Kommunale Spitzenverbände fordern kommunale Selbstbestimmung

FAZ
13.05.2014

Appell vor der Europawahl. Deutsche Städte warnen vor immer mehr Eurokratie
Von Jasper von Altenbockum

[…] In einem gemeinsamen Aufruf der kommunalen Spitzenverbände Deutschlands zur Europawahl am 25. Mai werden die Europaabgeordneten dazu aufgefordert, in der Gesetzgebung darauf zu achten, dass die kommunale Selbstverwaltung und das Subsidiaritätsprinzip respektiert werden.

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[Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist genau das, was wir gemeinsam mit dem Stuttgarter Wasserforum fordern! Allerdings ist es schon schwierig genug, dieses Recht hier im Lande durchzusetzen. Es fehlt am Willen der Politik. So hat sich gerade die NRW-Regierung (Rot-Grün (!)) für einen „fairen Wettbewerb“ bei der Vergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze ausgesprochen, was nichts anderes bedeutet, als dass sie GEGEN die Inhouse-Vergabe und damit GEGEN die kommunale Selbstverwaltung ist. Der „faire Wettbewerb“ ist ein Mythos. Das Rennen bei Ausschreibungen machen meistens die Konzerne. Außerdem sind wir ohnehin der Auffassung, dass Wettbewerb im Bereich der Daseinsvorsorge nichts zu suchen hat.

Darüber hinaus wird in dem Artikel implizit der Fall Calw angesprochen: Die kommunalen Spitzenverbände Deutschland fordern (wie wir und der Interessenverband Kommunaler Kliniken e.V.): „Europäisches Beihilferecht darf keinesfalls einschränkend auf die deutsche, spezifisch strukturierte Krankenhausversorgung einwirken, in dem es diese etwa mit beliebigen Wirtschaftsgütern gleichsetzt.“ Mehr zum Fall Calw auf der Website des IVKK.]

 

Wasserprivatisierung in Thessaloniki

Süddeutsche.de
09.05.2014

Wasserprivatisierung in Thessaloniki. Rein ins kalte Wasser

Im griechischen Thessaloniki wehren sich Bürger gegen die Veräußerung der Wasserwerke an Konzerne. Sie wollen sie kurzerhand selbst kaufen. Und zwar mit Hilfe von Bill Gates.
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Der Berliner Wassertisch unterstützt die Bürgerinitiative SAVEGREEKWATER!

Zum bevorstehenden Referendum in Thessaloniki schreibt Right2Water:
„Citizens of Thessaloniki prepare for referendum on water“

(8 May 2014) On May 18th, coinciding with the first round of the local elections, the citizens of Thessaloniki have organized themselves a popular referendum to give the chance to the people to express their opinion on the sale of the local publicly owned water company EYATH.
The campaign SOS te Nero, in which the local water union plays a key role, has been mobilizing for this referendum since it was decided on February 17 in an Assembly as the European Parliament was debating the ECI right2water.
The European Federation of Public Service Unions (EPSU) is helping to build an international delegation to observe the referendum as well as supporting actions of some of its affiliates that are already organizing actions on May 15 which will be a European day of action in solidarity with the water referendum.“
              See the call for a protest in Paris (pdf):
 

Versprochene »Neuausrichtung« der BWB findet nicht statt – PRESSEMITTEILUNG VOM 08.05.2014

Versprochene »Neuausrichtung« der BWB findet nicht statt

Nach der gestrigen Aufsichtsratssitzung verspricht Senator Nußbaum niedrigere Wasserpreise und eine „strategische Neuausrichtung der BWB“, wie aus einer Pressemitteilung der Berliner Wasserbetriebe hervorgeht.

(Berlin, 8. Mai 2014) Der Berliner Wassertisch hält dies für eine Irreführung. „Die sogenannte Neuausrich­tung ist ein blanker Hohn“, sagt Wolfgang Rebel. „Die vom Kartellamt bemängelten Kalkulationsgrundlagen bleiben für den Wasser- und Abwasserbereich bestehen. Sie haben im Trinkwasserbereich zu einem Preis­missbrauch von mindestens 30 Prozent (OLG Düsseldorf) geführt. Im Abwasserbereich gelten die gleichen Grund­lagen. Das Festhalten an dem vom Bundeskartellamt monierten Kalkulationsschema steht zu der propagier­ten Preissenkungspolitik in völligem Widerspruch. Die angekündigten Preissenkungen reichen weder im Frisch- noch im Abwasserbereich aus. Die für den jahrelangen Preismissbrauch und weitere Missstände ver­antwortliche Unternehmensführung ist weiter im Amt. Das Leitbild der Gewinnorientierung gilt nach wie vor. Im Aufsichtsrat sitzt sogar noch ein Vertreter von Veolia. Statt die Politiker und Konzernvertreter zur Rechen­schaft zu ziehen, werden nun die BWB-Mitarbeiter ausgequetscht und dürfen den überteuerten Rückkauf über das neoliberale Rationalisierungsprogramm NEO bezahlen. Diese Schein-Rekommunalisierung von SPD und CDU ist ein einziger Skandal!“ [expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“restlicher Text der Pressemitteilung“]
Verantwortlich für die jetzigen und die weiteren Preismissbräuche sind unter anderem die überteuerten An­teilsrückkäufe von den privaten Konzernen Veolia und RWE. Die Wertgutachten für die Rückkäufe hält der Senat trotz der vom Volksentscheid geforderten Transparenz unter Verschluss. Hier, wie in vielen anderen Punkten, wird zum Nachteil der Bürger die alte undemokratische Geheimhaltungspolitik fortgesetzt. Zudem wurden die Anteile nicht aus Haushaltsmitteln bezahlt, obwohl das Land 1999 die 3,3 Mrd. DM Privatisie­rungserlöse für die BWB erhalten hat. Stattdessen wurde ein Kredit von ca. 1,2 Mrd. € aufgenommen. Die­sen Kredit müssen die Wasserkunden über die nächsten Jahrzehnte zurückzahlen. Damit steht zwangsläufig weiter das Gewinn- statt das vom Berliner Wassertisch geforderte Kostendeckungsprinzip im Vordergrund. 
Infolgedessen müssen die jetzt hochgejubelten „langfristigen“ Preissenkungen durch spätere Preiserhöhun­gen wieder ausgeglichen werden, will man die BWB nicht durch weitere Rationalisierungen so ruinieren, dass sie ihrem Daseinsvorsorge-Auftrag nicht mehr gerecht werden können. Ein anderer Weg wäre ein kurz­fristiger Kapitalzufluss durch eine neue Privatisierung. Die Möglichkeit hierzu besteht, denn die häufig kriti­sierte gesellschaftsrechtliche Konstruktion – das sogenannte »Berliner Modell« – bleibt einschließlich des Teilpri­vatisierungsvertrages erhalten und kann jederzeit wieder zu einem neuen Privatisierungsabenteuer genutzt werden. Die vom Wassertisch geforderte Umwandlung der BWB in einen Eigenbetrieb wurde dagegen bis­lang nicht umgesetzt. Die Vertragsverlängerung für die von den früheren privaten Anteilseignern RWE und Veolia eingesetzten Vorstände deutet allerdings darauf hin, auf welche Option der Senat spekuliert. In der Zwischenzeit wird die Braut BWB mit großem Investitionseinsatz aufgehübscht. 
Die mögliche, voraussichtlich kostenneutrale Rückabwicklung wegen der verfassungswidrigen Gewinn­garantie hat der Senat nie in Betracht gezogen, obwohl das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts zur Gewinngarantie für dieses Jahr angekündigt ist[1]. 
Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens und Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der angestrebte Einkauf von Bürgerinitiativen durch Mitarbeit in irgendwelchen Alibi-Räten bringt die Art von ,Rekommunalisierung‘ nicht einer effektiven, bürgernahen und kostengünstigen Wasserver- und Abwasserentsorgung näher. Hier handelt es sich um reinen Populismus! Solange keine echte Neuaus­richtung der BWB stattfindet, wird der Berliner Wassertisch nicht für einen ‚Kunden- oder Bürgerbeirat‘ zur Verfügung stehen.“  [Vgl. dazu Rede Rainer Heinrich] 
[Hintergrund: Zeitleiste Kartellamt]

[1] „Auch im Jahr 2014 stehen mehrere umfangreiche Verfahren zur Entscheidung an. […] Weitere zur Entscheidung anstehende Verfahren sind […] das gegen § 16 V 3 des Berliner Betriebe-Gesetzes gerichtete abstrakte Normenkontrollverfahren VerfGH 165/12 sowie das die vertraglich garantierte Rendite der vormaligen privaten Anteilsinhaber der Berliner Wasserbetriebe betreffende Organstreitverfahren VerfGH 51/13.“ In: LKV 3/2014, S. 122f.
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Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

 

Anti-TTIP Flashmob bei SPD-Wahlkampfauftritt von Martin Schulz

lokalkompass.de
03.05.2014

Anti-TTIP Flashmob bei SPD-Wahlkampfauftritt von Martin Schulz und Ullrich Sierrau

Zahlreiche Bürger haben am Freitagnachmittag in Dortmund an der Reinoldikirche den sozialdemokratischen Europa-Spitzenkandidaten Martin Schulz bei der SPD-Wahlkampfkundgebung mit ihrer Forderung nach dem sofortigen Stopp des EU-US-Freihandelsabkommens TTIP konfrontiert. […]

Bereits am letzten Montag übergab das campact-Netzwerk in Berlin über 460.000 Unterschriften für ein klares NEIN! zum EU-USA Freihandelsabkommenan (TTIP) an Martin Schulz. Wie auch am Freitag in der Dortmunder Innenstadt forderten die Unterzeichner die Verhandlungen über das umstrittene TTIP-Abkommen abzubrechen, weil es die Demokratie und Verbraucher, Umwelt und Gesundheit gefährde. Der onlinegestützte campact-Appell, der in dieser Woche täglich über 1000 neue Unterstützer verzeichnete, wird von Campact gemeinsam mit den Partnern Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Berlin 21, Berliner Wassertisch, Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), sowie Mehr Demokratie e.V. getragen.

