Monatsarchive: Juni 2014

Wie steht’s mit dem Wasser, Herr Rebel?*

Gemeinsam mit zwei Bündnispartnern [Verband Deutscher Grundstücksnutzer und Bund der Steuerzahler Berlin] haben Sie in dieser Woche Widerspruch gegen die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) gestellt. Er soll beim Rückkauf der Wasserbetriebe Steuergelder in Millionenhöhe veruntreut haben. Wie hat Nußbaum sich in den letzten Jahren in Berlins Wasserpolitik eingebracht? 
Senator Nussbaum hat mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia zusammen das Wasserpreiskartell gegen die Bürger fortgeführt. An der juristischen Anfechtung von Gewinngarantie und Preismissbrauch hatte er kein Interesse. Im Gegenteil, er hat die Wasserbetriebe sogar mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia Konzernen zusammen gegen den Kartellamtsbeschluss zur Beendigung des Preismissbrauchs klagen lassen, um ihnen die Rendite zu sichern. 
Als alles nichts half, hat er den Konzernen mit dem überteuerten Rückkauf ihrer Anteile den Abschied vergoldet. Zum Berliner Wassertisch, der 2011 den erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung sämtlicher Absprachen um die Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingeleitet hatte, hat er keinerlei Kontakt gesucht. Auch im „Sonderausschuss Wasserverträge“ hat sich der Finanzsenator kein einziges Mal sehen lassen. 
Dort sollte die Teilprivatisierung aufgeklärt werden – viel wichtiger schien der Koalition aber der Rückkauf der Privaten-Anteile: Knapp 1,3 Milliarden Euro kosteten diese das Land letztlich. 
Die SPD hat immer nur gesagt: „Es mag sein, daß man gegen die Verträge vor dem Verfassungsgericht klagen kann, das interessiert uns aber gar nicht, weil wir nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten: Was wirtschaftlich gut ist, ist auch politisch gut.“ Der Rückkauf ist jedoch wegen des überhöhten Kaufpreises auch wirtschaftlich ein Desaster. Die Berliner müssen diesen Betrag jetzt dreißig Jahre lang über die Wasserpreise zurückzahlen. 
Der Berliner Wassertisch hat sich dagegen von Beginn für die kostengünstigere Rückabwicklung eingesetzt. Eine solche ist immer noch möglich, wenn die Verfassungsklage der Piraten gegen die skandalöse Geheimgarantie erfolgreich ist. 
Abgesehen von den wirtschaftlichen Belangen ist es uns jedoch wichtig, daß unsere Demokratie geschützt wird. Nicht nur für Senator Nußbaum, sondern für die Koalition von CDU und SPD insgesamt sind die demokratischen und rechtsstaatlichen Aspekte jedoch offensichtlich nebensächlich.

Dennoch wollte die Staatsanwaltschaft zunächst keine Ermittlungen wegen Untreue gegen Herrn Nußbaum einleiten – wo sehen Sie Lücken in deren Begründung der Ablehnung? 
Die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe inhaltlich überhaupt nicht geprüft. Sie hat sich formal darauf zurückgezogen, dass der Rückkaufbeschluss des Abgeordnetenhauses Nußbaums Handeln ausreichend legitimieren würde. Auch argumentiert man, dass der entstandene Vermögensnachteil bezifferbar sein müsse. 
Die Senatsverwaltung für Finanzen verweigert dem Berliner Wassertisch jedoch trotz IFG-Anfrage seit Anfang März die Akteneinsicht in das Wertgutachten zum Veolia-Rückkauf, das konkrete Zahlen enthalten müsste. Wenn Senator Nußbaum hier falsche Zahlen verwendet oder bekannte Risiken nicht berücksichtigt hat, macht er sich unserer Ansicht nach wie vor strafbar. Die Staatsanwaltschaft ist gefordert, das Gutachten zu überprüfen.

