Fragen und Antworten zur Organklage gegen die Wasserverträge

Berlin, den 4. April 2013                         Fragen und Antworten zum Organstreitverfahren Was ist eine Organklage? Eine Organklage setzt die Verletzung der Rechte eines Verfassungsorgans durch ein anderes voraus. Das Organstreitverfahren dient zur Abwehr von Verletzungen der garantierten Verfassungsrechte. Zuständig ist der Verfassungsgerichtshof von Berlin. Was soll mit der angestrebten Organklage erreicht werden? Ziel ist es, … weiterlesen

Vorstellung der neuen Klagemöglichkeit gegen die Berliner Wasserverträge – Einführungsrede von Wolfgang Rebel anlässlich der Pressekonferenz vom 4. April 2013

Rede von Wolfgang Rebel Pressesprecher Berliner Wassertisch / Muskauer Str. anlässlich der Pressekonferenz vom 4. April 2013 Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Berliner Wassertischs möchte ich mich herzlich für Ihr Kommen bedanken. Außerdem bedanke ich mich für die Unterstützung unseres Anliegens durch den Bund der Steuerzahler, den Verein deutscher Grundstücksnutzer … weiterlesen

Einführungsrede von Wolfgang Rebel anlässlich der Veranstaltung
          ”Wasser, Gas, Strom…  Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist
          - oder sogar die Demokratie gefährden kann” vom 30. Jan. 2013

(PDF) Guten Abend! Ich begrüße Sie alle herzlich als Sprecher des Wassertisch-Plenums an der Muskauer Straße, das in gemeinsamer Arbeit die Idee zu diesem Informationsabend entwickelt hat. Zunächst möchte ich der Urania und danken und besonders Dr. Karl und Dr. Ebel, die uns so unkompliziert und freundlich diese Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben. Wir freuen … weiterlesen

Berliner Wasser-Charta

Die Berliner Wassercharta entstand in der Mai 2011 gegründeten Rekommunalisierungs-AG des Berliner Wassertischs. Sie lehnt sich u. a. an der Wiener Wassercharta (http://l.hh.de/WienerWassercharta) und der Bonner Charta (Bonn Charter for Safe DrinkingWater. http://www.iwahq.org/cm) (PDF) an. Sie verdankt viele Hinweise Rainer Heinrichs Ausarbeitungen aus früheren Jahren und der Studie von Hachfeld/Terhorst/Hoedeman 2009 (http://l.hh.de/hachfeld_et_al2009; (PDF)). DIE BERLINER … weiterlesen

Offener Brief an alle Abgeordneten zur Weigerung Veolias, dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders’ Agreement zu gestatten

Berlin, 14. Februar 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, OFFENER BRIEF Veolia verweigert dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement in der RVB –  Antwort von SenFin auf einen IFG-Antrag des Berliner Wassertisches/Muskauer Straße Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die folgende für uns überraschende Information möchten wir Ihnen nicht vorenthalten. Es geht … weiterlesen

Dokumentation:
Wolfgang Tiefensee zur EU Konzessionsrichtlinie/Wasserprivatisierung

(Berlin, 6. Februar 2013) Wolfgang Tiefensee, Bundesverkehrsminister a.D. und wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, erläutert in einem Schreiben an die Bundestagsfraktion der SPD seine Position zur noch nicht endgültig verabschiedeten europäischen Konzessionsrichtlinie. Im Schreiben heißt es unter anderem: “Die Gewährleistung des Gemeinwohls ist durch den Staat zu sichern. Der erst durch den Vertrag von Lissabon garantierte Ermessensspielraum für die Kommunen würde durch diesen Rechtsetzungsakt ausgehebelt.”
zum Schreiben

Nicht offengelegte Dokumente

Die im “Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom 4. März 2011″ in § 1 festgeschriebene Offenlegungspflicht umfasst auch Beschlüsse und Nebenabreden. Diese wurden aber nach Auffassung des Wassertischs nicht vollständig offengelegt. Liste der noch nicht veröffentlichten Unterlagen (Stand 23.01.2013) Vereinbarungen über die konkrete betriebliche Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals … weiterlesen

Ist die private Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen preisgünstiger als die öffentliche?

