NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 79/15 | 22. JUNI 2015NABU

Umwelt /Flüsse/EU

NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Deutschland

Tschimpke: Jetzt die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser stellen 

Berlin – Am heutigen Montag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Wasserrahmenrichtlinie. Mit den Programmen wird der Grundstein für die Gewässerbewirtschaftung für die nächsten sechs Jahre gelegt. Das ursprüngliche Ziel eines guten Gewässer- und Grundwasserzustands bis 2015 wurde weit verfehlt. NABU-Präsident Olaf Tschimpke appellierte an Politik und Verwaltung, eine ambitioniertere Bewirtschaftungsplanung vorzunehmen: „In vielen Flussgebieten erreichen nicht mal zehn Prozent der Gewässer die EU-Umweltziele. Die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser müssen jetzt dringend gestellt werden.“

Die EU-Kommission stellte bereits in einer Analyse fest, dass der bisherige Ansatz, sich ausgehend von einem ungenügenden Status Quo lediglich in die richtige Richtung zu bewegen, eindeutig nicht ausreicht, um die Umweltziele zu erreichen. So ist es nicht überraschend, dass das schon für das Jahr 2015 anvisierte Ziel eines guten Zustandes der Gewässer und des Grundwassers in der Bundesrepublik nahezu flächendeckend verfehlt wird. Aus NABU-Sicht müssen die vorgelegten Maßnahmenprogramme zügig nachbearbeitet werden, um grundlegende Verbesserungen beim Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Der NABU behält sich vor, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen, wenn die Programme nicht deutlich verbessert würden. Dies könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führen. Die Probleme seien bekannt, nun gehe es darum, diese auch wirklich anzugehen.

„Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft, Altlasten und Gewässerverbau erfordern konsequentes Handeln und eine Verbindlichkeit in der Maßnahmenumsetzung. Beispielsweise müssen die zuständigen Behörden personell in die Lage versetzt werden, bereits bestehende Auflagen zum Gewässerschutz zu kontrollieren. Außerdem dürfen die vielfach guten Planungen nicht in den Schubladen verstauben, sondern müssen auch in die Tat umgesetzt werden. Auch hier fehlt es an finanziellen Mitteln und ausreichend Personal“, sagte NABU-Gewässerexpertin Julia Mußbach.

Generell ist es notwendig, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stärker als bisher in andere Politikfelder zu integrieren. So müssten hohe Standards zum Gewässerschutz bei der anstehenden Novelle der Düngeverordnung verankert sowie verstärkt Synergien mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und dem naturnahen Hochwasserschutz, beispielsweise bei der Renaturierung von Auen, genutzt werden.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG haben sich die Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament im Herbst 2000 dazu verpflichtet, alle Binnengewässer wie Flüsse und Seen, aber auch Übergangs- und Küstengewässer bis 2015 in einen „guten ökologischen und chemischen Zustand“ zu versetzen. Gut 80 Prozent der deutschen Flüsse und Bäche verfehlten dieses Ziel laut einer Studie des Umweltbundesamtes. Der Gradmesser für intakte Gewässer sind die im Wasser lebenden Fische und wirbellosen Kleinlebewesen, Algen und Wasserpflanzen.

Stellungnahme des NABU zum Download:
www.NABU.de/natur-und-landschaft/fluesse/wrrl.html
 

Zwischenbilanz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/wasserrahmenrichtlinie_2012.pdf

Für Rückfragen:

Julia Mußbach, NABU-Gewässerreferentin, Telefon +49 (0)30-284984-1629, E-Mail: Julia.Mussbach@NABU.de

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NABU-Pressestelle

Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper

Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958

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Papst spricht sich für das Menschenrecht Wasser und gegen die Privatisierung der Wasserversorgung aus

The Council of Canadians

 

 

19.06.2015

Pope Francis underscores the human right to water, objects to water privatization in encyclical

Pope Francis underscored the importance of the human right to water and objected to privatization of water services in his highly anticipated Encyclical Letter “Laudato Si’” On Care for our Common Home released yesterday.

In a section entitled “The Issue of Water,” the leader of the Catholic Church wrote:

“Even as the quality of available water is constantly diminishing, in some places there is a growing tendency, despite its scarcity, to privatize this resource, turning it into a commodity subject to the laws of the market. Yet access to safe drinkable water is a basic and  universal human right, since it is essential to human survival and, as such, is a condition for the exercise of other human rights.”

