Nach Wasserklage der Piraten: Kein goldener Handschlag für Veolia!

(Berlin, 16. Mai 2013) Im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wurde gestern bekannt, dass Veolia mit dem Senat über einen vollständigen Rückzug des Konzerns aus den Berliner Wasserbetrieben verhandelt. Nachdem das Bundeskartellamt gegen den einkalkulierten Preismissbrauch mit seiner Preissenkungsverfügung vorgegangen ist, droht mit der Organklage der Piraten auch die Gewinngarantie als zweite Säule des Geschäftsmodells der Teilprivatisierung … weiterlesen

Wasser-Klage: Verfassungsgericht fordert Senat zu Stellungnahme auf! – PRESSEMITTEILUNG VOM 07.05.2013

(Berlin, 7. Mai 2013) Am 25. April hat die Piratenfraktion, vertreten von Prof. Dr. Kirchberg, eine Organklage gegen die die Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts im Zusammenhang mit der Teil-Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat dem Senat von Berlin nun die Klageschrift im Organstreitverfahren mit der Aufforderung zur Stellungnahme „binnen … weiterlesen

Klage gegen Wasserverträge fristgerecht beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht! – PRESSEMITTEILUNG VOM 25.04.2013

(Berlin, 25. April 2013) Pünktlich vor Fristablauf hat heute der renommierte Jurist Prof. Dr. Christian Kirchberg für die Piratenfraktion eine Organklage gegen die Gewinngarantie beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht. Bereits am 9. April hatte die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus beschlossen, ein Organstreitverfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe in die Wege zu leiten. Heute wurde die Klageschrift … weiterlesen

Piraten setzen Forderung des Volksentscheids um!
PRESSEMITTEILUNG VOM 16.04.2013

(Berlin, 16. April 2013) Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hat am 9. April beschlossen, die Wasserverträge mit einer Organklage juristisch anzugreifen. Gestern wurde der renommierte Jurist Prof. Dr. Christian Kirchberg mit der Klagevertretung beauftragt. Bereits letzten Dienstag hat die Fraktion der Piraten beschlossen, ein Organstreitverfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe in die Wege zu leiten. … weiterlesen

Wasserklage: Finanzierung steht – PRESSEMITTEILUNG VOM 13.04.2013

(Berlin, 13. April 2013) Bislang scheiterte die von Prof. Dr. Kirchberg vorgeschlagene Organstreitklage gegen die Wasserverträge an den Honorarkosten. Die Piratenfraktion hat am Dienstag zwar beschlossen, eine Klage auch allein durchzuführen. Allerdings waren ihnen die Kosten zu hoch. Bei den Linken stand bislang ebenfalls das Finanzierungsargument im Vordergrund. Deshalb wollten sie nur mit allen Oppositionsparteien … weiterlesen

Grüne lehnen Wasserklage gegen Gewinngarantie aus nichtigen Gründen ab – PRESSEMITTEILUNG VOM 12.04.2013

(Berlin, 12. April 2013) Die berühmt-berüchtigte Gewinngarantie der Wasserverträge, die für die missbräuchlich überhöhten Preise verantwortlich ist, gilt schon lange als verfassungswidrig. Erstmals hat mit Prof. Dr. Christian Kirchberg ein renommierter Verfassungsjurist einen reellen Klageweg gegen den Paragrafen vorgestellt. Die Grünen lassen die Klagemöglichkeit jedoch mit der Begründung verstreichen, dass sie nicht zielführend sei. Diese … weiterlesen

Fragen und Antworten zur Organklage gegen die Wasserverträge

Berlin, den 4. April 2013                         Fragen und Antworten zum Organstreitverfahren Was ist eine Organklage? Eine Organklage setzt die Verletzung der Rechte eines Verfassungsorgans durch ein anderes voraus. Das Organstreitverfahren dient zur Abwehr von Verletzungen der garantierten Verfassungsrechte. Zuständig ist der Verfassungsgerichtshof von Berlin. Was soll mit der angestrebten Organklage erreicht werden? Ziel ist es, … weiterlesen

Top-Juristen finden Klageweg gegen Berliner Wasserverträge – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.04.2013

(Berlin, 4. April 2013) Heute wurde auf einer Pressekonferenz ein neuer Klageweg gegen die Teilprivatisierungs­verträge der Berliner Wasserbetriebe vorgestellt. Der Berliner Wassertisch hat auf Empfehlung des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. hc. Siegfried Broß den renommierten Verwaltungs- und Verfassungsjuristen Prof. Dr. Christian Kirchberg (er ist u. a. Vorsitzender des Verfassungsrechts­ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer) für … weiterlesen

