Barcelona stimmt für die öffentliche Kontrolle der Wasserversorgung

Barcelona En Comú
28.11.2016

Pressemitteilung
Barcelona stimmt für die öffentliche Kontrolle der Wasserversorgung
Barcelona aposta per la gestió pública de l’aigua

Der von „Barcelona en Comú“ (Barcelona gemeinsam) auf den Weg gebrachte Antrag zur Rekommunalisierung der städtischen Wasserversorgung wurde jetzt mit der absoluten Mehrheit der Stimmen durch den Rat der Stadt beschlossen.

Zum ersten Mal hat eine große Mehrheit des Stadtrates von Barcelona für das Ende der privaten Verwaltung der städtischen Wasserversorgung gestimmt. „Barcelona en Comú“ glaubt, dass Wasser ein Menschenrecht, eine grundlegende Dienstleistung und ein Gemeingut ist, das unter öffentlicher, demokratischer Kontrolle stehen muss.

Am Freitag, den 25. November brachte „Barcelona en Comú“ den Antrag ein, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zurück in die öffentliche Hand zu bringen, eines der Hauptversprechen unseres Programms. Dieser Antrag war auch einer der von den Bürgern am meisten befürworteten Punkte im partizipatorischen Verfahren zur Festlegung des Städtischen Aktionsplans „Pla d’Actuació Municipal“ (PAM).

Übersetzung bis hierher: Wassertisch

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Zu hohe Nitratbelastung: Umweltverbände fordern schärfere Düngeverordnung

Gülle

Foto: Uschi Dreiucker | pixelio.de

Gemeinsame Pressemitteilung der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)

Berlin, 30.11.2016: Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft sind deutschlandweit die Hauptursache für den schlechten Zustand vieler Flüsse, Seen, Küstengewässer und unseres Grundwassers. Sie führen zu gravierendem Verlust an biologischer Vielfalt, gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Diese negative Bilanz ist 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen Nitratrichtlinie mehr als enttäuschend. Die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA, Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine ambitionierte Düngeverordnung zu verabschieden, um die mit der Düngung verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt deutlich zu reduzieren.

Um die Novellierung der Düngeverordnung, die in Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umsetzt, wird seit Jahren gestritten. Bereits 2012 kritisierte die EU-Kommission erheblichen Anpassungsbedarf bei der Verordnung und forderte die Bundesregierung zum konsequenten Handeln auf. Doch trotz hoher Stickstoffüberschüsse und enormer Defizite im Düngerecht wurde die Anpassung von Grenzwerten, Bilanzierungsvorgaben und Kontrollen bis heute verzögert. Nun drohen ernsthafte Konsequenzen. Mit der Ende Oktober 2016 eingereichten Klageschrift wegen der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie zeigt die EU-Kommission, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen und die langjährigen Verzögerungen nicht hinnehmbar sind.

Aus Sicht der Verbände werden jedoch auch mit dem derzeitigen Verordnungsentwurf die bisherigen Defizite noch nicht behoben. Der Entwurf, der aktuell einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde, zeigt zwar positive Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Daher begrüßen die Umweltverbände in ihrer Stellungnahme einzelne Neuerungen wie die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste, die Absenkung des Kontrollwertes für Stickstoff-Bilanzüberschüsse und dass die Bundesländer strengere Maßnahmen für Regionen mit hohen Nitratbelastungen erlassen können.

Doch zeigt der Bericht zur Umweltprüfung auch, dass bei der Novellierung die wirksamsten Maßnahmen noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es fehlt die schnellstmögliche Einführung der Hoftorbilanz für alle Betriebe, um eine wirksame Kontrolle der Nährstoffströme zu gewährleisten. Dies ist insbesondere zum Schutz des Grundwassers erforderlich. Die Verbände fordern kürzere Einarbeitungsfristen für Wirtschaftsdünger, um gesundheitsgefährdende Ammoniakemissionen deutlich zu reduzieren. Auf überversorgten Böden darf keine weitere Phosphatdüngung erfolgen. Bei der Novellierung muss aus Sicht der Verbände ein klarer Fokus auf den konsequenten Vollzug der Regelungen und strikte Ahndung bei Verstößen gelegt werden.

