Monatsarchive: Januar 2015

Spenden für den Berliner Wassertisch

Kontoinhaber: GRÜNE LIGA Berlin e.V. Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE75100205000003060515 BIC: BFSWDE33BER Kennwort: WT Muskauer Fragen zu den Spenden beantwortet: andreas.fuchs@grueneliga-berlin.de

TTIP: Verbände warnen … (Pressemitteilung v. 30.01.2015)

Gemeinsame Pressemitteilung TTIP: Verbände warnen vor Senkung europäischer Standards und sehen Gefahren für den Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie im Kultursektor Berlin, 30.01.2015. Ein Zusammenschluss von Institutionen und Organisationen – darunter die Akademie der Künste, der Deutsche Kulturrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall und Verdi, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Bund für … weiterlesen

Zum Thema LexOlympia: Mehr Mitsprache für Bürger

taz
29.01.2015

Direkte Demokratie
Mehr Mitsprache für Bürger
Von Stefan Alberti

Die Opposition will die Berliner via Verfassungsänderung nicht nur bei den Olympischen Spielen, sondern auch bei anderen Großprojekten entscheiden lassen.

Der Opposition reicht die von Innensenator Frank Henkel (CDU) für September geplante einmalige Bürgerbefragung zur Olympia-Bewerbung nicht aus: Grüne, Linkspartei und Piraten wollen das Thema grundsätzlicher angehen und streben eine Verfassungsänderung* an, über die die Bürger am 26. April abstimmen sollen. Die würde die Olympia-Abstimmung nicht nur politisch, sondern auch rechtlich verbindlich machen.

Zum Artikel

* Die Beschlussempfehlung Drucksache 17/2072

Kommentar Wassertisch: Der Hinweis auf die Stellungnahme der zwei Jura-Professoren in diesem Artikel ist sehr wichtig. Wichtige Argumente der beiden Kritiker gegen Plebiszite von oben werden in der Diskussion bisher nicht berücksichtigt. Denn es bleibt zu fragen, ob es überhaupt wünschenswert ist, in die Verfassung die Möglichkeit für Plebiszite von oben hineinzuschreiben. Leider fehlen im Artikel die Namen der Jura-Professoren und ein Link zu ihrer Stellungnahme .
In ihrer ausführlichen verfassungsrechtliche Stellungnahme weisen Prof. Dr. Hermann Heußner und Prof. Dr. Arne Pautsch darauf hin, dass das von der Regierungskoalition auf den Weg gebrachte Gesetz ein „Plebiszit von oben“ sei, das fünf mal gegen die Verfassung von Berlin verstoße.

  1. „Nicht nur das Volk, sondern auch die Regierung bzw. die Parlamentsmehrheit will nun die Möglichkeit haben, Abstimmungen des Volkes herbeizuführen. Dies will die Verfassung jedoch gerade nicht.“
  2. „Das Plebiszit von oben ermöglicht es der Regierung bzw. Regierungsmehrheit, sich aus der Verantwortung zu stehlen.“
  3. „Das Plebiszit entwertet die Wahlen und die Volksrechte „von unten“. Denn die Regierungsmehrheit kann sich jederzeit zwischen den Wahlen eine neue Legitimation durch das Volk beschaffen.“
  4. Die Einführung der konsultativen Volksbefragung unterläuft das nach Art. 62 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung vorgesehene Recht, Volksbegehren im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses auch darauf zu richten, sonstige Beschlüsse zu Gegenständen der politischen Willensbildung zu fassen. Die Entscheidung über die Olympia-Bewerbung ist ein solcher Gegenstand der politischen Willensbildung, bei dem aber die durch Art. 62 Abs. 1 Satz 2 vom Verfassungsgeber intendierte Entscheidungsbefugnis über Gegenstand und Frage dem Volk dergestalt entzogen wird, dass diese auf das Abgeordnetenhaus verlagert wird, indem § 1 Abs. 2 des Olympia-Volksbefragungsgesetzes diese Frage verbindlich vorwegnimmt.“ (Hervorhebung: Wassertisch)
  5. „Der Senatsvorschlag gibt nur der Parlamentsmehrheit das Recht, eine Volksabstimmung herbeizuführen. Dies verletzt das Recht der Opposition auf politische Chancengleichheit nach Art. 38 Absatz 3 Satz 2 der Berliner Verfassung.“

