Sebastian Heiser – ein Enthüllungsjournalist?

Update anlässlich des #Tazgate und der häufig wiederholten Behauptung, Sebastian Heiser habe sich in der „Berliner Wassersache“ als Enthüllungsjournalist verdient gemacht:

Stand: 10. Februar 2018; Beitrag wird sukzessive aktualisiert.

Der Berliner Wassertisch kann nicht beurteilen, was es mit den Anschuldigungen gegen Sebastian Heiser auf sich hat, dass er seine Kollegen in der TAZ mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspioniert habe.* Was der Berliner Wassertisch allerdings feststellen kann, ist, dass Heiser nach seinen Erfahrungen nicht der akribisch arbeitende Enthüllungsjournalist ist, als der er nun gelegentlich dargestellt wird.[1] Dies gilt nicht nur für seinen Beitrag bei den SZ-Leaks wie der RBB [2] nachrecherchiert hat, sondern auch für seine Berichterstattung über den Wasser-Volksentscheid.

*http://www.tagesspiegel.de/medien/james-bond-bei-der-taz-die-taz-soll-opfer-eines-spionageangriffs-geworden-sein/11401938.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/kultur/article137681755/Redakteur-der-taz-soll-Kollegen-ausspioniert-haben.html
http://www.berliner-zeitung.de/medien/abhoeraffaere-in-berlin-redakteur-der–taz–soll-kollegen-ausspioniert-haben,10809188,29914842.html
http://www.ndr.de/fernsehen/Ich-habe-all-die-Jahre-geschwiegen,zapplilienthal102.html
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/blog/Die-Sache-mit-Namen,heiser112.html

 

Zur Erinnerung:

1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe von der Großen Koalition teilprivatisiert. Die Verträge waren geheim. Der 2006 gegründete Berliner Wassertisch startete im Bündnis mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen und Initiativen 2007 ein Volksbegehren zur „Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind“.

Ziel war es, die Verträge nach der Veröffentlichung juristisch anzufechten. Die Berichterstattung zu diesem Volksbegehren war – freundlich ausgedrückt – verhalten. Es bedurfte eines sehr hohen Einsatzes von vielen ehrenamtlich engagierten Bürger_innen, um das Thema ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Die Initiative befand sich im Oktober 2010 auf der Zielgeraden des insgesamt dreistufigen Volksbegehrens, als Folgendes passierte:

Es wurden Sebastian Heiser Teile des Konsortialvertrages zugespielt.[3] Er verkündete zwei Tage nach der Unterschriftenabgabe (2. Stufe Volksbegehren) – am 29. Oktober 2010: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

„Der komplette Vertrag. Ab Samstag [30. Oktober] steht der komplette, bislang geheime Vertrag auf dem Recherche-Blog der taz zum Download zur Verfügung unter taz.de/wasservertrag.“(Quelle ; vgl. auch die Leserkommentare)

Kurze Zeit später veröffentlichte der Senat (Mittwoch, 10. November 2010) eine weitere Tranche des Konsortialvertrages. Die vollmundige Ankündigung des angeblich akribisch arbeitenden Journalisten, dass er den kompletten Vertrag veröffentlicht hätte, war damit widerlegt. Eine nicht sonderlich aufwändige Recherche hätte ihn vor seinem Irrtum bewahrt. Der Wassertisch geriet dadurch in die Verlegenheit, erklären zu müssen, wieso es wichtig ist, die Offenlegung der Geheimverträge immer noch per Volksgesetz juristisch verbindlich zu beschließen.

Das hinderte Heisers TAZ-Kollegen Gereon Asmuth nicht, am 10. November 2010 in seinem Artikel mit dem Titel “Überflüssig dank Erfolg” zu schreiben:

„Eins ist seit Mittwoch [10. November 2010] klar: Der Volksentscheid zu den Wasserverträgen ist überflüssig. Es gibt nichts mehr zu entscheiden. Die Verträge stehen im Internet. Nicht mehr nur auf einer Seite der TAZ. Auch das Land Berlin, RWE und Veolia haben sie offengelegt. Dass das Volk aus rechtlichen Gründen dennoch zur Abstimmung gerufen wird, klingt absurd. Einige werden das gar als Beleg dafür sehen, dass direkte Demokratie eh nur Murks sei. Dabei hat die Initiative Wassertisch nur einen Makel: Sie hat schon vor dem Urnengang alle Ziele erreicht.“ (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare)

Was Asmuth nicht schrieb: Auch jetzt fehlten weiterhin wichtige Nebenabreden und Bestimmungen. Wer weiß, wie schwierig es ist, die Bürger zu mobilisieren, bei Volksentscheiden ihre Stimme abzugeben, wird erkennen, welchen Bärendienst Heiser und Asmuth dem Wasser-Volksentscheid geleistet haben. Der Anschein, dass die Offenlegung bereits erledigt sei, hätte den Volksentscheid den Sieg kosten können.[4]

Doch Heiser beließ es nicht dabei, dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Sebastian Heiser den Sprecher des Wasservolksbegehrens Thomas Rudek. In seinem Artikel mit dem Titel “Das ist keine Verschwörungstheorie” (Quelle; vgl. auch die Leserkommentare) rückte Heiser den Wassertisch mit fragwürdigen rhetorischen Mitteln in die Ecke von Verschwörungstheoretikern.

