Rede von Rainer Heinrich zu den Hintergründen für die Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – gehalten auf der Pressekonferenz am 17.01.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.10.2012 beschloss das Parlament mit den Stimmen von CDU und SPD den Rückkauf der RWE-Anteile für eine Kaufsumme von rund 658 Millionen. Am 7.11. 2013 folgte der Beschluss für den Rückkauf der Veolia-Anteile für 590 Millionen. Insgesamt wurden die BWB also für 1,25 Milliarden Euro rekommunalisiert – eine Summe, die unserer Ansicht nach wesentlich zu hoch war. Der Unternehmenswert der Berliner Wasserbetriebe berechnet sich nach ihrem Ertragswert, das heißt: Je mehr Gewinne die BWB machen, um so höher ist ihr Kaufpreis anzusetzen. Die Kaufsummen wurden jedoch festgelegt, bevor der Ausgang verschiedener Gerichtsverfahren abgewartet wurde, deren Urteile erhebliche Auswirkungen auf den Wert der Anteile von Veolia und RWE gehabt hätten.
Dies betrifft zunächst die Organklage der Piratenfraktion, die vom Wassertisch vorbereitet wurde. Nebenbei bemerkt, hat Veolia sein Verkaufsangebot in dem Monat gemacht, als die Klage bei Gericht einging. Diese Klage richtet sich gegen die skandalöse Gewinngarantie, mit der den Konzernen ein fester Gewinn, unabhängig von ihrer unternehmerischen Leistung, zugesichert wurde. Sollte der garantierte Gewinn nicht über die Wasserpreise finanziert werden können, hätte das Land Berlin Gelder letztlich aus seinem Haushalt beisteuern müssen. Diese Gewinngarantie war den Konzernen 1999 rund ein Drittel des damaligen Kaufpreises wert. Es ist leicht nachvollziehbar, dass ihr Wegfall ein Sinken des Kaufpreises um die gleiche Summe zur Folge haben müsste. Abgesehen von dem Wertverfall der privaten Anteile würde bei einer gerichtlich festgestellten Verfassungswidrigkeit eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung in den Bereich der Möglichkeiten rücken, die womöglich sogar kostenneutral vollzogen werden könnte.

Das nächste relevante Verfahren ist die Klage der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts. Diese erging bekanntlich, weil der Senat und die Konzerne jahrelang Missbrauch mit den Wasserpreisen betrieben haben. Die Privatisierung führte zu Erhöhungen um 35 Prozent, und das Bundeskartellamt kam zu dem Ergebnis, dass das jetzige Frischwasserpreisniveau um 20-30 Prozent zu hoch ist. Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts beträgt für 2012 um 18% und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17%. Statt sich bei den Bürgern zu entschuldigen und die Preise zu senken, haben die Wasserbetriebe mit Billigung des Senats gegen die Rechtmäßigkeit der Kartellamtsverfügung geklagt. Die Kosten für dieses Verfahren dürfen die betrogenen Wasserkunden bezahlen. Durch wurde jedoch der Schein eines weiterhin hohen Unternehmenswertes aufrechterhalten, was nach unserer Meinung mit zu den überteuerten Rückkaufpreisen beigetragen hat.

Nächste Woche wird das Urteil vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf hierzu verkündet. Die Preissenkungsverfügung wird den Anteilswert der Privaten senken, weil die Gewinne entsprechend sinken werden. Das neue neoliberale sogenannte Optimierungsprogramm NEO zur Kostensenkung ist erlassen worden, um die Gewinnausfälle auf Kosten der Beschäftigten und der Unternehmenssubstanz zu kaschieren. Dies ist allerdings nicht dass, was sich der Berliner Wassertisch unter einer nachhaltigen Unternehmensführung und unter einer bürgernahen, kostengünstigen Rekommunalisierung vorgestellt hat.

Betrachtet man die Urteilsbegründung des Bundeskartellamtes bezüglich der missbräuchlich überhöhten Frischwasserpreise, so wird klar, dass einige der beanstandeten Mängel auch auf die Abwasserpreise zutreffen, die das Kartellamt wegen des hoheitlichen Charakters der Abwasserentsorgung nicht untersuchen konnte. Aufgabe der Politik in den Wasserbetrieben wäre es gewesen, nicht nur die Kartellamtsverfügung sofort zu akzeptieren und umzusetzen, sondern auch die Abwasserpreise – die immerhin 60% der Kosten – entsprechend anzupassen. Auch im Gebührenbereich dürfen keine Phantasiepreise genommen werden. Diese längst überfällige Anpassung wird den Unternehmenswert noch stärker nach unten drücken. Auch diese Ertragsminderung ist nicht in den Rückkaufpreis eingerechnet worden.

