Bewegung bei den Abwassergebühren – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.03.2014

Obwohl der Senat bisher auf unveränderten Abwassergebühren bestand, werden nun doch niedrigere Gebühren in Aussicht gestellt. Der Berliner Wassertisch kritisiert dies als ein PR Manöver, mit dem die Bevölkerung über den unveränderten Einsatz der bisherigen gewinnorientierten Kalkulationsgrundlagen hinweggetäuscht werden soll.

(Berlin, den 19. März 2014) Missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise waren die Ursache für die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Diese beruhten auf einem Kalkulationsschema, das auch für die Abwassergebühren gilt. Deshalb forderten Opposition und Berliner Wassertisch, nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren entsprechend zu senken. Noch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus-Brunner (Piraten) vom 7. Jan. 2014 heißt es aber, dass die für Wasserversorgung und Entwässerung identischen Kalkulationsgrundlagen unverändert bleiben sollen.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: „Anders als in den Medien dargestellt, war die Abwicklung des Leasing Fonds, wodurch jetzt die Gebührensenkung ermöglicht werden soll, lange geplant. Hier spielen Senat und Wasserbetriebe mit gezinkten Karten. Der Senat will die Berliner*innen mit Almosen bei den Abwassergebühren besänftigen, damit die vom Kartellamt kritisierten missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen zum Schaden der Bürger bestehen bleiben. Dazu wurde jetzt eine Begründung gesucht und mit dem Ende des Leasing-Vertrages auch gefunden.“ Die unveränderten Kalkulationsgrundlagen werden jedoch nach einer vorübergehenden kleinen Erleichterung bald wieder zu einem Ansteigen der Wassertarife führen. Die Rückzahlung des 1,3 Mrd.-Kredits für den Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile sollen nach dem Willen des Senats nämlich die Wasserkunden für 30 Jahre übernehmen.

Mit der erwarteten Abwassertarifsenkung wird der Unternehmenswert der Wasserbetriebe weiter sinken. Der Berliner Wassertisch sieht sich bezüglich der gemeinsam mit dem Berliner Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer eingereichten Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen Wirtschaftssenator Nußbaum erneut bestätigt.

Nach Recherchen des Berliner Wassertischs diente übrigens die jetzt abgewickelte Leasing Konstruktion nie dazu, den Wasserbetrieben günstige Kredite zu beschaffen. Sie sollte vielmehr privaten „Investoren“ zusätzliche Gewinnmöglichkeiten auf Kosten der BWB eröffnen. Auch die ehemaligen privaten Anteilseigner RWE und Veolia haben diese zusätzlichen Gewinnmöglichkeiten genutzt. Inzwischen sind solche Finanzierungspraktiken nicht umsonst verboten. Eine Berechnung, „ob sich das Geschäft […] als vorteilhaft für die Wasserbetriebe und damit den Landeshaushalt erwiesen habe, lasse sich heute nicht mehr seriös feststellen, sagte ein BWB-Sprecher.“ (Berliner Morgenpost) Anscheinend muss erst der Landesrechnungshof eingeschaltet werden.

Hinweis: 26.3., 18h Bali-Kino, Filmpremiere : „Widerstandstropfen“ (14min. dt./eng.) in Anwesenheit der Filmemacherin Andrea Behrendt. Danach Podiumsveranstaltung u.a. mit Christa Hecht (AöW) und Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe bestätigt – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.02.2014

UPDATE Mit dem heutigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Kartellamtsverfügung vom 04.06.2012 zurückgewiesen.

(Berlin, den 24. Feb. 2014) Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte den Wasserbetrieben mit der Verfügung vom Juni 2012 aufgegeben, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise für die Jahre 2012 bis 2015 um ca. 17 % gegenüber dem Stand von 2011 zu senken. Dagegen erhoben die BWB am 08.06.2012 Beschwerde (Az. VI – 2 Kart 4/12 (V)), die heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen wurde.

„Der Ausgang des Verfahrens war zu erwarten, der Preismissbrauch war zu offensichtlich“, sagt Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs. Das Bundeskartellamt hatte einen Preismissbrauch von 20‑30 % beim Trinkwasser festgestellt, wobei der „preistreibende Faktor die kalkulatorischen Kosten [sind]“, so Dr. Engelsing (BKartA) in einer Anhörung am 11.05.2012 (Wortprotokoll, S. 28).

„Obwohl der Senat in einer Kleinen Anfrage zugeben musste, dass für das Abwasser, das vom Bundeskartellamt nicht geprüft wurde, dieselben missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen gelten, denkt er nicht daran, den Preismissbrauch beim Abwasser abzustellen. Das ist inakzeptabel“, so Rebel weiter.

Das Urteil hat einen deutlichen Einfluss auf den Wert der Wasserbetriebe, da sich dieser nach dem „Ertragswert“ des Unternehmens richtet. Er ist um einen Millionenbetrag gesunken. „Zu spät“, könnte jetzt der Finanzsenator triumphieren, „nun ist der überteuerte Rückkauf der bislang privaten Veolia-Anteile bereits unter Dach und Fach.“ Die Forderung nach einem Moratorium für den Rückkauf, um dieses und andere den Ertragswert mindernde Urteile erst einmal abzuwarten, wurde ignoriert. Der Berliner Wassertisch sieht sich in seinem Verdacht auf Untreue bestätigt, weswegen er am 20.01.2014 gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer und dem Bund der Steuerzahler eine Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum gestellt hat.

Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „Dass der Vorstand der BWB in gemeinsa­mer Sache mit dem Senat in diesem überflüssigen Rechtsstreit mit unserem Geld über 5,3 Mio € ausge­geben hat, um GEGEN die Interessen der Berliner vorzugehen, ist ein Skandal. Der noch größere Skandal ist, dass der Vorstand, der hierfür und für den jahrelangen einkalkulierten Preismissbrauch beim Trinkwasser und den fortgesetzten Preismissbrauch beim Abwasser verantwortlich ist, mit Billigung des Senats weiter an der Spitze der BWB verbleibt. Wir fordern aufgrund des Urteils, dass die komplette Vorstandsetage die Verantwortung übernimmt und zurücktritt.“

Mehr unter: „Hintergründe und Zeitleiste zum Kartellamtsverfahren

Wasserpreisrechner, mit dem die Preissteigerung individuell ermittelt werden kann

Neu: Andrea Behrendt: Widerstandstropfen (14min, dt/eng.) über Teatro Trono und den Berliner Wassertisch

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Widerstand gegen TTIP erreicht die EU-Kommission – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG VOM 21.02.2014

Über 400.000 Unterzeichner/innen von Online-Appell fordern Stopp der Verhandlungen über Freihandelsabkommen / Unterschriften wurden heute an EU-Kommission übergeben

Brüssel, 21.2.2014. Der EU-Kommission wurden heute über 400.000 Unterschriften gegen das geplante Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU (TTIP) übergeben. Maritta Strasser vom Kampagnennetzwerk Campact überreichte die Unterschriften in Brüssel dem Kabinettschef von EU-Handelskommissar Karel De Gucht, Marc Vanheukelen.

Die Unterzeichner/innen des Online-Appells „TTIP stoppen“ (https://www.campact.de/ttip/appell/teilnehmen/) fordern von De Gucht und EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD), die Verhandlungen über das umstrittene Abkommen abzubrechen, weil es die Demokratie und Verbraucher, Umwelt und Gesundheit gefährde. Den Online-Appell hat Campact gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Mehr Demokratie e.V., dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) und dem Berliner Wassertisch gestartet.

Strasser forderte die EU-Kommisson auf, die Bedenken der Bürger ernst zu nehmen. „Es ist unglaubwürdig, wenn Karel De Gucht so tut, als wolle er offen die Bürger Europas an der Entscheidung über Sonderklagerechte für Investoren beteiligen. Denn gleichzeitig treibt er genau dieselben Sonderrechte für Konzerne bei dem Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) weiter voran“, kritisierte Strasser. Wohin solche Investitionsschutz-Klauseln führten, sehe man an der Klage von Vattenfall auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz für den vom Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossenen Atomausstieg.

Michael Efler, Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie: „Die TTIP-Verhandlungen zeigen, wie weit die EU-Handelspolitik von wirklicher demokratischer Legitimation entfernt ist. Wesentliche Verhandlungstexte sind geheim, Lobbyisten haben privilegierten Zugang und den Parlamenten bleibt am Ende nur eine Vogel-friss-oder-stirb-Entscheidung.“

Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch: „Die Wasserprivatisierung durch die Hintertür konnten die BürgerInnen Europas zunächst verhindern. Das Wasser musste aus der europäischen Dienstleistungs-Konzessionsrichtlinie gestrichen werden. Dieser Sieg der europäischen Bürgerinitiative könnte jedoch bald durch das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zunichte gemacht werden. Weil Wasser aber Leben bedeutet, dürfen Wasserdienstleistungen niemals Teil von Handels- oder Investorenschutz-Vereinbarungen werden.“

„Die Freihandelsabkommen sowohl EU mit Kanada als EU mit den USA finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das kritisieren wir scharf“, sagt Bernd Voß, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), „denn dadurch erhalten Industrie und Wirtschaft mehr Macht gegenüber Bürgern, Bauern und Zivilgesellschaft. Dadurch stehen unsere bäuerlichen und gesellschaftlichen Werte auf dem Spiel. Durch das geplante Freihandelsabkommen wird es in Zukunft schwierig sein, neue Technologien in Europa oder den Mitgliedsstaaten ohne die Mitsprache der transatlantischen Vertragspartner zu regulieren. Neue Herausforderungen wie den Schutz der Umwelt vor gentechnisch veränderten Organismen können wir dann nicht mehr ungehindert angehen.Die Souveränität der Parlamente wird ausgehebelt.“

Pressekontakte:

Maritta Strasser, Campaignerin Campact e.V., mobil 0170 7310897, strasser@campact.de

Regine Laroche, Pressesprecherin Mehr Demokratie e.V., presse@mehr-demokratie.de, mobil: 0178 – 816 30 17, www.mehr-demokratie.de

Berit Thomsen, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., thomsen@abl-ev.de, Tel.: 02381 – 905 31 72, http://www.abl-ev.de/

Yves Venedey, Pressesprecher Campact e.V., mobil 0151 268 468 93, presse@campact.de, www.campact.de

Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch, mobil 0152 572 334 84, wolfgang.rebel@berliner-wassertisch.info, www.berliner-wassertisch.info

Kampagnenpartner:

 

Erfolgreiche europäische Bürgerinitiative fordert:
Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.02.2014

Wasser ist ein Menschenrecht

Nach dem erfolgreichen Abschluss der europaweiten Unterschriftensammlung „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (right2water) fand heute im Europaparlament die Anhörung der Bürgerinitiative statt. Die Initiative fordert, die Regeln des europäischen Binnenmarktes nicht auf die begrenzte Ressource Wasser anzuwenden.