Vorstellung der neuen Klagemöglichkeit gegen die Berliner Wasserverträge – Einführungsrede von Wolfgang Rebel anlässlich der Pressekonferenz vom 4. April 2013

Rede von Wolfgang Rebel Pressesprecher Berliner Wassertisch / Muskauer Str. anlässlich der Pressekonferenz vom 4. April 2013 Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Berliner Wassertischs möchte ich mich herzlich für Ihr Kommen bedanken. Außerdem bedanke ich mich für die Unterstützung unseres Anliegens durch den Bund der Steuerzahler, den Verein deutscher Grundstücksnutzer … weiterlesen

1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN

Vielen Dank, dass Sie mitgeholfen haben, fast 2000 Unterschriften für diesen Appell zu sammeln. Am 18. Oktober 2012 wurden genau 1898 Unterschriften im Büro des Parlamentspräsidenten überreicht.
Start der Unterschriftensammlung war der 9. Mai 2012. Ende der Sammlung war der 20. August 2012. Da der Parlamentspräsident keine Übergabe unter Einbeziehung der Öffentlichkeit wünschte, verzögert sich die Abgabe der Unterschriften.

    Unterschriftensammlung nach Sternmarsch am 12. Mai 2012


    Unterschriftensammlung nach Sternmarsch am 12. Mai 2012


    Unterschriftenabgabe


    Auf dem Weg zur Abgabe der Unterschriftenlisten an den Parlamentspräsidenten
    (Fotomontage: Wassertisch)

  1. Klagemöglichkeiten gegen skandalöse Wasserverträge endlich nutzen!
  2. Unabhängige Sachverständige für den Sonderausschuss Wasserverträge!
  3. Keine weitere Verschleppung der Vertragsprüfung im Sonderausschuss!

Mitglieder aller Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses haben erklärt, dass sie die Teilprivatisie­rungsverträge der Berliner Wasserbetriebe von 1999, heute nicht mehr abschließen würden. Nachdem sich nun herausgestellt hat, dass die Verträge verfassungswidrig sind, könnten sie jetzt den Worten endlich Taten folgen lassen. Deshalb fordern wir:

  1. Über ein Organstreitverfahren sollen Fraktionen oder Abgeordnete gegen die verfassungswidrigen Verträge klagen, um dadurch zu einer kostengünstigen Rekommunalisierung ohne Belastung des Landeshaushalts zu kommen.
  2. Im Sonderausschuss „Wasserverträge“, der durch das Volksentscheid-Volksgesetz entstanden ist, müssen finanzielle Mittel für unabhängige Sachverständige zur Verfügung gestellt werden, um den Prüfauftrag des Volksgesetzes erfüllen zu können.
  3. Die Abgeordneten der Regierungskoalition im Ausschuss müssen endlich zielgerichtet und strukuriert die Ausschussarbeit voranbringen, anstatt Funktionsträger einzuladen, die zum eigentlichen Prüfungsauftrag nichts beitragen können. Der Ausschuss, dessen Tagungsperiode am 31.12.2012 endet, darf aufgrund einer weiteren Verschleppungstaktik nicht ergebnislos bleiben.

Berliner-Wassertisch.info
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

Stand der Unterschriften am 24.05.2012

Nach zwei Sammelaktionen zeigt sich, dass die Berlinerinnen und Berliner weiter die Rekommunalisierung wollen und nicht verstehen, warum die Abgeordneten es nicht mit einer Organklage versuchen.
Unterschriften auf Sammelbögen: 242   Online Unterschriften: 21   Gesamt: 263

Stand der Unterschriften am 07.06.2012

Beim Umweltfest am 3. Juni 2012 konnten 188 Unterschriften gesammelt werden.
Damit – und mit weiteren Sammelaktivitäten – erreichen wir folgenden Stand:
Unterschriften auf Sammelbögen: 517   Online Unterschriften: 38   Gesamt: 555

Stand der Unterschriften am 21.06.2012

Beim Friedensfestival am 17. Juni 2012 kamen 76 Unterschriften dazu.
Damit – und mit weiteren Sammelaktivitäten in Bioläden und andere Aktivitäten – erreichen wir folgenden Stand:
Unterschriften auf Sammelbögen: 711   Online Unterschriften: 43   Gesamt: 754

