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Monatsarchive: August 2014
TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?
telepolis
DOSSIER-ÜBERSICHT
TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?
Internationale Verträge sind problematisch, weil sie die Handlungsfreiheit von Bevölkerungen langfristig stark einschränken können. Das gilt vor allem dann, wenn Klauseln erst nach Ratifizierung veröffentlicht werden oder wenn sie mit privaten Anwälten besetzte Schiedsgerichte einführen, in denen Konzerne Staaten auf entgangenen Gewinn verklagen dürfen, weil ihnen demokratisch beschlossene Marktregeln nicht gefallen. All das könnte für das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zutreffen, das derzeit geheim verhandelt wird.
Heribert Prantl zur Situation der Grundrechte, TTIP und direkte Demokratie
Telepolis
10.8.2014
„Das [TTIP] ist ein Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“
Interview mit Heribert Prantl
Heribert Prantl zur Situation der Grundrechte, TTIP und direkte Demokratie.
Im Rechtsstaat postmodernen Zuschnitts scheint es mittlerweile so zu sein: Leute wie Bernie Ecclestone und Josef Ackermann, die über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, können sich aus dem Geltungsbereich der Gesetze freikaufen; die Rechtssphäre für Menschen, die sich in festen Arbeitsverhältnissen befinden, ist zwar noch einigermaßen intakt; aber die rechtliche Situation für all jene, die aus dem ökonomischen Verwertungsprozess hinausfallen, also Arbeitslose, Rentner, dauerhaft Kranke und Migranten sowie andere Missliebige präsentiert sich durchwegs prekär.
Zum Interview
Probe-Menschenkette in Berlin – Bilder vom 8. Aug. 2014
Dies war der Auftakt für die Internationale Menschenkette, die sich am 23. August 2014 gegen die neuen Braunkohletagebaue in der Lausitz und in Polen richten wird. Die Anti-Kohle-Kette soll von Kerkwitz nach Grabice in Polen reichen, und so ein Zeichen über Landesgrenzen hinaus setzen. Dies ist auch für den Berliner Wassertisch ein besonderes Anliegen. Die Wasserqualität in Berlin ist schließlich von den Auswirkungen der Tagebaue betroffen. Fahrt mit am 23. August zur Menschenkette in die Lausitz!
In Berlin: Abfahrt 8.00 Uhr an der O2-Arena.
Fahrkarten zu 19,- € gibt es z. B. hier:
- GRÜNE LIGA BERLIN e.V., Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin, Mo-Fr: 9-17 Uhr
- NATURFREUNDE DEUTSCHLANDS, Warschauer Str. 58a, 10243 Berlin, Mo-Fr: 9-16 Uhr
- BUND LV Bln, Crellestraße 35, 10827 Berlin, Mo, Di & Do: 10-13 und 14-17 Uhr
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Christa Hecht (AöW): EEG-Reform: Verschiebebahnhof von Strompreisen zu Abwassergebühren
energiezukunft
EEG-Reform: Verschiebebahnhof von Strompreisen zu Abwassergebühren
Nach heftiger Kritik ist die EEG-Novelle in Kraft getreten. Hauptstreitpunkt war die Belastung der Eigenstromnutzung mit der EEG-Umlage. Auch die Eigenstromnutzung in Kläranlagen ist davon betroffen, obwohl Eigenstrom in einem der Abwasserreinigung immanenten Prozess produziert wird und eine höchst effiziente Arbeitsweise ist.
Zum Artikel
Unterschreibt den Appell, um die Bundesregierung von der CETA-Unterzeichnung abzuhalten!
Wenn die EU und Kanada das CETA-Abkommen abschließen, droht unsere Gesetzgebung zum Spielball internationaler Konzerne zu werden. Die Konzerne könnten dann über ihre kanadischen Tochterfirmen klagen, wenn Regeln zum Sozial-, Umwelt- oder Verbraucherschutz ihre Gewinne schmälern. Geheim tagende, private Schiedsgerichte dürften Milliardenstrafen verhängen, die wir aus Steuergeld begleichen müssen. Konzernnahe Anwaltsfirmen stellen zugleich Richter, Kläger und Verteidiger in diesen Verfahren.
zur Unterschriftensammlung auf der Campact-Seite geht es hier …
Kanadisches Recht: Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA
KanadischesRecht.de
7.8.2014
Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und EU
Zusammenfassung der endverhandelten Ergebnisse für das Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der europäischen Union
Für diesen Überblick lag der Text des Abkommens, soweit ausgehandelt, nicht vor. Er basiert auf einem Text, den die kanadische Regierung dem dortigen Unterhaus vorgelegt hat. Er hat eine rein kanadische Sicht, ist aber das konkreteste Dokument, das soweit ersichtlich, über das Abkommen verfügbar ist.
