Senat ignoriert mit Rückkauf der Veolia-Anteile Verfassungsklage – PRESSEMITTEILUNG VOM 10.09.2013

Finanzsenator Nußbaum hat heute mitgeteilt, dass die Verhandlungen über den Rückkauf der Veolia-Anteile an den Wasserbetrieben abgeschlossen sind. Der Rückkaufpreis soll 590 Mio. EUR betragen.

(Berlin, 10. September 2013) Mit der Unterschrift unter den Rückkaufvertrag wird der Weg zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Wasserbetriebe (BWB) eröffnet. Das ist zu begrüßen. Trotzdem hätte der SPD/CDU-Senat damit warten müssen, bis wichtige Verfahren, wie das Bundeskartellamtsverfahren und das von der Piratenfraktion eingeleitete Organstreitverfahren, abgeschlossen sind. Mit ihrer jetzigen Vorgehensweise zeigt die Regierungskoalition, dass sie eher die Interessen Veolias mit einem goldenen Handschlag erfüllen will als den Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer kostengünstigen, bürgernahen Rekommunalisierung der BWB und niedrigeren Wasserpreisen. Nach Meinung des Wassertischs muss sich der Senator bei einer solchen Vorgehensweise den Vorwurf der Untreue gefallen lassen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Schnell, schnell, Deckel drauf! scheint das Motto des Finanzsenators zu sein. Nußbaum tut so, als sei der jetzige übereilte Rückkauf ohne Alternative. Würde er dagegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes über die Organklage abwarten, gäbe es wahrscheinlich die sehr viel günstigere Option einer Nichtigerklärung und Rückabwicklung der Wasserverträge.“

Auch andere noch anstehende Verfahren, wie die Normenkontrollklage gegen die Manipulierbarkeit der Verzinsungsregelung im Berliner Betriebegesetz, würden wahrscheinlich dazu führen, dass der Unternehmenswert der Wasserbetriebe und damit auch ein dann auszuhandelnder Rückkaufpreis des Veolia-Anteils wesentlich niedriger ausfallen würde. Damit könnte sich auch ein Spielraum für sinkende Wasserpreise ergeben, was bei Inkraftsetzung des heute ausgehandelten Vertrags für weitere 30 Jahre Zukunftsmusik bleiben dürfte.

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Für ein Moratorium bei den Rückkaufverhandlungen des Senats mit Veolia – PRESSEMITTEILUNG VOM 26.08.2013

Der Berliner Wassertisch hat am 22. August in einem Offenen Brief die Abgeordneten des Berliner Landesparlaments aufgefordert, sich für ein Moratorium bei den Rückkaufverhandlungen des Senats mit Veolia einzusetzen.

(Berlin, 26. August 2013) Gegenwärtig werden die Weichen für einen Rückkauf der privaten Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) durch den SPD/CDU-Senat gestellt. Die Forderung des Berliner Wassertischs nach einer Unterbrechung der Rückkaufverhandlungen (Moratorium) bis „die noch offenen Gerichtsverfahren geklärt sind“ entspricht dem Wunsch der Berlinerinnen und Berliner nach einer kostengünsti­gen, bürgernahen Rekommunalisierung der BWB und niedrigeren Wasserpreisen. Erst nach einer gerichtlichen Überprüfung des Privatisierungs-Vertragswerks kann seriös darüber entschieden werden, welche Form der Rekommunalisierung der BWB für das Land und seine Bürger am besten ist. Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs sagt dazu: „Finanzsenator Nußbaum tut so, als sei die von ihm befürwortete Variante einer Rekommunalisierung ohne Alternative. Das ist eine bewusste Täuschung der Berliner Bevölkerung. Würde er das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes über die Organklage der Piratenfraktion abwarten, gäbe es wahrscheinlich die sehr viel günstigere Option einer Nichtigerklärung und Rückabwicklung der Wasserverträge.