TTIP Verhandlungsstopp fordern

Gemeinsamer Appell: Stopp TTIP

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DGB Maifest 2014

Der Berliner Wassertisch hat heute an dem Maifest DGB 2014 teilgenommen und viele interessante und nette Gespräche mit anderen Bürgerinnen und Bürgern geführt. Zentrales Thema war TTIP, das Transatlantische Handelsabkommen, das es derzeit zu verhindern gilt, weil es u.a. die Arbeitsnehmerrechte massiv gefährden würde.

Eigens für den 1. Mai wurde noch flugs ein Flugblatt entworfen (eine kurze und eine längere Version, die in Kürze eingestellt werden).
[Nachtrag: Hier ist die Kurzversion Flyer 1. Mai 2014; Langversion Flyer 1. Mai 2014]

Hier sind vorerst ein paar Eindrücke von dem Wassertisch-Standleben:

Wassertisch meets Ver.di – Besuch von Clivia Conrad, Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft

Unterschriftensammlung gegen TTIP wird sehr gut angenommen

Bleibt weiterhin aktuell: Wasserprivatisierung: NEIN DANKE!

OLG Düsseldorf bestätigt Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben – PRESSEMITTEILUNG VOM 23.04.2014

Am 24. Februar 2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Zuständigkeit des Bundeskartellamts für die Überprüfung der Frischwasserpreise bekräftigt und den Preismissbrauch durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) bestätigt.

(Berlin, 23. April 2014) Über fünf Mio. Euro haben die Berliner Wasserbetriebe bereits bis Oktober 2013 für juristische und kaufmännische Beratung sowie an Personalkosten für einen Rechtsstreit ausgegeben, dessen Kosten allein von den Berliner Wasserkunden aufgebracht werden müssen. Die BWB haben dieses Verfahren gemeinsam mit dem Senat über drei Instanzen geführt, obwohl sie kaum Chancen hatten, mit ihren Argumenten gegen die herrschende Rechtsprechung durchzukommen. Das Kartellamt sei gar nicht zuständig, hatten sie argumentiert, die BWB hätten wegen der gesetzlichen Vorgaben keinen Spielraum bei der Gestaltung der Tarife und außerdem seien die strukturellen Besonderheiten Berlins verantwortlich für die hohen Frischwasserpreise.

Das OLG kommt in dem jetzt veröffentlichten Urteil dagegen zu folgenden Schlüssen:

  • Im Vergleich mit drei großstädtischen Wasserversorgern hat das Kartellamt zu Recht festgestellt, dass die BWB den Durchschnittspreis der anderen Unternehmen um mindestens 30% überschreiten.
  • Die Vorgaben durch das Berliner Betriebegesetz und durch entsprechende Rechtsverordnungen lassen den BWB einen erheblichen Spielraum bei der Bestimmung der Höhe der Trinkwasserentgelte.
  • Das Berliner Betriebegesetz enthält nach Auffassung des OLG in den für die Tarifkalkulation wichtigen Passagen viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Dies nutzen die Berliner Wasserbetriebe aus, um miss­bräuchliche Preise zu erheben. Eine echte Kontrolle der Preiskalkulation durch Dritte findet nicht statt.
  • Besonders in den nach der Wassertarifverordnung (WTVO) ansetzbaren „kalkulatorischen Kosten“ sieht das OLG große Spielräume für die Gestaltung der Tarife und den Hauptgrund für den Preismissbrauch.
  • Der Vergleich mit den drei Wasserbetrieben von Köln, Hamburg und München zeigt, dass die kalkulatorischen Kosten in Berlin bei sonst ähnlicher Kostenstruktur fast doppelt so hoch sind.

Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs, analysiert weiter: „Auch in Detailfragen deckt das Urteil die fehlende Seriosität der Preiskalkulation auf. Demnach setzen die BWB hier für das gesamte betriebsnotwendige Kapital weitaus höhere Zinsen an, als sie in Form von Fremdkapitalzinsen tatsächlich zahlen müssen, nämlich in etwa das Doppelte. Das ist schon fast Betrug am Kunden.“

Bei den kalkulatorischen Abschreibungen die gleiche unseriöse Vorgehensweise: Die Abschreibungen werden künstlich erhöht, indem die Nutzungsdauer der Anlagen viel zu gering angesetzt wird. Auch das treibt die kalkulatorischen Abschreibungskosten in die Höhe. Zehnmal attestiert das OLG den BWB „intransparentes“ und „nicht nachvollziehbares“ Handeln. Dazu passt, dass trotz Rekommunalisierung die von RWE und Veolia eingesetzten Vorstände Jörg Simon und Frank Bruckmann noch immer im Amt sind. Auch im Aufsichtsrat sitzt mit Axel Ensinger immer noch ein Vertreter des Konzerns Veolia.

Hinter dem Schleier der Intransparenz hat der Berliner Senat den Privaten durch Preismissbrauch und überteuerte Rückkäufe ungefähr den doppelten Kaufpreis in die Konzernkassen gespült, wie das Gericht feststellt. Der Berliner Wassertisch hat angesichts der überteuerten Rückkäufe Strafanzeige gegen Senator Nußbaum wegen Untreue gestellt.

Hierzu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens: „Das Urteil des Oberlandesgerichts legt nahe, dass auch die Rückkauf-Kalkulationen ,intransparent‘ und ,nicht nachvollziehbar‘ sind und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.“ Eine Anfrage des Wassertischs beim Finanzsenator, die Wertgutachten offenzulegen, die als Entscheidungsgrundlage für die Rückkäufe dienten, wurde zurückgewiesen. Der Widerspruch dagegen wird vorbereitet.

Zur Historie siehe auch: http://localhost/wassertisch/jur-anfechtung/kartellamtsverfahren/

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

 

Warum ist der Berliner-Wassertisch.info gegen jede Privatisierung von Wasser- und Abwasser?

Erklärung von Rainer Heinrich – Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens – vom 20.02.2014

Warum ist der berliner-wassertisch.info gegen jede Privatisierung von Wasser und Abwasser?

Als Vertrauensperson des Volksbegehrens „Unser Wasser“, das die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch auf den Weg brachte, spreche ich mich nach wie vor gegen die Privatisierung von Wasser aus: Eines für die Menschen und für den ökologischen Kreislauf lebenswichtigen Gutes der allgemeinen Daseinsvorsorge. Mit über 98 % der Abstimmenden hatte die Berliner Bevölkerung am 13. Febr. 2011 die Offenlegung der geheimen Wasserverträge erzwungen, die der Berliner Senat mit den beiden Wasserkonzernen RWE und Vivendi (jetzt Veolia) 1999 geschlossen hatte.

Keinen Profit aus Wasser- und Abwasser ziehen

Wasser ist ein Menschenrecht und keine Ware, aus dem Wasserbetriebe/Unternehmen/Konzerne Profit ziehen dürfen. Der Zugang zur Wasserver- und -entsorgung muss auch für Arme gewährleistet sein. Wasser muss für alle Bürgerinnen und Bürger in bester Qualität und in ausreichender Quantität zu rein kostendeckenden Preisen zur Verfügung gestellt werden.

Kommunale Selbstverwaltung Verfassungsrang

In Deutschland unterliegt das natürliche Monopol der Wasserver- und der Abwasserentsorgung der kommunalen Selbstverwaltung, wobei die Abwasserentsorgung aus gesundheitlichen Gründen sogar kommunale Pflichtaufgabe ist. Das ist in unserem Grundgesetz als ein Grundpfeiler des in der Verfassung der Bundesrepublik verankerten Demokratie- und Sozialprinzips so festgelegt. Wer daran rüttelt, rüttelt auch an grundlegenden Prinzipien der bundesdeutschen Verfassung und will eine andere eher destabilisierte Gesellschaft. Ich komme noch darauf zu sprechen.

Alle Verantwortlichen in den Parlamenten und der Regierung der Bundesrepublik würden daher nach Auffassung des Bundesverfassungsrichters a. D. Prof. Dr. Siegfried Broß, der ich mich anschließe, verfassungswidrig handeln, wenn sie eine gegen die kommunale Selbstverwaltung gerichtete Politik unterstützten.
Eine diesen Anforderungen des Grundgesetzes am besten entsprechende Organisationsform für Wasserbetriebe ist übrigens der kommunale Eigenbetrieb und nicht die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die im Grunde eine Art öffentlicher Aktiengesellschaft ist.

Armer Staat? Öffentliche Armut hausgemacht.