Weiter ist noch eine Normenkontrollklage vor dem Berliner Verfassungsgericht anhängig. Die Fraktionen von Bündnis 90/Grüne und den Piraten haben Ende 2012 eine Normenkontrollklage wegen der Unbestimmtheit der Formulierung des § 16 Abs. 5 im Berliner Betriebegesetz (BerlBG) vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin eingereicht. Die Normenkontrollklage wurde eingereicht, weil den Konzernen zu hohe Gewinne wegen der unbestimmten Regelung der Ermittlung des Kalkulationszinsfußes im Berliner Betriebegesetz zugebilligt wurde. Die überhöhte Ermittlung des Zinsfußes hat übrigens das Bundeskartellamt gerade kritisiert. Auch hier hätte die Nichtigkeit der alten Bestimmung im Berliner Betriebegesetz und eine danach festzulegende strengere Fassung dieser Bestimmung den Anteilswert der Privaten erheblich verringert. Das Ergebnis dieser Normenkontrollklage hätte deshalb vor dem Rückkauf der Veolia-Anteile abgewartet werden müssen, um dann ggfs. einen geringeren Rückkaufpreis aushandeln zu können.

Der Vollständigkeit halber möchten wir an dieser Stelle auch noch einmal auf die EU-Beschwerde wegen Verstößen gegen das Vergabe- und Wettbewerbsrecht bei der Teilprivatisierung hinweisen, die die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International 2011 eingerichtet haben und die immer noch anhängig ist.

Nach welchen Kriterien die Preise letztendlich ermittelt wurden, wissen wir nicht genau. Hier können wir nur spekulieren. Es fällt jedoch auf, dass die Rückkaufpreise in ihrer Summe in etwa den jährlichen Gewinnen entsprechen, die nach der Planung der Privaten bis 2028 für sie zusammengekommen wären. Hier zeigt sich dass der Senat bei dem Rückkauf lediglich die Gewinninteressen der Privaten berücksichtigt haben. Es drängt sich deshalb der Vergleich mit der EnBW-Affäre auf, bei der es durch die enge Verbandelung zwischen Politik und Wirtschaft dazu gekommen ist, dass das Unternehmen ebenfalls zu einem zu hohen Preis zurückgekauft wurde. Das sieht man nicht zuletzt daran, dass die von den Privaten seinerzeit eingesetzten Vorstandsmitglieder Bruckmann (RWE) und Simon (Veolia) weiterhin an der Unternehmensspitze stehen. Während die Wasserpreise – abgesehen von einer vorübergehenden Kartellamts-Delle – in den nächsten dreißig Jahren wegen der Finanzierungskosten für die Rückkäufe nicht sinken können, führen die beiden ehemals privaten Vorstände mit Rückendeckung des Senats ein neoliberales Optimierungsprogramm in den Wasserbetrieben auf Kosten der dort Beschäftigten durch. Angeblich – so der Vorstandsvorsitzende Simon in einem Interview – müssten nun auch die Wasserbetriebe ihren Beitrag zu den Rekommunalisierungskosten leisten.

Mit der von Professor Kirchberg entwickelten Organklage der Piratenfraktion haben wir die verfassungsrechtliche Aufarbeitung in die Wege geleitet, und mit dieser Anzeige möchten wir es gerne auf strafrechtlichem Gebiet tun. Die offensichtliche Missachtung demokratischer und rechtlicher Grundsätze muss Folgen haben. Bislang ist jeder der Meinung, dass die Teilprivatisierung misslungen war, aber niemand hat daraus Konsequenzen gezogen.

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Gemeinsame Pressemitteilung zur Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum

Bewegung bei den Abwassergebühren – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.03.2014

Obwohl der Senat bisher auf unveränderten Abwassergebühren bestand, werden nun doch niedrigere Gebühren in Aussicht gestellt. Der Berliner Wassertisch kritisiert dies als ein PR Manöver, mit dem die Bevölkerung über den unveränderten Einsatz der bisherigen gewinnorientierten Kalkulationsgrundlagen hinweggetäuscht werden soll.

