EBI – Wasser ist ein Menschenrecht

#right2water – Zugang zu Wasser als Menschenrecht – die externe Dimension

Angenommener Text
Mittwoch, 5. Oktober 2022 – Straßburg

Zugang zu Wasser als Menschenrecht – die externe Dimension
P9_TA(2022)0346 A9-0231/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Oktober 2022 zu dem Zugang zu Wasser als Menschenrecht – die externe Dimension (2021/2187(INI))

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf die Resolution 64/292 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2010, in der das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung anerkannt wird,

– unter Hinweis auf die Resolution 68/157 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2013 mit dem Titel „Das Menschenrecht auf einwandfreies Trinkwasser und Sanitärversorgung“,

– unter Hinweis auf die Resolution 45/8 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 6. Oktober 2020 mit dem Titel „The human rights to safe drinking water and sanitation“ (Die Menschenrechte auf einwandfreies Trinkwasser und Sanitärversorgung),

– unter Hinweis auf die Resolution 48/13 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 8. Oktober 2021 mit dem Titel „Das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“,

– unter Hinweis auf die Resolution 71/222 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 21. Dezember 2016 mit dem Titel „Internationale Aktionsdekade, Wasser für nachhaltige Entwicklung‘ 2018-2020“,

– unter Hinweis auf die Resolution 75/212 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 21. Dezember 2020 über die Konferenz der Vereinten Nationen zur umfassenden Halbzeitüberprüfung der Verwirklichung der Ziele der Internationalen Aktionsdekade „Wasser für nachhaltige Entwicklung“ 2018-2028 (Wasserkonferenz der Vereinten Nationen 2023), weiterlesen

Right2water – Abstimmung im Europaparlament

Access to water as a human right – the external dimension

https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2021/2187(INI)&l=en

04/10/2022 Debate in plenary scheduled
05/10/2022 Vote in plenary scheduled
Subject
3.70.04 Water control and management, pollution of waterways, water pollution
6.10.09 Human rights situation in the world

Pressemitteilung Berliner Wassertisch: 10 Jahre Wasservolksentscheid

(Berlin, 13. Februar 2021) Am 13. Februar 2011 stimmten 666.235 Berliner Bürger_innen für einen Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben und bahnten damit den Weg zu einer Rekommunalisierung. Nach dem Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile 2012 und 2013 durch das Land Berlin sind die BWB wieder in öffentlicher Hand. Mit der verheerenden Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) und dem damit verbundenen Preismissbrauch war endlich Schluss. Angesichts der sprudelnden Einnahmen durch die BWB verkündete der Berliner Finanzsenator Kollatz (SPD) Ende 2020, dass sich die Rekommunalisierung finanziell ausgezahlt habe.

Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs und seinerzeit Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens warnt: „Die Rekommunalisierung ist nicht in Stein gemeißelt. Eine erneute Privatisierung ist jederzeit möglich. Damit es nicht dazu kommt, fordern wir die Umwandlung der BWB von einer privatisierungsanfälligen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu einem sichereren Eigenbetrieb.

Sigrun Franzen, Sprecherin des Berliner Wassertischs: „Wir waren Unterstützer der 2012 gestarteten Europäischen Bürgerinitiative ,Wasser ist ein Menschenrecht – right2water‘. Nach jahrelangem Ringen wurden nun einige kleine Verbesserungen auf europäischer Ebene durchgesetzt, doch das Ziel – Privatisierungen der Wasserversorgung zu verbieten – wurde nicht erreicht.“

Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft siegt vor dem Kammergericht Berlin

Unter der Betriebsführung von RWE und Veolia stiegen die Wasserpreise zwischen 1999 und 2012 um ca. 30% über denen vergleichbarer Städte. Preistreiber waren vor allem sogenannte >kalkulatorische Kosten< , mit denen die jeweiligen Regierungsparteien (CDU, SPD, LINKE) den Konzernen eine satte Rendite zubilligten, die zusätzlich noch per >Gewinngarantie< abgesichert war. Erst durch Druck der Zivilgesellschaft und eine Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts konnte der Preismissbrauch beim Trinkwasser beendet werden. Allerdings betraf die Preissenkungsverfügung weder die Abwasserpreise, die nicht überprüft wurden, noch die Jahre zwischen 2009 und 2011, in denen rund 170 Millionen EUR zuviel abgerechnet wurden. Ein „Deal“ zwischen Kartellamt und BWB, bei dem der Verzicht auf Schadensersatz für diesen Zeitraum mit einem Einfrieren der – immer noch überteuerten – Preise bis 2020 „verrechnet“ wurde, war vom Berliner Wassertisch als rein fiktiv abgelehnt worden. Ein Prozess bestätigte diese Sichtweise. Eine Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft verklagte die BWB im Februar 2015 auf Rückzahlung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise für die Jahre 2010 und 2011. In der zweiten Instanz wurde mit einem Anerkennungsurteil des Berliner Kammergerichts vom 23.04.2020 – die BWB hatten zuvor die Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen deutlichen Hinweis des Gerichts hin anerkannt – letztlich die Position des Berliner Wassertischs bestätigt.