Der Staat ist nicht von sich aus arm, er wurde und wird auch in Berlin arm gemacht! Nicht nur wird auf den Einzug von Steuern verzichtet, Steuerprüferstellen sind in Bund und Ländern nicht vollständig besetzt, Steuerprüfer, die sich konsequent für die Einzug von Steuerschulden einsetzen, werden wie in Hessen versetzt oder entlassen, Steuern bei großen internationalen Konzernen werden vielfach ausgehandelt, den Vermögenden werden vielfach Steuerschulden erlassen, obgleich sie bereits durch die bestehenden Steuergesetzen begünstigt werden, während dem kleinen Steuerzahler die Lohnsteuer bereits vorab von den Löhnen und Gehältern abgezogen wird. Wird die Politik der Begünstigung der großen Konzerne und der Vermögenden in der Steuerpolitik fortgesetzt, um die sogenannte Exportfähigkeit der großen Exportkonzerne im internationalen Konkurrenzkampf zu erhalten, wird der Staat weiter verarmen und damit die notwendigen Infrastrukturinvestitionen zu denen auch die Investitionen in Wasser- und Abwasser gehören, zunehmend den Privaten überlassen. Aus diesem Grunde muss eine Politik gegen die Privatisierung oder Teilprivatisierung in eine grundsätzlich andere alternative Steuer- und Wirtschaftspolitik eingebettet sein wie sie u. a, die Nachdenkseiten www.nachdenkseiten.de oder die Memorandum-Gruppe www.alternative-wirtschaftspolitik.de formulieren.

Zwang zur Privatisierung aufgrund öffentlicher Armut

Die staatliche Armut, die auf die Kommunen besonders durchschlägt, da sie neben der Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur auch für die Versorgung der Armen vor Ort zuständig sind, rechtfertigt scheinbar die Praxis vieler Kommunen, weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge zu privatisieren bzw. teil zu privatisieren. Wenn hier vom Staat geredet wird, dann sind vor allem die Kommunen gemeint, die mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden müssen. Es kann nicht angehen, dass sie einerseits immer neue öffentliche Aufgaben durch Bundes- und Ländergesetze aufgehalst bekommen, auf der anderen Seite aber ihre finanziellen Mittel ausgetrocknet werden. Dabei ist auch eine andere Umsetzung der länderübergreifenden und des interkommunalen Finanzausgleich gemeint. Es darf nicht sein, dass sich der Egoismus boomender Agglomerationsgebiete durchsetzt und diese auf ihren Einnahmen sitzen bleiben, ohne dass sie anderen ärmeren Kommunen abgeben wollen und sich dadurch der Unterschied zwischen armen und reichen Regionen weiter zuspitzt: Nach dem Motto die reichen Gemeinden können sich öffentliche Wasser- und Abwasserwerke leisten, die armen Kommunen aber nicht.

In Berlin spielten ideologische Gründe bei der Privatisierung eine größere Rolle als die öffentliche Armut

Im besonderen Fall Berlins wurde der Landeshaushalt im Vorfeld der Teilprivatisierung durch fünf Momente besonders belastet:

  1. Der Wegfall der Berlinförderung wurde vom Land nicht genutzt, um den Haushaltsnotstand zu erklären, wie es u. a. das Land Bremen oder das Saarland getan haben.
  2. Die größenwahnsinnige Stadtplanung für 6 Mio. Einwohner sollte Berlin auf das Niveau von Paris, London und New York hieven. Diese Planung scheiterte. Der Flughafen BER ist davon übrig geblieben.
  3. Berlin war ein Versuchslabor der negativen Auswirkungen der Wiedervereinigung auf die Arbeitsplätze der Industrie in Ost und in West. Dies war auch mit wesentlichen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen verbunden – mit der Entwicklung von struktureller Dauer-Arbeitslosigkeit und Armut in der Stadt. Diese Entwicklung war vorauszusehen und auch hinsichtlich der Erklärung des Haushaltsnotstandes einzuplanen gewesen
  4. Weit bis nach der wesentlichen Privatisierungswelle in Berlin von 1997 – 2000 (Privatisierung der Bewag, GASAG, Berliner Wasserbetriebe) wurde die staatliche Förderungspraxis für den hochspekulativen Wohnungsbau in der Stadt mit öffentlichen Förderungssummen weit über 100% der Baukosten beibehalten und zwar einerseits zugunsten der Kreditinstitute, über die 75% der Finanzierung lief und andererseits zugunsten der in der Stadt konzentrierten bundesweiten Bau-Mafia. Der Wohnungsbau wurde zu einer riesigen Umverteilungsmaschine zugunsten dieser Klientel.
  5. Die zinsgarantierten Zertifikate der Bankgesellschaft, die nur unter der Hand von den oberen Zehntausend Berlins erworben werden konnten, wurden mit staatlichen Bürgschaft i. H. v. 21 Mrd. DM mit Hilfe der Linken 2001/2002 abgesichert. Daraus wird von mir die These abgeleitet, in Berlin wurde nicht aus wirtschaftlichen Gründen privatisiert, sondern an der „Grenze“ zwischen dem Ostteil dem Westteil aus ideologischen Gründen. Die volkseigenen Betriebe einer Planwirtschaft wurden undifferenziert mit den kommunalen selbstverwalteten Betrieben in der Bundesrepublik und West-Berlin gleichgesetzt. Diese letzteren Unternehmen hatten daher zu verschwinden.

Privatisierung verschärft die kommunalen Probleme

Privatisierung oder Teilprivatisierung ist grundsätzlich kein Mittel, um die Situation in den armen Gemeinden und Städten zu verbessern wie es von den Vertretern der Privatisierung propagiert wird, im Gegenteil.

Unternehmen werden häufig unter Wert verkauft

Häufig werden die öffentlichen Unternehmen zum niedrigen Wert verkauft. So wurde die Bewag z. B. um 1 Mrd. DM unter ihrem tatsächlichen Ertragswert veräußert. Die Berliner Wasserbetriebe wurden für 3,3 Mrd. DM teilverkauft, obgleich der anteilige Substanzwert der Berliner Wasserbetriebe rd. 5 Mrd. DM betrug.

Finanzmittel fließen ab und stehen nicht für die notwendigen Investitionen zur Verfügung

Bei Privatisierung oder Teilprivatisierung fließt ein großer Teil der eingenommenen Mittel an die Aktionäre der zumeist großen Konzerne ab, die sich an den Wasser- und Abwasserbetrieben beteiligen. Die Aktionäre wiederum verwenden ihre Einnahmen zum Teil für Finanzspekulationen, die angesichts der Finanzkrise doch gerade eingedämmt werden sollten. Die gleichen Mittel hätten aber in die notleidenden Infrastruktur-Investitionen vor Ort gesteckt werden müssen. Leider sind sie nun weg.

Notwendige Investitionen werden durch die Privaten gekürzt. Vernichtung von Arbeitsplätzen und Abnahme der Steuereinnahmen ist die Folge

Hinzu kommt – nicht nur nach unseren Erfahrungen – ein weiteres Moment: Nach der Privatisierung oder Teilprivatisierung werden die erforderlichen Investitionen im Infrastrukturbereich grundsätzlich zusammengestrichen. In Berlin sanken sie gegenüber dem vorherigen vergleichbaren Planungszeitraum von zehn Jahren rd. um die Hälfte, obgleich die Sanierung der Wasser- und Abwasseranlagen im Ostteil der Stadt noch nicht abgeschlossen war. Die Sanierung der Mischwasserkanalisation war noch nicht angegangen. Ein Privatinvestor springt eben nicht in gleichem Maße wie die öffentliche Hand für eine durch Privatisierung erzeugte Investitionslücke in die Bresche, sondern investiert aus reinen Profitgründen wesentlich weniger. Hinzu kommt, dass Substitutionseffekte dadurch einsetzen, dass Aufträge an nichtkonzerngebundene Unternehmen durch Aufträge an konzerngebundene Unternehmen ersetzt werden. Das hat wesentliche Folgen für die mittelständische Wirtschaft vor Ort, mit der Folge, dass Unternehmen gezwungen werden, wegen entfallender Aufträge in Konkurs zu gehen, was wiederum bewirkt, dass sie kommunalen Steuereinnahmen zurückgehen und Arbeitsplätze vernichtet werden und dadurch die öffentliche Finanzlücke nicht vermindert, sondern noch größer wird.

Fehlende Infrastruktur-Investitionen kommen den Steuerzahler teurer

Fehlende öffentliche Wasser- und Abwasserinvestitionen, die von den Privaten nach ihrer Zeit von der öffentlichen Hand nachgeholt werden müssen, sind teurer als rechtzeitig vorgenommene Infrastruktur-Investitionen. Dafür muss letztlich wieder der Steuerzahler bzw. der Wasser- und Abwasserkunde aufkommen. Wie zu erwarten war, kam es in der Berliner Presse nach der vollständigen „Rekommunalisierung“ der Berliner Wasserbetriebe zu Meldungen, dass nunmehr erhöhte Investitionen vorgenommen werden müssten, weil Abwasserkanäle und Wasserrohre schadhaft seien. Sie seien zu wenig gewartet worden. siehe auch: www.berliner-wassertisch.info/?p=4207

Was nicht betriebsnotwendig ist, wird verscherbelt und zu Geld gemacht.

Gleichzeitig werden alle nicht betriebsnotwendigen Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Beteiligungen veräußert, die nicht zum Kerngeschäft gehören und damit öffentliches Vermögen darstellen, um sie zu Geld zu machen. Der Staat wird dadurch nicht reicher, sondern ärmer. Flächen von entwidmeten ehemaligen Wasserschutzgebieten werden ebenso veräußert, wie alte Wasserwerke und Pumpwerke. Die Versiegelung nimmt zu. Ehemalige Naherholungsgebiete sind durch Veräußerung für die breite Bevölkerung nicht mehr zugänglich.

Widersprüche zwischen konzerngelenkter profitorientierter Investitionspolitik und gesellschaftlichen Ansprüchen.