Am 11. Februar 2011, zwei Tage vor dem Volksentscheid schrieb Svenja Bergt den Artikel: Fragen & Antworten zum Volksentscheid. Das Kreuz mit dem Wasser. Hierin wurde weiterhin suggeriert, dass es eigentlich nichts mehr zu veröffentlichen gäbe und dass es beim Volksentscheid nicht um die soeben von der dapd erwähnten unveröffentlichten Verträge ginge. Auf die Emailanfrage eines Wassertischlers, warum Frau Bergt schreibe, dass diese Verträge nicht Gegenstand des Volksentscheids seien, antwortete überraschenderweise Sebastian Heiser, da er die „entsprechende Passage in dem Artikel […] geschrieben“ habe. Er beharrte: „Die Verträge, über die dapd berichtet, gehören nicht dazu“. Der Wassertisch jedoch hielt dagegen, dass „die Auffassung, es handele sich um konzerninterne Dokumente, die nicht unter den Regelungsbereich unseres Gesetzestextes fallen juristisch nicht haltbar ist. Herr Heiser wäre gut beraten, wenn er seine journalistische Integrität nicht einer senatskonformen Berichterstattung opfert!“ (Quelle)

Noch am Tage des Volksentscheids nahm Sebastian Heiser Klaus Wowereit vor einer Behauptung von Renate Künast in Schutz, dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei. Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht.

Glücklicherweise hat sich die TAZ mit ihrer Auffassung, dass ein Urnengang am 13. Februar 2011 überflüssig sei, nicht durchgesetzt. 666.235 Menschen sprachen sich für das Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge aus und bahnten damit den Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe.

Von einem akribisch und investigativ arbeitenden „Enthüllungsjournalisten“ hätten wir mehr erwartet, als dass er einfach irgendein halbgares Dokument mit falschen Behauptungen ins Netz stellt. Damit hat er lediglich dem Senat und den Anteilseignern RWE und Veolia in die Hände gearbeitet. Auch in der Folge fiel Heiser nicht durch kritische Berichterstattung auf. Am 6. Juli 2013 veröffentlichte er sogar einen puren Gefälligkeitsartikel über die BWB: Die Preise bestimmen andere.
Die wirklichen Enthüllungen fanden dagegen woanders statt. Die DAPD veröffentlichte vor dem Abstimmungstag, dass noch wichtige Bestandteile des Vertrags unveröffentlicht seien. Die Informationen lieferte der Wassertisch – ganz ohne Heiser. In der BERLINER ZEITUNG wurde ein Dokument zu geheimen Absprachen veröffentlicht, die der CDU-Senator Heilmann auch nach dem Volksentscheid noch mit dem Wasserkonzern Veolia traf.

[1] Zuletzt: Radio 1 Medienmagazin (Download)
[2] Vgl. Audiobeitrag: SZ-Leaks, taz-Einbruch und Kritik an Tagesschau und Co. 22.2.2015.
[3] Der Berliner Wassertisch vermutet, dass die Teile des Vertrages aus regierungsnahen Kreisen kamen und dass damit dem Wasservolksentscheid schlicht und ergreifend der Wind aus den Segeln genommen werden sollte.
[4] Unabhängig davon, ob alle Dokumente offengelegt waren, war der Erfolg des Volksbegehrens auch wichtig, weil in dem Volksentscheidsgesetz eine unabhängige Überprüfung der Verträge gefordert wurde: „Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen.“ Die Offenlegung war kein Selbstzweck. Ziel war bekanntlich die juristische Anfechtung der Wasserverträge.

 

Beispiele:

Anlässlich Heisers Artikel in der taz drei Tage vor dem Wasservolksentscheid:

Sebastian Heiser: „Das ist keine Verschwörungstheorie“ (10. Februar 2011). (Aufschlussreich sind hier auch die Kommentare der Leser_innen.)
Eine Rezension seines Artikels von 2011:
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Zum Beitrag

Heisers Artikel über die BWB

Aus dem Protokoll des Wassertisch-Plenums vom 16. August 2013. Hier wurde über den Artikel von Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“ vom 6.7.2013 gesprochen:

heiser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Strafanzeige des Wassertischs:
Missbrauch zu PR-Zwecken oder demokratisches Recht?

