Monatsarchive: April 2015

Fracking-Gefahr: Radioaktivität in Häusern

GLOBALMAGAZIN
ohne Zeitangabe
Von PIT

Neuer schwerer Verdacht gegen Fracking: Nach Hinweisen auf Erdbeben oder Grundwasserverseuchung durch die unkonventionelle Gas-Fördermethode, fanden nun US-Wissenschaftler im Bundesstaat Pennsylvania um bis zu 40 Prozent erhöhte Radon-Strahlung in Wohngebäuden. Auslöser seien die Gasbohrungen.

Zum Artikel

Vgl. auch den Offenen Brief von GENUK e.V. zum Fracking-Gesetzesentwurf und zur mangelnden Vorsorge im Gesundheitsschutz vom 31.03.2015

Kultur braucht kein TTIP – Material zum Aktionstag am 21. Mai kann jetzt bestellt werden!

Der Tag der kulturellen Vielfalt wird zum Aktionstag gegen TTIP, CETA & Co.*

Bildschirmfoto 2015-04-12 um 16.48.38

Deutscher Kulturrat e.V.
Berlin, den 12.04.2015. Der bundesweite Aktionstag gegen TTIP am 21. Mai rückt näher. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, stellt Material für die Aktionen vor Ort zur Verfügung. Zehntausende Postkarten, Aufkleber und Plakate wurden von den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Kulturrates bereits bestellt.
Da viele Initiativen, Vereine und Einzelpersonen ebenfalls Interesse an den Materialien haben, haben wir jetzt ein spezielles Basispaket für diese Interessenten geschnürt: Ein Basispakete mit jeweils 100 Postkarten, 20 Aufklebern und 2 Plakaten kann zum Preis von 10€ pro Paket (inklusive Versand) hier bestellt werden.
 ttip-kultur

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Deutscher Kulturrat e.V.
Mohrenstr. 63
10117 Berlin
Telefon: 030-226 05 28-0
Fax: 030-226 05 28 -11
E-Mail: o.zimmermann@kulturrat.de
Web: http://www.kulturrat.de
Zur Person: http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=173&rubrik=1

* Mehr zum Hintergrund hier

Der Deutsche Kulturrat hat ein Infotelefon für Fragen zum Aktionstag eingerichtet:
Gabriele Schulz,
Telefon: 030/226 05 28 – 18,
E-Mail: aktionstag2015@kulturrat.de

Zur Website: http://www.tag-gegen-ttip.de/

 

PPP-Projekt Stadtwerke Gera: Veolia übernimmt Mehrheit an Entsorger

MDR
10.4.2015

Stadtwerke-Pleite. Veolia übernimmt Mehrheit an Geraer Entsorger

Der Veolia-Konzern übernimmt die Mehrheit am bisher kommunal dominierten Geraer Entsorgungsunternehmen GUD. Damit ist für eine erste Beteiligung der insolventen Stadtwerke-Holding eine Lösung gefunden. Insolvenzverwalter Michael Jaffé teilte am Freitag mit, Veolia kaufe von den Stadtwerken weitere Anteile am Geraer Entsorgungsbetrieb und halte damit künftig 74,9 Prozent statt 49 Prozent. Die übrigen Anteile verblieben bei den Stadtwerken. Das Bundeskartellamt* habe dem Verkauf bereits zugestimmt.

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Chronologie. Stadtwerke Gera in der Krise

MDR Thüringen: Kommunale Beteiligungsgesellschaft. So sind die Stadtwerke Gera aufgebaut

Die Anteile der Stadtwerke Gera AG gehören zu 100 Prozent der Stadt Gera. In dieser Dachgesellschaft sind wiederum die Anteile der Kommune an sieben Unternehmen gebündelt. Bei zwei dieser Unternehmen halten private Firmen eine Minderheitsbeteiligung, beim Entsorgungsbetrieb Geraer Umweltdienste und der Müllverbrennungsanlage in Zorbau in Sachsen-Anhalt sind die Stadtwerke in der Minderheit. Die Stadtwerke-Unternehmen, der Geschäftszweck und die übrigen Gesellschafter im Überblick.