Die gesamte Strukturpolitik vor Ort ordnet sich bei Privatisierungen dem Profitprinzip der Konzerninteressen unter, obgleich Infrastrukturentscheidungen im Wasser- und Abwasserbereich in ein ökologisches Gesamtkonzept eingebettet werden müssten, das wesentlich durch gesellschaftliche, strukturelle Gesamtzusammenhänge bestimmt wird, wie:
Umfang des Wasserdargebotes – diffuse Einträge in den Wasserspeichern – Umfang und Grad der Sanierung der Altlasten – Zustand der Qualität der Oberflächengewässer – Kontrolle schädlicher Einleitungen – Technischer Zustand der Kläranlagen entsprechend dem Anspruch der Einführung der 4. Klärstufe – Sanierungsgrad der Mischkanalisation in Innenstädten – jährlicher Regeneintrag – Grad der Versiegelung – Wasserverbrauch nach Kundengruppen – Schließung oder Nichtschließung von Wasserwerken, um Vernässung zu verhindern usw.)

Aus allen diesen Fakten entstehen Widersprüche, die dann in der Regel auf der Grundlage struktureller Korruption ebenfalls nach dem Profitprinzip gelöst und diesem untergeordnet werden. Nichts geht mehr ohne die Kontrolle der Privaten. Deshalb auch ihre betriebliche Führung. Wird z. B. jemand von der aufsichtsführenden Wasserbehörde beim Senator für Umwelt zum Thema Wasser und Abwasser von wissenschaftlichen Experten interviewt, wird immer ein Vertreter der Privaten zugegen sein, um die Antworten des Behördenleiters zu kontrollieren wie dem Verfasser geschehen. Um diese Widersprüche nicht deutlich werden zu lassen, wird alles mit einer Aura von Geschäftsgeheimnissen umgeben, damit die demokratische Öffentlichkeit nicht auf Widersprüche in der Wasser- und Abwasserpolitik aufmerksam wird. Häufig wird zur offiziellen Begründung für die Heimlichtuerei gegenüber der Öffentlichkeit von vertraulichen Informationen gesprochen, durch deren Veröffentlichung der „Wettbewerb“ beeinträchtigt werde.

Die Privaten kassieren eine zumeist noch staatlich garantierte Monopolrente

Nur: Die Privaten kaufen ein natürliches Monopol auf Zeit für Jahrzehnte, in der ein sogenannter „Wettbewerb“ gar nicht stattfindet. Geschäftsgeheimnisse können von daher auch den „Wettbewerb“ nicht stören! Die Konzerne können nach dem Verkauf in der Regel mit staatlicher Garantie für diese vertragliche Zeitspanne eine Monopolrente als Sonderprofit einstreichen.

„Konkurrenz um den Markt“ eine Fiktion zur ideologischen Begründung für Private, die Märkte zu öffnen.

Um aber dennoch in einem Geschäftsfeld, das aufgrund seiner natürlichen Struktur gar kein „Wettbewerb“ ermöglicht, ideologisch einen „Wettbewerb“ fiktiv zu kreieren, wurde von den Marktmodellbauern der „Wettbewerb um den Markt“ erfunden, wonach zwischen den Konzernen alle dreißig Jahre – nach dem Kassieren der Monopolrente – eine weitere Ausschreibung stattfindet, wonach sie dann auf ein Neues wiederum für dreißig Jahre eine Monopolrente kassieren dürfen. Diese „Konkurrenz um den Markt“ – der Begriff ist klarer, weil es sich ja hier nicht um einen Leistungswettbewerb, der immer mit dem Wettbewerbsbegriff verbunden wird, handelt, er vielmehr nur ideologisch vorgetäuscht werden soll – dient letztlich als Konzept, um die Wasser- und Abwasser- Märkte so zunächst einmal überhaupt entstehen zu lassen um diese dann den privaten Konzernen für ihre Privatisierungsaktivitäten zu öffnen. Denn wenn ein Wasser- und Abwasserunternehmen gesetzlich geschützt öffentlich betrieben würde, wie von der EU-weiten Bürgerinitiative right2water gefordert, würde ein solcher „Wettbewerb um den Markt“ gar nicht erst entstehen. Dass der „Wettbewerb um den Markt“ vorgetäuscht werden kann, wird dadurch deutlich, dass unter den Bedingungen solcher „Märkte“ durch Angebots- und Gebietskartelle regionale Einflusssphären zwischen den Konzernen durch Absprachen abgesteckt werden können nach dem Motto: „Ich bekomme auf Dauer dieses Gebiet, dafür erhältst Du auf Dauer das das anderes Gebiet. Das ganze wird über Angebotsabsprachen bzw. Frühstückskartelle geregelt. (z. B. Vertreter treffen sich Vertreter der drei “Schwestern“ Veolia, Suez und Saur sich in Paris zum Sekt-Frühstück. Dabei ist zwischen den dreien eine klar: Wer das erste Glas hebt, bekommt den Zuschlag, d. h. Die Konkurrenten bleiben mit ihrem Angebot darunter. Weiter fällt dazu kein Wort)“

Wenn man Konkurrenz ausschließen will – und das will jedes anständige Monopolunternehmen – dann findet man in enger Abstimmung mit den öffentlichen Repräsentanten (mit den Mitteln der Korruption an der Nahtstelle zwischen den privaten und öffentlichen Interessen) dafür immer Mittel und Wege. Mit anderen Worten: die häufig fehlende demokratische Legitimation ihrer Aktivitäten und die Einschränkung der demokratischen Prozesse vor Ort, die Konzentration der einzelnen Geschäftsentscheidungen in fernen Konzernzentralen wird ideologisch und auch faktisch nicht durch einen irgendwie gearteten „Wettbewerb“ ersetzt, obwohl das häufig behauptet wird. Vielmehr werden demokratische selbstverwaltende Prozesse unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort durch undemokratische und von der betroffenen Bevölkerung nicht kontrollierbare ferne Konzernentscheidungen ersetzt.

Gegenmacht der Bürgerinnen und Bürger erforderlich

Als Gegenmacht kommen nur die ausgeplünderten Bürgerinnen und Bürger in Frage, die sich gegen solche Entwicklungen irgendwann wehren und diese Bewegungen nehmen zu. Große Teile der Bevölkerung sind gegen eine Öffnungspolitik für Privatisierungen. In Italien stimmte man dagegen, in Deutschland war der Anteil der Stimmen gegen Privatisierung bei der internationalen Bürgerinitiative right2water besonders hoch. Auch Umfragen zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger Wasserprivatisierungen ablehnen.

Die EU-Bürokratie interessieren die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wenig.

Aber dennoch werden neuen Mitgliedstaaten Auflagen zur Privatisierung ihrer Wasser- und Abwasserbetriebe gemacht. Dennoch wirkt die Troika wie in Portugal und Griechenland weiter darauf hin, Wasser- und Abwasser zu privatisieren. Mit der Herausnahme von Wasser- und Abwasser aus der Dienstleitungs-Konzessionsrichtlinie der EU, ein Erfolg der Bürgerinitiative right2water, ist der Kampf gegen die Privatisierung ebenfalls nicht beendet, vielmehr will die EU-Kommission die Entwicklung nach fünf Jahren in den Mitgliedsländern hinsichtlich möglicher Privatisierungen wieder überprüfen und wird dann die Privatisierungen im Interesse der Konzerne wahrscheinlich weiter vorantreiben. Gerade beim Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, dessen Verhandlungen zwischen den USA und der EU geheim erfolgen, ist hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den Abbau möglicher Investitionshemmnisse auch bei der Frage von Wasser-Privatisierungen eine Politik gegen die Bürgerinnen und Bürger zu erwarten. Diese dürfen sich nicht durch öffentliche Beruhigungsappelle der Verantwortlichen einwickeln lassen. Solange keine vollständige Transparenz besteht, ist Vorsicht geboten!

Preissteigerungen sind bei garantierten Gewinnen die Regel. Bezahlen muss sie der Wasserkunde.

Aus Gründen der Gewinngarantie gegenüber den Privaten und der fehlenden Konkurrenz verbunden mit dem Kassieren einer Monopolrente ist die Privatisierung oder Teilprivatisierung von Wasser und Abwasser in der Regel mit Preissteigerungen verbunden. Die für die Privaten vorgesehenen Gewinne werden nunmehr als Kosten deklariert und auf die Wasser- und Abwasserkunden abgewälzt. In Berlin stiegen die Wasser- und Abwasserpreise während der Teilprivatisierung um rund 30%. und in einigen Fällen wesentlich mehr. Die Folge sind erhöhte soziale Probleme und ein Anstieg der Sozialkosten, die von der Kommune aufzubringen sind, die aufgrund der Wirtschaftskrise ohnehin schon erheblich mit Sozialaufwendungen belastet ist. Gleichzeitig werden in Berlin zunehmend Arme von dem Bezug von Wasser ausgeschlossen. In Berlin ist jeder vierte Berliner arm. Es wird weiter zulasten der sozial Schwachen dereguliert und damit vor allem destabilisiert. Dazu trägt nicht zuletzt die Privatisierung bei. Ein privater profitorientierter Konzern ist ja schließlich kein Sozialinstitut!