In dem offenen Brief an die Parlamentarier kritisiert der Wassertisch nicht nur die viel zu hohe Summe des Rückkaufs, die noch um ca. 90 Mio. über der RWE-Rückkaufsumme liegen soll. Es geht auch darum, durch die zwei beim Berliner Verfassungsgerichtshof anstehenden Verfahren endlich öffentlich aufzudecken, wie diese Privatisierung mit verfassungswidriger Gewinngarantie und einkalkuliertem Preismissbrauch überhaupt eingeführt und bis heute durchgehalten werden konnte. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Der Senat hätte als Vertragspartner der Wasserkonzerne die verfassungswidrigen Wasserverträge schon längst vor Gericht bringen können. Die unter diesen Umständen vom Senat hochgehaltene Vertragstreue ist ein Skandal. Der Rückkaufpreis entspricht der Summe von Veolias Gewinnen bis zum Jahr 2028. Das ist die Fortsetzung der Vertragspolitik von 1999.

Selbst wenn ein positiver Ausgang der anstehenden Verfahren nicht zu einer Rückabwicklung der Verträge genutzt werden sollte, würde der Rückkaufpreis u.a. wegen des Wegfalls der Gewinngarantie deutlich geringer ausfallen.

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Wasserbetriebe: Senat betreibt Rekommunalisierung im Interesse Veolias – nicht im Interesse Berlins – PRESSEMITTEILUNG VOM 07.08.2013

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat gestern mitgeteilt, dass man sich mit Veolia „auf wesentliche Elemente der Vertragsstruktur über den Rückkauf des Anteils von Veolia an den Berliner Wasserbetrieben geeinigt“ habe.

(Berlin, 7. August 2013) Finanzsenator Nußbaum und Staatssekretärin Sudhof waren zu diesem Zweck eigens nach Paris gereist. Laut einem von der taz veröffentlichten internen Eckpunktepapier des Finanzsenators hatte Veolia erst im April die Bereitschaft zum Komplettausstieg erklärt. Dies geschah offenbar erst nach dem Bekanntwerden der von der Piratenfraktion beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereichten Organklage. Diese richtet sich gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch die berüchtigte Gewinngarantie in den Wasserverträgen.

Nachdem sich Veolia lange zierte, aus dem Berliner Wassergeschäft ganz auszusteigen, kann es nun nicht schnell genug gehen. Der Berliner Wassertisch wie auch der Fachabgeordnete der Piraten, Gerwald Claus-Brunner, fordern deshalb ein Verhandlungs-Moratorium, bis die Entscheidungen im Organstreitverfahren vor dem Berliner Verfassungsgericht und im Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Kartellamtsverfügung gefallen sind. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist ein Skandal, dass kurz vor diesen gerichtlichen Entscheidungen mit einem Blitz-Vertrag Fakten geschaffen werden sollen. Beide Verfahren können erheblichen Einfluss auf einen möglichen Rückkaufpreis haben. Würde vom Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt, könnten die Verträge gegen die Interessen Veolias von Anfang an für nichtig erklärt werden.“

Sollte das Verfassungsgericht der Piratenklage Recht geben, wäre eine wesentlich kostengünstigere Rückabwicklung der Verträge möglich und die wahrscheinliche Bestätigung der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts hätte zur Folge, dass der Ertragswert der Berliner Wasserbetriebe erheblich niedriger angesetzt werden müsste. Der Wert des Veolia-Anteils würde dadurch in den Keller fallen. Der SPD/CDU-Senat aber verschwendet erneut das Geld der Berliner Bürger*innen, um die Diskussion über die verfassungswidrigen Grundlagen der Teilprivatisierung rasch zu beenden und so sein rechtswidriges Handeln zu vertuschen. Der Berliner Wassertisch fordert daher alle Berliner Abgeordneten auf, dem Blitzrückkauf nicht zuzustimmen, sondern auf einem Moratorium im Interesse Berlins und zur Bewahrung der Rechtsstaatlichkeit zu bestehen.

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Berliner Wassertisch hat nachgerechnet: Wasser-„Gangster“ RWE und VEOLIA erhöhten Preise teilweise um 80 Prozent und mehr! – PRESSEMITTEILUNG VOM 26.07.2013

Das Bundeskartellamt hat bereits festgestellt, dass die Berliner Bürger mittlerweile missbräuchlich überhöhte Preise in Höhe von 20–30 Prozent zahlen. Das war nicht immer so. Geschickt getarnt durch verschiedene Tarifänderungen waren die Preise erst seit der Teilprivatisierung durch RWE und VEOLIA so in die Höhe geschossen. Damit jede Bürgerin und jeder Bürger die persönliche Preiserhöhungs-Rate berechnen kann, stellt die Bürgerinitiative auf ihrer Webseite www.berliner-wassertisch.info einen Preiserhöhungs-Rechner als Berechnungswerkzeug zur Verfügung.