Kommentar zum taz-Artikel „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“ von Sebastian Heiser (28.07.2014) [1]
Zur Erläuterung: Die Strafanzeige des Wassertischs und seiner Bündnispartner richtete sich gegen den Berliner Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue. Es ging darum, ob die Unternehmensanteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Es sollte untersucht werden, ob und inwieweit anhängige Gerichtsverfahren bei der Festlegung des Kaufpreises wertmindernd berücksichtigt wurden.

Die Lektüre scheint spannend zu werden. Heiser ist Kriminellen auf der Spur. Kurt Wansner von der CDU ist Serientäter, weil er immer wieder Strafanzeigen stellt, die zu nichts führen. Und die Medien sind gewissermaßen seine Komplizen, denn sie geben ihm Zucker, sie berichten darüber. Ist das nun ein Einzelfall oder ist diese Methode noch weiter verbreitet? Heiser findet es heraus: Es gibt andere, die es genauso machen, z. B. den Wassertisch. Dem geht es in puncto Medienaufmerksamkeit inzwischen ziemlich schlecht. „Wassertisch kritisiert Senat“ lockt ja keinen Journalisten mehr hinterm Baum hervor und ist ungefähr genauso interessant wie „Hund beißt Mann“. Kein Wunder, wenn also auch der Wassertisch in die Trickkiste mit den Strafanzeigen greift.

Heiser stellt auch eine angebliche Gesetzeslücke fest, die es erlaubt, bei Strafanzeigen „zu Unrecht“ zu behaupten, es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Die vielen Strafanzeigen, die deshalb risikolos gestellt werden könnten, führten dazu, dass dann bei der Staatsanwaltschaft die Zeit für die Verfolgung echter Straftäter fehle.

Hallo – was ist mit der taz los? Das ist doch kein Sach-Artikel mehr. Hier werden ein paar Fakten mit Meinungen des Autors vermischt und heraus kommt eine (nicht ganz so) gut getarnte Diffamierung des Wassertischs und seiner Bündnispartner Bund der Steuerzahler [2] und Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Unsere Initiative, die bisher nur diese einzige Strafanzeige und diese auch erst nach reiflicher Überlegung auf den Weg gebracht hat, wird in seinem Artikel zu einem Musterbeispiel für den Missbrauch von Strafanzeigen hochstilisiert. Das widerspricht der journalistischen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig kritisiert Heiser genau diese fehlende Sorgfalt bei anderen Medien, die nach erster Berichterstattung über Strafanzeigen versäumten, über die Einstellung der Ermittlungen zu berichten. Heiser unterstellt dem Wassertisch, diese Strafanzeige nur aus populistischen Erwägungen gestellt zu haben. Das ist aber „Meinung“ und gehört in einen Kommentar, nicht aber in einen Sachartikel. Woher will denn der Autor wissen, dass es nicht gute Gründe im Interesse der Berlinerinnen und Berliner waren, die uns zu dieser Anzeige veranlasst haben? (Angefragt hat er bei uns ja nicht…) Auch wenn es vielleicht missbraucht werden kann: Es ist ein elementares demokratisches Recht, bei Verdacht einer strafbaren Handlung diese bei der Staatsanwaltschaft anzeigen zu dürfen. Dieses Recht darf nicht angetastet werden.

Auch in der Vergangenheit war das Verhältnis zwischen Wassertisch und taz nicht immer ganz unproblematisch, war es doch die taz [Sebastian Heiser], die in der heißen Phase vor dem Volksentscheid 2011 einen Teil der Wasserverträge „leakte“ und dann den Volksentscheid kurzerhand als „überflüssig dank Erfolg“ [3] erklärte. Das entsprach dann auch ganz der Argumentationslinie des Senats gegen die Teilnahme am Volksentscheid. Drei Tage vor dem Volksentscheid interviewte Heiser [4] den Wassertisch-Aktivisten Rudek und behauptete dabei – in eine Frage verpackt – , dass es abwegig sei anzunehmen, dass der Senat noch nicht alles veröffentlicht habe und legte in einer weiteren Frage nahe, der Wassertisch folge einer Verschwörungstheorie, wenn er den Beteuerungen, alles sei veröffentlicht, keinen Glauben schenke.

Noch am Tage des Volksentscheids, an dem sich die Niederlage des Senats manifestierte, nahm Heiser Bürgermeister Wowereit vor einer Behauptung von Frau Künast in Schutz [5], dass noch nicht alles veröffentlicht worden sei.