Dies Dokument fasst die wichtigsten Ergebnisse des umfassendem Wirtschafts-und Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU vom 18. Oktober 2013 zusammen.
Zum Blogbeitrag
Handelsabkommen mit Kanada:
Regierung will Bundestag abstimmen lassen
spiegel.de
06.08.2014
Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen
sun/dpa/AFP
Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA
Berlin – Die Bundesregierung pocht darauf, dass das Handelsabkommen Ceta zwischen Europa und Kanada die Zustimmung des Bundestags braucht. „Wir gehen davon aus, dass die Parlamente zustimmen müssen“, sagte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).
Zuvor hatten die EU-Kommission und die kanadische Regierung mitgeteilt, dass nach monatelangen Verhandlungen ein abschließender Entwurf für Ceta vorliege. Ceta gilt als Blaupause für das geplante Handelsabkommen TTIP mit den USA. Bis der Ratifizierungsprozess losgehen könne, müsse diese Fassung aber noch in 23 Sprachen übersetzt und von Juristen überprüft werden. Dies könne bis zu zwei Jahre dauern.
ARD Mediathek: „Der große Deal“ (TTIP)
Der große Deal – Geheimakte Freihandelsabkommen
04.08.2014 | 29:54 min | UT | Verfügbar bis 04.08.2015 | Das Erste
Januar 2014. Wir sind mit dem EU-Handelskommissar Karel de Gucht verabredet. Wir wollen mit ihm über TTIP reden, das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Wir haben eine Studie über die Auswirkungen von TTIP auf die Wirtschaft dabei – von de Gucht selbst in Auftrag gegeben. Er ist der Chefunterhändler für das Freihandelsabkommen und behauptet öffentlich, dass das Abkommen 120 Milliarden Euro zusätzliches Wirtschaftswachstum bringen wird. Eine stolze Zahl? Als wir ihn im Interview darauf hinweisen, dass seine Studie gerade mal 0.05% Steigerung der Wirtschaftsleistung pro Jahr durch TTIP errechnet hat, bricht er das Interview erstmal ab. Der Kommissar rechnet nach, dann wird er unwirsch: „Let’s not argue with numbers. Ich sage ihnen, wir werden die meisten Handelshemmnisse abschaffen.“
Zur Dokumentation
Freihandelsabkommen CETA: „Die Mängelliste ist lang“
Frankfurter Rundschau
4.8.2014
Freihandelsabkommen: „Die Mängelliste ist lang“
Von Jörg Michel
Für die EU ist der CETA-Vertrag mit Kanada eine Art Testfall für ein ähnliches Abkommen mit den USA. Doch CETA ist auch in Kanada umstritten: Zwei Drittel der Bürger befürworten grundsätzlich mehr Handel mit der EU, beklagen jedoch die Geheimniskrämerei bei den Verhandlungen.
Zum Artikel
Regierung will Bundestag über CETA abstimmen lassen
Spiegel Online
6.8.2014
Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen
Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch [der Wassertisch auch]. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll [aber ob die EU dem zustimmt?]. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA [und muss unbedingt verhindert werden]
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Neue Richtervereinigung sagt No2ISDS
Neue Richtervereinigung
5.8.2014
Pressemitteilung
Keine Investor-Staats-Klagen anstelle rechtsstaatlicher Justiz
In einer ganz neuen Größenordnung wird derzeit der freie Handel weltweit ausgebaut. Der Abschluss des Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist für September 2014 vorgesehen. Das Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA wird gerade verhandelt. Beide beinhalten einen sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus (Investor-state-dispute-settlement (ISDS)). Das bedeutet, dass ein Konzern einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagen kann, wenn er den Wert seiner Investition durch staatliches Handeln – wie z.B. Umweltauflagen, Verbraucherschutzgesetze oder bessere soziale Standards – gemindert sieht.
Die Neue Richtervereinigung (NRV) spricht sich gegen private internationale Schiedsgerichte für Investor-Staats-Klagen als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit aus, weil hierdurch demokratisch legitimierte Schutzgesetze ohne Einhaltung grundlegender Verfahrensprinzipien und ohne wirksame Kontrolle in Frage gestellt werden.