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Die Pressemitteilung als pdf

Weiterführendes:

Berliner Wassertisch: Zeitleiste Kartellamtsverfahren
Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaft mbB: Kartellschadenersatz für Berliner Wasserkunden, 18.05.2020

Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung, Dezember 2020

Sabine Beikler: Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse. In: Tagesspiegel, 27. Oktober 2020

„Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘…. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus“

Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

 

Ablauf
2009 hat der EGöD-Kongress auf Vorschlag auch von ver.di beschlossen, das erste partizipative Instrument in der EU zu nutzen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ wurde im Mai 2012 von der Europäischen Kommission registriert und sammelte bis zum 9. September 2013 fast 1,9 Millionen Unterschriften EU-weit und überschritt nicht nur in sieben, sondern sogar in 13 Mitgliedsländern die Mindestanzahl.

Die EBI hat das Legislativverfahren zur Konzessionsrichtlinie beeinflusst. Nach Erreichen von einer Million Unterschriften wurde erstmals über Sonderregelungen für die deutsche Wasserwirtschaft in der Richtlinie diskutiert, die schließlich im Trilog-Prozess zu einer kompletten Ausnahme für den Wassersektor führte.

ver.di konnte als deutsche Koordinatorin der EBI gemeinsam mit unterstützenden Organisationen 1,38 Millionen Unterschriften in Deutschland sammeln, die am 13.9.2013 feierlich mit einer großen öffentlichen Veranstaltung dem Bundesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben wurden.

Die EBI wurde am 20.12.2013 mit fast 1,7 Millionen bestätigten Unterschriften aus allen 28 Mitgliedsländern von der Kommission entgegengenommen. Sie ist die erste erfolgreiche EBI überhaupt. Eine Anhörung unseres Bürgerausschusses hat am 17. Februar 2014 zunächst vor dem stellv. Kommissionspräsidenten Sevkovic und später vor den Ausschüssen für Umwelt, Binnenmarkt, Entwicklung und Petitionen des Europäischen Parlaments (EP) statt. Dabei bezogen sich sehr viele MdEP positiv auf unserer Forderungen.

Die Kommission hat am 19.3.2014 ihre Antwort auf die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative überhaupt in Form einer Mitteilung – COM(2014) 177 final – veröffentlicht. Die Antwort der Kommission ist sehr mutlos. Das Menschenrecht auf Wasser sei zwar wichtig, aber Sache der Mitgliedstaaten. Eine Liberalisierung würde nicht mehr verfolgt, aber auch das wird nicht im EU-Recht verankert. Eine Konsultation zur Trinkwasserqualität wird durchgeführt. Das wäre auch ohne EBI möglich gewesen und trifft dennoch unsere Anliegen nicht.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 15.10.2014 eine Stellungnahme zur Antwort der Kommission abgegeben. Mit überwältigender Mehrheit wird die Kommission aufgefordert, die Forderungen der EBI umzusetzen.

Der Umweltausschuss des EP sowie der Entwicklungsausschuss haben einen Initiativbericht als Follow Up für die EBI Right2Water vorbereitet, der am 8. September 2015 mit großer Mehrheit im Parlament angenommen wurde. Der Bericht unterstützt die Forderungen unserer EBI weitgehend und fordert von der Kommission Legislativvorschläge, die das Menschenrecht auf Wasser und ein Liberalisierungsverbot im Europäischen Recht verankern. Wir freuen uns über den Initiativbericht des EP und hoffen auf dessen hartnäckige Durchsetzung gegenüber der Kommission im Interesse von fast 2 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern.