(Berlin, den 17. Feb. 2014) Der 17. Februar 2014 wird in die Geschichte der direkten Demokratie in der Europäischen Union eingehen. Darüber herrschte heute im Europäischen Parlament Einigkeit. Ca. 300 Bürger*innen aus der Europäischen Union waren angereist, um die Anhörung der erfolgreichen Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (right2water) zu verfolgen. Der stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich war ebenfalls vor Ort: „Der Erfolg der Bürgerinitiative right2water zeigt, dass die Menschen in der EU eine Privatisierung der Wasserversorgung ablehnen. Gemeinsam haben wir es geschafft, dass sie aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie genommen wurde. Scharf kritisiert wurden heute die von der Troika erzwungenen Privatisierungen der Wasserversorgung in Griechenland und Portugal. Unser Bündnis fordert, »dass die EU ihre rein marktwirtschaftliche Einstellung und ihre Ausrichtung auf den Wettbewerb ändert und statt dessen einem Modell den Vorzug gibt, das auf Rechten basiert und auf öffentliche Dienste setzt.«“

Dies entspricht auch der alten Forderung des Berliner Wassertischs (vgl. Wasser-Charta), die Berliner Wasserbetriebe wieder von einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in einen Eigenbetrieb umzuwandeln. Pressesprecher Wolfgang Rebel: „Allein die Betriebsform Eigenbetrieb stellt einen starken Schutzwall gegen erneute Privatisierungsversuche dar. Auch wenn das Wasser – vorerst – aus der Konzessionsrichtlinie genommen wurde: Mit dem derzeit verhandelten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) drohen neue Gefahren für die kommunale Wasserversorgung. Das alles zeigt: Es muss ein grundsätzlicher und unumstößlicher Beschluss der EU-Kommission gegen die Privatisierung der Wasserversorgung her! Bis zum 20. März hat die Kommission Zeit, sich zur Bürgerinitiative »Wasser ist ein Menschenrecht« zu äußern. Am 22. März ist Weltwassertag – dann werden wir Bilanz ziehen.“

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Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 17.01.2014

Gemeinsame Pressemitteilung

Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) und der Berliner Wassertisch erstatten gemeinsam Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum wegen des Verdachts der Untreue beim überteuerten Rückkauf der Anteile von RWE und Veolia an den Berliner Wasserbetrieben (BWB).

(Berlin, den 17. Jan. 2014) Dem Finanzsenator Herrn Dr. Nußbaum wird von den beteiligten Organisationen vorgeworfen, dass er die Vermögensgeschäfte, die zur Rekommunalisierung der BWB geführt haben, ohne Not vorschnell auf den Weg gebracht hat. Bei einem solchen Unternehmensverkauf wird der Kaufpreis nicht aus den Werten von Anlagen und Gebäuden berechnet, sondern als sogenannter „Ertragswert“ aus den Gewinnmargen des Unternehmens abgeleitet. Dieser Ertragswert sinkt, sobald das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens eine sinkende Rendite für das Unternehmen zur Folge hat.

Dazu sagt Rainer Heinrich, Wirtschaftsfachmann des Berliner Wassertischs: „Der Rückkaufpreis der Anteile von RWE und Veolia an den BWB entsprach nicht dem tatsächlichen Anteilswert. Er sicherte den Konzernen lediglich ihre auf der Grundlage der skandalösen Gewinngarantie kalkulierten Gewinne bis 2028. Der Finanzsenator hat den Konzernen voreilig den Abschied vergoldet. Damit hat er Millionenwerte verschleudert, die eigentlich den Berlinerinnen und Berlinern gehören.“

Auch Alexander Kraus, Vorstandsvorsitzender des BdSt kritisiert die Art des Rückkaufs: „Der Bund der Steuerzahler Berlin sieht in der Einschaltung der Berliner Staatsanwaltschaft die einzige Möglichkeit für eine Klärung der Frage, ob der Finanzsenator durch den frühzeitigen Anteilsrückkauf bereits vor Klärung der laufenden Gerichtsverfahren bewußt und ohne Zeitdruck geltendes Haushaltsrecht gebrochen hat. Durch die damalige Teilprivatisierung waren Finanzierungskosten für die Berliner Haushaltslöcher unzulässigerweise den Wasserkunden aufgebürdet worden, was die Preissenkungsverfügung des Bundeskartelamtes klar beweist. Nach der Auffassung des Steuerzahlerbundes hätte der Finanzsenator im Interesse des Landes abwarten müssen, ob die Gerichte diesen unsäglichen Zustand bestätigen und einer Preissenkung oder sogar Rückabwicklung den Weg ebnen, statt ihn zu zementieren.“

Holger Becker, der Pressesprecher des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer kritisiert ebenfalls die Vermögensgeschäfte: „Der voreilige Rückkauf der Anteile an den Berliner Wasserbetrieben widerspricht dem Volkswillen. Immerhin war es das Ziel des erfolgreichen Volksentscheids zum Berliner Wasser 2011, eine Rekommunalisierung herbeizuführen ohne den Konzernen unnötig Geld hinterherzuwerfen. Diesem gesetzgeberischen Auftrag ist die Exekutive nicht nachgekommen.“

In der Strafanzeige heißt es, aufgrund seines Verhaltens liege die Annahme nahe, dass der Senator seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt und damit gegen den § 266 des Strafgesetzbuches verstoßen habe. In dem an die Staatsanwaltschaft gerichteten Text heißt es weiter: „Damit hat der für die Vermögensgeschäfte verantwortliche Senator Nußbaum entgegen seinem Amtseid nicht seine ganze Kraft » … dem Wohle des Volkes« gewidmet, sondern die privaten Anteilseigner geschont und damit den Berlinerinnen und Berlinern für 30 Jahre die Rückzahlung der gesamten nunmehr überhöhten Rückkaufsumme von über 1,2 Mrd. EUR durch weiterhin überhöhte Wasserpreise über einen ausgelagerten Sonderhaushalt aufgebürdet.“

Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
www.steuerzahler-berlin.de

Alexander Kraus
info@steuerzahler-berlin.de
Kontakt: 030-7901070

Verband Deutscher Grundstücksnutzer
www.vdgn.de

Holger Becker
info@vdgn.de
Kontakt: 030-5148880

Berliner Wassertisch
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Wolfgang Rebel
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TTIP: Über 250.000 Unterschriften in nur fünf Tagen – Gemeinsame Pressemitteilung vom 17.12.2013

Protest gegen Transatlantisches Freihandelsabkommen / Bürger fordern Verhandlungsstopp

Berlin, 17.12.2013.  Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) trifft auf wachsenden Widerstand. Innerhalb von nur fünf Tagen appellierten bereits mehr als eine Viertelmillion Menschen auf www.campact.de an EU-Handelskommissar Karel De Gucht und EU-Parlamentspräsident Martin Schulz, die Verhandlungen über das Abkommen zu stoppen. Unter dem Motto „Keine Geschenke für Monsanto, BASF & Co“ warnen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, das Abkommen gefährde Europas Demokratie. Initiiert worden war die Aktion von Campact, Bündnispartner sind Mehr Demokratie e.V., das Forum Informatiker/innen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Berliner Wassertisch.

„Schon jetzt ist das einer der am besten laufenden Online-Appelle, die wir jemals gestartet haben“, sagte Maritta Strasser vom Kampagnennetzwerk Campact. „Das ist um so bemerkenswerter, weil das Abkommen bisher in den Medien kaum Thema war. Die Menschen wollen nicht, dass künftig Chlorhühnchen, Hormonfleisch und Gen-Essen auf ihren Tellern landet. Und sie wollen erst recht nicht, dass durch Sonderklagrerechte für multinationale Konzerne Demokratie und Rechtsstaat ausgehöhlt werden.“

Dr. Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie ergänzt: „Neben den Inhalten ist schon der Verhandlungsprozess selbst problematisch. Nur die EU-Kommission führt für die EU und deren Mitgliedsstaaten die intransparenten Gespräche. Lobby- und Wirtschaftsvertreter haben privilegierten Zugang.“

„Wir lehnen das geplante Abkommen ab, da unter dem Deckmantel des Schutzes des ‚geistigen Eigentums‘ die Rechte der InternetnutzerInnen unverhältnismäßig beschränkt würden und zudem Rückschritte beim Datenschutz drohen“ erklärt Werner Hülsmann, Beiratsmitglied des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FifF).

„Durch das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA kann den Ländern die Souveränität genommen werden, über gesetzliche Standards zukünftig selber zu entscheiden“, sagt Bernd Voß, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Auch wenn es heißt, dass die jetzigen Standards anerkannt werden sollen, dann ist zu erwarten, dass bei sich weiter entwickelnden gesellschaftliche und technische Anforderungen in den Ländern und Regionen keine erforderlichen neuen Standards und Rechtsrahmen mehr gesetzt werden können. Um beispielsweise den negativen Auswirkungen von Gentechnik oder Pflanzenschutz begegnen zu können, reicht heute ein Rechtsrahmen von vor 20 Jahren nicht mehr aus.“

Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertisches, der für eine kommunale Daseinsvorsorge eintritt: „Kaum haben die Bürger_innen Europas es mit ihrem Bürgerbegehren Wasser ist Menschenrecht geschafft, das Wasser aus der gefürchteten EU-Konzessionsrichtlinie zu verbannen, droht ihnen mit TTIP schon wieder die Gefahr der Wasser-Zwangsprivatisierung und damit der Verlust der guten Standards bei der Wasserversorgung. Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen!“

Pressekontakte:

Maritta Strasser, Campact e.V., strasser@campact.de, mobil: 0170 – 73 10 897

Regine Laroche, Mehr Demokratie e.V., presse@mehr-demokratie.de, mobil: 0178 – 816 30 17

Berit Thomsen, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V., thomsen@abl-ev.de, Tel.: 02381 – 905 31 72

Werner Hülsmann, Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) werner@fiff-ev.de, mobil: 0179 / 14 28 594

Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch, wolfgang.rebel@berliner-wassertisch.info, Tel: 030-851 68 85, mobil: 0152-57 23 34 84

Überteuert und NEOliberal. Bürgernahe und kostengünstige Rekommunalisierung geht anders!! – PRESSEMITTEILUNG VOM 3.12.2013

(Berlin, den 3. Dez. 2013) Gestern wurde der Kaufvertrag über den „Rückkauf der Anteile von Veolia an der Berlinwasser Beteiligungs GmbH (RVB)“ vollzogen. In seiner Pressemitteilung behauptet der Senat, damit „den Wunsch des Volksentscheids umgesetzt“ zu haben. Der Berliner Wassertisch als Initiator des Volksentscheids weist diese Aussage scharf zurück.

Dazu Rainer Heinrich (Vertrauensperson des Volksbegehrens): „Dass die Berliner Wasserbetriebe nun wieder 100% in kommunaler Hand sind, ist ein Teilerfolg direkter Demokratie. Jedoch hat sich das Bündnis rund um den Berliner Wassertisch von Anfang an für eine bürgernahe und kostengünstige Rekommunalisierung eingesetzt. Das Bürgernahe und Kostengünstige ist uns der Berliner Senat schuldig geblieben. Stattdessen hat die Regierung RWE und Veolia den Ausstieg vergoldet und dadurch die Perspektive auf einen Neuanfang bei den Berliner Wasserbetrieben verstellt.“

Die Schuldenlast werden die Berliner die nächsten dreißig Jahre zu spüren bekommen. Die ehemaligen Vertreter der Konzerne – Simon (für Veolia) und Bruckmann (für RWE) – bleiben weiter an der Spitze der Wasserbetriebe. Leidtragende der Konzernlobbyistenpolitik sind u.a. die Wasserwerker. Wenn, wie angedroht, 300-400 Stellen gestrichen werden, bleiben von ehemals über 6200 Arbeitsplätzen (1999) nur noch ca. 4200 übrig. Die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) – Türöffner für Ausschreibung und Privatisierung – wird beibehalten. Diese Art der Schein-Rekommunalisierung birgt – gerade angesichts des drohenden Transatlantischen Handelsabkommens (TTIP) – die Gefahr einer Re-Privatisierung.