Aus Ihrer Sicht hätte der Senat unter anderem ein Gerichtsverfahren um die Wasserpreise abwarten müssen, die sich schließlich als „mißbräuchlich überhöht“ herausstellten. 
Als erstes wäre da das Verfahren um die Preissenkungsverfügung des Kartellamts vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu nennen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Wasserbetriebe um mindestens 30 Prozent überhöhte Trinkwasserpreise nehmen. Das mindert natürlich den Unternehmenswert enorm. 
Zudem laufen noch zwei Verfassungsklagen. Die vom Berliner Wassertisch vorbereitete Organklage der Piraten gegen die Gewinngarantie wird in diesem Jahr entschieden. Auch hier ist bei einem erfolgreichen Ausgang mit einer extremen Wertminderung des Unternehmens zu rechnen. Das Düsseldorfer Gericht hat bereits angezweifelt, dass „die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war. 
Für all diese Klagen hätte der Senator bereits die Vorwirkung in den Rückkaufpreis einkalkulieren müssen. 
Als der Senat die Wasserpreise wegen der Verfügung des Kartellamts senken mußte, hat Senator Nußbaum das als Wohltat gegenüber der Bevölkerung verkauft. Er versucht stets so zu tun, als handle er im Sinne des Volksentscheids und der Bevölkerung – das ist aber mitnichten der Fall.

Wieso nicht? 
Der Senat tut nur das Nötigste. Demnach wird die vom Kartellamt verfügte Preissenkung für Frischwasser zwar um weitere drei Jahre verlängert. Dafür verzichtet das Bundeskartellamt aber darauf, rückwirkend die Wasserpreise zu senken. Der Senat hat die Wasserkunden durch diesen Vergleich erneut um Millionen geprellt. 
Von der aktuellen Senkung – um nur rund 15 Prozent – sind außerdem nur die Frischwasserpreise betroffen. Die Kalkulation der ebenfalls überteuerten Abwassertarife besteht weiter. Darüber kann auch die Mini-Absenkung des Senats in diesem Bereich nicht hinwegtäuschen.

Wem schadet die Politik? 
Neben den Kunden sind es vor allem die Wasserwerker, die im Zuge des nach der Rekommunalisierung umgesetzten Rationalisierungsprogramms „NEO“ 400 Arbeitsplätze verlieren sollen. Die Rationalisierung führt zu einer Arbeitsverdichtung und drängt ältere Arbeitnehmer aus ihrem Job. 
Nach der neoliberalen Privatisierung haben wir jetzt eine neoliberale Rekommunalisierung. Der Berliner Wassertisch fordert dagegen die formale Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Die neoliberale Geschäftsführung, die für den Preismissbrauch und die Investitionsrückstände verantwortlich ist, muss abgelöst werden. Die Wasserbetriebe müssen als transparente und bürgernahe Eigenbetriebe nach dem Kostendeckungsbetrieb geführt werden, bei denen die Arbeiter anständige Löhne erhalten und die Wasserkunden faire Preise zahlen.

*Das Interview führte der Journalist Ben Mendelson mit Wolfgang Rebel. Der hier eingestellte Text ist eine ungekürzte Version der unautorisierten, in der JW abgedruckten Fassung.

 

TTIP: Gespenstische Vorgänge

Ver.di
06.06.2014

TTIP: Gespenstische Vorgänge
Von Maria Kniesburges

Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) droht eine neue Dimension der Privatisierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen. In streng geheimen Verhandlungen soll das und mehr auf den Weg gebracht werden

zum Artikel…

 

In The Public Interest: Privatization Myths Debunked

In the Public Interest hat auf seiner Seite ein paar Mythen über Privatisierung entzaubert!

zum Beispiel:

Myth #1:  Privatization saves money.

The Truth: Privatization often raises costs for the public and governments.

Abwärts-Wettlauf – Race to the Bottom: Wie sich die Privatisierung auf die Menschen auswirkt

How Outsourcing Public Services Rewards Corporations and Punishes the Middle Class
Broschüre (pdf) von In The Public Interest (Juni 2014)

Umweltinstitut München: Aktion gegen TTIP und CETA

Unsere Meinung ist nicht gefragt – Wir sagen sie trotzdem!

Um Dampf aus der Debatte über das TTIP zu nehmen, kündigte EU-Handelskommissar Karel de Gucht an, „die europäische Öffentlichkeit“ zu „konsultieren“. Die Grundfrage, ob die Bürgerinnen und Bürger in Europa das Abkommen überhaupt wollen, wird in diesem Konsultationsverfahren nicht gestellt. Mit unserer Onlineaktion haben wir für Sie eine Möglichkeit geschaffen, sich einfach daran zu beteiligen und das Konsultationsverfahren zum Protest zu nutzen.

Hinter verschlossenen Türen verhandelt die Europäische Union seit Juli 2013 über das Transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP), um „Handelshemmnisse“ dies- und jenseits des Atlantiks abzubauen. Unter den Tisch fallen die Interessen der Umwelt und der Menschen. Ein Teil des Abkommens sollen Investitionsschutzklauseln sein, die es Konzernen erlauben würden, bei Gesetzesänderungen, die ihre Gewinnchancen mindern, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen. Diese Streitfälle werden vor geheim tagenden Schiedsstellen aus drei ad hoc bestellten RichterInnen verhandelt. Demokratie sieht anders aus!

