Berlin übernimmt Verantwortung in der globalen Klimakrise und wird bis 2030 klimaneutral!
Schiefergas-Fracking in Deutschland?
Erfolgreich! Über 1 Million Unterschriften „Green Deal“ – Europäische Bürgerinitiative (EBI)
#StopEUMercosur Erklärung
Aktion Greenpeace: #StopEUMercosur
Stop Energiecharta. #NoECT. Wir wollen raus aus dem Anti-Klimaschutz-Vertrag
#SaveTheOkavangoDelta
Europäische Bürgerinitiative gegen biometrische Massenüberwachung (17.2.2021-17.2.2022)
Suche
Volksentscheid, 26. September 2021
Openpetition: StopCETA
Lebensgefährliche Entwicklung: Gewinnorientierung im Krankenhaus
- Wassertisch-Plenum,
im NewYorck / Bethanien Mariannenplatz 2A
10997 Berlin Openstreetmap fällt coronabedingt aus BI Lüneburg „Unser Wasser“
Überblick (Messstellen: Oberflächengewässer und Grundwasser)
Petition (Start 3.9.2020)
Unterschriftensammlung: #NOlympia Fukushima
Volksentscheid Transparenz
+++ Achtung: Termin wurde gecancelt +++ 23.4. 10:30 Gerichtstermin WEG ./. BWB
Aktenzeichen: 2 U 6/16 (Kart), Ort: Kammergericht, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Saal III/349 Zeitleiste Kartellamtsverfahren Worum es geht hier nachlesbar-
Letzte Beiträge
- Niedersachsen: Grüne fordern Abbruch des Planfeststellungsverfahrens zur Vermilion-Erdölförderung
- Kontraste – Die Reporter. Trockenland – Wem gehört das Wasser?
- RBB: Gigafactory in Grünheide Für Tesla soll mehr Grundwasser angezapft werden
- TAZ: „Gigafactory“ in Grünheide: Tesla kneift bei Infos
- RBB: Grüne Liga und Nabu Umweltverbände haben Bedenken gegen neue Tesla-Pläne
- Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB): Die Region Berlin-Brandenburg und die Tesla-Gigafactory
- Wasserblog: Tesla: Bietet US-Unternehmen Lösung für Wasserprobleme in Brandenburg?
- RBB: Das Abwasser aus dem geplanten Klärwerk für die Tesla-Fabrik soll in die Müggelspree geleitet werden
- RBB 24: IPCC-Klimaprognose zu Berlin und Brandenburg. Regen im Winter, Dürre im Sommer
- DNR und BDEW legen Papier zu den gewässerpolitischen Konsequenzen der Hochwasserkatastrophe vor
Delius-Klage
Keine Steuergelder für LNG-Fracking-Gas Terminals in Deutschland!
RSS-Feeds
Tschüss Vattenfall! Das Stromnetz kommt wieder in Bürger_innenhand!
RBB
17. Juni 2021
Jahrelanger Rechtsstreit. Berliner Abgeordnetenhaus stimmt Rückkauf des Stromnetzes zu
„Unser Strom ist ab sofort wieder Berliner“, so formuliert ein Parlamentarier die Tatsache, dass das Abgeordnetenhaus mit rot-rot-grüner Mehrheit zugestimmt hat: Das Stromnetz Berlins liegt künftig nicht mehr in der Hand von Vattenfall.
Zum Beitrag
ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung zur Klärschlammverwertung
15. Juni 2021
Wasserwirtschaft
Klärschlammverwertung: Unsere Forderungen
ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung plädiert für (inter-)kommunale Lösungen.
Ab 2029 müssen Betreiber von Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnergleichwerten (EGW) Phosphor aus ihrem Klärschlamm zurückgewinnen. Für Anlagen ab 50.000 EGW gilt diese Regelung ab 2032. Die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft endet absehbar ebenfalls. Der ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung positioniert sich zur Thematik.
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ist es nötig, den größten Teil des Klärschlamms zu verbrennen. Aus der Asche soll/kann bei Monoverbrennung dann Phosphor zurückgewonnen werden. Kläranlagenbetreiber müssen ab 2023 nachweisen, wie sie die Phosphor-Rückgewinnung umsetzen wollen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfordert ein frühzeitiges Vorgehen, um zum Umsetzungszeitpunkt ab 2029 Entsorgungssicherheit für Klärschlamm gewährleisten zu können.
