Berliner Zeitung: Berliner Wasserpreise fallen weiter

Berliner Zeitung
07.05.2014

Berliner Wasserpreise fallen weiter
Von Jan Thomsen

Jahrelang haben die Berliner viel für ihr Wasser gezahlt. Jetzt soll nach dem Trink- auch das Schmutzwasser günstiger werden. Einen Streit mit dem Kartellamt erklären die Wasserbetriebe für beendet.

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Versprochene »Neuausrichtung« der BWB findet nicht statt – PRESSEMITTEILUNG VOM 08.05.2014

Versprochene »Neuausrichtung« der BWB findet nicht statt

Nach der gestrigen Aufsichtsratssitzung verspricht Senator Nußbaum niedrigere Wasserpreise und eine „strategische Neuausrichtung der BWB“, wie aus einer Pressemitteilung der Berliner Wasserbetriebe hervorgeht.

(Berlin, 8. Mai 2014) Der Berliner Wassertisch hält dies für eine Irreführung. „Die sogenannte Neuausrich­tung ist ein blanker Hohn“, sagt Wolfgang Rebel. „Die vom Kartellamt bemängelten Kalkulationsgrundlagen bleiben für den Wasser- und Abwasserbereich bestehen. Sie haben im Trinkwasserbereich zu einem Preis­missbrauch von mindestens 30 Prozent (OLG Düsseldorf) geführt. Im Abwasserbereich gelten die gleichen Grund­lagen. Das Festhalten an dem vom Bundeskartellamt monierten Kalkulationsschema steht zu der propagier­ten Preissenkungspolitik in völligem Widerspruch. Die angekündigten Preissenkungen reichen weder im Frisch- noch im Abwasserbereich aus. Die für den jahrelangen Preismissbrauch und weitere Missstände ver­antwortliche Unternehmensführung ist weiter im Amt. Das Leitbild der Gewinnorientierung gilt nach wie vor. Im Aufsichtsrat sitzt sogar noch ein Vertreter von Veolia. Statt die Politiker und Konzernvertreter zur Rechen­schaft zu ziehen, werden nun die BWB-Mitarbeiter ausgequetscht und dürfen den überteuerten Rückkauf über das neoliberale Rationalisierungsprogramm NEO bezahlen. Diese Schein-Rekommunalisierung von SPD und CDU ist ein einziger Skandal!“ [expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“restlicher Text der Pressemitteilung“]
Verantwortlich für die jetzigen und die weiteren Preismissbräuche sind unter anderem die überteuerten An­teilsrückkäufe von den privaten Konzernen Veolia und RWE. Die Wertgutachten für die Rückkäufe hält der Senat trotz der vom Volksentscheid geforderten Transparenz unter Verschluss. Hier, wie in vielen anderen Punkten, wird zum Nachteil der Bürger die alte undemokratische Geheimhaltungspolitik fortgesetzt. Zudem wurden die Anteile nicht aus Haushaltsmitteln bezahlt, obwohl das Land 1999 die 3,3 Mrd. DM Privatisie­rungserlöse für die BWB erhalten hat. Stattdessen wurde ein Kredit von ca. 1,2 Mrd. € aufgenommen. Die­sen Kredit müssen die Wasserkunden über die nächsten Jahrzehnte zurückzahlen. Damit steht zwangsläufig weiter das Gewinn- statt das vom Berliner Wassertisch geforderte Kostendeckungsprinzip im Vordergrund. 
Infolgedessen müssen die jetzt hochgejubelten „langfristigen“ Preissenkungen durch spätere Preiserhöhun­gen wieder ausgeglichen werden, will man die BWB nicht durch weitere Rationalisierungen so ruinieren, dass sie ihrem Daseinsvorsorge-Auftrag nicht mehr gerecht werden können. Ein anderer Weg wäre ein kurz­fristiger Kapitalzufluss durch eine neue Privatisierung. Die Möglichkeit hierzu besteht, denn die häufig kriti­sierte gesellschaftsrechtliche Konstruktion – das sogenannte »Berliner Modell« – bleibt einschließlich des Teilpri­vatisierungsvertrages erhalten und kann jederzeit wieder zu einem neuen Privatisierungsabenteuer genutzt werden. Die vom Wassertisch geforderte Umwandlung der BWB in einen Eigenbetrieb wurde dagegen bis­lang nicht umgesetzt. Die Vertragsverlängerung für die von den früheren privaten Anteilseignern RWE und Veolia eingesetzten Vorstände deutet allerdings darauf hin, auf welche Option der Senat spekuliert. In der Zwischenzeit wird die Braut BWB mit großem Investitionseinsatz aufgehübscht. 
Die mögliche, voraussichtlich kostenneutrale Rückabwicklung wegen der verfassungswidrigen Gewinn­garantie hat der Senat nie in Betracht gezogen, obwohl das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts zur Gewinngarantie für dieses Jahr angekündigt ist[1]. 
Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens und Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der angestrebte Einkauf von Bürgerinitiativen durch Mitarbeit in irgendwelchen Alibi-Räten bringt die Art von ,Rekommunalisierung‘ nicht einer effektiven, bürgernahen und kostengünstigen Wasserver- und Abwasserentsorgung näher. Hier handelt es sich um reinen Populismus! Solange keine echte Neuaus­richtung der BWB stattfindet, wird der Berliner Wassertisch nicht für einen ‚Kunden- oder Bürgerbeirat‘ zur Verfügung stehen.“  [Vgl. dazu Rede Rainer Heinrich] 
[Hintergrund: Zeitleiste Kartellamt]