Tatsächlich war NICHT alles veröffentlicht, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

Und jetzt, mit dem Artikel zur PR-Strategie, wird wieder der Wassertisch angegriffen, diesmal wegen seines angeblichen Medien-Populismus, damit nicht etwa noch jemand auf die Idee kommt, beim Rückkauf der Wasserbetriebe sei doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Wolfgang Rebel, 3. August 2014 [update 4. August]
[1] 28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi
[2] In einem Kommentar wehrt sich Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler gegen den Populismus-Vorwurf Heisers: http://www.taz.de/!ku9303/
[3] 10.11.2010 Gereon Asmuth: „Überflüssig dank Erfolg“: http://www.taz.de/!61090/
[4] 10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/
[5] 13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

 

Zeitleiste (in Bearbeitung):

29.10.2010: Sebastian Heiser: „taz enthüllt Berlins Geheimverträge“

10.11.2010 Senat enthüllt eine weitere Tranche des Konsortialvertrages

10.02.2011 Sebastian Heiser: „»Das ist keine Verschwörungstheorie«“: http://www.taz.de/!65712/

13.02.2011 Sebastian Heiser: „Künasts blamable Wowereit-Attacke”: http://www.taz.de/!65835/

13.02.2011 Wasservolksentscheid (trotz vermeintlicher Taz-Enthüllung der Verträge) erfolgreich

06.07.2013 Sebastian Heiser: „Die Preise bestimmen andere“

28.07.2014 Sebastian Heiser: „Medien tappen in Strafanzeigen-Falle“: http://www.taz.de/!143237/ bzw. als leicht modifizierte Print-Version: 29.07.2014 „Auf direktem Umweg“: http://bit.ly/1nbCSqi

Chronologie der Taz http://www.taz.de/In-eigener-Sache–Datenklau/!5019164/

17.02.2015 In der Taz wird ein Keylogger entdeckt

18.02.2015 Sebastian Heiser wird erwischt, wie er den Keylogger abziehen will. Damit hat er über Monate hinweg Kollegen (RessortleiterInnen, RedakteurInnen, PraktikantInnen) ausspioniert. („Danach wurde das Gerät mindestens seit Anfang 2014 zum Ausspähen von taz-Rechnern benutzt. Außerdem wird festgestellt, dass die Software des Keyloggers 2012 veröffentlicht worden ist.) In der Nacht brechen Unbekannte in die taz-Zentrale ein. Die erste Tür wird aufgebrochen, die zweite – die sich mit einem Code öffnen lässt – ist unbeschädigt.

19.02.2015 Spionageaffäre wird öffentlich.

22.02.2015 Martin Kaul reagiert auf den Hinweis des Wassertischs, dass sich Heiser in Sachen Wasservolksentscheid keine Meriten verdient hat, emotional:

23.02.2015, 12:30  Sebastian Heiser erscheint nicht  zu einem Gespräch mit Chefredaktion, Geschäftsführung und Justiziar.

TAZ kündigt Sebastian Heiser.

26.02.2015 TAZ erstattet Strafanzeige gegen Sebastian Heiser

02.03.2015 The Guardian: Sebastian Heiser: journalist accused of spying at German newspaper

20.03.2015 taz-Veranstaltung. Aufarbeitung taz-Keylogger: Zwischen Recherche und Datenklau

24.03.2015 SPIEGEL ONLINE Anklagebehörde prüft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Heiser

03.07.2015 taz-Chefredakteurin Ines Pohl gibt ihren Rücktritt als Chefredakteurin bekannt. Sie wechselt zum Jahresende zur Deutschen Welle und wird als Korrespondentin aus Washington berichten.

06.01.2016 Auf Nachfrage vom Berliner Wassertisch zum Stand der Dinge antwortete die Taz: „die taz hat am 25.2.2015 Strafanzeige beim LKA gegen „Sebastian Heiser und Unbekannt“ wegen Verdachts der Verletzung der „§§ 201 und 202a-c StGB und weiterer möglicher Delikte“ gestellt. Dort wird ermittelt. Deren letzte Mitteilung stammt vom 23.6.2015, dass weitere Personen (i.e. Mitarbeitende der taz) festgestellt worden seien, deren Daten abgefangen wurden. Dieser Umstand war uns allerdings bereits bekannt. Weitere Auskünfte wurden uns nicht erteilt. Andere Erkenntnisse haben wir nicht.“

03.06.2016 SPIEGEL Datenklau: „taz“ veröffentlicht interne Recherchen zur Spähaffäre
„Der Datendiebstahl eines Redakteurs im vergangenen Jahr war offenbar nicht gegen die „taz“ als Medium gerichtet, vielmehr deute alles auf persönliche Motive hin: Zu diesem Ergebnis kommt ein jetzt abgeschlossener Recherchebericht von zwei eigens dafür abgestellten Redakteuren der Tageszeitung. Demnach waren mindestens 23 Personen ausgespäht worden, 19 davon Frauen.“