Das Fazit der Umweltverbände lautet: Die Bundesregierung muss nun endlich mit der dringend erforderlichen Reduzierung der Nitratbelastung Ernst machen, um mögliche EU-Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden.

Zur Stellungnahme der Verbände: http://l.duh.de/kwp05

Kontakt:
Florian Schöne, Generalsekretär Deutscher Naturschutzring (DNR)
030 678177599, florian.schoene@dnr.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V. Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
030 40393530, wasser@grueneliga.de

Kathrin Klinkusch, NABU-Pressesprecherin
030 2849841510, Kathrin.Klinkusch@NABU.de

Roland Gramling, Pressestelle WWF Deutschland
030 311777425, roland.gramling@wwf.de

 

Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert: Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) soll CETA ablehnen

AöW e.V.AöW zur INTA-Empfehlung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des CETA-Abkommens [Dok.Nr. 2016/0205 (NLE) vom 31.10.2016]

An: Mitglieder aus Deutschland im Ausschuss für Internationalen Handel (INTA)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

aus den Informationen des Europäischen Parlaments haben wir entnommen, dass Sie am 5. Dezember 2016 [verschoben auf den 23./24. Januar 2017*; Anm. BWT] über die o.g. Empfehlung abstimmen werden. Als Interessenvertretung der sich vollständig in öffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verbände der Wasserwirtschaft bitten wir Sie um Unterstützung der Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft als Hüterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist.

Wir appellieren an Sie, dem derzeitigen CETA-Abkommen nicht zuzustimmen. Weiterlesen

Slowenien verankert das Menschenrecht Wasser in seiner Verfassung

(Berlin, 18.11.2016) Dank des jahrelangen Kampfes von Wasseraktivisten hat SWaterRight_bg Thanks SMALLlowenien am 17. November 2016 das Menschenrecht Wasser in seiner Verfassung verankert. Zentrale Punkte sind hier: Wasser ist keine Ware – d.h. die Wasserversorgung darf nicht privatisiert werden. Das schließt auch PPP-Projekte ein.

In Artikel 70 a der slowenischen Verfassung wurde aufgenommen: Recht auf sauberes Trinkwasser / pravica do pitne vode

Jeder hat das Recht auf Trinkwasser.

Wasser ist eine öffentliche Ressource, die vom Staat verwaltet wird.
Die Wasserressourcen dienen in erster Linie der nachhaltigen Versorgung mit Trinkwasser und Wasser für die Haushalte. Wasser darf nicht als Ware behandelt werden.
Die Wasserversorgung wird direkt durch Gemeinden vor Ort gemeinnützig gewährleistet.(Übersetzung: Berliner Wassertisch; vgl. Orginaltext)

Der Berliner Wassertisch gratuliert den slownischen Aktivisten zu ihrem großen Erfolg. Dieser Sieg ist ein weiterer Beleg, dass sich der mühevolle Einsatz für #right2water lohnt. Es wäre wünschenswert, dass weitere Länder diesem Beispiel folgen und das Menschenrecht Wasser in ihre Verfassung aufnehmen, um es zu sichern. Denn der Kampf ums Wasser wird auf vielen Ebenen fortgesetzt. Zu denken ist an TTIP-CETA-TiSA. Auch die Dienstleistungskonzessionsrichtlinie kommt irgendwann wieder auf die Tagesordnung. Die Konzerne geben nicht nach.

Zum Hintergrund:

Brane Golubović: Slovenia adds water to constitution as fundamental right for all. 17.11.2016. „The right to drinking water was written down into the Constitution today, after I have been trying to achieve this for three and a half years, from May 2013 and with Civil initiative For Slovenia and freedom one year, from November 2015. […]“

Artikel dazu:

European Public Service Union – Food & Water Europe – European Water Movement: Trade Unions and Civil Society Welcome the Introduction of the Human Right to Water into the Constitution of Slovenia. 18.11.2016.

