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(März 2016) Die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat vor dem Landgericht zwei führende Köpfe des (einen) Berliner Wassertischs verklagt. Die beiden Wasseraktivisten Sigrun Franzen und Wolfgang Rebel sollen 25.000 Euro zahlen. Sie hatten sich im April 2013 privat mit einer schriftlichen Erklärung verpflichtet, anteilige Kosten für eine Organklage bis zu dieser Höhe zu übernehmen. Ursprünglich als Garantie für eine Spendenkampagne des Wassertischs gedacht, könnte Franzen und Rebel ihr Idealismus jetzt auf die Füße fallen. Wurden die beiden von den parlamentarischen Freibeutern ausgetrickst?
Hintergrund ist eine Organklage der Piratenfraktion vor dem Berliner Verfassungsgericht aus dem Jahr 2013 wegen der vermuteten Verletzung des Budgetrechts im Zuge des Rückkaufs der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Auch der Bund der Steuerzahler Berlin hatte die Aktion damals bei einer gemeinsamen Pressekonferenz unterstützt. An ersten Gesprächen zu einer Organklage durch Parlamentsfraktionen hatten damals auf Betreiben des Wassertischs neben der Piratenfraktion auch die Fraktionen der Linken und der Grünen teilgenommen.
Nachdem die Grünenfraktion abgesprungen war und bei der Piratenfraktion die Finanzierung angeblich ungeklärt gewesen sei, hatten sich Franzen und Rebel im April 2013 gegenüber der Berliner Piratenfraktion auf einem – laut Rebel – von dieser vorformulierten Schreiben verpflichtet, Prozesskosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro zu übernehmen, sofern die Kosten nicht durch eine andere Fraktion oder sonst von dritter Seite getragen werden. Geplant war damals vom Wassertisch, Spenden unter den zahlreichen Unterstützern für die Organklage einzusammeln. Die beiden Wassertischler hätten sich trotz des Risikos, später zur Kasse gebeten zu werden, in einer Zwangslage befunden, um die Beauftragung der Organklage nicht zu gefährden, erklärte Rebel dem Bund der Steuerzahler. Dass sie die Erklärung im eigenen Namen abgegeben haben, begründeten sie damit, dass der Wassertisch selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Eine eigene schriftliche Erklärung, bei der die Zahlungspflicht davon abhängig gewesen sei, ob die Fraktion sonst nicht Ihre Fraktionsarbeit hätte aufrechterhalten können, sei laut Rebel von den Piraten damals zurückgewiesen worden.
Heute wirft Rebel der Piratenfraktion vor, dass diese sofort nach Erhalt der Kostenübernahmegarantie mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen sei, ohne sich vorher noch einmal mit der Linksfraktion abzustimmen, weshalb sich diese – so Rebel – ebenfalls von der Organklage und damit von einer Kostenbeteiligung zurückgezogen habe.
Rund zweieinhalb Jahre später flatterte Franzen und Rebel eine Zahlungsaufforderung der Piratenfraktion über 25.134,59 Euro ins Haus, unterzeichnet vom Fraktionsvorsitzenden der Piraten, Martin Delius. Mittlerweile hat die Piratenfraktion sogar Klage vor dem Landgericht eingereicht.
Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, findet die Vorgehensweise der Piratenfraktion bedenklich: „Die Fraktionen im Abgeordnetenhaus werden für ihre Arbeit sehr großzügig mit Steuergeldern ausgestattet, so dass diese ihre parlamentarischen Rechte grundsätzlich auch mit eigenen Mitteln durchsetzen können sollten. Jetzt lässt die Piratenfraktion zwei Bürger, die damals eine spendengetragene Aktion absichern wollten, nach mittlerweile fast drei Jahren voll gegen die Wand laufen. Eine Spendenaktion ist jetzt natürlich nicht mehr sinnvoll machbar.“
Artikel: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro (pdf)
Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung durch den Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
Vgl. dazu: 10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten-Fraktion des Abgeordnetenhaus zurückzieht
Hintergrund
TTIP und die Demokratie
Das foodwatch-Papier beschreibt in 7 Thesen kompetent und gut verständlich, wie Freihandelsabkommen der Marke TTIP oder CETA schon jetzt demokratische Grundsätze aushebeln und die Demokratie teilweise außer Kraft setzen werden, falls die Verträge in Kraft treten sollten.
