ver.di schließt sich der Europäischen Bürgerinitiative gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA an

Verdi
12.12.2014
Ver.di

Von wegen Segen
von Maria Kniesburges

Die Befürworter des Freihandelsabkommens TTIP behaupten, der Menschheit damit einen Gefallen zu tun. Die Gegner sehen das ganz anders.
ver.di schließt sich der Europäischen Bürgerinitiative gegen die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA an.
Stop TTIP

Das hat der Gewerkschaftsrat, höchstes ver.di-Gremium zwischen den Bundeskongressen, Ende November einstimmig beschlossen. Überdies will ver.di, so der Beschluss, die Aufklärung über die beabsichtigten Abkommen in Betrieben und Dienststellen sowie auf Veranstaltungen und an Infoständen abermals verstärken. Denn es geht um viel.

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Kommunen kämpfen um ihre Selbstverwaltung

Süddeutsche Zeitung
15.12.014

Kommunen kämpfen um ihre Energieversorgung
von Heribert Prantl

Immer mehr Städte und Gemeinden machen die Privatisierung der Strom- und Gasversorgung rückgängig und steigen auch selbst in die Stromproduktion ein.
Dabei stoßen sie auf massive juristische Probleme. Kartellbehörden und Gerichte erachten den freien Wettbewerb für wichtiger als kommunale Selbstverwaltung.
Eine Stadt klagt nun in Karlsruhe – und führt damit einen Musterprozess.

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Dazu auch die Umfrage von der Süddeutschen Zeitung:
Stromnetz in Bürgerhand: Was halten Sie vom Trend der Rekommunalisierung?

Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen

Michael Bender (GRÜNE LIGA e.V. / Bundeskontaktstelle Wasser)
10.12.2014

PM


SAG „NEIN“ ZU HORMONELL WIRKSAMEN CHEMIKALIEN

Liebe Wasserfreunde,

hormonell wirksame Substanzen wirken sich nicht nur in Flüssen und Seen negativ auf die Fischfauna aus. Sie sind auch für Menschen schädlich.
Gewässereinträge müssen an der Quelle effektiv unterbunden werden. Eine nachträgliche Entfernung solcher Schadstoffe in Kläranlagen oder Trinkwasseraufbereitungsanlagen ist oft nur mit aufwändiger Aufbereitungstechnik möglich. Die zusätzlichen Kosten tragen die Wasserkunden.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzverbände PAN, WECF, GRÜNE LIGA und BUND haben sich gemeinsam an die Bundesminister für Landwirtschaft, Gesundheit und Umwelt gewandt. Die bestehenden Verwendungsverbote von hormonell wirksamen Bioziden und Pestiziden sollen auch gegen den Druck der EU-Kommission verteidigt werden.

Die Kommission hat eine Konsultation gestartet, an der sich EU-Bürgerinnen und Bürger über die NGO-Plattform http://www.no2hormonedisruptingchemicals.org/de mit überschaubarem Aufwand beteiligen können.

Freundliche Grüße sendet,

Michael Bender
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

Links:
Offener Brief: „Für eine konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips bei hormonell wirksamen Substanzen“ (pdf)
Pressemitteilung „Europaweite NGO-Kampagne ruft EU-Kommission zum Handeln gegen hormonell wirksame Chemikalien auf“ (pdf) vom 2.12.2014
Hintergrundpapier zur Regulierung endokriner Disruptoren im EU-Stoffrecht (pdf)

Reaktion des Deutschen Journalisten-Verbands auf den geplanten IOC-Kanal

Kein TV-Ersatz
Pressemitteilung DJV
9.12.2014


Der Deutsche Journalisten-Verband sieht den Beschluss des Internationalen Olympischen Komitees kritisch, für künftige Olympische Spiele einen IOC-eigenen Sportkanal einzurichten.

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht den Beschluss des Internationalen Olympischen Komitees kritisch, für künftige Olympische Spiele einen IOC-eigenen Sportkanal einzurichten.

Diese Entscheidung ist Teil der sogenannten Agenda 2020, die das IOC auf seiner Sitzung in Monaco am gestrigen Montag verabschiedet hat. Der „Olympia-Kanal“ soll die Olympischen Spiele in fernsehtauglicher Qualität im Internet übertragen. Darüber hinaus beschloss das IOC, die Spiele von reinen Sportereignissen zu Veranstaltungen mit Event-Charakter zu verwandeln.