[1] „Auch im Jahr 2014 stehen mehrere umfangreiche Verfahren zur Entscheidung an. […] Weitere zur Entscheidung anstehende Verfahren sind […] das gegen § 16 V 3 des Berliner Betriebe-Gesetzes gerichtete abstrakte Normenkontrollverfahren VerfGH 165/12 sowie das die vertraglich garantierte Rendite der vormaligen privaten Anteilsinhaber der Berliner Wasserbetriebe betreffende Organstreitverfahren VerfGH 51/13.“ In: LKV 3/2014, S. 122f.
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Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch 
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

 

Alte Rohre werden neu – auch ohne Bagger

Tagesspiegel
23.04.2014

Alte Rohre werden neu – auch ohne Bagger
Von Stefan Jacobs

Die Wasserbetriebe kommen dank neuer Technik oft ohne Baugruben aus. Statt wie früher Straßen aufzureißen, wird ein neues Rohr in den alten Abwasserkanal gefädelt. Der Sanierungsbedarf ist gewaltig.

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OLG Düsseldorf bestätigt Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.04.2014

Am 24. Februar 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die Überprüfung der Frischwasserpreise bekräftigt und den Preismissbrauch durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt.

(Berlin, 23. April 2014) Über fünf Mio. Euro haben die Berliner Wasserbetriebe bereits bis Oktober 2013 für juristische und kaufmännische Beratung sowie an Personalkosten für einen Rechtsstreit ausgegeben, dessen Kosten allein von den Berliner Wasserkunden aufgebracht werden müssen. Die BWB haben dieses Verfahren gemeinsam mit dem Senat über drei Instanzen geführt, obwohl sie kaum Chancen hatten, mit ihren Argumenten gegen die herrschende Rechtsprechung durchzukommen. Das Kartellamt sei gar nicht zuständig, hatten sie argumentiert, die BWB hätten wegen der gesetzlichen Vorgaben keinen Spielraum bei der Gestaltung der Tarife und außerdem seien die strukturellen Besonderheiten Berlins verantwortlich für die hohen Frischwasserpreise.

Das OLG kommt in dem jetzt veröffentlichten Urteil dagegen zu folgenden Schlüssen:

  • Im Vergleich mit drei großstädtischen Wasserversorgern hat das Kartellamt zu Recht festgestellt, dass die BWB den Durchschnittspreis der anderen Unternehmen um mindestens 30% überschreiten.
  • Die Vorgaben durch das Berliner Betriebegesetz und durch entsprechende Rechtsverordnungen lassen den BWB einen erheblichen Spielraum bei der Bestimmung der Höhe der Trinkwasserentgelte.
  • Das Berliner Betriebegesetz enthält nach Auffassung des OLG in den für die Tarifkalkulation wichtigen Passagen viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Dies nutzen die Berliner Wasserbetriebe aus, um miss­bräuchliche Preise zu erheben. Eine echte Kontrolle der Preiskalkulation durch Dritte findet nicht statt.
  • Besonders in den nach der Wassertarifverordnung (WTVO) ansetzbaren „kalkulatorischen Kosten“ sieht das OLG große Spielräume für die Gestaltung der Tarife und den Hauptgrund für den Preismissbrauch.
  • Der Vergleich mit den drei Wasserbetrieben von Köln, Hamburg und München zeigt, dass die kalkulatorischen Kosten in Berlin bei sonst ähnlicher Kostenstruktur fast doppelt so hoch sind.

Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs, analysiert weiter: „Auch in Detailfragen deckt das Urteil die fehlende Seriosität der Preiskalkulation auf. Demnach setzen die BWB hier für das gesamte betriebsnotwendige Kapital weitaus höhere Zinsen an, als sie in Form von Fremdkapitalzinsen tatsächlich zahlen müssen, nämlich in etwa das Doppelte. Das ist schon fast Betrug am Kunden.“

Bei den kalkulatorischen Abschreibungen die gleiche unseriöse Vorgehensweise: Die Abschreibungen werden künstlich erhöht, indem die Nutzungsdauer der Anlagen viel zu gering angesetzt wird. Auch das treibt die kalkulatorischen Abschreibungskosten in die Höhe. Zehnmal attestiert das OLG den BWB „intransparentes“ und „nicht nachvollziehbares“ Handeln. Dazu passt, dass trotz Rekommunalisierung die von RWE und Veolia eingesetzten Vorstände Jörg Simon und Frank Bruckmann noch immer im Amt sind. Auch im Aufsichtsrat sitzt mit Axel Ensinger immer noch ein Vertreter des Konzerns Veolia.

Hinter dem Schleier der Intransparenz hat der Berliner Senat den Privaten durch Preismissbrauch und überteuerte Rückkäufe ungefähr den doppelten Kaufpreis in die Konzernkassen gespült, wie das Gericht feststellt. Der Berliner Wassertisch hat angesichts der überteuerten Rückkäufe Strafanzeige gegen Senator Nußbaum wegen Untreue gestellt.

Hierzu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens: „Das Urteil des Oberlandesgerichts legt nahe, dass auch die Rückkauf-Kalkulationen ,intransparent‘ und ,nicht nachvollziehbar‘ sind und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.“ Eine Anfrage des Wassertischs beim Finanzsenator, die Wertgutachten offenzulegen, die als Entscheidungsgrundlage für die Rückkäufe dienten, wurde zurückgewiesen. Der Widerspruch dagegen wird vorbereitet.

Zur Historie siehe auch: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/kartellamtsverfahren/

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