Berlin, 21. März 2016. TTIP ist kein klassisches Freihandelsabkommen. Zölle spielen bei dem geplanten transatlantischen Vertrag bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Landwirtschaft) nur eine geringe Rolle mehr. Der Schwerpunkt und das Ziel der Verhandlungen liegen auf regulatorischer Konvergenz. Unterschiedliche Regelungen („Standards“) zwischen den Wirtschaftsräumen, sogenannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse, sollen angeglichen bzw. als gleichwertig anerkannt werden, damit sie nicht mehr handelshemmend wirken. Als handelshemmend werden sowohl „technische Handelshemmnisse“ angesehen wie z. B. unterschiedliche Sicherheitsanforderungen für Automobile oder doppelte Zulassungsbestimmungen für technische Geräte, als auch „nicht-technische Handelshemmnisse“. Letztere regeln das „Schutzniveau“ in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen, z.B. Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Beispiele sind die Zulassung von gefährlichen Chemikalien, Höchstgehalte von Pestiziden in Obst und Gemüse, aber auch Arbeitnehmerrechte wie kollektive Tarifverhandlungen oder die Bildung von Betriebsräten.
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odysso | Wissen im SWR Fernsehen
Sendung vom 01.10.2015
Es bringt uns mehr Wohlstand, sagen die einen, es kostet uns die Demokratie, sagen die anderen. Selten war ein internationaler Vertrag so umstritten wie das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. odysso beleuchtet, was sich durch das Abkommen für uns ändern könnte.
Die vollständige Sendung können Sie sich hier nachträglich ansehen ![]()
Einzelthemen der Sendung:
Am 24. März 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14) entschieden.
Pressemitteilung BGH: Bundesgerichtshof zur Notifizierungspflicht von Zuwendungen eines Landkreises an eine Kreisklinik bei der Europäischen Kommission. 24. März 2016.
Wer klagt gegen wen?
Kläger ist der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er vertritt mehr als 1.000 private Krankenhäuser.
Beklagte ist der Landkreis Calw. Er ist Gesellschafter der Kreiskliniken Calw gGmbH, die Krankenhäuser in Calw und Nagold betreibt.
Worum geht es bei der Klage?
Es soll geklärt werden, ob der Landkreis Calw (Schwarzwald) seine Kreisklinken Calw und Nagold finanziell unterstützen durfte, um Verluste ausgleichen. Die Privaten Kliniken sehen darin eine verbotene Subvention von öffentlichen Krankenhäusern.
Verfahrensgang bislang:
LG Tübingen – Urteil vom 23. Dezember 2013 – 5 O 72/13, MedR 2014, 401 (Links)
OLG Stuttgart – Urteil vom 20. November 2014 – 2 U 11/14, WuW/E DE-R 4817 (Links)
BGH Karlruhe – Urteil vom 24. März 2016 – I ZR 263/14 (Links)
Was hat der BGH entschieden?
Der BGH hat nun entschieden, dass die Zuschüsse für Kliniken im Einzelfall zu prüfen sind. Die subventionierten kommunalen Krankenhäuser müssen belegen, dass die formalen Voraussetzungen für Ausnahmen nach EU-Recht gegeben sind.
Wie geht es weiter im Fall Calw?
Der BGH verweist den Fall zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart. Das Berufungsgericht muss prüfen, ob es sich bei den Zuwendungen des Beklagten um staatliche Beihilfen handelt.
Was ist an dem Fall Calw so Besonderes?
Der Fall Calw könnte ein Musterprozess werden. Das Urteil könnte Geschichte schreiben. Der Berliner Wassertisch hofft, dass die Klage vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Es muss eine Grundsatzentscheidung her, ob Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes sind, oder anders ausgedrückt, ob „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ sind.
Was ist der Hintergrund?
Seit langem ist es das Ziel von Privaten Klinikkonzernen, die öffentlichen Krankenhäuser zu übernehmen. Für sie sind Krankenhäusern ein lukratives Geschäftsmodell. Im EU-Wettbewerbsrecht sehen sie nun einen Hebel, um die Krankenhäuser finanziell derart auszubluten, so dass letztendlich einer Privatisierung nichts mehr im Wege steht.
Was für Folgen hätte eine Privatisierung der Krankenhäuser?
