Berliner Circolo des Partito Democratico: Brief an Matteo Renzi

PDBrief an Herrn Matteo Renzi, Segretario, Partito Democratico
Kopie: PD Mondo/Eugenio Marino, PD Deutschland

Betr.: TTIP und CETA
Berlin, den 30. April 2016

„Lieber Matteo,

am 9. November 2015 überreichte Herrn Martin Schulz eine Delegation von „Stop TTIP“, einer Initiative von über 500 Organisationen aus der europäischen Zivilgesellschaft, eine Petition gegen TTIP Vertragsverhandlungen, die von über drei Millionen Bürgern unterschrieben war, davon ca. die Hälfte aus Deutschland. Am letzten Samstag, ein Tag vor einem Besuch von Barack Obama, haben wir eine Kundgebung in Hannover erlebt – und manche von uns waren auch dabei -, an der sich fast 100.000 Leute beteiligten.

Die Mitglieder unseres Berliner Circolo PD erleben als Berliner Einwohner täglich die Zuspitzung der kritischer und täglich immer schärfer werdenden Diskussionen über den Vertrag. TTIP verkauft sich immer schlechter: Eine vor kurzer Zeit vom ZDF in Auftrag gegebene Meinungsumfrage zeigt, daß nur ca. 13% der Befragten glauben, Deutschland wird eher Vorteile aus TTIP ziehen. Fast 60% vertritt die entgegengesetzte Meinung. Das, was hier über TTIP gesagt wird, gilt auch für CETA.

In Anbetracht der in Europa und anderswo wachsenden Zweifel über den Inhalt der zwei Verträge bitten wir Dich, eine Diskussion darüber innerhalb unserer Partei zu starten. Diese Zweifel, die in dem allgemeinen Diskurs innerhalb der Gesellschaft hochgekommen sind, beziehen sich auf ein sehr breites Spektrum von Problemen, das man wie folgt kurz fassen kann:

  1. Bedrohung der Beschäftigung und, als Folge, des Wirtschaftswachstums
    Nicht nur in den USA (und in Kanada) hat sich eine starke Front zugunsten des „buy American“, insbesondere in Bezug auf öffentliche Aufträge, formiert, aber auch wachsen Befürchtungen negativer Effekte nicht nur auf die Beschäftigung, sondern auch auf nationale Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmerschaft. Die Auswertungen der statistischen Wirtschaftsdaten nach der Einführung von NAFTA fallen sehr unterschiedlich.
    Die Agrarwirtschaft ist ein Bereich, in dem anscheinend vergangene Entwicklungen die Befürchtungen stärken (z.B. als Folge eines Abbaus der Importzölle bei einem Beibehalten massiver Subventionen zugunsten der Produktion – wie z.B. in Mexico im NAFTA Bereich oder in afrikanischen Ländern im Bereich bilateraler Handelsverträge).
  2. Investorenschutz („investor protection“) durch die Einführung von Schiedsgerichten
    Die Einführung weitgehend autonomer internationaler Schiedsgerichte wird als eine Aushebelung des Rechtstaates in seinen nationalen und internationalen Rahmen angesehen. Das System übergeordneter Schiedsgerichte ist durch den Fehler einer Bevorzugung multinationaler ggü. nationalen Unternehmen, die rechtlich keinen Zugang zu den schiedsgerichtlichen Instanzen haben dürfen (parallele Judikaturen). Es handelt sich um eine intransparente und sehr teure Gerichtsbarkeit, die außerdem den Unternehmen, welche über die erforderlichen finanziellen Ressourcen nicht verfügen, de facto ihre Inanspruchnahme verwehren.
    Fälle der Vergangenheit tragen nicht dazu bei, die Gemüter zu besänftigen (Beispiele unter vielen: zwei Verfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik, Philipp Morris gegen Uruguay, Lone Pine gegen Kanada, Mobil gegen Kanada, sowie das angekündigte Verfahren von Transcanada gegen die USA in Wert von US$ 15 Mrd.).
    Das alles klingt als Anathema für Juristen, Anwälte und Richter. Es ist kein Zufall, dass sich die wichtigste Vereinigung deutscher Anwälte offiziell gegen das System übernationaler Schiedsgerichte ausgesprochen hat, sei es in der ISDS Version, sei es in der von der EU Kommission vorgeschlagenen ICS Version. Diese wird vorwiegend als eine neue Etikettierung der ersteren ohne Änderung ihrer Substanz betrachtet.
  3. Anwendung von Regeln zu Ungunsten der Umwelt- und Gesundheitsstandards.
    Es herrscht eine diffuse Befürchtung, dass die Anwendung der Regeln, die für die Unternehmen unabhängig von ihrer Herkunft eine „faire und gerechte“ so wie eine „nicht diskriminierende“ Behandlung bestimmen, durch eine „neo-liberale“ Interpretation zu einer Aushöhlung der mühevoll und unter großen Schwierigkeiten erkämpften Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Verbraucher führen könnte. Zwei emblematische Begriffe unter vielen anderen: genmanipulierte Produkte und Herkunftsbezeichnungen.
    Man fürchtet insbesondere, dass das in Europa geltende „Vorsorgeprinzip“ durch den in den USA angewandten „evidence based approach“ bei der Einführung von Nahrungs-, Pharma- und Chemieprodukten und von Zutaten für die Nahrungsmittel ersetzt wird.


Diese sind schwerwiegende Aspekte, die unterschiedlich einen fruchtbaren Boden in fast allen Kreisen der Gesellschaft finden. Richten wir für einen Augenblick unsere Aufmerksamkeit auf negativ behaftete Betrachtungsweisen, welche Neoliberale, die seit der Zeit von Reagan das Feld beherrscht haben, als eine grundsätzlich isolierte Gruppe erscheinen lassen: von der neuen Rechte, die die Einführung protektionistischer Maßnahmen verlangt, zu den Konservativen, die eine Aushöhlung der nationalen Rechtssysteme verhindern wollen, zu den Gewerkschaften auf dem linken politischen Spektrum, die eine höhere Arbeitslosigkeit von einer weiteren Zuspitzung der Konkurrenz auf dem Markt erwarten, zu den Umweltschützern, die eine Überschwemmung durch gesundheits- und naturschädigende Produkte fürchten. Wir glauben, es ist kein Zufall, dass sich nicht nur Trump, Cruz und Sanders – jeder aus unterschiedlichen Gründen – in dem laufenden Wahlkampf in den USA gegen TTIP aussprechen, sondern sich auch die einst Befürworterin Hillary Clinton von einer Unterzeichnung des Vertrages zunehmend distanziert.