 

Mineralwasser-Branche fordert Verbot von Fracking

Bayerisches Fernsehen

Gegen Fracking. Mineralwasser-Branche fordert Verbot

Zum Video (1 Min.)

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

Demokratie adé! TTIP: USA sollen EU-Gesetze beeinflussen

FAZ
27.01.2015

TTIP. Amerika soll bei unseren Gesetzen mitreden
Von Hendrik Kafsack und Maximilian Weingartner

Ein Geheimpapier zum Handelsabkommen TTIP sorgt für Ärger: Ein Frühwarnsystem für Gesetze und Standards der Gegenseite soll ermöglichen, Bedenken zu äußern. Die Amerikaner wollten noch mehr.

Zum Artikel

 

Süddeutsche Zeitung
27.01.2015

TTIP-Abkommen. USA sollen EU-Gesetze beeinflussen
Von Daniel Brössler, Brüssel

TTIP ist kein reines Freihandelsabkommen: „Es sind Verhandlungen, die über normale Handelsfragen wie Marktzugang für Waren und Dienstleistungen weit hinaus gehen“, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström.
In der Praxis soll das zu einer gegenseitigen, institutionalisierten Einflussnahme im Gesetzgebungsverfahren führen.
Europaabgeordnete sehen den Vorschlag der EU-Kommission skeptisch.

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Ausschüsse des EU-Parlaments stellen Forderungen zu TTIP

25.01.2015

Demonstration gegen TTIP

Foto Christian Mang/Campact (CC BY-SA 2.0)

Gegenwärtig bereitet der EU-Handelsausschuss für das Europäische Parlament eine Stellung­nahme an die EU-Kommission vor, mit der sich das Parlament zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen über das TTIP äußern wird. Weitere Ausschüsse des Europäischen Parla­ments haben ihrerseits auf wichtige Gesichts­punkte hingewiesen, die sie in die in Arbeit befindliche Stellungnahme aufgenommen haben wollen. Hierbei sind besonders diejenigen Aspekte interessant, die von den Ausschüssen für „Entwicklung (DEVE)“, „Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI)“ sowie „Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)“ genannt werden.

Da die Original-Stellungnahmen nur in englischer Sprache vorhanden sind, hier eine Auswahl von Gesichtspunkten aus den drei obengenannten Ausschüssen in eigener Übersetzung:

 

  1. der Ausschuss für Entwicklung

  • betont, dass EU-Handels- und Entwicklungspolitik miteinander verknüpft sind und dass Art. 208 des Lissabon-Vertrags vom Grundsatz der Kohärenz in der Entwicklungspolitik ausgeht. Dies erfordert, dass die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit in der Politik zu berücksichtigen sind, wenn sich diese voraussichtlich auf die Entwicklungsländer auswirken werden;
  • stellt fest, dass, obwohl das TTIP Verhandlungsmandat jetzt veröffentlicht wurde, dessen Formulierung so unklar ist, dass dessen Inhalt und die möglichen Nebenwirkungen auf die Entwicklungsländer immer noch nicht bekannt sind;
    fordert eine umfassende Analyse – sobald die TTIP Regelungen klarer sind – hinsichtlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen auf Länder mit niedrigem Einkommen und auf die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs);
  • ist der Auffassung, dass die Auswirkungen des TTIP auf Entwicklungsländer ja nach Ihrer ökonomischen Struktur und aktuellen Handelsbeziehungen unterschiedlich sein werden;
    sieht aber auch eine mögliche ernste Gefahr für einen verringerten Marktzugang und für die daraus erwachsende Umlenkung der Handelsströme für einige Länder;
  • ist darüber beunruhigt, dass das TTIP und andere große Handelsabkommen drauf und dran sind, globale Handelsregeln neu festzulegen und damit neue Standards zu setzen, während sie damit gleichzeitig diskriminierend wirken, indem sie rund 130 Länder von den Verhandlungen ausschließen und damit riskieren, dass für die Entwicklungsländer wichtige Themen wie Ernährungssicherheit, Agrarsubventionen und Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels draußen vor bleiben;
    fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, in den multilateralen Gremien voranzukommen und den gegenwärtigen Stillstand in der Doha-Runde zu überwinden.