Kliniken werden der Marktlogik unterworfen. Aus gemeinwohlorientieren Institutionen der Gesundheitsversorgung werden gewinnorientierte Unternehmen, in deren Zentrum weder die Patienten noch die Ärzte und Angestellten stehen, sondern einzig die Renditeerwartung der Aktionäre.
Prof. Stefan Sell: Eine fundamentale Frage: Ist ein Krankenhaus ein kommerzielles Unternehmen oder kann das Gemeinwohl Zuschüsse notwendig machen, die das EU-Wettbewerbsrecht nichts angehen? 25.03.2016.
IVKK: BGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage. 24. März 2016
Stuttgarter Nachrichten: BGH-Urteil über Kliniken. Kommunale Zuschüsse unter Bedingungen zulässig. 24. März 2016.
SWR: BGH Karlsruhe zu Calwer Krankenhausfinanzierung Geld für Kliniken zulässig – aber so nicht. Landkreise dürfen ihre Kliniken finanziell unterstützen. Aber im Kreis Calw lief einiges falsch, sagt der Bundesgerichtshof. 24. März 2016.
SWR: BGH verhandelt im Fall des Landkreises Calw. Wie viel Hilfe dürfen Kreiskliniken bekommen? 24. März 2016.
Der Berliner Wassertisch spricht sich gegen die Ökonomisierung der Daseinsvorsorge aus. Wettbewerb und Renditeerwartungen haben in der Krankenversorgung nichts zu suchen! Im Zentrum der Krankenversorgung muss der Patient stehen!
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. fordert auch der Berliner Wassertisch den Vizekanzler und SPD-Vorsitzenden Siegmar Gabriel auf, „sich im Sinne des Gemeinwohls in der Bundesregierung für eine entsprechende Umkehr in der Krankenhauspolitik in Deutschland einzusetzen! Kommerzielles Eigeninteresse darf im Krankenhaus keinen Platz haben!“ Denn, so der IVKK, „Gemeinwohlbelange sind kaum irgendwo stärker berührt, als im Krankenhauswesen. Die Absicherung des Krankheitsrisikos ist sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Sicherstellung der stationären Versorgung gesetzlich garantierte Solidaraufgabe!“
Anlässlich der Klage Calw hat der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. im Januar 2014 gemeinsam mit dem Berliner Wassertisch eine Verstaltung durchgeführt, auf der der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß über das Thema „Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?“ aus verfassungsrechtlicher Perspektive referiert hat.
Ärztezeitung: Krankenhäuser im Südwesten stehen vor schwerer Zukunft. (24.03.2016)
Stefan Sell: Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht. (16.03.2016)
KMA online: Krankenhaus-Subventionen in Calw: OLG Stuttgart weist Klage der deutschen Privatkliniken ab (21.11.2014)
SWR: Krankenhausfinanzierung. Die Akte Calw (20.11.2014)
OLG: OLG Stuttgart entscheidet über Zulässigkeit der Krankenhausfinanzierung von Kreiskliniken im Landkreis Calw (20.11.2014)
KMA online: Privatkliniken-Klage: Der Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof (10.11.2014)
KMA online: Krankenhausreform: IVKK fordert Abkehr von Kapitalrendite in Klinikbetrieben (05.09.2014)
Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt. In: Deutsches Ärzteblatt, 31. Januar 2014 (pdf)
Roland Buckenmaier: Kreis Calw Klinik-Finanzierung: Entscheidung erst 2017. In: Schwarzwälder Bote (28.01.2014)
Siegfried Broß: Krankenhäuser kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates?. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Januar 2014.
Ärztezeitung: Klinikfinanzierung. Kommunen dürfen Finanzlöcher stopfen. 24.12.2013.
Ärztezeitung: Kliniken. Signale pro öffentliche Förderung. 22.11.2013
Siegfried Broß: Siegfried Broß: Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann. In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 2. Januar 2013.
Heike Jahberg: Interview mit Ex-Verfassungsrichter Broß „Der Staat ist erpressbar“. In: Tagesspiegel, 03.06.2012.
Mehr zum Thema Calw auf der Wassertisch-Website
IVKK e.V.
Telefon: 030 / 2025 3587
Mail: berlin@ivkk.de
Website: http://ivkk.de/
Kleine und mittelständische Unternehmen widersprechen den Behauptungen der EU-Kommission und des Bundeswirtschaftsministeriums, TTIP würde dem Mittelstand nutzen. Warum das Gegenteil der Fall ist, erläutern Unternehmer in drei Videos. In ihrem Aufruf betont die Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“, dass sie für einen fairen, transparenten Freihandel auf Grundlage hoher Umwelt- und Sozialstandards eintritt und fordert den sofortigen Stopp der Verhandlungen über TTIP.