Die Kommission hat mit Bezugnahme auf die EBI eine Online-Konsultation zur Trinkwasserqualität in der EU durchgeführt. ver.di hat sich daran beteiligt und die Mitglieder aufgerufen, ebenfalls teilzunehmen. Etwa 5.000 Menschen und Organisationen haben sich daran beteiligt.
Unter Berufung auf die EBI hat die Kommission einen „Multi-Stakeholder Dialog“ zum Benchmarking durchgeführt. Hier konnten wir mithilfe gleichgesinnter Verbände unsere Position klarmachen. Die KOM hat deshalb umgesteuert und will ihre Bemühungen nun auf mehr Transparenz ausrichten. Alle Europäischen Institutionen sollten Wasserfragen künftig ausschließlich unter dem Menschenrechtsansatz betrachten. Der Marktansatz geht hier völlig fehl.

Die KOM hat Anfang 2018 einen Entwurf zur Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie vorgelegt. Damit sollte u.a. ausdrücklich die Forderung der EBI erfüllt werden. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 18 Änderungen beschlossen, die den Entwurf verbessern, aber nicht vollständig die Forderungen der EBI berücksichtigen. Nach der Wahl haben Kommission und Parlament das Thema wieder aufgegriffen. Im Dezember 2019 wurde der Trilog mit einer vorläufigen Einigung beendet. Diese enthält u.a. signifikante Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser. Der Europäische Rat hat die Änderungen am 23.10.2020 angenommen – nach Verzögerungen wegen der Corona-Pandemie. Die endgültige Verabschiedung der neuen Trinkwasserrichtlinie im Europäischen Parlament erfolgte am 15.12.2020.

Forderungen
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!

Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.

Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherzustellen.

Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.

2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.

3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Aktuelle Infos bei
Clivia Conrad,
Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft,
clivia.conrad@verdi.de

Als pdf

Bundesgesundheitsministerium: Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie

Bundesgesundheitsministerium 17. Dezember 2020 Pressemitteilung Europaparlament verabschiedet Neufassung der Trinkwasserrichtlinie Effizientere Überwachung der Wasserqualität, Qualitätsstandards auf dem neuesten Stand, bessere Verfügbarkeit, mehr Transparenz rund um das Trinkwasser – das sind die wesentlichen Ziele der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, die das Europarlament am 15. Dezember verabschiedet hat. Gestern wurde sie unterzeichnet. Am 23. Oktober 2020 legte der Europäische … weiterlesen

Trinkwasserrichtlinie – Organisatoren der EBI right2water sind enttäuscht von der EU

(Press statement, Brussels March 6 2019) At the European environment council meeting on 5 March national environment ministers adopted a disappointing and very much watered down text on the Right2Water in the Drinking Water Directive. The so-called general approach of the European Council did not strengthen the right to water for vulnerable people in the EU as proposed by the European Commission. There is merely a reference to the nearly 2 million people that supported the first ever successful European Citizens’ Initiative Right2Water. There are no clear and unambiguous legal obligations on Member States to ensure people access to safe and clean drinking water in line with the right to water and sanitation as adopted by the UN. There are too many loopholes.

EPSU General Secretary Jan Willem Goudriaan and vice President of the ECI citizens committee said: “Our governments have let us down. People in the European Union expected an unambiguous recognition of the right2water in EU legislation. The European Council was not able to fulfil this expectation despite the promises of the Pillar of Social Rights to improve access to public services such as drinking water. It is now up to MEPs to stand up and deliver.”

While welcoming the efforts of the Romanian Presidency, Jan Willem Goudriaan criticised the Austrian government. “Under its EU Presidency in the second half of 2018, the Austrian government of Christian Democrats and the extreme right blocked attempts to reach a common position in a blatant effort to frustrate the ECI and the proposals of the Commission.

The ECI Right2water was launched in May 2012. In the seven years since, there have been 1.8 million signatures, a European Commission communication in 2014, a cross-party supported and ambitious European Parliament report in 2015, the European Pillar of Social Rights of November 2017 and a Commission proposal of January 2018. The European Parliament’s report on the Drinking Water Directive of November 2018 sought to strengthen the Commission’s proposal to give people a real right as recognised by the UN, and contained in the Sustainable Development Goals. It is now likely that the Parliament and Council will not reach agreement before the European elections but EPSU will continue working to realise the ambitions of the ECI.

For more information: Pablo Sanchez  psanchez@epsu.org  0032 (0) 474626633

Background

The ECI Right to Water and Sanitation

The EU legislation should require governments to ensure and to provide all citizens with sufficient and clean drinking water and sanitation. We urge that:

1. The EU institutions and Member States be obliged to ensure that all inhabitants enjoy the right to water and sanitation.

2. Water supply and management of water resources not be subject to ‘internal market rules’ and that water services are excluded from liberalisation.