 

  1. der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

wünscht, dass die folgenden Vorschläge aufgenommen werden. Er

  • hält es für irreführend seitens der Kommission, wenn diese versucht, Bedenken der Öffentlichkeit über das TTIP zu beschwichtigen, wenn sie behauptet, dass bestehende Standards nicht gesenkt würden. Damit wird die Tatsache verkannt, dass viele Standards erst noch in die (europäische) Rahmengesetzgebung implementiert werden müssen (z. B. REACH) die Verabschiedung neuer Gesetze noch ansteht (z. B. das Klonen betreffend);
  • ist besorgt darüber, dass die TTIP Verhandlungen bereits Vorschläge und Maßnahmen der Kommission beeinflusst haben, beispielsweise in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und Klimaschutz (z. B. Fleisch-Behandlung hinsichtlich pathogener Keime oder bei der Umsetzung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie);
  • ist sehr besorgt darüber, dass das Ziel der regulatorischen Konvergenz, insbesondere der Schaffung eines Rates für regulatorische Zusammenarbeit, im Hinblick auf die deutlichen Unterschiede gegenüber den USA zu einer Senkung der künftigen EU-Standards führen wird, und zwar in den Schlüsselbereichen Gesundheitsschutz, Lebensmittelsicherheit und Umwelt;
  • teilt mit Kommissarin Malmström die Ansicht, dass alle Bereiche, in denen die EU und die USA sehr unterschiedliche Regeln oder Herangehensweisen haben, von den Verhandlungen ausgenommen werden sollten;
  • fordert die Kommission auf, Regelungen in allen horizontalen Kapiteln und in allen sektoralen Anhängen des TTIP zu streichen, die folgendes betreffen
    – Regelungen für Chemikalien und Pestizide
    – die Auswirkungen auf den ganzheitlichen Ansatz der EU für Lebensmittelsicherheit einschließlich der EU-Gesetzgebung für Genveränderte Organismen (GVO) haben
    – die eine Gewinnung, den Transport oder die Nutzung fossiler Brennstoffe anfeuern oder erleichtern, insbesondere unkonventionelle Brennstoffe oder solche, welche die Verwirklichung der EU- oder US-Klima- und Energieziele behindern;
  • ist zutiefst besorgt über den Mangel an Transparenz bei den Verhandlungen und fordert die Kommission auf, allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments Zugang zu den Verhandlungstexten zu geben, insbesondere zu den bereits ausverhandelten.

 