(Berlin, den 19. März 2014) Missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise waren die Ursache für die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Diese beruhten auf einem Kalkulationsschema, das auch für die Abwassergebühren gilt. Deshalb forderten Opposition und Berliner Wassertisch, nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren entsprechend zu senken. Noch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus-Brunner (Piraten) vom 7. Jan. 2014 heißt es aber, dass die für Wasserversorgung und Entwässerung identischen Kalkulationsgrundlagen unverändert bleiben sollen.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: „Anders als in den Medien dargestellt, war die Abwicklung des Leasing Fonds, wodurch jetzt die Gebührensenkung ermöglicht werden soll, lange geplant. Hier spielen Senat und Wasserbetriebe mit gezinkten Karten. Der Senat will die Berliner*innen mit Almosen bei den Abwassergebühren besänftigen, damit die vom Kartellamt kritisierten missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen zum Schaden der Bürger bestehen bleiben. Dazu wurde jetzt eine Begründung gesucht und mit dem Ende des Leasing-Vertrages auch gefunden.“ Die unveränderten Kalkulationsgrundlagen werden jedoch nach einer vorübergehenden kleinen Erleichterung bald wieder zu einem Ansteigen der Wassertarife führen. Die Rückzahlung des 1,3 Mrd.-Kredits für den Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile sollen nach dem Willen des Senats nämlich die Wasserkunden für 30 Jahre übernehmen.

Mit der erwarteten Abwassertarifsenkung wird der Unternehmenswert der Wasserbetriebe weiter sinken. Der Berliner Wassertisch sieht sich bezüglich der gemeinsam mit dem Berliner Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer eingereichten Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen Wirtschaftssenator Nußbaum erneut bestätigt.

Nach Recherchen des Berliner Wassertischs diente übrigens die jetzt abgewickelte Leasing Konstruktion nie dazu, den Wasserbetrieben günstige Kredite zu beschaffen. Sie sollte vielmehr privaten „Investoren“ zusätzliche Gewinnmöglichkeiten auf Kosten der BWB eröffnen. Auch die ehemaligen privaten Anteilseigner RWE und Veolia haben diese zusätzlichen Gewinnmöglichkeiten genutzt. Inzwischen sind solche Finanzierungspraktiken nicht umsonst verboten. Eine Berechnung, „ob sich das Geschäft […] als vorteilhaft für die Wasserbetriebe und damit den Landeshaushalt erwiesen habe, lasse sich heute nicht mehr seriös feststellen, sagte ein BWB-Sprecher.“ (Berliner Morgenpost) Anscheinend muss erst der Landesrechnungshof eingeschaltet werden.

Hinweis: 26.3., 18h Bali-Kino, Filmpremiere : „Widerstandstropfen“ (14min. dt./eng.) in Anwesenheit der Filmemacherin Andrea Behrendt. Danach Podiumsveranstaltung u.a. mit Christa Hecht (AöW) und Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe bestätigt – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.02.2014

UPDATE Mit dem heutigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Kartellamtsverfügung vom 04.06.2012 zurückgewiesen.

(Berlin, den 24. Feb. 2014) Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte den Wasserbetrieben mit der Verfügung vom Juni 2012 aufgegeben, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 um ca. 17 % gegenüber dem Stand von 2011 zu senken. Dagegen erhoben die BWB am 08.06.2012 Beschwerde (Az. VI – 2 Kart 4/12 (V)), die heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen wurde.

„Der Ausgang des Verfahrens war zu erwarten, der Preismissbrauch war zu offensichtlich“, sagt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs. Das Bundeskartellamt hatte einen Preismissbrauch von 20‑30 % beim Trinkwasser festgestellt, wobei der „preistreibende Faktor die kalkulatorischen Kosten [sind]“, so Dr. Engelsing (BKartA) in einer Anhörung am 11.05.2012 (Wortprotokoll, S. 28).

„Obwohl der Senat in einer Kleinen Anfrage zugeben musste, dass für das Abwasser, das vom Bundeskartellamt nicht geprüft wurde, dieselben missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen gelten, denkt er nicht daran, den Preismissbrauch beim Abwasser abzustellen. Das ist inakzeptabel“, so Rebel weiter.

Das Urteil hat einen deutlichen Einfluss auf den Wert der Wasserbetriebe, da sich dieser nach dem „Ertragswert“ des Unternehmens richtet. Er ist um einen Millionenbetrag gesunken. „Zu spät“, könnte jetzt der Finanzsenator triumphieren, „nun ist der überteuerte Rückkauf der bislang privaten Veolia-Anteile bereits unter Dach und Fach.“ Die Forderung nach einem Moratorium für den Rückkauf, um dieses und andere den Ertragswert mindernde Urteile erst einmal abzuwarten, wurde ignoriert. Der Berliner Wassertisch sieht sich in seinem Verdacht auf Untreue bestätigt, weswegen er am 20.01.2014 gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer und dem Bund der Steuerzahler eine Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum gestellt hat.

Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „Dass der Vorstand der BWB in gemeinsa­mer Sache mit dem Senat in diesem überflüssigen Rechtsstreit mit unserem Geld über 5,3 Mio € ausge­geben hat, um GEGEN die Interessen der Berliner vorzugehen, ist ein Skandal. Der noch größere Skandal ist, dass der Vorstand, der hierfür und für den jahrelangen einkalkulierten Preismissbrauch beim Trinkwasser und den fortgesetzten Preismissbrauch beim Abwasser verantwortlich ist, mit Billigung des Senats weiter an der Spitze der BWB verbleibt. Wir fordern aufgrund des Urteils, dass die komplette Vorstandsetage die Verantwortung übernimmt und zurücktritt.“

Mehr unter: „Hintergründe und Zeitleiste zum Kartellamtsverfahren

Wasserpreisrechner, mit dem die Preissteigerung individuell ermittelt werden kann

Neu: Andrea Behrendt: Widerstandstropfen (14min, dt/eng.) über Teatro Trono und den Berliner Wassertisch

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Nußbaum wegen Wasserrückkaufs angezeigt

Neues Deutschland
18.01.2014

Berlin/Brandenburg
Nußbaum wegen Wasserrückkaufs angezeigt
von Martin Kröger

Finanzsenator soll laut Verbänden übereilt und überteuert von privaten Investoren Anteile für 1,25 Milliarden Euro erworben haben

Der Steuerzahlerbund, der Verband Deutscher Grundstücksnutzer und der Wassertisch wollen, dass die Staatsanwaltschaft gegen Berlins Finanzsenator ermittelt. Ob das passiert, ist zu bezweifeln.
Die Strafanzeige soll am Montag bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Der Bund der Steuerzahler Berlin, der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) sowie die Initiative Berliner Wassertisch werfen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) darin vor, dass der Senator die Vermögensgeschäfte, die zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) geführt haben, »ohne Not vorschnell« auf den Weg gebracht habe. Dies erfülle aus Sicht der Organisationen den Straftatbestand der Untreue, weil Nußbaum entgegen seines Amtseides nicht seine ganze Kraft dem »Wohl des Volkes« gewidmet habe.

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Senator Nußbaum wird Untreue vorgeworfen

B.Z.
17.01.2014

WASSERTISCH KLAGT
Senator Nußbaum wird Untreue vorgeworfen
B.Z./dpa

Die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch hat Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum gestellt: Untreueverdacht.

Die Berliner Staatsanwaltschaft soll den Rückkauf der Wasserbetriebe durch das Land überprüfen. Das ist das Ziel einer Strafanzeige wegen Untreue, die die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) stellt.

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Anzeige gegen Senator Nußbaum

Berliner Zeitung
17.01.2014

Berlin
Staatsanwalt soll Rückkauf der Wasserbetriebe überprüfen
von Elmar Schütze

Hat Finanzsenator Nußbaum den Rückkauf der Wasserbetriebe zu schnell über die Bühne gebracht? Die Befürworter der Rekommunalisierung werfen ihm Geldverschwendung vor.

Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Ein Bündnis aus der Initiative Berliner Wassertisch, dem Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer hat Strafanzeige gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem Rückkauf der BWB-Anteile gestellt. Dafür drohen bis zu fünf Jahre Haft. Der Senator habe den Kauf „ohne Not vorschnell“ auf den Weg gebracht – und auf diese Weise einen schlechten Deal für Berlin gemacht.

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Staatsanwalt soll Rückkauf der Wasserbetriebe überprüfen

focus-online
17.01.2014

WASSER
Staatsanwalt soll Rückkauf der Wasserbetriebe überprüfen
dpa

Die Staatsanwaltschaft Berlin soll den Rückkauf der Wasserbetriebe durch das Land überprüfen.

Das ist das Ziel einer Strafanzeige der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). Dem Senator wird darin Untreue vorgeworfen, weil er die Anteile der Konzerne RWE und Veolia voreilig „ohne Not“ zu einem zu hohen Preis zurückerworben habe, sagte Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich am Freitag in Berlin. Dafür müssten nun alle Berliner finanziell geradestehen. Hintergrund sind drei noch laufende Gerichtsverfahren, deren Ausgang nach Ansicht der Bürgerinitiative den Wert des Unternehmens und damit den Rückkaufpreis wahrscheinlich deutlich gesenkt hätte. Die Staatsanwaltschaft soll laut Anzeige nun prüfen, ob Nußbaum in der Angelegenheit rechtswidrig, vorsätzlich oder sogar schuldhaft gehandelt hat. Der Bund der Steuerzahler Berlin und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer unterstützen die Strafanzeige, die an diesem Montag eingereicht werden soll.