Rainer Heinrich weiter: „Der Wassertisch wird sich weiter für die Rückabwicklung der Verträge via Organklage einsetzen. Wir wollen die Rahmenbedingungen schaffen, um unsere Berliner Wassercharta auch zur Anwendung zu bringen. Dazu gehört die Umstellung von einer AöR auf Eigenbetrieb. Außerdem muss noch die Kriminalgeschichte der Teilprivatisierung geschrieben werden! Wie bereits angekündigt, werden wir Strafanzeige gegen den Rückkauf stellen.“

Glasperlen für die Bürger, Diamanten für die Aktionäre
Der Leiter der Kommunikation Veolia Environment Deutschland Matthias Kolbeck (ehemals Pressesprecher und Büroleiter bei Finanzsenator Thilo Sarrazin) und Sylke Freudenthal, Geschäftsführerin Veolia Stiftung und seit Mai 2013 im Vorstand der Stiftung Naturschutz, kündigten anlässlich der Rekommunalisierung an, die Fördertätigkeit der Veolia-Stiftung in Berlin zu verringern. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Wenn ‚strukturelle Korruption‘ Konzernen nichts mehr bringt, dann beenden sie die Projekte. Die Konzerne RWE und Veolia haben dank einkalkuliertem Preismissbrauch seit 2001 hunderte Mio. Euro kassiert. Dagegen sind die 1,8 Millionen, die Veolia laut eigenen Angaben seit 2001 insgesamt für Projekte ausgegeben haben, geradezu lächerlich. Das Land darf sich nicht von Konzernen erpressen lassen.“

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Rekommunalisierung bringt Preissenkung. Aber wer bezahlt für die niedrigeren Wasserpreise? – PRESSEMITTEILUNG VOM 20.11.2013

Koalitionsverhandlungen über den Doppelhaushalt 2014/15 haben nach Zeitungsberichten ergeben, dass die Frischwasserpreise schon 2014 dauerhaft um knapp 15 % gesenkt werden sollen. Diese Preissenkung kann aber angesichts der Finanzierungskosten für die Rekommunalisierung nur durch weiteren Druck auf die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und ihre Beschäftigten erwirtschaftet werden.

(Berlin, 20. November 2013) Unmittelbar nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses, die Anteile von Veolia an den Wasserbetrieben zurückzukaufen, verkündete Finanzsenator Nußbaum am 7. November in der Abendschau, man werde die Berliner*innen um 60 Mio. EUR im Jahr entlasten und die Wasserpreise um ca. 15 % senken. Nach der Einigung von SPD und CDU über den Doppelhaushalt sollen nun plötzlich 26 Mio. EUR Gewinnverzicht des Landes ausreichen, um den gleichen Effekt zu erzielen. „Abgesehen davon, dass nur die Frischwasser-preise sinken werden und dies aufgrund der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes nicht freiwillig geschieht, muss die Differenz von 34 Mio. EUR irgendwie erwirtschaftet werden. Wir haben den dringenden Verdacht, dass dies auf dem Rücken der Beschäftigten durch technische und organisatorische Rationalisierungen aus den Wasserbetrieben herausgeholt werden soll, denn die Finanzierung des Rückkaufs der Privatanteile von RWE und Veolia lässt nichts anderes zu“, sagt Rainer Heinrich, Betriebswirtschaftler des Wassertischs.

Gestützt wird diese Annahme durch die Äußerungen von Wirtschaftssenatorin Yzer selbst. Um die Tarife abzusenken, habe man zu diesem Zweck das interne Kostensenkungsprogramm „Nachhaltig Effiziente Optimierung“, kurz NEO, aufgelegt, berichtete die Senatorin am 24. Oktober in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses. Auch die vorzeitige Vertrags­erneuerung des Vorstandsvorsitzenden Simon bis Juni 2016 sei zur Umsetzung des wichtigen Projekts NEO erforderlich gewesen, so Yzer in Beantwortung von Kleinen Anfragen der Abgeordneten Kofbinger und Lederer. NEO entspricht somit der NEO-liberalen Grundhaltung der BWB-Leitung. 300 Arbeitsplätze bei den Wasserbetrieben sollen gestrichen werden. Auslagerungen werden wahrscheinlich.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Es war niemals das Ziel des Volksentscheids, Wasserpreissenkungen auf Kosten der Beschäftigten der Wasserbetriebe zu erreichen. Wir werden es deshalb nicht zulassen, dass der Senat Wasserwerker und Bevölke­rung gegeneinander ausspielt. Das Programm NEO zeigt, wie sich der fehlende finanzielle Spielraum nach dem überteuerten Rückkauf negativ auswirkt. Der Wassertisch fordert daher nach wie vor, dass die Privatisierungsverträge von 1999 nach einem erfolgreichen Ausgang der Organklage der Piratenfraktion rückabgewickelt werden müssen. Nur so gibt es einen wirklichen Spielraum für Preissenkungen, ohne dass dies auf Kosten der Wasserwerker geht.“

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Rückkauf Veolia-Anteile BWB: Schein-Sieg der direkten Demokratie. Wassertisch wird wegen Untreue klagen – PRESSEMITTEILUNG VOM 07.11.2013

Heute wurde der Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Für einen Kaufpreis von 590 Mio. EUR und weiteren Abgeltungen von ca. 50 Mio. EUR übernimmt die landeseigene Beteiligungsgesellschaft BWB Rekom Berlin GmbH & Co. KG die Veolia-Anteile an den BWB. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit zu 100 Prozent in Landesbesitz.