  1. der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

wünscht, dass die folgenden Vorschläge aufgenommen werden. Er

  • ist der Auffassung, dass das Abkommen die uneingeschränkte Achtung der EU-Grundrechte garantieren muss, indem eine Menschenrechtsklausel als Standardbestandteil von EU-Handelsabkommen mit Drittländern in das Abkommen aufgenommen wird;
  • erinnert an seine Entschließung vom 12. März 2014 zum US/NSA-Überwachungsprogramm,
    zu den Überwachungs-Institutionen in verschiedenen Mitgliedstaaten und deren Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger sowie auf die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Innenpolitik;
    erinnert daran, dass die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum endgültigen TTIP Abkommen gefährdet sein könnte, solange die umfassenden Massenüberwachungs-Aktivitäten nicht vollständig aufgegeben werden und eine angemessene Lösung für die Datenschutzrechte der EU-Bürger gefunden ist, einschließlich der administrativen und gerichtlichen Rechtsbehelfe;
  • erinnert daran, dass Artikel XIV des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) sich klar auf die Privatsphäre und den Datenschutz als eine Ausnahme bezieht, die nicht als Handelshemmnis angesehen werden darf;
    betont, dass die EU-Datenschutzvorschriften nicht als „willkürliche oder
    ungerechtfertigten Diskriminierung“ bei der Anwendung der Artikel XIV des GATS angesehen werden dürfen;
    betont, dass eine umfassende und eindeutige Querschnittsklausel in das Abkommen aufgenommen werden sollte, die EU-Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten vom Vertrag vollständig ausschließt, ohne dass vorausgesetzt wird, dass dieser Ausschluss mit anderen Teilen des TTIP vereinbar ist;
  • weist darauf hin, dass personenbezogene Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union nur übermittelt werden dürfen, wenn die Bestimmungen über die Drittstaat-Übermittlungen in den EU-Datenschutzgesetzen eingehalten werden;
    erinnert daran, dass die Kommission nur über Bestimmungen verhandeln kann, soweit sie den Verkehr personenbezogener Daten berühren, wenn die vollständige Anwendung der EU-Datenschutzvorschriften gewährleistet ist;
    ist ernsthaft besorgt über den TiSA Textentwurf, der alle EU-Vorschriften und die Garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer vollständig untergraben würde;
  • erinnert an die Notwendigkeit der Transparenz in den Verhandlungen über den gesamten Prozess hinweg;
    erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung, das Parlament vollständig auf dem Laufenden zu halten, und zwar unverzüglich in allen Phasen der Verhandlungen;
    besteht auf dem Zugang zu den für die Öffentlichkeit relevanten Verhandlungsunterlagen aller Parteien, mit Ausnahme derjenigen, die mit klarer Begründung auf einer Fall-zu-Fall-Basis in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Parlaments, des Rates und Dokumenten der Kommission als geheim klassifiziert sind.

Eine Übersicht über die vollständige Liste der Stellungnahmen aller EU-Ausschüsse zu diesem Thema findet sich hier

 

Grüne Wirtschaftsverbände: TTIP, ISDS – so nicht!

ecopreneur.eu
22.01.2015

Positionspapier
Grüne Wirtschaftsverbände: TTIP, ISDS – so nicht!
European Association of Green Business say no to TTIP and Investor-state dispute settlement (ISDS)

Ecopreneur.eu, der europäische Zusammenschluss nachhaltiger Unternehmensverbände, spricht sich gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA aus, einschließlich des dort ausgehandelten Investitionsschutzabkommens (ISDS).

Wird TTIP so umgesetzt, wie es sich gegenwärtig abzeichnet, können internationale Konzerne mithilfe von TTIP und ISDS von Staaten politische (Nicht-)Handlungen „erpressen“. So hat beispiels-weise Kanada, nachdem es einen giftigen Zusatzstoff aus Autobenzin verbannt hatte, auf die Klage eines US-Konzerns auf Schadensersatz zum Schutz seiner Investitionen damit reagiert, dass das Gesetz zurückgenommen wurde. Jetzt ist der giftige Zusatzstoff wieder im kanadischen Benzin erlaubt. Neuseeland hat bis heute keine Bilder zur Abschreckung auf Zigarettenschachteln eingeführt, weil sein Nachbarland Australien in dieser Sache gerade von Philip Morris auf Schadens-ersatz in Milliardenhöhe verklagt wird.

zum vollständigen Positionspapier…

 

Prof. Kutscha zu TTIP: Sieg der Ökonomie über Demokratie und Rechtsstaat?