Es gibt aber schließlich zwei Themen, die eine überwältigende Mehrheit vereinigen und stark verärgern, insbesondere in Ländern wie Deutschland:

  1. Die Geheimhaltung, mit der die Verhandlungen von TTIP bisher geführt worden sind. Nur in der letzten Zeit konnten Parlamentarier Zugang zu den Vertragsunterlagen gelangen und dies für maximal zwei Stunden pro Tag (!) und unter dem Verbot, sich darüber mit Dritten zu unterhalten, die zur Einsicht der Unterlagen nicht berichtigt sind.
  2. ein Genehmigungsverfahren für beide Verträge (TTIP und CETA), das faktisch jede Diskussion in den EU Parlamenten ausschließt. Nur das europäische Parlament wird wahrscheinlich dazu gerufen, der Entscheidung vom europäischen Rat ohne verbindlichen Beschluss zuzustimmen. Das wird außerdem auf der Basis eines von der Kommission mit der Gegenseite ausgehandelten Textes erfolgen, der nicht mehr veränderbar ist.

Der Schaden für die europäischen Institutionen ist offensichtlich. Einmal mehr werden ihren Gegnern sehr gute Argumente geliefert, sie wegen mangelnder Demokratie anzuprangern. Man muss gegen diesen Zustand der Dinge reagieren.

Aus den Gründen, die wir hier kurz zusammengefasst haben, möchten wir anregen:

  • dass so bald wie möglich in unserem Parlament eine Debatte eingeleitet wird, die CETA als Anfangsthema hat, da sein Vertragsentwurf, anders als bei TTIP, öffentlich zugänglich ist, um anschließend TTIP zu behandeln, sobald sein Text bekannt sein wird.
  • dass diese Diskussion zu einer Empfehlung zu der Stimmenabgabe der italienische Vertreter im europäischen Rat bei beiden Entscheidungen über CETA und TTIP führt.

Wir hoffen, dass Du unseren Vorschlag zu eigen machen kannst. Stets bereit, unsere Meinung über diese Themen mit denjenigen zu teilen, die eine solche Diskussion für wichtig halten, verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Circolo PD Berlin und Brandenburg
Federico Quadrelli, Segretario
Piero Rumignani, Presidente

Website: http://www.circolopdberlino.com/

Die Übersetzung des Briefes wurde mit der freundlichen Erlaubnis von Dr. Piero Rumignani auf die Website gestellt.

 

Freitag, 13. Mai 2016: Bundestag und EU befassen sich mit CETA

Deutscher Bundestag

„Die Gestaltung des Handels zwischen Ländern und Kontinenten gehört zu den am stärksten umstrittenen Themen in Deutschland. Auch der Deutsche Bundestag befasst sich erneut mit dem Thema Handel und geplanten Erleichterungen. Am Freitag, 13. Mai 2016, steht das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ab 10.05 Uhr für eine Stunde auf der Tagesordnung.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Beilegung von Handelsstreitigkeiten

Dabei dürfte die Regelung über Beilegung von Handelsstreitigkeiten ein Schwerpunkt der Debatte sein. Diskutiert werden dürfte auch die Frage der vorläufigen Anwendung von Teilen des Abkommens vor Abschluss des offiziellen Regulierungsverfahrens.

Die Oppositionsfraktionen haben dazu drei Anträge eingebracht. So fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag, die vorläufige Anwendung des Ceta-Abkommens zu verweigern. Der Antrag soll zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. In einem weiteren Antrag setzt sich die Fraktion für eine „lebendige Demokratie“ und für fairen Handel statt TTIP und CETA“ ein. Über diesen Antrag wird auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/8128) abgestimmt.

Grüne fordern Ablehnung von Ceta

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass der Bundestag CETA in der aktuellen Form nicht zustimmen soll. In dem Antrag (18/6201), über den der Deutsche Bundestag abstimmen wird, wird verlangt, dass die Bundesregierung schnellstmöglichst eine Klärung der noch offenen Fragen veranlassen soll. Dabei soll die Beteiligung des Deutschen Bundestages sichergestellt werden.

Außerdem wird gefordert, dass der in dem Vertrag enthaltene Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit [ISDS] in nachträglichen Verhandlungen aus dem CETA-Abkommen entfernt wird. Auch die Vereinbarungen zur bilateralen Kooperation im Bereich der Gentechnik sollen aus dem Abkommen entfernt werden.

Kein Druck auf kommunale Dienstleistungen

Es müsse auch sichergestellt werden, dass durch das Abkommen kein Druck in Richtung einer Liberalisierung kommunaler Dienstleistungen ausgeübt werde. Auch die Ausübung sozialer Dienstleistungen dürfe nicht eingeschränkt werden. Die kulturelle Vielfalt werde im derzeitigen Ceta-Entwurf nicht umfassend genug geschützt.

„Es muss sichergestellt sein, dass Subventionen und staatliche Unterstützung für den gesamten Kulturbereich, nicht nur den der audiovisuellen Medien, auch auf europäischer Seite vor einer Handelsliberalisierung ausgenommen wird“, wird gefordert. (hle/09.05.2016)“

Dokumente:

Antrag Fraktion DIE LINKE: Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA (pdf).
Antrag Fraktion DIE LINKE: Antrag: Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern (LINK fehlt noch).
Antrag BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen (pdf).
Vgl. außerdem die Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Probleme der vorläufigen Anwendung von CETA (pdf)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jan van Aken, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6818 – Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA (pdf).

Vgl. Klaus Ernst: »Die nationalen Parlamente sollen ausgeschaltet werden«

BRÜSSEL PROBT DEN CETA-SKANDAL:

20160501

Ebenfalls am 13. Mai passiert folgendes, wie Petra Pinzler in der ZEIT schreibt: „Am kommenden Freitag wird in Brüssel ein Skandal geprobt. Dann werden Vertreter der europäischen Regierungen gemeinsam mit der EU-Kommission über das CETA-Abkommen beraten. Sie werden diskutieren, wie …“ (Mehr hier)

 

 

 

 

 

Anlässlich der Bundestagsabstimmungen rufen die NaturFreunde auf:

Protest vor dem Bundestag: TTIP und CETA stoppen!

naturfreunde

„Am Freitag, den 13.05. stehen drei Anträge zu den geplanten TTIP-und CETA-Abkommen auf der Tagesordnung. Der Deutsche Bundestag wird über die Anträge der Fraktion DIE LINKE „Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern“ und den Antrag „Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA“ und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen“ diskutieren.

