Monatsarchive: Juni 2014

TiSA bedroht öffentliche Daseinsvorsorge!

Mehr Demokratie e.V.
16.06.2014

Erst TTIP und CETA, jetzt auch noch TISA!
Von Lisa Albers

Neben den Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA finden aktuell auch Gespräche über ein internationales Abkommen zur Liberalisierung von Dienstleistungen statt. Hinter verschlossenen Türen wird dabei die Zukunft öffentlicher Dienstleistungen aufs Spiel gesetzt.

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Greenpeace: The Global Fresh Water Crisis: Algae Blooms, Privatization and Scarcity

EcoWatch
16.06.2014

The Global Fresh Water Crisis: Algae Blooms, Privatization and Scarcity
Von Rex Weyler, Greenpeace

We know that companies do not actually “generate” any water, but rather lay claim to it. They see water shortages as an opportunity to privatize water and sell it to those who can afford it. “Water is the oil of the twenty-first century,” DOW Chemical CEO Andrew Liveris told The Economist in 2008.

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Central European Petroleum frackt wieder! Mecklenburg-Vorpommern bricht den Fracking-Bann

The Wallstreet Journal
16.06.2014

Mecklenburg-Vorpommern bricht den Fracking-Bann
Von Hans Bentzien

In Saal am Ribnitzer Bodden ist am Montag erstmals seit 2011 in Deutschland wieder gefrackt worden. Techniker der Firma Halliburton pumpten am Vormittag in drei Durchgängen 450 Kubikmeter Flüssigkeit unter hohem Druck in die 2.700 Meter tiefe Lagerstätte, um die Zuflussbedingungen des Erdöls zu verbessern.

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[Wir danken der Bürgerinitiative Erdöl Barth für ihren Einsatz gegen Fracking!]

Korbacher Resolution gegen Fracking

 

Europas Gewässer erheblich mit Chemie belastet

Süddeutsche Zeitung
16.06.2014

Europas Gewässer erheblich mit Chemie belastet
Von Andrea Hoferichter

In vielen europäischen Flüssen schwimmen so viele Chemikalien, dass Fische, Insekten und Algen auf Dauer in Gefahr sind. Die EU dürfte ihre Ziel verfehlen, die Wasserqualität bis 2015 zu verbessern.

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Zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibts hier Informationen.

 

Monsanto und Verbündete verklagen den Staat Vermont wegen Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz – ein Vorgeschmack für Zeiten mit CETA und TTIP

USA today berichtete am 12. Juni 2014: Lawsuit challenges Vermont’s GMO labeling law
(Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand)

Sollten die „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP so wie bisher geplant verwirklicht werden, könnten solche Klagen unter der Überschrift „Investorenschutz“ auch bei uns zum täglichen Brot werden.

Genauso, wie sich bei uns die Kleinstadt Heiligenhafen für den Erhalt des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes bei der Vergabe von Stromkonzessionen einsetzt, wehrt sich in den USA der Kleinstaat Vermont (600.000 Einwohner) gegen den immer weiter wachsenden Einfluss der Gentechnik-Industrie. Es sind eher die Kleinen, die Davids, die sich gegen die Goliaths zur Wehr setzen.
Unterstützen wir sie dabei!