(Berlin, 7. November 2013) Dieser Rückkaufpreis ist ein goldener Handschlag für Veolia auf Kosten der Bürger*innen. Zur Zeit sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig. Die Klage der BWB gegen die Preis­senkungsverfügung des Bundeskartellamts steht kurz bevor. Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf den Unternehmenswert und damit auf den Rückkaufpreis haben. An eine erfolgreiche Organklage der Piratenfraktion, die der Berliner Wassertisch initiiert hat, kann sich sogar eine Rückabwicklung der Teil­pri­vatisierung anschließen. Mit dem Vertragsabschluss vor Klärung der Rechtslage schenkt der Senat dem Konzern mindestens eine dreistellige Millionensumme, die die BWB durch hohe Wasserpreise erwirt­schaf­ten müssen. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des erfolgreichen Volksbegehrens UNSER WASSER: „Mit dem überhöhten Rückkauf sowohl der RWE- als auch der Veolia-Anteile handelt der Berliner Senat seinem Amtseid zuwider, »Schaden von den Berliner Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden«. Die überteuerten Rückkäufe erfüllen unserer Ansicht nach den Tatbestand der fortgesetzten Untreue. Darum werden wir Klage erheben.“

Eine Rekommunalisierung, bei der die Konzernvertreter am Ruder bleiben, ist eine Scheinrekommunalisierung
Dass Klaus Wowereit und Frank Henkel weiterhin die Interessen der Wasserlobby bedienen, ist auch daran zu erkennen, dass Jörg Simon Vorstandsvorsitzender der BWB bleibt. Simon vertritt seit 1999 die Interessen von Veolia. Ebenso bleibt der RWE-Vertreter Frank Bruckmann Mitglied des dreiköpfigen Vorstands. Damit stellen SPD und CDU zwei Konzernvertreter an die Spitze der Wasserbetriebe und des neuen Stadtwerks, die für jahrelangen einkalkulierten Preismissbrauch, die Reduzierung von Investitionen in die Infrastruktur, den Abbau von Arbeitsplätzen, die Schließung von Wasserwerken mit den bekannten negativen Folgen (Stichwort: nasse Keller) u. a. verantwortlich sind. Wer die Wasserkunden bis jetzt gewissenlos übers Ohr gehauen hat, wird sich nicht für eine neue Unternehmenskultur einsetzen, wie es die 666.000 Bürger*innen mit ihrem Volksentscheid gefordert haben. Einer Re-Privatisierung und neuen Public-Private-Partnership-Verträgen (PPP) sind Tür und Tor geöffnet. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Das Vorgehen des Senats ist eine skandalöse Missachtung der direkten Demokratie. In zwei Volksentscheiden gab es eindeutige Voten für eine nachhaltige kommunale Daseinsvorsorge. Die große Koalition betreibt nach wie vor Lobbyistenpolitik. Wir brauchen einen neuen Politikertypus, der den Bürgerwillen nicht nur scheinbar, sondern auch inhaltlich umsetzt!“

Der Berliner Wassertisch fordert eine Neugründung der BWB als Eigenbetrieb des Landes und die Festschreibung einer Wassercharta [http://localhost/wassertisch/?p=2620] mit verbindlichen Unternehmenszielen, die ausschließlich einer nachhaltigen Daseinsvorsorge der Bürgerschaft dienen!

Anlässlich des Rückkaufs:
Argumente gegen den Rückkauf: http://l.hh.de/WT_Argumente2013;
Forderungskatalog des Berliner Wassertischs: http://l.hh.de/WT_Forderungen2013

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Energie-Volksentscheid: Klares JA – aber zu hohes Quorum – PRESSEMITTEILUNG VOM 05.11.2013

Der Energietisch hat sein Ziel, ein Volksgesetz zu schaffen, am Sonntag nicht erreicht. Trotzdem gab es eine überwältigende Mehrheit von 83 Prozent.

(Berlin, 5. November 2013) Dass die Berliner in Volksentscheiden auch ein klares Nein äußern können, haben sie klar bei dem Volksentscheid „pro Reli“ bewiesen. Vorgestern haben aber nur um 0,9 Prozent gefehlt, um das Quorum von 25% der stimmberechtigten Berliner zu erreichen.
Die Aussage des Volksentscheids ist jedoch unmissverständlich: 83,0 % der Abstimmenden stimmten für den Gesetzentwurf des Energietischs.

Der Wassertisch schließt sich deshalb der Einschätzung an, dass dieser Volksentscheid in vielen anderen Bundesländern erfolgreich verlaufen wäre, so z. B. in Hamburg, wo das Quorum nur 20% beträgt.

Es wäre daher ein wünschenswerter Akt des Respekts vor der demokratischen Meinungsbildung, wenn das Abgeordnetenhaus dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung verhilft. Daher unser Appell an das Abgeordnetenhaus, den Gesetzentwurf so zu beschließen, wie er am 3. November zur Abstimmung stand.