Hannover, wir kommen!
Obama und Merkel treffen sich auf der Hannover Messe, um dort eine pro-TTIP Propaganda-Show abzuziehen. TTIP bringt aber nur Verbesserungen für die Großkonzerne auf beiden Seiten des Atlantiks. Viel steht auf dem Spiel: Demokratie, Umweltschutz, Arbeitsrechte, Gesundheitsvorsorge und die Rechte der Kommunen und Parlamente.
Samstag. 9. April – 14 Uhr Oranienplatz (Kreuzberg) (Openstreetmap)
Um unsere Entschlossenheit zu demonstrieren, machen wir uns vom Oranienplatz auf den Weg: Mit dem Bobbycar, auf Stelzen, verkleidet als Bus oder gemütlich im Lastenrad – Hannover wir kommen!
Macht mit und bringt das Transportmittel Eurer Wahl mit. Wir ziehen dann als bunter Zug durch Kreuzberg und machen deutlich: Gegen unsere Kreativität und Lebensfreude haben lange Vertragstexte keine Chance.
Wir werden TTIP & CETA STOPPEN!
Mit der Aktion wollen wir ein Zeichen für einen gerechten Welthandel setzen und zugleich für die Großdemo in Hannover mobilisieren. Das Berliner Netzwerk “TTIP, CETA, TiSA STOPPEN!” organisiert Busse zur Großdemonstration nach Hannover.
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
22.03.2016
Die aktuelle Kolumne
Was heißt das Pariser Klimaabkommen für die Wasserpolitik?
von Ines Dombrowsky, Steffen Bauer und Waltina Scheumann
Bonn, 22.03.2016. Am 22. März findet zum 23. Mal der Weltwassertag der Vereinten Nationen statt, um auf die Bedeutung des Wassers für die Menschheit hinzuweisen. Es ist der erste Weltwassertag nach Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen im September 2015 und des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2015. Zweifellos wird das Wasserziel (SDG 6) im Mittelpunkt des diesjährigen Weltwassertags stehen. Was aber bedeutet das Klimaabkommen von Paris für die Wasserpolitik?
Bislang wurde die lebenswichtige Bedeutung von Wasser und damit verbundene Zielkonflikte mit der Klimapolitik weitgehend ignoriert. Auf den ersten Blick spielt Wasser im Pariser Abkommen keine Rolle. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Klimapolitik weitreichende Folgen für die Verfügbarkeit von Wasser und umgekehrt haben wird. Dies betrifft sowohl die Anpassung an den Klimawandel,- als auch die Minderung von Treibhausgasemissionen.
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(Berlin, 21.03.2016) Das Thema des diesjährigen Weltwassertages 2016 lautet „Wasser und Arbeitsplätze“. Mehr denn je droht Wasser durch zahlreiche internationale Freihandelsverträge zu einer kommerziellen Ware zu werden. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie Vertreter der öffentlichen Wasserwirtschaft, die sich im Forum Umwelt und Entwicklung vernetzt haben, betonen daher: Die Wasserversorgung muss Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben. Für ihren Schutz und Erhalt brauchen wir vor allem auch qualifiziertes Personal. Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie die öffentliche Wasserwirtschaft sind sich einig, dass dies dem nachhaltigen Gewässerschutz dient. Dies stellen sie in den unterschiedlichsten Bereichen des Wasserkreislaufs immer wieder fest.
„Wasser ist keine übliche Handelsware. An diesen Satz muss immer wieder erinnert werden. Für das Thema des Weltwassertages 2016 bedeutet das für öffentliche Unternehmen gemeinwohlorientiert tätig zu sein und dafür personell gut aufgestellt zu sein. Dies kommt allen zugute. Deshalb gehört die Wasserwirtschaft auch in die öffentliche Hand und Verantwortung. Reine kommerzielle Ausrichtung und Privatisierungen passen in diesen Rahmen hingegen nicht hinein“, erklärte Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.
