250.000 demonstrieren in Berlin gegen TTIP, CETA und TiSA

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Zur Rolle der Medien:
Die Berichterstattung spielte die Zahl der TeilnehmerInnen herunter (hier war von 100.000 Teilnehmerinnen die Rede), und der Spiegel erzählte gar „Schauermärchen vom rechten Rand“.
Alexander Neubacher (Spiegel online): „Stoppt TTIP“-Demo: Schauermärchen vom rechten Rand.
„Doch bei den TTIP-Protesten sind die Rechten nicht Mitläufer, sondern heimliche Anführer. Die Geisteshaltung vieler Anti-TTIP-Aktivisten ist im Kern eine dumpf nationalistische. Offene Grenzen sind ihnen einen Gräuel, ob es nun um Menschen oder um Handelsbeziehungen geht. Die Kampagne gegen den Freihandel ist wie auf dem braunen Mist gewachsen.“
Dass es sich hier um eine Diffamierung der Demonstrierenden handelt, beweist die Studie vom ipb – Institut für Protest- und Bewegungsforschung. Die WissenschaftlerInnen stellten fest: „Ein Großteil der TTIP-Demonstrierenden positioniert sich politisch eindeutig links. Linke und Grüne hätten unter den Demonstrierenden eine komfortable absolute Mehrheit. Nur die wenigsten würden für eine Partei stimmen, die sich für die Fortführung der TTIP-Verhandlungen ausgesprochen hat. Nur ein sehr geringer Anteil ordnet sich politisch rechts ein und hat an Pegida-Demonstrationen teilgenommen. Die vereinzelt in der Medienberichterstattung geäußerte Vermutung, dass sich ein beträchtlicher Teil rechtsstehender Menschen in der Mobilisierung gegen TTIP und CETA beteiligt habe, kann auf Grundlage unserer Daten nicht bestätigt werden.
sonntagsfrage

Bezüglich Marginalisierung der Demo stellt die Studie fest:
„Angesichts der Größe der Demonstration bemerkenswert ist es allerdings auch, wie wenige Spuren der Protest in der medialen Öffentlichkeit hinterlassen hat. Zwar haben alle größeren Zeitungen und Nachrichtensendungen über die Demonstration berichtet, aber über die abgesehen von ihrer Größe wenig spektakuläre, friedlich und ohne Zwischenfälle verlaufene Demonstration wurde in den überregionalen Medien nicht ausführlich auf der Titelseite, sondern nur im Innenteil der Zeitungen berichtet.“ (S. 19)

Schon vor Erscheinen der Studie, nämlich am 14. Oktober, reagierte Petra Sorge (Cicero): TTIP-Demo in den Medien. War da was?
„Egal ob man für oder gegen TTIP ist: Das geplante Freihandelsabkommen verdient es, in den Medien diskutiert zu werden. Wird es aber nur unzureichend. Und, schlimmer: Wer gegen TTIP und CETA protestiert, droht in die rechte Ecke gestellt zu werden.“

Ebenso: 19. Oktober 2015 von Annette Sawatzki (Lobbycontrol): Diffamierung des TTIP-Protests: Einige Hinweise zu „heimlichen Anführern“

Im Ausland wurde über die Demo berichtet (vgl. bspw. Le Monde: A Berlin, des milliers de manifestants protestent contre le projet d’accord de libre-échange, 10.10.2015; The Guardian: Berlin anti-TTIP trade deal protest attracts hundreds of thousands, 10.10.2015)


Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat anlässlich der Großdemo eine TTIP-Werbeaktion gemacht. Dafür gab er Steuergelder in Höhe von 235.794 Euro aus. (vgl. Heise)

Die Politik war über die Größe der Demo überrascht. Sie macht allerdings weiter, als wäre nichts passiert.

Weiterer Bericht über die Demo: Pascal Beucker: Protest gegen Freihandelsabkommen. Links der Mitte. Wissenschaftler haben Anti-TTIP-Demonstranten befragt und herausgefunden: Die Mehrzahl ist hoch gebildet und protesterfahren. In: TAZ, 2.2.2016.