Die EU-Kommission und die Bundesregierung wollen die Freihandelsabkommen in diesem Jahr voranbringen. Die EU-Kommission möchte CETA schon in diesem Jahr beschließen. Deshalb werden wir am Freitag bei einer Unterstützungsaktion vor dem Bundestag deutlich machen: Wir sagen Nein zu TTIP und CETA!

Wir fordern:

  • Für einen gerechten Welthandel! Freihandelsabkommen stoppen!
  • Veröffentlichung aller bisherigen Verhandlungsdokumente!
  • Geheimverhandlungen beenden! TTIP und CETA stoppen!

Wir treffen uns

Freitag, 13.05.2016

9.00 Uhr

Platz der Republik, vor dem Deutschen Bundestag

NaturFreunde Berlin“

P.S. Schon mal vormerken: 17. September 2016

Großdemos in 7 Städten:

 

Montgomery: „Gesundheit ist keine Handelsware“

DAZ.online
04.05.2016

BundesärztekammerÄrztepräsident Montgomery zu TTIP
Medizinische Standards dürfen nicht aufgeweicht werden

Das Freihandelsabkommen TTIP würde die Gesundheitsvorsorge aufweichen, fürchten Kritiker angesichts der geleakten Dokumente. Die ABDA hat apothekenrechtliche Fragen im Blick, für Ärztepräsident Montgomery dürfe TTIP den Gesundheitssektor generell nicht betreffen. Die Grünen-Politikerin Klein-Schmeink begrüßt die Veröffentlichung der bisher geheimen Unterlagen.

Während die Verhandlungsunterlagen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP bisher nur in streng bewachten Leseräumen durch Bundestags-Parlamentarier eingesehen werden konnten, hat Greenpeace Anfang der Woche die geheimen Unterlagen öffentlich gemacht. Hierdurch wurde bekannt, welche Positionen die USA verfolgen. Die amerikanischen Verhandlungsführer wollen erreichen, dass gesetzliche Zulassungs-Einschränkungen wissenschaftlich begründet werden. So könnte das politisch motivierte Verbot genetisch veränderter Lebensmittel gegen Erleichterungen beim Export von Autos eingetauscht werden, fürchten Kritiker.

zum Vollständigen Artikel hier

 

Städtetagschef will Stopp der TTIP-Verhandlungen

Nürnberger Nachrichten
04.05.2016

Maly will Stopp bei TTIP
von Sarah Benecke

NÜRNBERG – Nach der Enthül­lung geheimer Verhandlungsdokumen­te fordert Nürnbergs Oberbürgermeis­ter Ulrich Maly (SPD), dass die TTIP-Verhandlungen gestoppt werden.

„Dieses Projekt ist so räudig gewor­den, auch vom Prozess her, dass es völ­lig eingestellt und resettet gehört“, so Maly, der auch Präsident des Bayeri­schen Städtetags ist. Es gebe viel zu viele ungeklärte Baustellen: Arbeits­schutz, Umwelt, Verbraucherschutz, öffentliche Daseinsvorsorge – alles könne von dem Abkommen mit den USA betroffen sein.

zum vollständigen Artikel hier

 

1. Mai 2016

1. MAI-DEMO

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!, zu dem auch der Berliner Wassertisch gehört, hatte zur Teilnahme an der 1. Mai-Demo des DGB aufgerufen und bildete mit dem Netzwerkbanner „Mit CETA ist TTIP schon da!“ einen eigenen Block.

STAND BERLINER WASSERTISCH
Wie in den letzten Jahren war der Berliner Wassertisch auf dem DGB-Fest vertreten und informierte über den aktuellen Stand in Sachen BWB, „Delius-Klage“, TTIP & CETA. Ein Flyer informierte über: „Was hat unsere Wasserversorgung mit TTIP zu tun.“ (pdf).

ceta_wassertisch

 

Weitere Dokumente, die wir ausgelegt und verteilt haben, waren zum Beispiel das Positionspapier „Wasserwirtschaft im Sog des Freihandels CETA“ der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), die beiden Hefte der neuen Schriftenreihe: „Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen“ (Heft 1: Broß, Heft 2: Flessner) u.v.m.

 

GROSSDEMO STOPTTIP & STOPCETA am 17.9.2016 (Termin wurde vorverlegt)
Am 17. September soll es mindestens 7 Großdemos gegen TTIP & CETA geben. 

Die vom Trägerkreis bereitgestellten Werbepostkarten haben wir unter die Leute gebracht. Mehr zu den derzeit vorbereiteten Demos ist hier zu erfahren.

 

NEUES VOLKSBEGEHREN: „VOLKSENTSCHEID RETTEN!“

Außerdem wurden am Stand Unterschriften für das am 28. April gestartete Volksbegehren „Volksentscheid Retten!“ gesammelt.

Insgesamt wurden 84 Unterschriften gesammelt (Foto: Berliner Wassertisch)

Insgesamt wurden 84 Unterschriften gesammelt (Foto: Berliner Wassertisch)

Anlässlich der Sammelaktion am 1. Mai hat der Berliner Wassertisch einen Aufruf verfasst: „Vereint gegen Neoliberalismus und Demokratieabbau. Direkte Demokratie muss ausgebaut werden!“ (pdf)

Zum Volksbegehren: http://www.volksentscheid-retten.de

CETA gefährdet die öffentliche Wasserwirtschaft!

AöW e.V.

(Berlin, 28.4.2016; update am 09.09.2016) Das geplante CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist in einer wichtigen Phase. Am 19. Sept. entscheidet ein Parteikonvent der SPD in Wolfsburg über die Zustimmung bzw. Ablehnung von CETA. Am 23. Sept. trifft sich der EU-Ministerrat in Bratislava, um ebenfalls über CETA zu sprechen bzw. zu entscheiden. Nach einer Entscheidung im EU-Ministerrat wird das Europäische Parlament damit befasst.

Die AöW hat den englischsprachigen CETA-Text, der im Februar 2016 veröffentlicht wurde, im Hinblick auf die Interessen der öffentlichen Wasserwirtschaft kritisch ausgewertet und jetzt nochmals redaktionell überarbeitet. In der überarbeiteten Fassung (abrufbar unter http://www.aoew.de/media/Publikationen/Stellungnahmen/2016/AoeW_Positionspapier_CETA_Final_red_ueberarb_August_2016.pdf) beziehen sich die Verweise zum Vertragstext auf die aktuelle ins Deutsche übersetzte Fassung.