(Berlin, 26. Juli 2013) In einer Musterrechnung hatte der Berliner Wassertisch für ein normales Berliner Mietshaus eine Privatisierungsmaut von 35 Prozent festgestellt. Bei einzelnen Haushalten sind die Wasserpreise jedoch um 80 Prozent in die Höhe geschossen. Der Grund für diese unterschiedlichen Zahlen liegt darin, dass die Wasserkonzerne nicht nur das Wasser überteuert, sondern auch die Preisgestaltung zum Tarif-Dickicht umgebaut haben. Der Berliner Wassertisch hat daher ein Berechnungs-Werkzeug entwickelt, mit dem jeder Bürger mit einem Mausklick nachvollziehen kann, was ihn die Wasserprivatisierung gekostet hat. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Es ist nicht überraschend, dass die Konzerne zu vertuschen versuchen, in welchem Maße sie sich bei den Bürgern bedienen. Das ist nicht anders zu erwarten. Es ist jedoch ein Skandal, in welchem Maße SPD und CDU ihnen als Konzernlobbyisten erlauben, die Preise zu missbrauchen.“

Vor der Privatisierung gab es nur transparente Mengenpreise für den Kubikmeter Wasser. Doch dann wurde es unübersichtlich. Im Juli 2007 führten die Wasserbetriebe sogenannte Grundpreise ein, die nun zusätzlich zum Mengenpreis bezahlt werden müssen. Die Grundpreise wurden 2009 verdoppelt und 2010 noch einmal um 50 Prozent erhöht. Dadurch sind die Kosten besonders bei kleinen Wasser-Abnahmemengen stark gestiegen. Vor der Einführung der Grundpreise war es zudem relativ unwichtig, welche Zählergröße eingebaut war. Jetzt hängt aber ein wachsender Anteil des Wassergeldes von der Zählergröße ab. Größere Zähler bedeuten für die Wasserbetriebe höhere Einnahmen. Kein Wunder, dass sie z. B. mit abschreckenden Fragebögen Schwierigkeiten machen, wenn Hausbesitzer unnötig große Wasserzähler durch kleinere ersetzen lassen wollen.

Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher des Wassertischs: „Es ist sehr zu hoffen, dass das Berliner Verfassungsgericht im Rahmen der Organklage der Piratenfraktion die Verfassungswidrigkeit der Wasserverträge feststellt. Das Vertragswerk muss rückabgewickelt werden, damit der Weg für eine kostengünstige, transparente und bürgernahe Rekommunalisierung frei wird. Ein Rückkauf, der dem Wasserkonzern Veolia noch einmal eine dreistellige Millionensumme hinterherwirft, muss verhindert werden.“

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Politischer Bankrott: Senat versucht Energie-Volksentscheid ins Aus zu manövrieren – PRESSEMITTEILUNG VOM 16.07.2013

(Berlin, 16. Juli 2013) Heute hat der SPD/CDU-Senat den Termin für den Energie-Volksentscheid von der Bundestagswahl getrennt. Die Abstimmung findet nun sechs Wochen später am
3. November statt. Mehrkosten: 1,4 Mio. Euro.

Trotz deutlicher Proteste hat der SPD/CDU-Senat auf Vorschlag von Innensenator Henkel (CDU) entschieden: Berlinerinnen und Berliner müssen nach der Bundestagswahl ein zweites Mal zur Wahlurne gehen, wenn sie ihre demokratischen Bürgerrechte wahrnehmen wollen. Der Grund dafür ist offensichtlich: Der Senat hofft, dass der Volksentscheid am 25%-Quorum scheitert. Nach dem Abstimmungsgesetz müssen mindestens 25% der Berliner Wahlberechtigten zur Wahl gehen und mit Ja stimmen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wenn die Maschinerie der Meinungsmache stottert und die reale Gefahr besteht, dass die Bürger für die Interessen der Gemeinschaft anstatt für die Interessen großer Konzerne stimmen, dann sind die Sonntagsreden von SPD und CDU über Bürgerdemokratie keinen Pfifferling mehr wert. So etwas nennt man Arroganz der Macht.“