3. The EU increases its efforts to achieve universal access to water and sanitation.

The Commission Communication 2014

The European Parliament report 2015

The European Commission Recast Drinking Water Directive 2018

The European Parliament – overview of the Recast process and its position. The Council general approach

 

Vgl. auch: Trinkwasser-Richtlinie. Trotz erfolgreicher EBI-Wasser. EU-Parlament stimmt gegen verankertes Menschenrecht Wasser! (23.10.2018)

Verdi fordert: Keine Privatisierung der griechischen Wasserversorgung

Slowenien verankert das Menschenrecht Wasser in seiner Verfassung

(Berlin, 18.11.2016) Dank des jahrelangen Kampfes von Wasseraktivisten hat Slowenien am 17. November 2016 das Menschenrecht Wasser in seiner Verfassung verankert. Zentrale Punkte sind hier: Wasser ist keine Ware – d.h. die Wasserversorgung darf nicht privatisiert werden. Das schließt auch PPP-Projekte ein. In Artikel 70 a der slowenischen Verfassung wurde aufgenommen: Recht auf sauberes Trinkwasser … weiterlesen

Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

Warum Wasser eine öffentliche Dienstleistung ist

Ein Bericht im Auftrag von EPSU für Public Services International Research (Studie von PSIRU)
April 2012

EPSUJetzt als deutsche Übersetzung (Dez. 2015)

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Öffentliches Eigentum ist die Regel
  3. Weit verbreitete Beendigung der Wasserprivatisierung
  4. Effizienz und Leistungsfähigkeit
  5. Investitionen
  6. Preise
  7. Wettbewerb und Kartelle
  8. Öffentlicher Widerstand
  9. Korruption und Betrug
  10. Verantwortungslos
  11. Illusionen über fiskalische Erfolge
  12. Schlussfolgerungen: Der öffentliche Sektor und das Recht auf Wasser
  13. Quellenangaben

zum vollständigen Bericht

 

Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion

pressenza.com
01.11.2015

Veranstaltungsbericht vom 29.10.2015
Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion
von Reto Thumiger

Podium mit Christa Hecht (AöW), Botschafter Jorge Jurado und MinR Thomas Stratenwerth

Christa Hecht (AöW), Botschafter Jorge Jurado und MinR Thomas Stratenwerth | Foto: Reto Thumiger

Eine von der UN-Vollversammlung im September im Rahmen des UN-Nachhaltigkeitsgipfels verabschiedete Vereinbarung legt unter anderem fest, dass alle Menschen bis spätestens 2030 Zugang zu sauberem Wasser und ausreichender sanitären Versorgung erhalten sollen.

Die Veranstaltung zum Thema „Menschenrecht auf Wasser: Vision oder Illusion“, organisiert von der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V., Bund Freunde der Erde, Forum Umwelt und Entwicklung, Grüne Liga und Welfriedensdient soll der Frage nachgehen, ob die Annahme der UN-Resolution 64/292 der Beginn einer neuen Ära weltweiter Wasserpolitik oder ein zahnloser Tiger ist. Haben 1,7 Mio. Bürger und Bürgerinnen 2013 mit ihrer Unterschrift unter „right2water“ der europäischen Wasserpolitik eine neue Richtung gegeben? Ist die Vision in der Einleitung der UN-Nachhaltigkeitsziele von 2015 bis 2030, in der dieses Menschenrecht erwähnt wird, eine ernstzunehmende Verpflichtung?

zum Artikel

Nachlese Berliner Wassertisch:
Der Referatsleiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Thomas Stratenwerth, benannte die Bundesregierung als starken Akteur im Prozess für die Verabschiedung der SDGs (Sustainable Development Goals) durch die UN in diesem Jahr, speziell im Hinblick auf Gewässerschutz und Wasser-Ressourcen. Neben dem Entwicklungsziel 6 (Wasser) seien auch die wasserbezogenen Querbezüge in den Zielen 3 (Gesundheit), 11 (Stadtentwicklung), 12 (nachhaltiges Konsumverhalten, nachhaltige Produktion) und 15 (Ökosysteme, Wälder, Boden) wichtig. Er erläuterte außerdem, dass es nun nach der Verabschiedung der SDGs um die Festlegung der Indikatoren zur Kontrolle ihrer Umsetzung gehe, die bis Frühjahr 2016 unter der Federführung der statistischen Kommission der UNO bestimmt werden sollen. Zur eigentlichen Fragestellung, ob die Umsetzung des Menschenrechts auf Wasser Vision oder Illusion sei, trug er nichts Substantielles bei.