Die AöW kommt zu dem Fazit:

„Nach Auswertung des englischsprachigen CETA-Textes ist die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand vom CETA nicht deutlich ausgenommen. Da im Ratifizierungsprozess eine Änderung nicht mehr möglich ist, fordern wir: Nein zu diesem CETA-Text!“

Mehr zum Thema Freihandelsabkommen bei der AöW: http://www.aoew.de/pages/themen/europa/freihandelsabkommen.php

Wie sich CETA auf städtisches Wassernetz auswirken könnte | interaktiver Videoquiz, wie CETA und TTIP die Privatisierung öffentlicher Netze erleichtern könnte

Bildschirmfoto 2016-04-28 um 14.21.33

Erstellt von KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschland – mit Unterstützung von u.a. AöW: http://www.dmms.de/video/videoplay/index1.htm

 

 

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA STOPPEN!
ruft zur 1. Mai Demo auf

Maiaufruf Berlin 2016Aufruf des Berliner Netzwerks
TTIP | CETA | TISA STOPPEN! zur Teilnahme an der gewerkschaftlichen Maidemonstration

Ort: Spandauer Straße (Nähe Hackescher Markt) (Openstreetmap)

Zeit: 1. Mai, ab 9:30 Uhr

Von Hannover nach Berlin

„Am 1. Mai wollen wir ein Zeichen setzen: TTIP, CETA und TISA gehen in die falsche Richtung und dürfen so nicht kommen! Denn fairer Welthandel sieht anders aus.“ Stefan Körzell, Mitglied des DGB-Bundesvorstands und Hauptredner beim 1. Mai in Berlin.

Das „Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA STOPPEN!“ wird sich am 1. Mai mit einem eigenen Block an der Maidemonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin beteiligen. In der Demonstration werden die Aktivist*innen für ihre Forderungen werben. Seit seiner Gründung arbeitet das Netzwerk aktiv mit Gewerkschafter*innen zusammen, um gemeinsam TTIP und CETA zu stoppen.

Dazu Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin: „Zusammen mit sozialen Bewegungen und Gewerkschaften in Europa und in den USA fordern wir, die Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA zu stoppen. Dabei wissen wir die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hinter uns. Auch in Kanada und den USA wächst der Widerstand. Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Diese müssen in einem demokratischen und transparenten Prozess in der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Wir wollen eine solidarische Weltwirtschaft, keine Konzernherrschaft mit Sonderschiedsgerichten, die höhere Sozial- und Umweltstandards bestrafen, weil sie Profite schmälern.“

CETA

Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch erklärt: „Auch die öffentlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sollen mithilfe dieser Abkommen weiter für private Investoren geöffnet werden. Eine im CETA-Abkommen für die Wasserversorgung formulierte Ausnahme schafft keinen ausreichenden Schutz vor den umfassenden Liberalisierungsbemühungen dieser Abkommen. Eine Umstellung auf Prinzipien der Gewinnmaximierung im Bereich der Daseinsvorsorge würde für alle Bürger Verschlechterungen von Leistungen und Qualität, für die Belegschaften außerdem den Abbau von Arbeitnehmerrechten bedeuten. Unterstützen wir deshalb die Gewerkschaften am 1. Mai 2016!“

Dazu Rainer Heinrich, Mitbegründer des Berliner Wassertischs und Vertrauensperson des erfolgreichen Wasser-Volksentscheids: „TTIP, CETA sowie TISA bedrohen die Arbeitnehmerrechte, weil internationale Konzerne befähigt werden, gegen Schutzrechte als Investitionshemmnis zu klagen. Dagegen müssen wir uns wehren.“

Über drei Millionen Unterschriften für die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“, 250.000 Teilnehmer*innen bei der bundesweiten Demonstration am 10. Oktober in Berlin und zuletzt 90.000 bei der überregionalen Demo in Hannover haben mehr als deutlich gemacht, dass unser Widerstand nicht nachlässt.

Gemeinsam mit Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wollen wir am 1. Mai ein starkes Zeichen setzen. In diesem Sinne ruft das Berliner Netzwerk TTIP, CETA, TISA STOPPEN! zur Teilnahme an der Mai-Demonstration der Berliner Gewerkschaften auf.

Hinaus zum 1. Mai!

DGB: Plakat 1. Mai

Route der Demonstration hier

Pressekontakt:
für das Berliner Netzwerk:
Uwe Hiksch, Tel.: 0176-62015902, hiksch@naturfreunde.de

für den Berliner Wassertisch:
Rainer Heinrich, Tel: 030 – 91509241, rainer.heinrich@berliner-wassertisch.info

 

Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA & Co (Stand: April 2016)

Das Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA und Co. ist ein loser regionaler Verbund. Er hat sich – nach einem berlinweiten Aufruf – Anfang 2015 gebildet, um anlässlich des weltweiten Aktionstages gegen TTIP und Co am 18. April eine gemeinsame Aktion in Berlin auf die Beine zu stellen. Bei den Bündnistreffen anwesend waren: Greenpeace Berlin, NaturFreunde Berlin, BUNDjugend, FIAN, Berliner Wassertisch/Muskauer Straße, Anti Atom, Attac, GenEthisches Netzwerk, TTIP UnFairhandelbar, Mehr Demokratie e.V., Grüne Liga Berlin, LINKE und „Unorganisierte“. Nach der überaus erfolgreichen Aktion im April kam man überein, sich weiterhin zu treffen, um nach Kräften die Großdemo am 10. Oktober 2016 in Berlin zu unterstützen. Das Netzwerk war am 20. Juni 2015 zum nicht-öffentlichen Parteikonvent der SPD mit Aktionen vor Ort. Spektakulär war hier die Plakat-Aktion von Greenpeace. Inzwischen ist das Netzwerk weiter gewachsen. Für die Großdemo am 10. Oktober 2015 wurde am 5. September 2015 mit vereinten Kräften die Mobi-Aktion „Riesiges Sit-in auf dem Tempelhofer Flugfeld“ durchgeführt, bei der 1500 Menschen in einem 300 Meter langen Schriftzug STOPP TTIP, CETA, TiSA! forderten! Am 26. September gab es einen weiteren Mobilisierungstag für die Großdemo am 10. Oktober mit dezentralen Aktionen. Im Dezember demonstrierte das Netzwerk vor dem SPD-Konvent in Berlin unter dem Motto: „Mit CETA ist TTIP schon da!“. Am 9. April 2016 veranstaltete es eine Mobi-Demo für die überregionale Demo am 24. April in Hannover. Das Netzwerk hat Busse nach Hannover organisiert und war natürlich – gemeinsam mit 90.000 anderen Menschen – auch vor Ort.