VDJ [Zuerst erschienen in den “Vorgängen” Nr. 205]
21.10.2014

Sieg der Ökonomie über Demokratie und Rechtsstaat?

Von Martin Kutscha
Prof. Kutscha

„Freihandel“, das klingt gut. Wer hätte etwas gegen mehr Freiheit, den Wegfall bürokratischer Handelshemmnisse und die Erleichterung weltweiten Güteraustausches? Gerade für die Exportnation Deutschland scheint das geplante transatlantische Freihandelsabkommen TTIP (= Transatlantic Trade and Investment Partnership) nur Vorteile zu bringen. Dadurch sollen mehr Investitionen getätigt und 160.000 neue Jobs hierzulande geschaffen werden, so verspricht es die Bertelsmann-Stiftung.

Aber nicht nur gegenüber solchen Prognosen sind Zweifel angebracht. Häufig nützt der Wegfall von Handelsbeschränkungen nur den wirtschaftlich Mächtigen, während die Schwachen dabei auf der Strecke bleiben. Erinnert sei hier nur an das Schicksal der Kleinbauern in afrikanischen Staaten, die mit den hochsubventionierten Importen von billigem Fleisch aus den EU-Staaten nicht mithalten konnten und deshalb ihre berufliche Existenzgrundlage verloren – eine der Ursachen für das Flüchtlingselend an den Südgrenzen der „Festung Europa“.

Zum Beitrag von Prof. Kutscha

 

Bundesverfassungsrichter i.R. Siegfried Broß: Private Schiedsgerichte verstoßen gegen die Verfassung

Heute wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit

Boeckler-Report_Artikel-BROSS

  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

 

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:

19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.

18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.

19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

Gemeinsam gegen TTIO, CETA und TiSA

17. Januar 2015: Gemeinsam gegen TTIP, CETA und TiSA (Foto: Friedrich/Weltfriedensdienst)


 

Trinkwasser ist nitratverseucht, die Luft voller Feinstaub

ZEIT
14.01.2015

Landwirtschaft. Im Düngewahn
Von Marlies Uken

Das Trinkwasser ist nitratverseucht, die Luft voller Feinstaub: Deutschland hat ein Stickstoffproblem. Um es zu lösen, schlagen Experten vor, vieles teurer zu machen.

Zum Artikel

Mehr zum Thema hier

Pia Eberhardt (CEO) zum Investorenschutz in TTIP: „Die EU-Kommission verhöhnt die Demokratie“

ZEIT
16.01.2015

TTIP: „Die EU-Kommission verhöhnt die Demokratie“
Interview von Alexandra Endres mit Pia Eberhardt (CEO)

Der Investorenschutz in TTIP wird wohl kommen, sagt die Lobbykritikerin Pia Eberhardt – obwohl eine Mehrheit der Bürger und selbst Wirtschaftsverbände klar dagegen sind.

Zum Artikel

 

Unsere selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA freut sich über neue Unterstützer:

Stop TTIP Stop CETA

Bundestag: Antrag der Linksfraktion zum Investorenschutz-Gefälligkeitsgutachten für Sigmar Gabriel (SPD)

Deutscher Bundestag
Wirtschaft und Energie/Antrag
13.01.2015

Der Berliner Wassertisch begrüßt den Antrag der LINKSFRAKTION (Drucksache 18/3729) im Bundestag:

[…]
Begründung der Linksfraktion:
„Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bemüht das Gefälligkeitsgutachten von Dr. Schill, um seine DIE LINKEZustimmung zum Investitionsschutzkapitel in CETA zu begründen: „Es ist überhaupt kein Problem für mich, zu wiederholen, dass wir im Hinblick auf CETA am Ende vor der Frage stehen, ob unser Unwohlsein und die Kritik an dem „Schweizer Käse“ des Investitionsschutzes – der Gutachter hat es so bezeichnet; so schwach findet er es – dafür ausreichen, dass Deutschland als alleiniges Land in Europa den gesamten Prozess anhalten kann. (…) wenn der Rest Europas dieses Abkommen will. Ich sage Ihnen: Deutschland wird dem dann auch zustimmen. Das geht gar nicht anders.“ (vgl. Plenarprotokoll 18/70, S. 6620).