Stattdessen gibt der Senat viel Geld für die Behinderung der Bürgerdemokratie aus. Wenn es um die Durchsetzung eigener Macht geht, spielen Finanzen plötzlich keine Rolle mehr. 1,4 Mio. sind zwar „Peanuts“, verglichen mit den 1,4 Milliarden(!), die der Senat an die Wasserkonzerne RWE und Veolia gezahlt hat bzw. noch zahlen will, statt den Ausgang der Piraten-Verfassungsklage abzuwarten. Das politische Handlungsmuster aber ist dasselbe: Der Bürgerwille wird zugunsten von Konzernen systematisch missachtet. Sind es beim Wasser die Interessen von Veolia und RWE, die geschützt werden, so ist es bei der Energie der Atom- und Braunkohlekonzern Vattenfall.

Der für den Volksentscheid-Termin zuständige Senator Henkel bewies durch seine Entscheidung für einen Extra-Termin seinen grenzenlosen Opportunismus. Als 2009 über den Abstimmungs­termin für die Bürgerinitiative pro Reli debattiert wurde, setzte er sich – entsprechend der Linie der CDU – für die Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Europawahl ein. Die SPD, die damals getrennte Termine wollte, attackierte er mit folgenden Worten: „Sie wollen eine möglichst niedrige Wahlbeteiligung, weil Sie die Meinung des Volkes fürchten.“ Die SPD ist aber keinen Deut besser: Der Beschluss des Landesvorstands, den Volksentscheid mit der Bundestagswahl zusammenzulegen, wurde heute von den SPD-Senatsmitgliedern schlicht ignoriert.

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasservolksbegehrens: „Demokratische Prinzipien dürfen nicht zur Manövriermasse des Parteienstreits verkommen. Wenn solche Repräsentanten Krokodilstränen über den Politikverdruss in der Bevölkerung verlieren, sagen wir: Durch ihren Opportunismus führen sie genau diesen Politikverdruss erst herbei und fügen damit unserer Demokratie schweren Schaden zu.“

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Organklage im Nacken: Senat und Veolia drücken beim Rückkauf aufs Tempo – PRESSEMITTEILUNG VOM 5.07.2013

(Berlin, 5. Juli 2013) Wie gestern durch eine Veröffentlichung von Senatsunterlagen durch die taz bekannt wurde, soll der Rückkauf der Veolia-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land möglichst noch in diesem Jahr unter Dach und Fach gebracht werden.

Nach dem Senatsbeschluss zur „Rekommunalisierung der Berlinwasser Holding“ vom 25. Juni 2013 ist jetzt klar: Veolia will nur einem Rückkauf zustimmen, der sich am Rückkauf der RWE-Anteile vom Herbst 2012 orientiert. Obwohl im Gesetz für den Haushalt 2012/13 die erforderliche Bürgschaft fehlt, soll die Transaktion möglichst noch in diesem Jahr vollzogen werden. Es stünden bei Veolia im nächsten Jahr nicht mehr die bisherigen Verhandlungsführer zur Verfügung, mit denen bislang konstruktive Gespräche möglich gewesen seien, heißt es in der geleakten Senatsunterlage.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Ein Wechsel der Veolia-Verhandlungsdelegation ist beileibe nicht der Grund für das gewollte hohe Verhandlungstempo – der liegt ganz woanders: Senat und Veolia wollen mit dem schnellen Rückkauf Fakten schaffen, anstatt Gefahr zu laufen, bei einem Erfolg der Organklage mit nichtigen, weil verfassungswidrigen Verträgen konfrontiert zu sein, die rückabgewickelt werden müssten.“

Das Angebot, sich nun vollständig aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, machte Veolia kurz nach Bekanntwerden der Organklage der Piratenfraktion. Diese richtet sich gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch die berüchtigte Gewinngarantie in den Wasserverträgen und ist nun beim Verfassungsgericht Berlin anhängig.