Eine Studie der Universität von Barcelona hat im Jahr 2010 herausgefunden, dass die Privatisierung von Müllbeseitigung und Wasserversorgung nicht zu niedrigeren Kosten führt. Diese Studie ist eine Meta-Studie in englischer Sprache, die ihrerseits alle verfügbaren Studien zu diesem Thema zur Grundlage hat. Hier die Zusammenfassung (inoffizielle Übersetzung des Abstract): Bei der Privatisierung kommunaler Dienstleistungen wird … weiterlesen

Offener Brief an alle Abgeordneten zur Abstimmung vom 25. Okt. 2012 über den Rückkauf der RWE-Anteile

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, am Donnerstag, den 25. Oktober hat das Abgeordnetenhaus mit seiner Mehrheit dem Kaufvertrag für die RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land Berlin zugestimmt. Abgeordnete sind mit ihrem Mandat den Interessen der gesamten Bevölkerung verpflichtet und an Auflagen nicht gebunden, sondern sollen nach eingehender sachlicher Prüfung allein nach … weiterlesen

Auszug aus dem Wortprotokoll: Was war los im Sonderausschuss am 16. Nov. 2012 ?

Zur schnellen Information:
Die wichtigen Aussagen – die wichtigen Kontroversen
aus dem Wortprotokoll des “Sonderausschusses Wasser” vom 16.11.2012 hier zusammengefasst

Offener Brief von Vertrauenspersonen des Volksbegehrens an Finanzsenator Nußbaum

Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Unser Wasser“ haben sich am 28. August mit einem Offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum gewandt. Sie kritisieren darin scharf den vom Senator ausgehandelten Rückkaufvertrag zum Erwerb der RWE-Beteiligung an den Wasserbetrieben. Der Vertrag sei Ausdruck einer Politik, die nur die Interessen der Konzerne im Auge habe. Den Interessen des Volksgesetzgebers sei der Finanzsenator nicht entgegen-gekommen, auch wenn er in der Öffentlichkeit versuche, diesen Eindruck zu erwecken.
Wortlaut des Offenen Briefs

Interview des Berliner Wassertischs mit Prof. Markus C. Kerber

Der Berliner Wassertisch befragte den Berliner Rechtsprofessor Dr. Markus C. Kerber zur Auflösung seines Mandats im Kartellamtsverfahren, zu Möglichkeiten der Rückabwicklung, der Rekommunalisierung und zum geplanten Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe. Interview des Berliner Wassertischs mit Prof. Markus C. Kerber Fragen: Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher des Berliner Wassertischs Berliner Wassertisch: Konsortialverträge sind bekanntlich von unterschiedlicher Qualität. … weiterlesen

1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN

Vielen Dank, dass Sie mitgeholfen haben, fast 2000 Unterschriften für diesen Appell zu sammeln. Am 18. Oktober 2012 wurden genau 1898 Unterschriften im Büro des Parlamentspräsidenten überreicht.
Start der Unterschriftensammlung war der 9. Mai 2012. Ende der Sammlung war der 20. August 2012. Da der Parlamentspräsident keine Übergabe unter Einbeziehung der Öffentlichkeit wünschte, verzögert sich die Abgabe der Unterschriften.

    Unterschriftensammlung nach Sternmarsch am 12. Mai 2012


    Unterschriftensammlung nach Sternmarsch am 12. Mai 2012


    Unterschriftenabgabe


    Auf dem Weg zur Abgabe der Unterschriftenlisten an den Parlamentspräsidenten
    (Fotomontage: Wassertisch)

  1. Klagemöglichkeiten gegen skandalöse Wasserverträge endlich nutzen!
  2. Unabhängige Sachverständige für den Sonderausschuss Wasserverträge!
  3. Keine weitere Verschleppung der Vertragsprüfung im Sonderausschuss!