Unabhängigkeit, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör und Überprüfbarkeit von Entscheidungen sind elementare Errungenschaften unseres Rechtsstaats. Diese dürfen nicht durch Schiedsgerichtsklauseln ausgehöhlt werden. Private Schiedsgerichte dürfen nicht die Macht bekommen, unkontrolliert Schutzgesetze auszuhebeln und die staatliche Handlungsfähigkeit zulasten der Bürger und der Umwelt zu beeinträchtigen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, grundsätzlich keine entsprechenden Regelungen in internationalen Handelsabkommen zu vereinbaren oder solchen zuzustimmen.
Die Möglichkeit von Investor-Staats-Klagen kann sinnvolle Anreize für Investitionen in Ländern schaffen, in denen das Justizsystem als zu langsam oder zu korrupt gilt. In Europa, den USA und Kanada gibt es hingegen gut funktionierende Justizsysteme, die ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit garantieren, so dass keine Notwendigkeit besteht, die Entscheidung von Streitigkeiten auf private Schiedsgerichte zu übertragen. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten weisen die Verfahren vor privaten Schiedsgerichten große Mängel auf: Die Unabhängigkeit der Schiedsrichter ist nicht gewährleistet, die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen, die Gewährung rechtlichen Gehörs eingeschränkt und Rechtsmittel sind nicht gegeben. Anwalts- und Prozesskosten betragen im Durchschnitt mehrere Millionen US $ pro Streitfall und werden letztlich in großem Umfang vom Steuerzahler getragen.
Ein Blick auf einige wenige der abgeschlossenen und derzeit laufenden Klagen von Investoren gegen Staaten macht die Problematik deutlich: 2009 klagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall gegen Deutschland auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz wegen einer Umweltauflage, die die Verwendung von Wasser aus der Elbe als Kühlwasser für ein Kraftwerk einschränkte. Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet: Deutschland hat seine Umweltauflagen gelockert und musste dafür keinen Schadensersatz leisten. Kanada gab geplante Regelungen zum Nichtraucherschutz auf, nachdem Big Tobacco für diesen Fall eine Schadensersatzklage angekündigt hatte. Philip Morris klagt derzeit gegen Australien wegen der vorgeschriebenen Gestaltung von Zigarettenschachteln auf Schadensersatz von mehreren Milliarden Dollar. Vattenfall klagt erneut gegen Deutschland
Schadensersatz von 3,7 Milliarden US $ wegen des deutschen Atomausstiegs ein.
Die Anzahl der Klagen hat sich in den letzten 15 Jahren mehr als verzehnfacht. Im Jahr 2011 gab es 450 bekannte Investor-Staat-Klagen. Kanzleien werben für die lukrativen Verfahren. Investmentfonds wie Burford Capital (US) und Juridica (GB) gewähren Konzernen „Prozesskostenhilfe“ und spekulieren zunehmend mit Prozessen, indem sie Investor-Staat-Klagen finanzieren und dann 20% bis 50% der am Ende zuerkannten Entschädigungssumme erhalten.
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Fairer Handel gegen freien Handel
Tagesspiegel
06.08.2014
Geht TTIP zu Lasten der Dritten Welt?
Fairer Handel gegen freien Handel
von Vinzenz Greiner
Das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA könnte Entwicklungsländern schaden, warnt die Fair-Trade-Bewegung. Gegen US-Waren hätten viele Produkte keine Chance.
Berlin – Die EU und die USA befinden sich weiterhin in Verhandlungen zum „Generalangriff auf den Multilateralismus“ – so nennt Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP. Sie soll nach dem Willen der Verhandler Handelshemmnisse wie Unterschiede bei technischen Standards und vor allem Zölle beseitigen.
Kommentar Wassertisch: Dies ist ein weiterer Grund, die im Aufbau befindliche Europäische Bürgerinitiative (EBI) www.stop-ttip.org zu unterstützen. Das ist auch in der Vorbereitungsphase der Bürgerinitiative wichtig. Damit die Unterschriftensammlung in Europa erfolgreich starten kann werden noch dringend Spenden gebraucht. Sie können hier oder hier für die EBI spenden und sich hier Infomaterial zum Weiterverbreiten bestellen.
Indien und die WTO. Auch der Freihandel hat Grenzen
Süddeutsche Zeitung
1.8.2014
Indien und die WTO. Auch der Freihandel hat Grenzen
Kommentar von Alexandra Endres
Die indische Regierung lässt das WTO-Abkommen zum Freihandel platzen, um weiter staatlich subventionierte Nahrungsmittel an die Armen verteilen zu können. Richtig so. [das sehen wir auch so!]
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