Um diese Investitionsschutzklauseln geht es im Konsultationsverfahren zur Bürgerbeteiligung. Doch in den Erläuterungen zu den Fragen stellt die EU lediglich dar, welche angeblichen Verhandlungserfolge im Bereich des Investitionsschutzes bei europäisch-kanadischen Abkommen CETA erreicht wurden, und fragt, wie sich Details verbessern ließen. Gegner und Gegnerinnen von Investitionsschutzabkommen sollen nicht zu Wort kommen.

Das Verfahren enthält zynische Formulierungen, in denen Investitionsschutzrechte für Konzerne mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auf eine Ebene gestellt wird. Die Erläuterungen zu den Fragen triefen vor Eigenlob. Komplizierte, detailreiche Fragen mit Bezug auf einen juristischen Referenztext in ausschließlich englischer Sprache machen eine breite Bürgerbeteiligung unmöglich. Die Befragung richtet sich nicht an die gesamte Öffentlichkeit, sondern an ein juristisches Fachpublikum und Unternehmen mit Interesse an Investitionen in den USA.

Diese Mischung aus Eigenlob und Zynismus lassen wir der Kommission nicht durchgehen! Wir funktionieren das Konsultationsverfahren in ein Protestinstrument um.

Das Umweltinstitut München hat für Sie Antwortvorlagen erstellt, mit der Sie einfach am Konsultationsverfahren mitmachen und der Kommission ihre Meinung sagen können. Machen Sie bei unserer Aktion mit und nutzen Sie den Fragebogen der EU, um gegen Sonderrechte für Konzerne und die Abkommen TTIP und CETA zu protestieren.

Wir wollen:

  • Einen Abbruch der TTIP-Verhandlungen.
  • Die Ratifizierung des europäisch-kanadischen Abkommens CETA verhindern.
  • Die Investitionsschutzklauseln in der Europäische Energiecharta auflösen, auf deren Basis Vattenfall gegen den Atomausstieg klagt.
  • Keine bilateralen Investitionsabkommen, die die Länder des Südens zur Beute europäischer und amerikanischer Konzerne machen.

TTIP gefährdet kommunale Spielräume

Der kommunalpolitische Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATENPARTEI zum TTIP wurde einstimmig im Oldenburger Rat verabschiedet!

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Antrag vom: 07.05.2014

An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 26.05.14 den Tagesordnungspunkt

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)

zu behandeln.

Dazu stellen wir den folgenden Antrag:

1. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das Europäische Parlament auf, dem Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), solange nicht zuzustimmen bis gesichert  ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht dadurch gefährdet werden können.

2. Bei den gegenwärtig laufenden Verhandlungen kommt es darauf an, dass die EU-Kommission sich mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsankommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.

3. Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie Finanzmarktregeln durch TTIP oder CETA ist inakzeptabel. Politische Handlungsspielräume dürfen nicht beschränkt werden.
Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten. Wirtschaftliches Handeln muss zugleich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie es das Grundgesetz in Art 14. formuliert.  Die Kontrolle  staatlicher Einschränkungen obliegt den Gerichten. Banken und Konzerne dürfen daneben keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schiedsgerichten erhalten, die nicht demokratisch legitimiert sind.

4. Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA ist in höchstem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Rat der Stadt  fordert die EU-Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Geheimverhandlungen sind sofort zu beenden.

Begründung:
Seit Mitte 2013 verhandeln EU und USA offiziell über ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen, das sogenannte TTIP. Insbesondere durch eine Angleichung von Normen und Standards soll der größte Handelsraum der Welt entstehen. Auf den Verhandlungstisch kommt alles: Finanzmarktregeln, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und vieles mehr. Ganz grundsätzlich zielt das Abkommen darauf ab, durch Investitionsschutzbestimmungen die Entscheidungsfreiheit demokratisch gewählter Parlamente einzuschränken.
Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“
Streitfälle sollen nicht vor den Gerichten der souveränen Staaten sondern von demokratisch nicht legitimierten Schiedsgerichten entschieden werden. Die konkreten Inhalte der Verhandlungen werden geheim gehalten.
In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.

Das Abkommen wird für die Mitgliedstaaten der EU von der Europäischen Kommission verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, welches jedoch nicht veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor dem europäischem Sekundärrecht, wie beispielsweise Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. Dieses rechtliche Gewicht des Abkommens verstärkt seine mögliche Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.