Stand der Unterschriften am 05.07.2012

Mit weiteren Sammelaktivitäten in Bioläden und auf Wochenmärkten erreichen wir folgenden Stand:
Unterschriften auf Sammelbögen: 876   Online Unterschriften: 46   Gesamt: 922

Stand der Unterschriften am 28.07.2012

Mit weiteren Sammelaktivitäten in Bioläden erreichen wir folgenden Stand:
Unterschriften auf Sammelbögen: 1229   Online Unterschriften: 49   Gesamt: 1278

Stand der Unterschriften am 18.08.2012

Mit dem jetzigen Sammelstand schließen wir die Unterschriftensammlung ab:
Unterschriften auf Sammelbögen: 1659   Online Unterschriften: 56   Gesamt: 1715

Stand der Unterschriften am 24.08.2012

Da wir noch Unterschriftenlisten bekommen haben, korrigieren wir hiermit den letzten Stand der Unterschriftensammlung:
Unterschriften auf Sammelbögen: 1777   Online Unterschriften: 56   Gesamt: 1833

Juristischer Leitfaden: Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung

Am 7. September 2011 stellten auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die Verbraucherzentrale Berlin, der Bund der Steuerzahler und die Wasserbürger einen juristischen Leitfaden vor, den eine unabhängige Juristengruppe entwickelt hat. In diesem Leitfaden werden verfahrensrechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, gegen die Rechtsverstöße in den Berliner Wasserverträgen vorzugehen. Der Leitfaden richtet sich vor allem an die Berliner Abgeordneten. Sie sollen über die Möglichkeiten der Vertragsanfechtung im Rahmen eines Organstreitverfahrens informiert werden. Zu wünschen ist, dass sich eine Fraktion dazu bereit erklärt, ein Organstreitverfahren in die Wege zu leiten. Möglicherweise können dies auch einzelne Abgeordnete.
Der Leitfaden ist als ein offener Ratgeber konzipiert. Der Arbeitskreis arbeitet an weiteren Möglichkeiten der Vertragsanfechtung aus anderen Rechtsgebieten.

Hier der juristische Leitfaden im Wortlaut (pdf)
Zur Argumentationskette des Leitfadens als Zusammenfassung zum schnellen Einstieg
… hier diese Zusammenfassung auch als (pdf)
Hier die Pressemappe zur Pressekonferenz (pdf)


Argumentationskette des Leitfadens

• Der Konsortialvertrag verstößt gegen die Verfassung von Berlin, da er den privaten Anteilseignern in Form der Gewinnausfallgarantie des § 23.7 eine Sicherheitsleistung einräumt, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Details

  • Nach Artikel 87 I der Verfassung von Berlin ist dies aber nicht erlaubt. Dort heißt es nämlich:(1) Ohne gesetzliche Grundlage dürfen weder Steuern oder Abgaben erhoben noch Anleihen aufgenommen oder Sicherheiten geleistet werden.
  • Der § 23.7 des Konsortialvertrages legt im Detail fest, dass die Privatinvestoren gegen das Risiko von Gerichtsentscheidungen – insbesondere des Verfassungsgerichts – abgesichert sind und im Falle von finanziellen Nachteilen einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Diese Zusage im Vertrag stellt zweifellos eine Sicherheitsleistung durch das Land Berlin dar.

• Die Klausel des § 23.7 im Konsortialvertrag ist daher nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nichtig, weil diese gegen die Verfassung von Berlin und damit gegen ein gesetzliches Verbot verstößt bzw. wegen Missachtung des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses sittenwidrig ist. Details


• Die Nichtigkeit ergibt sich dann, wenn zumindest einer der beiden §§ 134 bzw. 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf den Vertrag anwendbar ist.

  • § 134 sagt aus, dass ein Rechtsgeschäft nichtig ist, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt:
    Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
    Als gesetzliches Verbot gilt in unserem Fall der Artikel 87 I der Verfassung von Berlin, welcher verbietet, Sicherheiten ohne gesetzliche Grundlage zu leisten.
  • § 138 erklärt ein Rechtsgeschäft für nichtig, das gegen die guten Sitten verstößt:
    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
    Als Verstoß gegen die guten Sitten muss auch ein Verstoß gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses gewertet werden, das im Artikel 87 I der Verfassung von Berlin festgeschrieben ist. Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt außerdem vor, wenn Rechtsgeschäfte unter Beteiligung der öffentlichen Hand in krassem Widerspruch zum Gemeinwohl stehen – und das ist beim Konsortialvertrag eindeutig der Fall.

