Rekommunalisierung paradox – Senatsverordnung sorgt weiterhin für Luxusgewinne aus überhöhten Wasserpreisen – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.02.2015

Pressemitteilung vom 17. Febr. 2015

Mit Zinsen von 6,1%, die auf ein Kapital von ca. 4 Mrd. € berechnet werden, gehen weiterhin hohe Beträge in die Kalkulation der Frischwasser- und Abwasserpreise ein, die in Wirklichkeit gar nicht als Kosten entstehen.

(Berlin, 17. Februar 2015) Wie in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technik bekannt und in der Presse berichtet wurde, hat der Senat per Verordnung festgelegt, dass die sogenannten kalkulatorischen Zinsen mit 6,1 % auch nach der formalen Rekommunalisierung für das Jahr 2015 weiterhin auf hohem Niveau verbleiben sollen. In der Begründung hierfür heißt es, dadurch werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gehindert seien, das dem betriebsnotwendigen Kapital zugehörige Vermögen anderweitig rentierlich anzulegen. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bindung des zum betriebsnotwendigen Kapital zählenden Vermögens erfolgt zu Gunsten der Gebührenzahlenden. Der durch die Verzinsung verfolgte Ausgleich ist von den Gebührenzahlenden aufzubringen.“

Hierzu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Warum muss ein öffentlicher Betrieb der Daseinsvorsorge den Wasserkunden fiktive kalkulatorische Zinsen in Rechnung stellen? Das mag bei privaten Unternehmen üblich sein, für ein öffentliches Unternehmen ist das völlig inakzeptabel! Das betriebsnotwendige Kapital der Wasserbetriebe gehört den Berliner*innen. Sie haben dieses Kapital über Jahre mit ihren Gebühren angespart. Warum sollen sie nun auch noch Zinsen darauf zahlen?“

Damit zeigt sich: Die vom Senat hochgelobte Rekommunalisierung der Wasserbetriebe ist nicht Ausdruck einer Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Die Gewinne sollen vielmehr genauso hoch bleiben wie zu Zeiten der privaten Wasserkonzerne. Die geringen Preisreduzierungen gelten nur vorübergehend und nur für das Frischwasser und wären ohne die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts – nach festgestelltem 30 % igen Preismissbrauch – niemals erfolgt. Eine Änderung des Berliner Betriebegesetzes, das die „angemessene“ kalkulatorische Verzinsung (sind 6,1 % in der heutigen Niedrigzinsphase denn angemessen?) ermöglicht, wird von der Politik nicht verfolgt. Der Wassertisch fordert dagegen, dass die Berliner Wasserbetriebe im Haushalt des Landes unter parlamentarischer Kontrolle als Eigenbetrieb geführt werden und nicht gewinnorientiert arbeiten sollen. Dies setzt auch eine Änderung des Berliner Betriebegesetzes voraus.

Eine Möglichkeit für die Berliner Wasserkunden, bereits gezahlte Preisüberhöhungs-Beträge zurückzuerhalten, besteht jetzt noch für die Frischwassergebühren des Jahres 2011. Hier können noch privatrechtlich Ansprüche geltend gemacht werden, die sich aus dem Bundeskartellamtsbeschluss vom 04.06.2012 und dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 ergeben. Näheres hierzu finden Sie unter http://localhost/wassertisch/?p=9804

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.12.2014

VDGN WT

 

 

 

 

 

Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab!

Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt.

(Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) hatten unter der Geschäftsleitung der privaten Konzerne Veolia und RWE seit langem missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise erhoben, die den Durchschnittspreis von Vergleichsunternehmen um mindestens 30 % überschritten. (OLG Düsseldorf, PDF S.35) Dieser vom Senat gedeckte Preismissbrauch wurde erst vom Bundeskartellamt beendet, das am 5. Juni 2012 eine Preissenkungsverfügung gegen die BWB erließ. Gegen diese Verfügung klagten die BWB auf Kosten der Wasserkunden vergeblich durch mehrere Instanzen. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Kartellamtsverfügung vollumfänglich. Darin war für die Zeit ab 2012 eine Preissenkung um ca. 18 % angeordnet worden, der die BWB inzwischen – nur unzureichend – nachgekommen sind, indem sie den Wasserkunden eine Gutschrift in Höhe von 13 % zukommen ließen. Außerdem hatte sich das Amt vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 die Rückzahlung der Überhöhungsbeträge an die Kunden anzuordnen.