Michael Efler, Vertrauensperson des Energie-Volksbegehrens, sagt auf die Frage, wie es nun weitergehen soll: „Wir lassen auf keinen Fall locker. Es ist offenkundig geworden, dass die Mehrheit der Bürger wünscht, die Daseinsvorsorge unter kommunale Regie zu stellen und demokratisch mitzugestalten. Das gilt für Energie, für Wasser, Nahverkehr und Krankenversorgung. Deshalb geht es jetzt darum, das Bündnis dafür noch breiter zu machen und sich mit allen Akteuren auf dem Feld der Daseinsvorsorge enger zusammenzuschließen.“

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„Rekommunalisierung“ à la SPD und CDU: Veolia- und RWE-Vertreter sollen Chefs des neuen Stadtwerks werden – PRESSEMITTEILUNG VOM 24.10.2013

Heute wurde im Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD und CDU die Gründung eines Stadtwerkes beschlossen.

(Berlin, 24. Oktober 2013) Das Stadtwerk wird eine Tochtergesellschaft der Berliner Wasserbetriebe sein. Das hat zur Folge, dass die Vorstände der Wasserbetriebe Jörg Simon und Frank Bruckmann auch beim zukünftigen Stadtwerk das Sagen haben werden. Jörg Simon vertritt laut Konsortialvertrag seit 1999 die Interessen von Veolia bei den BWB. Frank Bruck­mann wiederum wurde von RWE in den Vorstand eingesetzt. Schon allein aus diesem Grund hält der Berliner Wassertisch das Stadtwerkkonzept des Senats für verfehlt. Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist vollkommen absurd: Das >kommunale< Stadtwerk soll von Veolia und RWE geführt werden! Das beweist erneut, dass die SPD-CDU-Regierung ihre Konzernlobbyistenpolitik der 90er Jahre konsequent fortsetzt. Wir möchten hiermit alle Bürger*innen Berlins auffordern, am 3.11. das Volksbegehren des Energietischs und dessen gemeinwohlorientiertes Stadtwerkkonzept zu unterstützen und mit JA zu stimmen. Auch Briefwahl ist möglich. (Infos zum Volksbegehren unter: http://www.berliner-energietisch.net/ )

Einsicht in den geheimen Veolia-Rückkaufvertrag weiter verwehrt.
Am 30. September hatte der Berliner Wassertisch einen Antrag nach IFG auf Einsicht in den geheimen Veolia-Rückkauf-Vertrag gestellt. Erst heute erhielt er die Ablehnung, obwohl §15.5 (IFG) bestimmt: „Will die öffentliche Stelle den Antrag zurückweisen, so ist der Antragsteller oder die Antragstellerin innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung nach Absatz 1 zu bescheiden.

Rainer Heinrich sagt zur Ablehnung: „Es ist unglaublich, dass die Geheimhaltungspolitik zugunsten der Konzerne fortgesetzt wird und wir keine Einsicht in den Rückkaufvertrag erhalten, der von so weitreichender Bedeutung für die Berliner Bevölkerung ist. Es ist wieder das Schlimmste zu befürchten! Als Vertrauensperson des Volksbegehrens UNSER WASSER fordere ich erneut ein Moratorium des Rückkaufs!“

* Im Anhang befinden sich eine Zusammenstellung der Argumente gegen den Rückkauf der Veolia-Anteile und eine Liste mit Forderungen des Berliner Wassertischs

Veranstaltungshinweise:
2.11.2013, 20h: Teatro Trono: „Hasta La última Gota – bis zum letzten Tropfen.“ Theater und Diskussion. Veranstaltung von Compa e.V. in Kooperation mit Berliner Wassertisch u. Regenbogenkino. (Ort: Regenbogenkino, Lausitzerstr. 22, 10999 Berlin)

Logo Bildungswerk Demokratie und Umweltschutz6.11.2013, 18h: „Bottled Life.“ Film und Gespräch. Mit Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW), Berliner Wassertisch, Brot für die Welt. (Ort: Bali Kino, Teltower Damm 33, 14169 Berlin)
Eine Veranstaltung des Bildungswerks für Demokratie und Umweltschutz e.V. in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wassertisch und dem Bali-Kino, realisiert mit Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie.

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Wasserbetriebe: Landesbürgschaft nimmt Berliner Wasserkunden als Geiseln – PRESSEMITTEILUNG VOM 27.09.2013

Der erste Schritt zum Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben wurde im gestrigen Plenum des Abgeordnetenhauses vollzogen: die erste Lesung des Gesetzes „zur Sicherstellung der Finanzierung der vollständigen Rekommunalisierung der Berlinwasser-Gruppe (BWG-Finanzierungs-Sicherstellungsgesetz)“.

(Berlin, 27. September 2013) In seiner gestrigen Sitzung hat das Berliner Abgeordnetenhaus zwei Anträge der Linksfraktion mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt, bei denen es um die Senkung der Wasserpreise ging. Gleichzeitig wurde aber ein Gesetz eingebracht, das die Voraussetzung für eine 100%ige Kreditfinanzierung des Rückkaufs der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben und damit einen Schattenhaushalt von 1.290 Mio. EUR schaffen soll. Damit werden für die nächsten 30 Jahre Kreditlaufzeit die jetzt schon hohen Wasserpreise nur noch weiter steigen. Die Zeche müssen alle Wasserkunden, auch die mit geringem Einkommen, bezahlen. Dieser Vorgang zeigt die Unredlichkeit der Regierungskoalition. Ein SPD-Sprecher meinte noch frech, die unter Vorbehalt gewährte Rückzahlung von Frischwasser-Geld aufgrund der Kartellamtsverfügung erfülle den Wunsch der Berliner nach niedrigen Wasserpreisen, wie es im Volksentscheid zum Ausdruck gekommen sei.