Die augenblickliche Situation bei den Anlagenbetreibern zeigt, dass viele, die noch nicht über eine eigene Monoverbrennung verfügen, auf der Suche nach geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten sind, um die gesetzlich vorgegebenen Fristen einzuhalten. Die einen setzen auf interkommunale Zusammenarbeit oder eigene kommunale Wege, die anderen setzen auf die am Markt befindlichen privaten Anbieter, welche die Dienstleistungen anbieten.
Letztere Alternative setzt die Klärschlammentsorgung den Marktregeln mit allen Vor- und Nachteilen aus. Vorteil mag sicher sein, sich um die Entsorgung und Aufbereitung nicht weiter kümmern zu müssen, was aber den kommunalen Betreibern eine aufwendige ständige Wiederausschreibung der Dienstleistung nicht erspart. Somit ist eine mittel- oder langfristig angelegte Gebühren- bzw. Preiskalkulation für die Betreiber und die Bürgerinnen und Bürger nicht oder kaum möglich.
Zudem binden die im Leistungsverzeichnis angegebenen Schlammparameter (Beschaffenheit des Klärschlamms) die Betreiber an technische Verfahren für den Zeitraum der erfolgten Ausschreibung. Gerade in dieser innovativen Branche kann dies erhebliche finanzielle und ökologische Nachteile bringen. Dass private Entsorger natürlich auch eine Gewinnmarge ansetzen, ist ihnen nicht zu verdenken.
Es besteht die Gefahr, dass eine Oligopolisierung auf dem Markt eine langfristige Abhängigkeit der Abwasserentsorger und somit der Bürgerinnen und Bürger zur Folge hat. Denn: Sind die Verbrennungskapazitäten für Oligopole bereits genehmigt, besteht für die Kommunen bzw. Betriebe kaum noch die Möglichkeit, durch eigene zusätzlich zu genehmigende Klärschlammverbrennungsanlagen in Konkurrenz zu gehen.
Wir stellen fest:
Klärschlamm ist ein Produkt der Allgemeinheit, ein Gemeingut. Entsorgungssicherheit ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Wenn Klärschlammentsorgung eingekauft werden muss, weil nicht rechtzeitig vorgesorgt wurde, steigt der Druck auf die Abwassergebühren bzw. -preise und damit auch der Druck auf die Beschäftigten in der Abwasserentsorgung.
Wir fordern deshalb, möglichst Lösungen auf kommunaler oder interkommunaler Ebene zu schaffen; die interkommunale Zusammenarbeit ist aus Verfahrensgründen und wirtschaftlichen Aspekten zu bevorzugen. Die Organisation im Rahmen der Sondergesetzlichen Verbände in NRW steht dem gleich.
Aber auch die, wie in Teilen schon bisher gelebte partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit Kraftwerksbetreibern ist zukünftig mit Blick auf den sozialverträglichen Umbau des Kraftwerkparks (Dekarbonisierung zur Erreichung der Klimaziele) vorstellbar.
Unser vollständiges Positionspapier zur Thematik gibt es hier zum Nachlesen als PDF:
ver.di-Positionspapier zur Klärschlammverwertung (06/2021)
PDF (800 kB)
Zum Beitrag
Marburger Bund kritisiert „Operation Rendite“ des Medizinkonzerns
21.Mai 2021
Der Medizinkonzern Fresenius macht weiter hohe Gewinne mit seinen Helios-Kliniken, verspricht den Aktionären eine Dividendenerhöhung um fünf Prozent und streicht gleichzeitig an vielen seiner Klinik-Standorte Arztstellen, um Personalkosten zu reduzieren.
„Höhere Dividenden durch Stellenabbau und steigende Arbeitsverdichtung – eine solche Geschäftspolitik geht nicht nur auf Kosten der Beschäftigten, sie verschlechtert auch die Patientenversorgung“, kritisiert Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, unmittelbar vor der am Freitag stattfindenden Hauptversammlung des Fresenius-Mutterkonzerns, zu dem auch die Helios Kliniken gehören.