Auf diese Anordnung hat das Kartellamt im Rahmen eines mit den BWB im Mai 2014 vereinbar­ten „Deals“ verzichtet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Preisforderungen der BWB wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Preismissbrauchsverbot auch für die Jahre 2009 –2011 unwirksam waren. Die überhöhten Kundenzahlungen sind entsprechend ohne Rechtsgrund erfolgt und können wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Zahlungsempfängers nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Allen Berliner Wasserkunden empfehlen daher der Berliner Wassertisch und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), ihre Rückzahlungsansprüche vor Ende des Jahres 2014 gegenüber den BWB geltend zu machen. Für das Jahr 2009 könnten diese Ansprüche bereits verjährt sein, und für das Jahr 2010 droht mit Ablauf des Jahres die dreijährige Verjährung, wenn der Eintritt der Verjährung nicht zuvor durch Klageerhebung oder einen gerichtlichen Mahn­bescheid gehemmt wird. Ein Musterschreiben an die BWB zur Rückforderung der zu viel gezahlten Entgelte folgt auf der nächsten Seite.

 

Kontakt

Berliner Wassertisch:                                                Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.

Wolfgang Rebel     Tel.: 0152-5723 3484                     Holger Becker   Tel.: 030-514 888 15
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info            E-Mail: info@vdgn.de
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Diese Pressemitteilung als PDF (Originalversion vom 4.2.2014)


MUSTERSCHREIBEN (Update)


Name ………………………………
Adresse ………………………………

Vertragskonto ………………………………

 

Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin                                                                                                         Berlin, den ………………

 

Rückzahlungsforderung für das Jahr 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24. Februar 2014 hat der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Verfahren der BWB gegen das Bundeskartellamt (VI-2 Kart 4/12 (V)) für den Zeitraum ab 2009 rechtskräftig festgestellt, dass die Berliner Wasserbetriebe die Trinkwasserpreise missbräuchlich überhöht haben. Damit hat die BWB gegen das Preismissbrauchsverbot des § 19 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 GWB 1999 verstoßen. Als betroffener Wasserkunde der BWB fordere ich Sie daher auf, bis zum [……………………….] meine auf die Preisüberhöhung in dem vom Gericht bestätigten Umfang entfallenden Zahlungsbeträge für das Jahr 2011 zurückzuerstatten.

Zahlungen erbitte ich auf mein Konto:

Kontoinhaber:………………………………………………

Kontonummer: …………………………………………………………                                                   BLZ:…………………………

 

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………………

 

Musterschreiben als Word-Dokument zum DOWNLOAD (aktualis. Version)

muster
Hinweis (Update):
Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, die den BWB einzuräumen ist, müsste bei fehlender oder ablehnender Reaktion der Wasserbetriebe ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, um die Forderung durchzusetzen. Wegen Verjährung ist dies inzwischen nur noch für das Jahr 2011 möglich, es sei denn, ein Rückforderungs-Schreiben für 2010 und 2011 wurde bereits bis Mitte Dez. 2014 an die BWB geschickt. Die Beantragung eines Mahnbescheides kann z. B. erfolgen über: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag
Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Mahnantrags findet sich hier (PDF)


Zu teuer zurückgekauft? Senat verweigert Einsicht in die Wasser-Wertgutachten zum Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile – PRESSEMITTEILUNG VOM 09.09.2014

Pressemitteilung vom 9. Sept. 2014

Die IFG Anfrage des Berliner Wassertischs zur Akteneinsicht in die Wertgutachten, die beim Rückkauf der privaten Anteile an den Berliner Wasserbetrieben die Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen waren, ist zurückgewiesen worden. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und einer Gefahr für das Wohl des Landes. Allerdings bestätigt die Senatsverwaltung für Finanzen in ihrem ablehnenden Bescheid indirekt, dass bei der Kaufpreisfindung – abgesehen vom Rechtsstreit zwischen Kartellamt und Wasserbetrieben – andere wertmindernde Gerichtsverfahren unberücksichtigt gelassen wurden.

