10 Gründe

10 Gründe, warum der Berliner Wassertisch ein Spendenversprechen an die Piraten- Fraktion des AGH zurückzieht

Update: August 2016

  1. Grundsätzliches zu dem Spendenversprechen

Die Piratenpartei hat vor der Wahl 2011 versprochen, den Berliner Wassertisch bei seinen Bemühungen um eine Rückabwicklung der Wasserprivatisierung zu unterstützen. Mit der Rückabwicklung sollten die 1,5 Milliarden Euro zurückerobert werden, die die jeweiligen Senatsparteien CDU, SPD und DIE LINKE den Wasserkonzernen RWE und Veolia per Gewinngarantie zugeschoben hatten.

„Die Piraten unterstützen das Anliegen des Berliner Wassertisches, die Rückabwicklung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe umzusetzen.“
(Wahlprogramm 2011)

Nach dem Volksentscheid stellte sich schnell heraus, dass eine Rückabwicklung nur durch die Organklage einer AGH-Fraktion zu erreichen war. Die Piraten-Basis stimmte in einer Liquid-Feedback-Abstimmung mit 100 % dafür, die Organklage des Wassertischs einzureichen.

Das Spendenversprechen des Wassertischs wurde gegeben, als sich die Fraktion laut Beschluss vom 9. April 2013 nicht darüber klar war, ob sie sich das Anwaltshonorar für die Klage leisten könnte. Doch das Geschäftsjahr 2013, in dem das Honorar überwiesen wurde, beendete die Fraktion mit einem Übertrag von 462.000 Euro in das nächste Jahr. Die finanziellen Mittel, die die Fraktion von den Steuerzahlern extra für solche Zwecke erhält, waren also ausreichend vorhanden.

Auch wenn die Klage letztlich nicht zur Rückabwicklung geführt hat, war sie ein politischer Erfolg. Nur kurz nach ihrer Einreichung machte der letzte verbliebene Wasserkonzern Veolia den Weg für die Rekommunalisierung frei. Von den mit der Rekommunalisierung begründeten Preissenkungen haben alle BerlinerInnen profitiert – insbesondere die ,sozial Schwachen‘, die durch überhöhte Wasserpreise überproportional belastet werden. Möglich wurde die Rekommunalisierung nur durch die Vorarbeit, die der Wassertisch geleistet hatte. Allein die Vorbereitung der Klage hat fast 7000 Euro gekostet.

Derzeit verklagt der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei, der LINKEN-nahe Ex-Pirat Martin Delius, zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs auf Zahlung der Spende. Diese Klage weist der Berliner Wassertisch zurück. Wenn die Piratenpartei sich vor und nach der der Wahl dafür einsetzt, die Organklage zu unterstützen und ihre Fraktion über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, diese umzusetzen, kann sie nicht so tun, als wäre sie das Privatvergnügen zweier Berliner BürgerInnen. Damit schädigt sie die Glaubwürdigkeit der Piratenpartei und die der parlamentarischen Demokratie.

 

Außerdem:

  1. Der Wassertisch hat bereits genug gezahlt: Der Wassertisch hat bereits die gesamten Kosten in Höhe von über 7000 Euro für die Vorbereitung der Klage allein getragen.
  2. Kein Beschluss: Es gab keinen Beschluss, dass die PIRATENFRAKTION die Wassertisch-Spende annimmt. Das Schuldversprechen wurde ohne gesonderten Fraktionsbeschluss in den Haushalt eingestellt.
  3. Die Fraktion hat die Kosten nach oben getrieben: DIE LINKSFRAKTION wollte ihre Beteiligung am 16. April auf ihrer Fraktionssitzung beschließen. Mit einer voreiligen Pressemitteilung einen Tag zuvor verprellt Heiko Herberg die LINKSFRAKTION. Die PIRATENFRAKTION trägt damit die Verantwortung dafür, dass sich LINKSFRAKTION nicht an der Klage beteiligt hat und muss folglich zumindest deren Anteil übernehmen. Die PIRATENFRAKTION kann dafür nicht den Wassertisch in Regress nehmen, der dafür plädiert hat, auf die LINKSFRAKTION zu warten.
  4. Keine Öffentlichkeitsarbeit: Nach der ersten Pressemitteilung von Heiko Herberg erfolgte keine Pressearbeit der Fraktion zugunsten des Verfahrens.
  5. Die Nicht-Piraten der Fraktion haben den Wassertisch und das Verfahren diskreditiert. Bezeichnenderweise haben insbesondere die jetzt zur LINKEN gewechselten PIRATEN den Wassertisch aus der Fraktion heraus regelmäßig mit Pöbeltweets („Idioten“) etc. provoziert und diskreditiert – sowohl während der Wassertisch die Klage vorbereitet hat als auch während des Verfahrens. Beteiligt waren unter anderem Martin Delius, Simon Weiß, Heiko Herberg, Benedict Ugarte Chacón und Monika Belz. Martin Delius schrieb während des laufenden Verfahrens auf seinem Blog, dass die juristische Aufarbeitung „rückwärtsgewandt“ sei.
  6. Die Fraktion hat die gemeinsame Zielvereinbarung verlassen: Die PIRATENFRAKTION hat die Klage still und leise ,beerdigt‘. Man kann aber nicht vom Wassertisch Spenden für ein Projekt einklagen, das man einschlafen lässt, statt es offensiv zu vertreten.
  7. Der Fraktionsvorsitzende hat eine Forderung bereits für unwahrscheinlich erklärt: Da es keinen Fraktionsbeschluss zu der Spende gegeben hat, hat der Fraktionsvorsitzende Alexander Spies am 6. Mai 2014 dem Wassertisch völlig zu Recht mitgeteilt, dass er keine Forderung mehr zu erwarten habe. Der Wassertisch wiederum hatte keinen Grund, diese Auskunft anzuzweifeln.
  8. Die Schuld am Scheitern der Rückabwicklung tragen die Berliner Abgeordneten und ihre Berater, nicht der Wassertisch: Die Klage wurde am 14. Juni 2014 abgewiesen, weil die Klagefrist nach Ansicht des Verfassungsgerichts um knapp vier Monate verfehlt wurde. Dafür kann jedoch nicht der Wassertisch haftbar gemacht werden, der sich rechtzeitig für die Klage eingesetzt hat. Schuld sind die Abgeordneten, die den juristischen Leitfaden des AKJ beharrlich ignoriert und keine eigenen Gutachten dazu eingeholt haben.
  9. Jetzt lassen sich keine Spenden mehr einsammeln: Zudem gibt es noch einen praktischen Grund. Zweieinhalb Jahre nach der Klageeinreichung ist es für den Wassertisch aller Voraussicht nach auch nicht mehr möglich, Spendengelder einzusammeln. Diese Forderung hätte man an den Wassertisch richten müssen, als die Klage noch aktuell war. Die mit einer Spendensammlung verbundenen Probleme wurden am 23.04.2013 in der Fraktionssitzung nicht ohne Grund angesprochen.

„Niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen“
(Heiko Herberg, Fraktionssitzung 23. April 2013)

 

Hintergrund

Wahlversprechen
Am 13. Februar 2011 endet der Wasser-Volksentscheid. 98,2 % der Berliner und Berlinerinnen stimmen für die Offenlegung der geheimen Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe. Die PIRATEN haben den Wasser-Volksentscheid als einzige der jetzt im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien unterstützt; selbst die AGH-Fraktionen der LINKEN und GRÜNEN haben den Volksentscheid ignoriert. In ihrem Wahlprogramm versprechen die PIRATEN:

Die Piraten unterstützen das Anliegen des Berliner Wassertisches, die Rückabwicklung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe umzusetzen.“
(Wahlprogramm 2011)

Klagebeschluss
Möglich erscheint die Rückabwicklung nur mit der Organklage einer AGH-Fraktion. Unmittelbar nach Offenlegung der Verträge stellt die Verbraucherzentrale Berlin zusammen mit dem Bund der Steuerzahler eine vom wassertischnahen Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) erarbeiteten juristischen Leitfaden vor, mit der die Rückabwicklung erreicht werden könnte. Im Wasser-Sonderausschuss des AGH bestätigen Verfassungsjuristen wie Professor Jürgen Keßler (Vorsitzender der Verbraucherzentrale) oder der von der CDU eingeladene Professor Andreas Musil die Qualität und mögliche Durchführbarkeit des Klageweges.

Als der Wassertisch Anfang April 2013 eine geringfügig modifizierte Klageskizze des renommierten Verfassungsjuristen Prof. Dr. Christian Kirchberg vorstellt, erklärt sich LINKSFRAKTION bereit, die Klage zu unter­stützen, wenn die Opposition gemeinsam vorgeht. Doch die Fraktion der GRÜNEN sagt ab.