Website des Netzwerkes: http://www.stoppt-ttip-berlin.de/

Facebookseite des Netzwerkes: https://www.facebook.com/FairhandelstattFreihandel

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied des Netzwerks und an allen Aktionen beteiligt. Er ist – wie in den letzten Jahren auch – mit einem Stand (Stand Nr. 9) auf dem 1. Mai-Fest vertreten.

dgb2016

Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar

 

 

Undichte Bohrschlammgrube in Brüchau. AöW fordert: Schutz des Grundwassers muss endlich in allen Bereichen durchgesetzt werden!

22.04.2016AöW e.V.

AöW-Pressemitteilung

 

Undichte Bohrschlammgrube in Brüchau

AöW fordert: Schutz des Grundwassers muss endlich in allen Bereichen durchgesetzt werden!

Berlin. Nach dem Bericht der Tagesschau24 über den Skandal der Grundwasserverunreinigung mit Radium-226 und anderen Schadstoffen aus einer Bohrschlammgrube bei Brüchau in Sachsen-Anhalt fordert die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ein Umdenken in den Bergämtern und bei Wirtschaftsunternehmen. Die bewusste jahrelange Verseuchung des Grundwassers rund um die Bohrschlammgrube unter Berufung auf Betriebspläne zeige, dass es eine Lücke zwischen den bergrechtlichen Genehmigungen und dem Gewässerschutz gibt, stellte die Geschäftsführerin fest.

Wenn eine wasserrechtliche Genehmigung ausdrücklich, wie in diesem Fall richtig geschehen, durch das zuständige Bergamt im Jahr 2002 untersagt war, eine Verunreinigung und der Weiterbetrieb der undichten Deponie dennoch über mehr als zehn Jahre durch das Landesbergamt geduldet wurde, ist das sonst so strenge Wasserrecht bewusst umgangen worden. Aber selbst wenn ein genehmigter Betriebsplan vorliegt, ist es nach Auffassung der AöW unverständlich wie ein Unternehmen wie Gaz de France Suez (heute ENGIE E&P) hochgiftige Stoffe im Untergrund deponiert und eine Verseuchung des Grundwassers in Kauf nimmt, um Entsorgungskosten so niedrig wie möglich zu halten und hohe Gewinne einzufahren. Aus der Tagesschaureportage geht sogar hervor, dass auch Bohrschlämme aus anderen Bundesländern aus der Öl- und Gasindustrie in Sachsen-Anhalt entsorgt wurden. Die Lebensgrundlage der Bevölkerung in dieser Region wurde damit für Generationen zerstört, denn Radium-226 zum Beispiel hat eine Halbwertzeit von über 1500 Jahren.

Nun drohen hohe Kosten zur Sanierung des Grundwassers auf die Allgemeinheit zuzukommen, wenn es denn überhaupt technisch machbare Verfahren dafür gibt. Die Grundwasserverschmutzung ist ein nicht zu unterschätzendes unverantwortliches Verhalten, denn das Grundwasser allein hat ein langes „Gedächtnis“, weil seine Regenerationszeiten sehr lang sind, wenn die Halbwertzeiten radioaktiver Stoffe dabei noch nicht berücksichtigt sind.

Abgesehen von den Problemen, die durch die Grundwasserverunreinigung auf die Wasserversorger in der Region zukommen können, weil sie es nicht mehr als Rohwasser zur Trinkwasserversorgung nutzen können oder mit immensem kostspieligem Aufwand reinigen müssten, ist das Ausmaß der Grundwasserschäden in Sachsen-Anhalt und in Deutschland wahrscheinlich noch gar nicht voll erfasst. Denn es gibt circa 1400 Deponien für Bohrschlämme in Deutschland, ob die alle dicht sind, ist unklar. Welche Probleme erst bei Fracking auf die Allgemeinheit zukommen, lässt sich nur erahnen. Deshalb warnt die AöW seit Jahren vor den Risiken von Fracking.

Foto: Bernhardt Link

Foto: Bernhardt Link

Die öffentliche Wasserwirtschaft versteht sich als Hüterin des Wasserschatzes und kämpft für einen Vorrang für den Gewässerschutz. „Die AöW fordert, dass wirtschaftliche Interessen nicht vor dem Schutz der Gewässer stehen dürfen. Das gilt sowohl für Unternehmen, als auch für Behörden, die eine wichtige Genehmigungs- und Überwachungsfunktion haben“, erklärte die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

 

Offener Brief fordert NoFracking!

Hand Stop-frackingOffener Brief
15.04.2016

An die Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages in Berlin

Bundestagsentscheidung über die Erlaubnisgesetze der Großen Koalition zur Fracking-Förderung von Kohlenwasserstoffen

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

wir informieren Sie schon seit Jahren über Fakten, die uns zur Fracking-Förderung von Öl und Erdgas aus Nordamerika bekannt werden, damit Sie vernünftige Entscheidungen treffen können.

Seit vielen Monaten machen wir die Erfahrung, dass die interessierte Industrie und deren Lobbyisten mit nicht nachvollziehbaren oder schwachen Argumenten für die Erlaubnis eintreten. Unsere Informationen aus den USA und Kanada, nach mehr als 1 Million gefrackter Förderbohrungen für Erdöl und Erdgas, zeigen von Halbjahr zu Halbjahr ausgeprägter und schärfer, welche enorme Bedrohung der Bevölkerung von dieser Technik – mit allen ihren Nebenwirkungen – ausgeht.

Die riesigen Methan-Leckagen beschleunigen die Erderwärmung, so dass aus dem „Brückenbrennstoff“ – als welchen die fossilen Unternehmen gefracktes Erdgas gerne bezeichnen – ein „Klimakiller“ wird. Neueste Messungen zeigen hohe Methangehalte in der Luft. Selbst die Unternehmerfamilie Rockefeller, die mehr als 100 Jahre lang mit fossilen Brennstoffen Geld verdiente, hat erkannt, dass die weitere Nutzung dieser Energieart uns die Zukunft auf der Erde nimmt. Deshalb hat sie jetzt den Rückzug aus allen Investitionen in fossile Brennstoffe erklärt und die Veräußerung der Beteiligung am ExxonMobil Konzern angekündigt. Niemand wird der Familie Rockefeller deshalb „Technikfeindlichkeit“ unterstellen, weil sie nach gründlicher Abwägung entschieden hat, aus der Fracking-Förderung auszusteigen. Uns liegen genügend Informationen vor, die diesen Schritt der Rockefellers untermauern und verständlich machen.