Personalabbau, da Personalkosten teurer Kostenblock

Gleichzeitig bauen die Privaten in den übernommenen Geschäftsbereichen durch Rationalisierungsinvestitionen Personal ab, sei es durch Frühverrentung oder andere Methoden. Trotz des „Vertrags des Vertrauens“ von 1999, der betriebsbedingte Kündigungen ausschloss, wird der Personalabbau vorangetrieben. Zusammen mit der Vernichtung von Arbeitsplätzen im Mittelstand ergibt sich dadurch ein erhebliches Arbeitsplatzvernichtungspotenzial. Der Arbeitsplatzabbau ist in der Regel mit einer mittelfristigen Einkommensminderung verbunden, so dass die kaufkräftige Nachfrage darunter leidet. Die gleiche Wirkung haben die bereits erwähnten höheren Monopolpreise im Wasser – und Abwasserbereich.

Demokratische Prozesse werden ausgeschaltet.

Schließlich leiden die demokratischen Prozesse durch die Privatisierungen von öffentlichen Aufgaben. Während es, wie oben bereits ausgeführt, das Ziel der Verfassung der Bundesrepublik im Sinne des im Art. 20 GG geregelten Demokratie- und Sozialprinzips ist („Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat“), die demokratischen Entscheidungen durch die kommunale Selbstverwaltung im Bereich der Daseinsvorsorge zu stärken, werden die zentralen Entscheidungen bei Privatisierung bzw. Teilprivatisierung in die Konzernzentralen nach den in den Konzernen vorherrschenden undemokratischen Führungsprinzipien an fernen auswärtigen Orten zentralisiert und zusätzliche Informationen dazu durch Geltendmachung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen -gerade bei natürlichen Monopolen- nach außen abgeschirmt.

Natürliche Monopole müssen öffentlich und demokratisch kontrolliert werden

Nicht nur der localhost/wassertisch/ ist der Auffassung, dass natürliche Monopole in die öffentliche Hand und unter öffentlicher demokratischer Kontrolle gehören, wobei das Transparenzprinzip voll umgesetzt werden muss. Auch Benchmarkings zwischen verschiedenen Wasserunternehmen und Abwasserunternehmen gehören an die Öffentlichkeit.

Privatisierungsverträge sind häufig ungleichgewichtig zugunsten der Privaten abgefasst.

Eine häufig vorkommende Ungleichgewichtigkeit der Privatisierungsverträge wird dadurch hervorgerufen, dass die öffentliche Hand wegen ihrer Sparzwänge stark unter Druck gerät und sich dadurch nicht zwei gleichberechtigte Partner gegenüber sitzen, sondern die Privaten grundsätzlich im Vorteil sind.

So hatte z. B. die damalige Finanzsenatorin Fugmann-Heesing (SPD) die Einnahme von 2 Mrd. DM schon im Haushalt 1998 fest eingeplant und entsprechende Ausgaben getätigt. Sie hoffte auf den Teilverkauf der Anteile der BWB noch im Jahr 1998! Wäre der Teilverkauf der BWB AöR Anteile durch die Stillen Einlagen der Privaten nicht 1999 umgesetzt worden, wäre ihr Haushalt geplatzt. Sie musste daher auf Biegen und Brechen dafür sorgen, dass der Teilverkauf trotz der Normenkontrollklage der Opposition vor dem Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin noch 1999 über die Bühne ging.

Die staatliche Gewinngarantie war den Privaten rd. ein Drittel des Kaufpreises wert.

Im Berliner Teilprivatisierungsvertrag war eine disproportionale Gewinnverteilung zwischen Privaten und Land festgelegt worden. Für den Fall, dass der VerfGH Berlin oder das Abgeordnetenhauses durch autonome Entscheidungen die einmal vereinbarte Verzinsung des eingesetzten Kapitals nach verringern würde, hatte sich das Land Berlin vertraglich verpflichtet, den dadurch entstandenen finanziellen Schaden für die Privaten entweder aus ihrem Gewinnanteil oder wenn das nicht reicht auch aus dem Haushalt auszugleichen (Gewinngarantie). Diese Gewinngarantie wurde bis zum Schlussprotokoll von der damaligen Finanzsenatorin dreimal bekräftigt, weil die Privaten erklärten, den Kaufbetrag sonst um ca. ein Drittel, also um 1 Mrd. DM zu kürzen.

Die Privaten erhalten die betriebliche Führung

Gleichzeitig erhielten die Privaten die betriebliche Führung und zwar auch für den hoheitlichen Abwasserteil, obgleich das Land mit einem Geschäftsanteil an der BWB AöR von 50,1 % die Mehrheit hatte und diese wegen der Rechtsform der AöR auch behalten musste. Ferner war der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden.

Ausschaltung demokratischer Prozesse im Parlament durch Geheimhaltung. Vertragliche Umgehung von Normenkontrollentscheidungen des VerfGH Berlin

Aus dem Grunde der häufigen Disproportionalität solcher Verträge zugunsten der Privaten handelt es sich meistens um juristisch komplexe Geheimverträge, die der demokratischen Öffentlichkeit auch dem einzelnen Parlamentarier in ihrem Gesamtverständnis und in ihrer Gesamtstruktur vorenthalten werden, so dass die einzelnen Abgeordneten – insbesondere Nichtjuristen – nicht wissen, worüber sie im Detail abstimmen. In einem sogenannten Datenraum dürfen sie die komplexen Verträge zwar einsehen, sich aber keine Notizen machen. Sogenannte Durchschnittsabgeordnete verlassen sich da ganz auf ihre Fraktionsführung, die aber bei einer Koalition verlängerter Arm der Regierung ist und dafür zu sorgen hat, dass die Mehrheiten stimmen. In dem Berliner Teilprivatisierungsvertrag ging es nicht nur um die Umgehung eines Urteils des VerfGH Berlin, das vor dem endgültigen Kauf der Anteile den Risikozuschlag von 2% und die Regelung des Effizienzzinssatzes für verfassungswidrig erklärt hatte, sondern vor allem auch um die Beeinträchtigung demokratischer Prozesse im Parlament.

Verbot des Volksbegehrens „Unser Wasser“ durch den Senat.

Vor diesem Hintergrund ist es „verständlich“, dass der Senat das Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge als angeblich verfassungswidrig verbot. Die Zulassung des Volksbegehrens konnte dann aber im Jahre 2009 beim VerfGH gerichtlich erzwungen werden

Teilveröffentlichung der Teilprivatisierungsverträge durch die TAZ

Kurz vor dem erfolgreichen Volksentscheid im Herbst 2010 versuchte der Senat und die ihn tragenden Parteien, den Volksentscheid zudem noch dadurch zu Fall zu bringen, dass er einen Teil der zwei Ordner umfassenden Teilprivatisierungsverträge in einer eher kritischen Zeitung, der TAZ, sehr gezielt und gelenkt, veröffentlichte.

Der Senat hatte gelogen – die Berliner zahlten es ihm heim

Dabei bemerkte die Initiative einen Tag vor der Abstimmung, dass wesentliche Teile der Verträge, so z. B. der eigentliche Übertragungsvertrag – das Schlussprotokoll vom 29.10.1999 fehlte, obgleich der Senat behauptete, alle Verträge veröffentlicht zu haben. Dies gelangte noch vor der Wahl in die Presse, wodurch deutlich wurde, dass der Senat gelogen hatte, so dass der Volksentscheid positiv für die Initiative ausging. Keine der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien unterstützte im Übrigen den Volksentscheid. Dennoch wurde er gewonnen, wobei viele SPD und CDU-nahe Einzelhausbesitzer in den Außenbezirken wesentlich dazu beigetragen hatten. Daran wurde deutlich, dass die Parlamentarier Politik gegen ihre eigene Klientel betreiben!

Der Sonderausschuss Wasserverträge verhinderte die unabhängige Prüfung der veröffentlichten Verträge

Nach dem Volksentscheid kam wieder eine Große Koalition an die Regierung, die schon für die Teilprivatisierung 1999 verantwortlich zeichnete. Sie setzte ein vom Volksgesetz, das im März im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde, geforderten „Sonderausschuss Wasserverträge“ ein, der die Verfassungsmäßigkeit der Verträge prüfen sollte. Dabei wurde die Finanzierung von Gutachten unabhängiger Sachverständiger von den Mehrheitsfraktionen der SPD und CDU abgelehnt. Als selbst ein von der Regierung bzw. den Koalitionsparteien gestellter Rechtsprofessor aus Potsdam die Verfassungsmäßigkeit der Verträge in Frage stellte, wurde beschlossen, ein Gutachten des politisch nicht unabhängigen Wissenschaftlich Parlamentarischen Dienstes einzuholen, das dem Senat erwartungsgemäß bestätigte, dass die Verträge verfassungsgemäß seien und auch nicht gegen die von unabhängigen Juristen und dem Berliner Wassertisch.info vertretene Auffassung, der Verletzung der politischen Legitimation, verstießen.

Das Bundeskartellamt stellte missbräuchliche Wasserpreisgestaltung bei den Berliner Wasserbetrieben fest.

In der Zwischenzeit hatte als einer der letzten Entscheidungen des wegen des Ablaufs der Legislaturperiode ausgeschiedenen Linken-Wirtschafts-Senators Wolf der Senat ein Verfahren wegen Preismissbrauchs durch die BWB vor der 8. Beschlusskammer des Bundeskartellamtes angestrengt, das Mitte 2012 eine Verfügung wegen Preismissbrauchs mit der Auflage der Preissenkung um 18% in 2012 und von 17% in den beiden Folgejahren erließ, die kurz darauf wirksam wurde, weil die BWB versäumten, rechtzeitig dagegen Einspruch einzulegen.