Der Berliner Wassertisch begrüßt es ausdrücklich, dass Veolia Berlin verlassen will. Damit wird deutlich, dass dem Konzern das Pflaster zu heiß wird, in einer Stadt, in der die Mehrheit der Bevölkerung Privatisierungen der Daseinsvorsorge, besonders beim Wasser, ablehnt und in der die Piratenfraktion über eine Organklage die vertraglichen Grundlagen der bisherigen Profitschneiderei des Konzerns als verfassungswidrig angreift.

Der Berliner Wassertisch lehnt es aber entschieden ab, dass Veolia der Rückzug auf Kosten der Berliner*innen vergoldet werden soll. Dass sowohl Veolia als auch die SPD/CDU-Koalition jetzt aufs Tempo drücken, hat einen einfachen Grund: Die anhängigen Verfahren beim Verfassungsgericht Berlin sollen keine Wirkung mehr entfalten können! Die Angelegenheit soll jetzt schnell vom Tisch, damit diese Verfahren – wenn sie dann verhandelt werden – keine Resonanz mehr in der Öffentlichkeit finden. Würde der Ausgang der Organklage abgewartet, könnte die Rekommunalisierung auf dem Wege der Rückabwicklung der Verträge dagegen viel billiger sein.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Veolia und der Berliner Senat wissen genau, dass die Wasserverträge immer verfassungswidrig waren. Wir Berliner Bürgerinnen und Bürger müssen aber im Interesse unserer Demokratie darauf bestehen, dass erst das Verfassungsgericht spricht und danach die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe erfolgt. Zeitdruck zu erzeugen, um damit Menschen zu nachteiligen Verträgen zu überreden, ist eine bekannte Methode unseriöser Geschäftemacher. Darauf darf Berlin nicht hereinfallen.“

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Wasserbetriebe: Senatsbeschluss zum Rückkauf der Veolia-Anteile tastet Holdingstruktur nicht an – PRESSEMITTEILUNG VOM 18.09.2013

Eine dürre Pressemitteilung der Senatskanzlei von gestern bestätigt, dass der Berliner Senat den Veolia-Rückkauf rechtlich genauso abwickeln möchte wie den Rückkauf der RWE-Anteile im letzten Jahr. Details des Vertrages aber bleiben weiter geheim.

(Berlin, 18. September 2013) In seiner gestrigen Sitzung hat der Berliner Senat dem bereits paraphierten Rückkaufvertrag zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und Veolia zugestimmt. Wenn auch das Abgeordnetenhaus einwilligt, würden die letzten noch privaten Anteile der Berliner Wasserbetriebe (BWB) bald wieder in öffentliches Eigentum übergehen.

Im Gegensatz zu dem im letzten Jahr unmittelbar nach Unterzeichnung veröffentlichten RWE-Rückkaufvertrag ist der am 10. September 2013 unterschriebene Veolia-Rückkaufvertrag immer noch geheim. Im RWE-Rückkaufvertrag von 2012 war unter Ziff. 14.1 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Offenlegungsgesetz des Wasservolksentscheids als gesetzliche Grundlage für die Offenlegung benannt worden. Warum wird jetzt von der damaligen Praxis abgewichen und der neue Vertrag wieder geheim gehalten?

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir müssen annehmen, dass der Vertrag noch Details zugunsten Veolias enthält, die jetzt noch nicht an die große Glocke gehängt werden sollen. Eines scheint ziemlich klar zu sein: Die gesellschaftsrechtliche Struktur, die extra für die Profitbedürfnisse der privaten Wasserkonzerne geschaffen wurde, bleibt zunächst bestehen. Wenn jetzt die von den privaten Anteilseignern vorgeschlagenen Vorstände nicht ausgewechselt werden, bleibt auch ihr Einfluss weiter vorhanden. Das kann man nicht wirklich als Rekommunalisierung bezeichnen.“

Der Verkauf seiner Anteile und die damit verbundene Verkleinerung des Veolia-Schuldenbergs von 11,3 Mrd. Euro bedeuten nicht, dass der Konzern seine Interessen in Berlin aufgibt. Matthias Kolbeck, Pressesprecher von Veolia Wasser, erklärte noch vor kurzem, dass Veolia kein Interesse an großen Kapitalbeteiligungen habe, sondern vielmehr Dienstleistungsverträge bevorzuge. Veolia behauptet zwar, sein Wasser-Know-How nach Berlin mitgebracht zu haben. Tatsache ist aber, dass der Konzern umgekehrt die Patente der Berliner Wasserbetriebe international nutzt. Auch Veolias Festhalten am Berliner Kompetenzzentrum Wasser zeigt, wie wichtig Berlin für den internationalen Konzern weiterhin bleibt.

Da der SPD/CDU-Senat weiterhin die Interessen der Konzerne bedient (goldener Handschlag für Veolia) und nicht erkennen lässt, wie er bei der Lösung der vielen offenen Fragen im Bereich der Wasser-Daseinsvorsorge vorankommen will, muss die Diskussion hierüber von der Zivilgesellschaft, von den Berlinerinnen und Berlinern selbst geführt und müssen die Hebel zur Umsetzung gefundener Lösungen auch von ihnen entwickelt und genutzt werden. Nur dann wird man von echter Rekommunalisierung sprechen können. Zum „Goldenen Handschlag“ erklärt der Mitbegründer des Berliner Wassertischs, Rainer Heinrich: „Weil der Finanzsenator die beim Landesverfassungsgericht laufenden Prozesse bei den Ankaufsverhandlungen nicht berücksichtigt hat, dürfte der Tatbestand der Untreue erfüllt sein.“

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