04.06.2016 Sebastian Erb und Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz
Dateiname LOG.TXT.
Auch hier wird wider besseren Wissens die Legende vom Heiser „großen Coup“ erzählt: „Der größte Coup: Im Oktober 2010 veröffentlicht er in der taz die bis dahin geheimen Berliner Wasserverträge, deren Offenlegung eine BürgerInneninitiative seit Jahren erfolglos eingefordert hat.“ Sie haben es entgegen Kauls Aussage am 22.02.2015 also immer noch nicht verstanden.

08.06.2016 wird bekannt, dass Ines Pohl zum 1. März 2017 Chefredakteurin der Deutschen Welle wird

28.10.2016 Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre in der taz. Spähaktion landet vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben.

16.01.2017, 9:15 (Amtsgericht Berlin-Tiergarten). Vorwurf: Heiser soll zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der „taz“-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten abgefangen haben. „Der ehemalige Redakteur der taz, der mittels USB-Keylogger Kollegen bespitzelte, soll nun 6400 Euro Strafe zahlen. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Berlin war er nicht erschienen.“ (Heise, 16.1.2017)

17.02.2017 Urteil ist rechtskräftig.
Joachim Huber: Kollegen ausgespäht Früherer „taz“-Redakteur verurteilt. Der Ex-„taz“-Redakteur Sebastian Heiser ist wegen Ausspähens der Redaktion rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafzahlung von 6400 Euro hat er akzeptiert. Zum Artikel
Artikel in der Taz von Sebastian Erb u. Martin Kaul: Keylogger-Affäre. Früherer taz-Redakteur verurteilt. Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. Zum Artikel

Damit werden die Hintergründe dieser „Spionage-Affäre“ wohl im Dunklen verbleiben.

10.04.2018 Sebastian Heiser wird per Haftbefehl gesucht, weil er seine Geldstrafe nicht zahlte (Taz, 10.4.2018)

OLG zur Gewinngarantie

Was das Oberlandesgericht Düsseldorf über die berüchtigte Gewinngarantie für die Konzerne RWE und Veolia sagt:

„Das Land Berlin nimmt nämlich nicht nur die Rolle einer objektiven Tarifgenehmigungsbehörde, die unter Berücksichtigung öffentlichrechtlicher Kalkulationsgrundsätze ein angemessenes Entgelt festsetzt, und der Rechtsaufsicht wahr, sondern es hat aufgrund der durch den Konsortialvertrag vom 18.06.1999 geschaffenen besonderen gesellschaftsrechtlichen Struktur zwischen dem Land, der Berlin Wasser Holding AG, der Berlin Wasser Beteiligungs GmbH und den privaten Investoren R… GmbH und V… GmbH als Gewährträger, (Mehrheits-) Anteilseigner und finanzieller Nutznießer der Tätigkeit der Betroffenen zugleich eine enge Verflechtung mit der Betroffenen und ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran, dieser möglichst hohe Trinkwasserentgelte zu genehmigen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass den beiden Privatinvestoren die Erreichung von bestimmten Gewinnzielen vertraglich garantiert wurde, und dass das Land bei Nichterreichen der Ziele verpflichtet gewesen wäre, den Privatinvestoren entsprechende Ausgleichszahlungen in ganz erheblicher Höhe aus dem öffentlichen Haushalt zu leisten (siehe dazu: § 21.2 in Verbindung mit § 23 des Konsortialvertrags vom 18.06.1999 in Verbindung mit der Fünften Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003; siehe dazu auch: Ochmann, Rechtsformwahrende Privatisierung von öffentlichrechtlichen Anstalten, 2005, S. 39 m.w.N.). In diesem Zusammenhang ist durchaus zweifelhaft, ob die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war, sondern vielmehr allein den finanziellen Interessen der Privatinvestoren dienten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2014 – Az. VI-2 Kart 4:12 (V)

 

OLG Düsseldorf bezweifelt Rechtsstaatlichkeit der „Gewinngarantie“ – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.04.2014

Am 24. Februar 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 4. Juni 2012 zurückgewiesen. Die Wasserbetriebe hatten mit Unterstützung des Senats sowohl die Zuständigkeit des Bundeskartellamts als auch die Begründetheit der Kartellamtsverfügung gerichtlich angefochten.