Umso mehr wundert uns, dass die BGR und geologische Institute in Deutschland geradezu vehement darauf beharren, die Fracking-Förderung und die begleitende Forschung dazu betreiben zu wollen. Die Förderunternehmen sehen hierbei lediglich ihre kurzlebigen Ziele und verdrängen die mittel- und langfristig zu erwartenden schädigenden Folgen einer großflächigen Fracking-Förderung, die insbesondere zu Lasten nachfolgender Generationen gehen werden.

Folgenlose und umweltneutrale Kohlenwasserstoff-Förderung gibt es nicht. Die riesigen Mengen giftiger Bohrschlämme sind nur ein Beispiel von vielen, die rätselhaften Blutkrebse in Fördergebieten in Deutschland, USA und Kanada, die bei Anwohnern gehäuft auftreten, sind ein anderes. Jüngstes Beispiel ist die Krebshäufung in Bellen in der SG Bothel, wo 20% der Einwohner an Krebs erkrankten.

Für Fracking-Erlaubnisgesetze zu stimmen, das ist rückwärtsgewandte Politik!

Geben Sie den Weg frei für Investitionen in die Zukunft und für den beschleunigten Wandel: weg von den fossilen – hin zu den erneuerbaren Energien, hin zu wegweisenden und beispielgebenden Innovationen für unsere Zukunft!

Mit freundlichen Grüßen

BI „Saubere Umwelt und Energie Altmark“
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken
BI gegen atomare Anlagen Weiden-Neustadt/WN BI WAA NAA
BI gegen CO2-Endlager e.V.
BI Rees gegen Gasbohren e.V.
BI Frackingfreies Auenland
BI *Hände weg von Schwedeneck*
Gemeinnütziger Umweltschutzverein pro-grün e.V. Paderborn
BI Angeliter Bohren Nach
BI Lebensraum Vorpommern
BI Witten für sauberes Wasser
BI Frackingfreies Hamburg
BI kein-frack-in-wf
IG Schönes Lünne
IG-Stop-Fracking-SH
BIGG Hamm
BI Intschede Wesermarsch ohne Bohrtürme
IG gegen Gasbohren, Hamminkeln/Niederrhein
Berliner Wassertisch
AK Fracking Braunschweiger Land
BI Gegen Gasbohren Kleve
BI Gemeinsam gegen Gas- und Probebohrungen am Ndrh.
BUND-AG Wir gegen Fracking, Lüneburg
BI Kein Fracking in der Heide
BI Fracking freies Hessen
GENUK e.V. – Gemeinnütziges Netzwerk für Umweltkranke
BI Walle gegen GasBohren

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Axel Flessner: Investitionsschutz gegen Insolvenzrecht – Justiz im Visier von TTIP und CETA

(Berlin, 7. April 2016) Nachdem am 13. Februar das erste Heft der Schriftenreihe Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF) erschienen ist, freuen wir uns, heute das zweite Heft präsentieren zu können. Autor dieses Beitrags ist Axel Flessner, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitbegründer der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP).

Axel Flessner: Investitionsschutz gegen Insolvenzrecht – Justiz im Visier von TTIP und CETA. Deutsche Fassung des Vortrags „Insolvency Law and Investment Protection Treaties – A Conflict of Laws and Jurisdictions to Be Addressed“ beim Academic Forum von INSOL Europe, Berlin, 1. Oktober 2015. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Berlin, April 2016. (pdf)

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Inhaltsverzeichnis:

I. Einführung, S. 1-2
II. Investitionsabkommen und ihre Wirkung, S. 3-4
III. Beispiele
1. Suhrkamp, S. 4-7
2. Hypo Alpe Adria, S. 7-9
3. Yukos, S. 9-13
IV. Die Lehre, S. 14
V. Bewertung, S. 15-16
VI. Mitmachen, hinnehmen oder opponieren? S. 17
Anhang, S. 18

Aus der Einleitung:
„Zunächst werde ich den typischen Inhalt von Investitionsabkommen und seine mögliche Auswirkung auf Insolvenzrecht und Insolvenzpraxis beschreiben (II). Sodann will ich diesen Konflikt an bekannten Insolvenzfällen illustrieren (III) und die Lehre nennen, die daraus zu ziehen ist (IV). Schließlich will ich in diesem Lichte die Investitionsabkommen bewerten (V) und erörtern, wie sich die Insolvenz und Sanierungsprofession zu den auf Europa zukommenden Abkommen TTIP und CETA verhalten kann (VI).“

Freihandelsabkommen TTIP und CETA – Freie Fahrt für Abzocker?

ZDF | frontal 21
Sendung vom 05.04.2015

Freihandelsabkommen TTIP – Freie Fahrt für Abzocker?
von Martin Gronemeyer und Kersten Schüßler

Frontal21 berichtet, warum das Freihandelsabkommen TTIP zur freien Fahrt für Abzocker werden könnte.

Rosia_MontanaDie Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) stocken. Eine der schwierigsten Hürden: die umstrittenen Schiedsgerichte. Jetzt hat ein Verfahren begonnen, das alle Befürchtungen zu bestätigen scheint. Der kanadische Bergbaukonzern Gabriel Resources klagt am Schiedsgericht ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) bei der Weltbank gegen das Land Rumänien, das in den 90er Jahren ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet hat. Die Firma will in Siebenbürgern mit Cyanid Gold schürfen, giftige Schlacke-Stauseen wären die Folge. Nachdem rumänische Gerichte das Projekt aus Umweltschutzgründen untersagten, fordert Gabriel Resources nun Entschädigungen in Washington. 700 Millionen Dollar will die Firma nach eigenen Angaben bereits investiert haben, ihre Forderungen sollen aber weit höher liegen. Von bis zu vier Milliarden Dollar ist die Rede.

zum Manuskript der Sendung (pdf)

Diese Sendung können Sie sich hier nachträglich ansehen

 

FAQs-Organklage

Einleitende Worte:

Die Organklage gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe war ein voller Erfolg der Piratenpartei. Noch im Monat der Einreichung machte Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei. Aber noch aus einem zweiten Grund war die Klage sehr wichtig. Obwohl sie letztendlich mit einer unbefriedigenden Begründung wegen Verfristung abgewiesen wurde, bewies das Urteil dennoch, dass die Organklage vorher auf jeden Fall möglich gewesen war. Das Urteil offenbarte die große Repräsentanzlücke für Bürgerbeteiligung und Rekommunalisierung im Berliner Abgeordnetenhaus vor dem Einzug der Piratenpartei. Die Abgeordnetenhaus-Fraktionen von SPD, CDU, LINKE und GRÜNE, die vor dem Wasser-Volksentscheid nicht hatten wissen wollen, was in den Verträgen steht, wollten nach deren Offenlegung offensichtlich nicht dagegen klagen. Die Piratenpartei hat sich dagegen als einzige Partei erwiesen, die bereit war, die Interessen des Wasser-Volksentscheids und damit der Zivilgesellschaft gegenüber dem Filz aus Senat und Wasserkonzernen wahrzunehmen – auch wenn einzelne Piraten-Abgeordnete von Beginn an mit der Wasser-Klage gefremdelt haben.

