg über die Zustimmung bzw. Ablehnung von CETA. Am 23. Sept. trifft sich der EU-Ministerrat in Bratislava, um ebenfalls über CETA zu sprechen bzw. zu entscheiden. Nach einer Entscheidung im EU-Ministerrat wird das Europäische Parlament damit befasst.

Die AöW hat den englischsprachigen CETA-Text, der im Februar 2016 veröffentlicht wurde, im Hinblick auf die Interessen der öffentlichen Wasserwirtschaft kritisch ausgewertet und jetzt nochmals redaktionell überarbeitet. In der überarbeiteten Fassung (abrufbar unter http://www.aoew.de/media/Publikationen/Stellungnahmen/2016/AoeW_Positionspapier_CETA_Final_red_ueberarb_August_2016.pdf) beziehen sich die Verweise zum Vertragstext auf die aktuelle ins Deutsche übersetzte Fassung.

Die AöW kommt zu dem Fazit:

„Nach Auswertung des englischsprachigen CETA-Textes ist die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand vom CETA nicht deutlich ausgenommen. Da im Ratifizierungsprozess eine Änderung nicht mehr möglich ist, fordern wir: Nein zu diesem CETA-Text!“

Mehr zum Thema Freihandelsabkommen bei der AöW: http://www.aoew.de/pages/themen/europa/freihandelsabkommen.php

Wie sich CETA auf städtisches Wassernetz auswirken könnte | interaktiver Videoquiz, wie CETA und TTIP die Privatisierung öffentlicher Netze erleichtern könnte

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Erstellt von KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschland – mit Unterstützung von u.a. AöW: http://www.dmms.de/video/videoplay/index1.htm

 

 

Undichte Bohrschlammgrube in Brüchau. AöW fordert: Schutz des Grundwassers muss endlich in allen Bereichen durchgesetzt werden!

22.04.2016AöW e.V.

AöW-Pressemitteilung

 

Undichte Bohrschlammgrube in Brüchau

AöW fordert: Schutz des Grundwassers muss endlich in allen Bereichen durchgesetzt werden!

Berlin. Nach dem Bericht der Tagesschau24 über den Skandal der Grundwasserverunreinigung mit Radium-226 und anderen Schadstoffen aus einer Bohrschlammgrube bei Brüchau in Sachsen-Anhalt fordert die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ein Umdenken in den Bergämtern und bei Wirtschaftsunternehmen. Die bewusste jahrelange Verseuchung des Grundwassers rund um die Bohrschlammgrube unter Berufung auf Betriebspläne zeige, dass es eine Lücke zwischen den bergrechtlichen Genehmigungen und dem Gewässerschutz gibt, stellte die Geschäftsführerin fest.

Wenn eine wasserrechtliche Genehmigung ausdrücklich, wie in diesem Fall richtig geschehen, durch das zuständige Bergamt im Jahr 2002 untersagt war, eine Verunreinigung und der Weiterbetrieb der undichten Deponie dennoch über mehr als zehn Jahre durch das Landesbergamt geduldet wurde, ist das sonst so strenge Wasserrecht bewusst umgangen worden. Aber selbst wenn ein genehmigter Betriebsplan vorliegt, ist es nach Auffassung der AöW unverständlich wie ein Unternehmen wie Gaz de France Suez (heute ENGIE E&P) hochgiftige Stoffe im Untergrund deponiert und eine Verseuchung des Grundwassers in Kauf nimmt, um Entsorgungskosten so niedrig wie möglich zu halten und hohe Gewinne einzufahren. Aus der Tagesschaureportage geht sogar hervor, dass auch Bohrschlämme aus anderen Bundesländern aus der Öl- und Gasindustrie in Sachsen-Anhalt entsorgt wurden. Die Lebensgrundlage der Bevölkerung in dieser Region wurde damit für Generationen zerstört, denn Radium-226 zum Beispiel hat eine Halbwertzeit von über 1500 Jahren.

Nun drohen hohe Kosten zur Sanierung des Grundwassers auf die Allgemeinheit zuzukommen, wenn es denn überhaupt technisch machbare Verfahren dafür gibt. Die Grundwasserverschmutzung ist ein nicht zu unterschätzendes unverantwortliches Verhalten, denn das Grundwasser allein hat ein langes „Gedächtnis“, weil seine Regenerationszeiten sehr lang sind, wenn die Halbwertzeiten radioaktiver Stoffe dabei noch nicht berücksichtigt sind.