Mitglieder aller Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses haben erklärt, dass sie die Teilprivatisie­rungsverträge der Berliner Wasserbetriebe von 1999, heute nicht mehr abschließen würden. Nachdem sich nun herausgestellt hat, dass die Verträge verfassungswidrig sind, könnten sie jetzt den Worten endlich Taten folgen lassen. Deshalb fordern wir:

  1. Über ein Organstreitverfahren sollen Fraktionen oder Abgeordnete gegen die verfassungswidrigen Verträge klagen, um dadurch zu einer kostengünstigen Rekommunalisierung ohne Belastung des Landeshaushalts zu kommen.
  2. Im Sonderausschuss „Wasserverträge“, der durch das Volksentscheid-Volksgesetz entstanden ist, müssen finanzielle Mittel für unabhängige Sachverständige zur Verfügung gestellt werden, um den Prüfauftrag des Volksgesetzes erfüllen zu können.
  3. Die Abgeordneten der Regierungskoalition im Ausschuss müssen endlich zielgerichtet und strukuriert die Ausschussarbeit voranbringen, anstatt Funktionsträger einzuladen, die zum eigentlichen Prüfungsauftrag nichts beitragen können. Der Ausschuss, dessen Tagungsperiode am 31.12.2012 endet, darf aufgrund einer weiteren Verschleppungstaktik nicht ergebnislos bleiben.

Berliner-Wassertisch.info
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

Stand der Unterschriften am 24.05.2012

Nach zwei Sammelaktionen zeigt sich, dass die Berlinerinnen und Berliner weiter die Rekommunalisierung wollen und nicht verstehen, warum die Abgeordneten es nicht mit einer Organklage versuchen.
Unterschriften auf Sammelbögen: 242   Online Unterschriften: 21   Gesamt: 263

Stand der Unterschriften am 07.06.2012

Beim Umweltfest am 3. Juni 2012 konnten 188 Unterschriften gesammelt werden.
Damit – und mit weiteren Sammelaktivitäten – erreichen wir folgenden Stand:
Unterschriften auf Sammelbögen: 517   Online Unterschriften: 38   Gesamt: 555

Stand der Unterschriften am 21.06.2012

Beim Friedensfestival am 17. Juni 2012 kamen 76 Unterschriften dazu.
Damit – und mit weiteren Sammelaktivitäten in Bioläden und andere Aktivitäten – erreichen wir folgenden Stand:
Unterschriften auf Sammelbögen: 711   Online Unterschriften: 43   Gesamt: 754

Stand der Unterschriften am 05.07.2012

Mit weiteren Sammelaktivitäten in Bioläden und auf Wochenmärkten erreichen wir folgenden Stand:
Unterschriften auf Sammelbögen: 876   Online Unterschriften: 46   Gesamt: 922

Stand der Unterschriften am 28.07.2012

Mit weiteren Sammelaktivitäten in Bioläden erreichen wir folgenden Stand:
Unterschriften auf Sammelbögen: 1229   Online Unterschriften: 49   Gesamt: 1278

Stand der Unterschriften am 18.08.2012

Mit dem jetzigen Sammelstand schließen wir die Unterschriftensammlung ab:
Unterschriften auf Sammelbögen: 1659   Online Unterschriften: 56   Gesamt: 1715

Stand der Unterschriften am 24.08.2012

Da wir noch Unterschriftenlisten bekommen haben, korrigieren wir hiermit den letzten Stand der Unterschriftensammlung:
Unterschriften auf Sammelbögen: 1777   Online Unterschriften: 56   Gesamt: 1833

Parlamentarisches Budgetrecht und Wirksamkeit zivilrechtlicher Verträge – Anhörung von Prof. Andreas Musil (Universität Potsdam, Lehrstuhl für Öffentliches Recht)

In der 10. Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge am 24. August 2012 fand eine Anhörung von Prof. Andreas Musil (Universität Potsdam, Lehrstuhl für Öffentliches Recht) statt. Grundlage war ein Fragenkatalog der SPD- und der CDU-Fraktion Zum Abschluss welcher Art von Verträgen ermächtigt die Bewilligung eines Haushaltes die Exekutive? Unter welchen Umständen verletzt es den Haushaltsgesetzgeber in … weiterlesen

Sind die Wasserverträge zur Teilprivatisierung wasserdicht?