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Wassertisch zeigt Berlins Finanzsenator wegen Untreue an

Berliner Morgenpost
17.01.2014

WASSERBETRIEBE
Wassertisch zeigt Berlins Finanzsenator wegen Untreue an
dpa/sei

„Ohne Not“ habe Berlins Finanzsenator Nußbaum die Anteile der Konzerne RWE und Veolia an den Wasserbetrieben zurückerworben. Und dabei möglicherweise zu viel Geld ausgegeben, so lautet der Vorwurf.

Die Staatsanwaltschaft Berlin soll den Rückkauf der Wasserbetriebe durch das Land überprüfen. Das ist das Ziel einer Strafanzeige der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD). Dem Senator wird darin Untreue vorgeworfen, weil er die Anteile der Konzerne RWE und Veolia voreilig „ohne Not“ zu einem zu hohen Preis zurückerworben habe, sagte Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich am Freitag in Berlin. Dafür müssten nun alle Berliner finanziell geradestehen.

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Wassertisch stellt Strafanzeige gegen Nußbaum

rbb-online
17.01.2014

Zu hoher Preis für Rückkauf der Wasserbetriebe?
Wassertisch stellt Strafanzeige gegen Nußbaum

Kaufen ja, aber gleich für 590 Millionen Euro? Das Bündnis Berliner Wassertisch wirft Finanzsenator Ulrich Nußbaum vor, beim Rückkauf der Wasserbetriebe im vergangenen Jahr zu hohe Kosten in Kauf genommen zu haben. Mit Geschick hätte sich am Preis noch etwas drehen lassen können, so die Kritik des Wassertisches. Klären muss das nun die Staatsanwaltschaft, denn die Bürgerinitiative stellte Strafanzeige.

Mit einer Strafanzeige wegen Untreue geht das Bündnis Berliner Wassertisch gegen Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) vor. Dieser habe den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe durch das Land im vergangenen Herbst vorschnell abgeschlossen, kritisiert der Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen. Die Hintergründe und möglichen Nachteile des Rückkaufs soll nun die Staatsanwaltschaft Berlin klären – und damit die Frage, ob Nußbaum rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

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Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 17.01.2014

Gemeinsame Pressemitteilung

Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) und der Berliner Wassertisch erstatten gemeinsam Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue beim überteuerten Rückkauf der Anteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben (BWB).

(Berlin, den 17. Jan. 2014) Dem Finanzsenator Herrn Dr. Nußbaum wird von den beteiligten Organisationen vorgeworfen, dass er die Vermögensgeschäfte, die zur Rekommunalisierung der BWB geführt haben, ohne Not vorschnell auf den Weg gebracht hat. Bei einem solchen Unternehmensverkauf wird der Kaufpreis nicht aus den Werten von Anlagen und Gebäuden berechnet, sondern als sogenannter „Ertragswert“ aus den Gewinnmargen des Unternehmens abgeleitet. Dieser Ertragswert sinkt, sobald das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens eine sinkende Rendite für das Unternehmen zur Folge hat.

Dazu sagt Rainer Heinrich, Wirtschaftsfachmann des Berliner Wassertischs: „Der Rückkaufpreis der Anteile von RWE und Veolia an den BWB entsprach nicht dem tatsächlichen Anteilswert. Er sicherte den Konzernen lediglich ihre auf der Grundlage der skandalösen Gewinngarantie kalkulierten Gewinne bis 2028. Der Finanzsenator hat den Konzernen voreilig den Abschied vergoldet. Damit hat er Millionenwerte verschleudert, die eigentlich den Berlinerinnen und Berlinern gehören.“

Auch Alexander Kraus, Vorstandsvorsitzender des BdSt kritisiert die Art des Rückkaufs: „Der Bund der Steuerzahler Berlin sieht in der Einschaltung der Berliner Staatsanwaltschaft die einzige Möglichkeit für eine Klärung der Frage, ob der Finanzsenator durch den frühzeitigen Anteilsrückkauf bereits vor Klärung der laufenden Gerichtsverfahren bewußt und ohne Zeitdruck geltendes Haushaltsrecht gebrochen hat. Durch die damalige Teilprivatisierung waren Finanzierungskosten für die Berliner Haushaltslöcher unzulässigerweise den Wasserkunden aufgebürdet worden, was die Preissenkungsverfügung des Bundeskartelamtes klar beweist. Nach der Auffassung des Steuerzahlerbundes hätte der Finanzsenator im Interesse des Landes abwarten müssen, ob die Gerichte diesen unsäglichen Zustand bestätigen und einer Preissenkung oder sogar Rückabwicklung den Weg ebnen, statt ihn zu zementieren.“