„Das IOC muss sicherstellen, dass der Olympia-Kanal nicht die Sportübertragungen des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks ersetzt“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Wenn an die Stelle von kritischer Sportberichterstattung ein IOC-Sportwerbeprogramm treten solle, laufe der olympische Sport Gefahr, zur reinen Show zu verkommen. „Über die Olympischen Spiele muss auch weiterhin journalistisch berichtet werden“, forderte Konken. Die vorhandenen Programmangebote der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender seien ausreichend, um kritisch und umfassend über die Spiele zu berichten. „Es ist fragwürdig, die objektive Berichterstattung durch einen vom IOC gesteuerten Olympia-Kanal zurückzudrängen.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

Zur Pressemitteilung

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Weitere Reaktionen auf die am im Dezember beschlossenen „Reformen“ des IOC:

Thomas Kistner: Dopingvorwürfe stören den schönen Schein. In: Süddeutsche, v. 9.12.2014.
DJV: Pressemitteilung: Olympia-Kanal. Kein TV-Ersatz, v. 9.12.2014.
Eva Simeoni: Bachs Agenda 2020. In: FAZ, v. 10.12.2014.

Diskussionspapier: deutsche Bischöfe gegen TTIP und CETA

Das am 25.11.2014 veröffentlichte

Diskussionspapier des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – zur TTIP und zum CETA

macht deutlich:

  • Gegen die Aufnahme materiell-rechtlicher Investitionsschutzbestimmungen nach klassischer oder CETA – Formulierung in eine mögliche TTIP bestehen schwerwiegende politische und ggf. auch verfassungsrechtliche Bedenken.
  • Die Aufnahme eines Investor-Staat-Streitverfahrens [im Folgenden: ISDS-Verfahren] in das CETA oder die TTIP ist insgesamt abzulehnen

Das Diskussionspapier als PDF (Quelle: Campact)

 

Wasser marsch gegen die irische Regierung

Spiegel online
11.12.2014

Wut über neue Gebühren
Wasser marsch gegen die irische Regierung
von Frank Patalong

Zehntausende Iren demonstrierten vor dem Parlament, die Opposition drängt gar auf Neuwahlen: Bislang war das Trinkwasser kostenlos. Doch jetzt will Regierungschef Kenny Zähler einführen – ein Kulturbruch.

Parlament DublinDublin/Hamburg – Das Bündnis Right2Water rief, und Zehntausende kamen: Je nach Schätzung zwischen 30.000 und 100.000 Iren blockierten das Parlament und brachten den Verkehr in Dublin zum Stillstand. Sie wollten in letzter Minute verhindern, dass sie ab 2015 für ihr Trink- und Abwasser bezahlen müssen. Denn bisher war das kostenlos.

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TTIP – Transatlantischer Traum oder Ausverkauf der Demokratie?

Deutschlandfunk | Themenwoche „Ware Welt“ — Sendung vom 09.12.2014 19:15
Feature von Peter Kreysler

DeutschlandfunkIm Frühjahr 2013 wurden der EU-Lobby-Expertin Pia Eberhardt von einer unbekannten Quelle geheime Dokumente eines EU-Verhandlungsmandats zugespielt. Es ging um geheime Details des geplanten Freihandelsabkommens TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen den USA und der EU.

Diese Sendung kann hier nachträglich nachgehört werden

 

Weihnachtsgrüße vom Kartellamt

junge Welt
08.12.2014

Rückzahlung möglich
Weihnachtsgrüße vom Kartellamt
von Ben Mendelson

Überteuerte Wasserpreise: Berliner Kunden sollen bis Jahresende Geld zurückfordern

Als Folge der Privatisierung hatten die überteuerten Wasserpreise im Land Berlin dem Senat und multinationalen Konzernen seit 1999 saftige Gewinne beschert. Das Bundeskartellamt schritt dagegen im vorletzten Jahr mit einer Preissenkungsverfügung ein, die Jahre 2009 bis 2011 blieben davon aber unberührt. Für diesen Zeitraum können die Berliner nun bis Ende des Jahres Rückforderungen stellen.
Seit Ende vergangener Woche rufen der Berliner Wassertisch.info und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer die Berliner Wasserkunden dazu auf, für den Preismissbrauch bis 2011 Rückzahlungen zu fordern. Das Schreiben an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) findet sich im Internet: kurzlink.de/musterschreiben.

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Berliner Wasserkunden sollten Geld jetzt zurückfordern – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.12.2014

VDGN WT

 

 

 

 

 

Termin für Rückforderung der vom Kartellamt verordneten Preissenkung läuft ab!

Am 24. Februar 2014 hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt. Bislang haben die Wasserbetriebe jedoch nur einen Teil der missbräuchlichen Preisüberhöhung zurückgezahlt.