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Hier kann der Mitschnitt der Veranstaltung nachgehört werden

“Sind die Wasserverträge zur Teilprivatisierung wasserdicht?”
die Veranstaltung fand statt am Montag, 11. Juni 2012 14.00 Uhr im Abgeordnetenhaus, Raum: 311

Anzeige Einladung

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Dieser Workshop wurde veranstaltet, um mit Fachleuten mögliche juristische Klagewege zu begutachten:

- Möglichkeiten von Organstreitverfahren, z.B. des Leitfadens
   des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ)
- Normenkontrollklage, z.B. hinsichtlich des Demokratiegebots
- Feststellungsklage nach § 256 ZPO

Infos und Materialien:
www.wasservertraege-jur-anfechtung.de
Mitschnitt der Veranstaltung

Statt Klage: Nußbaum will RWE-Anteile der BWB zurückkaufen und und macht damit Veolia stark.

Eine Klage gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge könnte zu deren Nichtigkeit führen. Das wäre die kostengünstigste Variante einer Rekommunalisierung. Stattdessen beabsichtigt Berlins Finanzsenator, die RWE-Anteile für 618 Mio. zurückzukaufen und bereitet damit womöglich den Ankauf dieser Anteile durch Veolia vor.

(Berlin, 7. Mai 2012) Der Berliner Senat will nach Presseberichten 24,95% der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe für 618 Mio. Euro von RWE zurückkaufen. Veolia-Sprecher Matthias Kolbeck sagte, man wolle nun die Partnerschaft mit dem Land vertiefen. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „Es handelt sich hier um ein Manöver der übelsten Art. Der Bevölkerung soll der Rückkauf der RWE-Anteile als Teilrekommunalisierung verkauft werden, während der Global Player Veolia nur darauf wartet, die RWE-Anteile zu übernehmen und damit die Privatisierungssituation und die bestehenden verfassungswidrigen Verträge samt Gewinngarantie gegen den erklärten Willen der Berliner Bevölkerung zu zementieren.

Das Land Berlin hat jedoch die Möglichkeit, gegen die Wasserverträge zu klagen, da sie wegen der dort festgeschriebenen Gewinngarantie für die privaten Konzerne gegen die Verfassung von Berlin verstoßen. Folge wäre wahrscheinlich eine Rückzahlung der versteckten Beihilfe in dreistelliger Millionenhöhe an das Land Berlin. Dies wurde zuletzt wieder bei der Anhörung des Juristen und Vorsitzenden der Verbraucherzentrale Berlin, Prof. Keßler, am letzten Freitag vor dem Sonderausschuss Wasserverträge sehr deutlich. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: “Der Berliner Wassertisch fordert, dass das Abgeordnetenhaus dem Verkauf nicht zustimmt, bevor die Verträge von unabhängiger Seite überprüft worden sind.

Wasserverträge 1999

Die Konsortialverträge mit Anlagen, die Stille-Gesellschafter-Verträge und der Interessenwahrungsvertrag wurden per OCR und Hand-Nacharbeit in durchsuchbare PDF-Dateien umgewandelt. Obwohl dies mit großer Sorgfalt geschah, können kleinere Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Unter http://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/artikel.7166.php können die Verträge – auch als konsolidierte Fassung – von der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen heruntergeladen werden. Hier sind inzwischen auch Dokumente im Zusammenhang mit dem Rückkauf der RWE-Anteile veröffentlicht.

Hinweis:

Die auf der Senats-Website verfügbaren Dokumente sind lediglich PDF-Scans und nicht durchsuchbar.

Hier nun die wichtigsten Vertragsdokumente von 1999 in durchsuchbarer Form. Die konsolidierte Fassung (s.o.) steht leider noch nicht in durchsuchbarer Form zur Verfügung.
- Konsortialvertrag vom 14.06.1999
- Anlage 6.1 zum Konsortialvertrag (Stille Gesellschafter I Vertrag)
- Anlage 6.2 Kons.-Vertrag (Stille Gesellschafter II Vertrag u. Vertrag über einheitl. Leitung)
- Anlage 6.3 zum Konsortialvertrag (Interessenwahrungsvertrag)
- Anlage zum Stille Gesellschafter I Vertrag (Schiedsvereinbarung)
- Anlage zum Stille Gesellschafter II Vertrag (Schiedsvereinbarung)
- Anlage zum Interessenwahrungsvertrag (Schiedsvereinbarung)