Die Studie vom Göttinger Institut für Demokratieforschung: „Stop-TTIP-Proteste in Deutschland“ (28.01.2016) ist hier als pdf downloadbar.

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht. PRESSEMITTEILUNG VOM 1.10.2015

Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015

Preismissbrauchs-Klage gegen Berliner Wasserbetriebe vor Landgericht / Berliner Wassertisch fordert die BWB auf, die Verjährung von Schadensersatz-Ansprüchen zu verhindern

Berliner Wassertisch

(Berlin, 1. Oktober 2015) Eine Berliner Wohnungseigentümer-Gemeinschaft [WEG] klagt seit Anfang des Jahres gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB), um Schadensersatz wegen der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise in den Jahren 2010 und 2011 zu fordern. Das Amtsgericht Mitte hat das Verfahren nun an das Landgericht verwiesen. Der Berliner Wassertisch hat für Kunden der BWB, die ebenfalls Schadensersatz geltend machen möchten, einen Musterbrief vorbereitet, mit dem sie sich an die BWB wenden können, um für die Dauer der WEG-Klage eine drohende Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.

Preissenkungsverfügung und Preismissbrauchs-Urteil

Grundlage der Forderung der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist ein Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2014. In dem Verfahren wies das Gericht eine Beschwerde der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartell­amts zurück, das gefordert hatte, die Trinkwasserpreise um ca. 18 Prozent zu senken (Az: VI-2 Kart 4/12). Das OLG Düsseldorf bestätigte jedoch, dass die Trinkwasserpreise der BWB unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 Prozent über denen der Vergleichsunternehmen lagen. Die BWB haben auf das Urteil hin die Trinkwasserpreise für die Jahre 2012–2015 um ca. 15 Prozent gesenkt. Ein Ausgleich für die Jahre 2009–2011, in denen ebenfalls missbräuchlich überhöhte Preise festgestellt worden waren, erfolgte nicht.

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt

Statt einer Rückzahlung schlossen die BWB am 6. Mai 2014 mit dem Bundeskartellamt einen Vergleich, der als Ausgleich für den Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 vorsieht, die Preise von 2016 bis 2018 nicht zu erhöhen.

Der Schadensersatz-Prozess vor dem Amtsgericht Mitte

Der „Deal“ zwischen BWB und Bundeskartellamt ändert nach Ansicht der WEG nichts daran, dass der Preismissbrauch in den Jahren 2009-2011 zu Schadensersatzforderungen berechtigt. Die Berliner Wasserbetriebe bestreiten zwar die Berechtigung der Schadensersatzforderungen, doch ist ihre Verteidigungsstrategie mehr als zweifelhaft. Hatten die Wasserbetriebe vor dem Amtsgericht entgegen dem eindeutigen Urteil des OLG Düsseldorf zunächst behauptet, die Wasserpreise seien angemessen gewesen, beriefen sie sich danach zusätzlich darauf, die überhöhten Wasserpreise nicht verschuldet zu haben. Vor „dem Hintergrund eines in sich ge­schlossenen, landesrechtlichen Kalkulationssystems“, so die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, sei angeblich nicht vorhersehbar gewesen, dass die kartellrechtlichen Missbrauchs­vorschriften auch für die BWB gelten würden. Das Amtsgericht folgte dem Antrag auf Klageabweisung jedoch nicht. Die Berliner Wasserbetriebe sind damit im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, die Klage zu stoppen.