Holger Becker, der Pressesprecher des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer kritisiert ebenfalls die Vermögensgeschäfte: „Der voreilige Rückkauf der Anteile an den Berliner Wasserbetrieben widerspricht dem Volkswillen. Immerhin war es das Ziel des erfolgreichen Volksentscheids zum Berliner Wasser 2011, eine Rekommunalisierung herbeizuführen ohne den Konzernen unnötig Geld hinterherzuwerfen. Diesem gesetzgeberischen Auftrag ist die Exekutive nicht nachgekommen.“

In der Strafanzeige heißt es, aufgrund seines Verhaltens liege die Annahme nahe, dass der Senator seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt und damit gegen den § 266 des Strafgesetzbuches verstoßen habe. In dem an die Staatsanwaltschaft gerichteten Text heißt es weiter: „Damit hat der für die Vermögensgeschäfte verantwortliche Senator Nußbaum entgegen seinem Amtseid nicht seine ganze Kraft » … dem Wohle des Volkes« gewidmet, sondern die privaten Anteilseigner geschont und damit den Berlinerinnen und Berlinern für 30 Jahre die Rückzahlung der gesamten nunmehr überhöhten Rückkaufsumme von über 1,2 Mrd. EUR durch weiterhin überhöhte Wasserpreise über einen ausgelagerten Sonderhaushalt aufgebürdet.“

Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
www.steuerzahler-berlin.de

Alexander Kraus
info@steuerzahler-berlin.de
Kontakt: 030-7901070

Verband Deutscher Grundstücksnutzer
www.vdgn.de

Holger Becker
info@vdgn.de
Kontakt: 030-5148880

Berliner Wassertisch
www.berliner-wassertisch.info
Wolfgang Rebel
webmaster@berliner-wassertisch.info
Kontakt: 0152-57233484

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Überteuert und NEOliberal. Bürgernahe und kostengünstige Rekommunalisierung geht anders!! – PRESSEMITTEILUNG VOM 3.12.2013

(Berlin, den 3. Dez. 2013) Gestern wurde der Kaufvertrag über den „Rückkauf der Anteile von Veolia an der Berlinwasser Beteiligungs GmbH (RVB)“ vollzogen. In seiner Pressemitteilung behauptet der Senat, damit „den Wunsch des Volksentscheids umgesetzt“ zu haben. Der Berliner Wassertisch als Initiator des Volksentscheids weist diese Aussage scharf zurück.

Dazu Rainer Heinrich (Vertrauensperson des Volksbegehrens): „Dass die Berliner Wasserbetriebe nun wieder 100% in kommunaler Hand sind, ist ein Teilerfolg direkter Demokratie. Jedoch hat sich das Bündnis rund um den Berliner Wassertisch von Anfang an für eine bürgernahe und kostengünstige Rekommunalisierung eingesetzt. Das Bürgernahe und Kostengünstige ist uns der Berliner Senat schuldig geblieben. Stattdessen hat die Regierung RWE und Veolia den Ausstieg vergoldet und dadurch die Perspektive auf einen Neuanfang bei den Berliner Wasserbetrieben verstellt.“

Die Schuldenlast werden die Berliner die nächsten dreißig Jahre zu spüren bekommen. Die ehemaligen Vertreter der Konzerne – Simon (für Veolia) und Bruckmann (für RWE) – bleiben weiter an der Spitze der Wasserbetriebe. Leidtragende der Konzernlobbyistenpolitik sind u.a. die Wasserwerker. Wenn, wie angedroht, 300-400 Stellen gestrichen werden, bleiben von ehemals über 6200 Arbeitsplätzen (1999) nur noch ca. 4200 übrig. Die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) – Türöffner für Ausschreibung und Privatisierung – wird beibehalten. Diese Art der Schein-Rekommunalisierung birgt – gerade angesichts des drohenden Transatlantischen Handelsabkommens (TTIP) – die Gefahr einer Re-Privatisierung.