Unternehmen unter dem Dach der Stadtwerke Gera AG
Name Geschäftsfeld Anteil der Stadtwerke Weitere Gesellschafter Deren Anteil
Geraer Wohnungsbau (GWB) Elstertal GmbH Wohnungs- gesellschaft 74,9% Stadt Gera 25,1%
Geraer Umweltdienste GmbH & Co. KG Abfallentsorgung 25,1% Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG 74,9%
Abfallverwertung GmbH Zorbau (Sa.-Anhalt) Betrieb Müllverbrennungs- anlage 25,1% Sita Deutschland GmbH 74,9%
Energieversorgung Gera GmbH besitzt Kraftwerke und Netze, bietet Strom, Gas und Fernwärme an 50,1% GDF Suez AG 49,9%
Kraftwerke Gera GmbH Betrieb Kraftwerke Gera-Nord und Gera-Süd 50,1% GDF Suez AG 49,9%
Geraer Verkehrsbetrieb GmbH Betrieb Busse und Straßenbahnen in Gera 100%
Flugbetriebs- gesellschaft Gera GmbH Betrieb Flugplatz Gera-Leumnitz 100%

Zuletzt aktualisiert: 10. April 2015, 13:27 Uhr

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Kommentar Berliner Wassertisch:

Eine Krise löst man nicht durch (Teil)Privatisierung. Dass PPP-Projekte stets von Nachteil für die Kommunen sind, belegen die Erfahrungen – nicht zuletzt in Berlin. Profitieren tun immer nur die Konzerne. Und die sind per Aktienrecht ihren Aktionären verpflichtet, nicht der Kommune.

Gerade in Zeiten von TTIP und TiSA würden verantwortungsvolle Stadtväter/mütter die  Daseinsvorsorge in 100% kommunale Hand halten oder überführen. Mit der im Dienstleistungsabkommen TiSA enthaltenen Ratchet Clause kann in Zukunft eine Rekommunalisierung für alle Zeiten verhindert werden. Was einmal privatisiert wurde, darf nie wieder rekommunalisiert werden.

 

*Bundeskartellamt: Laufende Fusionskontrollverfahren

10.03.2015 B4-31/15 Veo­lia; Er­werb der al­lei­ni­gen Kon­trol­le an der GUD Ge­ra­er Um­welt­diens­te Ent­sor­gungs­wirt­schaft Sach­sen, Thü­rin­gen 02.04.2015 (Frei­ga­be)

Aktion vom BUND: Abstimmung zu TTIP: Wie stehen Ihre Europa-Abgeordneten zum Freihandelsabkommen?

9.4.0215

ttip eu-check

Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

in Brüssel steht im Mai eine wichtige Entscheidung an, die uns alle unmittelbar betreffen könnte: Das Europäische Parlament stimmt über eine Resolution zum Freihandelsabkommen TTIP ab. Es ist die erste Meinungsäußerung des Europa-Parlaments zu TTIP und eine wichtige Chance, die Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA zu beeinflussen. Und genau das wollen wir machen – machen Sie mit!

Auf der Webseite ttipcheck.eu haben wir alle deutschen Abgeordneten und Ihre Haltung zu TTIP dargestellt. Abgeordnete, die noch nicht öffentlich Position bezogen haben, sind grau dargestellt. Schicken Sie ihnen eine Nachricht und fordern Sie sie auf, Zähne zu zeigen gegen TTIP! Wie stehen Ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament zu TTIP? Finden Sie es hier heraus und machen Sie Druck auf die derzeit laufenden Verhandlungen!

Deshalb ist die Entscheidung des EU-Parlaments so wichtig: Durch TTIP würde es für Konzerne leichter, Fracking in der EU voranzutreiben. Nach der EU-Chemikalienverordnung REACH darf in der EU derzeit nicht gefrackt werden, weil keine der Fracking-Chemikalien bisher in der EU für diesen Zweck registriert wurden. Im Gegensatz zu der Chemikaliengesetzgebung in den USA beinhaltet REACH sehr viel strengere Auflagen für Chemieprodukte, die vielen Unternehmen ein Dorn im Auge sind. Durch die im TTIP vorgesehenen Instrumente zur regulatorischen Kooperation zwischen der EU und den USA würde es Konzernen erleichtert, unliebsame Maßnahmen auszubremsen – so auch die konsequente Umsetzung von REACH. Fracking-Chemikalien könnten dann ohne Tests in der EU eingesetzt werden. Ebenso die Entwicklung von Gesetzen, die Fracking verbieten, könnte massiv erschwert werden.

Helfen Sie uns, Umwelt, Demokratie und Verbraucherschutz gegen die Interessen eines entfesselten Welthandels zu verteidigen! Zeigen Sie hier gemeinsam mit uns Zähne gegen TTIP!