Jorge Jurado, Botschafter der Republik Ecuador in Deutschland und ehemaliger Minister für Wasserwirtschaft Ecuadors, beleuchtete die Bedeutung der Wasserpolitik aus der Perspektive des Landes Ecuador. Seit 2008 ist Wasser in der Verfassung so verankert, dass nicht nur das Menschenrecht auf Wasser, sondern auch die Rechte der Natur berücksichtigt werden. Er betonte, dass Wasser keine Ware sei und nicht privatisiert werden dürfe.

Jurado warnte außerdem vor der Gefährlichkeit des in den aktuell verhandelten Freihandelsabkommen TTIP und CETA integrierten Investitionsschutzes durch Schiedsgerichte.

Herr Stratenwerth behauptete, dass die Abkommen die Souveränität Deutschlands, was seine Wasserwirtschaft angeht, nicht negativ verändern werde. Nach kritischen Nachfragen musste er allerdings einräumen, dass sein Ministerium das zurzeit nicht definitiv bestätigen könne.

Die Veranstaltung schloss mit Kurzstatements von AöW, Forum Umwelt u. Entwicklung, Grüne Liga sowie BUND und Weltfriedensdienst.

Nachtrag: Interview: Eine Wasser-Vision aus Ecuador. 8.12.2015

Filmemacher von WaterMakesMoney rufen zur Unterstützung von #right2water auf

Leslie Franke, Herdolor Lorenz (Filmemacher)
07.09.2015

Alarm! Christdemokraten, Liberale und Rechtskonservative wollen Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ zum Scheitern bringen

Helfen Sie, den Angriff in letzter Minute abzuwehren!

Die Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ war nicht zu Letzt durch die Aufklärung unseres Films „Water Makes Money“ die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative. Jetzt haben die Fraktionen der Konservativen und Christdemokration (EVP) sowie die Rechtkonservativen einen Resolutionsantrag eingebracwater meets moneyht, der die Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“ zum Scheitern bringen würde. Damit soll ein zur Abstimmung vorliegender Antrag des Umweltausschusses komplett zu Fall gebracht werden, der die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative aufnimmt. Weitere konservative Abgeordnete haben zudem noch Änderungsanträge gestellt, um der Resolution des Umweltausschusses die Zähne zu ziehen, falls die Globalalternative der beiden Fraktionen keine Mehrheit findet. Die Globalalternative hat jedoch eine Chance auf eine Mehrheit, weil auch viele liberale Abgeordnete und rechte Europagegner gegen ein europäisch garantiertes Recht auf Wasser sind. weiterlesen

Right2water: Ver.di fordert EU-Parlament auf, Bericht des Umweltausschusses zuzustimmen

Menschenrecht auf Wasser im Europäischen Parlament – Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative

Ver.di
(Berlin, 4. September) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass das Europäische Parlament am kommenden Montag, dem 7. September, die Folgemaßnahmen aus der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht – right2water“ diskutieren wird. In einem vom Umweltausschuss entworfenen Initiativbericht werden die Forderungen der EBI ausführlich diskutiert und größtenteils gutgeheißen.

Der Bericht fordert die Europäische Kommission auf, den Forderungen der EBI besser Rechnung zu tragen, insbesondere, wenn es um Menschenrechtsanliegen geht. Konkret erwartet das Europäische Parlament hierzu unverzüglich einen Legislativvorschlag der Kommission.

Ein großer Erfolg der EBI ist die Ausnahme für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bei der Konzessionsrichtlinie. Der Bericht begrüßt diese Ausnahme und fordert die Kommission auf, diese auch bei jeder Überarbeitung der Richtlinie beizubehalten. Außerdem sollen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auf Dauer von allen Handelsabkommen [z.B. TTIP, CETA, TiSA] ausgenommen werden.

„Das öffentliche Gut Wasser gehört in öffentliche Hand und ist keine Handelsware“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. „Wir fordern das Europäische Parlament auf, dem Bericht des Umweltausschusses zuzustimmen.“ Der Bericht mache deutlich, dass Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Initiative Einfluss nehmen können. Dem müsse jetzt auch im Weiteren Rechnung getragen werden. „Angesichts einer Million Menschen in der EU und fast einer Milliarde Menschen weltweit ohne sichere Trinkwasserversorgung ist die Aufforderung an die Kommission, schnell zu handeln, richtig und notwendig.“ weiterlesen