Abgesehen von den Problemen, die durch die Grundwasserverunreinigung auf die Wasserversorger in der Region zukommen können, weil sie es nicht mehr als Rohwasser zur Trinkwasserversorgung nutzen können oder mit immensem kostspieligem Aufwand reinigen müssten, ist das Ausmaß der Grundwasserschäden in Sachsen-Anhalt und in Deutschland wahrscheinlich noch gar nicht voll erfasst. Denn es gibt circa 1400 Deponien für Bohrschlämme in Deutschland, ob die alle dicht sind, ist unklar. Welche Probleme erst bei Fracking auf die Allgemeinheit zukommen, lässt sich nur erahnen. Deshalb warnt die AöW seit Jahren vor den Risiken von Fracking.

Foto: Bernhardt Link

Foto: Bernhardt Link

Die öffentliche Wasserwirtschaft versteht sich als Hüterin des Wasserschatzes und kämpft für einen Vorrang für den Gewässerschutz. „Die AöW fordert, dass wirtschaftliche Interessen nicht vor dem Schutz der Gewässer stehen dürfen. Das gilt sowohl für Unternehmen, als auch für Behörden, die eine wichtige Genehmigungs- und Überwachungsfunktion haben“, erklärte die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

 

Gemeinsame Pressemitteilung zum Weltwassertag

pm

„Wasser und Arbeitsplätze“ erfordert staatliche Verantwortung durch aktiven und nachhaltigen Gewässerschutz

(Berlin, 21.03.2016) Das Thema des diesjährigen Weltwassertages 2016 lautet „Wasser und Arbeitsplätze“. Mehr denn je droht Wasser durch zahlreiche internationale Freihandelsverträge zu einer kommerziellen Ware zu werden. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie Vertreter der öffentlichen Wasserwirtschaft, die sich im Forum Umwelt und Entwicklung vernetzt haben, betonen daher: Die Wasserversorgung muss Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben. Für ihren Schutz und Erhalt brauchen wir vor allem auch qualifiziertes Personal. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie die öffentliche Wasserwirtschaft sind sich einig, dass dies dem nachhaltigen Gewässerschutz dient. Dies stellen sie in den unterschiedlichsten Bereichen des Wasserkreislaufs immer wieder fest.

„Wasser ist keine übliche Handelsware. An diesen Satz muss immer wieder erinnert werden. Für das Thema des Weltwassertages 2016 bedeutet das für öffentliche Unternehmen gemeinwohlorientiert tätig zu sein und dafür personell gut aufgestellt zu sein. Dies kommt allen zugute. Deshalb gehört die Wasserwirtschaft auch in die öffentliche Hand und Verantwortung. Reine kommerzielle Ausrichtung und Privatisierungen passen in diesen Rahmen hingegen nicht hinein“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Wasserdienstleistungen sind elementarer Teil der Daseinsvorsorge. Sparzwänge in den Kommunen dürfen niemals dazu führen, dass die Personaldecke in diesem Bereich zu kurz wird, denn Wasser ist Grundlage für Leben und Gesundheit. „Das mit Blei vergiftete Wasser, das in der Stadt Flint (USA) monatelang aus dem Wasserhahn kam, sollte uns hierbei eine Warnung sein“, sagt Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.

Die internationale Wassergemeinschaft kann die Aufnahme des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Verankerung eines eigenständigen Wasserziels in den Entwicklungszielen 2030 als klaren Erfolg verbuchen. Die Unterziele des Sustainable Development Goals 6 (SDG6) benennen dabei nicht nur den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung als Ziel, sondern auch den Schutz der Wasserressourcen, der Ökosysteme sowie die effiziente Wassernutzung. Die Verbindung dieser Themen wird in Deutschland in der aktuellen Diskussion um die Düngeverordnung deutlich. „Ein guter Weg, die sich in der Gesundheits- und Sterbestatistik wiederspiegelnde Ammoniakemission aus der Landwirtschaft zu reduzieren wäre, bei der Gülleausbringung die Einarbeitungszeit in den Boden auf eine statt vier Stunden zu verkürzen. Diese relativ einfache und kostengünstige Maßnahme sollte in der Novelle der Düngeverordnung verankert werden.“ fasst Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser die Ergebnisse eines Fachgesprächs vom 17. März zusammen. „Neben der verpflichtenden Einführung der Hoftorbilanz zur Nährstoffbilanzierung im Düngegesetz muss bei der Phosphatdüngung auch die Verfügbarkeit im Boden und beim Stickstoff der Herbst-Nmin-gehalt berücksichtigt werden, um die gnadenlose Überdüngung einzugrenzen. Dazu sind dann nicht nur ordnungsrechtlich bewehrte Regelungen notwendig, sondern auch eine Verwaltung, die entsprechende Kontrollen durchführt.“

Ingo Gentes, Vertreter von Mexico via Berlín e.V., verlangt eine verbesserte Governance, die gerade auch die Stärkung der lokalen Kapazitäten im Erheben von Daten und ein effektiveres Monitoring sowie Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen, darunter Kontroll- und Sanktionsmechanismen verlangt. Auch muss die Weltengemeinschaft energischer als bisher gegen Korruption und Kollusion in der sanitären Grundwasserversorgung vorgehen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute durch Veränderungen im Wasserhaushalt spürbar. „Verkennen wir die Beziehung zwischen Wasser und Klima, setzen wir unsere Zukunft aufs Spiel. Wasser ist ein verbindendes Element, kein isolierter Sektor. Nur verbindende und in sich verbindliche Institutionen können zu Lösungen im systemischen Wasserkreislauf führen,“ so Gentes weiter.