Der Konzern selbst sprich von einer „soliden operativen Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr“ und stellt den Aktionären erneut eine Rekorddividende in Aussicht. Den Stellenabbau im Ärztlichen Dienst begründete der Vorstandsvorsitzende der Helios Kliniken GmbH kürzlich in einem Interview mit „sinkenden Patientenzahlen“. Durch die staatlichen Corona-Ausgleichzahlungen hat aber auch Helios vorübergehende Einnahmeausfälle kompensieren können, die durch die Verschiebung von planbaren Operationen entstanden waren. Dies wird auch in einem Gemeinsamen Brief der Aufsichtsratsvorsitzenden zur Hauptversammlung des Fresenius-Konzerns offen eingestanden.
In seiner vorab veröffentlichten Rede an die Hauptversammlung betont der Fresenius-Vorstandsvorsitzende Stephan Sturm, dass allein im vergangenen Jahr 42.000 Corona-Erkrankte in den Helios-Krankenhäusern behandelt worden seien. „Es ist zynisch, einerseits den beispiellosen Einsatz der Beschäftigten hervorzuheben, andererseits aber durch Personalabbau eben diese Beschäftigten massiv zusätzlich zu belasten“, sagte Johna. Offensichtlich sei dem Konzern der Shareholder-Value wichtiger als eine für die Patientenversorgung angemessene Personalausstattung. „Den Preis für die Operation Rendite zahlen nicht nur die bei Helios beschäftigten Ärztinnen und Ärzte, sondern auch die Patienten, für deren Bedürfnisse dann noch weniger Zeit zur Verfügung steht.“
Zur Pressemitteilung
Rytz Regula (Grüne Fraktion, Schweiz): Umstrittene „Wasserpartnerschaft“ der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) mit Nestlé. Wie weiter?
Einreichungsdatum:
05.05.2021
Eingereicht im:
Nationalrat
Die DEZA hat 2014 mit Nestlé und anderen Grosskonzernen die „Alliance for Water Stewardship (AWS)“ ins Leben gerufen. Die AWS soll den „verantwortungsvollen Umgang mit Wasser“ fördern und „Produktionsstandorte nach allgemein anerkannten Qualitätsgrundsätzen“ zertifizieren.
Ein von AWS zertifizierter Standort ist die „Nestlé Waters NA Hope“ in Kanada
List of AWS certified sites – Alliance for Water Stewardship (a4ws.org).
Gemäss kanadischen Medien gab Nestlé Canada Inc. 2020 bekannt, das Flaschenwassergeschäft zu verkaufen, „da Ontario sich darauf vorbereitet, seinen Gemeinden ein Vetorecht über neue Wasserabfüllgenehmigungen zu erteilen“. Der Verkauf umfasst zwei Fabriken in Puslinch (Ontario) und Hope (B.C.) sowie einen Brunnen in Erin (Ontario).
Anwohnende und lokale Umweltgruppen haben Nestlé vorgeworfen, der Bevölkerung und der Landwirtschaft aus kommerziellen Interessen das Wasser für den Alltagsgebrauch zu entziehen. Diese Vorwürfe wurden auch in anderen von AWS zertifizierten Nestlé-Standorten z.B. in den USA laut.
Seit 2020 hat der Nestlé-Konzern einen Strategiewechsel vorgenommen. Neben Standorten in Kanada wurde 2020/2021 auch das Wassergeschäft in China und Nordamerika an Finanzinvestoren verkauft. Begründet wurden die Verkäufe neben Imageproblemen auch mit Rentabilitäts-Interessen. „Wir treiben die Umgestaltung unseres globalen Wassergeschäfts weiter voran und richten es auf langfristiges und profitables Wachstum aus“, erklärte Nestlé-Konzernchef Schneider im Februar 2021 im Handelsblatt.
Es stellen sich folgende Fragen:
- Was bedeutet der Strategiewechsel für das Engagement der DEZA in der „Alliance for Water Stewardship (AWS)“ und für die „strategische Partnerschaft“ der DEZA mit dem Nestlé-Konzern?
- Gemäss einem Tamedia-Artikel haben sich DEZA und Nestlé in einem „Memorandum of Understanding“ dazu bekannt, mit „innovativen Projekten den Zugang zu Trinkwasser zu verbessern und die Zusammenarbeit von staatlichen und privaten Akteuren bei der Bewirtschaftung von Wasservorkommen zu propagieren.“ Ist dieses Ziel nach dem klaren Rendite-Bekenntnis des Nestlé-CEO noch aktuell?