Große Koalition klagt zusammen mit der BWB AöR gegen die Verfügung. Die Bürger bezahlen auch noch für diese gegen ihre Interessen gerichtete Politik.

Noch vor der Verfügung wurde der von Senator Wolf beauftragte Rechtsanwalt von der Großen Koalition von seinen Aufgaben entbunden und die BWB klagte vor dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit der finanziellen Unterstützung des Senats gegen diese Verfügung, die in ihrer Substanz dem Kalkulationsschema der Berliner Wasserbetriebe überhöhte, über dem betreffenden Marktzins liegende und über das Niveau der Vergleichsunternehmen Münchener Wasserwerk, Kölner Wasserwerke und Hamburger Wasserwerke sich bewegende kalkulatorische Zinsen bescheinigte, die zu den überhöhten Preisen in Berlin geführt hatten. Der Senat wendete für die Prozess- und Anwaltskostenkosten, die sicherlich nicht im Interesse der Berliner Wasser- und Abwasserkunden ausgegeben wurden, aus Steuergeldern bzw. aus BWB aus Kundengeldern einige Millionen auf. Am 24.02.2012 wird das Urteil durch das OLG verkündet werden. Es ist aufgrund vorhergehender Rechtsprechung der Senate zu erwarten, dass es zugunsten des Bundeskartellamtes ausgehen wird.

RWE verkauft seine Anteile wegen Liquiditätsschwierigkeiten überteuert an den Senat und lässt sich mit Unterstützung des Senats von der Haftung freistellen. Finanzierung außerhalb des Haushalts über eine Finanzierungsgesellschaft. Lasten tragen die BürgerInnen für Jahrzehnte.

In 2012 wurde bekannt, dass die RWE, die sich in Liquiditätsschwierigkeiten befand, sich von ihren BWB AöR Anteilen trennen wollte und dies rückwirkend zu Anfang 2012 zusammen mit dem zuständigen Finanzsenator auch umsetzte. Es wurde ein Rückkaufvertrag abgeschlossen, der den Teilprivatisierungsvertrag von 1999 weiterhin als gültigen Vertrag beinhaltete und ihn dadurch praktisch erneuerte. RWE ließ sich von allen Haftungsansprüchen nach dem Closing (der Unterzeichnung des Schlussprotokolls) freistellen. Nicht nur nach Ansicht des localhost/wassertisch/ hätte die gerichtliche Kartellauseinandersetzung abgewartet werden müssen, die wegen der Wasserpreisreduzierungen zu einer Verminderung des Ertragswertes der rückgekauften Anteile geführt hätte. Dies hatte der Finanzsenator nicht getan. Kritisiert wurde außerdem, dass die Rückkaufsumme von einer Finanzierungs-Zwischengesellschaft über eine staatliche Investitionsbank finanziert wurde und nicht aus dem Haushalt. Der Rückkauf sollte aus dem nunmehr zur Verfügung stehenden Gewinnvolumen zurückgezahlt werden, wodurch nicht der Berliner Haushalt belastet, aber die Berlinerinnen und Berliner unter Aufrechterhaltung des Gewinnmodells auf Jahrzehnte weiter mit überhöhten Preisen, also mit einer Art Sondersteuer, zur Finanzierung des Rückkaufs zur Kasse gebeten wurden.

Veolia verkaufte seine Anteile mit einem Geheimvertrag ebenfalls überteuert an den Senat. Kartellamtsverfahren wurde beim Kaufpreis ebenso wenig berücksichtigt wie die Belastung des Rückaufwertes mit der Normenkontrollklage und dem Organstreitverfahren im Wege der Vorwirkung

In 2013 wollte Veolia ebenfalls auch aus Liquiditätsgründen zuerst 16% seiner Anteile an das Land Berlin verkaufen. Als allerdings bekannt wurde, dass die Piratenfraktion im April 2013 eine Organklage einreichen wolle, war Veolia sofort bereit, sich von allen Anteilen zu trennen. Zumindest Veolia war also nicht mehr sicher, dass die vom Senat behauptete Verfassungsmäßigkeit der ursprünglichen Teilprivatisierungsverträge Bestand haben würde. Es wurde ein ähnlicher Vertrag wie beim RWE-Anteils-Rückkaufvertrag zwischen dem Senat und Veolia mit Rückwirkung zum 1. Januar 2013 geschlossen. (Nur dass dieser Vertrag bis zur Abstimmung im Abgeordnetenhaus im Gegensatz zum RWE-Rückkaufvertrag geheim blieb. Auch hier wussten viele Abgeordneten wegen der Geheimhaltung nicht, worüber sie in den Einzelheiten eigentlich abstimmten!) Während RWE von allen Verpflichtungen im Rückkauf-Vertrag freigestellt wurde, war das beim Rückkauf der Veolia-Anteile nicht der Fall. Sollte das Urteil des VerfGH Berlin in der Organklage gegen Veolia und das Land Berlin ausfallen, ist die Gesellschaft lt. Rückkaufvertrag wieder in der Haftung.

Nun hatte der Senat mit dem Rückkauf aller Anteile der Privaten vollen Einfluss und konnte seine Rechte geltend machen. Die Finanzierung erfolgte wieder über die bereits gegründete ausgelagerte Finanzierungsgesellschaft über die Zurverfügungstellung eines Millionenkredits der Investitionsbank Berlin, wobei der Senat als Bürge fungierte.

Kapitalorientierte Rekommunalisierung. Bürgerinteressen bleiben draußen vor.

Jetzt stellte sich aber heraus, dass die Vertreter der Privaten im Vorstand ihre Geschäftstätigkeiten nicht beendet hatten, sondern deren Verträge vom zuständigen Ausschuss des Aufsichtsrates gekündigt und gleich neue bis 2015 und 2016 abgeschlossen wurden. Gleichzeitig wurde das von der öffentlichen Bank kommende technische Vorstandsmitglied von seinen Aufgaben entbunden. Die Vorstandstelle wurde dauerhaft eingespart, so dass nunmehr die beiden ehemaligen Vertreter der privaten Konzerninteressen die rekommunalisierten BWB AöR bei drei Vorstandmitgliedern mehrheitlich steuern. Bis jetzt wird geleugnet, dass ganze Bereiche in private Hand zukünftig ausgelagert werden sollen, obgleich das der Arbeitsdirektor in einem Vortrag schon angekündigt hatte. Die Bürgerinnen und Bürger haben bei der rekommunalisierten BWB nichts zu sagen. Die Privaten sind vom Senat dazu ausersehen, ein eilends aufgestellten Rationalisierungsprogramms NEO umzusetzen, um die den Bürgerinnen und Bürgern angekündigte Preissenkung nur bei den Wasserpreisen von 15% (unter Vorbehalt) zu 66% aus den eingesparten Mitteln der BWB zu finanzieren, also die Beschäftigten der BWB gegen die Preissenkungswünsche der Wasserkunden auszuspielen. Den Rest wollte der Senat über den Doppelhaushalt zusammen 26 Mio. DM beisteuern.

Organstreitverfahren vor dem VerfGH Berlin

Das Festhalten des Senats an dem verfassungswidrigen Konsortialvertrag (Teilprivatisierungsvertrag) ermöglichte es der Piratenfraktion im April 2013 beim VerfGH Berlin eine Organklage einzureichen, da das Budgetrecht des Parlaments verletzt sei, weil Art 87, Abs1 VvB vorsehe, dass wegen der im Teilprivatisierungsvertrag festgelegten staatlichen Gewinngarantie bzw. dem staatlichen Garantie-Versprechen ein Gesetz vorzuliegen habe, das jedoch nicht vorlag. Die Piratenfraktion beauftragte dazu mit Unterstützung des Berliner Wassertischs. Info und dem Bundesverfassungsrichter a. D. Broß, den Vorsitzenden der Verfassungsrechtskommission der Bundesanwaltskammer, Prof. Dr. Kirchberg.

Normenkontrollverfahren vor dem VerfGH Berlin

Ferner wurde Ende 2012 wurde von den Fraktionen Die Piraten und Bündnis 90 die Grünen eine Normenkontrollklage eingereicht, die gegen die Unbestimmtheit der Ermittlung des kalkulatorischen Zinsfußes in § 16 Abs. 5 des Berliner Betriebegesetzes (BerlBetrG) gerichtet ist.

Anzeige wegen „Untreue“ gegen Finanzsenator Nußbaum wegen zu teuren Rückkaufs der RWE und Veolia Anteile. Nußbaum ein neuer Mappus-Fall?

Der localhost/wassertisch/ hatte den Senator Nußbaum mehrfach aufgefordert, seine Politik des Rückkaufs der Anteile zu überhöhten Preisen zulasten der Berliner Wasserbetriebe zu überdenken: Er werde eine Anzeige gem. § 266 StGB wegen Untreue in Erwägung ziehen. Nach eingehender juristischer Prüfung hat der Unterzeichnende nunmehr für die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch.info zusammen mit dem Berliner Bund der Steuerzahler und dem Verband der Grundstücksnutzer gegen Finanzsenator Nußbaum eine Anzeige wegen Untreue nach § 266 StGB wegen des überhöhten Rückkaufs-Geschäfts der RWE- und Veolia-Anteile bei der Berliner Staatsanwaltschaft eingereicht, in dem alle drei Partner ähnliche strukturelle Muster wie im Fall Mappus sehen. Die Anteile hätten nicht nur wegen dem ausstehenden Urteil in der Kartellsache, sondern auch durch eine Vorwirkung der ausstehenden Normenkontrollklage und der ausstehenden Organklage jeweils vor dem VerfGH Berlin auf die Rückkaufswerte, wesentlich niedriger angesetzt werden müssen.

