Zeitleiste Berliner Wasserbetriebe

14.08.1660 Der Markgraf zu Brandenburg, Friedrich Wilhelm (Großer Kurfürst), erläßt „die Brunnen- und Gassen-Ordnung beyder Residentz- und Haupt-Städte Berlin und Cölln an der Spree“, nach welcher jede Beschädigung und Verunreinigung öffentlicher und privater Brunnen streng mit Gefängnis oder Pranger bestraft wird. – Diese Ordnung gilt bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts.
1848 Der Polizeipräsident empfiehlt dem Magistrat einen Plan zur Wasserversorgung Berlins durch einen Aquädukt vom Wandlitz- und Liepnitzsee her. Die Stadtverwaltung äußert sich dazu: „daß wir uns aber nur insofern dabei beteiligen können, als uns dadurch keine Kosten erwachsen, zu deren Tragung es uns ganz an Mitteln fehlen würde.“
1852 Abschluss eines Vertrags durch den Polizeipräsidenten von Hinckeldey mit den Engländern Fox und Crampton über die Versorgung der Stadt Berlin mit fließendem Wasser
1852 Polizeipräsident von Hinckeldey setzt den Bau einer Wasserleitung gegen alle Widerstände durch. Er sieht sich im Ausland um, und es gelang ihm, mehrere englische Gesellschaften für seinen Plan zu interessieren. Von diesen tritt er 1852 mit einer Londoner in nähere Verhandlungen ein. Während seiner Unterhandlungen mit der Londoner Gesellschaft unterläßt es der Polizeipräsident nicht, die Stadt Berlin selbst – gewissermaßen in letzter Stunde – für die Durchführung des Unternehmens zu gewinnen.
11.12.1852 Von Hinckeley hält dem Handelsminister und dem Innenminister persönlich Vortrag über seine Bemühungen, Berlin mit fließendem Wasser zu versorgen, und erreicht damit, daß König Friedrich Wilhelm IV., dem der Bau einer Wasserleitung in Berlin ein Lieblingsprojekt war, ihn am 11. Dezember 1852 beauftragte, den Vertrag mit den englischen Unternehmern Sir Charles Fox und Mr. Thomas Rushell Crampton abzuschließen. Die endlich am 10. Dezember 1852 erklärte Bereitwilligkeit der Stadt Berlin, aus Kommunalmitteln 1 Million Taler zur Anlage eines Wasserwerkes unter bestimmten Bedingungen für die Ausführung und spätere Verwaltung des Werks herzugeben, findet damit ihre Erledigung.
14.12.1852 Der Vertrag zwischen dem Polizeipräsidenten von Hinckeldey und den Herren Charles Fox und Crampton wird abgeschlossen. Letztere übernehmen es, auf ihre alleinigen Kosten Anlagen und Einrichtungen nach den vollkommensten und am meisten erprobten Methoden auszuführen, durch die Straßen, Gassen und Plätze der Stadt Berlin auf 25 Jahre, welche mit Rücksicht auf die Bauzeit vom 1. Juli 1856 zu laufen beginnen, mit fließendem Wasser versorgt werden sollen. In London wird die „Berlin-Water-Works Company“ gebildet, die zu ihrem Generalbevollmächtigten in Berlin den Geh. Admiralitätsrat z. D. Dr. Gaebler bestellt. Das Anlagekapital für das Unternehmen wird vertraglich zu 1.500.000 Taler angenommen. Unter der Leitung des englischen Ingenieurs Henry Gill wird der Bau im Jahre 1853 in Angriff genommen.
Ende 1852 Oberbürgermeister Krausnick erkennt zwar die Zweckmäßigkeit einer Wasserleitung für Berlin an, jedoch nicht ihre Notwendigkeit aus gesundheitlichen Gründen, da u.a. die zahlreichen Choleraepidemien in Berlin, welche überdies stets ausnehmend milder als in anderen Städten aufgetreten wären, weder ihre Entstehung und noch weniger ihre Verbreitung in der Entbehrung einer Wasserversorgungsanlage gefunden hätten.