Freundliche Grüße aus Berlin
Dr. Norbert Franck und Nikolai Miron
bund - ttip check

Aktion von Lobbycontrol: Transparenz bei TISA jetzt!

Lobbycontrol
Lobbycontrol
09.04.2015

Aktion: Transparenz bei TISA jetzt!

Von Max Bank

Transparenz bei TISA? Die ist in der Tat überfällig. Das internationale Dienstleistungsabkommen wird ebenso wie TTIP und CETA hinter verschlossenen Türen verhandelt. Dabei könnten unter Dienstleistungen auch so wichtige Bereiche wie Energie- und Wasserversorgung, Gesundheit, Bildung oder Medien fallen. Wir wollen wissen, was verhandelt wird – darauf haben wir als Bürgerinnen und Bürger ein Recht. Bitte unterzeichnen Sie deshalb jetzt unseren Appell an Handelskommissarin Malmström und fordern Sie Transparenz bei TISA!

Die Gelegenheit ist gut, den Druck auf die EU-Kommission zu vergrößern, denn die nächste Verhandlungsrunde in Genf steht unmittelbar bevor. Deshalb müssen wir jetzt den Druck auf Handelskommissarin Malmström erhöhen, so dass sie die überfälligen Transparenzmaßnahmen endlich ergreift.

Zur Aktion von Lobbycontrol

Zu TiSA vgl.

TiSA contra öffentliche Dienste

28. April 2014
Public Services International (PSI): Das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA) und die Agenda der Konzerne. TiSA contra öffentliche Dienste.

Warum TiSA eine ernsthafte Gefahr für Rekommunalisierungen ist, sieht man u.a. an dem Ausschnitt:

zur Website…

Außerdem stellt PSI Argumentationshilfen gegen TiSA bereit.

Letzte Hoffnung Verfassungsklage?

Telepolis
09.04.2015

„Die Politik hat die verfassungsrechtliche Anstößigkeit von CETA und TTIP bisher ausgeblendet“
Von Rolf-Henning Hintze

Prof. Axel Flessner über die Freihandelsabkommen, die Möglichkeiten des Bundesverfassungsgerichts und das Versagen der Politik.
Strittigster Punkt der beiden Handelsabkommen CETA und TTIP ist die darin vorgesehene Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ISDS-Mechanismus. Trotz des an der SPD-Basis partiell spürbaren starken Widerstands rechnet Axel Flessner, emeritierter Rechtsprofessor der Berliner Humboldt Universität, damit, dass die SPD im Bundestag mehrheitlich für CETA stimmen wird. Er sieht in diesem Fall aber Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten hindern könnte, das Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen. Über 17.000 Bundesbürger unterstützen bislang eine Verfassungsklage*.

Zum Artikel

* Zur Verfassungsklage: Petition richtet sich an Bundesverfassungsgericht. Bürgerklage gegen CETA; Christian Rath: Beschwerde in Karlsruhe. Massenklage gegen Ceta geplant. In: taz, 23.3.2015.
Bereits Januar 2015 wurde ein Gutachten veröffentlicht, das zum Ergebnis kommt, dass private Schiedsgerichte gegen die Verfassung verstoßen:

Anfang des Jahres wurde im Report der Böckler-Stiftung ein Beitrag von Prof. Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D., veröffentlicht:

Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
Boeckler-Report_Artikel-BROSS

  • Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
  • Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
  • Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
  • Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandels abkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden.
  • Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.

Zum Beitrag von Prof. Broß

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:
19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.
18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.
19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.

 

Die Auswirkungen von TTIP auf die Entwicklungspolitik

D.i.e

Deutsches Institut für Entwicklungspolitik

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP): was sollte die Entwicklungspolitik tun?