(Berlin, 9. September 2014) Der Berliner Wassertisch wollte die Wertgutachten einsehen, weil der Verdacht bestand, dass die Anteile von RWE und Veolia an den Wasserbetrieben zu teuer zurückgekauft wurden. Sollte in diesen Wertgutachten versäumt worden sein, anhängige Gerichtsverfahren als Risiken für zukünftige Gewinne des Unternehmens zu berücksichtigen, würde der Senat für das Land Berlin einen Schaden in Millionenhöhe in Kauf genommen haben. Risiken für Gewinnmöglichkeiten senken immer den Wert eines Unternehmens – und diese Risiken bestanden zumindest für den Veolia-Rückkauf tatsächlich: 1. wegen eines Normenkontrollverfahrens gegen das Berliner Betriebegesetz, 2. wegen der Organklage gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch den Konsortialvertrag und 3. wegen einer immer noch anhängigen Beihilfebeschwerde gegenüber der Europäischen Kommission.

Nun hat sich herausgestellt, dass der Verdacht des Wassertischs, der ja auch zur Anzeige gegen Senator Nußbaum führte, nicht aus der Luft gegriffen war. Im ablehnenden Bescheid, mit dem die Einsicht in die Wertgutachten auch nach eingereichtem Widerspruch weiter verweigert wird, heißt es nämlich: Aus den veröffentlichten Kaufverträgen mit RWE und mit Veolia sei zu ersehen, „dass bzw. welche Gerichts- und sonstigen Verfahren im Rahmen der Kaufverträge und damit der Preisfindung berücksichtigt wurden.“ In den Kaufverträgen ist unter dem Gesichtspunkt der Preisfindung jedoch lediglich der Rechtsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und den Wasserbetrieben erwähnt. Daraus ergibt sich, dass die anderen damals anhängigen Verfahren für die Preisfindung offenbar nicht berücksichtigt wurden und deshalb zu teuer zurückgekauft wurde.

Dazu sagt Rainer Heinrich, zweiter Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die weisungsbefugte Senatsverwaltung für Justiz hat die Strafanzeige gegen Senator Nußbaum endgültig angehalten, nachdem schon die Staatsanwaltschaft Ermittlungen verweigert hatte. Dazu passt, dass uns die Senatsverwaltung für Finanzen mit äußerst schwachen Argumenten die Akteneinsicht verwehrt. Dadurch bleiben starke Zweifel, ob bei den Rückkäufen alles mit rechten Dingen zugegangen ist.“

>> Eine ausführliche Langfassung dieser Pressemitteilung finden Sie hier.

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Verfassungsgericht weist Organklage wegen Verfristung zurück – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.07.2014

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat mit seinem Beschluss vom 20. Juni 2014 die Organklage der Piratenfraktion, die sich gegen die Gewinngarantie im § 23.7 des Wasser-Konsortialvertrages richtete, wegen des Ablaufs von Antragsfristen als unzulässig zurückgewiesen. Damit wurde die Chance vertan, die immer noch in Kraft befindlichen Privatisierungsverträge von 1999 einer höchstrichterlichen Überprüfung zuzuführen.

(Berlin, 3. Juli 2014) Die Organklage, die vom Berliner Wassertisch vorbereitet worden war, hatten die Piraten als einzige Oppositionspartei eingereicht, weil sie das Budgetrecht der Abgeordneten durch die Gewinngarantie als verletzt ansahen. Ob der Konsortialvertrag in dieser Hinsicht nun verfassungskonform ist oder nicht – damit hat sich das Verfassungsgericht gar nicht befasst. „Das Verfassungsgericht hat die Klage allein aus formaljuristischen Gründen zurückgewiesen,“ sagt Wassertisch-Pressesprecher Wolfgang Rebel: „Deshalb gehen wir weiterhin davon aus, dass die demokratischen Rechte des Parlaments durch die Gewinngarantie beschnitten wurden und der Senat dafür verantwortlich ist.“
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid von 2011, mit dem die damals noch geheimen Wasserverträge veröffentlicht wurden, hätte man innerhalb einer Frist von einem halben Jahr gegen die Verträge juristisch vorgehen müssen, um bei der Antragsfrist auf der sicheren Seite zu sein. Im Sonderausschuss Wasserverträge, der aufgrund des Volksentscheid-Gesetzes tagte, verhinderte die Mehrheit von SPD und CDU die eingehende Prüfung der Verträge. Finanzielle Mittel für die Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger wurden verweigert.
Um eine Aufarbeitung und damit eine öffentliche Debatte über Umstände und Verantwortlichkeiten bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu verhindern, begann der Senat Rückkaufsverhandlungen mit RWE und später mit Veolia. Diese mündeten zwar in eine formale Rekommunalisierung, die aber mit der vom Volksentscheid geforderten kostengünstigen und bürgernahen Rekommunalisierung nichts zu tun hat: Nicht nur die von RWE und Veolia eingesetzten Vorstände sind mit neuen Verträgen weiter im Amt, auch die komplizierte gesellschaftsrechtliche Holding-Konstruktion einschließlich des Konsortialvertrags ist noch in Kraft. Der vom Kartellamt für das Frischwasser festgestellte Preismissbrauch bleibt für das Abwasser weiter bestehen. Mit der „Sondersteuer: Hohe Wasserpreise“ müssen die Rückkauf-Darlehen 30 Jahre lang von den Bürgerinnen und Bürgern abbezahlt werden.
Der Wassertisch wird trotz dieser Niederlage weiterkämpfen, denn die Gefahr einer erneuten Wasserprivatisierung ist nicht gebannt. Dazu Rainer Heinrich, zweiter Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die internationalen Wasserkonzerne stehen auf dem Sprung, über die Abkommen TTIP und TISA mit der Privatisierung von Wasser wieder hohe Monopolgewinne zu machen. Das muss unbedingt verhindert werden.“