(Berlin, 4. Dezember 2014) Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe (BWB) hatten unter der Geschäftsleitung der privaten Konzerne Veolia und RWE seit langem missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise erhoben, die den Durchschnittspreis von Vergleichsunternehmen um mindestens 30 % überschritten. (OLG Düsseldorf, PDF S.35) Dieser vom Senat gedeckte Preismissbrauch wurde erst vom Bundeskartellamt beendet, das am 5. Juni 2012 eine Preissenkungsverfügung gegen die BWB erließ. Gegen diese Verfügung klagten die BWB auf Kosten der Wasserkunden vergeblich durch mehrere Instanzen. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Kartellamtsverfügung vollumfänglich. Darin war für die Zeit ab 2012 eine Preissenkung um ca. 18 % angeordnet worden, der die BWB inzwischen – nur unzureichend – nachgekommen sind, indem sie den Wasserkunden eine Gutschrift in Höhe von 13 % zukommen ließen. Außerdem hatte sich das Amt vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 die Rückzahlung der Überhöhungsbeträge an die Kunden anzuordnen.

Auf diese Anordnung hat das Kartellamt im Rahmen eines mit den BWB im Mai 2014 vereinbar­ten „Deals“ verzichtet. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Preisforderungen der BWB wegen Verstoßes gegen das kartellrechtliche Preismissbrauchsverbot auch für die Jahre 2009 –2011 unwirksam waren. Die überhöhten Kundenzahlungen sind entsprechend ohne Rechtsgrund erfolgt und können wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Zahlungsempfängers nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Allen Berliner Wasserkunden empfehlen daher der Berliner Wassertisch und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), ihre Rückzahlungsansprüche vor Ende des Jahres 2014 gegenüber den BWB geltend zu machen. Für das Jahr 2009 könnten diese Ansprüche bereits verjährt sein, und für das Jahr 2010 droht mit Ablauf des Jahres die dreijährige Verjährung, wenn der Eintritt der Verjährung nicht zuvor durch Klageerhebung oder einen gerichtlichen Mahn­bescheid gehemmt wird. Ein Musterschreiben an die BWB zur Rückforderung der zu viel gezahlten Entgelte folgt auf der nächsten Seite.

 

Kontakt

Berliner Wassertisch:                                                Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.

Wolfgang Rebel     Tel.: 0152-5723 3484                     Holger Becker   Tel.: 030-514 888 15
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info            E-Mail: info@vdgn.de
Web:      www.berliner-wassertisch.info                       Web: www.vdgn.de

Diese Pressemitteilung als PDF (Originalversion vom 4.2.2014)


MUSTERSCHREIBEN (Update)


Name ………………………………
Adresse ………………………………

Vertragskonto ………………………………

 

Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin                                                                                                         Berlin, den ………………

 

Rückzahlungsforderung für das Jahr 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24. Februar 2014 hat der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Verfahren der BWB gegen das Bundeskartellamt (VI-2 Kart 4/12 (V)) für den Zeitraum ab 2009 rechtskräftig festgestellt, dass die Berliner Wasserbetriebe die Trinkwasserpreise missbräuchlich überhöht haben. Damit hat die BWB gegen das Preismissbrauchsverbot des § 19 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 GWB 1999 verstoßen. Als betroffener Wasserkunde der BWB fordere ich Sie daher auf, bis zum [……………………….] meine auf die Preisüberhöhung in dem vom Gericht bestätigten Umfang entfallenden Zahlungsbeträge für das Jahr 2011 zurückzuerstatten.

Zahlungen erbitte ich auf mein Konto:

Kontoinhaber:………………………………………………

Kontonummer: …………………………………………………………                                                   BLZ:…………………………

 

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………………

 

Musterschreiben als Word-Dokument zum DOWNLOAD (aktualis. Version)

muster
Hinweis (Update):
Nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, die den BWB einzuräumen ist, müsste bei fehlender oder ablehnender Reaktion der Wasserbetriebe ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, um die Forderung durchzusetzen. Wegen Verjährung ist dies inzwischen nur noch für das Jahr 2011 möglich, es sei denn, ein Rückforderungs-Schreiben für 2010 und 2011 wurde bereits bis Mitte Dez. 2014 an die BWB geschickt. Die Beantragung eines Mahnbescheides kann z. B. erfolgen über: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag
Neu: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Mahnantrags findet sich hier (PDF)


Demokratie-Simulation: Senat befragt die Bürger zu Olympia. NOlympia ist nicht vorgesehen

Tagesspiegel
2.12.2014

Ja oder Ja – die Berliner haben die Wahl
Von Lars von Törne

Der Senat tut sich schwer, den richtigen Weg für eine Bürgerbeteiligung zum Thema Olympia zu finden. Nun gibt es ein neues Projekt, das die Meinung der Bevölkerung erfragt – allerdings nur in eine Richtung.