- Welche Projekte wurden innerhalb der strategischen Partnerschaft mit Nestlé konkret umgesetzt?
- Gemeindevertreter/innen in Kanada haben gefordert, dass Nestlé die Wassernutzungsrechte nicht verkaufen, sondern an die Gemeinde zurückgeben soll. Wie beurteilt der Bundesrat dieser Forderung?
Zum Original
Rekommunalisierung Strom: Senat beschließt Erwerb der Stromnetz Berlin GmbH von Vattenfall
Berliner Senatsverwaltung
Pressemitteilung vom 27.04.2021
Aus der Sitzung des Senats am 27. April 2021:
Auf Vorlage des Senators für Finanzen Dr. Matthias Kollatz hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Stromnetz Berlin GmbH durch eine landeseigene Gesellschaft beschlossen. Das Vermögensgeschäft wird nunmehr dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorgelegt, dessen Einwilligung dazu erforderlich ist. weiterlesen
Folgen der Privatisierungspolitik: Helios-Kliniken. Millionengewinne und knappes Personal
MDR
13.04.2021
Der Klinik-Konzern Helios hat auch im Krisenjahr 2020 Gewinne eingefahren und stellt Anlegern höhere Dividenden in Aussicht. Gleichzeitig ist nach mdr-Recherchen Personal teils zu knapp, um Notfälle zu behandeln.
Von C. Haentjes, C. Huppertz, I. Dippmann und S. Kloppmann
Das Herzzentrum Leipzig ist eine der führenden Fachkliniken für Herz-Medizin in Europa. Doch Personal sei hier so knapp geplant, dass Notfälle oft nicht angenommen werden könnten, sagen verschiedene Ärzte und Ärztinnen des Klinikums im mdr-Nachrichtenmagazin Exakt. Sie wollen anonym bleiben; sie fürchten, ihre Arbeit zu verlieren – und juristische Folgen. Die Mediziner berichten unter anderem, fast jeden dritten Tag müsste der Rettungsleitstelle signalisiert werden, dass man sie nicht anfahren solle.
„Es ist so, dass unsere Intensivstation einen Großteil der Zeit ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen kann und sich von der Aufnahme akut erkrankter Patienten abmelden muss“, erzählt ein Arzt, der anonym bleiben will. „Wir müssen Patienten, die einen Termin zu einer Routine-Aufnahme haben, absagen und auf irgendwann vertrösten, ohne sie in Augenschein zu nehmen. Das ist eine Lotterie, wenn ich den Patienten nicht kenne.“ Es gebe immer wieder Patienten, die auf der Warteliste versterben, so der Mediziner. […]
Zum Beitrag
Privatisierung kann tödlich sein! Der Berliner Wassertisch setzt sich für eine öffentliche Daseinsvorsorge ein und fordert ein Ende der Privatisierungspolitik. Krankenhäuser müssen dem Wohl der Patient:innen dienen und nicht dem von Aktionär:innen. Darum: Verstaatlicht die Kliniken! Stellt sie unter das Leitbild der Gemeinwohlorientierung!
Neues Deutschland: Berliner Wasserbetriebe machen Stadt krisenfest
Neues Deutschland
9. April 2021
Wasserbetriebe machen Stadt krisenfest
Stabile Preise, hohe Investitionen, gute Personalpolitik – ein kommunaler Betrieb zeigt, wie es geht
Von Martin Kröger
„[…] Wie gut sich auch unter kommunaler Ägide wirtschaften lässt, zeigt die Bilanz: Trotz Coronakrise lag der Umsatz 2020 erneut bei rund 1,2 Milliarden Euro. Mit 400 Millionen Euro investierte das Unternehmen so viel Geld in sein Leitungs- und Kanalsystem sowie in Zukunftsprojekte wie nie zuvor. Für das Land Berlin als Eigner blieb dennoch ein satter Gewinn übrig: In den Landeshaushalt flossen im vergangenen Jahr über 194,5 Millionen Euro – 81 Millionen Euro Gewinn mehr als 2018. […]“
Zum Artikel
Rekommunalisierung lohnt sich! Seit 2013 sind die Berliner Wasserbetriebe wieder in öffentlicher Hand! Sorgen wir dafür, dass das so bleibt!