Rainer Heinrich weiter: „Der Wassertisch wird sich weiter für die Rückabwicklung der Verträge via Organklage einsetzen. Wir wollen die Rahmenbedingungen schaffen, um unsere Berliner Wassercharta auch zur Anwendung zu bringen. Dazu gehört die Umstellung von einer AöR auf Eigenbetrieb. Außerdem muss noch die Kriminalgeschichte der Teilprivatisierung geschrieben werden! Wie bereits angekündigt, werden wir Strafanzeige gegen den Rückkauf stellen.“

Glasperlen für die Bürger, Diamanten für die Aktionäre
Der Leiter der Kommunikation Veolia Environment Deutschland Matthias Kolbeck (ehemals Pressesprecher und Büroleiter bei Finanzsenator Thilo Sarrazin) und Sylke Freudenthal, Geschäftsführerin Veolia Stiftung und seit Mai 2013 im Vorstand der Stiftung Naturschutz, kündigten anlässlich der Rekommunalisierung an, die Fördertätigkeit der Veolia-Stiftung in Berlin zu verringern. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Wenn ‚strukturelle Korruption‘ Konzernen nichts mehr bringt, dann beenden sie die Projekte. Die Konzerne RWE und Veolia haben dank einkalkuliertem Preismissbrauch seit 2001 hunderte Mio. Euro kassiert. Dagegen sind die 1,8 Millionen, die Veolia laut eigenen Angaben seit 2001 insgesamt für Projekte ausgegeben haben, geradezu lächerlich. Das Land darf sich nicht von Konzernen erpressen lassen.“

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Rekommunalisierung bringt Preissenkung. Aber wer bezahlt für die niedrigeren Wasserpreise? – PRESSEMITTEILUNG VOM 20.11.2013

Koalitionsverhandlungen über den Doppelhaushalt 2014/15 haben nach Zeitungsberichten ergeben, dass die Frischwasserpreise schon 2014 dauerhaft um knapp 15 % gesenkt werden sollen. Diese Preissenkung kann aber angesichts der Finanzierungskosten für die Rekommunalisierung nur durch weiteren Druck auf die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und ihre Beschäftigten erwirtschaftet werden.

(Berlin, 20. November 2013) Unmittelbar nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses, die Anteile von Veolia an den Wasserbetrieben zurückzukaufen, verkündete Finanzsenator Nußbaum am 7. November in der Abendschau, man werde die Berliner*innen um 60 Mio. EUR im Jahr entlasten und die Wasserpreise um ca. 15 % senken. Nach der Einigung von SPD und CDU über den Doppelhaushalt sollen nun plötzlich 26 Mio. EUR Gewinnverzicht des Landes ausreichen, um den gleichen Effekt zu erzielen. „Abgesehen davon, dass nur die Frischwasser-preise sinken werden und dies aufgrund der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes nicht freiwillig geschieht, muss die Differenz von 34 Mio. EUR irgendwie erwirtschaftet werden. Wir haben den dringenden Verdacht, dass dies auf dem Rücken der Beschäftigten durch technische und organisatorische Rationalisierungen aus den Wasserbetrieben herausgeholt werden soll, denn die Finanzierung des Rückkaufs der Privatanteile von RWE und Veolia lässt nichts anderes zu“, sagt Rainer Heinrich, Betriebswirtschaftler des Wassertischs.

Gestützt wird diese Annahme durch die Äußerungen von Wirtschaftssenatorin Yzer selbst. Um die Tarife abzusenken, habe man zu diesem Zweck das interne Kostensenkungsprogramm „Nachhaltig Effiziente Optimierung“, kurz NEO, aufgelegt, berichtete die Senatorin am 24. Oktober in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses. Auch die vorzeitige Vertrags­erneuerung des Vorstandsvorsitzenden Simon bis Juni 2016 sei zur Umsetzung des wichtigen Projekts NEO erforderlich gewesen, so Yzer in Beantwortung von Kleinen Anfragen der Abgeordneten Kofbinger und Lederer. NEO entspricht somit der NEO-liberalen Grundhaltung der BWB-Leitung. 300 Arbeitsplätze bei den Wasserbetrieben sollen gestrichen werden. Auslagerungen werden wahrscheinlich.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Es war niemals das Ziel des Volksentscheids, Wasserpreissenkungen auf Kosten der Beschäftigten der Wasserbetriebe zu erreichen. Wir werden es deshalb nicht zulassen, dass der Senat Wasserwerker und Bevölke­rung gegeneinander ausspielt. Das Programm NEO zeigt, wie sich der fehlende finanzielle Spielraum nach dem überteuerten Rückkauf negativ auswirkt. Der Wassertisch fordert daher nach wie vor, dass die Privatisierungsverträge von 1999 nach einem erfolgreichen Ausgang der Organklage der Piratenfraktion rückabgewickelt werden müssen. Nur so gibt es einen wirklichen Spielraum für Preissenkungen, ohne dass dies auf Kosten der Wasserwerker geht.“