Welchen Handlungsbedarf hat es für die Spendenvereinbarung gegeben?

Am 9. April 2013 beschloss die Piratenfraktion, dass bis zum 12. April 2013 Prof. Christian Kirchberg oder ein anderer Anwalt mit der Klage zu beauftragen sei. Die Piraten hatten in ihren Beschluss geschrieben, noch wegen des Rechtsanwaltshonorars verhandeln zu wollen, „da das derzeitige Angebot mit 30.000 € zzgl. Mwst. die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion wohl übersteigen“ würde. Die Einhaltung des Termins war wichtig, um die Klageschrift noch rechtzeitig anfertigen zu können. Doch noch am 15. April hatte der Fraktionsgeschäftsführer und heutige Ex-Pirat Heiko Herberg weder Prof. Kirchberg noch einen anderen Anwalt beauftragt. Am 12. April hatte er sich für einen Tag krank gemeldet und die Frist tatenlos verstreichen lassen.

Der Piraten-Basis war die Bummelei nicht entgangen. Am 14. April wurde eine Liquid-Feedback-Abstimmung eingestellt, in der die Basis forderte, dass Prof. Kirchberg beauftragt werden solle, da sich ein anderer Anwalt in der knappen Zeit nicht mehr würde einarbeiten können. Die Abstimmung erhielt 100 Prozent Zustimmung. Ebenfalls am 14. April bot ein Wassertisch-Mitglied auf der Bezirksmailingliste Mitte der Piratenpartei an, Kosten, die sich die Fraktion nicht leisten könne, zu übernehmen.

Auf Anfrage des Wassertisches bot Prof. Kirchberg eine letzte Verlängerung bis zum 16. April an. Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel sandte am 15. April eine Zuwendungserklärung an Heiko Herberg. Hierin wurde die Zuwendungs-Zusage für den Fall ausgesprochen, dass wegen der Kosten der Klage „die Aufrechterhaltung der Fraktionsarbeit“ sonst nicht gewährleistet wäre. Heiko Herberg übersandte jedoch kurze Zeit später stattdessen eine mit seinem Justitiar entworfene Erklärung zur „Übernahme von Prozesskosten“ in gleicher Höhe, die diese Bedingung nicht mehr enthielt und wich damit vom Angebot des Wassertisches ab. Diese Vorgehensweise war durch den Fraktionsbeschluss vom 9. April nicht abgedeckt. Zeit für eine Diskussion über den Text dieser Kostenübernahme-Erklärung gab es jedoch am Nachmittag des 15. April nicht mehr. Daher unterzeichneten Wolfgang Rebel (Pressesprecher Berliner Wassertisch) und Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch) dieses Dokument am 15. April stellvertretend für den Berliner Wassertisch.

Nach der Spendenzusage des Wassertisches – obwohl diese im Fraktionsbeschluss nicht gefordert wurde – beauftragte Herberg schließlich den Anwalt – drei Tage später, als in der Fraktionssitzung beschlossen.

Es ist fraglich, ob Herberg ohne die Bemühungen des Wassertisches und der Piratenbasis einen Anwalt beauftragt hätte. Aus welchen Gründen Heiko Herberg die Beauftragung verschleppte, ist dem Berliner Wassertisch nicht bekannt – es ist jedoch offensichtlich, dass die Klage von Beginn an mit ,angezogener Handbremse‘ gefahren wurde.

Zum Spendenangebot:
Die LINKE wollte sich ebenfalls beteiligen, wie Klaus Lederer zugesagt hatte. Da Heiko Herberg nicht die Fraktionssitzung der LINKEN am 16.04. abwarten wollte, sondern noch am 15. April. entgegen der bis dahin gezeigten Bummelei mit seiner Pressemitteilung vorgeprescht war, sprang die LINKE ab. Damit entfiel eine Summe von ca. 12.000 EUR, die einen Teil des Betrages darstellen, die jetzt eingeklagt wird.

Wie sollten die Kosten für die Klage finanziert werden?

Die Abgeordnetenhaus-Fraktionen erhalten Steuergelder auch für solche Zwecke. Von diesen Finanzmitteln hätten die drei Oppositions-Fraktionen die Organklage bezahlen können. Die LINKE hatte auf dieser Basis schon am 09.04. einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Nach dem Ausscheren der GRÜNEN bot der Wassertisch den Piraten für den Fall an, dass sie sich die Klage nicht leisten könnten, eine Spendensammlung durchzuführen. Doch zeigte sich, dass von einem Geldmangel keine Rede sein konnte: Die Piratenfraktion nahm am Jahresende einen Übertrag von knapp einer halben Million Euro (460.000) an Steuergeldern mit ins nächste Jahr. Auch in den nachfolgenden Jahren wurden jeweils mehrere hunderttausend Euro ins Folgejahr übertragen.

Dem Wassertisch wurde entsprechend nie mitgeteilt, dass ein Finanzierungsbedarf bestehen würde. Da es keinen Beschluss der Piratenfraktion gab, ob sie das Geld annehmen würden, hat es auch nie eine Spendensammlung gegeben. Der Berliner Wassertisch hätte für solch eine Spendensammlung einen klaren Spendenzweck angeben müssen.

Die weitere Entwicklung der Klage ließ eine Geldanforderung von der Piratenfraktion an den Wassertisch ohnehin obsolet erscheinen. Nachdem die Klage schon mit ,angezogener Handbremse‘ gestartet wurde, wurden der Klage weitere Steine in den Weg gelegt. Im November 2013 wurde der Kontakt zwischen Wassertisch und Prof. Kirchberg ohne Angabe von plausiblen Gründen untersagt. Es gebe die Befürchtung, der Wassertisch wolle als „Nebenkläger“ auftreten. Im Februar 2014 schrieb Ex-Pirat Martin Delius in einem Blogbeitrag, dass die juristische Aufarbeitung der BWB-Teilprivatisierung „rückwärtsgewandt“ sei. Am 6. Mai 2014 wurde der Fraktion vorgeschlagen, die Klage langsam oder sofort zu beerdigen – ebenfalls ohne den Wassertisch zu konsultieren. Die Fraktion hatte durch den ,kalten‘ Klageabbruch die gemeinsame Zielvereinbarung gebrochen. Das Spendenangebot war, wie aus den Fraktionssitzungen ersichtlich, klar an die Durchführung und nicht an die ,Beerdigung‘ der Klage gebunden. Der damalige Fraktionsvorsitzende Alexander Spies gab zu verstehen, dass die Spende nicht mehr angefordert werden würde.