Rainer Heinrich Berlin, den 20.02.2014

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Rede von Rainer Heinrich zu den Hintergründen für die Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum – gehalten auf der Pressekonferenz am 17.01.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25.10.2012 beschloss das Parlament mit den Stimmen von CDU und SPD den Rückkauf der RWE-Anteile für eine Kaufsumme von rund 658 Millionen. Am 7.11. 2013 folgte der Beschluss für den Rückkauf der Veolia-Anteile für 590 Millionen. Insgesamt wurden die BWB also für 1,25 Milliarden Euro rekommunalisiert – eine Summe, die unserer Ansicht nach wesentlich zu hoch war. Der Unternehmenswert der Berliner Wasserbetriebe berechnet sich nach ihrem Ertragswert, das heißt: Je mehr Gewinne die BWB machen, um so höher ist ihr Kaufpreis anzusetzen. Die Kaufsummen wurden jedoch festgelegt, bevor der Ausgang verschiedener Gerichtsverfahren abgewartet wurde, deren Urteile erhebliche Auswirkungen auf den Wert der Anteile von Veolia und RWE gehabt hätten.
Dies betrifft zunächst die Organklage der Piratenfraktion, die vom Wassertisch vorbereitet wurde. Nebenbei bemerkt, hat Veolia sein Verkaufsangebot in dem Monat gemacht, als die Klage bei Gericht einging. Diese Klage richtet sich gegen die skandalöse Gewinngarantie, mit der den Konzernen ein fester Gewinn, unabhängig von ihrer unternehmerischen Leistung, zugesichert wurde. Sollte der garantierte Gewinn nicht über die Wasserpreise finanziert werden können, hätte das Land Berlin Gelder letztlich aus seinem Haushalt beisteuern müssen. Diese Gewinngarantie war den Konzernen 1999 rund ein Drittel des damaligen Kaufpreises wert. Es ist leicht nachvollziehbar, dass ihr Wegfall ein Sinken des Kaufpreises um die gleiche Summe zur Folge haben müsste. Abgesehen von dem Wertverfall der privaten Anteile würde bei einer gerichtlich festgestellten Verfassungswidrigkeit eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung in den Bereich der Möglichkeiten rücken, die womöglich sogar kostenneutral vollzogen werden könnte.

Das nächste relevante Verfahren ist die Klage der BWB gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts. Diese erging bekanntlich, weil der Senat und die Konzerne jahrelang Missbrauch mit den Wasserpreisen betrieben haben. Die Privatisierung führte zu Erhöhungen um 35 Prozent, und das Bundeskartellamt kam zu dem Ergebnis, dass das jetzige Frischwasserpreisniveau um 20-30 Prozent zu hoch ist. Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts beträgt für 2012 um 18% und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17%. Statt sich bei den Bürgern zu entschuldigen und die Preise zu senken, haben die Wasserbetriebe mit Billigung des Senats gegen die Rechtmäßigkeit der Kartellamtsverfügung geklagt. Die Kosten für dieses Verfahren dürfen die betrogenen Wasserkunden bezahlen. Durch wurde jedoch der Schein eines weiterhin hohen Unternehmenswertes aufrechterhalten, was nach unserer Meinung mit zu den überteuerten Rückkaufpreisen beigetragen hat.

Nächste Woche wird das Urteil vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf hierzu verkündet. Die Preissenkungsverfügung wird den Anteilswert der Privaten senken, weil die Gewinne entsprechend sinken werden. Das neue neoliberale sogenannte Optimierungsprogramm NEO zur Kostensenkung ist erlassen worden, um die Gewinnausfälle auf Kosten der Beschäftigten und der Unternehmenssubstanz zu kaschieren. Dies ist allerdings nicht dass, was sich der Berliner Wassertisch unter einer nachhaltigen Unternehmensführung und unter einer bürgernahen, kostengünstigen Rekommunalisierung vorgestellt hat.

Betrachtet man die Urteilsbegründung des Bundeskartellamtes bezüglich der missbräuchlich überhöhten Frischwasserpreise, so wird klar, dass einige der beanstandeten Mängel auch auf die Abwasserpreise zutreffen, die das Kartellamt wegen des hoheitlichen Charakters der Abwasserentsorgung nicht untersuchen konnte. Aufgabe der Politik in den Wasserbetrieben wäre es gewesen, nicht nur die Kartellamtsverfügung sofort zu akzeptieren und umzusetzen, sondern auch die Abwasserpreise – die immerhin 60% der Kosten – entsprechend anzupassen. Auch im Gebührenbereich dürfen keine Phantasiepreise genommen werden. Diese längst überfällige Anpassung wird den Unternehmenswert noch stärker nach unten drücken. Auch diese Ertragsminderung ist nicht in den Rückkaufpreis eingerechnet worden.

Weiter ist noch eine Normenkontrollklage vor dem Berliner Verfassungsgericht anhängig. Die Fraktionen von Bündnis 90/Grüne und den Piraten haben Ende 2012 eine Normenkontrollklage wegen der Unbestimmtheit der Formulierung des § 16 Abs. 5 im Berliner Betriebegesetz (BerlBG) vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin eingereicht. Die Normenkontrollklage wurde eingereicht, weil den Konzernen zu hohe Gewinne wegen der unbestimmten Regelung der Ermittlung des Kalkulationszinsfußes im Berliner Betriebegesetz zugebilligt wurde. Die überhöhte Ermittlung des Zinsfußes hat übrigens das Bundeskartellamt gerade kritisiert. Auch hier hätte die Nichtigkeit der alten Bestimmung im Berliner Betriebegesetz und eine danach festzulegende strengere Fassung dieser Bestimmung den Anteilswert der Privaten erheblich verringert. Das Ergebnis dieser Normenkontrollklage hätte deshalb vor dem Rückkauf der Veolia-Anteile abgewartet werden müssen, um dann ggfs. einen geringeren Rückkaufpreis aushandeln zu können.

Der Vollständigkeit halber möchten wir an dieser Stelle auch noch einmal auf die EU-Beschwerde wegen Verstößen gegen das Vergabe- und Wettbewerbsrecht bei der Teilprivatisierung hinweisen, die die Verbraucherzentrale Berlin und Transparency International 2011 eingerichtet haben und die immer noch anhängig ist.

Nach welchen Kriterien die Preise letztendlich ermittelt wurden, wissen wir nicht genau. Hier können wir nur spekulieren. Es fällt jedoch auf, dass die Rückkaufpreise in ihrer Summe in etwa den jährlichen Gewinnen entsprechen, die nach der Planung der Privaten bis 2028 für sie zusammengekommen wären. Hier zeigt sich dass der Senat bei dem Rückkauf lediglich die Gewinninteressen der Privaten berücksichtigt haben. Es drängt sich deshalb der Vergleich mit der EnBW-Affäre auf, bei der es durch die enge Verbandelung zwischen Politik und Wirtschaft dazu gekommen ist, dass das Unternehmen ebenfalls zu einem zu hohen Preis zurückgekauft wurde. Das sieht man nicht zuletzt daran, dass die von den Privaten seinerzeit eingesetzten Vorstandsmitglieder Bruckmann (RWE) und Simon (Veolia) weiterhin an der Unternehmensspitze stehen. Während die Wasserpreise – abgesehen von einer vorübergehenden Kartellamts-Delle – in den nächsten dreißig Jahren wegen der Finanzierungskosten für die Rückkäufe nicht sinken können, führen die beiden ehemals privaten Vorstände mit Rückendeckung des Senats ein neoliberales Optimierungsprogramm in den Wasserbetrieben auf Kosten der dort Beschäftigten durch. Angeblich – so der Vorstandsvorsitzende Simon in einem Interview – müssten nun auch die Wasserbetriebe ihren Beitrag zu den Rekommunalisierungskosten leisten.

Mit der von Professor Kirchberg entwickelten Organklage der Piratenfraktion haben wir die verfassungsrechtliche Aufarbeitung in die Wege geleitet, und mit dieser Anzeige möchten wir es gerne auf strafrechtlichem Gebiet tun. Die offensichtliche Missachtung demokratischer und rechtlicher Grundsätze muss Folgen haben. Bislang ist jeder der Meinung, dass die Teilprivatisierung misslungen war, aber niemand hat daraus Konsequenzen gezogen.

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Gemeinsame Pressemitteilung zur Strafanzeige gegen Finanzsenator Nußbaum

Bewegung bei den Abwassergebühren – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.03.2014

Obwohl der Senat bisher auf unveränderten Abwassergebühren bestand, werden nun doch niedrigere Gebühren in Aussicht gestellt. Der Berliner Wassertisch kritisiert dies als ein PR Manöver, mit dem die Bevölkerung über den unveränderten Einsatz der bisherigen gewinnorientierten Kalkulationsgrundlagen hinweggetäuscht werden soll.