Der Deutsche Städtetag hat darauf hingewiesen:

Je nach Ausgestaltung und Wortlaut des Abkommens, könnten Teile der kommunalen Daseinsvorsorge unter den Anwendungsbereich der Handels- und Investitionspartnerschaft fallen. Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht direkt mit den Organisationsformen und -aufgaben der öffentlichen Verwaltung befasst, können sich die Inhalte des Abkommens indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken. Beschränkend für die Organisationsfreiheit könnte sich beispielsweise eine Marktzugangsverpflichtung auswirken. Diese untersagt lokale Monopole und ausschließliche Dienstleistungserbringer. Somit würde einer Kommune zwar nicht vorgeschrieben, wie sie die öffentliche Daseinsvorsorge zu erbringen hat. Die Marktzugangsverpflichtung könnte jedoch dazu führen, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen und Rechtsformeinschränkungen für die Erbringung nicht zulässig sind.

Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge prinzipiell nicht von einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind. Dies gilt ebenso für das seit Juni 2013 von der EU-Kommission verhandelte „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“
(Trade in Services Agreement – TiSA), welches nationale Dienstleistungsmärkte öffnen soll.

Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stellt die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind.

Die öffentliche Daseinsvorsorge darf daher insbesondere in den Bereichen, in denen sie wichtige Aufgaben in nicht-liberalisierten Märkten wahrnimmt, keinesfalls einer Liberalisierung unterworfen werden. Darunter fällt insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben in der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Diese Bereiche dürfen, vor dem Hintergrund des gerade erzielten Erfolges für die öffentliche Wasserwirtschaft in der Konzessionsvergaberichtlinie der EU, nicht wiederholt angetastet werden. Dies gilt gleichermaßen für die traditionell seitens der Länder und der Kommunen geleistete Kulturförderung. Der Erhalt von eigenen Einrichtungen, wie Theatern, Museen und Bibliotheken und die Förderung von zivilgesellschaftlichem sowie ehrenamtlichem Engagement sind gemeinwohlerhaltende und wichtige Bestandteile der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Kommunen dürfen in der Erbringung auch dieser Aufgaben keinesfalls durch ein Handelsabkommen eingeschränkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere auch die sozialen Daseinsvorsorgeleistungen zu nennen. Die Erbringung dieser Leistungen durch Kommunen und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie die kommunale Kompetenz in der Krankenhausversorgung müssen weiterhin gewährleistet sein und dürfen durch den Abschluss eines Handelsabkommens keiner Einschränkung unterliegen. (Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages auf seiner 209. Sitzung am 12. Februar 2014 in München)

Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender

BVÖD zu TTIP: Öffentliche Dienstleistungen müssen rausgenommen werden!

Pressemitteilung Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen* (bvöd):

05.06.2014

„TTIP muss Qualität und Vielfalt der öffentlichen Daseinsvorsorge garantieren“

Unternehmen und Verbände der öffentlichen Wirtschaft positionieren sich zu geplanter transatlantischer Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP

Berlin, 05.06.2014. Unternehmen und Verbände der öffentlichen Wirtschaft haben sich in einem gemeinsamen Positionspapier zur Rolle der öffentlichen Daseinsvorsorge in der geplanten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA geäußert. Gegenüber der Bundesregierung bringen sie darin zum Ausdruck, dass in dem Verhandlungsmandat der EU die Rolle der öffentlichen Dienstleistungen und der Daseinsvorsorge nicht ausreichend beachtet wird. Für Deutschland bedeutet das eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Vielfalt bei der Erbringung der Daseinsvorsorgeleistungen.

„Es ist Konsens in der Europäischen Union, dass öffentliche Dienstleistungen als fundamentale Grundlage der Gesellschaft eine besondere Aufgabe erfüllen und nicht im selben Umfang den Wettbewerbs- und Marktregeln unterliegen wie andere Dienstleistungen“
, sagt Hans-Joachim Reck, Präsident des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen (bvöd).

„Der Vertrag von Lissabon ermöglicht den nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage, wie öffentliche Dienstleistungen organisiert werden, einen weiten Ermessensspielraum. Wir fordern daher, dass diese Gestaltungsfreiheit und die Vielfalt der Erbringungsformen nicht durch den im TTIP angestrebten unbegrenzten Marktzugang gefährdet wird.“

Grundsätzlich begrüße man das Abkommen als Chance für Wachstum und Wohlstand durch eine vertiefte ökonomische Zusammenarbeit, eine verbesserte internationale Arbeitsteilung und die Verbesserung internationaler Wertschöpfungsketten durch Angleichung und Harmonisierung technischer Normen und Standards. Jedoch muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die öffentlichen Dienstleistungen vom Anwendungsbereich eines transatlantischen Marktzugangs ausgenommen werden, um die hohe Qualität dieser Dienstleistungen in Deutschland weiter zu garantieren, so Reck.