Eine juristische Prüfung der Verträge birgt für den Wasserkonzern das Risiko, dass die Privatisierungsverträge von Anfang an für nichtig erklärt werden könnten. Dann würde eine Rückabwicklung notwendig, bei der unrechtmäßig erhaltene Gewinne mit der Rückkaufsumme zu verrechnen wären. Für den SPD/CDU-Senat bestünde die Gefahr, dass die mit der Teilprivatisierung verknüpften Machenschaften der beiden Parteien die öffentliche Diskussion bestimmen könnten. Kein Wunder, dass der Senat bei Gericht mit formalen Tricks auf Zeit spielt. Die vom Verfassungsgericht geforderte Stellungnahme zur Organklage hat er vorsichtshalber schon hinter den Termin für die Bundestagswahl legen lassen.

Dazu Rainer Heinrich: „Das geleakte Papier zeigt deutlich, dass der Senat vermeiden will, dass die verfassungswidrigen Grundlagen der Teilprivatisierung und sein Fehlverhalten gerichtlich aufge­deckt werden. Diese Verdunklungsstrategie will er sich von der Bevölkerung bezahlen lassen. Das ist ein Skandal.“

Der Berliner Wassertisch fordert deshalb: Die gerichtliche Überprüfung der von vielen Juristen als verfassungswidrig eingeschätzten Gewinngarantie muss bis zum Ende durchgeführt werden. Ein Moratorium der Rückkaufverhandlungen bis zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist daher dringend geboten.

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Wasserverträge: Will Senat mit schnellem Rückkauf Verfassungsgerichtsurteil zuvorkommen? – PRESSEMITTEILUNG VOM 27.06.2013

(Berlin, 27. Juni 2013) Im Rahmen seiner Haushaltsberatungen hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen, in endgültige Rückkaufverhandlungen mit Veolia einzutreten. Ziel ist der vollständige Rückkauf der Anteile des Wasserkonzerns durch das Land.

Trotz angespannter Haushaltslage hat der Senat entschieden, die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe(BWB) von 1999 rückgängig zu machen und den verbliebenen Anteilseigner Veolia auszuzahlen. Das Angebot, sich vollständig aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, machte Veolia kurz nach Bekanntwerden der Organklage der Piratenfraktion. Diese richtet sich gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch die berüchtigte Gewinngarantie in den Wasserverträgen und ist seit Ende April 2013 beim Verfassungsgericht Berlin anhängig. Nach den Erfahrungen mit dem Rückkauf der RWE-Anteile im letzten Jahr dürfte sich die Rückkaufsumme auf ca. 800 Mio. EUR belaufen. (siehe auch Berliner Zeitung vom 26. Juni)

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Statt abzuwarten, bis der Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der Wasserverträge feststellt, um damit eine für die Bürgerinnen und Bürger kostengünstige Rückabwicklung der Verträge zu ermöglichen, soll Veolia jetzt schnell mit goldenem Handschlag verabschiedet werden.“

So sehr der Berliner Wassertisch es auch begrüßt, wenn die BWB rekommunalisiert werden, so scharf wendet er sich gleichzeitig dagegen, dass alle damit verbundenen Kosten den Bürgern aufgebürdet werden sollen. Der Senat scheint mit den eingeleiteten Rückkaufverhandlungen im Einvernehmen mit Veolia rasch Tatsachen schaffen zu wollen, während er gleichzeitig mit der Beantragung von Fristverlängerungen beim Organstreitverfahren versucht, dieses in die Länge zu ziehen. Bis Ende September hat der Senat nun Zeit, dem Gericht eine erste Stellungnahme zu übermitteln.

Wie schon beim Rückkauf der RWE-Anteile bedient der Senat auch jetzt wieder die Interessen eines internationalen Konzerns statt zuerst die von den Bürgern im Volksentscheidsgesetz geforderte rechtliche Klärung der Verträge voranzubringen.

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EU-Bürger*innen stoppen Wasserprivatisierung durch die Hintertür – PRESSEMITTEILUNG VOM 22.06.2013

(Berlin, 22. Juni 2013) EU-Kommissar Barnier nimmt den Sektor Wasserversorgung aus seinem Richtlinienvorschlag heraus und reagiert damit auf die 1,6 Mio. Unterschriften der EU-Bürgerinitiative right2water.