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NOlympia-Bündnisflyer

Pressemitteilung der Initiativen gegen Fracking in Deutschland und Freunde: Fracking ist gefährlich, überflüssig und nicht verantwortbar

Initiativen gegen Fracking in Deutschland und Freunde
resolution-korbach.org/
fracking

PRESSEMELDUNG
Gefährlich, überflüssig und nicht verantwortbar
Initiativen appellieren an Bundesregierung: Fracking-Gesetze nicht zulassen

Korbach/Hamburg, 2.12.2014 – Viel zu gefährlich und vollkommen überflüssig: So bezeichnen Deutschlands Fracking-Gegnerinnen und -Gegner die Förderung von unkonventionellen Öl- und Gasreserven aus dem Untergrund mittels Fracking. In einem heute an Bundestag, Bundeskabinett und die Umweltministerinnen und -minister gesendeten Appell fordern sie, die geplanten Gesetzesänderungen nicht in Kraft zu setzen, da diese dem Fracking Tür und Tor öffnen würden. Ihre Argumente reichen von nicht beherrschbaren Risiken für Gesundheit, Trinkwasser und Umwelt bis zum energie- und finanzpolitischen Widersinn einer Rohstoffgewinnung mittels Fracking. Unzählige wissenschaftlich belegte Fakten untermauern die Argumentation, die sich damit deutlich von den Marketingversprechen der Industrie und der vagen Sprache von pro-Fracking Politikern abhebt.

Appell

Die geplanten Fracking-Gesetze, die am 8. Dezember vom Bundeskabinett beschlossen werden und 2015 in Kraft treten sollen, würden Fracking in dichtem Sandstein weiterhin ohne Einschränkungen legitimieren. Das hochgradig umstrittene Fracking in Schiefer-Lagerstätten würde faktisch ebenfalls ohne Tiefenbeschränkung erlaubnisfähig bleiben, wenn auch zunächst nur zu Forschungszwecken. Doch schon in wenigen Jahren könnte es dann „Frack frei in Schiefer!“ heißen. Dies sieht der Gesetzentwurf ausdrücklich vor, ganz im Sinne der Industrie, deren Vorreiter ExxonMobil unlängst mit Großan-zeigen und Mailings Reklame für angeblich giftfreies Fracking machte.

Neben der Erlaubnis, letztendlich in jeder Tiefe und in jeder Gesteinsart zu fracken, bemängeln die Fracking-Gegner insbesondere, dass eine außerbehördliche, sogenannte Expertenkommission ein gewichtiges Wort bei der Zulassung von Förderbohrungen in Schiefer mitreden soll. Fest steht, dass diese Kommission auch mit „Sachverständigen“ besetzt werden soll, deren Einrichtungen sich in der „Hannover–Erklärung“ bereits als Befürworter des Fracking positioniert haben. Auch wenn das Bundesberggesetz nach wie vor regelt, dass Bohrungen von den Bergbehörden zugelassen werden müssen, dürfte klar sein, dass die Expertenmeinung einen gravierenden Einfluss nehmen würde und die vorgebliche Neutralität in Wirklichkeit ein von Interessenkonflikten geprägtes, pseudodemokratisches Feigenblatt sein soll.

„Unser Fazit: Wir halten Fracking für unverantwortbar, aufgrund mangelnder energiepolitischer Notwendigkeit für überflüssig und, weil es die intakte Umwelt gefährden und den Ressourcenreichtum Deutschlands unnötig verringern würde, für einen Raubbau am Erbe unserer Nachfahren“, bilanzieren die Unterzeichner.

Hintergrund:
Beim Fracking werden künstliche Risse im Gestein durch Einpressen einer Wasser-Sand-Chemikalien-Mischung unter sehr hohem Druck erzeugt, um Erdgas und Erdöl besser ge-winnen zu können. In Norddeutschland ist laut Auskunft der niedersächsischen Bergbehörde LBEG seit 1955 mindestens 354 Mal gefrackt worden. Unzählige Vorfälle wie die Ver-schmutzung von Böden und Erdbeben gehen mittlerweile auf das Konto der Gasindustrie. In einem Hotspot der niedersäch-sichen Gasförderung mit und ohne Fracking wurde kürzlich ein sehr stark erhöhtes Auftreten von Krebserkrankungen in der Bevölkerung nachgewiesen.

Die anti-Fracking-Bewegung in Deutschland ist vor etwa drei Jahren entstanden und wächst stetig. Sie tritt ein für den Schutz des Trinkwassers und den Erhalt einer lebenswerten Umwelt durch ein ausnahmsloses Verbot zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen. Ihre Forderungen sind in der „Korbacher Resolution“ (resolution-korbach.org) festgeschrieben. Sie ist stark vernetzt mit anderen Umweltinitiativen und -verbänden, bspw. gegen Atomkraft, gegen Kohleförderung und -kraftwerke, gegen grüne Gentechnik, gegen undemokratische Freihandelsabkommen und für die konsequente Umsetzung der beschlossenen Energiewende.

Wassertisch mit dabei

Ansprechpartner für diese Pressemeldung für den Berliner Wassertisch:
Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch
Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher Berliner Wassertisch

Anlage: Appell (pdf)