Pressemitteilung Berliner Wassertisch: 10 Jahre Wasservolksentscheid
(Berlin, 13. Februar 2021) Am 13. Februar 2011 stimmten 666.235 Berliner Bürger_innen für einen Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben und bahnten damit den Weg zu einer Rekommunalisierung. Nach dem Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile 2012 und 2013 durch das Land Berlin sind die BWB wieder in öffentlicher Hand. Mit der verheerenden Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) und dem damit verbundenen Preismissbrauch war endlich Schluss. Angesichts der sprudelnden Einnahmen durch die BWB verkündete der Berliner Finanzsenator Kollatz (SPD) Ende 2020, dass sich die Rekommunalisierung finanziell ausgezahlt habe.
Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs und seinerzeit Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens warnt: „Die Rekommunalisierung ist nicht in Stein gemeißelt. Eine erneute Privatisierung ist jederzeit möglich. Damit es nicht dazu kommt, fordern wir die Umwandlung der BWB von einer privatisierungsanfälligen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu einem sichereren Eigenbetrieb.“
Sigrun Franzen, Sprecherin des Berliner Wassertischs: „Wir waren Unterstützer der 2012 gestarteten Europäischen Bürgerinitiative ,Wasser ist ein Menschenrecht – right2water‘. Nach jahrelangem Ringen wurden nun einige kleine Verbesserungen auf europäischer Ebene durchgesetzt, doch das Ziel – Privatisierungen der Wasserversorgung zu verbieten – wurde nicht erreicht.“
Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft siegt vor dem Kammergericht Berlin
Unter der Betriebsführung von RWE und Veolia stiegen die Wasserpreise zwischen 1999 und 2012 um ca. 30% über denen vergleichbarer Städte. Preistreiber waren vor allem sogenannte >kalkulatorische Kosten< , mit denen die jeweiligen Regierungsparteien (CDU, SPD, LINKE) den Konzernen eine satte Rendite zubilligten, die zusätzlich noch per >Gewinngarantie< abgesichert war. Erst durch Druck der Zivilgesellschaft und eine Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts konnte der Preismissbrauch beim Trinkwasser beendet werden. Allerdings betraf die Preissenkungsverfügung weder die Abwasserpreise, die nicht überprüft wurden, noch die Jahre zwischen 2009 und 2011, in denen rund 170 Millionen EUR zuviel abgerechnet wurden. Ein „Deal“ zwischen Kartellamt und BWB, bei dem der Verzicht auf Schadensersatz für diesen Zeitraum mit einem Einfrieren der – immer noch überteuerten – Preise bis 2020 „verrechnet“ wurde, war vom Berliner Wassertisch als rein fiktiv abgelehnt worden. Ein Prozess bestätigte diese Sichtweise. Eine Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft verklagte die BWB im Februar 2015 auf Rückzahlung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise für die Jahre 2010 und 2011. In der zweiten Instanz wurde mit einem Anerkennungsurteil des Berliner Kammergerichts vom 23.04.2020 – die BWB hatten zuvor die Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen deutlichen Hinweis des Gerichts hin anerkannt – letztlich die Position des Berliner Wassertischs bestätigt.
Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch
Die Pressemitteilung als pdf
Weiterführendes:
Berliner Wassertisch: Zeitleiste Kartellamtsverfahren
Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaft mbB: Kartellschadenersatz für Berliner Wasserkunden, 18.05.2020
Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung, Dezember 2020
Sabine Beikler: Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse. In: Tagesspiegel, 27. Oktober 2020
„Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘…. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus“
Kollatz: Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus
TAGESSPIEGEL
27. Oktober 2020
Jahresbilanz aller 55 Berliner Landesbetriebe. Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse
„[…] Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘ Das Land Berlin hatte 2012 die Anteile von RWE und 2013 die Anteile von Veolia übernommen. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus […]
Zum Artikel
Professor Siegfried Broß: Private Altersvorsorge in der sozialen Demokratie der Gegenwart (26. Februar 2020)
Ausgangstext für die Vorträge 2020 zum Thema „Private Altersvorsorge in der sozialen Demokratie der Gegenwart“ – Überlegungen und Anregungen – Fassung 26. Februar 2020

Fotografie: ZAK
I. Einführende Überlegungen
1. Das Thema macht zunächst einen rasch zu identifizierenden Eindruck, was Gegenstand und Problemlage betrifft. Die Menschen leben mit bisher jedenfalls stetig steigender Lebenserwartung beträchtlich länger, werden regelmäßig allerdings mit zunehmendem Lebensalter öfter, schwerer und länger krank und trachten zudem danach, sich früher in den Ruhestand zu begeben. Demgegenüber werden die Beitragszahler im Umlageverfahren im Vergleich dazu weniger und deshalb scheint die Lösung dieses demographischen Problems – eine geradezu klassische Zwangspunktlage – nahe liegend darin zu bestehen, dass die Menschen eben länger arbeiten und damit die Aussicht auf einen langen ungetrübten Ruhestand spürbar verkürzen, weil man zudem erwarten kann, dass sich auch die Zeiten von Krankheit und Leiden verkürzen. Ferner könnte ein privater Beitrag zur Altersvorsorge helfen, die Problemlage zu entschärfen.