Wasserdienstleistungen sind elementarer Teil der Daseinsvorsorge. Sparzwänge in den Kommunen dürfen niemals dazu führen, dass die Personaldecke in diesem Bereich zu kurz wird, denn Wasser ist Grundlage für Leben und Gesundheit. „Das mit Blei vergiftete Wasser, das in der Stadt Flint (USA) monatelang aus dem Wasserhahn kam, sollte uns hierbei eine Warnung sein“, sagt Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch.
Die internationale Wassergemeinschaft kann die Aufnahme des Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung sowie die Verankerung eines eigenständigen Wasserziels in den Entwicklungszielen 2030 als klaren Erfolg verbuchen. Die Unterziele des Sustainable Development Goals 6 (SDG6) benennen dabei nicht nur den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung als Ziel, sondern auch den Schutz der Wasserressourcen, der Ökosysteme sowie die effiziente Wassernutzung. Die Verbindung dieser Themen wird in Deutschland in der aktuellen Diskussion um die Düngeverordnung deutlich. „Ein guter Weg, die sich in der Gesundheits- und Sterbestatistik wiederspiegelnde Ammoniakemission aus der Landwirtschaft zu reduzieren wäre, bei der Gülleausbringung die Einarbeitungszeit in den Boden auf eine statt vier Stunden zu verkürzen. Diese relativ einfache und kostengünstige Maßnahme sollte in der Novelle der Düngeverordnung verankert werden.“ fasst Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser die Ergebnisse eines Fachgesprächs vom 17. März zusammen. „Neben der verpflichtenden Einführung der Hoftorbilanz zur Nährstoffbilanzierung im Düngegesetz muss bei der Phosphatdüngung auch die Verfügbarkeit im Boden und beim Stickstoff der Herbst-Nmin-gehalt berücksichtigt werden, um die gnadenlose Überdüngung einzugrenzen. Dazu sind dann nicht nur ordnungsrechtlich bewehrte Regelungen notwendig, sondern auch eine Verwaltung, die entsprechende Kontrollen durchführt.“
Ingo Gentes, Vertreter von Mexico via Berlín e.V., verlangt eine verbesserte Governance, die gerade auch die Stärkung der lokalen Kapazitäten im Erheben von Daten und ein effektiveres Monitoring sowie Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen, darunter Kontroll- und Sanktionsmechanismen verlangt. Auch muss die Weltengemeinschaft energischer als bisher gegen Korruption und Kollusion in der sanitären Grundwasserversorgung vorgehen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind schon heute durch Veränderungen im Wasserhaushalt spürbar. „Verkennen wir die Beziehung zwischen Wasser und Klima, setzen wir unsere Zukunft aufs Spiel. Wasser ist ein verbindendes Element, kein isolierter Sektor. Nur verbindende und in sich verbindliche Institutionen können zu Lösungen im systemischen Wasserkreislauf führen,“ so Gentes weiter.
Pressekontakt:
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), Tel.: 030-397436-06, hecht@aoew.de
Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch (Muskauer Straße), Tel.: 0152-5723 3484, webmaster@berliner-wassertisch.info
Michael Bender, GRÜNE LIGA e.V., Bundeskontaktstelle Wasser, Tel.: 030-40393530, wasser@grueneliga.de
Ingo Gentes, Mexico via Berlín e.V, ingo.gentes@gmail.com

Pressemitteilung als pdf
LOBBY CONTROL
14.03.2016
TTIP-Leak zur regulatorischen Zusammenarbeit: Die Mogelpackung der EU-Kommission
von Max Bank
Die frisch geleakte EU-Verhandlungsposition zu regulatorischer Zusammenarbeit zeigt: Die EU-Kommission ist durchaus empfänglich für unsere Kritik und für den öffentlichen Druck von Bürgerinnen und Bürgern. Doch bedauerlicherweise reagiert sie mit einem Täuschungsversuch – ähnlich wie beim Thema Schiedsgerichte. Einer kosmetischen Korrektur zum Trotz sollen Unternehmenslobbyisten und US-Behörden weiterhin privilegierten Zugriff auf die EU-Gesetzgebung bekommen.
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„Über 600.000 Berliner*innen stimmten im Volksentscheid für Stromnetze in Berliner Hand. Nun geht das Vergabeverfahren für den Betrieb der Berliner Stromnetze – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – in die nächste Runde. Kriterien, die zuvor öffentlich waren, hält der Senat jetzt absichtlich unter Verschluss. Die Wenigen, die Einblick erhalten, wissen auch warum: Die Kriterien sind Vattenfall wie auf den Leib geschneidert. Mit unserer Aktion setzen wir ein Zeichen gegen diese Instransparenz und fordern die Offenlegung der Vergabekriterien.“
Medien:
Martin Kröger: Senat soll Stromnetzvergabe-Kriterien offen legen. In: Neues Deutschland, 10.03.2016.