Epoch Times: Slowenien: Trinkwasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. 18.11.2016

Guardian: Slovenia adds water to constitution as fundamental right for all. 18.11.2016.

Facebookseite der Wasseraktivisten: https://www.facebook.com/ZAsLOVEnijoinsVOboDO/

Der große CETA-Betrug

Corporate Europe Observatory (CEO)
11/2016

ISSUE BRIEF
The great CETA swindle
Der große CETA Betrug

ceta-stopWegen der rasch kommenden Abstimmung über das EU-Kanada Handelsabkommen CETA im Europäischen Parlament und der dann möglichen Auseinandersetzungen über seine Ratifizierung in den EU Mitgliedstaaten steht CETA weiterhin heftig in der Kritik. Ein näherer Blick auf den Text des Abkommens – und auf die letzten Erklärungen, die entworfen wurden, um Kritiker zu besänftigen und um Unterstützung für seine Ratifizierung zu erreichen – zeigt, dass Befürchtungen zu CETA wohlbegründet sind. Unbeschadet der Versuche der kanadischen Regierung und der EU-Kommission, das Abkommen als fortschrittlich zu verkaufen, bleibt CETA das, was es immer war: ein Angriff auf Demokratie, Arbeitnehmer und Umwelt. Es wäre ein großer Fehler, es zu ratifizieren.

Diese Ausarbeitung widerlegt sechs Behauptungen der CETA Befürworter, die als Propaganda ständig wiederholt werden und den Diskurs bestimmen sollen, obwohl man sie als reine PR bezeichnen muss. Entgegen diesen PR-Behauptungen muss festgehalten werden:

  1. CETA schützt die Rechte von Arbeitnehmern leider nicht, wie behauptet.
  2. CETA ist kein gutes Abkommen für die Umwelt.
  3. Die mit CETA geschaffenen Rechte von Investoren lassen das Recht demokratischer Institutionen auf Regulierung (also Gesetze und Verordnungen zu erlassen) nicht unberührt und werden Umwelt, Gesundheit und andere öffentlicher Interessen nicht unangetastet lassen.
  4. CETA schützt öffentliche Dienste wie Gesundheitsversorgung und Wasser nicht wirklich.
  5. CETA errichtet zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten keinen unabhängigen Gerichtshof.
  6. CETA wird bestehende Standards, die Menschen und Umwelt schützen, nicht aufrechterhalten.

zur Ausarbeitung (in englischer Sprache)

 

Ceta und die öffentliche Daseinsvorsorge

Deutschlandfunk
26.10.2016

Ceta und die öffentliche Daseinsvorsorge
Ringen um ein wertvolles Gut
von Bettina Weiz

Wasserglas

  Was wird mit dem öffentlichen Gut Wasser, wenn CETA kommt?

Einer der Punkte, die am Freihandelsabkommen CETA immer wieder kritisiert werden, ist die sogenannte Öffentliche Daseinsvorsorge. Dabei geht es um elementare Dinge wie die Wasserversorgung. Die sei besonders geschützt, sagt die EU-Kommission. Kritiker sehen aber mögliche Schlupflöcher im Vertrag.

Der Druck ist groß: Noch immer, selbst nach vielen Jahren des Verhandelns, gibt es Kritik an CETA, dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen von EU und Kanada. Eine belgische Region, die Wallonie, hat in den vergangenen Tagen deutlich gemacht, wie hoch umstritten der Freihandel nach wie vor ist. Die Skepsis betrifft eine Vielzahl von Aspekten. Ein Thema, das viele Gegner eint, ist die öffentliche Daseinsvorsorge. Gemeint ist damit scheinbar Selbstverständliches, etwa: die Wasserversorgung.

zum vollständigen Artikel hier