In der geplanten EU-Richtlinie, mit der die europaweite Ausschreibungspflicht von Dienstleistungskonzessionen vorangetrieben werden soll, wird der Bereich Wasser aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen. Dies wurde gestern aus Luxemburg mitgeteilt. Es wird davon ausgegangen, dass dies auch in der endgültigen Entscheidung des EU-Parlaments so beschlossen werden wird. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Dies ist ein ermutigendes Zeichen dafür, dass breiter Bürgerprotest Wirkung entfalten kann. Selbst die EU-Kommission muss jetzt akzeptieren, dass es zumindest bei der Wasserversorgung ein Recht auf demokratische Selbstbestimmung gibt. Die Forderung vieler Menschen, auch die anderen Bereiche der Daseinsvorsorge aus der Richtlinie herauszunehmen, bleibt aber bestehen!“

EU-Kommissar Barnier hatte immer versichert, dass sein Vorstoß nicht zur Privatisierung der Wasserversorgung führen müsse und deswegen darauf beharrt, den Bereich Wasser in der Richtlinie zu belassen. Der Protest der ersten EU-weiten Bürgerinitiative hat ihn nun zum Einlenken gezwungen. Seine Auffassung dürfte sich damit aber nicht geändert haben: „Die Kommission wird natürlich die weitere Entwicklung im Wassersektor aufmerksam verfolgen,“ heißt es in seiner Erklärung. Skepsis und Wachsamkeit von Seiten der Bürger*innen sind also weiter nötig, am besten gezeigt durch weitere Unterschriften unter die Europäische Bürgerinitiative. Das Ziel sind 2 Mio. bis zum 9. September 2013. Der Berliner Wassertisch wird die Sammlung „Wasser ist ein Menschenrecht“ deshalb wie bisher weiter unterstützen.

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Pressemitteilung Bundestag: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt Verbot von Fracking an

Pressemitteilung Bundestag
27.05.2013

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt Verbot von Fracking an

Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf – 27.05.2013

Berlin: (hib/HLE) Die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas mit Hilfe giftiger Chemikalien soll grundsätzlich verboten werden. Dieses Ziel verfolgt ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf (17/13553), mit dem das Bundesberggesetz ergänzt werden soll.
zur Pressemitteilung…
 

Nach Wasserklage der Piraten: Kein goldener Handschlag für Veolia! – PRESSEMITTEILUNG VOM 16.05.2013

(Berlin, 16. Mai 2013) Im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wurde gestern bekannt, dass Veolia mit dem Senat über einen vollständigen Rückzug des Konzerns aus den Berliner Wasserbetrieben verhandelt.

Nachdem das Bundeskartellamt gegen den einkalkulierten Preismissbrauch mit seiner Preissenkungsverfügung vorgegangen ist, droht mit der Organklage der Piraten auch die Gewinngarantie als zweite Säule des Geschäftsmodells der Teilprivatisierung zu kippen. Die Klage zeigt nun erste Folgen: Der SPD/CDU Senat und Veolia bekommen kalte Füße. Der Berliner Wassertisch befürchtet allerdings, dass sich das Szenario des RWE-Rückkaufdeals nun mit Veolia in ähnlicher Form wiederholen könnte. Am 25. Oktober 2012 war der Rückkauf der RWE-Anteile zu dem stark überhöhten Preis von 648 Mio. EUR von SPD und CDU gegen den Widerstand der Oppositionsparteien beschlossen worden.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Nach der Einreichung der Organklage gegen die verfassungswidrige Gewinngarantie scheint Veolia der Boden in Berlin zu heiß zu werden. Dieser Rückzug darf nicht erneut – wie bei RWE – mit einem überteuerten Rückkauf-Preis vergoldet werden! Der Spruch des Verfassungsgerichts muss abgewartet werden – nur so kann die Option für eine kostengünstige Rückabwicklung erhalten bleiben!“

Das Geschäftsmodell der von SPD, CDU und den Wasserkonzernen RWE und Veolia vereinbarten Teilprivatisierung der BWB beruhte auf erheblichem Preismissbrauch. Durch den Beschluss des Kartellamtes, dass die Wasserpreise um 20-30% missbräuchlich überhöht sind, ist der Wert der Wasserbetriebe erheblich gesunken. Der Rückkaufpreis der RWE-Anteile war daher viel zu hoch. Hinzu kommt, dass die Finanzierung dieser Summe nicht – wie behauptet – über 30 Jahre zu dem gegenwärtigen äußerst geringen Zinssatz aufrechterhalten werden kann. Die Wasser-verbraucher und Steuerzahler werden dadurch auch in Zukunft hoch belastet. An eine Senkung der Wasserpreise ist bei einem überhöhten Rückkaufpreis auf lange Sicht nicht zu denken. Für den Piraten Gerwald Claus-Brunner ist das Vorgehen eine Fortsetzung der Politik von 1999: „The same procedure as 1999 – dieselben Parteien, die gleichen Aktionen.“