(Berlin, den 17. April 2014) In der kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung (Az. VI-2 Kart 4/12) weist das OLG Düsseldorf nicht nur die Klage der BWB zurück, sondern geht auch auf die Ge­winnausfallgarantie des § 23.7 im Teilprivatisierungsvertrag (Konsortialvertrag) von 1999 ein. Diese hat den privaten Wasserkonzernen hohe Millionengewinne auf Kosten der Bürger gesichert.

In seinem Urteil zieht das OLG Düsseldorf jetzt die Rechtsstaatlichkeit dieser Gewinngarantie in Zweifel. Das OLG ist nach dem Kammergericht (KG 23 U 112/12) bereits das zweite Gericht, das die Rechtmäßigkeit dieser Regelung in Frage stellt.

Nachdem in der Urteilsbegründung die enge Verflechtung des Landes Berlin mit den Berliner Wasserbetrieben hervorgehoben und ihr beider Interesse an hohen Wasserpreisen betont wird, heißt es in der Urteilsbegründung weiter: „Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass den beiden Privatinvestoren die Erreichung von bestimmten Gewinnzielen vertraglich garantiert wurde, und dass das Land bei Nichterreichen der Ziele verpflichtet gewesen wäre, den Privatinvestoren entsprechende Ausgleichszahlungen in ganz erheblicher Höhe aus dem öffentlichen Haushalt zu leisten (siehe dazu: § 21.2 in Verbindung mit § 23 des Konsortialvertrags vom 18.06.1999 in Verbindung mit der Fünften Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003; […] ). In diesem Zusammen­hang ist durchaus zweifelhaft, ob die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war, sondern vielmehr allein den finanziellen Interessen der Privatinvestoren dienten.“

Dies unterstützt die Einschätzung des Wassertischs, dass die Gewinngarantie immer verfas­sungswidrig war. Finanzsenator Nußbaum hätte deshalb vor dem überteuerten Rückkauf der Anteile der privaten Wasserkonzerne den Ausgang der Organklage der Piratenfraktion abwarten müssen. Diese wurde im April 2013 gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten aufgrund der höchstwahrscheinlichen Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie auf Initiative des Wassertischs eingereicht. Bei einem positiven Urteil des Berliner Verfassungsgerichtes besteht immer noch die Möglichkeit einer kostengünstigen Rückabwicklung der Privatisierungsverträge. Zumindest der Rückkaufvertrag mit Veolia enthält eine diesbezügliche Klausel.

Zur Historie siehe auch: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/kartellamtsverfahren/

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)


Rede von Rainer Heinrich zu den Hintergründen für die Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – gehalten auf der Pressekonferenz am 17.01.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.10.2012 beschloss das Parlament mit den Stimmen von CDU und SPD den Rückkauf der RWE-Anteile für eine Kaufsumme von rund 658 Millionen. Am 7.11. 2013 folgte der Beschluss für den Rückkauf der Veolia-Anteile für 590 Millionen. Insgesamt wurden die BWB also für 1,25 Milliarden Euro rekommunalisiert – eine Summe, die unserer Ansicht nach wesentlich zu hoch war. Der Unternehmenswert der Berliner Wasserbetriebe berechnet sich nach ihrem Ertragswert, das heißt: Je mehr Gewinne die BWB machen, um so höher ist ihr Kaufpreis anzusetzen. Die Kaufsummen wurden jedoch festgelegt, bevor der Ausgang verschiedener Gerichtsverfahren abgewartet wurde, deren Urteile erhebliche Auswirkungen auf den Wert der Anteile von Veolia und RWE gehabt hätten.
Dies betrifft zunächst die Organklage der Piratenfraktion, die vom Wassertisch vorbereitet wurde. Nebenbei bemerkt, hat Veolia sein Verkaufsangebot in dem Monat gemacht, als die Klage bei Gericht einging. Diese Klage richtet sich gegen die skandalöse Gewinngarantie, mit der den Konzernen ein fester Gewinn, unabhängig von ihrer unternehmerischen Leistung, zugesichert wurde. Sollte der garantierte Gewinn nicht über die Wasserpreise finanziert werden können, hätte das Land Berlin Gelder letztlich aus seinem Haushalt beisteuern müssen. Diese Gewinngarantie war den Konzernen 1999 rund ein Drittel des damaligen Kaufpreises wert. Es ist leicht nachvollziehbar, dass ihr Wegfall ein Sinken des Kaufpreises um die gleiche Summe zur Folge haben müsste. Abgesehen von dem Wertverfall der privaten Anteile würde bei einer gerichtlich festgestellten Verfassungswidrigkeit eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung in den Bereich der Möglichkeiten rücken, die womöglich sogar kostenneutral vollzogen werden könnte.