Warum der Berliner Wassertisch die Klage der WEG* unterstützt

Die BWB ignorieren in ihrer Klageerwiderung, dass der Preismissbrauch nur durch eine undurchsichtige Gesetzes- und Firmenkonstruktion ermöglicht wurde, die der CDU-/SPD-geführte Senat in Zusammenarbeit mit Konzernlobbyisten selbst entwickelt hatte. Sinn und Zweck der Konstruktion war es, den Wasserkonzernen RWE und Veolia durch eine Gewinn­garantie illegale Profite auf Kosten der Wasserkunden zu sichern. Gleichzeitig wurde über die Wassereinnahmen des Senats eine verdeckte „Sondersteuer“ eingeführt, welche die Einkom­men von sozial Schwachen überproportional belastet. Auch nach der Rekommunalisierung hat der Senat die für den Missbrauch verantwortlichen Preisfindungs-Systeme nicht geändert. Sie wirken einschließlich der berüchtigten Gewinngarantie weiter fort und verteuern nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren, die ca. 60 Prozent des Gesamt­wasserpreises ausmachen. Der kürzlich erfolgte, vermeintlich großzügige Verzicht des Senats auf weitere Erhöhungen bis 2020 kann daher nicht als ein Entgegenkommen betrachtet werden. Er kompensiert nicht den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011, sondern er zementiert die derzeit überhöhten Wasserentgelte bis ins Jahr 2020.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs:

„Die Verteidigung der BWB ist hanebüchen. Der Senat aus SPD und CDU hat den Preis-missbrauch der BWB durch entsprechende Gesetzesänderungen erst ermöglicht und von sich aus nichts unternommen, um ihn abzustellen. Die Weigerung, nun ein ,Verschulden‘ für die missbräuchlich überhöhten Preise der Jahre 2009-2011 anzuerkennen, um die Wasserkunden um ihre Schadensersatzansprüche zu prellen, zeigt, dass auch nach der Rekommunalisierung kein Umdenken stattgefunden hat. Wir warten weiterhin darauf, dass sich der Senat endlich offiziell für den Preismissbrauch entschuldigt und wirkliche Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zieht. Bezogen auf den Prozess wäre es das Mindeste, dass die BWB bis zum Ausgang des Verfahrens eine Verjährungsverzichtserklärung an die Wasserkunden abgeben.“

Der Musterbrief für die Verjährungs-Verzichtserklärung

Sollten die BWB auf die Verjährung der Schadensersatzansprüche für die Jahre 2009–2011 nicht freiwillig verzichten, fordern wir die Berliner Wasserkunden auf, sich mit dem anhängenden Musterbrief persönlich an die Wasserbetriebe zu wenden.

Weitere Forderungen des Berliner Wassertischs

Darüber hinaus fordern wir den Senat auf:

1. sich bei den Berliner Bürgern für den gerichtlich festgestellten Preismissbrauch zu entschuldigen, die Verantwortlichkeiten festzustellen und eine unbelastete Unternehmensleitung zu berufen;

2. die immer noch bestehende Holding-Konstruktion abzuschaffen und die Berliner Wasserbetriebe als nachhaltige, kundenfreundliche, transparente und demokratisch kontrollierte Eigenbetriebe zu führen; [vgl. Berliner Wassercharta, Punkt: 2b]

3. die für die Überteuerung verantwortlichen Preisfindungs-Systeme und Kalkulationsschemata, einschließlich der Gewinngarantie, abzuschaffen und die Trinkwasserpreise zumindest auf das Niveau der Vergleichsunternehmen zu senken;

4. die Höhe der Abwassergebühren, bei denen der Preismissbrauch vermutlich in ähnlicher Höhe wie beim Trinkwasser fortgeführt wird, von unabhängiger Stelle nach dem Verfahren des Bundeskartellamts überprüfen zu lassen.

Weitere Hinweise in der Zeitleiste

*Aktenzeichen: 6 O 348/15 (Kart)

Musterbrief doc

Pressemitteilung als pdf


Folgt Musterbrief:

[Absender] [Datum]

Berliner Wasserbetriebe
10864 Berlin

Kundennummer: …
Verbrauchsstelle: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe u. a. in den Jahren 2009, 2010 und 2011 von Ihnen Wasser bezogen. Wie Ihnen bekannt ist, hatte das Bundeskartellamt mit Beschluss vom 4. Juni 2012, Az: B8-40/10, festgestellt, dass Ihre Wasserpreise in dieser Zeit kartellrechtswidrig überhöht waren. Das OLG Düsseldorf hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 24. Februar 2014,
Az: VI-2 Kart 4/12 (V), als rechtmäßig bestätigt.