Unterstützungsmöglichkeiten:
Petition Heiligenhafen (Open Petition)
Monsanto-Petition Vermont (SumOfUs.org) [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch der Monsanto Petition von SumOfUs.org“]
Monsanto will den Staat Vermont verklagen. 
Vermont ist drauf und dran Geschichte zu schreiben, denn es ist der erste Staat im Land der verlangt, gentechnisch veränderte (GVO) Lebensmittel zu kennzeichnen. Aber Monsanto, der weltweit größte Produzent von GVO, rüstet sich, den Staat zu verklagen. 
Dies ist ein wichtiger Kampf, nicht nur für Vermont, sondern für jedermann im Land: 25 weitere Staaten erwägen ähnliche Kennzeichnungs-Gesetze, warten aber noch auf jemand anderen, um den Sprung voran für ihre eigenen Gesetze zu wagen. Wenn Vermont gewinnt, wird es nicht lange dauern, bis das ganze Land die GVO-Kennzeichnung einführt, um den Verbrauchern die Informationen an die Hand zu geben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. 
Wir können nicht zulassen, dass Vermont diese Schlacht verliert. Stoppen wir Monsanto, bevor es überhaupt anfängt zu klagen. 
Sagen wir Monsanto: Klagen Sie nicht gegen Vermont wegen seiner Entscheidung, GVO-Lebensmittel zu kennzeichnen. 
Monsanto macht ausgefallene Einwände geltend, z. B.: Die Kennzeichnungspflicht wäre ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit des Unternehmens. Es ist bereit, seine Muskeln spielen zu lassen, um gegen die Entscheidung eines Staates vorzugehen, so wie sie es schon einmal gemacht haben: Sie haben vor kurzem erfolgreich mit DuPoint und Kraft Foods konspiriert, um in grober Weise Unterstützer ähnlicher Gesetze in Kalifornien und Washington zur Erschöpfung und Aufgabe zu bringen. 
Es gibt viele Diskussionen darüber, was die langfristigen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln sein mögen, aber eins sollte auf jeden Fall klar sein: Verbraucher sollten das Recht haben zu wissen, was sie essen wollen und was sie ihren Kindern zu essen geben. 
Monsanto: Wir lassen nicht zu, dass Sie Vermont verklagen.
zur Original-Petition …
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Zum Original Artikel in USA today [expand title=“Übersetzung durch Wassertisch …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=“Übersetzung Wassertisch des USA today-Artikels“]
Klage stellt Vermonts Gentechnik-Kennzeichnungsgesetz auf den Prüfstand 
BURLINGTON, Vt – Vier nationale Organisationen, deren Mitglieder von dem neuen Vermont-Kennzeichnungsgesetz für gentechnisch veränderte Lebensmittel betroffen sein könnten, haben am Donnerstag eine Klage beim Bundesgericht eingereicht, mit der sie die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellen. 
„Das Vermont GVO (Gentechnik) -Kennzeichnungsgesetz – Gesetz 120 – ist ein kostspieliger, törichter Schritt, der die Nation auf einen Weg schickt, der in Richtung eines 50-Staaten-Flickwerks von GVO-Kennzeichnungsregeln geht, womit die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht vorangebracht wird“ sagte der Verband der Lebensmittelhersteller in einer Stellungnahme zur Klage. 
Der staatliche Gesetzgeber hat das Kennzeichnungsgesetz im April verabschiedet und Gouverneur Peter Shumlin unterzeichnete das Gesetz im Mai. Die Kennzeichnungsvorschriften würden ab 1. Juli 2016 wirksam werden. 
Justizminister William Sorrell sagte am Donnerstag, er habe dem Gesetzgeber bei seinen Beratungen, ob dieses Gesetz eine Einladung für eine Klage an die davon Betroffenen sein könnte, geraten, „es könnte zwar eine Mords-Auseinandersetzung werden, aber wir würden pflichteifrig das Gesetz verteidigen.“ 