Zur (pdf )

Berger, Axel / Clara Brandi — Analysen und Stellungnahmen 1/2015

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)

Engl. Ausg. u.d.T.:
What should development policy actors do about the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)?
(Briefing Paper 1/2015)

Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) wird aktuell heiß diskutiert – jedoch mit einem verengten Fokus. Die Debatte konzentriert sich vor allem auf die Auswirkungen von TTIP auf Deutschland und Europa. Den Implikationen dieses Mega Regionals für den Rest der Welt wird nicht genügend Beachtung geschenkt. Vor dem Hintergrund wachsender globaler Ungleichheit stellt sich die folgende Frage drängender denn je: Wie kann Globalisierung fair gestaltet werden – und kann TTIP dabei eine Rolle spielen?
Mit TTIP versuchen sich die europäischen Industrieländer und die USA an der Festlegung neuer, potenziell global gültiger Spielregeln für die Weltwirtschaft. Aus einer entwicklungspolitischen Perspektive ist dieser exklusive Ansatz bedenklich, da er Schwellen- und Entwicklungsländer von den Verhandlungen ausschließt. Die TTIP-Verhandlungsagenda umfasst weit mehr als nur den Abbau von Handelsbeschränkungen, sondern z. B. auch die Regeln für grenzüberschreitende Investitionen und ein breites Spektrum von Regulierungen, die oft nur entfernt etwas mit klassischer Handelspolitik zu tun haben. Diese expansive Verhandlungsagenda ist die eigentliche Innovation der transatlantischen Verhandlungen – mit ungewissen Folgen für all diejenigen Länder, die nicht am Verhandlungstisch sitzen. Denn sie werden sich, ob sie wollen oder nicht, an diesen Regeln orientieren müssen, wenn sie am Welthandel teilnehmen möchten.
TTIP könnte somit einen wichtigen Wendepunkt im Welthandelssystem markieren. TTIP, aber auch die von den USA und weiteren zehn Ländern verhandelte Transpazifische Partnerschaft (Trans-Pacific Partnership, TPP) drohen die multilateralen Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) weiter zu unterhöhlen. Gefährlicher noch: Diese Mega Regionals provozieren als Gegenreaktion handelspolitische Blockbildungen von Schwellenländern wie Brasilien, Indien und vor allem China, die allesamt nicht an den TTIP- und TPP-Verhandlungen teilnehmen. Statt des überwiegend exklusiven Vorgehens der transatlantischen Partner wäre es besser, den Schwerpunkt auf die Kooperation mit den Schwellen- und Entwicklungsländern zu legen – insbesondere angesichts des enormen ökonomischen Potenzials dieser Länder und der aktuellen globalen Herausforderungen auch in anderen Politikbereichen, die nur mit den Schwellen- und Entwicklungsländern gemeinsam gelöst werden können.
[expand title=“weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“]
Die TTIP-Verhandlungen bergen sowohl Potenziale als auch Herausforderungen für die globale Entwicklung und die faire Gestaltung der Globalisierung. Aber es gibt konkrete Empfehlungen, wie TTIP möglichst entwicklungsfreundlich ausgestaltet werden kann: 1) im Bereich der regulatorischen Kooperation sollte auf die Diskriminierung von Drittstaaten verzichtet werden; 2) Ursprungsregeln gilt es möglichst großzügig, einheitlich und offen auszugestalten; 3) Präferenzprogramme der EU und der USA sollten vereinheitlicht werden; 4) Drittländern sollten glaubhafte zukünftige Beitrittsoptionen eingeräumt werden.
Für Akteure der Entwicklungspolitik ergeben sich folgende Handlungsoptionen: 1) die TTIP-Verhandlungen unterstreichen die Bedeutung von Maßnahmen zur Integration von Entwicklungsländern in globale Wertschöpfungsketten; 2) auf der europäischen Ebene sollte auf die stärkere Kohärenz von TTIP mit entwicklungspolitischen Zielen und insbesondere der Post-2015-Agenda eingewirkt werden; 3) an Schwellen- und Entwicklungsländer müssten Transparenz- und Dialogangebote gemacht werden; 4) auf der multilateralen Ebene sollte der WTO-Prozess wiederbelebt und reformiert werden.
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TTIP. Private Schiedsverfahren nutzen nur den großen Konzernen

Süddeutsche Zeitung
08.04.2015

TTIP. Private Schiedsverfahren nutzen nur den großen Konzernen
Von Sivlia Liebrich


Im Rahmen des Freihandelsabkommens TTIP sollen Investoren einen besonderen Rechtsschutz erhalten: Sie können Regierungen verklagen.
Kritiker privater Schiedsverfahren bemängeln aber unter anderem, dass die Sonderklagerechte für die Wirtschaft allein den Interessen großer Konzerne dienten.

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Nestlé oder Wem gehört das Wasser?

Tagesanzeiger Schweiz
04.04.2015

Gehört das Wasser Nestlé – oder dem Volk?
Von Bernadette Calonego

bottled lifeIn der kanadischen Provinz British Columbia stören sich immer mehr daran, dass der Nahrungsmittelmulti das Grundwasser zu billig aus dem Boden schöpfen und dann in Plastikflaschen verkaufen kann.