Vor diesem Hintergrund steht mir als Wasserkunde ein Anspruch auf Rückzahlung der von mir für den Zeitraum 2009 bis 2011 geleisteten und kartellrechtswidrig überhöhten Wasserentgeltzahlungen zu. Dieser Anspruch kann u. a. auf § 33 GWB gestützt werden. Zu dieser Frage ist derzeit am Landgericht Berlin unter dem Az: 6 O 348/15 (Kart) bereits ein vergleichbares Klageverfahren einer Wasserkundin gegen Ihr Unternehmen anhängig.

Zur Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung biete ich Ihnen an, zunächst den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass Sie mir gegenüber eine Verjährungsverzichtserklärung für die von mir geltend gemachten Rückforderungsansprüche abgeben. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, müsste ich selbst rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Ich sehe Ihrer Antwort innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

—— Ende des Musterbriefs ——

Kontakt: Berliner Wassertisch

Wolfgang Rebel     Telefon: 0152 57 23 34 84                 c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Rainer Heinrich      Telefon: 030 / 915 092 41                  Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
E-Mail:   webmaster@berliner-wassertisch.info                 Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter:   @BWassertisch                                             Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

 

Anti-Fracking-Plakat zum Download

Hand Stop-fracking Auf dem bundesweiten Bündnistreffen von Gegen Gasbohren August 2015 wurde beschlossen, ein Anti-Fracking-Plakat zu entwerfen, das jeder von der Website herunterladen und vor Ort oder als Anzeige verwerten kann. Dieses Plakat ist nun fertig. Carsten Schmitt vom Gemeinnützigen Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn hat es entworfen. Derprogruen Text entspricht unserem am 6.9. versandten Offenen Brief an Angela Merkel, Barbara Hendricks, Sigmar Gabriel und die Bundestagsabgeordneten.

 

 

Der Text auf dem Plakat lautet:

„Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,stop-fracking-plakat
sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,
Sie wollen jetzt im Bundestag über ein Gesetzespaket
entscheiden, das Fracking in Deutschland ermöglicht.
Wir fordern Sie auf, dieses Fracking Gesetz abzulehnen,
ein Moratorium zu beschließen und durch Änderung des
Bundesberggesetzes Fracking zur Aufsuchung und
Förderung von Erdöl und Erdgas zu verbieten.
Fracking ist mit hohen Risiken verbunden:

Trink- und Grundwassergefährdung,
Gesundheitsschädigung durch austretende Giftstoffe,
Erdbeben mit der Schädigung von Häusern,
Klimaschädigung durch gefracktes Erdgas (Methan) und
Flächenzerstörung durch Industrialisierung der Landschaft.
Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,
bitte bedenken Sie:
Sie sind der Förderung des Wohls des deutschen Volkes
verpflichtet, nicht einer Wirtschaftslobby, sagen Sie Nein
zum Fracking, und verbieten Sie es per Gesetz!“

Das Plakat kann HIER (PDF, 3,7MB) heruntergeladen werden.

 

Teil-Erfolg für das Menschenrecht Wasser, doch „im Kern eine herbe Niederlage“

ergebnis

363 stimmten für die Resolution, 96 dagegen, 261 enthielten sich

(8.9.2015, update: 9.9.) „Am heutigen Dienstag hat eine Mehrheit von Abgeordneten der Grünen/EFA-, sozialdemokratischen und linken Fraktionen im Europäischen Parlament die europäische Bürgerinitiative gegen die Privatisierung der Wasserversorgung unterstützt. Konservative, liberale und rechtskonservative Abgeordnete hatten versucht, die Bürgerinitiative mit einer Alternativresolution zu Fall zu bringen. Sie konnten sich damit aber nicht durchsetzen.“ (Quelle)

Das EU-Parlament hat ein deutliches Signal an die EU-Kommission geschickt: Die Mehrheit spricht sich gegen die Privatisierung der Wasserversorgung aus. Wasser ist ein Menschenrecht und keine Ware!

Wasser darf nicht dem Profit geopfert werden und hat darum nichts in „Freihandels“- und Investitionsschutzabkommen wie TTIP, CETA und Co zu suchen.

Der Berliner Wassertisch begrüßt, dass die Resolution angenommen wurde. Er kritisiert jedoch gleichzeitig, dass – wie die Filmemacher von Water Makes Money schreiben – „ausgerechnet die Public Private Partnership als eigentlich perfideste Form der Privatisierung der Wasserversorgung [..] mit einer Mehrheit der EU-Abgeordneten von dem Verbot der Privatisierung ausgenommen“ wurde. Damit wird „die verbreiteste und effektivste Form der Privatisierung von Wasser [..] von jeder Warnung und jedem Verbot ausgenommen. Wer den Film >Water Makes Money< gesehen hat, weiß, dass dieser Sieg im EU-Parlament vor allem im Kern eine herbe Niederlage ist.“ Dies kann der Berliner Wassertisch nur bestätigen!

Die von einer Großen Koalition aus CDU und SPD durchgeführte Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe – ein sogenanntes PPP-Projekt – führte zu um mindestens 30% überhöhten Trinkwasserpreisen.

Bedenklich ist die Haltung von CDU/CSU, FDP und ALFA. Deren Parlamentarier haben ausnahmslos der von uns abgelehnten „Alternativresolution“ zugestimmt, die im Kern eine Privatisierung der Wasserversorgung befürwortet und das Menschenrecht Wasser vollends ausgehöhlt hätte.

Der Berliner Wassertisch fordert als Konsequenz aus dieser Resolution, dass sich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD dafür einsetzt, dass die geplante Privatisierung der Wasserversorgung in Thessaloniki und Athen im Rahmen der sogenannten Griechenland-Hilfe verhindert wird.

 

Glücklicherweise gescheitert! CDU/CSU, FDP und ALFA wollten Menschenrecht Wasser mit einer Alternativresolution verhindern

Presseerklärung des Parlaments: Right2water citizens’ initiative: Commission must act, say MEPs
Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser: Kommission zeigt wenig Ehrgeiz

Reaktionen:
08.09.2015: Frankfurter Rundschau: Streit um Wasser-Privatisierung.

08.09.2015: Die LINKE im Europaparlament: CDU spielt falsch. Resolution zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water

08.09.2015: ECI Water is a human right:  Victory for citizens, victory for the Human Right to Water!

08.09.2015: Europagruppe Grüne: Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“
EU-Kommission muss Bürgerwillen respektieren

08.09.2015: Sven Giegold (MEP, Die Grünen/EFA): Erfolg bei Bürgerinitiative ‘Recht auf Wasser’: EU-Kommission muss Bürgerwillen respektieren

08.09.2015: Attac Österreich: „Recht auf Wasser“: Erfolg für europäische Zivilgesellschaft im EU-Parlament

Quellen:
Abstimmung A8-0228/2015 pdf
Angenommene Resolution: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser

Weitere Blogbeiträge zum Thema:
8.9.2015: Berliner Wassertisch: HEUTE: Abstimmung im EU-Parlament: Wasser als Menschenrecht oder Wasser als Ware?
7.9.2015: Filmemacher von WaterMakesMoney rufen zur Unterstützung von #right2water auf
4.9.2015: Right2water: Ver.di fordert EU-Parlament auf, Bericht des Umweltausschusses zuzustimmen
4.9.2015: Pressemitteilung von Right2water: Just one last step to go!
4.9.2015: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW): #Right2Water-Abstimmung im EU-Parlament. Es droht ein Debakel!
3.9.2015: #Right2water! Am 8.9 ist Abstimmung im EU-Parlament!!!