Vorbereitungskosten:
Die Vorbereitungskosten hatte der Wassertisch ohnehin allein finanziert. Zur Vorbereitung der Organklage gehörte die Erstellung einer Klageskizze durch Prof. Christian Kirchberg. Die Beauftragung erfolgte durch den Berliner Wassertisch. Die Erstellung der Klageskizze durch Prof. Kirchberg kostete: 6.806,80 EUR. Dafür gab es im Mai 2013 einen Spendenaufruf bei Betterplace. Zusammen kamen: 6.806,00 EUR, wovon ein hoher Anteil von Wassertisch-Mitgliedern stammte. Zur Vorbereitung der Organklage gehörte eine Veranstaltung des Wassertisches (Vortrag und Podiumsdiskussion) in der Urania, die den Berliner Wassertisch inkl. Reise- und Hotelkosten rund 2.000 EUR gekostet hat. Eine Beteiligung an diesen Kosten ist von den Fraktionen nie thematisiert worden.

Wer hat konkret persönlich diese Absprachen und Verhandlungen von beiden Seiten geführt?

Beteiligt an den Absprachen bzgl. der Spendenzusage waren:
Für die Piratenfraktion: Heiko Herberg (parlamentarischer Geschäftsführer der Piratenfraktion) und Dr. B. (Justiziar der Piratenfraktion)
Für den Berliner Wassertisch: Wolfgang Rebel (Pressesprecher) und Sigrun Franzen (Mitglied von Berliner Wassertisch und Piratenpartei)
Die Gespräche wurden auf Wassertisch-Seite in Abstimmung mit den anderen Wassertisch-Mitgliedern geführt. Die Spendenzusage unterschrieben schließlich Wolfgang Rebel und Sigrun Franzen, da der Berliner Wassertisch als Bürgerinitiative keine eigenständige juristische Person ist.

Die Spendenzusage:
Das Angebot wurde am 15. April in Form einer Spendenzusage schriftlich fixiert. Doch waren sich die Piraten in der Fraktionssitzung vom 23. April 2013 immer noch nicht im Klaren, ob sie überhaupt eine Spende annehmen wollten. In der gleichen Sitzung stellte Heiko Herberg im Diskussionsverlauf entsprechend klar, dass die Spendenzusage keinen Zwang bedeute, die Spende einzufordern: „Also niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen, man kann immer sagen: gut, zurück und tschüss.“ Heiko Herberg kündigte in der Sitzung zudem an, dass die Summe im Bedarfsfall mit dem Wassertisch abgesprochen werden würde.
Der Jahresübertrag von fast einer halben Million Euro zeigte schließlich deutlich, dass die Fraktion sich die Klage sehr wohl leisten konnte. Als die Fraktion zudem am 6. Mai 2014 ohne Rücksprache mit dem Wassertisch deutlich machte, die Klage langsam ,beerdigen‘ zu wollen, war auch die Legitimation für die Spendenforderung nicht mehr gegeben.

Wahl des Rechtsanwalts. a) Hat man sich auf einen Rechtsanwalt beschränkt? b) War er nicht verhandelbar?

a) Es wäre jeder Fraktion und jedem Abgeordneten möglich gewesen, einen Anwalt zu beauftragen, um eine Organklage vorzubereiten und einzureichen. Der Wassertisch war jedoch der einzige, der sich überhaupt um einen erstklassigen Juristen bemüht und diesen den Oppositionsparteien vorgestellt hatte. Der Berliner Wassertisch war ansonsten selbstverständlich nicht in der Position, die Wahl des Anwalts oder des Honorars zu bestimmen.

b) Der Auftrag der Fraktion an Heiko Herberg lautete, zu prüfen, ob es nicht auch einen preiswerteren Anwalt gäbe. Ob eine Suche nach einem anderen Anwalt stattgefunden hat, kann der Wassertisch nicht sagen.

Die Rechtsanwaltswahl:
Schon 2012 hat Prof. Dr. Keßler, Vorsitzender der Berliner Verbraucherzentrale und ein erfahrener Verfassungs- und Wirtschaftsjurist, im AGH-Wasser-Sonderausschuss darauf hingewiesen, dass eine Organklage das „naheliegendste“ sei. Dies wäre direkt nach Offenlegung der Wasserverträge, Beschlüsse und Nebenabreden (2011) geboten gewesen, insbesondere, da mit dem von der Verbraucherzentrale vorgestellten juristischen Leitfaden des Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) ein Weg aufgezeigt worden war. Für eine solche Organklage waren jedoch nur die Fraktionen des Abgeordnetenhauses berechtigt, die für solche Zwecke extra Gelder vom Staat zur Verfügung gestellt bekommen.

Der Grund, warum man bei Prof. Dr. Kirchberg geblieben ist, liegt darin, dass er ein hervorragender Jurist ist und mit der Angelegenheit bestens vertraut war. Da die Gegenseite sich von den teuersten Kanzleien vertreten lässt (in diesem Fall Luther), war die Wahl eines erfahrenen und renommierten Juristen geboten. Prof. Kirchberg war zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses und des Menschenrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie Präsident des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg. Er wurde dem Berliner Wassertisch von dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Siegfried Broß als Verfassungsrechtsexperte empfohlen. Im Auftrag des Berliner Wassertischs fertigte Prof. Kirchberg eine Klageskizze auf Basis des bereits vorliegenden juristischen Leitfadens des AKJ an. Die Klageskizze wurde am 21. März 2013 von RA Prof. Kirchberg im Berliner Abgeordnetenhaus in Anwesenheit von Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß allen Oppositionsparteien vorgestellt. Anwesend waren Vertreter folgender Fraktionen: für die LINKSFRAKTION: Dr. Klaus Lederer und Malte Krückels, für die Fraktion der GRÜNEN Canan Bayram und Heidi Kosche sowie als Justitiar Günter K., für die PIRATENFRAKTION: Gerwald Claus-Brunner (Der Justiziar der Piratenfraktion Dr. B. fehlte). Hier teilte Prof. Kirchberg auch seine Honorarkosten mit.

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