2. Allerdings könnte eine solche Überlegung wesentlich zu kurz greifen und deshalb von vornherein eine sachgerechte und dem gesamten Komplex gerecht werdende Lösung verhindern. Die üblichen Lösungsvorschläge weisen einen eklatanten Mangel auf und beruhen auf grundlegenden Fehlvorstellungen. Die Altersversorgung in der modernen Gesellschaft ist in ein sehr komplexes Geflecht verschiedenster nationaler und internationaler Gegebenheiten und Entwicklungen eingebettet. Von daher ist eine weit ausgreifende und umfassende Betrachtung geboten, damit überhaupt vernünftige Ansätze für eine der modernen Gesellschaft und den Menschen gerecht werdende angemessene Gestaltung der Altersvorsorge erarbeitet werden kann.
Solche werden von vornherein verfehlt, wenn rein betriebswirtschaftlich und ökonomisch überlegt wird; denn es geht um Menschen und die von ihnen gebildete Gesellschaft. Ihnen ist weltweit durch die insoweit verbindend wirkende Globalisierung eine unantastbare Menschenwürde eigen, die in ihrer Gesamtheit Grundlage einer jeden der nach den weltweit bestehenden Regeln der zahlreichen Staatenverbindungen ist. Der Umstand, dass diese Grundlage fortwährend und zunehmend beschädigt und in immer zahlreicher werdenden Regionen auch durch den Freihandel zerstört wird, kann nicht als Rechtfertigung dafür dienen, eine soziale Demokratie europäischer Prägung nach Maßgabe der Europäischen Verfassung und den nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten aufzugeben.
Wichtige Gesichtspunkte für eine angemessene Lösung lassen sich ohne unzumutbare Anstrengungen gewinnen, wenn man umfassend die Rahmenbedingungen für eine private Altersvorsorge ermittelt und diese zu einem sinnvollen und den grundlegenden sozial- und rechtsstaatlichen Vorgaben gerecht werdenden Ausgleich bringt. Gerade die Gründung und das Eingehen immer weiterer Staatenverbindungen verstellt vielen verantwortlichen Akteuren den Blick für die innere Systemgerechtigkeit und das Ineinanderwirken von sozial- und rechtsstaatlichen Bindungen und Verpflichtungen. Diese entstehen aus den auf den verschiedensten Ebenen eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie Problemlagen, die auf den zahlreicher werdenden Teilidentitäten beruhen, wenn bei verschiedenen Staatenverbindungen nicht jeweils dieselben Mitglieder auftreten.
II. Überlegungen zu den Rahmenbedingungen
1. Ausgangspunkt der Überlegungen für die Gestaltung der privaten Altersvorsorge ist die Frage nach gesicherten Anlageobjekten, die im Alter und damit noch nach Jahrzehnten zur Verfügung stehen und eine von Anfang an fixierte Rendite abwerfen. Sonach kann es sich nicht um Anlageobjekte handeln, die im wirtschaftlichen Wettbewerb angesiedelt sind und jederzeit frei zur Disposition der Marktkräfte stehen. Das gilt im Zeitalter der Globalisierung und des von der Europäischen Union und gerade auch von Deutschland propagierten letztlich ethisch und sozial bindungslosen Freihandels in besonderem Maße. Aktien an Wirtschaftsunternehmen dürfen auch deshalb für die hier in Rede stehende private Altersvorsorge breiter Bevölkerungskreise nicht das Mittel erster Wahl sein. Schon das Platzen der New Economy im Jahr 2000 wie auch die seit 2008 andauernde verheerende Finanzmarktkrise stützen diese Auffassung.