1853 Gründung der Berlin Waterworks Company, London
1856 Henry Gill wird Betriebsleiter der englischen „Berlin-Water-Works Company“ in Berlin
1856 Inbetriebnahme des ersten Wasserwerks der Berlin Waterworks Company vor dem Stralauer Tor
März 1857 Es sind erst 341 Häuser, hiervon 314 Privathäuser, mit fließendem Wasser versehen. Die geringe Abnahme von Wasser hat zur Folge, daß aus dem Unternehmen anfänglich kein Gewinn erzielt wird, von dem ein Teil zum Bau einer Kanalisation, welcher Berlin noch entbehrt, zurückgelegt werden soll. Die Aktien der Gesellschaft werden daher zu 50% ihres Nominalwertes gehandelt.
ab ca. 1867 Die englische „Berlin-Water-Works Company“ weigert sich, das Leitungsnetz weiter auszudehnen, so daß die neuen Stadtteile ohne Wasserversorgung bleiben.
1873 Kauf der „Berlin Waterworks Company“ durch die Stadt Berlin unter dem Oberbürgermeister Hobrecht
1873 Bildung einer städtischen Baukommission für die Kanalisation Berlins unter Leitung von James Hobrecht
02.01.1874 Die Stadt Berlin tritt in die Verwaltung der nunmehr städtischen Wasserwerke ein. Zu ihrem Direktor wird Henry Gill bestellt, der bislang der Betriebsdirektor der englischen Gesellschaft gewesen war. Der Ausbau der Wasserversorgungsanlage wird tatkräftig aufgenommen.
1876 Inbetriebnahme der ersten Entwässerungsanlagen in Berlin
1878 Gründung der Charlottenburger Wasserwerke AG.
1878 Offizielle Übernahme der bisher erstellten Entwässerungsanlagen
1892 Lieferung von zwei Dampfmaschinen durch G. Kuhn, Stuttgart-Berg.
1894 Betriebseinstellung des alten Wasserwerks am Stralauer Tor
1920 Bildung der neuen Stadtgemeinde Berlin, Zusammenschluss von acht Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken
1923 Neuorganisation der Stadtentwässerung
1924 Gründung der Berliner Städtischen Wasserwerke AG als Aktiengesellschaft im Eigentum der Stadt Berlin
1937 Umwandlung der Städtischen Wasserwerke AG in einen Eigenbetrieb der Stadt
1945 Zusammenschluss der Berliner Städtischen Wasserwerke und der Charlottenburger Wasser- und Industriewerke AG als Eigenbetrieb Berliner Wasserwerke
1949 Teilung der Stadt Berlin, Spaltung der Berliner Wasserversorgung und Stadtentwässerung
1951 Zusammenlegung der Berliner Stadtentwässerung und der Berliner Wasserwerke in Berlin (Ost) zu den Groß-Berliner Wasser- und Entwässerungswerken
1962 Organisatorische Verflechtung der Berliner Stadtentwässerung mit den Berliner Wasserwerken in Berlin (West)
1964 Bildung des VEB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Berlin in Berlin (Ost)
1988 Fusion der Berliner Wasserwerke und der Berliner Entwässerungswerke zu den Berliner Wasser-Betrieben in Berlin (West)
1992 Fusion der Berliner Wasser-Betriebe und der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Berlin zu den Berliner Wasserbetrieben
1994 Umwandlung der Berliner Wasserbetriebe in eine Anstalt des Öffentlichen Rechts (AöR)
1999 Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. 50,1 Prozent der Anteile verbleiben im Besitz des Landes Berlin, 49,9 Prozent halten ein Konsortium, bestehend aus dem internationalen Wasserversorger Veolia – ehemals Vivendi – und dem Multi-Utility-Konzern RWE. Die Berliner Wasserbetriebe bleiben als Anstalt des öffentlichen Rechts erhalten

Quellen: Albert Gieseler

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