Das nächste relevante Verfahren ist die Klage der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts. Diese erging bekanntlich, weil der Senat und die Konzerne jahrelang Missbrauch mit den Wasserpreisen betrieben haben. Die Privatisierung führte zu Erhöhungen um 35 Prozent, und das Bundeskartellamt kam zu dem Ergebnis, dass das jetzige Frischwasserpreisniveau um 20-30 Prozent zu hoch ist. Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts beträgt für 2012 um 18% und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17%. Statt sich bei den Bürgern zu entschuldigen und die Preise zu senken, haben die Wasserbetriebe mit Billigung des Senats gegen die Rechtmäßigkeit der Kartellamtsverfügung geklagt. Die Kosten für dieses Verfahren dürfen die betrogenen Wasserkunden bezahlen. Durch wurde jedoch der Schein eines weiterhin hohen Unternehmenswertes aufrechterhalten, was nach unserer Meinung mit zu den überteuerten Rückkaufpreisen beigetragen hat.

Nächste Woche wird das Urteil vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf hierzu verkündet. Die Preissenkungsverfügung wird den Anteilswert der Privaten senken, weil die Gewinne entsprechend sinken werden. Das neue neoliberale sogenannte Optimierungsprogramm NEO zur Kostensenkung ist erlassen worden, um die Gewinnausfälle auf Kosten der Beschäftigten und der Unternehmenssubstanz zu kaschieren. Dies ist allerdings nicht dass, was sich der Berliner Wassertisch unter einer nachhaltigen Unternehmensführung und unter einer bürgernahen, kostengünstigen Rekommunalisierung vorgestellt hat.

Betrachtet man die Urteilsbegründung des Bundeskartellamtes bezüglich der missbräuchlich überhöhten Frischwasserpreise, so wird klar, dass einige der beanstandeten Mängel auch auf die Abwasserpreise zutreffen, die das Kartellamt wegen des hoheitlichen Charakters der Abwasserentsorgung nicht untersuchen konnte. Aufgabe der Politik in den Wasserbetrieben wäre es gewesen, nicht nur die Kartellamtsverfügung sofort zu akzeptieren und umzusetzen, sondern auch die Abwasserpreise – die immerhin 60% der Kosten – entsprechend anzupassen. Auch im Gebührenbereich dürfen keine Phantasiepreise genommen werden. Diese längst überfällige Anpassung wird den Unternehmenswert noch stärker nach unten drücken. Auch diese Ertragsminderung ist nicht in den Rückkaufpreis eingerechnet worden.

Weiter ist noch eine Normenkontrollklage vor dem Berliner Verfassungsgericht anhängig. Die Fraktionen von Bündnis 90/Grüne und den Piraten haben Ende 2012 eine Normenkontrollklage wegen der Unbestimmtheit der Formulierung des § 16 Abs. 5 im Berliner Betriebegesetz (BerlBG) vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin eingereicht. Die Normenkontrollklage wurde eingereicht, weil den Konzernen zu hohe Gewinne wegen der unbestimmten Regelung der Ermittlung des Kalkulationszinsfußes im Berliner Betriebegesetz zugebilligt wurde. Die überhöhte Ermittlung des Zinsfußes hat übrigens das Bundeskartellamt gerade kritisiert. Auch hier hätte die Nichtigkeit der alten Bestimmung im Berliner Betriebegesetz und eine danach festzulegende strengere Fassung dieser Bestimmung den Anteilswert der Privaten erheblich verringert. Das Ergebnis dieser Normenkontrollklage hätte deshalb vor dem Rückkauf der Veolia-Anteile abgewartet werden müssen, um dann ggfs. einen geringeren Rückkaufpreis aushandeln zu können.

Der Vollständigkeit halber möchten wir an dieser Stelle auch noch einmal auf die EU-Beschwerde wegen Verstößen gegen das Vergabe- und Wettbewerbsrecht bei der Teilprivatisierung hinweisen, die die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International 2011 eingerichtet haben und die immer noch anhängig ist.

Nach welchen Kriterien die Preise letztendlich ermittelt wurden, wissen wir nicht genau. Hier können wir nur spekulieren. Es fällt jedoch auf, dass die Rückkaufpreise in ihrer Summe in etwa den jährlichen Gewinnen entsprechen, die nach der Planung der Privaten bis 2028 für sie zusammengekommen wären. Hier zeigt sich dass der Senat bei dem Rückkauf lediglich die Gewinninteressen der Privaten berücksichtigt haben. Es drängt sich deshalb der Vergleich mit der EnBW-Affäre auf, bei der es durch die enge Verbandelung zwischen Politik und Wirtschaft dazu gekommen ist, dass das Unternehmen ebenfalls zu einem zu hohen Preis zurückgekauft wurde. Das sieht man nicht zuletzt daran, dass die von den Privaten seinerzeit eingesetzten Vorstandsmitglieder Bruckmann (RWE) und Simon (Veolia) weiterhin an der Unternehmensspitze stehen. Während die Wasserpreise – abgesehen von einer vorübergehenden Kartellamts-Delle – in den nächsten dreißig Jahren wegen der Finanzierungskosten für die Rückkäufe nicht sinken können, führen die beiden ehemals privaten Vorstände mit Rückendeckung des Senats ein neoliberales Optimierungsprogramm in den Wasserbetrieben auf Kosten der dort Beschäftigten durch. Angeblich – so der Vorstandsvorsitzende Simon in einem Interview – müssten nun auch die Wasserbetriebe ihren Beitrag zu den Rekommunalisierungskosten leisten.