Schließlich stimmt die PIRATENFRAKTION am 9. April 2013 mit zwölf von fünfzehn Stimmen dafür (Enthaltung von Martin Delius, Heiko Herberg, Simon Weiß), das Verfahren notfalls allein durchzuziehen. Allen Beteiligten ist klar, dass es keine 100%ige Erfolgsga­rantie für die Klage geben kann, doch soll die vorhandene Klagemöglichkeit ausgeschöpft werden.

Schuldversprechen
Die PIRATENFRAKTION will jedoch noch wegen des Rechtsanwaltshonorars verhandeln, „da das derzeitige Angebot mit 30.000 € zzgl Mwst die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion wohl übersteigen“ würde (Fraktionsbeschluss, 9. April 2013). Der Wassertisch sagt zu, notfalls Spenden zu sammeln, falls sich kein billigerer Anwalt finden lässt und sich die LINKSFRAKTION nicht beteiligen würde. Ungeachtet des finanziellen Prüfungsvorbehalts im Fraktionsbeschluss verlangt der parlamentarische Geschäftsführer Heiko Herberg am 15. April (Tag des Ablaufs der Frist zur Beauftragung des Rechtsanwalts) von den Wassertischmitgliedern Wolfgang Rebel und Sigrun Franzen (Piratenmitglied) ein persönliches Schuldversprechen über 25.000 Euro, „soweit die Kosten nicht durch eine andere Fraktion oder von dritter Seite getragen werden“.

Als Heiko Herberg die Fraktion in der Sitzung vom 23. April (Transkript) über die Verpflichtung informiert, spricht sich ein Abgeordneter dagegen aus, die Spende vom Wassertisch anzunehmen. Heiko Herberg sagt dazu:

Also niemand kann uns Geld spenden, wenn wir das nicht wollen, man kann immer sagen:   gut, zurück und tschüss.“
(Heiko Herberg, Fraktionssitzung 23. April 2013)

Das Thema Spendenannahme wird nicht weiter behandelt. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Beschlussvorlage für die Fraktionssitzung geben, ob man Spenden annehmen will. Dazu noch einmal Heiko Herberg:

„…es gibt halt vom Wassertisch auch noch keinen Aufruf et cetera und bis dahin würde es auch Absprache an der Stelle geben“
(Heiko Herberg, Fraktionssitzung 23. April 2013)

Ein Spendenbeschluss wird aber nie gefasst. Die Forderung über die 25.000 Euro ist durch keinen eigenen Fraktionsbeschluss gedeckt.

Das Anwaltshonorar wird im Juni 2013 von der Piratenfraktion bezahlt. Der Wassertisch wird nicht zur Spendensammlung aufgefordert. Die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion werden nicht annähernd überschritten: Die Fraktion kann am Ende des Geschäftsjahres 462.000 Euro in das nächste Jahr übertragen.

DIE LINKE
Auf Druck der Parteibasis beschließt am 9. April 2013 auch LINKSFRAKTION, sich an der Organklage zu beteiligen, wenn alle drei Oppositionsfraktionen mitmachen würden. Die Fraktion der GRÜNEN teilt am 11. April ihre Absage mit. Danach braucht die LINKSFRAKTION einen neuen Beschluss, den Klaus Lederer für den 16. April in Aussicht stellt. Doch die Partei- und Fraktionsspitze der LINKEN, die die Privatisierungsverträge in ihrer Regierungszeit selbst mit fortgeschrieben hat, windet und sträubt sich, um die Klage zu vermeiden. Parteichef Klaus Lederer nutzt schließlich am 15. April eine vorschnelle Pressemitteilung von Heiko Herberg und twittert:

Ausgeschert sind erst die Grünen, vorgeprescht dann die Piraten. Ich geb mir ja nun wirklich seit 1,5 Jahren Mühe. Jetzt macht meine Fraktion nicht mehr mit, der Zug ist abgefahren. Das sollen die jetzt mal schön machen.“
(Klaus Lederer, 16. Mai 2013)

Der Wassertisch hat Heiko Herberg zuvor über die Situation informiert und dazu geraten, die Fraktionssitzung der LINKEN abzuwarten. Er hat es abgelehnt.

Der Erfolg
Der erste Erfolg der Organklage stellt sich umgehend ein: Knapp einen Monat nach Einreichung der Klage wird bekannt, dass Veolia als der letzte verbliebene Wasserkonzern den Weg für die Rekommunali­sierung der BWB freimachen will. Die BWB werden rekommunalisiert (wenn auch nur halbherzig). Seit Dezember 2013 sind die 1999 teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe wieder in kommunaler Hand.