AUFRUF zur Demo von CADEHO, 10.03.2016:
Kundgebung vor der honduranischen Botschaft in Berlin
Freitag, 11 März, 14:00 Uhr Cuxhavenerstr.14 (openstreetmap) (S-Bahn Berlin-Tiergarten / U9 Hansaplatz)
Am 03. März 2016 wurde Berta Cáceres in ihrem Haus in La Esperanza, Honduras ermordet. Sie war Generalkoordinatorin des Zivilen Rates der Indigenen und Volksorganisationen (COPINH) und engagierte sich für die indigenen Rechte und die Rechte der Frauen.
In den letzten Jahren setze sich Berta gegen die illegale Errichtung des Staudamms Agua Zarca ein, der auf dem Territorium der indigenen Lenca errichtet werden soll und ihren Lebensraum zerstören würde. An dem Projekt ist neben den internationalen Geldgebern, der holländischen „Entwicklungsbank“ FMO und FinnFund aus Finnland, auch die deutsche Firma Siemens mit ihrem Joint-Venture Voith Hydro beteiligt. In den letzten Monaten hatten die Diffamierungen seitens der Betreiberfirma Desarrollos Energéticos S.A. (DESA) von Berta Cáceres massiv zugenommen.
Berta war in den letzten Jahren Opfer von Belästigungen, Verfolgung, Einschüchterung, Stigmatisierung und Kriminalisierung durch staatliche Akteure und Privatunternehmen, weil sie Menschenrechte in den indigenenen Gemeinden verteidigte, die sich gegen den Bau eines Staudamms auf ihrem Territorium wehrten, ohne ihre vorherige freie,
informierte Zustimmung (Mechanismus der ILO Konvention 169).
Durch die permanenten Todesdrohungen wurden Berta Cáceres von der Interamerikanischen Menschenrechtskommission Schutzmaßnahmen zugesprochen, die vom honduranischen Staat unzureichend gewährt wurden. Dennoch führte sie unermüdlich ihren Kampf fort. Für ihr Engagement besonders im Kampf gegen den Staudamm am Fluss Gualcarque wurde ihr 2015 der renommierte Goldman Prize verliehen.
Wir in Berlin / Deutschland verurteilen den Mord an Berta Cáceres und fordern den honduranischen Staat auf, alle notwendigen Mittel aufzubringen, um den Mord unabhängig zu untersuchen, die intellektuellen und ausführenden Verantwortlichen zu verurteilen; die Sicherheit und den Schutz der Zeugen zu gewährleisten und die nötigen Maßnahmen der
Wiedergutmachung zu ergreifen, einschließlich der öffentlichen Würdigung von Berta.
„Als wir mit dem Kampf gegen Agua Zarca begannen wusste ich, wie schwer es werden würde, aber ich wusste, wir würden gewinnen – das sagte mir der Fluss.“ Berta
Menschenrechtskette Honduras CADEHO http://cadeho.blogspot.de/
Mehr Informationen:
www.facebook.com/cadeho.alemania
http://hondurasdelegation.blogspot.de
Aufruf dt. /span. als pdf
Müllentsorgung gehört nicht in private Hände!
MDR
10.03.2016
Das Land Sachsen-Anhalt hat im Streit um den Müllskandal einen Vergleich mit dem Umweltkonzern Veolia geschlossen. Dem Unternehmen Veolia war vorgeworfen worden, in den Tongruben Vehlitz und Möckern im Jerichower Land illegal Müll eingelagert zu haben.
Wie das Wirtschaftsministerium in Magdeburg am Dienstag mitteilte, muss Veolia 7,5 Millionen Euro als einmalige Beteiligung an den Kosten aller Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Sanierung der Tongruben zahlen. Im Gegenzug wird Veolia keine weiteren Gefahrenabwehr- oder Sanierungsmaßnahmen in den Tongruben durchführen oder weitere Kosten für solche Maßnahmen tragen müssen. Die Kosten dafür will sich das Land vom ehemaligen Betreiber der Gruben, der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern, und dessen Insolvenzverwalter holen.