Der 66-jährige Kanadier Rolef Ohlroggen kann nicht fassen, wie billig Nestlé in Kanada wegkommt. Er ist empört, dass der weltgrösste Nahrungsmittelkonzern in seiner Heimatprovinz British Columbia Hunderte von Millionen von Litern Grundwasser gratis aus dem Boden holt – und nachher in Flaschen teuer verkauft. «Wir werden richtiggehend über den Tisch gezogen», sagt Ohlroggen, der in der Nähe des Dorfes Gibsons an Kanadas Pazifikküste lebt.

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Dazu passend der Film Bottled Life

 

Angst vor TTIP, denn die Trinkwasserversorgung will man nicht dem freien Markt öffnen

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG
06.04.2015

Freising und TTIP
Angst vor der Macht der Konzerne
Von Alexandra Vettori, Freising

In den Gemeinden des Landkreises geht die Sorge vor den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens um. Bereiche wie die Trinkwasserversorgung, die Bildung oder die Kultur will man nicht dem freien Markt öffnen..

Kanzlerin Angela Merkel hat es angekündigt: Noch in diesem Jahr möchte sie die geplanten Freihandelsabkommen vom Tisch haben. Doch wenn sich die Europäische Union und die USA tatsächlich wie geplant auf das Transatlantische Freihandels- und Investitionsschutzabkommen TTIP einigen, bedeutet das mehr als den möglichen Griff zum Chlorhuhn im Kühlregal. Denn das Abkommen wirkt sich nicht nur auf Waren aus, sondern auch auf Dienstleistungen. Dienstleister aber sind auch zahlreiche Kommunen und Landkreise, als Lieferanten von Trinkwasser, zum Beispiel.

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„Die ÖPP Deutschland AG ist einer der Treiber für den Ausverkauf von öffentlicher Infrastruktur.“

SPIEGEL ONLINE
06.04.2015

Ärger um Privatisierung: Die fragwürdigen Berater des Bundes
Von Sven Becker

Die Bundesregierung lässt sich bei Neubauten und IT-Vorhaben oft von einer umstrittenen Firma beraten. Deren Anteilseigner profitieren am Ende von den Projekten. Die Opposition fürchtet den Ausverkauf der öffentlichen Infrastruktur.
„Die Grünen im Bundestag wollten in einer Kleinen Anfrage (pdf) herausfinden, wer hinter der ÖPP Deutschland AG steht und wie oft die Berater schon für den Staat tätig wurden.“ 
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Antwort auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen vom 23.03.2015
Kleine Anfrage: Die ÖPP Deutschland AG (Drucksache 18/ 4391)

 
Antwort auf ältere Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen vom 26.03.2012
Kleine Anfrage: ÖPP Deutschland AG und ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH (Drucksache 17/ 9109)

 
weitere Infos zur ÖPP Deutschland AG:ÖPP Deutschland AG
Lobbycontrol: ÖPP Deutschland AG – staatlich finanzierter Lobbyismus, 12. März 2012.

Lobbypedia: ÖPP Deutschland AG

 
Deutschlandradio Kultur. Zeitfragen
Beitrag vom 03.02.2015: Öffentlich-private Partnerschaften Pleiten, Pech und Pannen
Von Johannes Zuber

Interessant ist auch die:
PPP-Projektdatenbank

 

TTIP. Der Putsch der Konzerne gegen den Staat

Cicero
06.04.2015

TTIP. Der Putsch der Konzerne gegen den Staat
Von Frank A. Meyer

Was wird aus der Demokratie, wenn das Freihandelsabkommen TTIP kommt? Die Herren des Geldes wissen schon, was sie wollen. […] Es geht um die marktradikale Erlösungsutopie: Um das Regieren ohne Staat. Um das Regime der Konzerne.

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Argumentationsgebäude der TTIP-BefürworterInnen fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen

Umweltinstitut München e.V.Umweltinstitut München e.V:
17.03.2015

Argumentation der TTIP-Befürworter bricht zusammen: BDI und INSM haben Wachstumsprognosen massiv aufgebauscht

In den vergangenen Tagen mussten der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und der wirtschaftsliberale Think Tank Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) einräumen, Wachstumsprognosen zu TTIP in ihren Publikationen massiv aufgebauscht zu haben.

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