Kurswechsel
Nach der ersten Pressemitteilung von Heiko Herberg am 15. April 2013 erfolgt keine Pressearbeit mehr zur Organklage. Martin Delius schreibt in einem Blogbeitrag Anfang 2014, dass die juristische Aufarbeitung der Privatisierung „rückwärtsgewandt“ sei. Ein Treffen am 22. Oktober 2013, bei dem zwischen Wassertisch und den Abgeordneten, die für die Klage zuständig sind, eine enge Zusammenarbeit vereinbart wird, wird schon zehn Tage später aufgekündigt. Bei der Fraktionssitzung sei die Befürchtung aufgekommen, dass der Wassertisch als Nebenkläger bei der Organklage angesehen werden könnte. Die Stellungnahme des Rechtsanwalts auf die Klageerwiderung des Senats, die der Wassertisch prüfen sollte, wird ihm nicht mehr zugeleitet. Der Kontakt zwischen Wassertisch und dem Rechtsanwalt, die zusammen die Klage vorbereitet hatten, wird verboten. Der Wassertisch wird ausgebootet.

Am 6. Mai 2014 steht in der Fraktion zur Diskussion, die Klage still und leise zu beerdigen. Sie möchte weder weitere Erwiderungen noch eine mündliche Verhandlung und überlässt so der Gegenseite das Feld. Die Fraktion weicht damit von der ursprünglichen Zielvereinbarung ab, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Rückabwicklung zu erreichen.

Angriffe auf den Wassertisch
Während der Wassertisch die Klage vorbereitet und während des Verfahrens wird er aus der Fraktion heraus regelmäßig mit Pöbeltweets („Idioten“) etc. provoziert und beleidigt. Beteiligt sind unter anderem Martin Delius, Simon Weiß, Heiko Herberg, Benedict Ugarte Chacón und Monika Belz. Entschuldigungen erfolgen nicht.

Forderungsverzicht
Am Rande der Fraktionssitzung vom 6. Mai 2014 erkundigt sich Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel beim Fraktionsvorsitzenden Alexander Spies, ob unter diesen Umständen noch mit der Einforderung der 25.000 € zu rechnen sei. Der versichert ihm, dass dies nicht der Fall sei. Der Wassertisch müsse sich keine Sorgen machen. Zur Einforderung müsse es einen Fraktionsbeschluss geben.

Urteil
In seinem Urteil vom 20. Juni 2014 weist das Berliner Verfassungsgericht die Klage aus Fristgründen zurück. Das Gericht hat den Beginn der Klagefrist nicht mit dem Parlamentsbeschluss zum Rückkauf der RWE-Anteile vom Oktober 2012 beginnen lassen, sondern mit einer Kleinen Anfrage im Mai 2012 verknüpft. Es stellt jedoch fest, dass es die Klage rund vier Monate zuvor noch angenommen hätte. Diese Entscheidung hätte jedoch auch anders ausfallen können, wenn die 1,5 Milliarden-Euro-Klage nicht auf halbem Wege beerdigt, sondern mit der verabredeten Unterstützung durch den Wassertisch bis zur mündlichen Verhandlung geführt worden wäre. Um die Entscheidung, ob die Gewinngarantie verfassungsgemäß gewesen sei, konnten sich die Richter auf diese Weise bequem herumdrücken. Nach dem Urteil steht nun fest: Hätte sich eine Fraktion des Abgeordnetenhauses zügig nach Erscheinen der ersten Klageskizze zur Organklage entschlossen – wie dies der Wassertisch gefordert hatte, hätten die skandalösen Wasser-Privatisierungsverträge, einschließlich Konzern-Gewinngarantie, juristisch aufgearbeitet werden können.

Die Forderung
Nachdem der Wassertisch zweieinhalb Jahre diesbezüglich nichts von den Piraten gehört hat, erhält er am 6. Oktober von Martin Delius die Aufforderung, innerhalb eines Monats die 25.000 Euro zu überweisen. Nach 2 Verhandlungsterminen steht ein 3. Gerichtstermin noch aus. Datum noch offen.

Diese Erklärung des Wassertischs als PDF

Nachtrag: Bund der Steuerzahler Berlin: Piratenfraktion verklagt Wassertischler auf 25.000 Euro

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