Pressekontakt:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Tel.: 030-397436-06, hecht@aoew.de

Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch (Muskauer Straße), Tel.: 0152-5723 3484, webmaster@berliner-wassertisch.info

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser, Tel.: 030-40393530, wasser@grueneliga.de

Ingo Gentes, Mexico via Berlín e.V, ingo.gentes@gmail.com

Hai

Pressemitteilung als pdf

Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion

pressenza.com
01.11.2015

Veranstaltungsbericht vom 29.10.2015
Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion
von Reto Thumiger

Podium mit Christa Hecht (AöW), Botschafter Jorge Jurado und MinR Thomas Stratenwerth

Christa Hecht (AöW), Botschafter Jorge Jurado und MinR Thomas Stratenwerth | Foto: Reto Thumiger

Eine von der UN-Vollversammlung im September im Rahmen des UN-Nachhaltigkeitsgipfels verabschiedete Vereinbarung legt unter anderem fest, dass alle Menschen bis spätestens 2030 Zugang zu sauberem Wasser und ausreichender sanitären Versorgung erhalten sollen.

Die Veranstaltung zum Thema „Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion“, organisiert von der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., Bund Freunde der Erde, Forum Umwelt und Entwicklung, Grüne Liga und Welfriedensdient soll der Frage nachgehen, ob die Annahme der UN-Resolution 64/292 der Beginn einer neuen Ära weltweiter Wasserpolitik oder ein zahnloser Tiger ist. Haben 1,7 Mio. Bürger und Bürgerinnen 2013 mit ihrer Unterschrift unter „right2water“ der europäischen Wasserpolitik eine neue Richtung gegeben? Ist die Vision in der Einleitung der UN-Nachhaltigkeitsziele von 2015 bis 2030, in der dieses Menschenrecht erwähnt wird, eine ernstzunehmende Verpflichtung?

zum Artikel

Nachlese Berliner Wassertisch:
Der Referatsleiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Thomas Stratenwerth, benannte die Bundesregierung als starken Akteur im Prozess für die Verabschiedung der SDGs (Sustainable Development Goals) durch die UN in diesem Jahr, speziell im Hinblick auf Gewässerschutz und Wasser-Ressourcen. Neben dem Entwicklungsziel 6 (Wasser) seien auch die wasserbezogenen Querbezüge in den Zielen 3 (Gesundheit), 11 (Stadtentwicklung), 12 (nachhaltiges Konsumverhalten, nachhaltige Produktion) und 15 (Ökosysteme, Wälder, Boden) wichtig. Er erläuterte außerdem, dass es nun nach der Verabschiedung der SDGs um die Festlegung der Indikatoren zur Kontrolle ihrer Umsetzung gehe, die bis Frühjahr 2016 unter der Federführung der statistischen Kommission der UNO bestimmt werden sollen. Zur eigentlichen Fragestellung, ob die Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser Vision oder Illusion sei, trug er nichts Substantielles bei.

Jorge Jurado, Botschafter der Republik Ecuador in Deutschland und ehemaliger Minister für Wasserwirtschaft Ecuadors, beleuchtete die Bedeutung der Wasserpolitik aus der Perspektive des Landes Ecuador. Seit 2008 ist Wasser in der Verfassung so verankert, dass nicht nur das Menschenrecht auf Wasser, sondern auch die Rechte der Natur berücksichtigt werden. Er betonte, dass Wasser keine Ware sei und nicht privatisiert werden dürfe.

Jurado warnte außerdem vor der Gefährlichkeit des in den aktuell verhandelten Freihandelsabkommen TTIP und CETA integrierten Investitionsschutzes durch Schiedsgerichte.

Herr Stratenwerth behauptete, dass die Abkommen die Souveränität Deutschlands, was seine Wasserwirtschaft angeht, nicht negativ verändern werde. Nach kritischen Nachfragen musste er allerdings einräumen, dass sein Ministerium das zurzeit nicht definitiv bestätigen könne.

Die Veranstaltung schloss mit Kurzstatements von AöW, Forum Umwelt u. Entwicklung, Grüne Liga sowie BUND und Weltfriedensdienst.

Nachtrag: Interview: Eine Wasser-Vision aus Ecuador. 8.12.2015