Der Wassertisch fordert:
• kein Rückkauf der Veolia-Anteile nach dem Muster des RWE-Rückkaufs
• die Organklage der Piratenfraktion muss unbedingt aufrecht erhalten werden; jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die anderen Oppositionsparteien, der Klage noch beizutreten!

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens „UNSER WASSER“: „Der Skandal der verfassungswidrigen Gewinngarantie muss ein für allemal auch für zukünftige Fälle vom Verfassungsgericht gebrandmarkt werden. Hier geht es um grundsätzliche Rechtsfragen. Wir glauben nicht, dass das Gericht in seinem Urteil den Konzernlobbyisten erlauben wird, private Gewinninteressen über die in der Verfassung verbrieften Rechte des Parlaments zu stellen. Das verfassungswidrige Verhalten des Senats muss endlich ein Ende haben!“

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Wasser-Klage: Verfassungsgericht fordert Senat zu Stellungnahme auf! – PRESSEMITTEILUNG VOM 07.05.2013

(Berlin, 7. Mai 2013) Am 25. April hat die Piratenfraktion, vertreten von Prof. Dr. Kirchberg, eine Organklage gegen die die Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts im Zusammenhang mit der Teil-Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat dem Senat von Berlin nun die Klageschrift im Organstreitverfahren mit der Aufforderung zur Stellungnahme „binnen zweier Monate“ zugestellt.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir fordern die Fraktionen der Grünen und Linken nochmals auf, der vom Berliner Wassertisch unterstützten Klage der Piraten beizutreten. Die Berliner Bürger erwarten, dass die Parteien der Opposition geschlossen gegen die skandalösen Wasserverträge und die Gewinngarantie vorgehen.“

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Wassertisch erzwingt Offenlegung des bisher unveröffentlichten Shareholders‘ Agreement – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.05.2013

(Berlin, 4. Mai 2013) Was die Berliner Abgeordneten vor dem Rückkauf-RWE-Anteile nur unter Einhaltung strengster Geheimhaltungsvorschriften im Datenraum des Abgeordnetenhauses einsehen konnten, kann nun öffentlich im Internet gelesen und herunter geladen werden. Der Wassertisch hat nach einem Briefwechsel mit dem Finanzsenator erreicht, dass das Shareholders Agreement frei im Internet verfügbar ist.

Das Shareholders‘ Agreement ist ein wichtiger Bestandteil des Rückkaufvertrags des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben (BWB). Es ist maßgeblich für die Machtverteilung in den BWB. Obwohl der Senat aufgrund des Volksgesetzes zur Offenlegung verpflichtet ist, hat er den Vertragsbestandteil bislang widerrechtlich geheim gehalten. Eine wirksame öffentliche und parlamentarische demokratische Kontrolle des überteuerten Rückkaufs der RWE-Anteile wurde durch die Geheimhaltung verhindert.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Berliner Wassertisch hat schon vor dem überteuerten RWE-Rückkauf darauf hingewiesen, dass das Shareholders‘ Agreement hätte veröffentlicht werden müssen. Die fortgesetzten Tricksereien des Senats bei den Wasserverträgen sind unerträglich. Sie zeigen, wie dringend erforderlich die Organklage ist, die jetzt die Piratenfraktion gegen die Wasserverträge eingereicht hat. Es hilft offensichtlich nur eins: Die Verträge müssen rückabgewickelt werden.“

Erneut musste erst der Wassertisch tätig werden, um Transparenz in die Wasserverträge zu bringen. Leider war dies erst nachträglich möglich. Dieser Vorgang zeigt umso deutlicher, wie dringend notwendig direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung in der öffentlichen Daseinsvorsorge sind. Der Berliner Wassertisch ruft daher dazu auf, das aktuelle Volksbegehren des Berliner Energietischs „NEUE ENERGIE FÜR BERLIN“ zu unterstützen. Es sieht nicht nur die Rekommunalisierung durch Gründung eines Stadtwerks vor, sondern auch dessen permanente Kontrolle durch Bürgerinnen und Bürger.