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Rückkauf Veolia-Anteile BWB: Schein-Sieg der direkten Demokratie. Wassertisch wird wegen Untreue klagen – PRESSEMITTEILUNG VOM 07.11.2013

Heute wurde der Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Für einen Kaufpreis von 590 Mio. EUR und weiteren Abgeltungen von ca. 50 Mio. EUR übernimmt die landeseigene Beteiligungsgesellschaft BWB Rekom Berlin GmbH & Co. KG die Veolia-Anteile an den BWB. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit zu 100 Prozent in Landesbesitz.

(Berlin, 7. November 2013) Dieser Rückkaufpreis ist ein goldener Handschlag für Veolia auf Kosten der Bürger*innen. Zur Zeit sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig. Die Klage der BWB gegen die Preis­senkungsverfügung des Bundeskartellamts steht kurz bevor. Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf den Unternehmenswert und damit auf den Rückkaufpreis haben. An eine erfolgreiche Organklage der Piratenfraktion, die der Berliner Wassertisch initiiert hat, kann sich sogar eine Rückabwicklung der Teil­pri­vatisierung anschließen. Mit dem Vertragsabschluss vor Klärung der Rechtslage schenkt der Senat dem Konzern mindestens eine dreistellige Millionensumme, die die BWB durch hohe Wasserpreise erwirt­schaf­ten müssen. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des erfolgreichen Volksbegehrens UNSER WASSER: „Mit dem überhöhten Rückkauf sowohl der RWE- als auch der Veolia-Anteile handelt der Berliner Senat seinem Amtseid zuwider, »Schaden von den Berliner Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden«. Die überteuerten Rückkäufe erfüllen unserer Ansicht nach den Tatbestand der fortgesetzten Untreue. Darum werden wir Klage erheben.“

Eine Rekommunalisierung, bei der die Konzernvertreter am Ruder bleiben, ist eine Scheinrekommunalisierung
Dass Klaus Wowereit und Frank Henkel weiterhin die Interessen der Wasserlobby bedienen, ist auch daran zu erkennen, dass Jörg Simon Vorstandsvorsitzender der BWB bleibt. Simon vertritt seit 1999 die Interessen von Veolia. Ebenso bleibt der RWE-Vertreter Frank Bruckmann Mitglied des dreiköpfigen Vorstands. Damit stellen SPD und CDU zwei Konzernvertreter an die Spitze der Wasserbetriebe und des neuen Stadtwerks, die für jahrelangen einkalkulierten Preismissbrauch, die Reduzierung von Investitionen in die Infrastruktur, den Abbau von Arbeitsplätzen, die Schließung von Wasserwerken mit den bekannten negativen Folgen (Stichwort: nasse Keller) u. a. verantwortlich sind. Wer die Wasserkunden bis jetzt gewissenlos übers Ohr gehauen hat, wird sich nicht für eine neue Unternehmenskultur einsetzen, wie es die 666.000 Bürger*innen mit ihrem Volksentscheid gefordert haben. Einer Re-Privatisierung und neuen Public-Private-Partnership-Verträgen (PPP) sind Tür und Tor geöffnet. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Das Vorgehen des Senats ist eine skandalöse Missachtung der direkten Demokratie. In zwei Volksentscheiden gab es eindeutige Voten für eine nachhaltige kommunale Daseinsvorsorge. Die große Koalition betreibt nach wie vor Lobbyistenpolitik. Wir brauchen einen neuen Politikertypus, der den Bürgerwillen nicht nur scheinbar, sondern auch inhaltlich umsetzt!“

Der Berliner Wassertisch fordert eine Neugründung der BWB als Eigenbetrieb des Landes und die Festschreibung einer Wassercharta [http://localhost/wassertisch/?p=2620] mit verbindlichen Unternehmenszielen, die ausschließlich einer nachhaltigen Daseinsvorsorge der Bürgerschaft dienen!

Anlässlich des Rückkaufs:
Argumente gegen den Rückkauf: http://l.hh.de/WT_Argumente2013;
Forderungskatalog des Berliner Wassertischs: http://l.hh.de/WT_Forderungen2013

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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