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Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE? – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 03.06.2014

Gemeinsame Pressemitteilung

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE ?

Der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) sowie der Berliner Wassertisch haben die Berliner Staatsanwaltschaft erneut aufgefordert, Ermittlungen gegen Finanzsenator Nußbaum wegen Untreue einzuleiten.

(Berlin, den 3. Juni 2014) Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, aufgrund der ursprünglichen Anzeige vom 17. Januar 2014 Ermittlungen gegen Senator Nußbaum aufzunehmen, trifft bei den drei Organisationen auf Unverständnis. Die Staatsanwaltschaft führt zur Begründung an, dass „die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen erheblichen Ermessens- und Beurteilungsspielraum zulassen“ und in diesem Zusammenhang die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zu den Anteilsrückkäufen „eine Pflichtwidrigkeit der vermögensbezogenen Handlung grundsätzlich ausschließt.“

Aus Sicht der drei Organisationen besteht jedoch der Verdacht, dass der Senator das Parlament falsch oder unzureichend informiert hat, indem er Wertgutachten verwendete, in denen die Risiken noch ausstehender Gerichtsverfahren gar nicht oder nicht ausreichend abgebildet waren. Sie dringen nun darauf, dass die Staatsanwaltschaft die Wertgutachten unter diesem Gesichtspunkt überprüft. Die Weigerung der Senatsverwaltung für Finanzen, dem Berliner Wassertisch im Rahmen einer IFG-Anfrage Akteneinsicht in diese Wertgutachten zu ermöglichen werten sie als Indiz dafür, dass Risiken für den Unternehmenswert der Wasserbetriebe in pflichtwidriger Weise unterschlagen worden sein könnten.

Bund der Steuerzahler Berlin e.V.
www.steuerzahler-berlin.de

Alexander Kraus
info@steuerzahler-berlin.de
Kontakt: 030-7901070

Verband Deutscher Grundstücksnutzer
www.vdgn.de

Holger Becker
info@vdgn.de
Kontakt: 030-5148880

Berliner Wassertisch
www.berliner-wassertisch.info
Wolfgang Rebel
webmaster@berliner-wassertisch.info
Kontakt: 0152-57233484

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Versprochene »Neuausrichtung« der BWB findet nicht statt – PRESSEMITTEILUNG VOM 08.05.2014

Versprochene »Neuausrichtung« der BWB findet nicht statt

Nach der gestrigen Aufsichtsratssitzung verspricht Senator Nußbaum niedrigere Wasserpreise und eine „strategische Neuausrichtung der BWB“, wie aus einer Pressemitteilung der Berliner Wasserbetriebe hervorgeht.