Auch die Möglichkeit der örtlichen Behörden zur Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungen dürfe nicht als Handelshemmnis angesehen und über internationale Schiedsgerichte von Unternehmen angegangen werden.

Positionen und Forderungen des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen zu den Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der Europäischen Union (TTIP) (pdf)

Zum Artikel

*Der Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen (bvöd) ist ein Zusammenschluss von kommunalen und regionalen öffentlichen Unternehmen, Kommunalverbänden, Fach- und Wirtschaftsverbänden der öffentlichen Wirtschaft, von öffentlichen Arbeitgeberverbänden und der öffentlichen Verwaltung.

 

Veranstaltung Bündnis 90/Die Grünen: TTIP, CETA … und der Rest der Welt?

Bündnis 90/Die Grünen 03.06.2014 TTIP, CETA … und der Rest der Welt? 120 TeilnehmerInnen diskutierten am 19. Mai auf Einladung der Grünen Bundestagsfraktion die Auswirkungen der geplanten Freihandelsabkommen auf die Umwelt- und Entwicklungsagenda. Mit VertreterInnen aus Entwicklungsorganisationen, Umweltverbänden, Forschungseinrichtungen, globalisierungskritischen Netzwerken, aber auch Wirtschaftsverbänden waren Stakeholder aus vielen Bereichen am Tisch und leuchteten die mit … weiterlesen

Bundestag: Einblick in CETA-Verhandlungen

02.06.2014
Einblick in Ceta-Verhandlungen

Mehr Transparenz und die Einbindung der Öffentlichkeit in die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Ceta fordern Experten [unter anderem der Kanadier Scott Sinclair, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Canadian Centre for Policy Alternatives] während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am Montag, 2. Juni, im Deutschen Bundestag.

mehr hier

Fracking. Berlin treibt Gesetz für umstrittene Gasförderung voran

FAZ
04.06.2014

Fracking. Berlin treibt Gesetz für umstrittene Gasförderung voran

Die Bundesregierung will noch vor der Sommerpause ein Gesetz für das umstrittene Gas-Fracking auf den Weg bringen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel plant offenbar strenge Auflagen.

zum Artikel…

 

Sorge wegen Fracking – NRW ist dagegen, was will der Bund?

WAZ
04.06.2014

Sorge wegen Fracking – NRW ist dagegen, was will der Bund?
Von Tobias Blasius und Michael Kohlstadt

Düsseldorf. Der Landtag hat sich am Mittwoch geschlossen gegen Fracking ausgesprochen. Anlass für die Erneuerung des politischen Schwurs bot die niederländische Regierung, die den Einsatz der umstrittenen Methode zur Gasförderung nicht mehr ausschließen will. Ausgerechnet SPD-Chef Gabriel schürt Verunsicherung.

zum Artikel…

Scott Sinclair: „So viele Investorenrechte wie nie zuvor“

taz
04.06.2014

„So viele Investorenrechte wie nie zuvor“
Von Ulrike Hermann

FREIHANDEL. Das geplante Abkommen mit Kanada bedroht öffentliche Betriebe, warnt Scott Sinclair

[…] Ceta ist ein sogenanntes „Abkommen des 21. Jahrhunderts“. Nur ein Beispiel: Das Kapitel zum Investorenschutz enthält neue Regeln über den „Marktzugang“, die öffentliche Monopole oder spezielle Anbieter verhindern würden. Das würde auch für die lokale und regionale Ebene gelten. Es wäre nicht mehr möglich, Wasserwerke oder Elektrizitätswerke wieder zu verstaatlichen. […]
zum Artikel…

 

Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE? – Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG vom 03.06.2014

Gemeinsame Pressemitteilung Konzernfreundliche Wertgutachten beim Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile von Veolia und RWE ? Der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler Berlin (BdSt) sowie der Berliner Wassertisch haben die Berliner Staatsanwaltschaft erneut aufgefordert, Ermittlungen gegen Finanzsenator Nußbaum wegen Untreue einzuleiten. (Berlin, den 3. Juni 2014) Die Weigerung der Staatsanwaltschaft, aufgrund der ursprünglichen Anzeige vom … weiterlesen