This emphasis on the human right to water in the face of the impending global freshwater crisis is critical. A human rights-based approach calls for a hierarchy of water use that prioritizes resources for domestic consumption, sustainable food production, and  environmental needs. In addition, it requires States to ensure universal enjoyment of public water and sanitation services. The realization of the human right to water and sanitation would be a concrete way for the world to pay what Pope Francis calls “a grave social debt towards the poor who lack access to drinking water, because they are denied the right to a life consistent with their inalienable dignity.”

The NGO Mining Working Group and Blue Planet Project celebrate the Pope’s insistence that water is a human right that should be respected, protected, and fulfilled by States; not commodified or privatized.

The Pope’s statement reflects civil society’s ongoing advocacy around the human right to water and sanitation in the Post-2015 Development Agenda processes. It also echoes our call for the exclusion of water and sanitation services from private sector participation and public-private partnerships (PPPs) in the delivery of the development agenda.

The Pope’s message offers a welcome boost to the work of MWG and the global water justice movement, which includes many faith based groups who will continue to demand that the human right to water and sanitation be named and included in the Post-2015 Development Agenda.

Analysis of these concerns and others pertaining to the Post-2015 Development Agenda are accompanied by suggested changes to the Zero Draft negotiating text in the NGO Mining Working Group’s response to the Zero Draft of the Post-2015 outcome document.

The NGO Mining Working Group (MWG) is a coalition of non-governmental organizations (NGOs) that, in partnership with our members and affected local communities, advocates at and through the United Nations for human and environmental rights as related to extractive industries.

For more information, visit miningwg.com and blueplanetproject.net. Direct email inquiries to miningworkinggroup@gmail.com.

Press release prepared by the NGO Mining Working Group and the Blue Planet Project of the Council of Canadians

Erfolg für Menschenrecht auf Wasser (#right2water)!

UPDATE 25.06.2015
Vorhin hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments den #right2water-Entwurf mit 38:22 angenommen. Darüber freuen wir uns sehr und bedanken uns bei allen, die dem Menschenrecht Wasser zum Erfolg verhelfen!
Im September (zwischen 7-10.) findet die endgültige Abstimmung im Europaparlament statt.

EBI

Hier das Statement von Right2water:

European Parliament Environment Committee formally supports Human Right to Water
Donnerstag, Juni 25, 2015 – 15:46

(25 June 2015) This morning the Environment and Public Health Committee together with the Development one voted by an absolute majority to send a strong message to the European Commission to act on the Human Right to water.

The Report by the Irish MEP Lynn Boylan (GUE/NGL) was voted and it will be discussed and voted in the Plenary. The report demands the EC to act on the first successful European Citizens Initiative implementing the Human Right to Water in the EU legislation as defined by the United Nations in 2010. It also calls not to push for privatization of water through austerity measures and to promote more actively Public Public Partnerships (PuPs). It also reinforces the exclusion of water and sanitation of the internal market rules (as the Communication of the EC stated) and from any trade agreement.

We want to thank all the MEPs that listen to the voice of over 1.8 million citizens that signed the ECI

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Schriften zur kommunalen Daseinsvorsorge: Siegfried Broß: Überlegungen zu TTIP und CETA

Berliner Wassertisch
15. Juni 2015

Neues Heft in der vom Berliner Wassertisch herausgegebenen

Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge

Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015.

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Vorwort

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, so beginnt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Dann ist die Wasserwirtschaft auch nicht von Freihandelsabkommen erfasst, denken viele zunächst erleichtert. Doch weit gefehlt. Es geht bei den Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA und in dem Abkommen mit Kanada nicht nur um den Abbau von Zöllen und anderen Einfuhrbeschränkungen, sondern auch um den Abbau sogenannter nichttarifärer Regelungen.

Davon können die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Gewässerunterhaltung betroffen sein. In Europa und in Deutschland, mit langer Tradition, gilt das Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Maßnahmen vermieden werden, die potenziell Umweltschäden verursachen können, auch wenn deren Eintritt nicht wahrscheinlich ist. In den USA dagegen herrscht das Risikoprinzip. Chemische Stoffe oder Maßnahmen sind solange erlaubt, bis die Risiken bewiesen sind. Für die natürliche Ressource Wasser ein fataler Unterschied. Die Wasserwirtschaft begreift sich als Hüterin des Wasserschatzes. Ihre Aufgaben als Versorger, Entsorger und Gewässerunterhalter können die Unternehmen, Betriebe und Verbände der Wasserwirtschaft nur ganzheitlich wahrnehmen, wenn der gesamte Wasserkreislauf als Einheit angesehen wird.

Trotz Beteuerungen der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD), dass nicht daran gedacht sei, über die Freihandelsabkommen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu liberalisieren, findet sich aber keine wirkliche Ausnahme für die Daseinsvorsorge und die Wasserwirtschaft aus den Verhandlungen und den vorgesehenen Verträgen. Im Gegenteil, von europäischer Seite wird von den USA verlangt, die Regeln für die öffentliche Beschaffung zu ändern mit einer vollständigen Öffnung. Das geht nur bei gleicher Öffnung in Europa. An eine neue Privatisierungswelle und alle erdenklichen Konstellationen von Privat-Öffentlichen Partnerschaften (PPP) denken da nicht nur Pessimisten.

Sollte der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water mit der Ausnahme der Wasserversorgung aus der EU-Konzessionsrichtlinie schon bald durch die Hintertür durch die Freihandelsabkommen ausgehebelt werden? Werden damit restlos die Basis und der Zusammenhalt des Lebens der Bürger in den europäischen Staaten kommerzialisiert? Die Auseinandersetzungen über Freihandel, die dahinter liegenden Gesellschaftsvorstellungen, die Bedeutung von Gemeinwohl, Daseinsvorsorge und öffentlichen Aufgaben sind in vollem Gange. Der Beitrag von Professor Broß liefert hervorragende Argumente für diese Auseinandersetzungen und fordert insbesondere dazu auf, sich darüber Gedanken zu machen, was wirklich wertvoll ist.

Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V

 

Der Berliner Wassertisch setzt sich aktiv für die kommunale Daseinsvorsorge ein. Da mit TTIP, CETA und TiSA eine Privatisierung öffentlicher Güter droht und auch eine Re-Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) denkbar ist, ist er seit 2013 Mitglied im Bündnis von TTIP unfairhandelbar und Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative StopTTIP/CETA. Im Berliner Netzwerk gegen TTIP und CETA unterstützt er die Großdemo am 10. Oktober 2015 in Berlin. Ein weiterer Grund für sein Engagement ist Fracking. Fracking stellt eine reale Gefahr u.a. für Grund- und Trinkwasser dar. Darum ist der Berliner Wassertisch dem Bündnis Gegen Gasbohren beigetreten und setzt sich gemeinsam mit den anderen Bündnispartnern für ein generelles Verbot von Fracking ein. Mit den Investitionsschutzabkommen könnten „Fracking“-Konzerne gegen nationale Verbote klagen und ihre Fracking-Projekte gegen den Willen der einzelnen Staaten durchsetzen.

Das Heft wurde auch auf der Seite der ZLB eingestellt.

Breiter Widerstand in SPD gegen Fracking-Gesetz

T-Online | dpa
09.06.2015

Bundestag
Breiter Widerstand in SPD gegen Fracking-Gesetz

Fracking-Bohrstelle

Foto: Joshua Doubek | CC BY-SA 3.0

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deutliche Korrekturen am geplanten Gesetz zum umstrittenen Gas-Fracking in Deutschland.

„Der Deutsche Bundestag soll über den Einsatz der Fracking-Technologie entscheiden. Vor diesem Hintergrund ist der Sinn der Expertenkommission, die nur auf Wunsch unseres Koalitionspartners in das Gesetz aufgenommenen wurde, zu kritisieren“, erklärten die Sprecher der sogenannten Netzwerker, Eva Högl und Martin Rabanus.
[…]
Nach bisherigen Plänen soll statt des Bundestags die Kommission bewerten, ob nach einer Erprobungsphase ab 2019 Unternehmen auch großflächig zu kommerziellen Zwecken Gas mit Hilfe der Fracking-Technologie aus tiefen Gesteinsschichten fördern dürfen. Ein Rechtsgutachten sieht das Konstrukt als verfassungswidrig an.

zum vollständigen Artikel

aktuelle Infos zur Fracking-Debatte in der SZ hier

 

Gutachter hält Fracking-Gesetz für verfassungswidrig

Lausitzer Rundschau
05.06.2015

Berlin. (dpa) Eine Expertenkommission soll Anträge auf Gas-Fracking-Projekte in Deutschland bewerten. So sieht es der Entwurf der Bundesregierung vor – ist das eine verfassungswidrige Verlagerung von Kompetenzen?

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Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Das Gutachten von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg: Verfassungsrechtliche Überlegungen zum Entscheidungsdesign im Fracking-Regelungspaket. (pdf)