Mit der von Professor Kirchberg entwickelten Organklage der Piratenfraktion haben wir die verfassungsrechtliche Aufarbeitung in die Wege geleitet, und mit dieser Anzeige möchten wir es gerne auf strafrechtlichem Gebiet tun. Die offensichtliche Missachtung demokratischer und rechtlicher Grundsätze muss Folgen haben. Bislang ist jeder der Meinung, dass die Teilprivatisierung misslungen war, aber niemand hat daraus Konsequenzen gezogen.

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Gemeinsame Pressemitteilung zur Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum

Bewegung bei den Abwassergebühren – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.03.2014

Obwohl der Senat bisher auf unveränderten Abwassergebühren bestand, werden nun doch niedrigere Gebühren in Aussicht gestellt. Der Berliner Wassertisch kritisiert dies als ein PR Manöver, mit dem die Bevölkerung über den unveränderten Einsatz der bisherigen gewinnorientierten Kalkulationsgrundlagen hinweggetäuscht werden soll.

(Berlin, den 19. März 2014) Missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise waren die Ursache für die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Diese beruhten auf einem Kalkulationsschema, das auch für die Abwassergebühren gilt. Deshalb forderten Opposition und Berliner Wassertisch, nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren entsprechend zu senken. Noch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus-Brunner (Piraten) vom 7. Jan. 2014 heißt es aber, dass die für Wasserversorgung und Entwässerung identischen Kalkulationsgrundlagen unverändert bleiben sollen.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: „Anders als in den Medien dargestellt, war die Abwicklung des Leasing Fonds, wodurch jetzt die Gebührensenkung ermöglicht werden soll, lange geplant. Hier spielen Senat und Wasserbetriebe mit gezinkten Karten. Der Senat will die Berliner*innen mit Almosen bei den Abwassergebühren besänftigen, damit die vom Kartellamt kritisierten missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen zum Schaden der Bürger bestehen bleiben. Dazu wurde jetzt eine Begründung gesucht und mit dem Ende des Leasing-Vertrages auch gefunden.“ Die unveränderten Kalkulationsgrundlagen werden jedoch nach einer vorübergehenden kleinen Erleichterung bald wieder zu einem Ansteigen der Wassertarife führen. Die Rückzahlung des 1,3 Mrd.-Kredits für den Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile sollen nach dem Willen des Senats nämlich die Wasserkunden für 30 Jahre übernehmen.

Mit der erwarteten Abwassertarifsenkung wird der Unternehmenswert der Wasserbetriebe weiter sinken. Der Berliner Wassertisch sieht sich bezüglich der gemeinsam mit dem Berliner Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer eingereichten Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen Wirtschaftssenator Nußbaum erneut bestätigt.

Nach Recherchen des Berliner Wassertischs diente übrigens die jetzt abgewickelte Leasing Konstruktion nie dazu, den Wasserbetrieben günstige Kredite zu beschaffen. Sie sollte vielmehr privaten „Investoren“ zusätzliche Gewinnmöglichkeiten auf Kosten der BWB eröffnen. Auch die ehemaligen privaten Anteilseigner RWE und Veolia haben diese zusätzlichen Gewinnmöglichkeiten genutzt. Inzwischen sind solche Finanzierungspraktiken nicht umsonst verboten. Eine Berechnung, „ob sich das Geschäft […] als vorteilhaft für die Wasserbetriebe und damit den Landeshaushalt erwiesen habe, lasse sich heute nicht mehr seriös feststellen, sagte ein BWB-Sprecher.“ (Berliner Morgenpost) Anscheinend muss erst der Landesrechnungshof eingeschaltet werden.

Hinweis: 26.3., 18h Bali-Kino, Filmpremiere : „Widerstandstropfen“ (14min. dt./eng.) in Anwesenheit der Filmemacherin Andrea Behrendt. Danach Podiumsveranstaltung u.a. mit Christa Hecht (AöW) und Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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