• Der Konsortialvertrag selbst ist ebenfalls nichtig, da mit der Existenz des § 23.7 der Vertrag selbst steht oder fällt. Details

  • Die Nichtigkeit des gesamten Konsortialvertrages ergibt sich aus dem § 139 BGB:
    Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.
    Dass der Konsortialvertrag ohne die Gewinnausfallgarantie nicht zustande gekommen wäre, ergibt sich u. a. aus den Anlagen 15a und 15b des Vollzugs-Protokolls vom 29.10.1999. (siehe auch Präambel zur 5. Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003 als pdf)

• Der Senat könnte eine Nichtigkeitsklage anstrengen, was aber unwahrscheinlich ist. Details

  • Im Prinzip richtet sich ja eine solche Nichtigkeitsklage gegen das Bestehen eines formal privatrechtlichen Vertrages, in dem die Exekutive des Landes Berlin einer der Vertragspartner ist. Daher müsste zunächst der Senat selbst tätig werden, um den verfassungswidrigen Zustand zu beenden.
  • Der Umstand, dass der Konsortialvertrag eine Schiedsvereinbarung enthält, führt nicht automatisch dazu, dass eine Klage vor einem staatlichen Gericht nicht möglich wäre, denn die Schiedsklausel in § 44 II des Vertrages und die zugehörige Schiedsvereinbarung sind nichtig. Dies ergibt sich aus § 1030 III ZPO (Zivilprozess-ordnung):
    (3) Gesetzliche Vorschriften außerhalb dieses Buches, nach denen Streitigkeiten einem schiedsrichterlichen Verfahren nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen unterworfen werden dürfen, bleiben unberührt.
    Verfassungsnormen wie das Demokratie- und Gewaltenteilungsprinzip stellen aber solche „gesetzlichen Vorschriften“ dar. Andernfalls würde die Streitzuständigkeit eines Schiedsgerichtes eine parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns ausschließen.

• Wenn der Senat nicht tätig wird, kann eine Fraktion des Abgeordnetenhauses die Untätigkeit des Senats zum Gegenstand eines Organstreitverfahrens machen mit dem Ziel, dem verfassungswidrigen Zustand ein Ende zu bereiten, indem die Nichtigkeit der Verträge gerichtlich festgestellt wird. Details

  • Das Abgeordnetenhaus als Verfassungsorgan (vertreten durch eine Fraktion) tritt zunächst mit dem Senat (ebenfalls ein Verfassungsorgan) in Streit, indem es denselben auffordert, eine Klage zur Feststellung der Nichtigkeit des Konsortialvertrages anzustrengen. Leistet der Senat dieser Aufforderung keine Folge – wovon auszugehen ist – besteht dann für die Fraktion die Möglichkeit, ein Organstreitverfahren einzuleiten, um auf diesem Weg den Konsortialvertrag anzufechten.

• Für die Anfechtung des Konsortialvertrages über eine Organklage ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich, da die Beweislast für bestimmte Punkte der Klage auf Seiten der klagenden Partei liegt. Eine Kanzlei, die bereits Erfahrungen in dieser Richtung hat, ist bereit, hier Unterstützung zu leisten.


Die Beschwerde bei der Europäischen Kommission vom 15. Juni 2011

Beschwerde über rechtswidrige staatliche Beihilfen und Unionswidrige Beschaffung von Dienstleistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines erfolgreichen Volksentscheids in Berlin am 13. Februar 2011, der die Veröffentlichung der bisher geheim gehaltenen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe per Gesetz erzwingt, sind Teile der Verträge bekannt geworden. Dies veranlasst uns in unserer Funktion als Vorsitzende von Transparency International Deutschland e.V. sowie als Vorsitzender des Vorstandes der Verbraucherzentrale Berlin und Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), die Europäische Kommission auf einen möglichen Verstoß gegen Art. 107 AEUV (früher: Art. 87 EG) sowie die Bestimmungen des europäischen Vergaberechts im Rahmen der Teilprivatisierung aufmerksam zu machen.

zum vollständigen Schreiben…


Wege zur kostengünstigen Rückabwicklung der Teilprivatisierungsverträge

Wege zur kostengünstigen Rückabwicklung der Teilprivatisierungsverträge

Die vier aktuellen Varianten
– Der Wassertisch unterstützt, dass alle vier Möglichkeiten ausgeschöpft werden –

Matrix vier Wege zur Rückabwicklung zur Tabelle als PDF