Demgegenüber weist Prof. Dr. Markus Krajewski in einem Gegengutachten nach: „Die Einschätzungen des Gutachtens beruhen überwiegend auf Prognosen über das zukünftige Verhalten von Schiedsgerichten. Dieses kann jedoch nicht verlässlich vorhergesagt werden. Zudem enthält das CETA weiterhin Elemente, die den Gesetzgeber anders einschränken als das Verfassungsrecht. Schließlich wird auf die Einschränkung der Verwaltung durch das CETA nicht eingegangen.“

Die Sachverständige Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO) unterstreicht dies in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 15. Dezember 2014: Die Investor-Staat-Klagerechte im CETA bergen unkalkulierbare Risiken für öffentliche Haushalte und den politischen Gestaltungsspielraum. Für Deutschland markieren sie einen bemerkenswerten Paradigmenwechsel hin zu Investor-Staat-Klagerechten unter kapitalexportierenden Staaten mit entwickelten Rechtssystemen. Sie würden einen enormen Machttransfer auf private Schiedsgerichte begründen, die im Rahmen von zukünftigen CETA-Klagen die Macht hätten, alle Maßnahmen innerhalb eines Staates wie Deutschland auf die Vereinbarkeit mit den Investorenrechten zu überprüfen – von Parlamenten verabschiedete Gesetze, Entscheidungen der Exekutive, Gerichtsurteile – und Staaten wie Deutschland bindend zu hohen Schadensersatzzahlungen zu verurteilen. Und das, obwohl die private Schiedsgerichtsbarkeit mit zentralen rechtsstaatlichen Grundsätzen bricht und bis heute keine überzeugenden Gründe für Investor-Staat-Klagerechte im CETA vorgebracht wurden.“

Zum Antrag 18/3729: Interessengeleitetes Gutachten zu Investorenschutz zurückweisen

 

Vgl. dazu die Rede von Klaus Ernst (MdB, LINKE) vom 16. Januar 2015 (hier nachlesbar)

 

Artikel dazu:
Fabian Lambeck: Investorenschutz hinter verschlossenen Türen. In: Neues Deutschland, 17.01.2015.

Dazu außerdem: Bundestag: Grüne Bundestagsfraktion spricht sich gegen TTIP-Schiedsverfahren (ISDS) aus

Bundestag: „Ja zur Inhouse-Vergabe!“ Die Linksfraktion setzt sich für die kommunale Daseinsvorsorge ein

Deutscher Bundestag
Wirtschaft und Energie/Antrag
15.01.2015

Der Berliner Wassertisch begrüßt den Antrag der LINKSFRAKTION im Bundestag:

DIE LINKEBerlin: (hib/HLE) Stadtwerke sollen Energienetze in Zukunft leichter übernehmen können. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/3745) eine gesetzliche Klarstellung, dass die Kommunen die Netzkonzessionen im Rahmen einer europarechtlich zulässigen In-House-Vergabe an ein kommunales Unternehmen auch ohne Ausschreibung vergeben können. Die Abgeordneten argumentieren, Energienetze seien Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Kommunen würden eigenständig entscheiden, wie und von wem diese Leistungen zu erbringen seien. „das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen genießt gegenüber dem Wettbewerbsgedanken Vorrang“, stellt die Fraktion fest. Bis 2016 müssten rund 2.000 Konzessionen neu vergeben werden. Es bestehe Bedarf für eine umgehende Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da die Energiekonzerne versuchen würden, Rekommunalisierungsvorhaben zu verhindern.

Zum Antrag 18/3745: Stadtwerke sollen Netze übernehmen
Stadtwerke sollen Netze übernehmen