Außerdem gibt es Änderungsvereinbarungen zum Konsortialvertrag und den zugehörigen Stille-Gesellschaften-Verträgen. Eine der wichtigsten Änderungsvereinbarungen ist die 5. Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003, die nun auch als durchsuchbare PDF-Datei zur Verfügung steht. Hier wird u.a. in der Präambel erläutert, wie die Teilnichtigerklärung des Teilprivatisierungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 21. Okt. 1999) umgangen werden soll:
- Fünfte Änderungs-Vereinbarung zum Konsortialvertrag von 1999 abgeschlossen am 24.10.2003

Einige kritische Anmerkungen zum IHK-Gutachten von Schwalbach/Schwerk/Smuda 2011

Einige Bemerkungen zum IHK-Gutachten: „Bewertung der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB)“ angefertigt im Auftrag der IHK Berlin von Prof. Dr. Joachim Schwalbach (Institut für Management, HU-Berlin), Dr. Anja Schwerk (Institut für Management, HU-Berlin) und Daniel Smuda (Theron Advisory Group) Der Auftraggeber Die Auftraggeberin des Gutachtens , die IHK Berlin, ist eine Unternehmerorganisation in der Rechtsform … weiterlesen

Juristischer Leitfaden: Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung

Am 7. September 2011 stellten auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die Verbraucherzentrale Berlin, der Bund der Steuerzahler und die Wasserbürger einen juristischen Leitfaden vor, den eine unabhängige Juristengruppe entwickelt hat. In diesem Leitfaden werden verfahrensrechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, gegen die Rechtsverstöße in den Berliner Wasserverträgen vorzugehen. Der Leitfaden richtet sich vor allem an die Berliner Abgeordneten. Sie sollen über die Möglichkeiten der Vertragsanfechtung im Rahmen eines Organstreitverfahrens informiert werden. Zu wünschen ist, dass sich eine Fraktion dazu bereit erklärt, ein Organstreitverfahren in die Wege zu leiten. Möglicherweise können dies auch einzelne Abgeordnete.
Der Leitfaden ist als ein offener Ratgeber konzipiert. Der Arbeitskreis arbeitet an weiteren Möglichkeiten der Vertragsanfechtung aus anderen Rechtsgebieten.

Hier der juristische Leitfaden im Wortlaut (pdf)
Zur Argumentationskette des Leitfadens als Zusammenfassung zum schnellen Einstieg
… hier diese Zusammenfassung auch als (pdf)
Hier die Pressemappe zur Pressekonferenz (pdf)


Argumentationskette des Leitfadens

• Der Konsortialvertrag verstößt gegen die Verfassung von Berlin, da er den privaten Anteilseignern in Form der Gewinnausfallgarantie des § 23.7 eine Sicherheitsleistung einräumt, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Details

  • Nach Artikel 87 I der Verfassung von Berlin ist dies aber nicht erlaubt. Dort heißt es nämlich:(1) Ohne gesetzliche Grundlage dürfen weder Steuern oder Abgaben erhoben noch Anleihen aufgenommen oder Sicherheiten geleistet werden.
  • Der § 23.7 des Konsortialvertrages legt im Detail fest, dass die Privatinvestoren gegen das Risiko von Gerichtsentscheidungen – insbesondere des Verfassungsgerichts – abgesichert sind und im Falle von finanziellen Nachteilen einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Diese Zusage im Vertrag stellt zweifellos eine Sicherheitsleistung durch das Land Berlin dar.

• Die Klausel des § 23.7 im Konsortialvertrag ist daher nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nichtig, weil diese gegen die Verfassung von Berlin und damit gegen ein gesetzliches Verbot verstößt bzw. wegen Missachtung des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses sittenwidrig ist. Details


• Die Nichtigkeit ergibt sich dann, wenn zumindest einer der beiden §§ 134 bzw. 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf den Vertrag anwendbar ist.

  • § 134 sagt aus, dass ein Rechtsgeschäft nichtig ist, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt:
    Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
    Als gesetzliches Verbot gilt in unserem Fall der Artikel 87 I der Verfassung von Berlin, welcher verbietet, Sicherheiten ohne gesetzliche Grundlage zu leisten.
  • § 138 erklärt ein Rechtsgeschäft für nichtig, das gegen die guten Sitten verstößt:
    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
    Als Verstoß gegen die guten Sitten muss auch ein Verstoß gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses gewertet werden, das im Artikel 87 I der Verfassung von Berlin festgeschrieben ist. Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt außerdem vor, wenn Rechtsgeschäfte unter Beteiligung der öffentlichen Hand in krassem Widerspruch zum Gemeinwohl stehen – und das ist beim Konsortialvertrag eindeutig der Fall.