(Berlin, den 19. März 2014) Missbräuchlich überhöhte Trinkwasserpreise waren die Ursache für die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes. Diese beruhten auf einem Kalkulationsschema, das auch für die Abwassergebühren gilt. Deshalb forderten Opposition und Berliner Wassertisch, nicht nur die Trinkwasserpreise, sondern auch die Abwassergebühren entsprechend zu senken. Noch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus-Brunner (Piraten) vom 7. Jan. 2014 heißt es aber, dass die für Wasserversorgung und Entwässerung identischen Kalkulationsgrundlagen unverändert bleiben sollen.
Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher Berliner Wassertisch: „Anders als in den Medien dargestellt, war die Abwicklung des Leasing Fonds, wodurch jetzt die Gebührensenkung ermöglicht werden soll, lange geplant. Hier spielen Senat und Wasserbetriebe mit gezinkten Karten. Der Senat will die Berliner*innen mit Almosen bei den Abwassergebühren besänftigen, damit die vom Kartellamt kritisierten missbräuchlichen Kalkulationsgrundlagen zum Schaden der Bürger bestehen bleiben. Dazu wurde jetzt eine Begründung gesucht und mit dem Ende des Leasing-Vertrages auch gefunden.“ Die unveränderten Kalkulationsgrundlagen werden jedoch nach einer vorübergehenden kleinen Erleichterung bald wieder zu einem Ansteigen der Wassertarife führen. Die Rückzahlung des 1,3 Mrd.-Kredits für den Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile sollen nach dem Willen des Senats nämlich die Wasserkunden für 30 Jahre übernehmen.

Mit der erwarteten Abwassertarifsenkung wird der Unternehmenswert der Wasserbetriebe weiter sinken. Der Berliner Wassertisch sieht sich bezüglich der gemeinsam mit dem Berliner Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer eingereichten Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen Wirtschaftssenator Nußbaum erneut bestätigt.

Nach Recherchen des Berliner Wassertischs diente übrigens die jetzt abgewickelte Leasing Konstruktion nie dazu, den Wasserbetrieben günstige Kredite zu beschaffen. Sie sollte vielmehr privaten „Investoren“ zusätzliche Gewinnmöglichkeiten auf Kosten der BWB eröffnen. Auch die ehemaligen privaten Anteilseigner RWE und Veolia haben diese zusätzlichen Gewinnmöglichkeiten genutzt. Inzwischen sind solche Finanzierungspraktiken nicht umsonst verboten. Eine Berechnung, „ob sich das Geschäft […] als vorteilhaft für die Wasserbetriebe und damit den Landeshaushalt erwiesen habe, lasse sich heute nicht mehr seriös feststellen, sagte ein BWB-Sprecher.“ (Berliner Morgenpost) Anscheinend muss erst der Landesrechnungshof eingeschaltet werden.

Hinweis: 26.3., 18h Bali-Kino, Filmpremiere : „Widerstandstropfen“ (14min. dt./eng.) in Anwesenheit der Filmemacherin Andrea Behrendt. Danach Podiumsveranstaltung u.a. mit Christa Hecht (AöW) und Wolfgang Rebel, Berliner Wassertisch.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 915 092 41
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Erfolgreiche europäische Bürgerinitiative fordert:
Keine Liberalisierung von Wasserdienstleistungen – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.02.2014

Wasser ist ein Menschenrecht

Nach dem erfolgreichen Abschluss der europaweiten Unterschriftensammlung „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (right2water) fand heute im Europaparlament die Anhörung der Bürgerinitiative statt. Die Initiative fordert, die Regeln des europäischen Binnenmarktes nicht auf die begrenzte Ressource Wasser anzuwenden.

(Berlin, den 17. Feb. 2014) Der 17. Februar 2014 wird in die Geschichte der direkten Demokratie in der Europäischen Union eingehen. Darüber herrschte heute im Europäischen Parlament Einigkeit. Ca. 300 Bürger*innen aus der Europäischen Union waren angereist, um die Anhörung der erfolgreichen Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (right2water) zu verfolgen. Der stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich war ebenfalls vor Ort: „Der Erfolg der Bürgerinitiative right2water zeigt, dass die Menschen in der EU eine Privatisierung der Wasserversorgung ablehnen. Gemeinsam haben wir es geschafft, dass sie aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie genommen wurde. Scharf kritisiert wurden heute die von der Troika erzwungenen Privatisierungen der Wasserversorgung in Griechenland und Portugal. Unser Bündnis fordert, »dass die EU ihre rein marktwirtschaftliche Einstellung und ihre Ausrichtung auf den Wettbewerb ändert und statt dessen einem Modell den Vorzug gibt, das auf Rechten basiert und auf öffentliche Dienste setzt.«“

Dies entspricht auch der alten Forderung des Berliner Wassertischs (vgl. Wasser-Charta), die Berliner Wasserbetriebe wieder von einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in einen Eigenbetrieb umzuwandeln. Pressesprecher Wolfgang Rebel: „Allein die Betriebsform Eigenbetrieb stellt einen starken Schutzwall gegen erneute Privatisierungsversuche dar. Auch wenn das Wasser – vorerst – aus der Konzessionsrichtlinie genommen wurde: Mit dem derzeit verhandelten Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) drohen neue Gefahren für die kommunale Wasserversorgung. Das alles zeigt: Es muss ein grundsätzlicher und unumstößlicher Beschluss der EU-Kommission gegen die Privatisierung der Wasserversorgung her! Bis zum 20. März hat die Kommission Zeit, sich zur Bürgerinitiative »Wasser ist ein Menschenrecht« zu äußern. Am 22. März ist Weltwassertag – dann werden wir Bilanz ziehen.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt

Deutsches Ärzteblatt
Januar 2014

POLITIK
Streit um Krankenhaussubventionen: Daseinsvorsorge im Mittelpunkt
von Jens Flintrop und Sabine Rieser

Dürfen Landkreise und Kommunen ihre unterfinanzierten Krankenhäuser dauerhaft unterstützen? Wenn ja: Welcher Angebotsumfang an stationärer Versorgung muss sein und welcher nicht? Die Diskussion darüber geht weiter.

Was haben Krankenhäuser und Wasserwerke gemeinsam? Sowohl die stationäre Versorgung von Kranken als auch die Versorgung mit Trinkwasser sind elementar für die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung. Krankenhäuser und Wasserwerke zählen damit zu den Einrichtungen, die in den Bereich der Daseinsvorsorge des Staates fallen. Auf diesen Zusammenhang verwies der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Siegfried Broß, am 23. Januar in Berlin. Broß befasst sich seit langem mit den Gefahren für die Handlungs- und Steuerungsfähigkeit des Staates durch die Privatisierung öffentlicher Aufgaben: „Wasser, Gas, Strom . . . warum Privatisierung kein Allheilmittel ist oder sogar die Demokratie gefährden kann“, so der Titel eines aktuellen Aufsatzes. Eingeladen hatten Broß der „Berliner Wassertisch“, der sich in der Hauptstadt mit Erfolg dafür einsetzte, die teilprivatisierten Wasserbetriebe wieder vollständig in kommunale Verantwortung zu nehmen, und der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. (IVKK). Dieser begleitet kritisch einen Musterprozess des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Kreis Calw, der zwei kommunale Krankenhäuser subventioniert – zu Unrecht, wie der BDPK findet.

Der ehemalige Verfassungsrichter Broß verdeutlichte in seinem Grundsatzvortrag, dass es ihm nicht um die Frage „Privatisierung ja oder nein“ gehe, sondern um die Privatisierung elementarer staatlicher Aufgaben.

zum Artikel…

Die gedruckte Fassung des Vortrags von Herrn Prof. Broß vom 23. Januar 2014 kann hier als
PDF (950 KB) heruntergeladen werden.


Gemeinsame Pressemitteilung – 30 000 Menschen fordern: Stoppt Agrarindustrie! – vom 18.01.2014

Gemeinsame Pressemitteilung
30 000 Menschen fordern: Stoppt Agrarindustrie!

Die wachsende „Wir haben es satt!“-Bewegung demonstriert für eine bäuerliche und ökologischere Landwirtschaft und gutes Essen

Berlin, 18. Januar 2014 | Angeführt von hunderten Bäuerinnen und Bauern und 70 Traktoren zogen heute 30 000 Menschen vor das Kanzleramt in Berlin. Die DemonstrantInnen forderten von Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Gabriel einen Kurswechsel in der Agrarpolitik. Statt weiterhin „Klientelpolitik für die Agrarindustrie“ zu betreiben, solle sich die Bundesregierung für eine soziale, tiergerechte und ökologische Agrarwende einsetzen. „Die Große Koalition fährt die Agrarpolitik an die Wand! Wer Megaställe genehmigt und subventioniert, wer auf Export und Freihandel setzt und dann auch noch darüber nachdenkt, Gentech-Pflanzen auf Europas Äckern zuzulassen, der lässt die Bäuerinnen und Bauern im Stich und handelt gegen die Interessen von VerbraucherInnen, Tieren und Umwelt“, sagt Jochen Fritz vom „Wir haben es satt!“-Bündnis. „Wir erwarten von der neuen Bundesregierung eine Landwirtschaftspolitik, die das Arten- und Höfesterben stoppt und den Hunger in der Welt bekämpft.“ Die Veranstalter kritisierten besonders das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP). „Hinter verschlossenen Türen verhandelt die EU-Kommission über ein Freihandelsabkommen, das Bauern und Verbrauchern gleichermaßen schadet. Die große Mehrheit der Menschen will keine Chlorhühnchen, kein Hormonfleisch und keine Gentechnik durch die Hintertüre“, sagte Fritz. Genau das drohe aber, wenn das geplante Freihandelsabkommen abgeschlossen wird. Aufgerufen zu der Demonstration hatte das „Wir haben es satt!“-Bündnis aus über 100 Organisationen, darunter Bäuerinnen und Bauern, ImkerInnen, Natur-, Tier- und VerbraucherschützerInnen, Entwicklungsorganisationen und Erwerbsloseninitiativen.
Siehe auch: www.wir-haben-es-satt.de