Aus diesem Grunde dürfen staatliche Modelle für die private Aufstockung der gesetzlichen Rente nicht hieran anknüpfen. Die Zinsentwicklung der privaten Lebensversicherungen wie der Sparzinsen bestätigen auch diesen Standpunkt.
2. Es müssen deshalb andere Wege mit der Gestaltung von Vorsorgemodellen beschritten werden, die allerdings nicht völlig unbekannt sind und sich in der Vergangenheit zudem bewährt haben. Sie haben ferner den Vorzug, dass sie dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes gerecht werden und der Würde der für eine private Altersvorsorge in diesem Sinne in Betracht kommenden Menschen die gebotene Achtung entgegenbringen.
Mit den nachfolgenden Darlegungen knüpfe ich an frühere Arbeiten an, ohne diese jeweils im Einzelfall zu zitieren. Sie sind alle über das Broß-Archiv des Bayerischen AnwaltVerband in pdf-Form, veröff. zum Teil vom Berliner Wassertisch mit umfassenden weiteren Nachweisen in zwei seiner Veröffentlichungsreihen sowie im Gesamtnachweis über die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts zugänglich. weiterlesen
Zum Weltwassertag: Wasser schützen – Konzernklagen stoppen! #StopISDS
Netzwerk Gerechter Welthandel
Beitrag zum Weltwassertag am 22.3.2019
Handels- und Investitionsschutzabkommen verleihen internationalen Konzernen das Recht, Regierungen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Gesetze Konzerninvestitionen schädigen. Aktuelle Schadensersatzforderungen richten sich beispielsweise gegen den deutschen Atomausstieg (Vattenfall vs. Bundesrepublik Deutschland) oder gegen die Verpflichtung von Konzernen, für Umweltschäden zu haften (Chevron vs. Ecuador).
ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 1)
Doch immer wieder geht es in diesen Klagen auch um die Wasserversorgung, den bezahlbaren Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Abwasserentsorgung. Beispielsweise bei einer Klage des französischen Wasserkonzerns Suez gegen Argentinien: Ein von Suez geführtes Konsortium hatte 1993 die Konzession für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Großraum Buenos Aires erhalten. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich, Wasserpreise wurden erhöht. Anfang der 2000er Jahre war Argentinien durch die Finanzkrise zu einer Krisenpolitik gezwungen, unter anderem wurden die Preise für die Energie- und Wasserversorgung eingefroren und die Währung entwertet. 2006 kündigte Argentinien den Konzessionsvertrag vorzeitig und beauftragte wieder ein öffentliches Unternehmen mit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Doch Suez verklagte Argentinien auf Grundlage bilateraler Investitionsschutzabkommen, die das Land mit Frankreich und Spanien abgeschlossen hatte. Im April 2015 gab das Schiedsgericht dem Konzern recht und verurteilte Argentinien zur Zahlung von fast 405 Millionen US-Dollar Schadensersatz.
ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 2)
In einem weiteren ähnlichen Fall ging es um die Wasserversorgung in der argentinischen Stadt Santa Fe, auch hier wurde das Land – mitten in der Wirtschaftskrise – zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 225 Millionen US-Dollar verurteilt.

Aktion am 22.3.2019 (Foto: Uwe Hiksch)
ISDS-Fall. Kanadischer Konzern verklagt Kanada wegen Fracking-Moratorium
Auch wenn Regierungen gegen Wasserverschmutzung vorgehen, drohen Schiedsgerichtsklagen. Die Regierung der kanadischen Provinz Québec beispielsweise verhängte 2011 ein Moratorium auf Fracking, da sie eine Verschmutzung des Sankt-Lorenz-Strom nicht ausschließen konnte. Der kanadische Energiekonzern Lone Pine Resources Inc. reichte daraufhin eine Investor-Staat-Klage bei einem internationalen Schiedsgericht ein und fordert Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen kanadische Dollar (rund 168 Millionen Euro). Rechtliche Grundlage war das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA. Da die Sonderklagerechte nur von ausländischen Konzernen genutzt werden können, reichte Lone Pine Resources die Klage über eine Tochtergesellschaft im US-Steuerparadies Delaware ein.
ISDS-Fall. Niederländische Konzern United Utilities verklagt Republik Estland
In einem weiteren ISDS-Fall klagt der niederländische Konzern United Utilities (Tallinn) B.V. gegen die Republik Estland, da die staatlichen Regulierungsbehörden eine weitere Erhöhung der Wasserpreise im Jahr erstmalig 2011 ablehnten. Für die Sicherstellung bezahlbarer Wasserversorgung soll Estland nun Schadensersatz von über 90 Millionen Euro zahlen. Das Verfahren ist noch nicht beendet, und da es auf einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden – zwei EU-Mitgliedsstaaten – basiert, ist auch fraglich ob es jemals zu einem gültigen Schiedsspruch kommen wird: Denn im März 2018 hat der Europäische Gerichtshof diese Abkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten für unvereinbar mit EU-Recht erklärt.
Diese Fälle zeigen, dass Investitionsschutz auch eine Gefahr für die Versorgung mit bezahlbarem und sauberem Wasser darstellt. Dass aufgrund des EuGH-Urteils alle Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten beendet werden müssen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – doch nicht genug. Wir fordern eine Beendigung aller Investitionsschutzabkommen, um das Recht auf Wasser sicherstellen zu können und Regulierung im öffentlichen Interesse auch in anderem Bereichen zu ermöglichen.
Unterstützt unsere Forderung und unterzeichnet die aktuelle europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“.
Beitrag hier.
Literatur u.a.:
Prof. Ruth Laskowski: Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen
Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch
Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDSSchiedsgerichtsverfahren
und Haftungsfragen. 2016. (pdf)
Stromnetz gehört wieder dem Land Berlin – 600.000 Berliner*innen freuen sich über eine 100%ige Rekommunalisierung
Pressemitteilung vom 05.03.2019
Wie der Berliner Senat heute bekannt gegeben hat, erhält das landeseigene Unternehmen Berlin Energie den Zuschlag für die Stromnetzkonzession und ist somit zukünftig für den Netzbetrieb des Berliner Stromnetzes zuständig.
Der Berliner Energietisch begrüßt die Entscheidung ausdrücklich und freut sich über eine vollständige Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes.
„Für 600.000 Berliner*innen, die im Volksentscheid 2013 für ein Stromnetz in Berliner Hand votiert haben, ist das heute ein sehr guter Tag. Die Gewinne aus dem Netzbetrieb bleiben jetzt endlich wieder in der Stadt. Zentrales Ziel des kommunalen Netzbetreibers muss es nun sein, den Umstieg auf 100 Prozent dezentral erzeugte erneuerbare Energien voranzubringen und den Um- und Ausbau des Stromnetzes entsprechend umzusetzen. Wir erwarten, dass auch die im Gesetzesentwurf zum Volksentscheid aufgeführten Bestimmungen zu Transparenz und Mitbestimmung zügig umgesetzt werden. Eine Weiterbeschäftigung von allen Angestellten des Netzbereichs von Vattenfall sowie der derzeit im Netzbetrieb Beschäftigten muss zudem sichergestellt werden. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten dürfen sich im Vergleich zum Vorgängerunternehmen auf keinen Fall verschlechtern, sondern sollten sich perspektivisch verbessern“, erörtert Eric Häublein vom Berliner Energietisch.
Obwohl die Stromnetzkonzession bereits 2014 auslief, hat der bisherige Netzeigentümer Vattenfall das Verfahren mehrfach durch juristische Auseinandersetzungen verzögert, zuletzt jedoch auch vor dem Berliner Kammergericht eine Niederlage erlitten. Der Berliner Energietisch ruft Vattenfall dazu auf, auf weitere Klagen zu verzichten, um Platz zu schaffen für eine kommunal gestaltbare und demokratische Energieversorgung in Berlin und mittelfristig für einen integrierten kommunalen Netzbetrieb.
Neues Heft: Siegfried Broß: TTIP, CETA, JEFTA. Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern
Siegfried Broß: TTIP, CETA, JEFTA. Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern.
Vortrag bei der gemeinsamen Veranstaltung der Urania Berlin e.V. und dem Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! am 11. Februar 2019 in Berlin. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 3. Berlin, Februar 2019. (pdf)
„Es kann nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden, dass durch Investorschutz, (private) Schiedsgerichte und regulatorische Zusammenarbeit die Privatisierung staatlicher Infrastruktur erzwungen oder die Rückgängigmachung früherer Privatisierungen verhindert werden kann.“ (Broß 2019)