(Berlin, 8. Mai 2014) Der Berliner Wassertisch hält dies für eine Irreführung. „Die sogenannte Neuausrich­tung ist ein blanker Hohn“, sagt Wolfgang Rebel. „Die vom Kartellamt bemängelten Kalkulationsgrundlagen bleiben für den Wasser- und Abwasserbereich bestehen. Sie haben im Trinkwasserbereich zu einem Preis­missbrauch von mindestens 30 Prozent (OLG Düsseldorf) geführt. Im Abwasserbereich gelten die gleichen Grund­lagen. Das Festhalten an dem vom Bundeskartellamt monierten Kalkulationsschema steht zu der propagier­ten Preissenkungspolitik in völligem Widerspruch. Die angekündigten Preissenkungen reichen weder im Frisch- noch im Abwasserbereich aus. Die für den jahrelangen Preismissbrauch und weitere Missstände ver­antwortliche Unternehmensführung ist weiter im Amt. Das Leitbild der Gewinnorientierung gilt nach wie vor. Im Aufsichtsrat sitzt sogar noch ein Vertreter von Veolia. Statt die Politiker und Konzernvertreter zur Rechen­schaft zu ziehen, werden nun die BWB-Mitarbeiter ausgequetscht und dürfen den überteuerten Rückkauf über das neoliberale Rationalisierungsprogramm NEO bezahlen. Diese Schein-Rekommunalisierung von SPD und CDU ist ein einziger Skandal!“ [expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“restlicher Text der Pressemitteilung“]
Verantwortlich für die jetzigen und die weiteren Preismissbräuche sind unter anderem die überteuerten An­teilsrückkäufe von den privaten Konzernen Veolia und RWE. Die Wertgutachten für die Rückkäufe hält der Senat trotz der vom Volksentscheid geforderten Transparenz unter Verschluss. Hier, wie in vielen anderen Punkten, wird zum Nachteil der Bürger die alte undemokratische Geheimhaltungspolitik fortgesetzt. Zudem wurden die Anteile nicht aus Haushaltsmitteln bezahlt, obwohl das Land 1999 die 3,3 Mrd. DM Privatisie­rungserlöse für die BWB erhalten hat. Stattdessen wurde ein Kredit von ca. 1,2 Mrd. € aufgenommen. Die­sen Kredit müssen die Wasserkunden über die nächsten Jahrzehnte zurückzahlen. Damit steht zwangsläufig weiter das Gewinn- statt das vom Berliner Wassertisch geforderte Kostendeckungsprinzip im Vordergrund. 
Infolgedessen müssen die jetzt hochgejubelten „langfristigen“ Preissenkungen durch spätere Preiserhöhun­gen wieder ausgeglichen werden, will man die BWB nicht durch weitere Rationalisierungen so ruinieren, dass sie ihrem Daseinsvorsorge-Auftrag nicht mehr gerecht werden können. Ein anderer Weg wäre ein kurz­fristiger Kapitalzufluss durch eine neue Privatisierung. Die Möglichkeit hierzu besteht, denn die häufig kriti­sierte gesellschaftsrechtliche Konstruktion – das sogenannte »Berliner Modell« – bleibt einschließlich des Teilpri­vatisierungsvertrages erhalten und kann jederzeit wieder zu einem neuen Privatisierungsabenteuer genutzt werden. Die vom Wassertisch geforderte Umwandlung der BWB in einen Eigenbetrieb wurde dagegen bis­lang nicht umgesetzt. Die Vertragsverlängerung für die von den früheren privaten Anteilseignern RWE und Veolia eingesetzten Vorstände deutet allerdings darauf hin, auf welche Option der Senat spekuliert. In der Zwischenzeit wird die Braut BWB mit großem Investitionseinsatz aufgehübscht. 
Die mögliche, voraussichtlich kostenneutrale Rückabwicklung wegen der verfassungswidrigen Gewinn­garantie hat der Senat nie in Betracht gezogen, obwohl das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts zur Gewinngarantie für dieses Jahr angekündigt ist[1]. 
Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens und Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der angestrebte Einkauf von Bürgerinitiativen durch Mitarbeit in irgendwelchen Alibi-Räten bringt die Art von ,Rekommunalisierung‘ nicht einer effektiven, bürgernahen und kostengünstigen Wasserver- und Abwasserentsorgung näher. Hier handelt es sich um reinen Populismus! Solange keine echte Neuaus­richtung der BWB stattfindet, wird der Berliner Wassertisch nicht für einen ‚Kunden- oder Bürgerbeirat‘ zur Verfügung stehen.“  [Vgl. dazu Rede Rainer Heinrich] 
[Hintergrund: Zeitleiste Kartellamt]

[1] „Auch im Jahr 2014 stehen mehrere umfangreiche Verfahren zur Entscheidung an. […] Weitere zur Entscheidung anstehende Verfahren sind […] das gegen § 16 V 3 des Berliner Betriebe-Gesetzes gerichtete abstrakte Normenkontrollverfahren VerfGH 165/12 sowie das die vertraglich garantierte Rendite der vormaligen privaten Anteilsinhaber der Berliner Wasserbetriebe betreffende Organstreitverfahren VerfGH 51/13.“ In: LKV 3/2014, S. 122f.
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