• Der Konsortialvertrag selbst ist ebenfalls nichtig, da mit der Existenz des § 23.7 der Vertrag selbst steht oder fällt. Details

  • Die Nichtigkeit des gesamten Konsortialvertrages ergibt sich aus dem § 139 BGB:
    Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.
    Dass der Konsortialvertrag ohne die Gewinnausfallgarantie nicht zustande gekommen wäre, ergibt sich u. a. aus den Anlagen 15a und 15b des Vollzugs-Protokolls vom 29.10.1999. (siehe auch Präambel zur 5. Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003 als pdf)

• Der Senat könnte eine Nichtigkeitsklage anstrengen, was aber unwahrscheinlich ist. Details

  • Im Prinzip richtet sich ja eine solche Nichtigkeitsklage gegen das Bestehen eines formal privatrechtlichen Vertrages, in dem die Exekutive des Landes Berlin einer der Vertragspartner ist. Daher müsste zunächst der Senat selbst tätig werden, um den verfassungswidrigen Zustand zu beenden.
  • Der Umstand, dass der Konsortialvertrag eine Schiedsvereinbarung enthält, führt nicht automatisch dazu, dass eine Klage vor einem staatlichen Gericht nicht möglich wäre, denn die Schiedsklausel in § 44 II des Vertrages und die zugehörige Schiedsvereinbarung sind nichtig. Dies ergibt sich aus § 1030 III ZPO (Zivilprozess-ordnung):
    (3) Gesetzliche Vorschriften außerhalb dieses Buches, nach denen Streitigkeiten einem schiedsrichterlichen Verfahren nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen unterworfen werden dürfen, bleiben unberührt.
    Verfassungsnormen wie das Demokratie- und Gewaltenteilungsprinzip stellen aber solche „gesetzlichen Vorschriften“ dar. Andernfalls würde die Streitzuständigkeit eines Schiedsgerichtes eine parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns ausschließen.

• Wenn der Senat nicht tätig wird, kann eine Fraktion des Abgeordnetenhauses die Untätigkeit des Senats zum Gegenstand eines Organstreitverfahrens machen mit dem Ziel, dem verfassungswidrigen Zustand ein Ende zu bereiten, indem die Nichtigkeit der Verträge gerichtlich festgestellt wird. Details

  • Das Abgeordnetenhaus als Verfassungsorgan (vertreten durch eine Fraktion) tritt zunächst mit dem Senat (ebenfalls ein Verfassungsorgan) in Streit, indem es denselben auffordert, eine Klage zur Feststellung der Nichtigkeit des Konsortialvertrages anzustrengen. Leistet der Senat dieser Aufforderung keine Folge – wovon auszugehen ist – besteht dann für die Fraktion die Möglichkeit, ein Organstreitverfahren einzuleiten, um auf diesem Weg den Konsortialvertrag anzufechten.

• Für die Anfechtung des Konsortialvertrages über eine Organklage ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich, da die Beweislast für bestimmte Punkte der Klage auf Seiten der klagenden Partei liegt. Eine Kanzlei, die bereits Erfahrungen in dieser Richtung hat, ist bereit, hier Unterstützung zu leisten.


Die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe als verdeckte Kreditaufnahme des Landes Berlin

Die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe als verdeckte Kreditaufnahme des Landes Berlin zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger

Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 wird von den politisch Verantwortlichen heute immer noch so dargestellt, als habe es aufgrund der schwierigen Haushaltssituation damals keine Alternative zur Privatisierung gegeben. Man sei zwar heute schlauer und sehe dies inzwischen als Fehler an – aber das sei auch eine andere Zeit gewesen, zu der die inzwischen gemachten negativen Erfahrungen mit solchen PPP-Projekten noch nicht abzusehen gewesen seien. (PPP = Public Private Partnership)

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