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Volksstimme
19.09.2015
Konzern Veolia will Sachsen-Anhalt Millionen zahlen
Die Verhandlungen des Landes mit dem Umweltkonzern Veolia stehen vor dem Abschluss. Beide Seiten wollen einen Vergleich schließen. […]
„Angesichts des Schadens ist ein einstelliger Millionenbetrag ein Witz“, sagte ein Kreistagsmitglied der Volksstimme. „Veolia bekommt eine weiße Weste, der Ministerpräsident will das Thema vor der Landtagswahl vom Tisch haben.“
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Volksstimme
09.02.2015
Müllskandal. Veolia wollte Schadenersatzansprüche per Gericht verhindern
Hunderttausende Tonnen Müll hat Veolia ins Jerichower Land geliefert. Doch eine Verantwortung für die illegale Einlagerung streitet der Umweltkonzern ab. Neue Recherchen der Volksstimme nähren Zweifel daran. Zudem hat Veolia vor Gericht eine erste Niederlage einstecken müssen.
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ZDF Frontal 21 – Sendung am Di, 27.05.2014
Sechs Jahre nach den Enthüllungen von Frontal21 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage im ostdeutschen Müllskandal. So sollen zwei ehemalige Manager des Weltkonzerns Veolia für illegale Ablagerung von Abfällen in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Die Manager hätten aus Gewinnsucht gehandelt und so millionenschweren Umweltschaden angerichtet.
Zur Sendung
Handelsblatt
02.06.2014
Umweltskandal belastet Veolia [aber vor allem die Umwelt, die Arbeiter vor Ort, die kommunale Geldbörse…]
In der Affäre um illegale Müllentsorgung wird Veolia schwer belastet. Der Ex-Deutschlandchef [Thorsten Grenz] wirft dem französischen Konzern vor, keinerlei Maßnahmen ergriffen zu haben, obwohl er frühzeitig von dem Umweltskandal wusste.
MDR Sachsen-Anhalt
07.01.2014
Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage
Es geht um 900.000 Tonnen Müll, die allein in der Tongrube Vehlitz im Jerichower Land illegal entsorgt worden sind. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat jetzt Anklage erhoben. Sieben Beschuldigte sollen sich vor dem Landgericht verantworten. Sechs von ihnen sind auch schon wegen ähnlicher Vorwürfe in Zusammenhang mit der Tongrube Möckern angeklagt.
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Mitteldeutsche Zeitung
10.08.2011
Sachsen-Anhalt: Illegaler Müll und ein böser Brief
von Hendrik Kranert-Rydzy
Sachsen-Anhalt beharrt darauf, dass sich der Umweltkonzern Veolia mit 14,5 Millionen Euro an der Sanierung der Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) beteiligt. Nach MZ-Informationen hat das Wirtschaftsministerium ein Angebot von Veolia für Vergleichsverhandlungen abgelehnt.
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taz
01.02.2010
Müllskandal in Sachsen-Anhalt. Grüne zeigen Umweltbehörden an
Bei Magdeburg hat unter anderem der Konzern Veolia 1,3 Millionen Tonnen Hausmüll illegal eingelagert. Die Grünen haben Anzeige gegen die Behörden erstattet, die dies offensichtlich tolerierten.
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Mitteldeutsche Zeitung
28.01.2010
Müllskandal: Landtag sieht Veolia-Konzern in der Pflicht
Nach der Landesregierung sieht auch der Landtag den französischen Umweltkonzern Veolia in der Pflicht, sich an den Sanierungskosten für die Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) zu beteiligen.
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Mitteldeutsche Zeitung
17.03.2008
Sachsen-Anhalt: Behörden finden Müll in Tongrube Vehlitz
von Hendrik Kranert
Eine illegale Entsorgung organischer Abfälle in der Tongrube Vehlitz ist inzwischen nachweisbar. Der Sprecher des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LAGB), Frank Esters, sagte am Montag, dass Untersuchungen der ersten Stichproben aus der Grube “hausmüllähnliche Dinge” enthalten habe.
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Spiegel Online
16.03.2008
Illegale Müllbeseitigung: Unruhe bei Entsorgern
Die Ermittlungen in Sachsen-Anhalt wegen illegaler Müllbeseitigung in Tongruben sorgen für Unruhe in der deutschen Entsorgungsbranche.
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