„Wir haben uns darauf vorbereitet“, sagte am Donnerstag Sorrell. Seinem Büro war die Beschwerde gerade zugestellt worden. 
Die Stellungnahme des Verbandes der Lebensmittelhersteller fasst die Beschwerden der folgenden vier klagenden Organisationen zusammen: GMA (Grocery Manufacturers Association), die Snack Food Association, die International Dairy Foods Association und die National Association of Manufacturers. 
„Das Gesetz 120 führt neue belastende Sprachregelungen und Beschränkungen ein, die sich in Vermont auf acht von zehn Lebensmitteln im Supermarkt auswirken werden“, sagt die GMA. „Jedoch hat Vermont bereits zugegeben, dass dieses Gesetz nicht auf irgendwelchen Grundlagen bezüglich Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Wissenschaft beruht. Deshalb ist ja auch eine Reihe von Produktgruppen wie Milch, Fleisch, Restaurant-Essen und Alkohol von dem Gesetz ausgenommen. Dies bedeutet, dass viele Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, auch in Zukunft nicht entsprechend gekennzeichnet sein werden.“ 
Die Verbände fügten hinzu, dass die Bundesregierung allein das Recht habe, den bundesweiten Vertrieb und die Kennzeichnungspflichten zu regulieren, die den zwischenstaatlichen Handel erleichtern, außerdem verbiete die Verfassung dem Staat Vermont, so zu handeln. 
Die „Vermont Recht zu wissen GVO Koalition“, die für das Gesetz geworben hatte, argumentiert, dass die Kennzeichnung den Verbauchern Transparenz im Hinblick auf Informationen über ihre Nahrung bringen würde. 
„Die Menschen in Vermont haben gesagt, laut und deutlich, dass sie ein Recht haben, zu wissen, was sich in ihrem Essen befindet, “ sagte Falko Schilling, Verbraucherschutz-Sprecher von der Vermont Public Interest Research Group. 
Schilling sagte, der Gesetzgeber hätte festgestellt, dass es zu wenig Klarheit über die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gibt, „deshalb sind Etiketten eine vernünftige und umsichtige Angelegenheit, damit die Menschen selbst entscheiden können.“ 
Die Klage, die beim US-Bezirksgericht in Burlington eingereicht wurde, behauptet, die Food and Drug Administration habe „die Sicherheit von mehr als 100 gentechnisch veränderten Pflanzen für den menschlichen Verzehr“ seit 1994 bestätigt. 
Die Klage hat auf der anderen Seite die Aufmerksamkeit einer anderen nationalen Organisation auf sich gezogen. 
Ronnie Cummins, nationaler Direktor der Organic Consumers Association, verteidigte das Gesetz aus Vermont, indem er darauf hinwies, dass 60 andere Länder entweder gentechnisch veränderte Lebensmittel verboten haben oder eine Kennzeichnungspflicht für solche Lebensmittel eingeführt haben. 
„Jeder US-Bürger sollte besorgt sein, wenn eine Multimilliarden-Dollar-Unternehmer-Lobby bei einem Bundesgericht klagt, um das Recht eines Staates aufzuheben, für die Gesundheit und Sicherheit seiner Bürger zu sorgen“, sagte Cummins. 
Er sagt weiter, die Klage sei eine Methode, um andere Staaten einzuschüchtern, die ebenfalls daran dächten, Gesetze für eine Kennzeichnungspflicht einzuführen.
zum Original-Artikel …
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Weitere Links:
http://www.csmonitor.com/USA/Justice/2014/0613/Vermont-food-industry-begin-court-fight-over-GMO-label-law-video
http://rt.com/usa/157744-vermont-gmo-labeling-signed/
http://rt.com/usa/154420-gmo-label-law-vermont/