Eine Informationsveranstaltung, an der auch S-Bahntisch und Wassertisch teilnehmen werden, findet unter dem Motto: „Wasser Strom S-Bahn – Für Alle“ am 22. Mai 2013 um 19 Uhr im Haus der Demokratie, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin statt.

Weitere Informationen zum Shareholders‘ Agreement: http://localhost/wassertisch/?p=2583 und http://localhost/wassertisch/?p=2658

Link zum offengelegten Shareholders‘ Agreement:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/dokumentendownload/vermoegen/wasser/shareholders_agreement_engl_original.pdf
und
http://www.berlin.de/sen/finanzen/dokumentendownload/vermoegen/wasser/shareholders_agreement___bersetzungshilfe.pdf

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Veolia verstärkt Einfluss auf Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.05.2013

(Berlin, 3. Mai 2013) Laut einer Mitteilung der Berliner Wasserbetriebe vom Dienstag übernimmt der Vorstandsvorsitzende Jörg Simon zusätzlich den Bereich Betrieb und Technik.

Als Teil einer sogenannten Optimierungsstrategie wird der Vorstand der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von vier auf drei Vorstände verkleinert. Der bisherige Technikvorstand Dr. Georg Grunwald – bisher vor allem für den hoheitlichen Abwasserbereich zuständig – scheidet zum Ende des Monats aus. Damit geht die Einflussnahme des Landes auf die Wasserbetriebe faktisch gegen Null. Obwohl Veolia nach dem Rückkauf der RWE-Anteile weniger als ein Viertel der BWB-Anteile besitzt, hat der private Konzern jetzt alle Zügel zur Steuerung der Wasserbetriebe in der Hand.

„Diese Änderung in der Machtzentrale der Wasserbetriebe zeigt, dass dem Senat, anders als immer wieder behauptet, nichts aber auch gar nichts an einer Rekommunalisierung der Wasserbetriebe liegt. Immer unverfrorener bedienen SPD und CDU die Interessen von Veolia auf Kosten der Bürger.“ sagt Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Wassertischs. (hier ein Link zur Schein-Rekommunalisierung à la SPD: https://www.youtube.com/watch?v=6flFD3ErZmk )

Im Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU vereinbart, über die Wasserverträge Nachverhandlungen führen zu wollen. Jetzt drängt sich der Verdacht auf, dass die Verkleinerung des Vorstandes bereits ein Ergebnis solcher Nachverhandlungen ist. Im Teilprivatisierungsvertrag ist nämlich in § 9.5 festgelegt, dass der Vorstand der BWB aus vier Mitgliedern bestehen soll, wobei das für den Bereich Technik zuständige Vorstandsmitglied vom Land Berlin vorgeschlagen wird. Diese Bestimmung des Vertrags wurde jetzt offensichtlich verändert, diese Änderung jedoch nicht veröffentlicht. Dies ist eine schwerwiegende Verletzung des Offenlegungsgesetzes vom 4. März 2011, das durch den erfolgreichen Wasser-Volksentscheid zustande kam.

Außerdem könnte die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes für das Frischwasser bald rechtskräftig werden. Damit ist die gegenwärtige hohe Rendite für Veolia in Gefahr. Mit der Optimierungsstrategie von Senatorin Yzer soll deshalb gegengesteuert werden: Zum einen soll durch den Machtzuwachs des Vorstandsvorsitzenden Simon die betriebliche Führung von Veolia gestärkt werden, zum anderen wird mit der Einsparung des Technik-Vorstandspostens ein deutliches Signal für mögliche Verschlechterungen auch bei den Mitarbeitern gesetzt.
Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Wenn Wirtschaftssenatorin Yzer jetzt schon das Gehalt des vom Land Berlin berufenen Vorstands wegoptimiert, dann lässt das für die Arbeitsbedingungen der Wasserwerker und die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze bei den Wasserbetrieben nichts Gutes erwarten. Solche negativen Veränderungen können aber nicht im Interesse der Berlinerinnen und Berliner sein.“

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