IFG-Antrag 2. Mai 2013

Zeitleiste IFG-Antrag (Geschäftszeichen IV B 13)

IFG-Antrag Berliner Wassertisch vom 2. Mai 2013

*Senatsverwaltung für Finanzen*
Klosterstraße 59
10179 Berlin

*Senatsverwaltung für Wirtschaft,**
**Technologie und Forschung*
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin

Berlin, den 02.05.2013

*Veröffentlichung von Dokumenten*

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage aufgrund des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom 4. März 2011 und nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin die Veröffentlichung der in der Anlage zu diesem Schreiben aufgeführten Dokumente und Unterlagen.

Ich verweise ausdrücklich auf folgende Passage aus dem IFG:

„Übertragen öffentliche Stellen im Sinne von § 2 Absatz 1 Beteiligungen an Unternehmen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, öffentlicher Nahverkehr, Energieversorgung, Krankenhauswesen oder Verarbeitung von Daten, die im Zusammenhang mit hoheitlicher Tätigkeit stehen, vollständig oder teilweise, mittelbar oder unmittelbar auf Private, so unterliegen die geschlossenen Verträge grundsätzlich dem Informationsrecht des § 3. Das gleiche gilt für die Übertragung von Eigentum, Besitz, eines Erbbaurechts oder einer Dienstbarkeit an einer Sache, die zu einer in Satz 1 genannten Infrastruktur gehört, wenn die Übertragung die dauerhafte Erbringung der Infrastrukturleistung durch den Privaten ermöglichen soll.“

sowie auf die §§ 1 (Abs. 1) und 2 des Offenlegungsgesetzes.

Die Teilprivatisierungsverträge von 1999 und spätere Änderungen der Teilprivatisierungsverträge erforderten zwingend weitere Regelungen und Nebenabreden zu den in diesen Verträgen und Anlagen aufgeführten Sachverhalten. Diese weiteren Regelungen und Nebenabreden sind — da bisher nicht veröffentlicht — nach § 4 des Offenlegungsgesetzes zwar inzwischen ungültig, davon wird aber die Offenlegungspflicht nicht berührt. Es ist davon auszugehen, dass sie aufgrund des weiter bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem verbleibenden Anteilseigner VEOLIA sowohl vom Senat als auch VEOLIA weiterhin als gültig angesehen werden.

Außerdem bitte ich um Veröffentlichung der Beschlüsse und Abreden aus dem geheimen Schiedsgericht. Auch die dort getroffenen Vereinbarungen dürfen uns Bürgern nicht vorenthalten werden.

Sie können mir die Unterlagen an die unten genannte Anschrift oder an meine Mailadresse, gern auch in elektronischer Form auf CD-ROM oder per E-Mail übersenden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rebel

Anlage

Diese E-Mail geht zur Kenntnis auch an den Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin (z. Hd. Herrn Mehlitz)

Wolfgang Rebel

E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info

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