Eine Wahnsinnstat

Die Zeit
12.06.2014

TTIP
Eine Wahnsinnstat

Der Skandal verbirgt sich in einem unhandlichen Kürzel: Mit TTIP, dem geplanten Transatlantischen Handelsabkommen zwischen der EU und den USA, werden Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt. Man sollte es verhindern!
Von Jens Jessen

Selten hat sich eine Öffentlichkeit so erfolgreich irreführen lassen wie im Fall des transatlantischen Freihandelsabkommens, das derzeit zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelt wird. Medien, Stammtische, Parlamente sprechen nur über Chlorhühnchen, gentechnisch veränderten Mais und andere Laxheiten des amerikanischen Verbraucherrechtes, die mit Unterzeichnung des Vertrages auf den europäischen Markt kommen könnten. Bestenfalls wird wie in Frankreich oder Deutschland über die ruinösen Folgen geredet, die das Abkommen für die nationalen Kulturlandschaften haben könnte – für den Film, den Buchmarkt, die staatlichen Bühnen. Aber die eigentliche Pointe der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), die auf eine fast diktatorische Beschränkung demokratischer Selbstbestimmung hinausläuft, bleibt weitgehend undiskutiert.

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Workshop Wasserrecht 26. Juni 2014

Das Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin veranstaltet am 26. Juni einen „Workshop zum Wasserrecht“.
Ort: EUREF-Campus am Gasometer
Haus 13, 3. OG
Torgauer Str. 12-15
10829 Berlin

Preise:
Für Nicht-Mitglieder: 600 Euro
Anmeldung hier (pdf)

Programm ist hier downloadbar (pdf).

Zur „Berliner Wasser-Entscheidung“ vgl. auch Bundeskartellamtverfahren

Zur Website mit der Tagungsankündigung

Professor Stoll: Investorenschutz (ISDS) bei TTIP ist ein globaler Erpressungsversuch

ZEIT ONLINE
11.06.2014

TTIP. Ein globaler Erpressungsversuch
Von Peter-Tobias Stoll ( Professor für Öffentliches Recht, Göttingen)

Zwischen den USA und der EU bedarf es keines Investorenschutzes. Dass er trotzdem Bestandteil des Freihandelsabkommens TTIP sein soll, hat einen ganz anderen Grund.

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22.05.14: Bündnis TTIP Unfairhandelbar übergibt 715 000 Unterschriften gegen TTIP. Foto: Uwe Hiksch

 

TTIP: Investorenschutzrechte. Draft FFII submission on ISDS

FFII – Acta Blog
Juni 2014

Draft FFII submission on ISDS

The European Commission opened a consultation on investor-to-state dispute settlement (ISDS), the most controversial element of proposed EU trade agreements.

ISDS gives foreign investors, usually multinationals, the right to circumvent domestic courts and challenge decisions of states for international investment tribunals if decisions may lead to lower profits than expected. Multinationals can challenge reform of copyright and patent law, challenge privacy measures, challenge environmental and health policies. The cases are decided by for-profit arbitrators, they can overturn decisions of our supreme courts and our human rights court. For an introduction see Nobel laureate Joseph Stiglitz or Vrijschrift.

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TTIP und Fracking im Schatten der WM

 

Central European Petroleum startet am 16. Juni Fracking in Saal

Gegen Gasbohren
14.06.2014

Umzingelung des Frack-Bohrplatzes in Saal angekündigt

(Saal, 14. Juni 2014) – Am Montag, den 16. Juni 2014, soll in Saal das erste Mal in Deutschland seit dem Sommer 2011 wieder gefrackt werden. Die Initiative Erdöl Barth und ihre Freunde und Unterstützer kündigen ein weiteres starkes Zeichen gegen Fracking und laxes Monitoring bei der Testförderung
durch die Firma Central European Petroleum an.

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Korbacher Resolution gegen Fracking

Bündnis Unfairhandelbar startet bald Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

  Mehr Demokratie e.V. 11.06.2014 TTIP & CETA: Angriff der Konzerne auf die Demokratie Ein Angriff der Konzerne auf die Demokratie – so lassen sich die derzeit verhandelten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) zusammenfassen. Verhandelt wird geheim, Konzerne sollen Sonderklagerechte bekommen, Standards für Umwelt- und Verbraucherschutz könnten aufgekündigt werden … weiterlesen

TTIP. SPD will Freihandel in den Bundestag bringen

FAZ
14.06.2014

TTIP. SPD will Freihandel in den Bundestag bringen

Chlorhühnchen, Genmais und Geheimverhandlungen [und Privatisierung der Daseinsvorsorge, Zwangs-Fracking… und geheime Schieds“gerichte“, kurz: die Aushöhlung der Demokratie]: Dem geplanten Freihandelsabkommen mit Amerika wird vieles vorgeworfen [UND ZWAR ZU RECHT!!!]. SPD-Justizminister Heiko Maas fordert jetzt, die nationalen Parlamente sollten darüber abstimmen […auf unser GroKo-Parlament setzen wir zwar nicht, aber vielleicht siehts in den anderen Ländern besser aus…]

zum Artikel…

Und zur Aussage: „Die Bundesregierung werde nichts unterschreiben, wofür sie nicht eine Mehrheit im Deutschen Bundestag habe.“

kann man hierauf verweisen: